PEW GmbH
Lünen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2010
A. Allgemeine Angaben
Die PEW GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 267,276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für
das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
werden innerhalb der Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert
und in voller Höhe sofort abgeschrieben sowie als Abgang erfasst.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert
abgesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungssbetrag angesetzt.
C. Sonstige Pflichtangaben
Aktive latente Steuern Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis
der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Von der Möglichkeit
einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch gemacht.
Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 2 EG HGB wurde in Anspruch genommen.
Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt 1.988,00 Euro. Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Forderungen Alle Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. (Vorjahr: identisch)
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre betragen 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €) und mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr betragen die
Verbindlichkeiten 28.992,09 € (Vorjahr: 51.524,47 €).
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 26.324,48 € (Vorjahr: 19.681,47
€) und die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 € (Vorjahr 0,00 €)
Geschäftsführungsorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
folgende Personen geführt:
bis 30.08.2010 Markus Powierski, Elektrotechniker, Nordkirchen (Geschäftsführer)
ab 01.09.2010 Kai Boesen, Elektrotechniker, Selm (Geschäftsführer)
Lünen, 21. Dezember 2011
gez. Kai Boesen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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