Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 778392
Eingetragen
26.3.2021
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungErbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a. n. g.
Gegenstand
die Vorbereitung und Durchführung logistischer Dienstleistungen jeder Art, die Durchführung von Transport-, Speditions-, Umschlags- und Lagereigeschäften, die damit zusammenhängenden Vermittlungsund sonstigen Geschäfte sowie die Beratung in Verbrauchsgütern und anderen Gegenständen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Enis Ramadanovski
seit 9.9.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
ER Beteiligungsgesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

ER Beteiligungsgesellschaft mbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HELI Logistik & Service GmbH

Weilheim an der Teck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 29.02.2024

Bilanz

Aktiva

29.2.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 94.110,00 88.016,00
I. Sachanlagen 94.110,00 88.016,00
B. Umlaufvermögen 136.164,39 181.719,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.914,83 167.090,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 68.249,56 14.629,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.182,85 0,00
Summe Aktiva 234.457,24 269.735,54

Passiva

29.2.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 166.269,69 157.918,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 132.918,15 80.535,24
III. Jahresüberschuss 8.351,54 52.382,91
B. Rückstellungen 18.165,74 48.285,46
C. Verbindlichkeiten 50.021,81 63.531,93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 50.021,81 63.531,93
Summe Passiva 234.457,24 269.735,54

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.

(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

(8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

(9) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Anlagevermögen

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände

Diese Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

c) Angaben zu Bilanzposten

Fremdkapital

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht

Die HELI Logistik & Service GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim an der Teck, hat ihren Sitz in Weilheim an der Teck und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 778392.

Name und Beruf der Geschäftsführer/in

Gina-Lisa Gärtner, Kauffrau, ausgeschieden mit Eintragung im Handelsregister am 09.09.2024

Enis Ramadanovski, Kaufmann, Bestellung mit Eintragung im Handelsregister am 09.09.2024.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mieten für Büro, Lager und Stellplatz, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (31.03.2025): 80.918,63 Euro.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 11.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Weilheim an der Teck, den 10. Februar 2025

gez. Enis Ramadanovski, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2025 festgestellt.

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