FB Zellaktiv
GmbH
Rinchnach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.112,00 |
101.379,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
936.696,96 |
778.508,33 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
428,40 |
428,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.572,46 |
3.739,82 |
| Aktiva |
1.046.381,42 |
883.627,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
650.790,44 |
663.643,22 |
| B.
Rückstellungen |
346.053,66 |
151.572,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.537,32 |
68.411,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
49.537,32 |
68.411,22 |
| Passiva |
1.046.381,42 |
883.627,15 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft FB Zellaktiv GmbH ist zum
Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §
267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr
des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis von 800
EUR wurden sofort abgeschrieben und im Anlageverzeichnis als
Abgang behandelt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Geleistete
Anzahlungen auf Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen
bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen
mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden ggf. die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Im Posten Vorräte sind im Wesentlichen
enthalten:
| Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
0,00
Euro (Vj. |
0,00 Euro) |
| Fertige Erzeugnisse und
Waren 101.705,20 Euro (Vj |
81.879,91 Euro) |
|
| Geleistete
Anzahlungen |
0,00
Euro (Vj. |
0,00 Euro) |
Im Posten Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind enthalten:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
48.635,00 Euro (Vj. 70.523,23 Euro)
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr liegen nicht vor.
Im Posten Rückstellungen sind enthalten:
Steuerrückstellungen
|
294.958,66 Euro
|
139.606,71 Euro
|
Sonstige
Rückstellungen
|
120,00 Euro
|
60,00 Euro
|
Rückstellungen für Pensionen sind nicht
vorhanden.
Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind enthalten:
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
49.537,32 Euro
|
68.411,22 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
|
0,00 Euro
|
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag
von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Ausleihungen, Vorschüsse und Kredite an
Gesellschafter bzw. Geschäftsführer bestanden
nicht.
Haftungsverhältnisse gegenüber
Gesellschafter, Geschäftsführer oder verbundenen
Unternehmen bestanden nicht.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Franz Berger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Rinchnach, 04.11.2024
gez.
Franz Berger (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2024
festgestellt. |