wesernetz Bremerhaven GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rene Ruckgaber seit 1.7.2021 | Prokura |
Jürgen Vetter seit 1.8.2019 | Prokura |
Axel Ralf Siemsen seit 23.11.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
swb Bremerhaven GmbHBremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften werden gemäß § 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten "Betriebsergebnis" ergänzt, um einen verbesserten Einblick in die Ertragslage zu gewähren. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. Die Gesellschaft ist unter der Firma swb Bremerhaven GmbH mit Sitz in Bremerhaven im Handelsregister des Amtsgerichts Bremerhaven unter der Nummer HRB 3590 BHV eingetragen. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur GuV I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die nach Inkrafttreten des BILMoG angeschafft werden, werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze linear abgeschrieben. Mit Inkrafttreten des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz zwar entfallen, die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Die degressive Abschreibung dieser Vermögensgegenstände wird daher seitdem fortgeführt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte mit den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital wird mit zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, auf Basis von vertraglichen Einzelzusagen, werden gemäß § 253 HGB in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Barwerte werden nach der PUC-Methode im Sinne des IAS 19 unter Verwendung der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt (Vorjahr RT 2018 G). Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen wurde erstmalig in 2016 der bisherige 7-Jahresdurchschnittszins durch einen 10-Jahres-Durchschnittszins abgelöst. Der Berechnung der Verpflichtungen lagen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde: Abzinsungssatz: 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.), zukünftige Gehaltssteigerungen: 2,50 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,00 Prozent p.a.), zukünftige Rentensteigerungen: 0,75 Prozent p.a. (Vorjahr: 0,75 Prozent) sowie Fluktuation: 1,25 Prozent (Vorjahr: 1,25 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiedsbeträge in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Nach der formalen Betrachtungsweise ist alleinige Steuerschuldnerin die swb AG als Organträgerin, d.h. auch tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Organgesellschaften im Abschluss der swb AG erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz Die Angaben sind jeweils in TEUR. Die Jahresergebnisse beziehen sich auf Werte vor Ergebnisabführungen. Die swb Bremerhaven GmbH hält 99,00 Prozent der Gesellschaftsanteile an der wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven. Die weiteren Anteile an der Gesellschaft werden zu 0,75 Prozent von der Bremer Verkehrsgesellschaft mbH, Bremen, einer Gesellschaft der Stadt Bremen und zu 0,25 Prozent von der Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, einer Gesellschaft der Stadt Bremerhaven, gehalten.
An der swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven (100,00 Prozent) hält die swb Bremerhaven GmbH die Gesellschaftsanteile als Kommanditeinlagen. Komplementärin ist bei der swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG die swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten 2.439 TEUR (Vj. 0 TEUR) Forderungen aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der swb AG. Im Geschäftsjahr sind hier zudem Cashpooling-Forderungen von insgesamt 26.076 TEUR (Vj. 13.210 TEUR) gegen die wesernetz Bremerhaven GmbH (19.426 TEUR) sowie die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (6.650 TEUR) enthalten. Die übrigen 27 TEUR entfallen mit 22 TEUR (Vj. 14 TEUR) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 5 TEUR (Vj. 0 TEUR) auf Steuern. Im Vorjahr bestanden zudem 686 TEUR Gewinnansprüche gegenüber der wesernetz Bremerhaven GmbH. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber der Gesellschafterin swb AG in Höhe von 2.439 TEUR aus dem Ergebnisabführungsvertrages sowie in Höhe von 5 TEUR aus Steuern (Vj. 0 TEUR). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der swb Bremerhaven GmbH beträgt unverändert 1.000 TEUR. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen betragen 2.509 TEUR (Vj. 2.527 TEUR). Die Abnahme in Höhe von 18 TEUR resultiert im Wesentlichen aus Inanspruchnahmen durch Rentenzahlungen und einmaligen Auflösungseffekten. Gegenläufig hierzu erfolgte die Aufzinsung der betrieblichen Altersversorgung im laufenden Geschäftsjahr sowie die planmäßigen Zuführungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde entsprechend den Regelungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der durchschnittliche Marktzins der letzten zehn Jahre anstatt eines siebenjährigen Durchschnittszinses verwendet. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 12 TEUR. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten 5 TEUR (Vj. 9 TEUR) für Jahresabschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin swb AG in Höhe von 58.397 TEUR (Vj. 38.256 TEUR), davon resultieren im Geschäftsjahr 58.397 TEUR (Vj. 30.766 TEUR) aus dem Cashpooling. Im Vorjahr bestanden darüber hinaus 7.489 TEUR aus dem im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags abzuführenden Ergebnisses sowie 1 TEUR aus Steuern. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten von 1.400 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese enthalten 1.334 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) aus Ergebnisabführungsverträgen, 66 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie im Vorjahr 7.040 TEUR Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling mit der swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag existieren keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt sind, bestehen ebenfalls nicht. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.079 TEUR (Vorjahr: 1.131 TEUR). Die Umsatzerlöse werden vollständig in Deutschland erbracht. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Geschäftsjahr periodenfremde Erträge von 6 TEUR sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 3 TEUR (Vj. 3 TEUR). Im Vorjahr bestanden zusätzlich Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von 601 TEUR. Im Materialaufwand sind periodenfremde Belastungen von 6 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR) in der Hauptsache für Energiebezug enthalten. Die Personalaufwendungen beruhen im Wesentlichen auf Personalaufwendungen, die für die im Rahmen der Ausgliederung der Bereiche Vertrieb und Netze bei der swb Bremerhaven GmbH verbliebenen Pensionäre anfallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Dienst- und Fremdleistungen in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) sowie Aufsichtsratvergütungen in Höhe von 21 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR). Hinsichtlich des Gesamthonorars des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses wird auf die Ausführungen im Konzernanhang der swb AG verwiesen. C. Sonstige Angaben I. Organe Aufsichtsrat
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 21 TEUR. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge von der Gesellschaft. Ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge 242 TEUR. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 2.117 TEUR. II. Mitarbeiter Es wurden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. III. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit (Bezug/Erbringung von Dienstleistungen sowie Finanzierungen inklusive Cash-Pooling) unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht vorgenommen. IV. Konzernverhältnisse Alleinige Gesellschafterin ist die swb AG, Bremen, mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 der swb Bremerhaven GmbH wird in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellten Konzernabschluss der swb AG, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Dieser wird beim Unternehmensregister unter der Nummer HRB 4428 hinterlegt. Zusätzlich wird der Jahresabschluss der Gesellschaft in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellten Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft (HRB 33), Tirpitzstraße 39, Oldenburg, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Unternehmensregister veröffentlicht. V. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Bremerhaven, 11. Juni 2024 Geschäftsführung Axel-Ralf Siemsen Bruttoanlagenspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die swb Bremerhaven GmbH, Bremerhaven Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der swb Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 14. Juni 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Schröer, Wirtschaftsprüfer Weitere Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 29. August 2024 festgestellt. |
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