pinta
elements GmbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.387.740,00 |
9.489.272,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.121,14 |
22.263,31 |
| III.
Finanzanlagen |
5.366.614,86 |
9.467.004,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.470.933,56 |
45.165.167,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.386.427,98 |
45.141.368,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.505,58 |
23.799,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.791,63 |
17.107,19 |
| Summe
Aktiva |
52.873.465,19 |
54.671.546,94 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.160.487,85 |
47.510.187,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.434.449,42 |
1.434.449,42 |
| III.
Gewinnvortrag |
45.825.738,22 |
45.855.063,29 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.650.300,21 |
-29.325,07 |
| B.
Rückstellungen |
22.500,00 |
214.201,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.690.477,34 |
6.947.157,66 |
| Summe
Passiva |
52.873.465,19 |
54.671.546,94 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die pinta elements GmbH, Leichlingen, ist eine
Körperschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Köln unter der Nummer HRB 92004
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände sowie
der
Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls
linear abgeschrieben.
Vermögensgegenständemit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800 EUR wurden aus
Vereinfachungsgründen in Anlehnung an § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittelwerden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Steuerrückstellungenwerden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung
lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet
werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als
1 Jahr werden ggf. das Niederstwertprinzip und das
Gewinnrealisierungsverbot beachtet.
III.
Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Positionen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr.
In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 42.711
TEUR (Vorjahr: 41.841 TEUR) enthalten.
Das
Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.
Dezember 2018 rund 49.160 TEUR (Vorjahr: rund 47.510 TEUR).
Das gezeichnete Kapital beträgt 250 TEUR und ist zum
Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285
Nr. 1 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit |
Summe
TEUR |
|
bis 1 Jahr
TEUR |
1 - 5 Jahre
TEUR |
> 5 Jahre
TEUR |
Verbindlichkeiten |
2.490 |
1.200 |
0 |
3.690 |
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verpflichtungen aus Steuern in
Höhe von rund 9,1 TEUR (Vorjahr: rund 0,6
TEUR). Verpflichtungen im Rahmen der
sozialen Sicherheit waren nicht zu verzeichnen
(Vorjahr: rund 0,03 TEUR)
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich vier Arbeitnehmer.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Michael Illbruck (bis 03. August 2018),
Frau Dr. Maria Agnes Aigner (ab 03. August 2018)
sowie
Herr Julius Illbruck (ab 03. August 2018).
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Leichlingen, den 29. März 2019
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pinta elements GmbH
Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 3.4.2019.
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