Faiss-Textil GmbH
Balingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
Bilanz
Aktiva
|
30.6.2016
EUR |
30.6.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
544.329,00 |
215.027,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
142.824,00 |
213.521,84 |
| III.
Finanzanlagen |
401.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
401.994,61 |
1.359.954,03 |
| I.
Vorräte |
510,00 |
481.746,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.289,04 |
227.577,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
358.195,57 |
650.630,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.177,59 |
2.296,84 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
98.225,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.045.726,80 |
1.577.278,71 |
Passiva
|
30.6.2016
EUR |
30.6.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
838.691,32 |
603.633,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
388.691,32 |
153.633,16 |
| B.
Rückstellungen |
133.034,22 |
353.995,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.001,26 |
619.649,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.045.726,80 |
1.577.278,71 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2015/2016
Faiss Textil GmbH, Balingen
(Offenzulegende Fassung nach § 326 HGB)
I.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff und §§ 264
ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach
§ 266 HGB.
Die Kapitalgesellschaft ist auf Grund der
Bilanzsumme, des Umsatzes und der Anzahl der Arbeitnehmer
als "Kleine Kapitalgesellschaft" einzuordnen (§ 267
Abs. 1 HGB), die größenabhängigen
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen (§ 326
HGB).
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Für
die Ermittlung der Abschreibungen wurden
regelmäßig betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauern zwischen zwei und drei Jahren angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände überwiegend linear
vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen €
150,00 und € 1.000,00 und Anschaffung vor dem
01.01.2010 wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird
über eine Laufzeit von fünf Jahren linear
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 und
Anschaffung nach dem 31.12.2009 wurden im Zugangsjahr
aktiviert und voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Vorräte wurden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der notwendigen
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der
fertigungsbezogene Werteverzehr des Anlagevermögens.
Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Die ausgewiesenen
Pensionsverpflichtungen bzw. der
aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Für die Berechnung wurde die PUC-Methode mit den
Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck und ein
Rechnungszins von 4,17 % verwendet. Dieser ermittelt sich
aus den Durchschnittszinssätzen der letzten zehn
Jahren nach § 253 Abs. 6 HGB.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Der Abschreibungsaufwand des Geschäftsjahres
beträgt Euro 60.613,69.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr in Höhe von Euro 40.819,20 (Vorjahr
Euro 222.708,27).
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn von Euro 388.691,32 (Euro 153.633,16)
ist ein Gewinnvortrag von Euro 153.633,16 (Euro
100.698,11) enthalten.
Pensionsrückstellung
Die Verpflichtungen aus der Pensionszusage sind
teilweise durch Darlehen und eine
Rückdeckungsversicherung gesichert. Die Darlehen und
die Rückdeckungsversicherung dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert des Darlehens
entspricht dem Nennbetrag und beträgt Euro 900.000,00.
Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung
beträgt gemäß Gutachten der Allianz
Lebensversicherungs-AG vom 29.07.2016 Euro 632.285,60. Der
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellung beläuft sich auf Euro
1.434.060,00. Durch die Umstellung des maßgeblichen
Rechnungszinssatzes von bisher sieben auf zehn Jahren,
ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro
153.346,00. Dieser ist zur Ausschüttung gesperrt
(§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von Euro
74.001,26 (Vorjahr Euro 619.649,99).
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Herr Ulrich Faiß, Kaufmann.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Balingen, den 3. März 2017
Geschäftsführer
gez. Ulrich Faiß
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2017 festgestellt.
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