RECOM Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Leiderer seit 11.1.2023 | Geschäftsführer |
Melanie Männche seit 7.7.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Daniel LeidererRECOM Metallgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RECOM Recycling GmbHAschaffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Lagebericht zum Abschluss für das Geschäftsjahr 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023RECOM Recycling GmbH, AschaffenburgI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die RECOM Recycling GmbH bedient mit ihren Leistungen den internationalen Markt zum Recycling von edelmetallhaltigen Abfällen. Nach Analyse werden Materialien angekauft bzw. als reine Dienstleistung (Lohnveredelung) verarbeitet. In diesem Fall wird gegen Zahlung einer (Dienstleistungs-) Gebühr das veredelte Produkt, in der Regel Edelmetalle, an die überwiegend industriellen Kunden zurückgeliefert. Die wesentlichen Maschinen, Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung befinden sich im Besitz der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat ein strenges Kontrollsystem, um die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Es besteht eine Zertifizierung der Einhaltung der Qualitätsstandards nach DIN EN ISO 9001:2008 und des Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2004. Darüber hinaus ist das Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 KrWG zertifiziert. 2. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft beschäftigt sich stets mit Weiterentwicklung der Produktionsprozesse, neuer Verfahrenstechniken und Schonung von Umweltressourcen im Recyclingprozess. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Bestimmend für den Wert der gelieferten Recyclingmaterialien ist der Inhalt an Edelmetallen sowie das allgemeine Niveau der Edelmetallpreise am Markt. Im Berichtszeitraum entwickelten sich die Edelmetallpreise konträr. Während Gold, Silber und Platin moderat stiegen, halbierte sich der Wert von Palladium, bei Rhodium war der Preisrückgang mit ca. 75% noch gravierender. Durch den insgesamt dynamischen Anstieg der Edelmetallpreise seit 2019 liegt der Fokus der Industrie auf der Reduktion der eingesetzten Edelmetallmengen. Dies spiegelt sich bereits in den gelieferten Recyclingmaterialien wider. 2. Geschäftsverlauf Der Umsatz hat sich gegenüber dem Vorjahr um 19,4 % verringert. Haupttreiber dieses Rückgangs ist der reduzierte Edelmetalleinsatz bei bestehenden Kunden sowie der deutliche Preisrückgang bei Palladium. a) Ertragslage Gegenüber dem Vorjahr verminderte sich der Rohertrag von 15,3 % auf 12,6 % der Umsatzerlöse. Die Personalkosten stiegen um 11,2%, da vakante Stellen besetzt und in einigen Bereichen zusätzliche Kapazitäten geschaffen wurden. Die Umsatzrentabilität hat von 6,9 % auf 2,9 % deutlich nachgelassen. Die starke Abwertung der Palladiumbestände hat in diesem Jahr das operative Ergebnis stark belastet. b) Finanzlage Die Gesellschaft verzeichnete eine Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 12.614 TEUR auf 8.376 TEUR. Gleichzeitig reduzierten sich die Vorräte von 32.365 TEUR auf 25.954 TEUR. Die flüssigen Mittel der Gesellschaft haben sich auf 12.226 TEUR (Vj. 5.131 TEUR) erhöht. Die Liquidität 1. Grades hat sich dadurch von 40,5 % auf 126,0 % erhöht. c) Vermögenslage Im Vermögen der Gesellschaft überwiegt der Warenbestand (25.954 TEUR) zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.396 TEUR) erheblich das Anlagevermögen (829 TEUR). Darin spiegelt sich der Charakter des Geschäftes mit hohem Handels- und Dienstleistungsanteil wider. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft ist von 56,2 % auf 63,2 % gestiegen, die Eigenkapitalrentabilität verminderte sich von 34,4 % auf 10,4%. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: • Rohertragsentwicklung • Betriebsergebnis und • Branchenentwicklung Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Rohertragsentwicklung heran. Der Rohertrag ging im Geschäftsjahr 22/23 gegenüber dem Vorjahr von 17,9 Mio. EUR auf 11,8 Mio. EUR deutlich zurück. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögenslage ist zufriedenstellend, die Ertragslage liegt aufgrund der genannten Bewertungseffekte des Vorratsvermögens, dem Anstieg der Gesamtkosten und dem Anstieg der Zinskosten unter unserer Erwartung. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind weiterhin durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. 5. Chancen- und Risikobericht Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist das Risiko durch die Substitution der Verbrenner-technologie in der Automobilbranche sowie Effizienzsteigerungen beim Einsatz von Edelmetallen erkennbar. Die Liquidität ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet, langfristig finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Eigenkapital bzw. über die Muttergesellschaft. Forderungsausfälle sind keine zu verzeichnen, Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen beglichen. III. Prognosebericht Die Umsatzentwicklung ist in erheblichem Umfang von der Preisentwicklung an den Edelmetallmärkten und den Vergütungsmodalitäten der Kunden beeinflusst. Die vorhersehbare rückläufige Entwicklung bei der Fertigung von klassischen Verbrennungsmotoren auf dem Automobilsektor wird dabei eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Märkte für Platingruppenmetalle spielen. In Zeiten hoher Edelmetallpreise arbeiten die Verbraucher zudem intensiv daran, die Einsatzmengen an Edelmetallen zu reduzieren oder durch andere (deutlich billigere) NE-Metalle zu ersetzen. Die absehbare Reduzierung des Geschäftsvolumens im Bereich der Verbrennungsmotoren soll durch verstärkte Akquisitionstätigkeit, insbesondere im Bereich neuer Märkte, kompensiert werden. Daher werden neue Innovationsprojekte umgesetzt, um mehr Unabhängigkeit von der Automobilindustrie zu erreichen. Der Nachhaltigkeitsaspekt spielt bei allen Innovationsprojekten eine zentrale Rolle. Die weiter vorherrschende Preisvolatilität im Edelmetallhandel sowie die unsichere wirtschaftliche Gesamtsituation einiger großer Volkswirtschaften erschweren weiterhin eine Umsatzprognose für die kommenden Jahre. Unklar bleibt weiterhin, inwieweit der Russland-Ukraine-Konflikt und die gesamte wirtschaftliche Situation sich mittelfristig auf den europäischen Industriemarkt auswirken wird. Da die Wertbestimmung der Edelmetalle überwiegend in USD erfolgt, sind auch die Wechselkursentwicklungen von nicht unerheblicher Bedeutung. In den ersten neun Monaten des neuen Wirtschaftsjahres 2023/2024 lag die operative Geschäftsentwicklung in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Der dynamische Anstieg des Gold- & Silberpreises im ersten Quartal 2024 wird sich positiv auf die Ertragslage auswirken. Die Gesellschaft rechnet auf Basis dieser Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 mit einem höheren Ergebnis als im Wirtschaftsjahr 2022/2023.
Aschaffenburg, den 20. Juni 2024 gez. Daniel Leiderer, Geschäftsführer gez. Melanie Männche, Geschäftsführerin gez. David Kunkel, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden D. Angaben zu Bilanzposten I. Anlagevermögen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Rückstellungen IV. Verbindlichkeiten V. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG VI. Haftungsverhältnisse E. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Aufgliederung Umsatzerlöse II. Personalaufwand III. Steuern vom Einkommen und Ertrag IV. Zinserträge und Aufwendungen V. Differenzen aus Währungsumrechnung F. Außerbilanzielle Geschäfte und finanzielle Verpflichtungen I. Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen G. Sonstige Angaben I. Ergebnisverwendung II. Angaben über Arbeitnehmer III. Geschäftsführungsorgane IV. Honorar des Abschlussprüfers V. Konsolidierungskreis (§ 285 Nr. 14 und 14a HGB) A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die RECOM Recycling GmbH hat ihren Sitz in Aschaffenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Aschaffenburg unter HRB 12125 eingetragen. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (kurz: HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (kurz: GmbHG) aufgestellt. 2) Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. 3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungswahlrechte nach § 248 Abs. 2 HGB wurden nicht ausgeübt. 3) Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den einschlägigen handelsrechtlichen Bestimmungen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Fremdwährungskonten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 5) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 6) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 7) Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. 8) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Zugänge von Vermögensgegenständen im Einzelwert unter EUR 250,00 werden im Zugangsjahr analog zu § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden entsprechend § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben. 9) Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. 10) Die Leistungsforderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Bankguthaben werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. 11) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 12) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 13) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 14) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. D. Angaben zu Bilanzposten I. Anlagevermögen Die Aufgliederungen der Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind aus dem in der Anlage zum Anhang dargestellten Anlagespiegel ersichtlich. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig. III. Rückstellungen
Die langfristigen Rückstellungen aus Altersteilzeitverpflichtungen wurden unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB veröffentlichten Rechnungszinssatzes für die entsprechende Restlaufzeit (ermittelt aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre) abgezinst. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Von den bilanzierten Verbindlichkeiten sind keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Zusammensetzung und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:
V. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG Daneben beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum Jahresende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 1.276.299,83 (Vj. EUR 0,00). Zugunsten des Gesellschafters wurde außerdem ein Verrechnungskonto angelegt, das in Kontokorrentform geführt wird. Da dieses Konto lediglich zu Abrechnungen von Auslagen zwischen Gesellschafter und der Gesellschaft dient, wurde keine regelmäßige Tilgung vereinbart. Der Stand des Verrechnungskontos beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 2.520,95 (im Vorjahr EUR 4.865,08). VI. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB in Höhe von EUR 344.252,24 (im Vorjahr: EUR 20.000,00). Die Bürgschaften wurden überwiegend zur Sicherung der Eigentumsrechte für Waren von Kunden, die zur Umarbeitung zur Verfügung gestellt waren, gewährt. Zum Abschlusszeitpunkt bestanden keine Verbindlichkeiten oder noch nicht abgerechnete Warenlieferungen. Im Zeitpunkt einer möglichen Inanspruchnahme stehen der Gesellschaft als Sicherheit die entsprechenden gelieferten Materialien zur Verfügung. Mit einer Inanspruchnahme der gesellten Bürgschaften wird nicht gerechnet. E. Angaben zu GuV-Posten I. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Erlöse der Gesellschaft gliedern sich wie folgt auf:
II. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 38.645,93 (Vj. EUR 51.195,72) enthalten. III. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von EUR 1.241.906,34 (Vj. EUR 3.483.489,80) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. IV. Zinserträge und -aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.634.200,61 (Vj. EUR 888.454,69) enthalten. Darüber hinaus werden unter den Zinserträgen Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 8.560,00 (Vj. EUR 0,00) ausgewiesen V. Differenzen aus Währungsumrechnung
F. Außerbilanzielle Geschäfte und finanzielle Verpflichtungen I. Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in erheblichem Umfang außerbilanzielle Geschäfte. Diese Geschäfte betreffen das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen und Geschäftsausstattung. Zweck und Vorteil dieser Geschäfte ist die Vermeidung der Bindung finanzieller Mittel durch die Beschaffung der Wirtschaftsgüter. Das Leasing der Wirtschaftsgüter ermöglicht das flexible Anpassen an den notwendigen Bedarf, darüber hinaus erfolgt kein Abfluss liquider Mittel (Kaufpreis) für den Erwerb dieser Wirtschaftsgüter. Die Wirtschaftsgüter müssen allerdings nach der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden und stehen dem Unternehmen dann nicht mehr zur Verfügung. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Beraterverträgen verteilen sich insgesamt wie folgt:
Finanzielle Verpflichtungen bestehen zudem überwiegend aus Miet- und Leasingverträgen und verteilen sich folgendermaßen:
G. Sonstige Angaben I. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss (EUR 2.723.963,52) sowie den Gewinnvortrag (EUR 23.270.564,25) auf neue Rechnung vorzutragen. Am 16. Januar 2024 wurde ein Beschluss über eine Ausschüttung in Höhe von EUR 7.500.000,00 gefasst. II. Angaben über Arbeitnehmer
III. Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von folgenden Personen geführt: Daniel Leiderer, Aschaffenburg (seit 1. Januar 2023) Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Melanie Männche, Mainaschaff Die Geschäftsführerin ist gesamtvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB entfallen die Angaben zu den Gesamtbezügen im Sinne von § 285 Nr. 9 Buchstabea HGB. Zusätzlich wird seit dem 1. September 2023 ein weiterer Geschäftsführer beschäftigt: David Kunkel, Freigericht Der Geschäftsführer ist gesamtvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. IV. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt EUR 18.400,00 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. V. Konsolidierungskreis (§ 285 Nr. 14 und 14a HGB) Unsere Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der RECOM Metallgesellschaft mbH, Aschaffenburg, das gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen ist. Dieses Mutterunternehmen erstellt auch den Konzernabschluss, welcher im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg offengelegt wird. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Aschaffenburg, den 20. Juni 2024 gez. Daniel Leiderer, Geschäftsführer gez. Melanie Männche, Geschäftsführerin gez. David Kunkel, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RECOM Recycling GmbH, Aschaffenburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RECOM Recycling GmbH, Aschaffenburg - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RECOM Recycling GmbH, Aschaffenburg für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 20. Juni 2024 Dr.
Heide & Noack PartGmbB
gez. Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer gez. Heike Noack, Wirtschaftsprüferin |
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