St. Angela-Schulgesellschaft mbHLiquidiert
52351 Düren, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Josef Emme-Quast seit 12.2.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"St. Angela-Schulgesellschaft mbH" i. L.DürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018BILANZ zum 31. Juli 2018AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31Juli 2018Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT
(2) AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen. (3) ÄNDERUNG DER POSTENBEZEICHNUNG Zur Gliederung der Bilanz wurde unverändert von der Regelung des § 265 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht. Der Posten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" wurde in der Gliederung der Bilanz hinzugefügt, da dessen Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (4) STETIGKEIT Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. (5) IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. (6) SACHANLAGEN Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt, die nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert werden. Soweit die Gesellschaft für Investitionen in das Anlagevermögen zweckgebundene Zuwendungen erhalten hat, so dass teilweise keine oder nur verminderte eigene Anschaffungskosten für die einzelnen Vermögensgegenstände entstanden, erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vollständigkeit und zum besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eine Aktivierung in Höhe der gesamten Anschaffungskosten. Als Gegenposten wird auf der Passivseite der Bilanz jeweils ein Sonderposten in Höhe der erhaltenen Zuwendungen ausgewiesen, der entsprechend der Abschreibungen aufgelöst wird. Zugänge des Geschäftsjahres werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € ohne Umsatzsteuer werden in einem Sammelposten erfasst und über die Dauer von fünf Jahren abgeschrieben. (7) FORDERUNGEN, SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. (8) SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL Der Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wird im Jahr der Zahlung in Höhe der gezahlten Beträge angesetzt und nach Maßgabe der entsprechenden Abschreibungen des Geschäftsjahres aufgelöst. (9) RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Zinssatz abgezinst, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Jahren ergibt. Von dem Wahlrecht, für den Gesamtbestand der Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen den durchschnittlichen Marktzinssatz bezogen auf eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zu verwenden, wurde Gebrauch gemacht. (10) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz (11) PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die Gesellschaft erbringt zum Bilanzstichtag Versorgungsleistungen an 45 Pensionäre. Darüber hinaus bestehen Anwartschaften von 61 Mitarbeitern. Für die Rechte und Pflichten der im Ersatzschuldienst der Berichtsgesellschaft eingesetzten Lehrkräfte gelten sinngemäß die Grundsätze und Vorschriften, die allgemein für entsprechende hauptamtliche im Beamtenverhältnis stehende Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen maßgebend sind, soweit diese Grundsätze und Vorschriften nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Die Lehrkräfte haben Anwartschaft auf beamtenmäßige Versorgung. Bei der Berechnung der Versorgungsbezüge werden die für vergleichbare Landesbeamtinnen/ Landesbeamte an öffentlichen Schulen geltenden Bestimmungen entsprechend angewandt. Den Ansprüchen der Mitarbeiter stehen Erstattungsansprüche der St. Angela-Schulgesellschaft mbH an das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber. Nach Artikel 8 Abs. 4 der Landesverfassung NRW haben genehmigte Ersatzschulen nach Maßgabe der §§ 105-115 Schulgesetz NRW gegenüber dem Land Anspruch auf die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen öffentlichen Zuschüsse. Darüber hinaus bestehen Ansprüche der Gesellschaft aus einer Vereinbarung mit dem Kreis Düren und weiterer Kommunen des Schülereinzugsgebietes sowie aus Zusagen des Bistums Aachen. Aus diesen weiteren Ansprüchen werden grundsätzlich der Eigenanteil des Schulträgers von 13% der an die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Jahresrechnung nachgewiesenen zuschussberechtigten Aufwendungen sowie die zusätzlichen, nicht zuschussberechtigten Aufwendungen finanziert. Für das Jahr 2018 hat die Gesellschaft zur Berechnung der Pensionsrückstellungen ein versicherungsmathematisches Gutachten auf Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellen lassen. Bei der Dotierung der Rückstellung wurde unverändert von einem Anteil unserer Gesellschaft von 13% ausgegangen und somit eine Saldierung mit den Ansprüchen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Weitere Saldierungen mit Ansprüchen auf übrige Zuschüsse von Bistum und Kommunen wurden nicht vorgenommen, obwohl bei Eintritt der Fälligkeit der Versorgungsleistungen entsprechende Ansprüche bestehen. Bei den Berechnungen der Pensionsrückstellungen auf den Bilanzstichtag wurde das Teilwertverfahren angewendet. Als handelsrechtlicher Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank für Juli 2018 festgestellte Marktzinssatz von 3,42% angesetzt (10-Jahres-Durchschnittszinssatz). Beim Gehalts- und Rententrend wurden unverändert jeweils Werte von 2,0% berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet. Die gesamten Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag 31.07.2018 betragen nach dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten 49.167.845 €. Bei der Dotierung der Rückstellung wurde der Anteil der Berichtsgesellschaft unverändert mit 13% berücksichtigt. (12) UNTERSCHIEDSBERAG GEM. § 253 ABS. 6 HGB Der ggf. ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der gesamten Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 7.130.403 €. Da bei der Dotierung der Rückstellung der Anteil der Berichtsgesellschaft unverändert mit 13% berücksichtigt wurde, beträgt der anteilige Unterschiedsbetrag 926.953 €. (13) Sonstige Rückstellungen Für übrige ungewisse Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen gegenüber 45 Pensionären gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung der zu erwartenden Leistungen für Beihilfen aufgrund künftiger Krankheitsfälle der Versorgungsempfänger. Die gesamten Beihilfeverpflichtungen zum Bilanzstichtag 31.07.2018 betragen nach dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten 6.389.933 €. Bei der Dotierung der Rückstellung wurde der Anteil der Berichtsgesellschaft wie bei den Pensionsverpflichtungen mit 13% berücksichtigt, demnach mit 830.691 €. Bei der Berechnung wurde das Teilwertverfahren angewendet, als handelsrechtlicher Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank für Juli 2018 festgestellte Marktzinssatz von 2,52% angesetzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet. (14) VERBINDLICHKEITEN GEGEN GESELLSCHAFTER In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.048 € enthalten. (15) VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31.07.2018 Sämtliche Verbindlichkeiten haben ebenso wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht gesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (16) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von 19.868 € enthalten. Sonstige Angaben (17) Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 86 Arbeitnehmer beschäftigt.
Düren, den 30. November 2018 Der Liquidator Franz Josef Emme-Quast |
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