ZWS-Recycling GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
268.195,00 |
342.027,00 |
| I. Sachanlagen |
268.195,00 |
342.027,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.118.150,77 |
358.561,52 |
| I. Vorräte |
914.483,00 |
27.650,30 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
149.303,06 |
305.786,48 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
54.364,71 |
25.124,74 |
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
443.223,32 |
445.180,35 |
| Aktiva |
1.829.569,09
|
1.145.768,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II. Bilanzverlust |
543.223,32 |
545.180,35 |
| davon Verlustvortrag |
545.180,35 |
-75.690,14 |
| III. nicht gedeckter Fehlbetrag |
443.223,32 |
445.180,35 |
| B. Rückstellungen |
28.846,20 |
20.967,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.800.722,89 |
1.124.801,87 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
874.197,57 |
854.387,41 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
926.525,32 |
270.414,46 |
| Summe Passiva |
1.829.569,09 |
1.145.768,87 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in
Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar. Die Vorjahreszahlen wurden unverändert übernommen. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1 Sachanlagen Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Ø Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG
nach der linearen Methode vorgenommen. Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
2 Vorräte Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
3 Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
4 Verbindlichkeiten Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 5 Rückstellungen Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die
Entwicklung des Postens „Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs“
sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch
keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag
nicht. C. Sonstige Angaben Die 288648707ZWS Recycling GmbH2886487072[tse:nit] API5Dokument:Mandantenstammblatt
(aktuelles Aktenjahr)
| Name: |
Bezeichnung des Unternehmens |
DBID:152933 war im Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Zum Bilanzstichtag bestand ein Verlustvortrag in Höhe von 545.180,35 EUR.
D. Ergänzende Angaben Geschäftsführer
Familienname
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Vorname
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Berufsbezeichnung
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Vertretungsbefugnis
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Söllner
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Josef
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Werkzeugmacher
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einzeln
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Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
Bilanzverlust
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EUR
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543.223,32
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auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Regensburg, 04.08.2025
gez. Josef Söllner Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2025 festgestellt.
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