Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 25185
Vorher
Maurit Sieb- und Spezialdruckfarben Leipzig GmbH
Eingetragen
17.4.1991
Branche
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und KittenGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
ist die Entwicklung, Herstellung sowie der Vertrieb von Sieb- und Spezialdruckfarben einschließlich Hilfmitteln und Einrichtungen zum Anfertigen von Siebdrucken.

Historie

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Management

NameRolle
Per Rickard Nyström
seit 13.2.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Per Rickard Nyström
Mülheim a. d. Ruhr
17.316 €
66.60%
PAJOMA GmbH
Germany
6.448 €
24.80%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maurit Sieb- und Spezialdruckfarben Leipzig GmbH

Mülheim an der Ruhr

(vormals: Leipzig)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

zum Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB

MAURIT

Sieb- & Spezialdruckfarben Leipzig GmbH

Mülheim an der Ruhr

(Amtsgericht Leipzig HRB 2652)

Bilanz zum 31. Dezember 2011

MAURIT Sieb- & Spezialdruckfarben Leipzig GmbH, Mülheim a. d. Ruhr

AKTIVA

    Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   182.577,00 274.576,50
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 404.017,15   4.202,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.471,68   130.620,39
III. Wertpapiere 81.468,46   130.237,31
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.566,13 565.523,42 161.840,79
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   146.864,68 250.492,09
    894.965,10 951.969,08

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
    EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen   0,00 3.384.210,65
III. Verlustvortrag   -276.056,68 -3.503.824,20
IV. Jahresüberschuss   103.627,41 -156.443,13
nicht gedeckter Fehlbetrag   146.864,68 250.492,09
buchmäßiges Eigenkapital   0,00 0,00
B. Rückstellungen   2.180,00 22.572,19
C. Verbindlichkeiten   892.785,10 929.396,89
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 892.785,10 (EUR 929.396,89)      
    894.965,10 951.969,08

Anhang 2011

1. Vorbemerkungen

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 Satz 1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ganz und auf die Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies gilt nicht für den nach § 325 HGB offenzulegenden Jahresabschluss, für den auch die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen werden.

Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sein müssen, wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen.

Die angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der §§ 246 ff. HGB. Abweichungen von den Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Vorjahres oder von den sonstigen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB sind nicht erfolgt.

2. Erläuterung einzelner Posten des Jahresabschlusses

Anlagevermögen

Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nur dann bilanziert, wenn sie entgeltlich erworben wurden.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, erfolgen auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode, weil diese unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung den Wertverzehr des Anlagevermögens am treffendsten wiedergibt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils EUR 410,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Soweit die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zum 31.12.2009 bereits vorhanden und gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. mit dem niedrigeren Wert angesetzt waren, der auf einer nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibung beruhte, werden diese Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB nach den für sie geltenden Vorschriften des HGB a. F. fortgeführt.

Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 HGB wurden im Geschäftsjahr 2011 nicht vorgenommen.

Vorräte

Als Vorräte sind Handelswaren und geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Die Handelswaren sind zu den Anschaffungskosten, die Anzahlungen zum Nennwert bewertet. Soweit erforderlich, ist der Bewertung der Vorräte ein niedriger Wert nach § 253 Abs. 4 HGB zu Grunde gelegt.

Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Abschreibungen zur Berücksichtigung von Inkasso- und Zinskosten sowie Ausfallrisiken waren nicht erforderlich.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.564,59 ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen sind vollständig geleistet.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Gewinnrücklagen wurden im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gemäß Gesellschafterversammlungsbeschluss vom 12.12.2011/06.01.2012 zur teilweisen Deckung des Bilanzverlustes verwandt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Verpflichtungen haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr, sodass bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftige Preis- und Kostensteigerungen nicht zu berücksichtigen und der Erfüllungsbetrag nicht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abzuzinsen war.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen mit EUR 887.321,63 gegenüber Gesellschaftern.

3. Organmitglieder

Geschäftsführer ist Herr Per Nyström, Kaufmann, Mühlheim an der Ruhr.

 

Mühlheim an der Ruhr, den 28.02.2013

MAURIT Sieb- und Spezialdruckfarben Leipzig GmbH

gez. Nyström

Per Nyström, Geschäftsführer

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