Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 27831
Eingetragen
8.1.2021
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Entwicklung, Produktion und Vertrieb sowie Wartung und Service für Industrieanlagen auf dem Gebiet der Lackiertechnik, Beschichtungsanlagen und Sondermaschinenbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Yavuz Madanoglu
seit 8.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Yavuz MadanogluYM Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

YM Industrieservice GmbH

Mayen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 32.947,58 37.147,25
I. Sachanlagen 32.936,00 37.136,00
II. Finanzanlagen 11,58 11,25
B. Umlaufvermögen 2.231.547,61 1.184.597,43
I. Vorräte 10.341,94 78.750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 801.811,62 667.386,31
davon gegen Gesellschafter 754.729,73 644.896,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.419.394,05 438.461,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.175,00 25.557,00
Aktiva 2.275.670,19 1.247.301,68

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 794.462,24 473.809,19
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 177.163,05 216.886,08
III. Jahresüberschuss 592.299,19 231.923,11
B. Rückstellungen 564.100,62 298.449,07
C. Verbindlichkeiten 917.107,33 475.043,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 896.299,52 431.898,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.807,81 43.145,21
Summe Passiva 2.275.670,19 1.247.301,68

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in 56727 Mayen, Alter Andernacher Weg 5 und ist im Handelsregister Koblenz unter HRB 27831 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Dabei werden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 23. Juli 2015 geänderten handelsrechtlichen Vorschriften, für die eine verpflichtende Beachtung ab dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 erforderlich ist, angewendet.

Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten "Ergebnis nach Steuern" erweitert. Der Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" ist entfallen. Zudem sind für die Gesellschaft insbesondere die Änderung der Umsatzdefinition sowie die damit zusammenhängende Umgliederung der Aufwendungen die bislang im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten waren, anzuwenden und vorzunehmen.

Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte dem neuen Gliederungsschema angepasst.

Die Gesellschaft hat von der Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Bezug auf die Nichtangabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a) HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. sowie §§ 275 ff. HGB aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr mit Ausnahme der Anpassung der Vorjahreswerte nach BilRUG stetig angewendet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf
den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Bewertungsentscheidungen wurden von den Geschäftsführern der Gesellschaft getroffen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Auf Fremdwährungen lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden mit dem Tageskurs eingebucht. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 wurden gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind zu Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und des Vorjahres.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) liegt als Anlage bei. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III HGB).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 II HGB unterlassen.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hat von der Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Bezug auf die Nichtangabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a) HGB Gebrauch gemacht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Haftungsverhältnisse.

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Der Geschäftsführung gehörten an:   Yavuz Madanoglu (Geschäftsführer)
                                   
Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 592.299,19.

Auf neue Rechnung werden EUR 592.299,19 vorgetragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor, über die im Anhang berichtet werden muss.

Unterschrift der Geschäftsführung

Mayen, den 11. Juli 2025

gez. Yavuz Madanoglu

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2025 festgestellt.

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