Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7142
Vorher
Welcome Center Mecklenburg-Strelitz GmbH mit Sitz in Mirow
Eingetragen
20.7.2009
Branche
Museen und SammlungenSonstige unterstützende Tätigkeiten für das kulturelle ErbeBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Gegenstand
(1) Förderung kultureller Zwecke, der Volksbildung und des Heimatgedankens im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. (2) Die Gesellschaft kann Welcome Center sowie kulturelle und museale Einrichtungen im Kreisgebiet betreiben oder sich an ihnen beteiligen. (3) Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch: - den Um- und Ausbau und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Besucherlenkung, wie insbesondere eines oder mehrerer Betreuungs- und Informationsgebäude zur Wissensvermittlung über naturkundliche und bauhistorische Besonderheiten - den Um- und Ausbau und die Unterhaltung von kulturellen und musealen Einrichtungen - das Angebot von Führungen, Vorträgen, Exkursionen und den Aufbau einer Bibliothek zur Ergänzung der schulischen Bildungsmöglichkeiten. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar förderlich sind und ihrem öffentlichen Zweck entsprechen. (5) Die Gesellschaft kann mit anderen geeigneten Einrichtungen, insbesondere mit denen ihrer Gesellschafter und denen des Landes kooperieren, sofern diese Kooperation dem Gegenstand des Unternehmens entspricht

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Lauffer
seit 19.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
70.01%
29.99%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MuSeEn gGmbH

Demmin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.559,00 38.456,00
II. Sachanlagen 531.926,80 554.216,70
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 43.557,27 45.231,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 273.789,33 6.230,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 365.400,83 544.789,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.980,79 5.555,50
1.259.214,02 1.194.480,16

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 7.938.044,11 6.539.257,11
III. Verlustvortrag -5.832.936,20 -4.670.128,67
IV. Jahresfehlbetrag -1.281.244,19 -1.162.807,53
848.863,72 731.320,91
B. Sonderposten für Zuschüsseund Zulagen 251.443,00 291.922,35
C. Rückstellungen 98.637,17 86.782,76
D. Verbindlichkeiten 60.270,13 84.454,14
1.259.214,02 1.194.480,16

Anhang

1) Allgemeine Angaben

Die MuSeEn gGmbH mit Sitz in 17109 Demmin wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Neubrandenburg unter HRB 7142 geführt.

Der Jahresabschluss der MuSeEn gGmbH wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft, allerdings sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages die Vorschriften des dritten Buches des HGB für große Gesellschaften anzuwenden.

Die Gliederung des Vorjahres wurde beibehalten.

2) Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen worden.

Das immaterielle und das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von drei bis 33 Jahren in Anlehnung an steuerliche Vorschriften linear bemessen.

Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurde (bis einschließlich des Jahres 2011) in Anlehnung an § 6 Abs. 2 a EStG ein Sammelposten gebildet. Dieser wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte an Waren erfolgte zu Anschaffungskosten. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen entfielen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten mit ihren Nominalwerten angesetzt worden.

Das Eigenkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Der Sonderposten weist erhaltene Zuschüsse für getätigte Investitionen aus. Er wird entsprechend der Abschreibung der bezuschussten Anlagegüter ratierlich linear aufgelöst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3) Angaben zu Posten der Bilanz

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Die Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten ist in voller Höhe durch eine Ausfallbürgschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte besichert.

4) Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Aus der Auflösung des Sonderpostens resultieren sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 44(Vorjahr: T€ 44).

5) Sonstige Pflichtangaben

Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Pachtvertrag mit dem Gesellschafter Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Höhe von jährlich T€ 24 Miete und T€ 17 Betriebskosten bis zum Jahr 2025.

Für die Prüfung des Jahresabschlusses wurde ein Honorar in Höhe von T€ 5 zurückgestellt.

Die Geschäftsführung oblag während des abgelaufenen Geschäftsjahres Frau Sabine K. Lauffer. Bezüge für die Geschäftsführung wurden von der Gesellschaft nicht gezahlt.

In 2023 waren durchschnittlich 42 Mitarbeiter (Vorjahr: 40 Mitarbeiter) beschäftigt.

Der Aufsichtsrat setzte sich in 2023 wie folgt zusammen:

Herr Karl-Heinz Graupmann Bürgermeister a.D.; seit 2015

(Vorsitzender)

Herr Steffen Bütow kaufm. Leiter; seit 2019

Herr Andreas Butzki stellv.Vorsitzender SPD-Fraktion Landtag; seit 2019

Herr Christoph Poland Rentner; seit 2019

Andreas Rösler Fachinformatiker; seit 2019

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung in Höhe von € 240,00.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die im Jahr 2023 eingetreten sind und auch nach dem Schluss des Geschäftsjahres weiter wirken betreffen die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und sind im Lagebericht erläutert.

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.281.244,19 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Demmin, 26.03.2024

MuSeEn gGmbH

gez. Sabine K. Lauffer, Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk

An die MuSeEn gGmbH, Demmin

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE-BERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MuSeEn gGmbH, Demmin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MuSeEn gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

● beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

● beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

● führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben, solange die Gesellschafterin die erforderlichen Zuschüsse zum Ausgleich der Verluste leistet.

Verantwortung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet hat.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

Schwerin, 10. Juni 2024

BRB Revision und Beratung PartG mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. G. Matlok, Wirtschaftsprüfer

gez. M. Napierski, Wirtschaftsprüfer

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss ist wegen der Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften nur teilweise offengelegt. Der wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich darüber hinaus auch auf den Lagebericht und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft.

Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 42a GmbHG am 28.06.2024 festgestellt.

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