Jörg Friedrich GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Friedrich seit 3.2.2004 | Geschäftsführer |
Jörg Friedrich seit 20.2.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Wern GmbHWeilmünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft Autohaus Wern GmbH Weilstraße 80 35789 Weilmünster, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn unter HR B 3268 eingetragen und weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Darstellungsform und Gliederung des Vorjahresabschlusses wurden grundsätzlich beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der kaufmännischen Vorsicht. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 und 2 HGB finden Beachtung. Vermögens- und Schuldposten wurden nach dem Anschaffungsprinzip bewertet. Entgeltlich erworbene immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten und entsprechend einer sachgerechten Abbildung des Werteverzehrs unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert um lineare oder degressive Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 800,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert oder beizulegenden Wert angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Sie betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. In 2023 wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz (10- jähriger Jahresdurchschnitt) von 1,82 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Die Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt den hierfür zurückgestellten Erfüllungsbetrag saldiert mit dem Aktivwert der zur Abdeckung des Risikos abgeschlossenen und vor dem Zugriff aller übrigen Gläubiger geschützten Rückdeckungsversicherung. Nach § 246 Abs. 2 HGB ergibt sich folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre beläuft sich auf 3.634,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen zum Stichtag 7.533,72 € (Vorjahr - 45.921,53 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Stichtag nicht. Durch Pfand- oder ähnliche Rechte waren zum Stichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 187.132,85 € gesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für die Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume in Höhe von 97.200,00 € jährlich, sowie aus übrigen Miet- und Leasingverträgen, zahlbar in 2023 (24.000,00 €) und in späteren Jahren (48.000,00 €). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben Es wurden im Jahresdurchschnitt 33 Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr 2023 durch die beiden Geschäftsführer: - Herr Jörg Friedrich, Dipl.-Ingenieur, Weilmünster - Frau Kerstin Friedrich, Kauffrau, Weilmünster. Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt die Gesellschaft allein zu vertreten.
Weilmünster, den 16.12.2024 Jörg Friedrich, Geschäftsführer Kerstin Friedrich, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2024. |
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