TM Trend
Moden GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
989,00 |
1.234,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
988,00 |
1.233,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
250.256,29 |
372.757,78 |
| I.
Vorräte |
135.844,74 |
184.400,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
1.755,26 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.570,50 |
150.939,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.841,05 |
37.418,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
360,62 |
1.484,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
251.605,91 |
375.475,98 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.673,10 |
32.581,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.564,59 |
-25.564,59 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.017,30 |
-6.855,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.908,80 |
-13.872,82 |
| B.
Rückstellungen |
4.366,05 |
13.122,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
228.566,76 |
329.771,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
176.768,77 |
277.973,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
251.605,91 |
375.475,98 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
Gliederung des Anhangs:
I. Allgemeine Angaben
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
III. Einzelangaben zur Bilanz
IV. sonstige Angaben
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des
Amtsgerichtes Mönchengladbach unter der Nummer HRB
6205 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft
entsprechend Absatz 1 der Größenklassenkriterien
des § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019
wurde nach den Gliederungsvorschriften des dritten Buches
des HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften erstellt. Sofern gesetzlich
zulässig, wurde von den
Erleichterungsmöglichkeiten für kleine
Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Gliederungs- und
Ausweisbestimmungen Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 Absatz 2 und 3 HGB
vorgeschriebenen Gliederung. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Absatz 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 und 283
HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierenden
Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt, wobei die Abschreibungen nach
der linearen Methode über die voraussichtliche
Nutzungsdauer vorgenommen werden.
Vermögensgegenstände mit einem Wert bis
einschließlich € 800,00 werden sofort als
geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben. Die
Vorräte wurden durch eine körperliche
Bestandsaufnahme ermittelt und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Dabei wurde als
Verbrauchsfolge unterstellt, dass die zuerst beschafften
Güter zuerst verbraucht wurden.
Für das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Ansatz gebracht. Die
übrigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Einzelangaben zur Bilanz
1. Aktivposten
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden keine Ansprüche ausgewiesen, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2
HGB).
2. Passivposten
Unter den Verbindlichkeiten werden keine
Ansprüche ausgewiesen, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 S. 3
HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden zum Bilanzstichtag in
Höhe von € 73.284,18 (Vorjahr: €
107.484,53).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. sonstige Angaben
Die Gesellschaft hatte im Jahr 2019 durchschnittlich
2 Beschäftigte.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtszeitraum Tayfun Deren, Mönchengladbach.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.908,80
€ soll gemäß der
Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Mönchengladbach, 20. April 2021
(Tayfun Deren, Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Tayfun Deren
- Geschäftsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2021 festgestellt.
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