Stern
Verwaltungs-GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
38.861,66 |
38.319,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.861,66 |
38.319,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.861,66 |
38.319,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.072,05 |
35.654,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.089,98 |
9.698,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
417,48 |
391,87 |
| B.
Rückstellungen |
1.450,86 |
1.372,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.338,75 |
1.292,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.861,66 |
38.319,70 |
Anhang
I.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach
den für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) in der Fassung des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Angewandte Bewertungsmethoden
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag
aktiviert. Wertberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit
waren nicht vorzunehmen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit
dem Nominalbetrag angesetzt. Es entspricht dem
Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages für erkennbare
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
4. Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten
der Verbindlichkeiten
(§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, deren
Restlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt.
II.
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1. Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Zum allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Werner
Stern bestellt. Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
2. Angaben zum Unternehmen, dessen
unbeschränkt haftende Gesellschafterin die
Kapitalgesellschaft ist (§ 285 Nr. 11a
HGB)
Die Stern Verwaltungs-GmbH ist Komplementärin
der Stern GmbH & Co. KG. Sitz der Stern GmbH & Co.
KG ist Ingolstadt.
Ingolstadt, den 15. Dezember 2011
gez.
Werner Stern
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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