Phoenix Tower Germany GmbH

EUREF-Campus 24, 10829 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 226493
Vorher
NOVEC GmbH
Eingetragen
25.2.2021
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Gegenstand
a. Die Errichtung, der Erwerb oder die Veräußerung, Verwaltung, Wartung und der Betrieb von Infrastruktur, insbesondere für Ether-/Telekommunikation einschließlich aber nicht beschränkt auf (Hochspannungs)Masten, Hochspannungsstationen, Funktürme und sonstige Antennenstandorte und die damit verbundenen Grundstücke und Gebäude b. die Bereitstellung von Infrastruktur an Marktteilnehmer, die diese Infrastruktur primär nutzen wollen für Etherkommunikation und falls die zur Verfügung stehende Infrastruktur nicht vollständig für Etherkommunikation genutzt wird, kann das Unternehmen die zur Verfügung stehende Infrastruktur für andere Zwecke vermieten c. das Mieten, Vermieten und Leasen von (dark fiber) Glasfaserkabeln d. das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten und allem was hiermit im weitesten Sinne zusammenhängt oder förderlich sein könnte e. die Beteiligung an, das auf einer anderen Weise beteiligen an, das Führen der Verwaltung anderer Unternehmen, soweit in Übereinstimmung mit den Zielen der Gesellschaft und schließlich alles was mit dem vorstehenden verbunden ist oder zu diesem Zweck förderlich sein kann.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Raafat Dabboura
seit 13.12.2022
Geschäftsführer
Enis Koc
seit 25.2.2021
Prokura
Thomas Schoon
seit 25.2.2021
Geschäftsführer
Rami Dabboura
seit 25.2.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
PTI IBERICA V, S.A.U.ESP
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

PTI IBERICA V, S.A.U.
Spain
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Phoenix Tower Germany GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

A. Prüfungsauftrag

B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

C. Grundsätzliche Feststellungen

I. Lage des Unternehmens

D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

I. Gegenstand der Prüfung

II. Art und Umfang der Prüfung

III. Unabhängigkeit

E. Feststellungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

2. Jahresabschluss

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

2. Bewertungsgrundlagen

3. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

4. Zusammenfassende Beurteilung

F. Schlussbemerkung

Anlagen

1 Bilanz

2 Gewinn- und Verlustrechnung

3 Anhang

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

A. Prüfungsauftrag

Die Geschäftsführung der NOVEC GmbH, Berlin, (im Folgenden kurz: "NOVEC" oder "Gesellschaft"), hat uns am 12. Dezember 2023 den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr 2023 in Anlehnung an §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Da die Gesellschaft nach § 267 HGB die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft erfüllt, handelt es sich um eine freiwillige Abschlussprüfung.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDW PS 450 (10.21)).

Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten.

Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Gesellschaft.

B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem Jahresabschluss haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die NOVEC GmbH, Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der NOVEC GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Hinweis auf die Abhängigkeit möglicher weiterer Kapitalmaßnahmen

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir ergänzend darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Fortführung bestehender Kreditvereinbarungen sowie der Zuführung weiterer Liquidität durch entsprechende Kapitalmaßnahmen abhängt. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Wachstum und geplanter Investitionen zu sehen. Die Gesellschaft plant weitere Kapitalmaßnahmen durchzuführen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 8. April 2024

PANARES GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Wenning, Wirtschaftsprüfer

C. Grundsätzliche Feststellungen

I. Lage des Unternehmens

Die Gesellschaft erfüllt nach § 267 HGB die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft und ist somit von der Aufstellung eines Lageberichts befreit.

Im Rahmen unserer Berichtspflicht im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB über Tatsachen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten, weisen wir besonders darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Fortführung bestehender Kreditvereinbarungen sowie der Zuführung weiterer Liquidität durch entsprechende Kapitalmaßnahmen abhängt. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Wachstum und geplanter Investitionen zu sehen. Die Gesellschaft plant weitere Kapitalmaßnahmen durchzuführen.

D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

I. Gegenstand der Prüfung

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geprüft.

Beurteilungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB, die Sondervorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.

II. Art und Umfang der Prüfung

Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Unternehmens, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfaktoren beurteilen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) sowie der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmens-individuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31. Januar 2023 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022; er wurde am 13. Februar 2023 festgestellt.

Grundlagen der Prüfung waren die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Bankbestätigungen der Kreditinstitute sowie die Korrespondenz- und Vertragsakten der Gesellschaft.

In Anbetracht der überschaubaren Größe des Unternehmens und der Übersichtlichkeit der Prozesse haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen durchgeführt.

Unser Prüfungsprogramm hat folgende Schwerpunkte umfasst:

Bestand und Bewertung des Anlagevermögens,

Bestand und Bewertung der aktivierten Eigen- sowie Fremdleistungen,

Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen,

Vollständigkeit der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Verbindlichkeiten,

Realisierung und Vollständigkeit der Umsatzerlöse,

Vollständigkeit des Materialaufwands sowie

Vollständigkeit des Personalaufwands.

Weiterhin haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:

Bankbestätigungen haben wir von Kreditinstituten eingeholt.

Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten haben wir erbeten und erhalten.

Über anhängige Rechtsmittel, strittige Steuerbescheide und bestehende Steuerrisiken haben wir uns vom Steuerberater der Gesellschaft schriftlich berichten lassen.

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich bestätigt.

III. Unabhängigkeit

Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet (§ 321 Abs. 4a HGB).

E. Feststellungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss geführt.

Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf

die Ordnungsmäßigkeit der Bestandteile des Abschlusses und deren Ableitung aus der Buchführung,

die Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben,

die Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften,

die Beachtung aller für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen und

die Beachtung von Regelungen des Gesellschaftsvertrages, soweit diese den Inhalt der Rechnungslegung betreffen,

erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt.

2. Jahresabschluss

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass im Jahresabschluss alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen sowie die Normen des Gesellschaftsvertrages beachtet sind.

Die Gesellschaft erfüllt nach § 267 HGB die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023 sind - ausgehend von den Zahlen der Vorjahresbilanz - ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden.

Der Jahresabschluss und die dafür angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Erläuterungen und Begründungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Nach unseren Feststellungen vermittelt der Jahresabschluss - d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2 HGB)

Die Gesellschaft hat im Anhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Bei unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher insbesondere auf die Sachverhalte ein, die für die Beurteilung der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage sowie in ihrer Gesamtwirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von wesentlicher Bedeutung sind (ISA [DE] 320).

2. Bewertungsgrundlagen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.

Alle wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang erläutert.

3. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

Sachverhalte, die gegenüber dem Vorjahresabschluss zu Änderungen bei den wesentlichen Bewertungsgrundlagen geführt haben (Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen der wertbestimmenden Faktoren, Änderung in der Ausnutzung von Ermessenspielräumen) oder in einem spürbaren Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, d. h. auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gehabt haben, haben wir nicht festgestellt.

4. Zusammenfassende Beurteilung

Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir - unter Würdigung der erläuterten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen - zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

F. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 der NOVEC GmbH, Berlin, erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V ., Düsseldorf (IDW PS 450 (10.21)).

Der Prüfungsbericht wird gemäß § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet.

 

Berlin, 8. April 2024

PANARES GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Mark Wenning, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 672.651,00 647.519,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.020.678,95 13.841.430,50
2. Technische Anlagen 1,00 10.770,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 122.429,00 122.133,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.858.431,20 3.341.787,90
25.001.540,15 17.316.121,40
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 0,00 2.643.705,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 234.753,39 55.367,29
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 71.400,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.961.005,00 728.485,24
2.195.758,39 855.252,53
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 510.159,16 3.682.940,48
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 36.361,77 54.363,26
28.416.470,47 25.199.902,61

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklagen 12.843.612,00 8.020.000,00
III. Verlustvortrag -7.479.465,72 -5.245.987,09
IV. Jahresfehlbetrag -4.017.253,31 -2.233.478,63
1.371.892,97 565.534,28
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 3.732.149,27 1.692.752,45
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.943,94 0,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 2.971.421,89
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.030.811,09 3.244.042,54
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.142.841,78 16.659.591,09
5. Sonstige Verbindlichkeiten 128.831,42 59.150,36
davon aus Steuern: EUR 68.798,88 (Vorjahr: EUR 21.310,24) 23.312.428,23 22.934.205,88
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 7.410,00
28.416.470,47 25.199.902,61

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 5.882.311,91 2.610.521,71
2. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen -2.643.705,94 2.643.705,94
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.019.784,43 456.734,80
4. Sonstige betriebliche Erträge 67.996,33 95.778,34
5. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.666.836,95 -4.463.354,63
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.607.515,18 -1.431.684,31
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -267.723,23 -215.821,37
davon für Altersversorgung: EUR 1.786,91 (Vorjahr: EUR 1.786,91) -1.875.238,41 -1.647.505,68
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -893.564,87 -759.098,29
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.823.172,14 -937.430,91
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.837,42 0,00
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.148,10 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.053.994,57 -194.618,87
davon an verbundene Unternehmen: EUR 159.481,17 (Vorjahr: EUR 192.752,69 )
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -748,34 0,00
12. Ergebnis nach Steuern -3.980.183,03 -2.195.267,59
13. Sonstige Steuern -37.070,28 -38.211,04
14. Jahresfehlbetrag -4.017.253,31 -2.233.478,63

Anhang zum 31. Dezember 2023 der NOVEC GmbH

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Die Gesellschaft ist unter der Firma NOVEC GmbH mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 226493 B eingetragen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Es liegt eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft vor.

Es wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 1.532.197,31 (Vorjahr: EUR 793.780,53), die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen EUR 663.561,08 (Vorjahr: EUR 61.472,00).

Angaben zu Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 23.309.612,29 (Vorjahr. EUR 22.930.839,94), die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr EUR 2.815,94 (Vorjahr EUR 3.365,94).

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 22.142.841,78 (Vorjahr: EUR 16.659.591,09) enthalten.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 19 (Vorjahr 16).

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der NOVEC GmbH wurde bis zum 30. November 2023 in den Konzernabschluss der NOVEC B.V., Vianen, Niederlande einbezogen, welche diesen für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt.

Mit Datum vom 30. Juni 2023 wurde ein Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen der NOVEC B.V., Vianen, Niederlande und der Phoenix Tower International Investmens LLC, Boca Raton, USA über 100 % der Anteile an der Novec GmbH geschlossen. Der Jahresabschluss der Novec GmbH zum 31. Dezember 2023 wird nunmehr in den Konzernabschluss der Käuferin einbezogen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Stichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Gewerbe-Mietvertrag in Höhe von EUR 654.776,42. Weiterhin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für Fahrzeuge in Höhe von EUR 198.508,93.

 

Berlin, 31. Januar 2024

Jan Willem Tom

Thomas Schoon

Raafat Dabboura

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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