Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 13647
Eingetragen
22.1.2021
Branche
Großhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Baubiologische Dienstleistungen und Handel mit entsprechenden Produkten; Vertrieb und Marketing im Bereich Gesundheit; Produktion und Vermarktung von Wellnessprodukten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Krüger
seit 1.6.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Alternawol eG
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Good Mood GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BIOGETA GmbH

Winterberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.05.2022

Bilanz

Aktiva

31.5.2022
EUR
1.1.2022
EUR
A. Anlagevermögen 25.710,81 28.421,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.860,43 3.515,00
II. Sachanlagen 18.850,38 20.906,00
III. Finanzanlagen 4.000,00 4.000,00
B. Umlaufvermögen 100.854,89 95.521,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.162,18 49.316,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.692,71 46.205,20
Aktiva 126.565,70 123.942,75

Passiva

31.5.2022
EUR
1.1.2022
EUR
A. Eigenkapital 77.343,66 61.113,95
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag   36.113,95
III. Bilanzgewinn 52.343,66  
davon Gewinnvortrag 36.113,95  
B. Rückstellungen 1.300,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 47.922,04 60.528,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 47.922,04 60.528,80
Passiva 126.565,70 123.942,75

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024 festgestellt.

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