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Videobeat Networks GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entspricht den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Wahlrecht hinsichtlich der erfolgswirksamen Erfassung der von der Agentur für Arbeit der Videobeat Networks GmbH gewährten Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen wird dahingehend ausgeübt, dass die Erstattungsbeiträge als Kürzung der Personalaufwendungen erfasst werden. 1. Anlagevermögen Die Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt zu Herstellungskosten der Entwicklung. Die Abschreibungen werden linear über die geplante Nutzungsdauer vorgenommen Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten nach handels- und ertragsteuerlichen Vorschriften bilanziert. Die Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens werden über die voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Die Zugänge von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von nicht mehr EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert angesetzt oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Grundsatz der Einzelbewertung wurde beachtet. 3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Bestände in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aktiviert, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Rückstellungen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 6. Verbindlichkeiten Die Ansätze der Verbindlichkeiten erfolgen zum Erfüllungsbetrag. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in der Anlage I zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr werden die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen getrennt ausgewiesen. 7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag passiviert, soweit sie Erträge eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 8. Latente Steuern Die latenten Steuerabgrenzungsposten werden auf Basis der geschätzten zukünftigen Ertragsteuerbelastung in Höhe von 32% (für Körperschaft- und Gewerbesteuer) berechnet. 9. Währungsumrechnung Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfallen T€ 672 (Vorjahr: T€ 538) auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Kunden mit TEUR 2.829 (Vorjahr: TEUR 695) und gegen verbundenen Unternehmen mit TEUR 5.521 (Vorjahr: TEUR 1.606). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen den Gesellschafter Dentsu Aegis Network Central Europe GmbH in Höhe von TEUR 4.731 (Vorjahr: (TEUR 1.571) betreffen Forderungen aus Cash-Pooling. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 4 (Vorjahr: T€ 20) eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Die weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen abgegrenzte Rechnungen für Produktionen und TV-Projekte des Folgejahres. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Kosten aus der Zurverfügungstellung von Werbeflächen durch Dentsu Aegis Network. 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. 6. Latente Steuern Die zum Bilanzstichtag passivierten latenten Steuern resultieren aus Unterschieden der Handels- und Steuerbilanz aufgrund der bilanzierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände. 7. Umsatzerlöse und Materialaufwand Im Geschäftsjahr 2019 wurden die bezogenen Medialeistungen in Höhe von TEUR 23.831 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden die erhaltenen Medialeistungen aktivisch von den Umsatzerlösen abgesetzt. Eine Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres wurde vorgenommen. Im Berichtszeitraum wurden Leistungen zur Abmilderung der Folgen von Kurzarbeit empfangen. Erstattet wurden Sozialversicherungsbeiträge auf die Kurzarbeitergeldleistungen in Höhe von TEUR 49, Kurzarbeitergeld wurde erstattet in Höhe von TEUR 58. IV. Ergänzende Angaben 1. Ausschüttungssperre Es besteht eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB aufgrund aktivierter immaterieller Vermögensgegenstände von T€ 457 (T€ 672 selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände abzgl. passiver latenter Steuern von T€ 215). 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 43 (Vorjahr: 59) Arbeitnehmer/-innen. 3. Geschäftsführer Zur Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2020 die folgenden Personen befugt:
jeweils alleinvertretungsberechtigt. Herr Gaschler ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit. 4. Wesentliche Beteiligungen Die Gesellschaft hält jeweils 100% der Anteile an folgenden Gesellschaften
Aktuellere Geschäftszahlen liegen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor. 5. Sitz der Gesellschaft Die Videobeat Networks GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. 6. Registergericht Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 121056 eingetragen. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:
8. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Videobeat Networks GmbH ist alleinige Gesellschafterin der Videobeat Networks Ltd., London, sowie der Videobeat Networks Inc., New York. 9. Gesellschafter Die Dentsu Aegis Network Central Europe GmbH (HRB 117289), Frankfurt, hält 70% (seit Januar 2021 100%) der Anteile an der Videobeat Networks GmbH, Hamburg, und ist deren direktes Mutterunterunternehmen. Die in Japan an der Börse gelistete Dentsu Inc., Tokio (Japan), hält über Zwischengesellschaften sämtliche Anteile der Dentsu Aegis Network Central Europe GmbH und erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Konzernunternehmen. 10. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung, schlägt vor den Jahresüberschuss unter Berücksichtigung des Verlustvortrages des Vorjahres in das folgende Geschäftsjahr vorzutragen.
Hamburg, den 07. Mai 2021 Christoph Gaschler Andreas Groke Georg Berzbach |
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