BKM Abdichtungssysteme GmbH

Siemensstraße 7B, 47533 Kleve, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 15474
Eingetragen
24.9.2018
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Durchführung bzw. Installation von Abdichtungssystemen aller Art, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heiner Fuß
seit 24.9.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heiner Fuß
47533 Kleve
25.100 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BKM Abdichtungssysteme GmbH

Kleve (vormals: Kalkar)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 148.694,00 56.240,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 253,00
II. Sachanlagen 148.691,00 55.987,00
B. Umlaufvermögen 398.354,11 389.016,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 377.024,56 374.633,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.329,55 14.383,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.462,49 9.390,65
Summe Aktiva 570.510,60 454.647,12

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 299.100,57 250.371,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.600,00 -12.600,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Kapitalrücklage 590,56 590,56
V. Gewinnvortrag 237.281,18 154.882,42
VI. Jahresüberschuss 48.728,83 82.398,76
B. Rückstellungen 1.000,00 46.360,06
C. Verbindlichkeiten 270.410,03 157.915,32
Summe Passiva 570.510,60 454.647,12

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 371.905,84 0,00 374.633,37 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.100,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 262.547,09 143.145,19 72.904,03
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 160.694,33 99.536,92 5.859,12

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Leasing- und Mietverpflichtungen i. H. v. 22.800,00 € pro Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2024.

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