caseable
GmbH
Lauterbach
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
188.782,03 |
363.804,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.141,00 |
3.774,00 |
| II.
Sachanlagen |
179.556,00 |
359.945,00 |
| III.
Finanzanlagen |
85,03 |
85,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.009.782,31 |
2.918.487,37 |
| I.
Vorräte |
360.548,87 |
405.929,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.633.714,09 |
2.145.132,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
248.829,00 |
248.620,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
1.171,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.519,35 |
367.425,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.451,24 |
71.583,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.222.015,58 |
3.353.874,95 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
905.910,73 |
1.015.354,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
88.325,00 |
81.654,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-2.328,00 |
-2.328,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
85.997,00 |
79.326,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.251.142,36 |
6.832.813,36 |
| III.
Bilanzverlust |
7.431.228,63 |
5.896.784,90 |
| davon
Verlustvortrag |
5.896.784,90 |
5.172.926,39 |
| B.
Rückstellungen |
60.195,00 |
60.882,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.255.909,85 |
2.277.638,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.954.174,78 |
1.699.538,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.301.735,07 |
578.100,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.222.015,58 |
3.353.874,95 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs.
1a HGB)
Die caseable GmbH hat ihren Sitz in Lauterbach
(Hessen). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Gießen unter HRB 7191 eingetragen.
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 250,00
und Euro 1.000,00 ist ein "jährlicher"
Sammelposten gebildet worden. Der Sammelposten wird,
unabhängig von den Nutzungsdauern und des Verbleibs
der einzelnen Wirtschaftsgüter, über eine
Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu den
Forderungen berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am
Bilanzstichtag bewertet (§ 256 a HGB). Beträgt
die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne
und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert
unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw.
"Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen für Aufwendungen des nächsten
Geschäftsjahres, die bereits im Berichtsjahr geleistet
wurden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
|
|
Davon gegenüber
|
Bilanzposten
|
Betrag
|
Gesellschaftern
|
|
TEuro
|
TEuro
|
Forderungen
|
3.633
|
497
|
Verbindlichkeiten
|
3.256
|
278
|
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen TEuro 800 (TEuro 0 im
Vorjahr).
V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB
Im Jahr 2020 waren im Jahresdurchschnitt 48
Arbeitnehmer beschäftigt.
Lauterbach (Hessen), den 19. November 2021
gez.
York Nikolas Fischer
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2021 festgestellt.
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