Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 11911
Vorher
Schöpp-Sportboden GmbH
Eingetragen
12.8.2003
Branche
Herstellung von SportgerätenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
Gegenstand
Die Entwicklung und Herstellung von innovativen und umweltfreundlichen Bodenbelägen und Zubehör für Tennishallen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralph Jürgen Schöpp
seit 12.8.2003
Geschäftsführer
Michael Schöpp
seit 12.8.2003
Prokura

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schöpp GmbH

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 281.753,67 295.622,47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 156.550,51 171.090,51
III. Finanzanlagen 125.202,16 124.530,96
B. Umlaufvermögen 661.607,91 618.911,94
I. Vorräte 97.855,51 64.334,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 527.470,63 468.268,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.281,77 86.309,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 600,00 1.658,48
Aktiva 943.961,58 916.192,89

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 200.785,29 177.080,62
I. Gezeichnetes Kapital 122.710,05 122.710,05
II. Gewinnvortrag 54.370,57 -2.774,08
III. Jahresüberschuss 23.704,67 57.144,65
B. Rückstellungen 345.411,12 263.558,32
C. Verbindlichkeiten 397.765,17 475.553,95
Passiva 943.961,58 916.192,89

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Schöpp GmbH hat ihren Sitz in Remscheid. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 11911 eingetragen.

II.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

III.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nur insoweit mit Posten der Passivseite verrechnet, soweit Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Aufwendungen wurden nur dann mit Erträgen saldiert, soweit sie in Zusammenhang mit der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und den Erträgen aus dem zu verrechnenden Vermögen stehen.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen auf die Zugänge erfolgen linear pro-rata-temporis.

Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250 und € 800 liegen, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschrieben. In den zurückliegenden Perioden wurde ein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 250 und € 1.000 liegen, gemäß
§ 6 Abs. 2 a EStG gebildet und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Liquide Mittel

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird mit dem Nominalwert angesetzt. In ihm wird der Aufwand für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird im Handelsregister mit DM 240.000 und in der Bilanz auf Euro umgerechnet und wird mit € 122.710,05 ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bilanziert.

IV.  Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 60.000,00 (Vorjahr: € 108.000,00) ein Laufzeit über ein Jahr. Die übrigen Beträge sind kurzfristig fällig.

Rückstellungen:

In Höhe von € 263.760,70 wurde zum Stichtag eine Saldierung mit dem entsprechenden Aktivwert des Planvermögens vorgenommen. Vor der Verrechnung wurde eine Pensionsrückstellung von € 528.779,00 ausgewiesen, sodass sich eine Rückstellung für Pensionen nach Verrechnung von € 265.018,30 ergibt. Der sich aus dem Pensionsgutachten ergebende Zinsaufwand in Höhe von € 8.682,00 wurde mit den Zinserträgen aus dem Planvermögen in Höhe von € 5.895,50 verrechnet.

Durch das in 2016 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist eine Verlängerung des Zeitraumes zur Ermittlung des durchschnittlichem Zinssatzes für die Diskontierung der Altersverpflichtungen von sieben auf zehn Jahre für Wirtschaftsjahre eingeführt worden, die nach dem 31. Dezember 2015 enden (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Aus der Umstellung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von € 34.800,00 (Vorjahr: € 52.693,00). Dieser unterliegt einer laufenden Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Art der Verbindlichkeit
Betrag
bis zu 1 Jahr
1 - 5 Jahre
über 5 Jahre





Summe
397.765,17
190.600,57
144.664,60
62.500,00
   Vorjahr
475.553,95
230.458,54
157.595,41
87.500,00



1. Für die Verbindlichkeiten gegenüber der Santander Bank, der FCA Bank und der Consors Finanz wurden die finanzierten Wirtschaftsgüter sicherungsübereignet.

2. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gilt der übliche Eigentumsvorbehalt.

3. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten aus Mietkäufen gegenüber der PEAC Germany GmbH wurde das finanzierte Wirtschaftsgut sicherungsübereignet.

V.  Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr durchschnittlich 17 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Es wurden folgende Sicherheiten für die Schöpp-Polymer-Carpet GmbH sowie Schöpp-Sportboden GmbH gestellt:
1. Globalzession von Forderungen.
2. Sicherungsübereignung von Anlagevermögen Handelswaren, Vorräten, Aufbewahrungs- und Transportbehältnissen.

VI.  Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 17.365,41 (Vorjahr: € 5.540,80). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen nicht.

 

Remscheid, den 5. März 2024

gez. Ralph Schöpp, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024 festgestellt.

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