EAB GmbH
& Co. KG
Breddenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.881,00 |
9.570,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
277,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.604,00 |
9.570,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.278,26 |
111.266,87 |
| I.
Vorräte |
3.500,00 |
66.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.204,90 |
33.946,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
573,36 |
10.820,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
780,05 |
510,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.939,31 |
121.347,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.000,00 |
10.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
10.000,00 |
10.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
10.916,95 |
6.938,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.022,36 |
104.408,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.939,31 |
121.347,09 |
Anhang
EAB GmbH & Co. KG
Schulstraße 21
26897 Breddenberg
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben
1. Generalnorm
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256
HGB sowie nach § 264a HGB die besonderen Ansatz
und Bewertungsbestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften beachtet. Insbesondere erfolgt die
Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse).
Darstellung, Gliederung und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
2. Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibungssätze der
verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 410 werden im
Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
3. Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip unter
Beachtung von gesunkenen Wiederbeschaffungskosten und
verlustfreier Bewertung wird beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bilanziert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
4. Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2010 sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögengegenstände i.H.v. TEuro 44 (i.Vj.
TEuro 34) entfallen mit TEuro 9 (i.Vj.
TEuro 18) auf Forderungen gegenüber
Gesellschafter.
2. Verbindlichkeiten
Von den Gesamtverbindlichkeiten i.H.v. TEuro 36
(i.Vj. TEuro 104) haben 36 (i.Vj. TEuro 104) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und TEuro 0 (i.Vj.
TEuro 0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz
entstehende Sicherheiten.
Die Gesamtverbindlichkeiten entfallen mit
TEuro 32 (i.Vj. TEuro 30) auf Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter.
D. Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organmitgliedern
Zur Geschäftsführung im Geschäftsjahr
2010 war die einzige Komplementärin, die EAB
Verwaltungs GmbH, Breddenberg, berufen.
Das gezeichnete Kapital der EAB Verwaltungs GmbH,
Breddenberg beträgt 25.000,00 €.
Zum Geschäftsführer der Komplementärin
war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:
Heinz Engbers, Breddenberg
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben
die in § 285 Nr. 9 lit. a) und b) HGB geforderten
Angaben.
Breddenberg, im Februar 2011
EAB GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2011 festgestellt.
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