Omegaconsulting GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.137,00 |
1.942,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
4,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.137,00 |
1.938,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.887,47 |
36.449,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.183,93 |
16.393,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.112,16 |
4.088,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.703,54 |
20.055,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
236,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.261,28 |
38.392,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.902,03 |
4.464,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.100,21 |
19.890,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.437,65 |
-1.210,03 |
| B.
Rückstellungen |
21.436,19 |
19.654,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.923,06 |
14.273,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.302,92 |
14.273,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.261,28 |
38.392,12 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff HGB per
31.12.2010
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses für die
Gesellschaft erfolgt für das Geschäftsjahr 2010
entsprechend den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
sowie den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach 264 ff. HGB. Die allgemeinen
Vorschriften zur Gliederung nach § 265 HGB werden
beachtet.
Zusätzliche Angaben zum Jahresabschluss sind
nicht erforderlich, da dieser ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung
dem Gliederungsschema des § 266 HGB.
Die Darstellungsstetigkeit des Jahresabschlusses
wurde nicht durchbrochen.
Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist
uneingeschränkt gegeben, Anpassungen der
Vorjahreszahlen waren nicht erforderlich.
Die größenabhängigen Erleichterungen
nach § 276 HGB werden in Anspruch genommen.
Bei Aufstellung des gesetzlichen Anhangs
gemäß §§ 284 ff HGB macht die
Gesellschaft von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Berichtsjahr werden die für die Vorjahre
entwickelten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
fortgeführt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind zu fortgeschriebenen
Anschaffungskosten bewertet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit entsprechenden Anschaffungskosten wurden im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert angesetzt.
Der Eigenkapitalausweis erfolgt
satzungsgemäß entsprechend dem
Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführers.
Die sonstigen Rückstellungen sind unter
Beachtung der Wertaufhellungstheorie für ungewisse
Verbindlichkeiten mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe der
Zahlungsverpflichtung angesetzt.
3. Angaben im Zusammenhang mit der Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke zu anderen
Bilanzposten sind in der Bilanz vermerkt.
Eine Zusammenfassung mehrerer Bilanzposten unter
einer Position erfolgte nicht.
Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern waren im
Berichtszeitraum nicht zu verzeichnen.
a) Entwicklungs- und Forschungskosten
- Es fielen keine Entwicklungs- oder Forschungskosten
an.
b) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
- Die Forderungen haben grundsätzlich keine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
- Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesenen Posten, die rechtlich erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen, sind betragsmäßig
unbedeutend.
- Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 2.112,16.
- Im Berichtsjahr wurde kein Disagio aufgenommen.
c) Verbindlichkeiten
- Sonderposten mit Rücklageanteil wurden im
Berichtsjahr nicht gebildet.
- Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen
Erfüllungsberag angesetzt.
- Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht.
- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von Euro 30.620,14.
- Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte werden
keine Verbindlichkeiten gesichert.
- Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen, bestanden im Berichtszeitraum
nicht.
4. sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr 2010 bestand die
Geschäftsführung aus Herrn Helmut Hajek.
Zu den Bezügen der Geschäftsführung
macht die Gesellschaft vom § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2012 festgestellt.
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