Postbaugenossenschaft Augsburg eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Kretzinger seit 25.9.2019 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Himmel seit 13.2.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Postbaugenossenschaft Augsburg eGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Postbaugenossenschaft Augsburg eG ist beim Amtsgericht Augsburg unter Nummer GnR 1438 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und den Regelungen der Satzung der Genossenschaft aufgestellt. Die Postbaugenossenschaft Augsburg eG ist eine kleine Genossenschaft i.S.d. § 267 HGB i.V.m. § 336 Abs. 2 HGB. Die Genossenschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der § 274a und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250,00 netto; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aufwendungen für die umfassende Modernisierung von Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Die nachträglichen Herstellungskosten wurden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten 250,00 € netto nicht übersteigen. Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten netto mehr als 250,00 € und bis zu 1.000,00 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst und anschließend im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Unter den Unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigen Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem Bilanzierungswahlrecht für Geldbeschaffungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die aktivierten Geldbeschaffungskosten werden über die jeweilige Laufzeit der Zinsbindung abgeschrieben. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung einer 3%-igen Renten- und Gehaltsanpassung sowie mit 0% Fluktuation errechnet. Zur Ermittlung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag wurden die Richttafeln für Pensionsverpflichtungen (2018 G) von Heubeck sowie der von der Deutschen Bundesbank ermittelte pauschal abgeleitete Abzinsungssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,78% (Stichtag Dezember 2022) bzw. 1,82% (Stichtag Dezember 2023 / 10-Jahres-Zinssatz) zugrunde gelegt. Die nach dem HGB in der bis zum 28.05.2009 geltenden Fassung gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden zum Umstellungszeitpunkt 01.01.2010 gem. Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB beibehalten. Verbrauch bzw. Auflösung der Rückstellungen werden unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung des von der Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssatzes von 1,03% (Stand Monatsende Dezember 2023, Restlaufzeit rd. 2 Jahre). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3% sowie keine Fluktuation zugrunde gelegt. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 228,4. Diese wurden mit Deckungsvermögen (T€ 169,7) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Deckungsvermögen betrifft zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Wertguthaben. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Der Posten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten enthält Aktivierungen in Höhe von 2.645,2 T€ (Balkonanbau WI 001 i.H.v. 1.889,8 T€ u. Modernisierung WI 440 i.H.v. 755,4 T€ ). Desweiteren enthält der Posten einen Abgang in Höhe von 527,1 T€ für einen KfW Zuschuss der WI 340. Bei der WI 001 wurde die Restnutzungsdauer um 15 Jahre, bei der WI 440 um 25 Jahre verlängert. Unfertige Leistungen Im Posten Unfertige Leistungen sind T€ 2.215,3 (Vorjahr: T€ 1.915,3) noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Differenz der Rückstellungwerte der beiden unterschiedlichen Zinssätze für eine 7-Jahres-Betrachtung (1,74%) bzw. 10-Jahres-Betrachtung (1,82%) ergibt einen Betrag in Höhe von 31.019,00 €. Dieser Betrag unterliegt unter den Voraussetzungen des § 253 Abs. 6 S. 2 HGB der Ausschüttungssperre. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sowie die zur Sicherheit bewährten Pfandrechte o.ä. Rechte ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel wie folgt: Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o.ä. Rechte stellen sich wie folgt dar: (Vorjahreswerte in Klammern)
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 7.958.091,55 durch Grundpfandrechte gesichert. D. Sonstige Angaben Mitgliederbewegung
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Laufe des Geschäftsjahres um € 79.590,00 verringert. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V., Stollbergstraße 7, 80539 München Arbe itnehmer Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Genossenschaft 19 Arbeitnehmer (ohne Vorstand / Geschäftsführer). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Erbbaurechtsverträgen bestehen bei einem Erbbaurechtsgrundstück bis zum Jahr 2052 in Höhe von jährlich € 581,16. Vorstand / Geschäftsführer Kretzinger Tobias, geschäftsführender Vorstand
Aufsichtsrat Schmid Stefan, Aufsichtsratsvorsitzender
Augsburg, den 03. April 2024 gez. Tobias Kretzinger und Ulrich Himmel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Juni 2024 |
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