M. Dechent
GmbH
Stutensee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.634.203,80 |
1.346.978,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
449.511,50 |
532.766,50 |
| II.
Sachanlagen |
653.689,59 |
663.079,59 |
| III.
Finanzanlagen |
531.002,71 |
151.132,28 |
| B.
Umlaufvermögen |
498.521,67 |
688.443,47 |
| I.
Vorräte |
119.887,64 |
129.151,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
240.661,00 |
450.040,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.973,03 |
109.251,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.955,78 |
15.713,70 |
| Aktiva |
2.135.681,25 |
2.051.135,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.586.062,71 |
1.533.704,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.560.498,12 |
1.508.139,84 |
| B.
Rückstellungen |
23.396,99 |
159.790,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
526.221,55 |
357.640,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
526.221,55 |
357.640,36 |
| Summe
Passiva |
2.135.681,25 |
2.051.135,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der M. Dechent GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrecht für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Offenlegung wird
gem. § 326 HGB unterlassen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Firma M. Dechent GmbH mit dem Sitz in Stutensee
ist beim Registergericht Mannheim unter der Nummer 104021
in das Handelsregister eingetragen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die sonstigen Sachanlagen wurden wie Finanzanlagen
behandelt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Im Geschäftsjahr wurden geringwertigen
Wirtschaftsgüter (GWG) angeschafft. Sie sind im
Anschaffungsjahr im Anlagespiegel als Zugang und noch im
gleichen Jahr als Abgang erfasst worden.
Die in Vorjahren zugegangenen GWG, die zwingend in
einem Sammelposten zu erfassen waren, werden
jahrgangsbezogen mit jeweils 1/5 gewinnmindernd
aufgelöst (sog. Pool -Abschreibung).
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Goldbestände mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert.
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Vermögensgegenstände zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Gebotene
Wertaufholungen wurden vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Wertberichtigungen waren nicht geboten.
Pauschalwertberichtigungen wurden i.H.v. 1% der
Nettoforderungen gegenüber Debitoren außerhalb
der Dechent-Firmengruppe vorgenommen. Uneinbringliche
Forderungen wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit dem
Börsenpreis zum Abschlussstichtag angesetzt.
Die liquiden Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden zum Nominalwert angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
Gemäß § 256a Satz 1 HGB wurden
Vermögensgegenstände und Schulden zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Hat ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag ein Jahr oder
weniger betragen, waren gemäß § 256a
Satz 2 HGB das Realisations- und
Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip
nicht anzuwenden, d.h. hier erfolgte dann eine Bewertung
zum aktuellen Devisenkurs.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung war nicht
vorzunehmen.
Das Eigenkapital wurden zum Nennbetrag angesetzt. Das
ursprünglich gezeichnete Kapital betrug 50.000 DM und
wurde bei Gründungs als Sacheinlage lt.
Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1984 vollständig
erbracht. Durch die Umrechnung von DM zu Euro am 01.01.2002
ergab sich der Betrag von 25.564,59 Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285
HGB bestehen in Form von Miet- und Leasingverträgen.
Der Jahreswert dieser Verpflichtungen beläuft sich auf
346.780,20 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Dagegen liegen keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB vor.
Als "kleine" Kapitalgesellschaft wurde auf die
Aufstellung eines Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 HGB
verzichtet.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug
für die Gesellschaft 1 Arbeitnehmer. Von der
größenabhängigen Erleichterung des §
288 Abs. 1 Nr. 2 HGB wird Gebrauch gemacht.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Oliver Götz, Dipl. Betriebswirt (BA), Sinzheim
Stutensee, den
18.07.2024
gez.
Oliver Götz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024
festgestellt.
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