Autowert
Rheinland GmbH
Neuwied
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
886,00 |
1.156,00 |
| I.
Sachanlagen |
886,00 |
1.156,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.900,00 |
6.900,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.900,00 |
6.900,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
6.900,00 |
6.900,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
14.034,31 |
12.849,31 |
| Summe
Aktiva |
21.820,31 |
20.905,31 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| davon
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.349,31 |
24.331,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.185,00 |
1.017,60 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
14.034,31 |
12.849,31 |
| B.
Rückstellungen |
2.094,00 |
1.179,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.726,31 |
19.726,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.726,31 |
19.726,31 |
| Summe
Passiva |
21.820,31 |
20.905,31 |
Anhang
Gliederung und Form des Jahresabschlusses § 265 (1)
HGB
Die Gliederung und Form der Darstellung des
Jahresabschlusses gegenüber der Eröffnungsbilanz
vom 25.03.2011 änderte sich nicht. Bei der Erstellung
des Jahresabschlusses wurden die Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften berücksichtigt:
- kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
- keine Pflicht zur Aufstellung eines Anlagegitters
(§ 274 a Nr. 1 HGB)
Auf weitere Erleichterungen wird wegen der besseren
Darstellung verzichtet.
Buchführungs, Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden § 284 (2) Nr. 1 HGB
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Bilanzierung
Bei Erstellung des Jahresabschlusses der Autowert
Rheinland GmbH
wurden die Bilanzierungs und
Bewertungsvorschriften des Handelsrechts beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet.
Das Anlage und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Bewertung
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Rückstellungen
wurden nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 u. 2 HGB
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Kreditinstituten sind nicht besichert. Die restlichen
Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten 251
und § 268 HGB Es waren zum Bilanzstichtag keine zu
verzeichnen.
Geschäftsführer § 285 Nr. 10 HGB
Alleiniger Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2014 Herr Stojan Bosic.
Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter/Geschäftsführer
§ 285 HGB/ § 42 GmbHG Die einzelnen
Positionen sind aus dem Jahresabschuss ersichtlich.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 01.01.2014
- 31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.726,31 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2015 vom
Geschäftsführer Stojan Bosic unterzeichnet.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2015
festgestellt.
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