eiffo eG
AichtalStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ernst-Udo Jochen Sievers seit 15.1.2024 | Liquidator |
Berthold Josef Seßler seit 15.1.2024 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eiffo eGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ zum 31. Dezember 2014AKTIVA
Anhang für 2014I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Genossenschaftsgesetzesund der Satzung der Genossenschaftaufgestellt. Die Genossenschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Es wurde bei Aufstellung und Offenlegung von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. II.. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAnlagevermögen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands. Die Abschreibung erfolgt linear und im Zugangsjahr grundsätzlich zeitanteilig. Umlaufvermögen Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind mit ihren Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die bis zum Bilanzstichtag erbrachten abrechenbaren Leistungen zu Verkaufspreisen. Zinsen für Fremdkapital sind in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nennwert angesetzt . Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder DasGeschäftsguthaben wurde zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung erfolgt nach § 337 HGB. Die zum Bilanzstichtag rückständigen fälligen Einzahlungen auf Geschäftsanteile sind auf der Aktivseite gesondert ausgewiesen. Mit Ablauf des Geschäftsjahres sind keine Mietglieder aus der Genossenschaft ausgeschieden. Ergebnisrücklagen In die gesetzliche Rücklage werden, gemäß Satzung, 20 % des Jahresüberschusses nach Steuern eingestellt, bis mindestens 20 % der Bilanzsumme erreicht sind. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei sind die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Eine Sicherstellung der Verbindlichkeiten ist nicht erfolgt. III. ANGABEN ZUR BILANZVerbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten - gegliedert nach Restlaufzeiten - sind:
IV. SONSTIGE ANGABENOrgane der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Genossenschaft geführt durch folgende Vorstände:
Die zwei gewählten Vorstände vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bevollmächtigter der Generalversammlung ist
Ein Aufsichtsrat wurde nicht bestellt. Angaben nach § 338 HGB
Entwicklung des Geschäftsguthabens sowie der Haftsumme der Genossen
Zuständiger Prüfungsverband Die Genossenschaft gehört dem folgenden Prüfungsverband an:
Sonstiges Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Der Genossenschaft stehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen gegen Mitglieder des Vorstandes zu. V. ERGEBNISVERWENDUNGDie Vorstände schlagen der Generalversammlung vor, den gesamten Bilanzgewinn in die anderen Ergebnisrücklagen einzustellen.
Berthold Seßler Ernst-Udo Sievers |
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