RK Autowelt Belda GmbH
Lanfer 65, 59581 Warstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Desirée Beatrice Bollmeyer seit 26.5.2025 | Geschäftsführer |
Oliver Brüggemann seit 22.1.2021 | Prokura |
Jürgen Risken seit 28.3.2018 | Geschäftsführer |
Karin Moll seit 4.4.2005 | Prokura |
Gerhard Bollmeyer seit 4.4.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 44.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RK Autowelt Belda GmbHWarsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtWirtschaftsbericht Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die RK Autowelt Belda GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel mit Neu- und Gebrauchtwagen und bietet alle Leistungen rund um die Fahrzeugtechnik und Instandsetzung an. Darüber hinaus erfolgt die Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen. Abgerundet wird die Angebotspalette durch eine eigene Autovermietung und einen integrierten Abschleppdienst. Es bestehen Händlerverträge mit den Herstellern der Marken Volkswagen und Skoda sowie ein Servicevertrag der Marke Audi. Aktuell verfügen wir über zwei Standorte. In Warstein-Belecke werden sämtliche Bereiche der Marke Volkswagen in eigenen Immobilien abgedeckt. Am Standort in Werl befindet sich ein Skoda-Autohaus, welches im Kalenderjahr 2017 durch einen Investor insgesamt neu errichtet wurde. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurde seit März 2020 zunächst von der Ausbreitung der Corona-Pandemie bestimmt. Im Folgejahr 2021 konnte eine Erholung der Wirtschaft nicht im zunächst erwarteten Rahmen verzeichnet werden Das Jahr 2022, geprägt von einem Krieg in Europa und einer damit einhergehenden Energiekrise, brachte wiederum nicht den erhofften Aufschwung. Nachdem die Wirtschaftsleistung im Jahresendquartal 2023 preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal gesunken war, ist die Stimmung in den Unternehmen und unter den Verbrauchern weiterhin gedämpft. Die aktuell vorliegenden Frühindikatoren deuten lt. ifo - Institut für den Jahresbeginn 2024 auf keine konjunkturelle Trendwende hin: Verschlechterung der Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen, geringer Auftragsbestand, hoher Krankenstand, andauernde Streiks. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird in 2024 somit nur um 0,2 % im Vorjahresvergleich zunehmen. Erst für das Jahr 2025 wird mit einer Verbesserung der Wirtschaftsleistung um 1,5 % gerechnet. Somit ist in Unternehmen und Haushalten die Stimmung nach wie vor schlecht und die Unsicherheit hoch. Im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften in Europa fällt Deutschland deutlich spürbar ab. Deutschland lebt aktuell mit hohen Zinsen und Preissteigerungen und einer deutlichen Konsum-Zurückhaltung. Die Verabschiedung des Bundeshauhalts für 2024 unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus November 2023 sorgt dafür, dass der restriktive Kurs mit jeweiligen Sparbeschlüssen eine weitere verschlechterte Konjunktur nach sich zieht. Für die Baubranche erwarten Wissenschaftler 2024 ein stagnierendes Bauvolumen. Der ZDB rechnet im Bauhauptgewerbe mit einem realen Umsatzverlust im laufenden Jahr von 3 %. Für die RK Autowelt Belda GmbH erwarten wir in 2024 nach einem erfolgreichen I. Halbjahr eine leichte Abschwächung der Umsatz- und Ertragssituation für den Rest des Geschäftsjahres. Die Gesamtleistung des Unternehmens konnte nach einer Abschwächung in 2022 wieder deutlich um 2.679 auf T€ 23.582 (Vorjahr T€ 20.903) gesteigert werden. Betriebliche Investitionen wurden im abgelaufenen Kalenderjahr in den Bereichen Immaterielle Wirtschaftsgüter, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung in einer Größenordnung in Höhe von T€ 991 vorgenommen. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Ersatzinvestitionen, insbesondere in den Teilbereichen Vorführwagen und Vermietfahrzeuge. Unser Sachanlagevermögen befindet sich insgesamt auf einem technisch einwandfreien und somit wettbewerbsfähigen Stand. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Berichtsjahr 47 (Vorjahr 48) und wird auch zukünftig keinen gravierenden Schwankungen unterliegen. Wesentliche Veränderungen im Personalbereich sind aktuell weder absehbar noch geplant. Ertragslage In Verbindung mit der deutlichen Steigerung der Gesamtleistung verzeichnete der Deckungsbeitrag I im Berichtsjahr eine absolute Steigerung auf T€ 3.903 (Vorjahr T€ 3.624). Die Materialaufwandsquote zeigt eine gleichbleibende Entwicklung von 82,7 % auf 83,4 %. Die Personalkosten mit einer Steigerung um T€ 161 bedeuten im Verhältnis zur Umsatzsteigerung gleichwohl eine Verbesserung dieser Kostenstruktur. Der Deckungsbeitrag II liegt mit T€ 1.951 über dem Vorjahresniveau (T€ 1.833). Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgten planmäßig und liegen im Berichtsjahr in einer Größenordnung von T€ 356 (Vorjahr 333). Die übrigen Kostenbereiche bewegen sich bereits seit Jahren auf einem Niveau, das insgesamt nur unwesentlichen Schwankungen unterliegt, so dass auch für die Folgejahre mit einer gleichbleibenden Entwicklung gerechnet wird. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit T€ 619 (Vorjahr T€ 635) bewegt sich entsprechend der obigen Ausführungen konstant. Vermögenslage Das Eigenkapital unserer Gesellschaft beträgt zum 31.12.2023 insgesamt T€ 3.581 (40,45 %) und erreicht unter Einbeziehung zur Verfügung gestellter Gesellschafterdarlehn in von T€ 550 ein Volumen in Höhe von T€ 4.131, welches einer Eigenkapitalquote von 46,66 % entspricht. In Verbindung mit einer weiterhin steigenden Bilanzsumme auf T€ 8.853 (Vorjahr T€ 7.594) und somit einer Erhöhung von 16,58 % konnte die Eigenkapitalquote mit 40,45 % (Vorjahr 42,51 %) noch auskömmlich gehalten werden. Im Vergleich mit dem Vorjahr ergaben sich innerhalb der Vermögensstruktur trotz gestiegener Bilanzsumme keine wesentlichen Veränderungen. Der Anteil des Anlagevermögens beträgt 31,49 % (Vorjahr 33,20 %). Das Vorratsvermögen liegt bei 54,44 % (Vorjahr 55,48 %) und die Kundenforderungen bei 12,64 % (Vorjahr 9,05 %). Auf die Vorratsbestände in den Teilbereichen Neuwagen, Gebrauchtwagen und Ersatzteile wurden im Berichtsjahr Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt T€ 419 (Vorjahr T€ 353) gebildet. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertberichtigung auf den Gesamtbestand von ca. 8 % (Vorjahr 8 %) und zeigt eine gleichbleibende Bewertungsmethode der letzten Jahre. Inflations- und Wechselkurseinflüsse haben auf die Vermögenslage keinen nennenswerten Einfluss. Finanzlage In Verbindung mit dem erzielten positiven Cash-Flow I in Höhe von T€ 762 (Vorjahr T€ 748) ohne Berücksichtigung der derzeit eingeräumten Kreditlinien und Darlehen der Kreditinstitute ist die Liquiditätslage des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 insgesamt als äußerst stabil zu bezeichnen. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Die flüssigen Mittel belaufen sich zum Jahresende auf T€ 107 (Vorjahr 75). Die Kapitaldienstfähigkeit ist nachhaltig gegeben. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 werden Darlehnstilgungen in einer Größenordnung von ca. T€ 130 erfolgen, so dass weiterhin eine Nettoentschuldung des Unternehmens stattfindet. Unter Betrachtung der allgemeinen Branchen- und Konjunkturentwicklung erreichen wir hinsichtlich der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage auch im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Stellung deutlich über dem Branchendurschnitt. Corporate Social Responsibility Von den größenabhängigen Erleichterungen wird insgesamt Gebrauch gemacht. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Trotz der für Deutschland und Europa absehbaren Konjunkturabschwächung gehen wir von einer befriedigenden Entwicklung für das Geschäftsjahr 2024 aus. Der in Europa stattfindende Krieg, die weiterhin hohen Energiekosten und das allgemeine Zinsniveau sorgen weiterhin dafür, dass mit einer Steigerung des BIP in Deutschland kurzfristig nicht zu rechnen ist. Die ersten beiden Quartale 2024 zeichnen sich bereits dadurch aus, dass sich die Gesamtleistung unseres Unternehmens im Vorjahresvergleich weiterhin positiv entwickelt, jedoch die Ertragslage auf dem Niveau der Vorjahre stagnieren wird. Eine Trendwende wird für die zweite Jahreshälfte im Grunde nicht erwartet, so dass wir unter konservativen Planungsszenarien für 2024 eine Gesamtleistung in Höhe von T€ 24.000 (2023 = T€ 23.582) erwarten. Branchenspezifische Bedingungen Für den Kraftfahrzeughandel rechnen wir weiterhin mit einer deutlichen Beruhigung für den weiteren Jahresverlauf und die Folgejahre. Während die PKW-Produktion im Jahr 2023 in Deutschland um 18,1 % anstieg, konnte der PKW-Absatz lediglich um 6,1 % gesteigert werden. Dies liegt unter anderem in den Umständen begründet, dass der Export-Anteil der deutschen Automobilindustrie bei einem Anteil von 76 % lag und die Produktion deutscher Hersteller im Ausland um 4 % zunahm. Der Wandel zur Elektromobilität gestaltet sich weiterhin schwierig. Durch die Entscheidung der Politik, Fördermittel für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen von heute auf morgen einzustellen, ergab sich eine nachhaltige Zurückhaltung der Kunden, in diesem Segment zu investieren. Trotz aktueller Ankündigungen der Hersteller, mittelfristig Elektrofahrzeuge zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu wollen, rechnen wir eher mit einer stagnierenden Entwicklung in dieser Sparte. Personal- und Sozialbereich Wir sind kein Mitglied des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen. Somit unterliegt unser Unternehmen grundsätzlich nicht dem Manteltarifvertrag KFZ-Dienstleistungen NRW (MTV). Der Manteltarifvertrag ist gültig in der Fassung vom 21.07.2017. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist gültig seit dem 01.01.2018 und kündbar zum 31.12.2022. Der Tarifvertrag wurde im April 2023 verlängert und beinhaltet eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. März 2025. Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft werden individuell vereinbart. Veränderungen dieser Vereinbarungen unterliegen den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten des Unternehmens und sind insoweit flexibel. Investitions- und Finanzierungsbereich Über Ersatzbeschaffungen hinaus sind derzeit keine weiteren betrieblichen Investitionen geplant. Sämtliche notwendigen technischen Einrichtungen befinden sich auf dem neuesten Stand. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb obiger Ausführungen nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. Risikobericht Hinsichtlich der Chancen und Risiken des Unternehmens rechnen wir in der Zukunft nicht mit weiteren außerordentlichen Entwicklungen über die beschriebene Situation hinaus. Die Tendenzen hinsichtlich eines weiter steigenden Online-Handels und des Trends zur Elektromobilität werden sowohl durch den Hersteller als auch betriebsintern erkannt und erfolgreich für die Zukunft forciert. In Verbindung mit der aktuell vorhandenen Liquidität und der Eigenkapitalausstattung unseres Unternehmens sind nennenswerte Risiken für die positive Fortführung der Gesellschaft nicht erkennbar. Die RK Autowelt Belda GmbH entwickelt ihr Kontroll- und Risikomanagementsystem zur Erkennung potentieller Risiken weiter fort. Dieses Risikomanagementsystem trägt dazu bei, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig aufzudecken. Wesentlich für ein Risikomanagementsystem sind ein internes Überwachungssystem sowie ein Controlling- und Frühwarnsystem. Forschungs- und Entwicklungsbericht Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung sind aufgrund unseres Status als Handelsbetrieb eher von untergeordneter Bedeutung. Insoweit tätigt unser Unternehmen allenfalls im branchenüblichen Umfang eigene Forschungen und Entwicklungen. Zweigniederlassungsbericht Klassische Zweigniederlassungen der RK Autowelt Belda GmbH bestehen über die bereits beschriebene Standortsituation der Marken VW in Warstein und Skoda in Werl hinaus weder im In- noch im Ausland. Sitzverlegungen, Neugründungen oder Schließungen von Zweigniederlassungen sind insoweit absehbar nicht geplant.
Warstein-Belecke, den 3. Juni 2024 gezeichnet: Jürgen Risken BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Firma lautet RK Autowelt Belda GmbH. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Arnsberg. Die HR B - Nummer lautet: 2853 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB. Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB). Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 (2) HGB. Der Auftrag zur Prüfung wurde erteilt. I II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen wurden pro-rata-temporis abgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten. Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt. Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 (1) Nr. 6 HGB wurden beibehalten. Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor. Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind nicht anzusetzen. Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen. Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor. IV. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 47 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Während des gesamten Geschäftsjahres 2023 waren Herr Jürgen Risken und Herr Gerhard Bollmeyer Geschäftsführer der RK Autowelt Belda GmbH. Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung werden die Vorschriften der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. sonstige Berichtsbestandteile
Warstein-Belecke, den 03.06.2024; gez. Jürgen Risken Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkWiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht 2022 der RK Autowelt Belda GmbH in der diesem Bericht als Anlagen 1-5 beigefügten Fassung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt. An die RK Autowelt Belda GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der RK Autowelt Belda GmbH, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der RK Autowelt Belda GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Beckum, 12.07.2024 |
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