DRO Deutsche Rail Operations GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Raafat Dabboura seit 13.12.2022 | Geschäftsführer |
Enis Koc seit 25.2.2021 | Prokura |
Thomas Schoon seit 25.2.2021 | Geschäftsführer |
Rami Dabboura seit 25.2.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PTI IBERICA V, S.A.U. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Phoenix Tower Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis A. Prüfungsauftrag B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks C. Grundsätzliche Feststellungen I. Lage des Unternehmens D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung I. Gegenstand der Prüfung II. Art und Umfang der Prüfung III. Unabhängigkeit E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2. Bewertungsgrundlagen 3. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 4. Zusammenfassende Beurteilung F. Schlussbemerkung Anlagen 1 Bilanz 2 Gewinn- und Verlustrechnung 3 Anhang Allgemeine Auftragsbedingungen
A. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der NOVEC GmbH, Berlin, (im Folgenden kurz: "NOVEC" oder "Gesellschaft"), hat uns am 12. Dezember 2023 den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr 2023 in Anlehnung an §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Da die Gesellschaft nach § 267 HGB die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft erfüllt, handelt es sich um eine freiwillige Abschlussprüfung. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDW PS 450 (10.21)). Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Gesellschaft. B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NOVEC GmbH, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der NOVEC GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Hinweis auf die Abhängigkeit möglicher weiterer Kapitalmaßnahmen Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir ergänzend darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Fortführung bestehender Kreditvereinbarungen sowie der Zuführung weiterer Liquidität durch entsprechende Kapitalmaßnahmen abhängt. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Wachstum und geplanter Investitionen zu sehen. Die Gesellschaft plant weitere Kapitalmaßnahmen durchzuführen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 8. April 2024 PANARES
GmbH
Wenning, Wirtschaftsprüfer C. Grundsätzliche Feststellungen I. Lage des Unternehmens Die Gesellschaft erfüllt nach § 267 HGB die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft und ist somit von der Aufstellung eines Lageberichts befreit. Im Rahmen unserer Berichtspflicht im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB über Tatsachen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten, weisen wir besonders darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Fortführung bestehender Kreditvereinbarungen sowie der Zuführung weiterer Liquidität durch entsprechende Kapitalmaßnahmen abhängt. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Wachstum und geplanter Investitionen zu sehen. Die Gesellschaft plant weitere Kapitalmaßnahmen durchzuführen. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geprüft. Beurteilungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB, die Sondervorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. II. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Unternehmens, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfaktoren beurteilen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) sowie der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmens-individuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31. Januar 2023 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022; er wurde am 13. Februar 2023 festgestellt. Grundlagen der Prüfung waren die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Bankbestätigungen der Kreditinstitute sowie die Korrespondenz- und Vertragsakten der Gesellschaft. In Anbetracht der überschaubaren Größe des Unternehmens und der Übersichtlichkeit der Prozesse haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Unser Prüfungsprogramm hat folgende Schwerpunkte umfasst:
Weiterhin haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich bestätigt. III. Unabhängigkeit Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet (§ 321 Abs. 4a HGB). E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss geführt. Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Jahresabschluss Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass im Jahresabschluss alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen sowie die Normen des Gesellschaftsvertrages beachtet sind. Die Gesellschaft erfüllt nach § 267 HGB die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023 sind - ausgehend von den Zahlen der Vorjahresbilanz - ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden. Der Jahresabschluss und die dafür angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Erläuterungen und Begründungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unseren Feststellungen vermittelt der Jahresabschluss - d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2 HGB) Die Gesellschaft hat im Anhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Bei unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher insbesondere auf die Sachverhalte ein, die für die Beurteilung der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage sowie in ihrer Gesamtwirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von wesentlicher Bedeutung sind (ISA [DE] 320). 2. Bewertungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Alle wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang erläutert. 3. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Sachverhalte, die gegenüber dem Vorjahresabschluss zu Änderungen bei den wesentlichen Bewertungsgrundlagen geführt haben (Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen der wertbestimmenden Faktoren, Änderung in der Ausnutzung von Ermessenspielräumen) oder in einem spürbaren Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, d. h. auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gehabt haben, haben wir nicht festgestellt. 4. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir - unter Würdigung der erläuterten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen - zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 der NOVEC GmbH, Berlin, erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V ., Düsseldorf (IDW PS 450 (10.21)). Der Prüfungsbericht wird gemäß § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet.
Berlin, 8. April 2024 PANARES
GmbH
Mark Wenning, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023 der NOVEC GmbHAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Die Gesellschaft ist unter der Firma NOVEC GmbH mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 226493 B eingetragen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Es liegt eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft vor. Es wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Forderungen Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 1.532.197,31 (Vorjahr: EUR 793.780,53), die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen EUR 663.561,08 (Vorjahr: EUR 61.472,00). Angaben zu Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 23.309.612,29 (Vorjahr. EUR 22.930.839,94), die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr EUR 2.815,94 (Vorjahr EUR 3.365,94). In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 22.142.841,78 (Vorjahr: EUR 16.659.591,09) enthalten. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 19 (Vorjahr 16). Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der NOVEC GmbH wurde bis zum 30. November 2023 in den Konzernabschluss der NOVEC B.V., Vianen, Niederlande einbezogen, welche diesen für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Mit Datum vom 30. Juni 2023 wurde ein Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen der NOVEC B.V., Vianen, Niederlande und der Phoenix Tower International Investmens LLC, Boca Raton, USA über 100 % der Anteile an der Novec GmbH geschlossen. Der Jahresabschluss der Novec GmbH zum 31. Dezember 2023 wird nunmehr in den Konzernabschluss der Käuferin einbezogen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Gewerbe-Mietvertrag in Höhe von EUR 654.776,42. Weiterhin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für Fahrzeuge in Höhe von EUR 198.508,93.
Berlin, 31. Januar 2024 Jan Willem Tom Thomas Schoon Raafat Dabboura |
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