Kommunales Kino Pforzheim gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Kultur
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara, geb. Wittmann Früh seit 14.2.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Pforzheim | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STADTBAU GmbH PFORZHEIMPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist es, im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite, insbesondere einkommensschwächere Schichten der Bevölkerung sicherzustellen. Weiterhin wird die städtebauliche Entwicklung gefördert und vorangetrieben mit dem Fokus auf stadtbildprägende, brachgefallene, ungenutzte oder für die Stadtentwicklung wichtige oder auffällige Grundstücke und Quartiere im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Stadtkern, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei werden wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Aspekte der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit beachtet. Die Stadtentwicklung soll das städtebauliche Erscheinungsbild prägen und den architektonischen Ansprüchen an eine lebenswerte Stadt gerecht werden, die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen sowie städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die relativ stabile, aber für Baden-Württembergische Verhältnisse immer noch hohe Arbeitslosigkeit in Pforzheim wird es weiterhin erforderlich machen, durch geförderten Wohnungsbau bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Vordergrund der Unternehmensstrategie stehen Kundenorientierung und Servicequalität. Es wurden Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption erarbeitet und den Mitarbeitern ausgehändigt. Durch einen externen Datenschutzbeauftragten und ein Energieaudit wird die Unternehmensqualität weiter gesteigert. Auf Mitarbeiterqualifikation wird verstärkt Wert gelegt. Wirtschaftsbericht Allgemeine Entwicklung Die weltpolitischen Spannungen (Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Terrorangriff der Hamas auf Israel, Spannungen in Ostasien mit China und Nord-Korea) wirken sich weiterhin hemmend auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aus. Die weltpolitische Lage hatte auch Einfluss auf die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte. Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich am Ende des 3. Quartals 2023 mit 2.454 Milliarden € verschuldet. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,6 % oder 85,8 Milliarden €. Die Inflationsrate sank gegenüber dem Vorjahr nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes auf 5,9 % (Vorjahr 6,9 %). Für 2024 wird eine Inflationsrate von 2 bis 3 % erwartet. Wegen steigender steuerlicher Belastungen bei den Energiekosten (Wegfall des geminderten Umsatzsteuersatzes auf bestimmte Energiebezüge, Anstieg des CO2-Preises) ist 2024 mit einem Anstieg der Mietnebenkosten zu rechnen. Der Preisanstieg für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Baden-Württemberg hat sich nach Angaben des Statistischen Landesamtes im 4. Quartal 2023 (Berichtsmonat November) verlangsamt. Der Anstieg betrug in diesem Quartal nur noch 4,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Im 4. Quartal 2022 war noch ein Anstieg um 14,5 % gegenüber dem 4. Quartal 2021 zu verzeichnen gewesen. Die Kosten für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) stiegen unvermindert weiter an, hier erhöhten sich die Preise gegenüber dem Vorjahr um 8,0 %. In Folge der starken inflationären Entwicklung hatte die EZB am 21.7.2022 erstmals nach elf Jahren die Leitzinsen im Euroraum von null auf 0,5 % angehoben. Bis zum 14.9.2023 erfolgten dann zehn Zinserhöhungen in Folge. Nach der Leitzinserhöhung am 14.9.2023 auf 4,5 % sind keine Leitzinserhöhungen mehr erfolgt. Die Finanzmärkte erwarten für 2024 Senkungen des Leitzinses. Die Bauzinsen haben die erwartete Entwicklung bereits vorweggenommen. Nach einem 12-Jahreshoch im Oktober 2023 sind die Bauzinsen bis zum Jahresende 2023 um einen halben Prozentpunkt zurückgegangen und betragen nun rund 3,5 % bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung. Hohe Baupreise und Zinskosten führten im 1. Halbjahr 2023 in Baden-Württemberg zu einem Rückgang der Baugenehmigungen für Wohngebäude gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 um 24 %. Aufgrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation ist 2023 die Wirtschaftsleistung in Deutschland um 0,3 % gesunken. Für 2024 rechnet das Landeswirtschaftsministerium für Baden-Württemberg mit einer Schrumpfung um 0,6 %. Damit würde Baden-Württemberg schlechter als der Bundesdurchschnitt abschneiden, wo mit einer Schrumpfung um 0,4 % gerechnet wird. Trotz der konjunkturellen Dämpfung zeigt sich der Arbeitsmarkt robust. 2023 waren 1,3 Mio. Menschen erwerbslos (minus 0,7 % im Vergleich zu 2022). Die Zahl der Erwerbstätigen in Gesamt-Deutschland hat 2023 mit rd. 45,9 Mio. Beschäftigten (Vorjahr rd. 45,6 Mio.) den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Das statistische Landesamt rechnet mit einem weiteren Bevölkerungswachstum in Baden-Württemberg. So soll die Bevölkerung von 11,1 Mio. im Jahr 2020 bis 2030 auf 11,26 Mio. und bis 2040 auf 11,42 Mio. ansteigen. Ausschlaggebend für die Wohnungsnachfrage ist primär die Zahl der Haushalte. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus gab es in Baden-Württemberg im Jahr 2017 fast 5,3 Mio. Privathaushalte. Diese Zahl der Haushalte könnte nach der Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bis 2045 um annähernd 300.000 auf knapp 5,6 Mio. ansteigen, erst danach wird ein leichter Rückgang erwartet. Die Haushaltszahl im Jahr 2050 würde damit immer noch um fast 290.000 höher liegen als 2017. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft hat wieder ein erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen. Das Jahresergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2023 liegt mit 723.300,40 € über dem Planansatz von 504.000,00 €. Im Geschäftsjahr wurde jedoch eine außerplanmäßige Abschreibung auf das in 2022 erworbene Sinn Leffers Areal vorgenommen, was zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von-3.489.459,60 € führte. Beeinflusst wurde das Ergebnis aus Anlageverkäufen im Rahmen der planmäßigen Portfoliooptimierung in Höhe von 548.518,05 €, weitere sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 60.789,75 € sowie um 418.847,22 € höhere Abschreibungen exklusive der außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 4.212.760,00 € und um 952.151,30 € gestiegenen Zinsaufwendungen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 stellte sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als weiterhin stabil dar. Die Eigenkapitalquote fiel um 6,1 Prozentpunkte auf 32,8 % (Vorjahr: 38,9 %). Aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit konnten der Kapitaldienst sowie ein Teil der Investitionen in das Anlagevermögen finanziert werden. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist insbesondere vor dem Hintergrund hoher Investitionen in die Sanierung und Erneuerung unseres Immobilienbestandes zu würdigen. Der Wohnungsbestand erhöhte sich um 16 Wohnungen. Die Leerstandsquote bewegt sich unverändert auf niedrigem Niveau. Weiterhin sehr positiv zeigt sich die Fluktuationsquote im Geschäftsjahr mit 5,9% und befindet sich somit auf dem langjährigen Mittel. Unsere Investitionen in den Immobilienbestand sind auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Ziel der Maßnahmen ist u. a. die Umwelt zu schonen, die energetische Effizienz zu erhöhen und dem sozialen Miteinander in Pforzheim einen angemessenen Rahmen zu geben. Unseren Mitarbeitern bieten wir sichere Arbeitsplätze. Die Ausbildung des Berufsnachwuchses haben wir weiter intensiviert.Im Geschäftsfeld Stadtentwicklung wurden im Geschäftsjahr mehrere Objekte gekauft, mit dem Ziel die städtebauliche Entwicklung zu fördern und brachgefallene, ungenutzte, für die Stadtentwicklung wichtige oder auffällige Grundstücke und Quartiere zu entwickeln. Wohnungsbestand und -Leerstand (ohne gewerbliche Einheiten)
KiTa-Projekte / Gewerbeeinheit: Die erste und zugleich größte von drei im Paket ausgeschriebenen Kindertagesstätten, der Ernst-August-Haug-Weg 3, mit sechs KiTa-Gruppen wurde im 2. Quartal 2023 fertiggestellt und übergeben. Die Fertigstellung und Übergabe der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung Kopernikusallee 36, erfolgte im Dezember 2023. Der Spatenstich für die dritte KiTa, Johann-Heinz-Straße 16, erfolgte im Januar 2023. Sie bietet Platz für vier Gruppen. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2024 geplant. Im Geschäftsjahr 2023 wurden als weitere Gewerbeobjekte die Leopoldstraße 7, die Jägerpassage, das ehemalige Sinn-Leffers-Gebäude sowie das Grundstück Hohenzollernstraße 11 (ehemaliger Lidl-Markt) erworben. Des Weiteren wurden 2 Reihenhauszeilen und vier unbebaute Grundstücke im Herrenstriet erworben. Ertragslage Aufwendungen und Erträge haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ertragslage vor der außerplanmäßigen Abschreibung.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den endgültigen Stand, also nach der außerplanmäßigen Abschreibung:
Das Ergebnis aus der Hausbewirtschaftung erhöhte sich vorwiegend aufgrund von höheren Mieterlösen (1.950.024,78 €) sowie gesunkenen Instandhaltungsaufwendungen (737.755,20 €). Gegenläufig wirkten sich höhere Abschreibungen auf Geschäftsbauten (-359.118,78 €) und gestiegene Zinsen für Dauerfinanzierungsmittel (-912.362,02 €) aus. Das Ergebnis aus der Bau-, Verkaufs- und Betreuungstätigkeit verringerte sich auf 0,00 €, da keine verwaltungsmäßige Betreuung mehr durchgeführt wird. Bei den Verwaltungskosten erhöhten sich die Personalaufwendungen um 264.951,83 € und die sächlichen Verwaltungskosten um 496.791,66 €. Das Ergebnis der übrigen Rechnung enthält insbesondere Erträge aus Anlageverkäufen sowie eine außerplanmäßige Abschreibung auf das Sinn Leffers Areal in Höhe von 4.212.760,00 €. Im Jahr 2023 konnten Umsatzerlöse von 24.924.749,38 € (Vorjahr 22.315.830,92 €) erzielt werden. Die Umsatzerlöse stiegen somit um 2.608.918,46 € oder rund 12 %. Die Erhöhung betrifft hauptsächlich die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung und beruht vor allem auf den Mieteinnahmen der neu erworbenen Objekte Leopoldstraße 7 und Jäger-Passage. Weiterhin positiv wirkte sich die Fertigstellung des Neubaus bzw. Neuvermietung der KiTa Ernst-August-Haug-Weg 3 sowie die Vollauswirkung der Östliche 1, 3-5 und Krummer Weg 4-8 aus. Der Vermietungsbereich stellt die Haupteinnahmequelle der STADTBAU GmbH PFORZHEIM dar. Die Erhaltung des Anlagevermögens ist deshalb für uns von essenzieller Bedeutung. Durch hohe Investitionstätigkeiten und umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erreichen wir eine langfristige Sicherung des Unternehmens. Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich von 4.808.302,13 € auf 5.279.508,61 €. Das Geschäftsjahr schloss zunächst mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 723.300,40 € (Plan 504.000,00 €) ab. Gegenüber der Planung führten hauptsächlich höhere Umsatzerlöse (ca. 697.000,00 €) zu einem deutlich besseren Ergebnis. Gegenläufig wirkten sich verringerte sonstige betriebliche Erträge (ca. -220.000,00 €) aus. Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 4.212.760,00 € ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -3.489.459,60 €. Die Ertragslage aus dem laufenden Geschäftsbetrieb wird aus Sicht der Geschäftsführung dennoch als geordnet eingestuft. Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich auf 187.600.945,05 €. Das Anlagevermögen ist auf174.965.046,52 € gestiegen. Die Sachanlagen haben sich auf 167.695.129,25 € erhöht, da die in 2023 getätigten Investitionen für Neubaumaßnahmen und Modernisierungen des Wohnungsbestandes die Abschreibungen überstiegen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Investitionen in Höhe von 33.789.655,21 €. Die Unfertigen Leistungen belaufen sich auf 7.668.467,27 €, die Guthaben bei Kreditinstituten auf 3.695.155,96 €, die restlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände incl. Rechnungsabgrenzungsposten auf 1.272.275,30 €. Das Eigenkapital beträgt 61.472.070,81 €, die Rückstellungen 642.334,40 €. Die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten belaufen sich auf 125.486.539,84 €. Die derzeitige Eigenkapitalquote versetzt die Gesellschaft in die Lage, bereits begonnene Projekte, unter anderem bei dem Geschäftsfeld Stadtentwicklung, effizient weiterzuführen. Insbesondere beim Bau von geförderten Wohnungen und von Kindertagesstätten wird ein hoher Kapitalbedarf erforderlich sein. Auch die Instandhaltungen und Modernisierungen werden einen höheren Investitionsbedarf benötigen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 97.440.917,02 € erhöhten sich aufgrund der hohen Investitionstätigkeiten. Im Geschäftsjahr wurde ein Cashflow-Überschuss aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftet. Die Finanzierung der durchgeführten Investitionen erfolgte überwiegend durch Kapitalmarktdarlehen, KfW-Darlehen und in einem gewissen Umfang durch Eigenmittel. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war jederzeit gegeben. Die Finanz- und Vermögenslage wird aus Sicht der Geschäftsführung als geordnet eingestuft. Finanzielle Leistungsindikatoren Am 31. Dezember 2023 betrug die Anlagenintensität 93,3 %, die Eigenkapitalquote32,8 %, die Eigenkapitalrentabilität -5,7 % und die Gesamtkapitalrentabilität -1,0 %. Unsere Kennzahlen des Geschäftsjahres ohne Sonderabschreibung weisen insgesamt ein branchenübliches Niveau auf. Wesentlich belastet werden sie jedoch aufgrund der vorgenommenen Sonderabschreibung. Maßgeblich für die konstante Geschäftsentwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren waren die solide Mieterstruktur sowie Ausstattung und Lage des Wohnungsbestandes. Durch ein restriktives Kostenmanagement konnten die Verwaltungskosten geringgehalten werden. Chancen, Risiken und Prognose der künftigen Entwicklung Prognosebericht Wir kommen weiterhin unserer gesellschaftsvertraglichen Aufgabenstellung nach, sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite, insbesondere einkommensschwächere Schichten der Bevölkerung sicherzustellen. Die Planung für 2024 sieht Umsatzerlöse in Höhe von 26.703.000 € vor. Wir werden auch in 2024 die Mieten insbesondere bei Mieterwechsel im Rahmen der mietrechtlichen Möglichkeiten leicht anheben und rechnen mit einer weiterhin sehr geringen Leerstandsquote. Die Fluktuationsrate dürfte sich auf dem Niveau der letzten Jahre bewegen. Es ist geplant, die Instandhaltungsmaßnahmen auf dem Vorjahresniveau zu belassen. Aufgrund der steigenden Zinsen und gestiegenen Fremdmittel erhöhen sich die Zinsaufwendungen. Insgesamt rechnen wir mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 648.000 €. Neue Projekte werden nur nach intensiver Prüfung der Wirtschaftlichkeit realisiert. Die geplanten Investitionen werden zu einem angemessenen Teil aus dem operativen Cash-Flow finanziert, im Übrigen gehen wir davon aus, dass wir uns zu bonitätsgerechten Konditionen über Darlehen finanzieren können. Für die Finanzierung der geplanten Geschäftsentwicklung sind ausreichend Beleihungsreserven vorhanden. Weiterhin gehen wir davon aus, dass sich die Anlageintensität aufgrund von Investitionsmaßnahmen erhöhen wird. Die Eigenkapitalquote wird sich aufgrund der Maßnahmen nochmals leicht reduzieren. Die Eigenkapital- sowie die Gesamtkapitalrentabilität werden auf einem ähnlichen Niveau bleiben. Chancenbericht Modernisierungs- und insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen werden laufend durchgeführt. Bei Wohnungswechseln erfolgt oftmals die Erneuerung der Sanitärbereiche und Elektroinstallationen wie auch der Bodenbeläge. Dadurch erneuert sich unser Wohnungsbestand permanent. Im Rahmen unserer Instandhaltungsplanung ertüchtigen wir unseren Gebäudebestand kontinuierlich energetisch und erneuern in diesem Zuge Fassaden und auch das äußere Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen. Diese Maßnahmen erhöhen die Attraktivität unseres Gebäudebestandes, so dass sich die im Rahmen der Neuvermietung erzielbaren Mieten oberhalb des prognostizierten Ansatzes bewegen können und sich leichte positive Abweichungen zur Planung ergeben. Eine Chance besteht auch darin, dass unvorhergesehene Verkäufe aus dem Wohnungsbestand im Rahmen der Portfoliobereinigung das Jahresergebnis positiv beeinflussen können. Durch die beschriebenen Chancen kann sich das Jahresergebnis gegenüber der Geschäftsjahresplanung leicht erhöhen. Die ergebnisabhängigen finanziellen Leistungsindikatoren erhöhen sich dann entsprechend. Risikobericht Der Mietspiegel in Pforzheim liegt deutlich unterhalb vergleichbarer Städte in Baden-Württemberg. Geförderter Wohnungsbau setzt einen Mietpreis voraus, der 33 % unterhalb dieses Niveaus liegt. Durch konsequentes Kostencontrolling und -optimierung versuchen wir, die Risiken im Zusammenhang mit der Bautätigkeit einzugrenzen. Die Entwicklung des Immobilienbestandes und die Mietausfälle durch Leerstände werden kontinuierlich analysiert. Derzeit gibt es kaum nennenswerten Leerstand, wobei auch die Fluktuationsquote beobachtet wird. Sollte sich gegenüber der Planung eine erhöhte Leerstandsquote ergeben, wäre ein geringfügig niedrigeres Jahresergebnis zu verzeichnen. Zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit der Inflation und der Kriegssituation in Europa sind für die Zahlungsunfähigkeit der Wohnungsmieter tagesaktuell von untergeordneter Bedeutung. Ob sich dies auf Mieter unserer Gewerbeobjekte auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Durch die genannten Risiken kann es bei den finanziellen Leistungsindikatoren zu leichten negativen Abweichungen gegenüber der Planung kommen. Sollte es gegenüber den festgelegten Zinsplanwerten zu Veränderungen bei der Zinsentwicklung kommen, ist eine geringfügige Abweichungen zur Planung möglich. Risikomanagement Die STADTBAU GmbH PFORZHEIM hat die Eignung ihres Risikofrühwarnsystems im Jahr 2020 extern bestätigen lassen. Es wurden für die frühzeitige Erkennung der evidenten Risiken sechs Kennzahlen als Risikoindikatoren festgelegt. Die Schwellenwerte und die Eintrittswahrscheinlichkeiten werden anhand der empirischen Werte und Erfahrungen der vergangenen Jahre ermittelt. Die erfassten Risiken werden somit bewertet und gehen gewichtet in die Ermittlung eines Gesamtunternehmensrisikos ein. Bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen Finanzanlagen des Anlagevermögens, Forderungen sowie flüssige Mittel. Auf der Passivseite betreffen diese überwiegend die Aufnahme und Prolongation von Darlehen. Die liquiden Mittel und Liquiditätsreserven unterliegen keinen Kurs- und Währungsschwankungen. Der Auslauf von Zinsbindungen wird ständig überwacht. Durch eine breit gefächerte Laufzeit wird das Risiko bei anstehenden Zinsprolongationen eingegrenzt. Das straffe Forderungs- und Mahnwesen trägt wesentlich dazu bei, dass sich der Abschreibungsbedarf bei Mieten auf sehr niedrigem Niveau befindet. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Pforzheim, den 18. März 2024 gez. Siegfried Apfel, Geschäftsführer gez. Barbara Früh, Geschäftsführerin BilanzAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Die STADTBAU GmbH PFORZHEIM in Pforzheim ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 500181 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen wurde beachtet. Das Formblatt wurde um die Posten Andere Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aus Vermietung ergänzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr anteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 150,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Tilgungszuschüsse und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Es wurden Fremdkosten und selbst erbrachte Architektenleistungen aktiviert. Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit wurden nicht aktiviert. Abschreibungen erfolgten bei den Wohn-, Geschäfts- und anderen Bauten linear entsprechend der voraussichtlichen Restnutzungsdauer, der in der Regel eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde liegt. Wohnungsneubauten ab 1987 werden mit 2 % abgeschrieben. Verschiedene in den Geschäftsjahren 1991, 1992, 1994 und 1995 neu fertig gestellte Gebäude werden degressiv gemäß den Sätzen § 7 EStG bzw. sonstige Bauten von 2,0 % bis 4,0 % abgeschrieben. Bei dem Containerasylstandort Steubenstraße 76-80 wurde aufgrund der Verlängerung des Mietvertrages die Nutzungsdauer entsprechend um 5 Jahre verlängert. Containeranlagen für Asylbewerberunterkünfte werden auf 10 bzw. 15 Jahre, also linear mit 10 % bzw. mit 6,67%, die Photovoltaikanlagen linear mit 5 % abgeschrieben. Aufwendungen für die umfassende Modernisierung von Gebäuden werden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Die nachträglichen Herstellungskosten werden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschrieben. Bei umfassenden Modernisierungen wird die Restnutzungsdauer der Gebäude nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme auf einen Zeitraum zwischen 30 und 40 Jahren neu festgelegt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen erfolgen linear zwischen drei und 14 Jahren. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten von 250,00 € netto, die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250,00 € netto und bis zu 1.000,00 € netto betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Die Beteiligungen und Andere Finanzanlagen sind ebenfalls mit den Anschaffungskosten bewertet; eine Wertberichtigung gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist nicht erforderlich. Unter den Unfertigen Leistungen sind ausschließlich noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Latente Steuern: Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch. Die in Ausübung des Aktivierungswahlrechts nicht angesetzten aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen beim Sachanlagevermögen. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem bestehenden Bilanzierungswahlrecht für Geldbeschaffungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die aktivierten Geldbeschaffungskosten früherer Jahre wurden zeitanteilig über die jeweilige Laufzeit der Zinsbindung abgeschrieben. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die passivierten Einnahmen der von der Stadt Pforzheim / L-Bank erworbenen Belegungsrechte für Obdachlosenwohnungen werden auf die Laufzeit (20 Jahre / 15 Jahre) jährlich ertragswirksam aufgelöst. Außerdem werden die passivierten Einnahmen von der L-Bank für die Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen sowie von sozial orientierter Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand auf die Laufzeiten (30, 25, 15 bzw. 10 Jahre) jährlich ertragswirksam aufgelöst. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz ANLAGEVERMÖGEN Tilgungszuschüsse in Höhe von € 1.301.369,18 wurde von den Anschaffungs- und Herstellkosten des Sachanlagevermögens abgesetzt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel nachfolgend dargestellt: Entwicklung des Anlagevermögens
Unter der Position Anlagen im Bau sind die bis 2023 angefallenen Kosten in Höhe von 3.188.486,73 € (Vorjahr 5.085.318,40 €) für folgende Neubauten aufgeführt: - KiTa Johann-Heinz-Straße 18 (4 Gruppen) Unter der Position Finanzanlagen wird die Beteiligung der Gesellschaft am Stammkapital der Pforzheimer Bau und Grund GmbH mit Sitz in Pforzheim in Höhe von 809.020,00 € (entspricht 38,67 % des Stammkapitals) ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital dieser Gesellschaft belief sich am 31.12.2022 auf 2.092.600,00 €. Der Jahresabschluss 2022 weist das gesamte Eigenkapital mit 73.539.265,10 € bei einem Jahresüberschuss 2022 von 995.109,85 € aus. Ferner ist die STADTBAU GmbH PFORZHEIM an der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH Pforzheim mit 62,5 % am Stammkapital (anteilig 15.624,00 €) beteiligt. Das Eigenkapital der Konversionsgesellschaft beläuft sich am 31.12.2023 auf 1.347.844,83 €. Der Jahresfehlbetrag 2023 beträgt 80.369,56 € (Vorjahr Jahresfehlbetrag 127.295,17 €). Der Jahresfehlbetrag begründet sich im Wesentlichen aus Zinsaufwänden durch Finanzierungsmaßnahmen sowie nachträglichen Erschließungsaufwendungen des ersten Bauabschnitts. Die Veräußerung der Alten Schmiede führte zu einem positiven Ergebniseffekt. Der Posten Andere Finanzanlagen betrifft Einzahlungen auf Geschäftsanteile bei Genossenschaften. UMLAUFVERMÖGEN In der Position Unfertige Leistungen sind ausschließlich noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von 7.868.467,27 € (Vorjahr 6.308.832,22 €) enthalten. Es wurden Fremd- und Eigenleistungen aktiviert. Nicht umlegbare Betriebskosten für leerstehende Wohneinheiten sowie uneinbringliche Forderungen gegenüber Mietern sind mit 200.000,00 € (Vorjahr 200.000,00 €) abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 3.045,91 € (Vorjahr 977,03 €). Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen im Jahr 2023 Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 171.635,27 € (Vorjahr 189.605,74 €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 24.465,08 € (Vorjahr 32.954,04 €). In der Position Sonstige Vermögensgegenstände mit insgesamt 1.134.724,58 € (Vorjahr 1.196.906,18 €) sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Auf Guthaben an den Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentümergemeinschaften entfallen 171.635,27 € (Vorjahr 189.605,74 €). EIGENKAPITAL Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Stammkapital beträgt12.750.000,00 €. Entwicklung der Rücklagen
RÜCKSTELLUNGEN In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die Rückstellungen für noch zu erwartende Betriebskosten 2023 in Höhe von 240.000,00 € sowie für Instandhaltungsrechnungen in Höhe von 140.000,00 € enthalten. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe. VERBINDLICHKEITEN In den Verbindlichkeiten sind keine wesentlichen Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 13.666.729,47 € (Vorjahr 13.968.711,78 €). Die Entwicklung der Fristen der Verbindlichkeiten wird nachfolgend dargestellt: Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o.ä. stellen sich wie folgt dar :
D. Erläuterung zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden ausschließlich in Pforzheim erzielt und enthalten überwiegend Erlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von 24.731.676,67 €. Sonstige betriebliche Erträge Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Erträge aus Anlageverkäufen in Höhe von 548.518,05 € angefallen. Weiterhin enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 39.558,85 €. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDie Abschreibungen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 4.212.760,00 €. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufgrund der erforderlichen Nachholung von Abschreibungen auf Mietforderungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 43.574,97 € angefallen. E. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
Die Auszubildende zur Immobilienkauffrau wurde per 01. Juli 2023 in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Im Geschäftsjahr werden drei Auszubildende beschäftigt.
Die Vergütungen des Aufsichtsrates beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 51.300,00 €.
Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten. Derivative Finanzinstrumente jeglicher Art werden nicht eingesetzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Bauverträgen, für die im Bau bzw. in Modernisierung befindlichen Objekten bestehen noch weitere, jedoch zum 31.12.2023 nicht zu bilanzierende Verpflichtungen; diese belaufen sich für die Objekte des Anlagevermögens auf insgesamt 1.339.643,94 €. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus folgenden langfristigen Erbbauverträgen:
Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus fünf Druckerleasingverträgen (Laufzeit bis 30.09.2023, 31.03.2025, 31.05.2025 bzw. 31.10.2025) in Höhe von jährlich 20.406,96 €, aus neun E-Bike-Leasingverträgen (Laufzeit bis 30.06.2025, 31.07.2025) in Höhe von jährlich 5.985,24 € sowie aus einem KFZ-Leasingvertrag (Laufzeit bis 31.08.2026) in Höhe von 7.324,32 €. Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die ZVK gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebenen. Der Umlagesatz beträgt zum Bilanzstichtag 6,3 % zuzüglich 2,0 % Sanierungsgeld und 0,54 % Zusatzbeitrag. Ab einem Umlagesatz von 5,2 % sind alle weiteren Erhöhungen zu 50 % vom Arbeitnehmer zu übernehmen. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter lag im Jahr 2023 bei 2.169.211,55 €. Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers Das im Geschäftsjahr berechnete Honorar für die Abschlussprüfung beträgt 21.000,00 €. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Gewinnverwendungsvorschlag der GeschäftsführungEs wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust 2023 in Höhe von 3.489.459,60 € durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen auszugleichen.
Pforzheim, den 18. März 2024 gez. Siegfried Apfel, Geschäftsführer gez. Barbara Früh, Geschäftsführerin BestätigungsvermerkAn die STADTBAU GmbH PFORZHEIM, Pforzheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der STADTBAU GmbH PFORZHEIM, Pforzheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STADTBAU GmbH PFORZHEIM, Pforzheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Gesamtdarstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 13. März 2024 vbw
gez. Dux, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der STADTBAU GmbH PFORZHEIM ist seinen Pflichten gemäß Gesellschaftsvertrag und Geschäftsanweisung im Geschäftsjahr 2023 nachgekommen. Dazu wurden in 10 Sitzungen über alle relevanten Angelegenheiten diskutiert und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Außerdem hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates, wie in jedem Jahr, mit den Wirtschaftsprüfern am 03.04.2024 eine Besprechung über das Ergebnis der Abschlussprüfung abgehalten. Die ordentliche Gesellschafterversammlung hat im vergangenen Jahr fristgerecht am 23.11.2023 stattgefunden und den Jahresabschluss 2022 und die dort vorgesehene Zuweisung des Bilanzgewinns 2022 in Höhe von 954.053,96 € zur Bauerneuerungsrücklage genehmigt. Geschäftsführung und Aufsichtsrat wurden jeweils einstimmig entlastet. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wurde an den vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart übertragen. Sie hat vom 26.02.2024 bis 08.03.2024 stattgefunden und auch die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) beinhaltet. Die Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträger- Verordnung (MaBV) war nicht erforderlich. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurde bestätigt und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 13.03.2024 erteilt. Ebenso wurde die Ordnungsmäßigkeit aus der Erweiterung des Prüfungsauftrages nach den Vorschriften des HGrG bestätigt. Gegenüber der Planung führten hauptsächlich höhere Umsatzerlöse zunächst zu einem deutlich besseren Ergebnis. Gegenläufig wirkten sich verringerte sonstige betriebliche Erträge aus. Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag. Wir danken in diesem Zusammenhang der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden der Gesellschaft für ihre im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit. Der Gesellschafterversammlung schlagen wir vor, den Jahresabschluss 2023 mit Aktiven und Passiven von je 187.600.945,09 € sowie Aufwendungen und Erträgen bei einem Jahresfehlbetrag von 3.489.459,60 € festzustellen und den Bilanzverlust 2023 in Höhe von 3.489.459,60 € durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen auszugleichen.
Pforzheim, den 04. April 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates gez. Peter Boch, Oberbürgermeister ErgebnisverwendungsbeschlussAuszug aus der NIEDERSCHRIFT über die ordentliche Gesellschafterversammlung der STADTBAU GmbH PFORZHEIM am 18.06.2024 (...) TO-Pkt. 4. über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 16 Abs. 2 lit. a) Gesellschaftsvertrag Einstimmig stellt die Gesellschafterin gemäß § 16 Abs. 2 lit. a) Gesellschaftsvertrag den vorgelegten Jahresabschluss 2023 mit Aktiven und Passiven von jeweils € 187.600.945,05 sowie Aufwendungen und Erträgen der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Bilanzverlust 2023 von € 3.489.459,60 fest. TO-Pkt. 5. über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023 gemäß § 16 Abs. 2 lit. a) Gesellschaftsvertrag Die Gesellschafterin beschließt gemäß dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, den Bilanzverlust 2023 in Höhe von € 3.489.459,60 durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen auszugleichen. (...) |
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