Peter Mayer
GmbH
Hindelang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.321,73 |
1.563,45 |
| I.
Sachanlagen |
2.321,73 |
1.563,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
144.745,61 |
143.314,08 |
| I.
Vorräte |
122.189,74 |
118.833,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.592,30 |
2.035,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.963,57 |
22.444,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
197,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
147.067,34 |
145.074,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.230,13 |
2.407,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
23.156,83 |
15.210,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.822,37 |
-7.946,28 |
| B.
Rückstellungen |
2.925,33 |
3.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.745,48 |
139.186,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
139.745,48 |
139.186,89 |
| D.
Passive latente Steuern |
166,40 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
147.067,34 |
145.074,65 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB aufgestellt.
Ergänzende Vorschriften des GmbHG wurden
beachtete.
Aufgrund der Größeneinteilung des §
267 HGB handelt es sich um
eine kleine GmbH.
Größenabhängige Erleichterungen nach
§§ 266, 288 HGB hinsichtlich
Darstellung und Inhalt von Bilanz und Anhang wurden
in Anspruch genommen.
Die Rechnungslegungsvorschriften durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
wurden erstmalig für den Jahresabschluss 2010
angewendet, die Vorjahreswerte
wurden jedoch nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Handelsrechtliche Bilanzierungs- und
Ansatzvorschriften wurden
beachtet und nach dem Stetigkeitsgrundsatz des §
246 HGB beibehalten.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu den
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Hinsichtlich der Abschreibung wurde bis 2009 linear
und degressiv, ab 2010
nur noch linear auf die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten
von über 150 € bis 1.000 € wurden
unter Beachtung des Wesentlichkeits-
grundsatzes in Anlehnung an die steuerlichen
Vorschriften des § 6 EStG
in einem Sammelposten erfasst und über einen
Zeitraum von fünf Jahren
pauschal abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu
niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennwert angesetzt, erkennbare Ausfallrisiken wurden
durch individuelle
Bewertungsabschläge berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr wurden abgezinst.
Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt
und nach § 181 BGB
vom Selbstkontrahierungsverbot befreit war;
Peter Mayer
Bad Hindelang, den 12. Dezember 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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