Schöpp
GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
281.753,67 |
295.622,47 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
156.550,51 |
171.090,51 |
| III.
Finanzanlagen |
125.202,16 |
124.530,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
661.607,91 |
618.911,94 |
| I.
Vorräte |
97.855,51 |
64.334,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
527.470,63 |
468.268,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.281,77 |
86.309,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
600,00 |
1.658,48 |
| Aktiva |
943.961,58 |
916.192,89 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
200.785,29 |
177.080,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
122.710,05 |
122.710,05 |
| II.
Gewinnvortrag |
54.370,57 |
-2.774,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.704,67 |
57.144,65 |
| B.
Rückstellungen |
345.411,12 |
263.558,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
397.765,17 |
475.553,95 |
| Passiva |
943.961,58 |
916.192,89 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Schöpp GmbH hat ihren Sitz in Remscheid. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der
Nummer HRB 11911 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 288 HGB) des Jahresabschlusses
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nur insoweit mit Posten der
Passivseite verrechnet, soweit
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind,
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Aufwendungen
wurden nur dann mit Erträgen saldiert, soweit sie in
Zusammenhang mit der Abzinsung von
Altersversorgungsverpflichtungen und den Erträgen aus
dem zu verrechnenden Vermögen stehen.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände,
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen auf die Zugänge erfolgen
linear pro-rata-temporis.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250
und € 800 liegen, wurden gemäß §
6 Abs. 2 EStG über einen Zeitraum von einem Jahr
abgeschrieben. In den zurückliegenden Perioden wurde
ein Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen € 250 und € 1.000
liegen, gemäß
§ 6 Abs. 2 a EStG gebildet und über einen
Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bewertet.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Liquide Mittel
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird mit dem
Nominalwert angesetzt. In ihm wird der Aufwand für das
folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird im Handelsregister mit
DM 240.000 und in der Bilanz auf Euro umgerechnet und wird
mit € 122.710,05 ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode auf Basis des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bilanziert.
IV.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 60.000,00 (Vorjahr: € 108.000,00) ein
Laufzeit über ein Jahr. Die übrigen Beträge
sind kurzfristig fällig.
Rückstellungen:
In Höhe von € 263.760,70 wurde zum
Stichtag eine Saldierung mit dem entsprechenden Aktivwert
des Planvermögens vorgenommen. Vor der Verrechnung
wurde eine Pensionsrückstellung von
€ 528.779,00 ausgewiesen, sodass sich eine
Rückstellung für Pensionen nach Verrechnung von
€ 265.018,30 ergibt. Der sich aus dem
Pensionsgutachten ergebende Zinsaufwand in Höhe von
€ 8.682,00 wurde mit den Zinserträgen aus
dem Planvermögen in Höhe von € 5.895,50
verrechnet.
Durch das in 2016 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung
der Wohnimmobilienkreditrichtline und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften ist eine Verlängerung
des Zeitraumes zur Ermittlung des durchschnittlichem
Zinssatzes für die Diskontierung der
Altersverpflichtungen von sieben auf zehn Jahre für
Wirtschaftsjahre eingeführt worden, die nach dem 31.
Dezember 2015 enden (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Aus der
Umstellung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von €
34.800,00 (Vorjahr: € 52.693,00). Dieser unterliegt
einer laufenden Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6
Satz 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
wie folgt:
Art der Verbindlichkeit
|
Betrag
|
bis zu 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Summe
|
397.765,17
|
190.600,57
|
144.664,60
|
62.500,00
|
Vorjahr
|
475.553,95
|
230.458,54
|
157.595,41
|
87.500,00
|
1. Für die Verbindlichkeiten gegenüber der
Santander Bank, der FCA Bank und der Consors Finanz wurden
die finanzierten Wirtschaftsgüter
sicherungsübereignet.
2. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gilt der übliche Eigentumsvorbehalt.
3. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten aus
Mietkäufen gegenüber der PEAC Germany GmbH wurde
das finanzierte Wirtschaftsgut sicherungsübereignet.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigt im
Geschäftsjahr durchschnittlich 17 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Es wurden folgende Sicherheiten für die
Schöpp-Polymer-Carpet GmbH sowie
Schöpp-Sportboden GmbH gestellt:
1. Globalzession von Forderungen.
2. Sicherungsübereignung von Anlagevermögen
Handelswaren, Vorräten, Aufbewahrungs- und
Transportbehältnissen.
VI.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von € 17.365,41 (Vorjahr: € 5.540,80).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen
nicht.
Remscheid, den 5. März
2024
gez.
Ralph Schöpp, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024
festgestellt.
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