QualiTec-Vision GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.260,50 |
11.090,50 |
| I.
Sachanlagen |
7.260,50 |
11.090,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.478,45 |
53.645,11 |
| I.
Vorräte |
23.150,00 |
1.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.406,32 |
51.047,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
135,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.922,13 |
798,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.822,23 |
20.344,19 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
137.891,37 |
137.052,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
278.452,55 |
222.132,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
162.891,37 |
162.052,63 |
| davon
Verlustvortrag |
162.052,63 |
20.435,53 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
137.891,37 |
137.052,63 |
| B.
Rückstellungen |
12.163,54 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.289,01 |
220.132,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
226.789,01 |
174.132,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
278.452,55 |
222.132,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der QualiTec-Vision GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
Umstellung auf Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
Der Jahresabschluss der QualiTec-Vision GmbH zum
31.12.2010 wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt und in Euro unter
Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2009
ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010
erfolgte unter erstmaliger Anwendung der Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S, 2
EGHGB nicht angepasst. Aufgrund der erstmaligen Anwendung
der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im
vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze nicht vollumfänglich
fortgeführt.
Die Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:
Sonstige Rückstellungen
Aufgrund der Neufassung des § 253 HGB sind
Rückstellungen in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages anzusetzen. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen sind hierbei zu
berücksichtigen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird
durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und bereitgestellt.
Sonstiges
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die Umsetzung der neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, durch planmäßige lineare
Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechend vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden linear und/oder degressiv
entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer von 3 bis 13
Jahren abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Anlagengegenstände bis 150,00
Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden ab dem
01. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, welche zwischen dem 01.
Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 zugegangen sind,
wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 %
linear abgeschrieben wird.
Ab dem 01. Januar 2010 werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch
anteilige Fertigungs- und Materialkosten. In den
Herstellungskosten nicht enthalten sind Kosten der
allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für
freiwillige soziale Leistungen. Zinsen für
Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht
enthalten.
Bestandsrisiken z. B. aus geminderter Verwertbarkeit,
fanden durch Gängigkeitsabschreibungen angemessene
Berücksichtigung. Soweit die Herstellungskosten bei
fertigen Erzeugnissen durch die voraussichtlich erzielbaren
Verkaufserlöse nicht gedeckt sind, werden besondere
Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von
über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschal- und / oder
Einzelbewertungen vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben)
sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der
stichtagsübergreifenden Vorausleistung erfasst.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein
Disagio / Damnum ausgewiesen.
Latente Steuern werden ab dem 1. Januar 2010
für zeitliche Unterschiede zwischen den
handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen, wenn eine Verrechnung mit
steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich
festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden
kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis
des Ertragsteuersatzes von aktuell 28,33 %. Der
Ertragsteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich
insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als
passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer
Steuerentlastung wird entsprechend dem
Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten bewertet. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahre werden - falls vorhanden - mit dem ihrer
Restlauf entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 135,37).
Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind neben den
Rückstellungen für Personalaufwendungen
Rückstellungen für
- Jahresabschlusskosten
enthalten.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 226.789,01
(Vorjahr: Euro 174.132,43).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
39.500,00 Euro (Vorjahr: 46.000,00 Euro).
Bei den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre handelt es sich ausschließlich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Bezüglich des Darlehens zwischen der
QualiTec-Vision GmbH und Herrn Daniel Rodler in Höhe
von 118.015,16 Euro ist noch zu ergänzen, dass der
Darlehensgeber mit vollem Betrag im Rang sämtlicher
anderer Gläubiger zurücktreten wird, bis diese
Verbindlichkeiten von Seiten der QualiTec-Vision GmbH
beglichen sind.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§268
Abs. 3 HGB)
Der Fehlbetrag wird in vollem Umfang durch den o. g.
Rangrücktritt und die insgesamt vorhandenen stillen
Reserven gedeckt. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt somit nicht vor.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Verlustvortrag von Euro 162.052,63 einbezogen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Ergebnisverwendung
Bezüglich der Offenlegung für den
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss wird von der
Schutzregelung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden Personen:
Daniel Rodler
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ausgeübter Beruf:
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Datenverarbeitungskaufmann
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Bezüglich der Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird zur Wahrung des
Persönlichkeitsrechts die Schutzregelung nach §
286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag nachfolgende Forderungen und
Verbindlichkeiten:
Sachverhalte
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Betrag für GJ
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Betrag für VJ
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31.12.2010
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31.12.2009
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Euro
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Euro
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Sonstige
Verbindlichkeiten - Gesellschafterdarlehen
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118.015,16
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106.378,10
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsführung
gez.
Daniel Rodler
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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