Wilms
Garten- und Landschaftsbau GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.896,00 |
184,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.896,00 |
184,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
142.355,39 |
67.925,38 |
| I.
Vorräte |
2.832,00 |
10.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.408,60 |
57.925,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.114,79 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
107,00 |
36,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.358,39 |
68.145,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.175,48 |
29.721,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
273,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.721,60 |
-1.802,34 |
| IV.
Jahresüberschuss |
35.180,88 |
6.523,94 |
| B.
Rückstellungen |
25.949,05 |
9.422,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.233,86 |
29.001,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.358,39 |
68.145,38 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Wilms Garten- und Landschaftsbau GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,
267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
demnach nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8I S. 2
EGHGB nicht angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 a
EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die Berechung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2
HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von € 59.686,59 eine Restlaufzeit von
über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 40).
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 59.686,59
(Vorjahr T€ 40).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
3. Sonstige Pflichtangaben
Der Jahresüberschuss in Höhe von €
35.180,88 soll auf neue Rechnung vorgetragen und in den
Gewinnvortrag eingestellt werden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - von Herrn Klaus Wilms, Kaufmann,
Gelsenkirchen geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft, im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Wilms Garten- und Landschaftsbau GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2012
festgestellt.
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