HD Advanced Technologies GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Donat seit 21.11.2024 | Prokura |
Melanie Jaklin seit 14.11.2022 | Prokura |
Robin Karpp seit 7.6.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heidelberger Druckmaschinen AktiengesellschaftHeidelbergJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021/2022vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022Fünfjahresübersicht Heidelberg-Konzern
1) Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor
Zinsen und Steuern und vor Abschreibungen
Heidelberg am KapitalmarktDie Heidelberg-Aktie und die Heidelberg-Anleihen
Im Zuge der Erholung von der pandemiebedingten Rezession des Vorjahres sowie einer deutlich verbesserten operativen Profitabilität bei gleichzeitig reduzierter Verschuldung durch die erfolgreiche Transformation des Unternehmens konnte die Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgehend von einem Eröffnungskurs zum 1. April 2021 von 1,20 € zunächst kontinuierlich zulegen. Die am 27. April 2021 vorab veröffentlichten wesentlichen Kennziffern für das Geschäftsjahr 2020/ 21 stützten weiter das zurückkehrende Vertrauen der Anleger. Im Verlauf des ersten Halbjahres stieg im Zuge der Erholung des Aktienkurses auch das Handelsvolumen sukzessive an. Bis zum Halbjahr des Geschäftsjahres erzielte die Heidelberg-Aktie eine Steigerung von über 70 Prozent. Diese lag deutlich über den Steigerungen von DAX (+ 3 %), beziehungsweise SDAX (+ 7 %) im gleichen Zeitraum. Zum Halbjahr wirkten sich insbesondere Andeutungen der amerikanischen Zentralbank, die steigende Inflationserwartung durch eine Rückführung der expansiven Geldpolitik zu limitieren, temporär negativ auf die Aktienmärkte aus. Unter zunehmender Volatilität der Aktienmärkte konnte die Heidelberg-Aktie auch im zweiten Halbjahr weiter zulegen. Dazu trugen unter anderem die Zahlen zum zweiten und dritten Quartal bei, die neben den Fortschritten bei der operativen Profitabilität auch Beleg für die Erholung im Auftragseingang im abgelaufenen Berichtsjahr waren. Ein weiterer wesentlicher Treiber war das rapide Wachstum im Bereich der Elektromobilität. Durch die signifikante Verbesserung des Aktienkurses wurde das Unternehmen mit Wirkung zum 20. Dezember 2021 wieder in den SDAX aufgenommen. Im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres wirkte sich insbesondere der Krieg Russlands in der Ukraine und damit im Zusammenhang stehende wirtschaftliche Verwerfungen negativ auf die Aktienmärkte aus. Seit Beginn der Invasion am 24. Februar fiel der DAX in der Spitze um mehr als 12 Prozent. Die Heidelberg-Aktie fiel im gleichen Zeitraum um bis zu 16 Prozent. Am 31. März ging die Aktie mit 2,39 € aus dem Börsenhandel und konnte über das gesamte Geschäftsjahr betrachtet trotz des Kursrückgangs im Schlussquartal um rund 87 Prozent gesteigert werden. Die Marktkapitalisierung stieg somit von 350 Mio € am 31. März 2021 auf 728 Mio € am 31. März 2022. Damit lag das Unternehmen gemessen an der Marktkapitalisierung zum Stichtag auf Rang 140 (Vorjahr: 171) aller im Prime Standard der Deutschen Börse notierten Aktien. Das durchschnittliche börsentägliche Handelsvolumen betrug im abgelaufenen Jahr 1.625.399 Stück Aktien (Vorjahr: 1.035.867). Gemessen am Handelsvolumen, dargestellt als Rangfolge aller im Prime Standard notierten Werte, lag die Aktie im März 2022 auf Platz 114 (Vorjahr: 154). Die zuletzt noch in Höhe von rund 17 Mio € ausstehende Wandelanleihe wurde zur Endfälligkeit am 31. März 2022 vollständig zurückgezahlt, ohne dass ein Umtausch der Anleihe in Aktien zustande kam. Der Kurs der Anleihe entwickelte sich unterjährig bei geringem Handelsvolumen entsprechend der Aktienkursentwicklung und notierte zum Ende der Fälligkeit bei nahezu 100 Prozent des Nennbetrages. Kapitalmarktkommunikation: im ständigen Dialog mit Investoren, Analysten und PrivatanlegernZiel unserer Investor- und Creditor-Relations-Arbeit ist es, Heidelberg transparent am Kapitalmarkt darzustellen, um eine angemessene Bewertung der Heidelberg-Aktie und der -Anleihen zu erzielen. Dabei stehen wir in einem kontinuierlichen Austausch mit Investoren, Analysten und anderen Kapitalmarktteilnehmern auf zahlreichen internationalen Kapitalmarktkonferenzen und (virtuellen) Roadshows. Die Aktie der Heidelberger Druckmaschinen AG wird von mehreren Finanzanalysten beobachtet. Zur Zeit steht das Unternehmen in Kontakt mit 7 Analysten. Das durchschnittliche Kursziel lag mit Stand 31. März 2022 bei 2,68€. Die Analystenkonferenzen zu den Geschäftsjahres- bzw. Quartalszahlen wurden im abgelaufenen Jahr vollständig virtuell als Webkonferenz abgehalten. Das Investor Relations Team nahm im abgelaufenen Jahr zudem an zahlreichen Konferenzen und Roadshows teil, die überwiegend ebenfalls in einem virtuellen Format stattgefunden haben. Neben den institutionellen Investoren hat das Unternehmen auch den Privatinvestoren unter anderem über Anlegervereinigungen Veranstaltungen mit dem Management des Unternehmens angeboten. Darüber hinaus steht das Investor-Relations-Team Anlegern auch jederzeit telefonisch unter +49-6222-82 67121 für Fragen rund um das Unternehmen und die Aktie sowie die Anleihen zur Verfügung; gerne kann dazu auch das IR-Kontaktformular im Internet benutzt werden. Darüber hinaus bieten unsere IR-Internetseiten umfangreiche Informationen zur Aktie und zu den Anleihen, Aufzeichnungen der Telefonkonferenzen, aktuelle IR-Präsentationen und Unternehmensnachrichten sowie Veröffentlichungstermine. Hauptversammlung 2021 stimmt allen Tagesordnungspunkten mit deutlicher Mehrheit zuDie Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 fand auch in diesem Jahr in virtueller Form statt. Am 23. Juli 2021 wurde die Versammlung live aus der Hauptverwaltung am Standort Wiesloch-Walldorf gestreamt. Der Vorstand erläuterte im Rahmen der Versammlung die Strategie des Unternehmens sowie die Bilanzzahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres (1. April 2020 bis 31. März 2021). Rund 27 Prozent des Heidelberg-Grundkapitals war bei den Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte vertreten. Die Aktionäre des Unternehmens hatten dabei über sechs der sieben Tagesordnungspunkte abzustimmen, unter anderem ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes sowie über die Wahl eines der sechs Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat. Hierfür kandidierte Dr. Fritz Oesterle. Bei der Beschlussfassung über die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats zeigte sich die große Mehrheit der Stimmberechtigten mit dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten einverstanden. Aktionärsstruktur: Streubesitz der Gesellschaft bei rund 84 ProzentDer Streubesitz der Heidelberger Druckmaschinen Aktie -gemäß der Definition der Deutschen Börse - belief sich zum 31. März 2022 nach den vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen auf rund 84 Prozent des Grundkapitals von 304.479.253 Aktien. Vorliegende Stimmrechtsmitteilungen können auf unserer Internetseite unter Investor Relations< eingesehen werden. Kennzahlen zur Heidelberg-Aktie
Kennzahlen zur Heidelberg-Wandelanleihe 2015
1) Ermittelt auf Basis der gewichteten Anzahl
der ausstehenden Aktien
Zusammengefasster Lagebericht 2021/2022GRUNDLAGEN DES KONZERNSGeschäftsmodell des KonzernsUnternehmensprofilDie Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ist ein globaler Technologiekonzern mit führender Position in der Druckindustrie. Seit mehr als 170 Jahren stehen wir als zuverlässiger Partner mit hoher Innovationskraft für Qualität und Zukunftsfähigkeit. Damit sind wir ein Unternehmen mit einer langen Tradition und umfassenden Kompetenzen und bestimmen dank moderner Technologien und innovativer Geschäftsideen die Zukunftstrends in der Printmedien-Branche. Diese Technologiestärke nutzen wir gleichzeitig, um uns erfolgreich in neuen Geschäftsfeldern, wie zum Beispiel der Elektromobilität, zu positionieren. Im Kerngeschäft richten wir uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette unserer Zielmärkte Verpackungs- und Werbedruck an den jeweiligen Kundenanforderungen aus. Mit unserem integrierten Lösungsangebot und neuen digitalen Geschäftsmodellen nehmen wir eine führende technologische Rolle ein. Der Fokus liegt auf der konsequenten >End-to-end<-Digitalisierung der Kundenwertschöpfung, also vor allem auf integrierten und automatisierten Systemlösungen für Maschinen, Software, Verbrauchsgüter und Services. Zudem vernetzen wir mittels einer offenen Branchenplattform alle relevanten Systeme der Druckbranche miteinander, um sowohl administrative Prozesse, wie zum Beispiel im Einkauf, als auch Produktionsprozesse weiter zu digitalisieren und zu standardisieren. Mit unserer Technologieführerschaft im Kerngeschäft und dem Schwerpunkt der Digitalisierung bedienen wir einen globalen Markt, der mit einem jährlichen Druckproduktionsvolumen von rund 380 Mrd € eine starke Basis für unsere Produkte und Lösungen im Verpackungs-, Werbe- und Etikettendruck bietet. Dank unseres umfassenden technologischen Know-hows adressieren wir neue wachsende Märkte, beispielsweise haben wir uns mit unserer Kompetenz in der Leistungselektronik erfolgreich im Markt für Elektromobilität zu einem führenden Anbieter für private Ladesysteme in Deutschland etabliert. Mit einem Marktanteil von über 40 Prozent bei Bogenoffsetmaschinen konnten wir auch im laufenden Geschäftsjahr unsere Position als Markt- und Technologieführer in der Druckbranche festigen. Der Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2021/2022 bei rund 2,2 Mrd €. Weltweit sorgten zuletzt insgesamt rund 9.800 Mitarbeiter zusammen mit unseren Vertriebspartnern an 250 Standorten in 170 Ländern für die Umsetzung der Kundenwünsche und unsere stetige Weiterentwicklung am Markt. Service- und Consumables-Netzwerk, Standorte und Produktion
Der weltweite Service hat eine herausragende Bedeutung für die Geschäftstätigkeit von Heidelberg. Er bietet unseren Kunden direkt oder über unsere Partner hohe Maschinenverfügbarkeit, garantierte Qualität und Termintreue. Da wir rund 86 Prozent unseres Umsatzes im Ausland generieren, ist unser Service- und Vertriebsnetz weltweit in allen wichtigen Druckmärkten präsent. Weltweites Netzwerk für Service und ConsumablesDer Service bei Heidelberg zeichnet sich durch weltweite Verfügbarkeit und Digitalität aus. Im Rahmen der Neuausrichtung von Heidelberg geht es darum, unsere Kunden- und Marktorientierung zu stärken und bedarfsgerechte Lösungsangebote zu schaffen. Ausgehend vom zentralen Produktmanagement arbeiten wir an Lösungsangeboten, die unsere Kunden erfolgreicher machen sollen und ihnen unmittelbar helfen, ihre Abläufe und Prozesse zu optimieren. Das Angebot der weltweiten Heidelberg-Serviceorganisation setzt hier an, wird von unseren Kunden sehr geschätzt und gilt über die Druckindustrie hinaus als führend im Maschinenbau. Unser Servicelogistiknetzwerk versorgt unsere Kunden über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zuverlässig mit original Heidelberg-Serviceteilen. Von den 270.000 wählbaren unterschiedlichen Ersatzteilen und Ersatzbaugruppen werden rund 130.000 Serviceteile permanent bevorratet, sodass rund 95 Prozent aller eingehenden Bestellungen tagtäglich sofort bedient und binnen 24 Stunden in alle Welt versendet werden können. Wir nutzen das Netzwerk ebenfalls, um Kunden mit unseren Verbrauchsmaterialien zu beliefern. Das Angebot an Verbrauchsmaterialien reicht von der Vorstufe mit Druckplatten und Plattenchemie über den Drucksaal mit Druckfarben, Lacken, Gummitüchern, Drucksaalchemie und Walzen bis hin zur Weiterverarbeitung. Durch unsere globale Präsenz mit Vertriebsniederlassungen ist Heidelberg zu einem der größten Verbrauchsmaterialanbieter für Druckereien gewachsen. Wir bieten unseren Kunden unterschiedliche Komplettpakete an Verbrauchsmaterialien, damit sie sich voll und ganz auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Diese Pakete können leicht variieren, abhängig von den lokalen Gesetzgebungen und Vorschriften. Darüber hinaus können unsere Kunden vom Heidelberg-gesteuerten Bestandsmanagement >Vendor Managed Inventory< (VMI) profitieren. Wir übernehmen die Steuerung und Disposition der Kundenlager, damit sich die Druckereien ganz auf ihre Kunden und das Drucken konzentrieren können. Mit dem Leistungsversprechen unseres integrierten Logistiknetzwerks unterstützen wir die Performance unserer Kunden weltweit und sorgen für eine hohe Maschinenverfügbarkeit und zuverlässige Qualität. Durch strategische Kooperationen mit Logistikdienstleistern optimieren wir unser Logistiknetzwerk ständig weiter. Datenbasierte Servicemodelle weiter ausgebaut - Cloudtechnologie als BasisDie Digitalisierung der gesamten Printmedien-Industrie ermöglicht den meisten Druckereien, weitere Effizienzpotenziale zu erschließen. Dazu leisten auch die innovativen Serviceangebote von Heidelberg einen wesentlichen Beitrag. Über die Kundenplattform Heidelberg Assistant haben unsere Kunden jederzeit Zugriff auf eine Vielzahl digitaler Zusatzleistungen. Hierzu zählen neben der Lagerbestandsverwaltung VMI auch Echtzeit-Informationen zum aktuellen Leistungsstand des Unternehmens samt Empfehlungen zur Steigerung der Performance. Ebenso kann die Performance von einzelnen Maschinen hier anonymisiert mit anderen Marktteilnehmern verglichen werden, um verdeckte Potenziale zu erkennen und zu heben. Das neue >Digital Training< macht das Expertenwissen von Heidelberg für Kunden jederzeit und überall verfügbar. Für eine maximale Maschinenverfügbarkeit überwacht zudem Predictive Monitoring die Sensordaten einer Maschine und verringert ungeplante Stillstandzeiten. Alle präventiven Maßnahmen, die sich daraus ergeben, können im Heidelberg Assistant nachverfolgt werden. Mit dem neuen Maintenance Manager wird die Wartung der Maschine nochmals wesentlich erleichtert. Diese cloudbasierte Anwendung ermöglicht eine effektive Planung und Steuerung von Wartungsaufgaben. Gleichzeitig unterstützt die zugehörige App das Wartungsteam bei der Durchführung mit Anleitungen und Videos auf dem Smartphone. Die Basis für diese digitalen Dienstleistungen ist die Heidelberg Cloud, mit der Heidelberg den größten Datenpool der Industrie für seine Kunden nutzbar macht. Zum Beispiel analysieren wir jährlich 500 Millionen Datenpunkte pro Maschine für Predictive Monitoring. 60 Millionen anonymisierte Druckjobs stehen als Referenz für die Leistungsbeurteilung einzelner Maschinen im Performance Benchmarking bereit. Damit helfen wir unseren Kunden, ihre Effizienz zu steigern, Serviceeinsätze und -zeiten zu reduzieren und Prozesse zu optimieren. Heidelberg-Produktionsverbund: diversifizierter globaler Ansatz zahlt sich ausDer Heidelberg-Produktionsverbund erstreckt sich über zwei Länder auf zwei Kontinenten. Zusammen bilden die Standorte ein nach Teilefamilien und Produkten organisiertes globales Netzwerk. Unsere Bogenoffsetmaschinen werden an zwei Standorten gebaut. In Wiesloch-Walldorf in Deutschland montieren wir hoch automatisierte und variantenreiche Hightech-Maschinen nach Kundenbedarf in fast all unseren Formatklassen. In Shanghai, China, produzieren wir hochwertige, meist vorkonfigurierte Modelle, wobei wir das Produktportfolio stetig um weitere Varianten und Konfigurationen erweitern. Die Zweiteilung der Produktion in Wiesloch-Walldorf und Shanghai ist ein Wettbewerbsvorteil für Heidelberg, vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Herausforderungen und der beeinträchtigten globalen Lieferketten. Insgesamt arbeiten von den rund 1.000 Heidelberg-Mitarbeitern in China 550 in der Produktion und 450 in Vertrieb und Service. Zwei Niederlassungen in Beijing und Hongkong sowie drei Büros in Guangzhou, Shanghai und Shenzhen stellen die umfassende Kundenbetreuung vor Ort sicher. Der Produktionsstandort in Shanghai ist vollständig in den Heidelberg-Werksverbund integriert. Dadurch entsprechen alle Prozesse sowie die Qualität auch bei einem steigenden Anteil zertifizierter lokaler Zulieferbetriebe den weltweit einheitlichen Qualitätsstandards von Heidelberg. Mittlerweile ist die Heidelberg-Qualität aus Shanghai auch über die Grenzen Chinas hinaus bekannt: Im abgelaufenen Jahr wurden rund 18 Prozent des Produktionsvolumens in verschiedene Länder in Asien, Europa und Amerika exportiert. Dieser Wert ist durch die erfolgreiche Messe China Print in Peking im Juni 2021 und die daraus resultierende starke Nachfrage im chinesischen Markt gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Einige Modellreihen werden in Shanghai bereits exklusiv für den Weltmarkt produziert und im werkseigenen Print Media Center den Kunden vorgeführt. Bei Bedarf können Kunden ihre Mitarbeiter hier auch schulen lassen. Am Standort Ludwigsburg fertigen wir Einzelteile und Baugruppen und bauen Maschinen für die Druckweiterverarbeitung (Postpress). Der Standort Amstetten ist wichtigster Guss- und Großteilelieferant für unsere Produktionsstandorte und baut das Industriekundengeschäft weiter aus. Die Fertigungsspezialisten in Wiesloch-Walldorf und Brandenburg komplettieren den Fertigungsverbund der mechanischen Komponenten. Hauptproduktionsstandort für Etikettendrucksysteme ist Langgöns. In der Produktion konzentrieren wir uns auf qualitätskritische Teile und auf Produkte, die durch unsere Spezialisierungen Wettbewerbsvorteile für uns und unsere Kunden schaffen. Kosten und Prozesse analysieren wir kontinuierlich im Hinblick auf eine Optimierung der Fertigungstiefe. Heidelberg setzt die Weiterentwicklung seines Produktionssystems mit hoher Intensität fort, um auch künftig kontinuierliche Effizienzsteigerungen zu realisieren. Heidelberger Druckmaschinen als Produktionspartner im IndustriekundengeschäftDer Bereich Heidelberg Industry bietet Business-Lösungen vom Engineering über den Modell- und Prototypenbau bis hin zur Serienproduktion an. Das Leistungsportfolio umfasst Gießereiprodukte, die mechanische Teilebearbeitung, die Fertigung von Industrieelektronik sowie die Montage von Baugruppen und Systemen mit besonderen Stärken in den Sektoren Maschinen- und Fahrzeugbau, Automotive sowie Energie. Unsere Gießerei in Amstetten ist mit ihrer hohen Produktivität und Qualität eine der leistungsfähigsten in Europa. Dort stellen wir ein breites Bauteilespektrum für Heidelberg und Industriekunden in den unterschiedlichsten Gusswerkstoffen her. Wir unterstützen unsere Kunden mit eingespielten Produktionsprozessen bei der Fertigung und Bearbeitung anspruchsvoller Gussteile und ermöglichen so Produktions- und Kostenvorteile über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Durch den rasant steigenden Bedarf an individualisierten Lösungen für die unterschiedlichen Märkte wird eine Skalierbarkeit des Produktionsprozesses auch für Industriekunden notwendig. Heidelberg Industry hat sich hier als zuverlässiger Partner über das gesamte Produktportfolio hinweg etabliert. Für die flexible Produktion solcher neuen Systeme konnte sich Heidelberg beispielsweise als Partner bei der Montage von hochpräzisen 3D-Druckern positionieren. Im Bereich der Elektronik entwickeln und produzieren wir Steuerungs- und Leistungselektronik nach Maß. Produktionskapazitäten für Wallboxen kontinuierlich erhöhtAuf Basis jahrelanger Kompetenz im Bereich der Leistungselektronik ist Heidelberg im Jahr 2014 in das Geschäft mit Ladeelektronik für E-Fahrzeuge eingestiegen. Gestartet als Zulieferer für die Automobilindustrie, ist Heidelberg mit mittlerweile rund 130.000 verkauften Einheiten inzwischen einer der großen Lieferanten in diesem Bereich. Seit Juni 2018 bieten wir eine Wallbox unter der Marke Heidelberg, die Home Eco, auch für Privatkunden an. Sie wurde bereits über 50.000-mal ausgeliefert und konnte in Vergleichstests die Fachwelt überzeugen. Im Herbst 2020 ist mit der Energy Control ein zweites Modell mit Lastmanagement und Vernetzungsmöglichkeiten in Serie gegangen, das bisher ebenfalls schon über 60.000-mal verkauft wurde. Um die steigende Nachfrage in diesem Bereich schneller zu bedienen und somit die Marktposition noch weiter auszubauen, hat Heidelberg am Standort Wiesloch-Walldorf die Produktionskapazitäten kontinuierlich ausgebaut und bereits fünf Produktionslinien in Betrieb. Märkte und Kunden
Weltweites Druckvolumen legt in allen Segmenten nach dem ersten Pandemiejahr zuDer Markt für Druckprodukte erweist sich auch bei fortschreitender Digitalisierung als weiterhin attraktives Geschäftsfeld für Marktteilnehmer. Der Wert des weltweit produzierten Druckvolumens lag in den vergangenen Jahren bei rund 380 Mrd € jährlich und verzeichnete nach dem pandemiebedingten Rückgang im Jahr 2020 im vergangenen Jahr eine deutliche Erholung. Insgesamt waren die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Druckbranche weltweit in der Phase der ersten Pandemiewelle höher als in den folgenden Phasen, trotz weltweit höherer Infektionszahlen und verschärfter Lockdown-Maßnahmen. Besonders die chinesische Druckindustrie hat sich gemessen am Druckproduktionsvolumen im Vergleich zu anderen Märkten deutlich schneller und nachhaltig von den Auswirkungen der Pandemie erholt. Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere das robuste Wachstumssegment des Verpackungs- und Etikettendrucks. Die Druckereibetriebe in diesem Segment erwiesen sich als systemrelevant und konnten ihre Druckproduktion im vergangenen Geschäftsjahr weiter steigern, da zum Beispiel die Nachfrage nach haushaltsüblich verpackten Lebensmitteln aufgrund der Lockdowns der Restaurants weiter anstieg. In Summe übertrifft das Produktionsvolumen im Verpackungs- und Etikettendruck das Vorkrisenniveau sogar. Auch der Werbedruck (Akzidenzdruck) zeigte 2021 gegenüber dem Jahr 2020 Erholungstendenzen, konnte das Niveau des Vor-Pandemie-Jahres 2019 aber noch nicht erreichen. Im ersten Pandemiejahr 2020 war das Druckproduktionsvolumen in der Spitze um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 zurückgegangen. Auch in regionaler Hinsicht gibt es unterschiedliche Trends mit interessanten Wachstumschancen. Während in den Schwellenländern - insbesondere in China - das Druckvolumen insgesamt weiter wächst, sind die Druckdienstleister in den Industrienationen sehr dynamischen und sich stark verändernden Marktparametern ausgesetzt. Letztlich gibt es auch bei den verwendeten Drucktechnologien eine klare Tendenz: Rund 70 Prozent des Druckvolumens werden im Bogenoffset-, Flexo- und Digitaldruckverfahren erstellt, Prognose steigend. Dabei ist mit rund 35 Prozent Anteil am Druckvolumen der Bogenoffsetdruck nach wie vor die am häufigsten verwendete Drucktechnologie. Der Digitaldruck konnte seinen Anteil am weltweiten Druckvolumen seit dem Jahr 2000 auf rund 19 Prozent weiter ausbauen und wird durch den Trend zur Individualisierung sowie im Hinblick auf die wachsende Anforderung für schnelle Turnaround-Zeiten weiter an Bedeutung gewinnen. Der Flexodruck, eine wichtige Technologie im Verpackungsmarkt, profitiert weiterhin vom stabilen und deutlichen Wachstum der Verpackungen und Etiketten und hält einen Anteil von rund 16 Prozent am weltweiten Druckvolumen. Gerade der Etikettendruck erweist sich aber auch weiterhin als Wachstumsmarkt über alle gängigen Drucktechnologien hinweg, sei es Offset-, Digital- oder Flexodruck. Datenbasierte Geschäfts- beziehungsweise Vertragsmodelle weiter auf dem VormarschUnsere neuen Geschäftsmodelle wie die Subskriptionsangebote und datenbasierte Print Site Contracts bauen auf unseren Geschäftsfeldstrategien für die Marktsegmente Verpackung, Akzidenz oder Commercial und Etiketten auf. Der Anteil von Maschinen, Software, Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen, die auf diesem Weg abgesetzt werden und bei dem Kunden verstärkt für den tatsächlichen Nutzen bezahlen, steigt auch in der grafischen Industrie kontinuierlich. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr mit unserem Finanzierungspartner Munich Re getroffene Vereinbarung soll dem Geschäftsmodell einen zusätzlichen Schub verleihen. VerpackungsmarktIn Summe sind über 30 Prozent aller Druckprodukte Verpackungen. Zugleich ist der Verpackungsmarkt neben dem Etikettenmarkt mit durchschnittlich rund 2,5 Prozent das am stärksten wachsende Marktsegment. Das Wachstum wird unter anderem von Nachhaltigkeitsaspekten getrieben, bei denen zum Beispiel Faltschachteln Plastikverpackungen zunehmend ersetzen. Auch in der Drucktechnik gibt es Fortschritte in Sachen Nachhaltigkeit: So werden mehr und mehr aluminiumbeschichtete Bedruckstoffe durch Kaltfolientransfer substituiert. In den letzten zehn Jahren haben wir über 2.800 Bogenoffsetdruckmaschinen erfolgreich bei unseren Verpackungskunden weltweit installiert und realisieren mittlerweile rund 50 Prozent unseres Offsetmaschinen-Umsatzes in diesem Bereich. Internationale Markenunternehmen, die viel Geld in Werbung und Produktinszenierung investieren, haben höchste Qualitätsansprüche: Bei kleinsten Makeln auf einer einzelnen Faltschachtel aus der gelieferten Produktion werden die gesamten Paletten zum Verpackungslieferanten zurückgeschickt. Somit muss die Produktion fehlerfrei sein. Mit >Zero Defect Packaging< liefert Heidelberg die Lösung: je höher der Automatisierungsgrad und der Datenworkflow und je mehr integrierte Prüfmaßnahmen, desto näher kommt die Druckerei dem Null-Fehler-Anspruch. Die dazu nötigen digitalen Werkzeuge liefert die Software Prinect. Betriebe können mithilfe von Assistenzsystemen wie Intellistart ihre Druckmaschinen sowie Farbmess- und Inspektionssysteme zu intelligenten Systemen verknüpfen, Daten innerhalb aller Produktionsschritte austauschen und so Ist-Werte mit vorgegebenen Zielwerten bei jedem Prozessschritt automatisch überprüfen und die Qualität in der Produktion überwachen. Akzidenz- oder Commercial-MarktDer Markt für beispielsweise Flyer, Broschüren, Visitenkarten, Postkarten, Geschäftsberichte oder Kalender wird auch Akzidenzmarkt genannt. >Akzidenz< stammt vom lateinischen >accidentia< - >zufällige Ereignisse< - ab, denn sie waren früher zunächst eine zusätzliche und unregelmäßige Erwerbsquelle für Verlags- und Zeitungsdruckereien. Daher auch die ursprüngliche Definition >Gelegenheitsdrucksachen<. Von >zufällig< kann man heutzutage nicht mehr sprechen, denn der Akzidenz- oder Commercial-Markt ist mit rund 40 Prozent das größte Marktsegment bezogen auf das weltweite Druckproduktionsvolumen. Insbesondere in den Untersegmenten allgemeine Akzidenzien und Werbung entfallen bereits heute über 35 Prozent auf den Digitaldruck. Heidelberg bietet neben dem dominierenden Offsetdruck mit den Versafire-Digitaldrucksystemen für jeden Einsatzbereich auch hier eine wettbewerbsfähige Lösung an. Die Konsolidierung der Druckereien im Werbe- und Verlagsdruck hält weiter an und führt in den industriellen Druckereibetrieben, die sich zum großen Teil auf standardisierbare Druckprodukte fokussieren, zu einer verstärkten Nachfrage nach besonders hochleistungsfähigen, automatisierten und digital vernetzten Produktionssystemen über den gesamten Druckprozess hinweg (Stichwort >end-to-end<). Darüber hinaus profitiert der Werbedruck von der steigenden Nachfrage nach Produkten mit hohem Differenzierungspotenzial, seien es Umweltthemen wie zum Beispiel Graspapier oder Effektlacke mit optischen und haptischen Eigenschaften, aber auch vom steigenden Online-Handel durch den Paketen beigefügte Werbebeilagen. Der Trend zu kleineren, aber zielgerichteteren Auflagen bis hin zum individuellen Druckprodukt schafft neue Geschäftsfelder für viele kleine und mittlere Druckbetriebe. Trotz einer fortschreitenden Digitalisierung der Werbewelt kann das gedruckte Medium so seinen Platz weiter verteidigen und seine Vorteile der haptischen Erfahrung und Glaubwürdigkeit ausspielen. EtikettenmarktZwar ist der Etikettenmarkt mit rund 7 Prozent am Gesamtdruckvolumen ein eher kleiner Markt, jedoch bietet er aufgrund der großen Nachfrage nach außergewöhnlich veredelten Etiketten und Just-in-time-Lieferung mit die größten Wachstumschancen in der Druckbranche. Der Anteil des digital gedruckten Volumens im Etikettendruck beträgt heute rund 30 Prozent und wächst beispielsweise im Inkjet-Verfahren mit rund 6 Prozent jährlich. Der Digitaldruck treibt damit den Wandel in diesem vielversprechenden Marktsegment. Heidelbergs Antwort für den bedarfsgesteuerten Digitaldruck heißt Labelfire. Durch zusätzliche Einbindung herkömmlicher Druck- und Veredelungsprozesse nebst Inline-Finishing ermöglicht die Labelfire Etikettenherstellern das Drucken des fertigen Etiketts aus einer Datei - mit nur einer einzigen Druckmaschine. Auf dem Weg von der Druckdatei bis zum fertigen Produkt gibt es so gut wie keine manuellen Eingriffe, sogenannte Touch Points. Das Ergebnis: weniger Ausschuss, niedrigere Kosten, höhere Energieeffizienz und kürzere Lieferzeiten. Für Druckereien, die sich einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil sichern möchten, sind die Aspekte Abfallvermeidung und Energieeffizienz, für die Heidelberg effiziente Lösungen anbietet, nicht nur kostenwirksam, sondern auch Pluspunkte in Sachen Ökobilanz. Dies gilt gleichermaßen natürlich auch für die im Bogenoffsetdruckverfahren und dann meist in höherer Auflage hergestellten Etiketten. Leitung und KontrolleDie Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2021 / 2022 aus zwei Mitgliedern: Rainer Hundsdörfer (Vorstandsvorsitzender) und Marcus A. Wassenberg (Vorstand Finanzen und Arbeitsdirektor). Im auf Seite 28 stehenden Geschäftsverteilungsplan ist die Aufteilung der funktionalen Verantwortlichkeiten im Vorstand zum 31. März 2022 abgebildet. Rainer Hundsdörfer war bis zu seinem Ausscheiden zum 31. März 2022 Vorstandsvorsitzender und zuständig für die funktionalen Bereiche Arbeitsschutz und Unternehmenssicherheit, Fertigung und Montage, Informationssicherheit, Interne Revision, Kommunikation, Lifecycle Operations, Produktentwicklung und Produktsicherheit, Produktmanagement, Qualitätsmanagement, Unternehmensentwicklung, Umwelt- und Energiemanagement sowie weitere Tochtergesellschaften (Gallus-Gruppe, Amperfied GmbH, Heidelberg Printed Electronics GmbH und Zaikio GmbH). Zudem trug Rainer Hundsdörfer die Gesamtverantwortung für den Vertrieb - Sales Operations und Marketing. Er war damit zuständig für die regionale Vertriebsorganisation. Mit Wirkung zum 1. April 2022 hat Dr. Ludwin Monz die Nachfolge von Rainer Hundsdörfer angetreten. Marcus A. Wassenberg ist in seiner Funktion als Finanzvorstand auch Arbeitsdirektor und verantwortet die Bereiche Personalwesen (Arbeitsdirektor), Controlling & Financing, Einkauf, Information Technology, Investor Relations, Mergers & Acquisitions, Rechnungswesen, Recht, Patente, Corporate Governance, Compliance und Datenschutz, Site Management sowie Steuern. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören laut Aktiengesetz (AktG) die Bestellung beziehungsweise Abberufung von Vorständen, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Konzernabschlusses sowie die Zustimmung zu beziehungsweise beratende Mitwirkung an wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen. Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Corporate Governance bei Heidelberg werden im Geschäftsbericht im Bericht des Aufsichtsrats und im Kapitel >Erklärung zur Unternehmensführung < dargestellt. Geschäftsverteilungsplan - Stand: 31. März 2022
Neue SegmentstrukturEntsprechend dem operativen Geschäft war die interne Berichtsstruktur des Heidelberg-Konzerns im Geschäftsjahr 2021/ 2022 in die folgenden Segmente eingeteilt: Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions. Print Solutions umfasst die Kundenkategorien Digital, Commercial, Industrial und Print Other. Die Kundenkategorien Folding Carton, Label und Packaging Other bilden gemeinsam das Segment Packaging Solutions. Im Segment Technology Solutions werden die Geschäfte von Zaikio, E-Mobility und Printed Electronics gebündelt. Diese Segmente bilden auch die berichtspflichtigen Segmente nach IFRS. Kundenorientierung und Profitabilität stehen seit Beginn der Neuausrichtung im Fokus von Heidelberg. Ein wichtiger Schritt hierbei war im vergangenen Jahr die Einführung des neuen Operating Models: Die Business Units wurden aufgelöst, ein zentrales Produktmanagement etabliert, Verantwortlichkeiten für Kundensegmente definiert - und damit der Blick von der Produkt- zur Marktsicht mit klarem Kundenfokus verändert. Um diese veränderte Sicht in den Steuerungs- und Reportingstrukturen abzubilden, hat Heidelberg zum 1. April 2021 eine neue Darstellung seines Geschäfts mit den drei Segmenten Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions eingeführt. Die Geschäftssteuerung wird entlang unserer Zielmärkte und ihrer jeweiligen Kundenanforderung ausgerichtet. Diese Aufteilung ermöglicht es Heidelberg, seine Wachstumspotenziale und Erfolge einzelner Segmente sichtbarer herauszustellen -nach innen und außen. Konzernstruktur und OrganisationMuttergesellschaft des Heidelberg-Konzerns ist die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft. Sie nimmt zentrale Steuerungsaufgaben für den gesamten Konzern wahr; darüber hinaus ist sie aber auch selbst operativ tätig. In der Übersicht unten zeigen wir, welche Gesellschaften zum 31. März 2022 zu den wesentlichen Tochtergesellschaften gehören, die in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft finden Sie als Anlage zum Konzernanhang auf den Seiten 156 bis 159. Übersicht der wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen
StrategieWandel von einem klassischen Maschinenbauer zu einem wachstumsstarken, profitablen TechnologiekonzernDie Strategie von Heidelberg ist darauf ausgerichtet, in den nächsten Jahren weiter den Wandel von einem klassischen Maschinenbauer zu einem Technologieunternehmen - mit fortschreitend diversifizierten Endmärkten - zu vollziehen. Ausgangspunkt hierfür ist die im März 2020 begonnene strategische Neuausrichtung des Konzerns. Diese umfasst die Fokussierung des Kerngeschäfts auf die wachstumsstarken und profitablen Felder Verpackungsdruck, und China - einer der größten und aussichtsreichsten Einzelmärkte der Welt - sowie auf neue digitale Geschäftsmodelle. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen Anfang 2020 das Produktportfolio gestrafft, die Verschuldung signifikant reduziert und unter anderem den Abbau von rund 2.000 Vollzeitstellen eingeleitet, der bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 / 2023 abgeschlossen sein wird. Insgesamt sollen die Maßnahmen gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 /2020 zu jährlichen Einsparungen von 170 Mio € und zu einer deutlichen Absenkung der Gewinnschwelle führen. Das Kerngeschäft fokussieren und stärkenIm Kerngeschäft profitiert das Unternehmen von seiner starken Position als Gesamtsystemanbieter von Maschinen unterschiedlicher Drucktechnologien, Verbrauchsmaterialien, Software und Services. Ein zentraler Wettbewerbsvorteil ist die technologische Vorreiterrolle des Unternehmens bei der datenbasierten Automatisierung der Druckprozesse über die gesamte Wertschöpfungskette des Offsetdrucks, gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Prozesse im Verpackungs-, Etiketten- und Werbedruck. Die enge Kundenbindung wird über eine partnerschaftliche Unterstützung entlang des gesamten Lebenszyklus erreicht. Grundlage des zukünftigen Erfolgs ist zudem die kundenorientierte Nutzung der Daten von 13.000 installierten Maschinen als Basis für die technologische Fähigkeit zur verstärkten Nutzung künstlicher Intelligenz. Neben dem Kerngeschäft erschließt sich Heidelberg durch die Anwendung vorhandener Technologien in neuen Märkten zusätzliche Wachstumspotenziale. In diesem Zusammenhang hat sich das Unternehmen bereits im Bereich Elektromobilität als einer der führenden Anbieter für stationäre Ladesysteme im Heimbereich etabliert und baut diese Aktivitäten, der stark wachsenden Nachfrage nach Hybrid- und Vollelektrofahrzeugen folgend und durch den Ausbau des Produkt- und Lösungsportfolios, stark aus. Über vielversprechende Zukunftskonzepte verfügt das Unternehmen auch bei den Megatrends Automatisierung und Plattformökonomie. Mit der Umsetzung dieser Strategie geht das Unternehmen davon aus, die operative Profitabilität deutlich zu verbessern und dadurch Wert für alle Stakeholder zu generieren. Fokus im Kerngeschäft auf Verpackungsdruck und China sowie auf digitale GeschäftsmodelleVerpackungsdruck profitiert von E-Commerce-Boom und Trend zu NachhaltigkeitPrognostiziert wird, dass das monetär bewertete weltweite Druckvolumen von rund 380 Mrd € auf 385 Mrd € im Jahr 2026 leicht steigt. Davon macht der globale Verpackungs- und Etikettendruckmarkt, bei dem Heidelberg eine führende Position einnimmt, einen zunehmend größeren Anteil aus. Erwartet wird, dass der Etikettendruck von 28 Mrd € im Jahr 2021 um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr auf 34 Mrd € expandiert. Hier profitiert Heidelberg vor allem von seinen digitalen Aktivitäten über die Tochtergesellschaften der Gallus-Gruppe. Für den Verpackungsdruck prognostizieren die Experten ein jährliches Wachstum des Druckvolumens von rund 2,5 Prozent von 122 Mrd € auf 138 Mrd € im Jahr 2026. Positiv getrieben wird diese Entwicklung vom wachsenden E-Commerce-Geschäft weltweit und durch ein verstärktes Umweltbewusstsein, das unter anderem zur Substitution von Plastikverpackungen durch Papier beziehungsweise Kartonagen führt. Heidelberg ist mit einem Marktanteil von fast 50 Prozent aller verkauften Bogenoffset-Verpackungsdruckmaschinen Weltmarktführer und bietet als einziger Anbieter die komplette Wertschöpfungskette nach individuellen Kundenbedürfnissen an. Das Unternehmen setzt in diesem Marktsegment insbesondere auf die Automatisierung und Vernetzung auch über Druckprozesse hinaus (End-to-end), um den steigenden Leistungsanforderungen an seine Kunden gerecht zu werden. Grundlage für diese wertgenerierenden Angebote sind die starke Innovationskraft und die Technologieführerschaft Heidelbergs, die auf den umfassenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit rund 726 Mitarbeitern basiert (siehe auch Kapitel Forschung und Entwicklung< auf den Seiten 35 bis 37 dieses Berichts). Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr guten Position des Unternehmens in den wachstumsstarken asiatischen Märkten will Heidelberg sein Potenzial im Verpackungsdruck in den kommenden Jahren konsequent ausschöpfen. Nutzung der Wettbewerbsvorteile aus langjährig etablierter Präsenz in ChinaBesonders aussichtsreich unter den asiatischen Märkten ist China. Hier wird mit einem durchschnittlichen Wachstum des Druckvolumens im Bogenoffset (40 Mrd € im Jahr 2021) von im Schnitt mehr als 2 Prozent in den nächsten Jahren gerechnet und mit einem stark überproportionalen Anstieg im Verpackungsdruck. Ziel ist es, die führende Marktposition Heidelbergs beim bedeutenden Bogenoffsetformat 70 x 100 von aktuell rund 50 Prozent weiter auszubauen und vom Wachstum in einem der weltweit größten Druckeinzelmärkte zu profitieren. Neben maßgeschneiderten Maschinen vorrangig für den asiatischen Markt setzt Heidelberg auch in China auf neue, digitale Angebote für den gesamten Lebenszyklus der Maschinen. In diesem Zusammenhang wurden die bereits seit 2006 existierenden Kapazitäten am Standort Shanghai auf mehr als 550 Mitarbeitende ausgebaut, um den dortigen Markt und die benachbarten Märkte erfolgreich bedienen zu können. Heidelberg beliefert von seinem Werk in Shanghai bereits Kunden in über 40 Ländern; die Exportquote liegt bei 18 Prozent. Heidelberg ist bestrebt, sich durch die verstärkte Zulieferung von lokalen Anbietern deutlich unabhängiger von den anfälligen globalen Lieferketten zu machen. Digitale Geschäftsmodelle: ein Win-win-Ansatz für Kunden und HeidelbergAngesichts immer komplexerer Druck- und damit Kundenaufträge sind für Heidelberg die Themen Datennutzung und Vernetzung von zentraler zukünftiger Bedeutung. Damit in Zusammenhang stehende Technologien bieten unseren Kunden hohen Nutzen durch größtmögliche Effizienz und Produktivität, ermöglichen aber auch Heidelberg zusätzliche Absatzperspektiven. Hierbei können wir auf die Erfahrung und den Datenschatz von rund 13.000 installierten Druckmaschinen und die zur Datenübertragung eingebauten rund 25.000 Heidelberg-Prinect-Module zurückgreifen. Big Data ist somit ein wesentlicher Baustein bei der Automatisierung aller Komponenten und Prozesse, auch mithilfe künstlicher Intelligenz. Zudem vernetzen wir mittels einer offenen Branchenplattform alle relevanten Systeme der Druckbranche miteinander, um sowohl administrative Prozesse, wie zum Beispiel im Einkauf, als auch Produktionsprozesse weiter zu digitalisieren und zu standardisieren. Heidelberg bietet als einziges Branchenunternehmen über sein weltweites Service- und Vertriebsnetzwerk Lösungen für ein optimal aufeinander abgestimmtes Subskriptionsangebot für Maschine, Services, Verbrauchsgüter, Beratung und Software an. Diese können individuell skaliert werden und garantieren Heidelberg stetige, planbare Einnahmenströme über einen längeren Zeitraum, unabhängig vom konjunkturabhängigen Neumaschinengeschäft. Die Leistungen umfassen ausgehend von langfristigen Verträgen für Service und Consumables auch das Prinect-Software-Angebot bis hin zu Beratungsdienstleistungen und der Maschine. In der vollen Ausbaustufe zahlt der Kunde nicht mehr für die einzelnen Komponenten, sondern performanceabhängig für die Anzahl der bedruckten Bogen. Die so für Heidelberg generierten Umsätze koppeln die Umsatzgenerierung zunehmend an das gegenüber dem konjunkturzyklischen Neumaschinengeschäft stabilere Druckproduktionsvolumen und sichern höhere Einnahmen aus der installierten Basis über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine hinweg. Heidelberg hat den Anteil des gesamten Vertragsgeschäfts seit 2018 von 5 Prozent auf 13 Prozent gesteigert. Mit Geschäftsjahr 2022/2023 eröffnen sich Heidelberg dank einer neuen strategischen Finanzierungspartnerschaft mit dem Versicherungskonzern Munich Re neue Skalierungsmöglichkeiten, um das Marktpotenzial der Subskriptionsangebote noch besser nutzen zu können. Attraktive Wachstumspotenziale außerhalb des KerngeschäftsErfolgreicher Technologietransfer in den Wachstumsmarkt ElektromobilitätDank seiner hohen Innovationskraft und breiten Kompetenzen will Heidelberg zukünftig noch stärker als bislang vom Technologietransfer aus den Kerngeschäften in neue Märkte profitieren. Dass dies gelingen kann, zeigt auch als Inspiration für zukünftige Vorhaben der erfolgreiche Einstieg Heidelbergs beim Thema E-Mobilität mit Wachstumspotenzialen im deutlich zweistelligen Prozentbereich. Mit Ladestationen für private Haushalte - sogenannten Wallboxen - ist Heidelberg mit einem Marktanteil von mehr als 20 Prozent bereits einer der führenden Anbieter in Deutschland. Mittlerweile wurden rund 130.000 Ladeeinheiten verkauft. Die Kapazitäten am Standort Wiesloch-Walldorf wurden bis Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 auf fünf Produktionslinien erweitert. Dabei wird das Wachstum aktuell sogar noch von den spürbaren Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Halbleitern und anderen Materialien gebremst. Die anhaltend hohe Nachfrage nach elektrischen Fahrzeugen erfordert den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur auch in den kommenden Jahren. Prognostiziert wird, dass im Jahr 2030 rund 80 Prozent der verkauften Hardware in Deutschland im Heimbereich installiert sein wird. Zusätzlich will Heidelberg auch durch internationale Expansion wachsen. Der Markteintritt in Österreich und der Schweiz ist erfolgt, Frankreich, Polen und Ungarn sind in Vorbereitung. Darüber hinaus wird das Unternehmen das Angebotsportfolio weiter in Richtung smarte Ladelösungen ausbauen. Ergänzend zu eigenen Produktinnovationen setzt das Unternehmen auch auf Partnerschaften und Zukäufe: In diesem Zusammenhang wurde Ende 2021 mit SAP eine strategische Kooperation vereinbart. Die SAP-E-Mobility-Lösung soll Anwendern und Betreibern von Ladepunkten standardisierte und skalierbare cloudbasierte Services bieten, die unter anderem vollständig integrierte Abrechnungsprozesse ermöglichen. Diese erlauben es den Betreibern dann, ihre Ladesysteme in Kombination mit den Ladelösungen von Heidelberg intelligent zu betreiben und zum Beispiel ein modernes E-Flotten-Management aufzubauen. Ebenfalls im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/ 2022 hat Heidelberg Teile der Ladesäulentechnologie des Energieunternehmens EnBW übernommen, um das Angebot um eine öffentlich zugelassene und eichrechtskonforme Ladestation für den öffentlichen Raum zu erweitern. Ergänzt werden soll das Produkt- und Lösungsangebot auch um Lösungen für größere Flotten, Bürogebäude oder Mehrfamilienhäuser, bei denen es auch um Abrechnungsfragen, geeichte Ladesäulen und softwarebasiertes Lastenmanagement geht. Weitere Technologietransfers in UntersuchungGedruckte und organische Elektronik ist eine innovative Technologie zur Produktion von Sensoren auf der Grundlage von leitfähigen Tinten und funktionalen Materialien. Zusammen mit dem Heidelberger InnovationLab, dem auf gedruckte, organische Elektronik spezialisierten Partner des Unternehmens, untersucht Heidelberg Anwendungs-, Produktions- und Marktszenarien. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden beispielsweise neue Anwendungsszenarien für gedruckte Sensoren im Automobilbereich etwa bei Autositzen oder im Batteriemanagement vorgestellt. SteuerungssystemMit der Ankündigung des Maßnahmenpakets zur Neuausrichtung des Unternehmens im März 2020 hat sich Heidelberg ein klares Ziel gesetzt: Profitabilität. Zur Steuerung des Konzerns zieht der Vorstand daher in erster Linie Finanzkennzahlen als Entscheidungsgrundlage heran. Diese Steuerungsgrößen sind die wesentliche Grundlage für die Gesamteinschätzung aller zu bewertenden Sachverhalte und Entwicklungen im Konzern. Bedeutsamste steuerungsrelevante LeistungsindikatorenUnsere Planung und Steuerung basiert vor allem auf der Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns. Auf dem Gebiet der operativen finanziellen Leistungsmessung sind für uns daher neben dem Umsatz das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) und das Ergebnis nach Steuern die bedeutsamsten steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren. Detaillierte Angaben zur Entwicklung dieser finanziellen Leistungsindikatoren finden Sie in den einzelnen Kapiteln des Wirtschaftsberichts auf den Seiten 38 bis 52 sowie im Prognosebericht auf den Seiten 64 bis 65. Weitere finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls weitere wichtige Kennzahlen auf dem Gebiet der operativen finanziellen Leistungsmessung werden vor allem das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital) im Verhältnis zum Umsatz, der Free Cashflow sowie der Leverage, das heißt die Nettofinanzverschuldung im Verhältnis zum EBITDA, herangezogen. Neben Finanzkennzahlen verfolgt der Vorstand auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Dazu gehören insbesondere Kennzahlen zur Qualitätssicherung. Derzeit analysieren wir zudem die künftige Anwendung von Leistungsindikatoren aus dem Environment-Social-Governance-(ESG-)Bereich. Überleitung des EBITDA auf das Ergebnis nach Steuern
Kooperationen
Wir haben uns als präferierter Partner der Branche für weltweite Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen etabliert. Die hieraus resultierenden Kooperationen mit ebenfalls auf ihren Tätigkeitsfeldern führenden Unternehmen zahlen sich für Heidelberg aus. Sie sind ein Bestandteil unserer Strategie, die Digitalisierung in unserer Branche zu definieren, und ein leistungsfähiger Motor, um unsere Aktivitäten erfolgreich zu machen. Kooperationen unterstützen uns dabei, unsere etablierten Tätigkeiten effizienter zu machen, und tragen dazu bei, schneller neue Marktsegmente in definierten Wachstumsbereichen und weiteren Absatzregionen zu erschließen. In den Projekten steht vor allem die fortschreitende Digitalisierung im Fokus. Wir verbinden dabei die eigene Innovationskraft mit der unserer Partner. Dies sorgt für die schnelle Integration von Know-how und ein optimiertes Ressourcenmanagement auf beiden Seiten. Bei der fortschreitenden Digitalisierung unserer Industrie geht es insbesondere um den Gewinn an Flexibilität und um die Vereinfachung der oft aufwendigen Integration von Technologien und von Prozessen in einen durchgehenden Workflow, der Kunden, Dienstleister und Lieferanten transparent verbindet. Im Digitaldrucksegment konzentrieren wir uns auf die Versafire und die Gallus Labelfire und damit einhergehend auf die Marktsegmente Akzidenz und Etiketten und kooperieren dazu mit innovativen Partnern, die jeweils in ihrem Marktsegment führend sind. Darüber hinaus wollen wir auch konsequent das Thema Digitalisierung weiter vorantreiben, um die Effizienz unserer Kunden zu optimieren. Im weltweit wachsenden Segment des digitalen Etikettendrucks nimmt die Gallus Labelfire mittlerweile einen festen Platz ein und hat sich im Markt etabliert. Seit Beginn der Partnerschaft zwischen Heidelberg und Ricoh im Jahr 2011 haben sich rund 1.600 Anwender für ein Versafire-Digitaldrucksystem entschieden. Um den Erfolg unserer Kunden sicherzustellen, wird das Prinect Digital Frontend von Heidelberg weiterentwickelt und die Prinect-Funktionalitäten werden weiter ausgebaut, um die Leistungsfähigkeit der Geräte möglichst flexibel für ein wachsendes Spektrum von Druckanwendungen zu nutzen und gleichzeitig eine effektive und vollständige Integration der Systeme in den Druckereiworkflow zu ermöglichen. So können Digital- und Offsetdrucksysteme aus einem gemeinsamen Workflow heraus gesteuert werden. Wachstum mit Postpress-Packaging-Produkten von MasterworkUm unsere Marktposition im wachsenden Verpackungsdruck weiter auszubauen, arbeiten wir im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft mit dem größten chinesischen Hersteller von Bogenstanzen, Heißfolienprägemaschinen und Inspektionsmaschinen Masterwork Group Co., Ltd. (Tianjin), zusammen. Auch die Diana-Faltschachtelklebemaschinen werden vom europäischen Produktionsstandort Nove Mesto in der Slowakei von Masterwork bezogen. Für Asien werden ausgewählte Modelle der Faltschachtelklebemaschinen seit diesem Jahr auch aus Tianjin geliefert. Die Masterwork Group ist zudem größter Einzelaktionär von Heidelberg. Auf der Produktseite wurde im Berichtszeitraum das Portfolio für unsere Faltschachtelkunden erweitert. So haben wir mit der Mastermatrix 106 CSB die neue Flaggschiffstanze für das Leistungssegment im Faltschachtelbereich vorgestellt. Im Bereich der Faltschachtelklebelinien haben wir mit der Diana Envelope und der Diana Luxury zwei vorkonfigurierte Maschinen für die Sonderanwendungen Versandtaschen für E-Commerce und Luxusverpackungen neu positioniert. Insgesamt gestaltet sich die Entwicklung unserer Partnerschaft mit Masterwork weiterhin sehr positiv. Kooperationen mit Hochschulen, Verbänden und ForschungspartnernIm Bereich der Forschung und Entwicklung tauschen wir uns mit einer Reihe von Partnern aus, um Neuentwicklungen schneller voranzubringen. Vor Markteinführung testen wir diese in der Zusammenarbeit mit ausgewählten Kunden. Zur Ergänzung unserer internen Forschungsprojekte arbeiten wir zusätzlich mit Instituten und Universitäten zusammen, wie zum Beispiel der Technischen Universität Darmstadt, der Hochschule Mannheim, der Universität Wuppertal oder dem SID (Sächsisches Institut für die Druckindustrie). Die Zusammenarbeit mit und Mitarbeit in Verbänden wie VDMA, FGD oder Fogra sowie in DIN/ISO-Gremien runden diese Aktivitäten ab. Bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder kooperieren wir mit der InnovationLab GmbH (iL), an der Heidelberg 20 Prozent der Anteile hält. Die iL ist ein Experte für gedruckte und organische Elektronik, der maßgeschneiderte Lösungen für R & D-Herausforderungen seiner Kunden anbietet. Ausbau des Subskriptionsgeschäfts durch Kooperation mit der Munich ReDer Bereich Heidelberg Financial Services unterstützt Druckereien seit Jahren erfolgreich bei Finanzierungslösungen. Wir moderieren aktiv zwischen unseren Kunden und unseren weltweiten Finanzierungspartnern. Eine maßgeschneiderte Finanzierung trägt mit zum Erfolg unserer Kunden bei. Um das Geschäft mit unserem digitalen, nutzungsabhängigen Subskriptionsangebot weiter auszubauen, haben wir im Berichtszeitraum eine strategische Finanzierungspartnerschaft mit dem Versicherungskonzern Munich Re vereinbart. In ausgewählten Märkten sollen Subskriptionsverträge in Kooperation mit der Munich Re, einem der führenden Anbieter von (Rück-)Versicherungen und versicherungsnahen Risikolösungen, angeboten und das Marktpotenzial unserer Subskriptionsangebote weiter erschlossen werden. Forschung und Entwicklung
An den Heidelberg-Standorten Wiesloch-Walldorf, Ludwigsburg und Kiel, Weiden und St. Gallen arbeiten rund 730 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung daran, die Technologieführerschaft des Unternehmens mittels digitaler Integration aller Druckereiprozesse und deren systematischer Produktivitätssteigerung sowie durch Leistungs- und Effizienzsteigerung unserer Produkte auszubauen sowie neue Technologien und Märkte zu erschließen. Neue Universalmaschine Speedmaster CX 104 erfolgreich zur Marktreife gebrachtHeidelberg setzt mit seiner Innovationskraft auch künftig auf die Stärkung seines Kerngeschäfts in der Druckindustrie. Der Launch der neuen Universalmaschine Speedmaster CX 104 im Sommer 2021 und damit nur ein Jahr nach Vorstellung der drupa-2020-Druckmaschinengeneration ist dafür ein eindrückliches Beispiel und ein starkes Signal an die Branche. Das System im neuen Bogenformat 104 bedient einerseits den steigenden Bedarf an flexiblen Drucksystemen mit unterschiedlichen Automatisierungslösungen und -varianten im Akzidenzbereich und positioniert sich zugleich als starkes (zusätzliches) Angebot im wachsenden Verpackungssegment. Kunden profitieren bei der Wahl der Ausstattungsvarianten von der freien Skalierbarkeit des Systems bis hin zur Push-to-Stop-Funktionalität und zudem von kundenindividuellen Konfigurationen. Insgesamt investiert das Unternehmen verstärkt in die Entwicklung und den Ausbau seines Portfolios im Verpackungssegment, auch in Zusammenarbeit mit seinem strategischen Partner Masterworks. Dabei stehen weiterentwickelte Stanzen und Faltschachtelklebemaschinen im Zentrum der Aktivitäten. Besonders wichtig für dieses Segment sind Innovationen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, beispielsweise im Bereich der vollautomatischen Farbmess- und Regeltechnik, mit denen sich der Papierverbrauch weiter reduzieren lässt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Weiterentwicklung des ebenfalls vielversprechenden digitalen Etikettendrucks für das Portfolio von Gallus. Branchenplattform und Cloudtechnologien werden weiter ausgebautHeidelberg verfolgt das Ziel, den Standard in der Plattformökonomie in der Printmedien-Industrie zu setzen. So hat das Unternehmen Heidelberg Plus vorgestellt: Darunter fasst Heidelberg alle Elemente des Heidelberg Ecosystems in einem digitalen Kundenportal zusammen. Neben der Präsenz mit Website und dem E-Shop gehören diverse Applikationen für Performance-Reports, Monitoring und Service in der Produktion ebenso dazu wie der Zugang zu Lernvideos sowie technischen und anwendungstechnischen Whitepapers. Die Entwicklungen in den Bereichen IoT-, Cloud-, Big-Data- und KI-Technologie haben dafür neue Möglichkeiten geschaffen, die Heidelberg konsequent nutzt, um den Kunden weitere Mehrwerte bieten zu können. Dazu gehört beispielsweise auch die Entwicklung der ersten KI-basierten Anwendungen, die den Kunden interaktiv dazu beraten, wie er sich selbst optimieren kann, indem Heidelberg sein Big-Data-Wissen nutzt und zur Verfügung stellt. So hat das Unternehmen mit Prinect Print Shop Analytics im Herbst auch die erste cloudbasierte App seines Workflows vorgestellt, die ebenfalls über Heidelberg Plus verfügbar sein wird. Dabei handelt es sich um ein Tool, mit dem Anwender die aktuelle Performance einer Druckerei auf Basis von Echtzeitdaten der wichtigsten KPIs feststellen können, um unterstützt durch künstliche Intelligenz mit konkreten Handlungsempfehlungen die Produktion zu optimieren. Insgesamt ist die schrittweise Überführung des Prinect-Workflows in die Cloud einer der Entwicklungsschwerpunkte im Softwarebereich. Ein spezielles KI-gestütztes Instrument zur Prozessberatung, die Performance Advisor Technology (PAT), bietet Vertragskunden automatisiert konkrete und einfach umzusetzende Handlungsanweisungen, die der Verbesserung ihrer Betriebsabläufe dienen. Dazu wird die Heidelberg Cloud, die als Datenbasis rund 13.000 angeschlossene Maschinen und Informationen zu über 60 Millionen anonymisierten Einrichtevorgängen umfasst, um ein Modul mit künstlicher Intelligenz ergänzt. PAT bedient die steigende Nachfrage nach Performance-Beratungsleistungen und treibt die Automatisierung der Beratungsleistung sowie die Skalierbarkeit des Subskriptionsmodells weiter voran. Eine Erweiterung von PAT um ein Benchmarking der Heidelberg-Maschinen parallel zu einer anonymisierten Vergleichsgruppe aus der Heidelberg-Cloud ist bereits in der Entwicklung. Darüber hinaus hat das Unternehmen sich im letzten Jahr darauf fokussiert, das Transaktionsvolumen auf der Branchenplattform Zaikio zu skalieren, indem neue Partner aufgenommen wurden und neue Funktionen für das Procurement-Modul entwickelt wurden. Zaikio will künftig möglichst viele User auf einer Plattform zusammenführen und im ersten Schritt Einkaufsprozesse simplifizieren. Der kostenfreie Zaikio-Account ermöglicht es Druckereien und ihren Lieferanten, Bedarf und Angebot in einer vernetzten Datenbank in Echtzeit zusammenzubringen und vormals manuelle Einkaufsprozesse nun digital an die eigenen Softwaresysteme anzubinden. Zaikio schafft die Basis für durchgehend automatisierte Prozessketten und dadurch sinkende Transaktionskosten für alle Beteiligten. Neue Anwendungsfelder für gedruckte organische Elektronik untersuchtGedruckte und organische Elektronik ist eine innovative Technologie zur Produktion von Sensoren auf der Grundlage von leitfähigen Tinten und funktionalen Materialien. In diesem Feld sollen mit modernster Drucktechnik elektronische Komponenten und Sensoren für digitale Anwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen und Logistik sowie Einzelhandel oder in der Automobilindustrie analysiert werden. Nach ersten Anwendungen für das Gesundheitswesen hat Heidelberg mit seinem Partner InnovationLab im März 2022 auf der international führenden Fachmesse für flexible, organische und gedruckte Elektronik, LOPEC, neue Anwendungen im Bereich Automobilbranche für gedruckte Sensoren für die Batterieüberwachung und Autositze vorgestellt. Fünfjahresübersicht Forschung und Entwicklung
Wachstumsmarkt Elektromobilität:Entwicklung smarter LadetechnologienIm Zuge der Gründung einer eigenen E-Mobility-Geschäftseinheit, die unter dem Namen >Amperfied GmbH< firmiert, und des Erfolgs der Heidelberg-Ladetechnologie hat das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr die Produktionskapazitäten mehrmals erweitert und das Umsatzvolumen mehr als verdoppelt. Aufgrund des großen Marktpotenzials baut Heidelberg das Produktportfolio mit Fokus auf smarte Technologien weiter aus. Das Portfolio soll künftig in Richtung Smart-Home-Lösungen erweitert werden, beispielsweise mit integrierten Ladelösungen für Dienstwagenflotten, Parkhäuser, komplette Wohnanlagen oder auch für Kommunen. Dazu nutzt das Unternehmen seine Kompetenzen auf dem Gebiet der Leistungselektronik und der Software, ergänzt durch Zukäufe wie von Teilen der EnBW-Ladesäulentechnologie. Darüber hinaus setzen wir auch auf Partnerschaften. Die Herausforderung bei einem Produkt wie einer Wallbox ist es, eine Lösung zu entwickeln, die die normativen Anforderungen erfüllt sowie innovative Funktionen und Skalierungsmöglichkeiten bietet, ohne den Kostenrahmen zu überschreiten. So entsteht durch das Bündeln der F & E-Kompetenzen in den Bereichen Mechanik, Elektronik und Software und in der Verzahnung mit der Fertigung ein marktfähiges und durch unseren Qualitätsanspruch werthaltiges Produkt für den Endkunden. Der Bereich E-Mobility kann hier auf vielfältige Heidelberg-Kompetenzen in Konstruktion, Elektronik- und Softwareentwicklung zurückgreifen, nicht zuletzt unterstützt durch unsere Labore und Prüfstände. Europäisches Entwicklungsnetzwerk mit einzigartiger BranchenexpertiseDas IVZ - unser Innovations- und Versuchszentrum - ist die Zentrale eines europäischen Entwicklungsnetzwerks, das Heidelberg mit weiteren Standorten in Kiel, Ludwigsburg, Weiden und St. Gallen (Schweiz) betreibt. Unsere Entwicklerinnen und Entwickler arbeiten im gesamten Netzwerk in den Bereichen Drucktechnologie, inklusive Druckvorstufe und Weiterverarbeitung, Steuerungen, Antriebssysteme und Software, einschließlich Bedienoberflächen, sowie Verbrauchsmaterialien. Rund zwei Drittel von ihnen haben einen Hochschulabschluss oder sind promoviert. Sie verfügen nicht nur über Kenntnisse im klassischen Maschinenbau, sondern auch über Schlüsselkompetenzen in den Themen Digitalisierung und Bildverarbeitung, Elektronik- und Softwareentwicklung sowie Verfahrenstechnik und Chemie. Durch den Ausbau dieser Kompetenzfelder erschließt Heidelberg gezielt auch Wachstumsbereiche außerhalb der Druckbranche, wie beispielsweise die dargestellten Bereiche E-Mobilität und organische Elektronik. F & E in ZahlenIm Bereich Forschung und Entwicklung sind derzeit rund 7,4 Prozent unserer Belegschaft tätig. Im Berichtsjahr haben wir einen Anteil von rund 4,5 Prozent unseres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investiert. Im Geschäftsjahr 2021/2022 konnte Heidelberg 40 (Vorjahr: 47) Patente neu anmelden. Damit verfügt Heidelberg zum Schutz seiner Innovationen und Alleinstellungsmerkmale weltweit über 2.444 lebende Patente und Patentanmeldungen. WIRTSCHAFTSBERICHTHinweise zu diesem BerichtSeit dem 1. April 2021 weist das Unternehmen die Ergebniskennzahlen EBIT und EBITDA inklusive des Restrukturierungsergebnisses aus. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Um gemäß dem im Rahmen der Neuausrichtung von Heidelberg eingeführten neuen Betriebsmodell den Fokus auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse, Profitabilität und Potenziale besser abbilden zu können, berichtet Heidelberg seit dem 1. April 2021 zudem in einer neuen Segmentstruktur. Mit den drei Segmenten Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions richtet Heidelberg die Geschäftssteuerung noch stärker entlang der Zielmärkte und ihrer jeweiligen Kundenanforderungen aus. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenAuch wenn die Covid-19-Pandemie die wirtschaftliche Aktivität im Kalenderjahr 2021 immer noch beeinflusste, konnte ein beträchtlicher Teil der im Jahr zuvor verzeichneten Rückgänge der globalen Wirtschaftsleistung angesichts hoher Impfquoten in vielen Ländern wieder wettgemacht werden. Im Zuge einer Entspannung der pandemischen Situation und damit verbundener Einschränkungen im zweiten Quartal des abgelaufenen Kalenderjahres verbesserte sich die konjunkturelle Lage deutlich. Mit der hochinfektiösen Omikron-Welle ab November 2021 kam es insbesondere zu erhöhten Ausfällen von Arbeitskräften, wodurch sich die infolge der rapiden Erholung der Nachfrage ohnehin bestehenden angebotsseitigen Einschränkungen der Lieferketten weiter zuspitzten. Dieser Knappheitseffekt und die damit verbundenen Preiserhöhungen wirkten sich zusammen mit steigenden Energiepreisen weltweit besonders inflationssteigernd aus. Während die Federal Reserve in den USA erste zinspolitische Schritte dagegen unternahm, hielt sich die Europäische Zentralbank abgesehen von der Ankündigung reduzierter Anleihenkäufe noch zurück (Stand April 2022). Im Jahr 2021 wuchs die Weltwirtschaft nach Einschätzung von IHS Markit insgesamt um 5,8 Prozent. Die Konjunkturerholung fiel in den industrialisierten Ländern sehr unterschiedlich aus: Während die Vereinigten Staaten 2021 mit 5,7 Prozent das höchste Wirtschaftswachstum seit 1984 verzeichneten, wuchs die japanische Wirtschaft im Jahresdurchschnitt um 1,7 Prozent. Die Wirtschaft im Euroraum legte im Jahresdurchschnitt um 5,4 Prozent zu, in Deutschland um 2,9 Prozent. In den Schwellenländern beschleunigte sich der Produktionsanstieg im Jahr 2021 deutlich, so insbesondere in den meisten asiatischen Ländern. In China setzte sich das kräftige Wachstum der Wirtschaftsleistung mit 8,1 Prozent im vergangenen Jahr fort, allerdings mit einer deutlich nachlassenden Dynamik zum Jahresende. Erneute und aufgrund der in China verfolgten Null-Covid-Politik weitreichende und strikte staatliche Einschränkungen belasteten im ersten Kalenderquartal 2022 die Wirtschaftstätigkeit weiter. Die konkreten Folgen des Lockdowns der chinesischen Metropole Shanghai ab Ende März sind vielfältig und bereits heute zu spüren. Das erste Quartal des laufenden Kalenderjahres war insbesondere von den Auswirkungen der Sanktionen der EU und Nordamerikas gegen Russland geprägt. Lieferketten, insbesondere für Rohstoffe, wurden weiter eingeschränkt, was sich inflationstreibend auswirkte und in Teilen der Industrie zu Produktionsausfällen führte. Der Umsatz im Maschinen- und Anlagenbau stieg weltweit um rund 13 Prozent, in Deutschland hat die preisbereinigte Produktion im Maschinenbau ihr Vorjahresniveau nur um 6,4 Prozent übertroffen. Dabei hätte das Produktionswachstum deutlich größer ausfallen können, wenn Engpässe den Maschinen- und Anlagenbau nicht so stark ausgebremst hätten. Im Fachzweig Druck- und Papiertechnik legten die Aufträge für Druckereimaschinen preisbereinigt um 22 Prozent und die Umsätze um 5 Prozent zu. Quellen: IHS Markit 2022; VDMA 2022 Geschäftsverlauf
Gesamtaussage zum GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2021/2022 der Heidelberger Druckmaschinen AG zeigte eine deutliche Erholung gegenüber dem besonders stark von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägten Vorjahr. Das spürbar verbesserte Investitionsklima zeigte sich insbesondere in der Steigerung des Auftragseingangs um mehr als 450 Mio € gegenüber dem Vorjahr auf 2.454 Mio €. Trotz einer Zunahme des Infektionsgeschehens durch die sich ausbreitende Omikron-Variante waren die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zuletzt nicht mehr so stark wie zu Beginn der Pandemie. Maßnahmen zur Kompensation der finanziellen Auswirkungen waren im Wesentlichen nur noch im ersten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres erforderlich. Herausfordernd waren vor allem die globalen Lieferketten, die aufgrund der deutlichen Erholung der Weltwirtschaft einerseits durch Engpässe bestimmter Materialien, andererseits durch erhebliche Preissteigerungen gekennzeichnet waren. Die positiven Effekte aus dem Umsatzwachstum und der Umsetzung der Maßnahmen des im März 2020 beschlossenen Transformationsprogramms führten dennoch zu einer signifikanten Verbesserung der operativen Profitabilität. Fünfjahresübersicht Geschäftsverlauf
Der Umsatz entsprach im Geschäftsjahr 2021/ 2022 mit 2.183 Mio € wie prognostiziert dem am 9. Februar 2022 präzisierten Ziel von mindestens 2,1 Mrd € (vorher mindestens 2 Mrd €) und lag damit rund 14 Prozent über dem Vorjahreswert von 1.913 Mio €. Die EBITDA-Marge lag mit 7,3 Prozent innerhalb der am 31. August 2021 angepassten Prognosebandbreite von 7 bis 7,5 Prozent. Zu Beginn des Geschäftsjahres war das Unternehmen von einer EBITDA-Marge von 6 bis 7 Prozent ausgegangen. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021/ 2022 betrug vor Steuern 51 Mio € (Vorjahr: - 23 Mio €). Das Ergebnis nach Steuern lag bei 33 Mio € - nach - 43 Mio € im Vorjahr - und war somit wie prognostiziert leicht positiv. Der Leverage (Nettofinanzverschuldung im Verhältnis zum EBITDA) lag zum Geschäftsjahresende unter 0 (aufgrund einer negativen Nettofinanzverschuldung) und entwickelte sich daher besser als das ursprünglich angenommene Ziel des Vorjahreswerts (0,7). Höchster Auftragsbestand seit über zehn JahrenDer Auftragseingang im Geschäftsjahr 2021/ 2022 konnte gegenüber dem stark durch die Auswirkungen der weltweiten Covid-19-Pandemie beeinflussten Vorjahreswert (2.000 Mio €) mit 2.454 Mio € um fast 23 Prozent gesteigert werden (wechselkursbereinigt: 2.426 Mio €). Die Steigerung war im ersten Quartal, dem besten des abgelaufenen Jahres, auch bedingt durch die erfolgreiche Branchenmesse China Print in Shanghai und das schwache Vorjahresquartal besonders stark. Auch in den Folgequartalen lagen die Auftragseingänge auf einem konstant hohen Niveau. Sowohl der Werbedruck als auch der Verpackungsdruck konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahr verzeichnen, wobei die Steigerung im Werbedruck aufgrund des besonders schwachen Vergleichszeitraums stärker ausfiel. Zuwächse konnten über nahezu alle Produkte hinweg verzeichnet werden, die Nachfrage nach Neumaschinen war dabei der wichtigste Treiber. Prozentual am stärksten wuchs die Nachfrage nach Wallboxen, die im abgelaufenen Jahr um mehr als 120 Prozent auf rund 50 Mio € zulegen konnte. In regionaler Hinsicht leistete die Region EMEA den größten Beitrag zum Anstieg der Auftragseingänge des Konzerns. Zum 31. März 2022 lag dementsprechend auch der Auftragsbestand mit rund 901 Mio € auf dem höchsten Niveau seit über zehn Jahren und zugleich signifikant über dem Wert des Vorjahres von 636 Mio €. Umsatzvolumen um 14 Prozent gegenüber Vorjahr gesteigertAuch der Umsatz zeigte mit 2.183 Mio € eine deutliche Erholung (Vorjahreswert: 1.913 Mio €) und konnte im Geschäftsjahresverlauf sukzessive pro Quartal gesteigert werden (wechselkursbereinigt: 2.158 Mio €). Die Umsatzerlöse stiegen bedingt durch die zunehmenden Lieferzeiten infolge der hohen Nachfrage nach Neumaschinen sowie auch durch eine teilweise eingeschränkte Materialverfügbarkeit insbesondere im zweiten Halbjahr langsamer als die Auftragseingänge. Der Umsatz pro Mitarbeiter (ohne Auszubildende) betrug im Berichtsjahr 223 Tsd €, nach 187 Tsd € im Vorjahr. Ertragslage
Mit 160 Mio € lag das EBITDA deutlich über dem Wert des Vorjahres (95 Mio €). Die operative Steigerung des Ergebnisses fällt noch deutlicher aus. Im Vorjahr hatten die umfassende Kompensation von Beschäftigungseinbrüchen durch Kurzarbeit, ein Ertrag aus der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten der Unternehmen in Deutschland (rund 73 Mio €) im ersten Quartal, der Verkauf des belgischen Tochterunternehmens CERM N.V. (rund 8 Mio €) im zweiten Quartal sowie der Verkauf von BluePrint Products NV und Hi-Tech Chemicals BV mit dem belgischen Produktionsstandort für Druckchemikalien (rund 11 Mio €) im dritten Quartal positiv gewirkt. Andererseits hatten Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem im März 2020 initiierten Transformationsprogramm in Höhe von rund 50 Mio € das Ergebnis im Vorjahr belastet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das EBITDA gegenüber der um die genannten Effekte bereinigten Vorjahresbasis durch das deutlich höhere Umsatzvolumen, eine höhere Kapazitätsauslastung sowie weitere Einsparungen aus der Transformation signifikant gesteigert werden. Trotz Materialpreissteigerungen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich gegenüber dem Vorjahr sowie notwendiger Abschreibungen von Vermögenswerten im Zusammenhang mit den gegen Russland verhängten Sanktionen konnte das EBITDA operativ deutlich verbessert werden. Das Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr enthält Erträge aus Asset Management durch den Verkauf von docufy im zweiten Quartal (rund 22 Mio €) sowie der Liegenschaft in Großbritannien im dritten Quartal (rund 26 Mio €). Die EBITDA-Marge bezogen auf den Umsatz betrug rund 7,3 Prozent (Vorjahr: 5,0 Prozent). Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis nach Steuern mit 33 Mio € positivIm Berichtsjahr stieg die Gesamtleistung des Konzerns bedingt durch das höhere Umsatzvolumen von 1.845 Mio € im Vorjahr auf 2.233 Mio € an. Bezogen auf die Gesamtleistung lag die Materialaufwandsquote mit rund 46,5 Prozent über dem Vorjahr (46 Prozent). Dazu trugen insbesondere steigende Materialpreise bei. Der Personalaufwand war im Vorjahr durch Kurzarbeit und Instrumente zur Arbeitszeitflexibilisierung, Einsparungen aus dem Transformationsprogramm sowie die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland deutlich abgesenkt worden. Die Personalkostenquote lag im Berichtsjahr dennoch aufgrund der höheren Gesamtleistung und der fortschreitenden Einsparungen aus dem Transformationsprogramm mit 35,7 Prozent leicht unter dem Vorjahreswert (36 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge bewegten sich im Berichtsjahr im Saldo mit 230 Mio € leicht über dem Vorjahreswert (220 Mio €). Nähere Angaben sind unter den Textziffern 9 und 13 auf den Seiten 97 und 99 dieses Berichts zu finden. Die Abschreibungen blieben mit 79 Mio € im Wesentlichen konstant (Vorjahr: 78 Mio €). Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund der deutlich geringeren Finanzschulden auf - 30 Mio € (Vorjahr: - 41 Mio €). Heidelberg hat im März 2022 den noch ausstehenden Betrag der Wandelanleihe in Höhe von rund 17 Mio € zum Laufzeitende planmäßig zurückgezahlt. In der Summe verbesserte sich das Ergebnis vor Steuern auf 51 Mio € (Vorjahr: - 23 Mio €), das Ergebnis nach Steuern auf 33 Mio € (Vorjahr: - 43 Mio €). Gewinn- und Verlustrechnung
Fünfjahresübersicht Ertragslage
1) Mitarbeiter ohne Auszubildende
Vermögenslage
Net Working CapitalDas Net Working Capital ist zum 31. März 2022 trotz der infolge des erhöhten Auftragsvolumens deutlich gestiegenen Vorräte auf 440 Mio € gesunken und entspricht nun 20,2 Prozent des Umsatzes (31. März 2021: 505 Mio €; 26,4 Prozent). Der Anstieg der Vorräte von 542 Mio € auf 631 Mio € konnte durch höhere Kundenanzahlungen, die von 137 auf 200 Mio € stiegen, sowie durch um 73 Mio € auf 216 Mio € gestiegene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen überkompensiert werden (Vorjahr: 146 Mio €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum 31. März des Berichtsjahres trotz des höheren Umsatzes dank eines konsequenten Forderungsmanagements mit 246 Mio € auf Vorjahresniveau (246 Mio €). Aktiva
Aktiva: Anlagevermögen durch Asset Management reduziertIm Vergleich zum 31. März 2021 stiegen - vor allem aufgrund des höheren Produktionsvolumens - die Vorräte und damit auch die Bilanzsumme an. Das Anlagevermögen verringerte sich im Vorjahresvergleich zum Stichtag aufgrund des Verkaufs der Liegenschaft in Großbritannien und von weiteren Flächen am Standort Wiesloch-Walldorf. Der Anstieg der sonstigen Aktiva ist auf die Aktivierung der Restkaufpreisforderung aus dem Verkauf der Liegenschaft in Großbritannien sowie die Umgliederung der weiteren (Ende Dezember 2021) verkauften Flächen am Standort Wiesloch-Walldorf aus dem Anlagevermögen in zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte zurückzuführen. Die flüssigen Mittel haben sich trotz des positiven Free Cashflows in Höhe von 88 Mio € im Vorjahresvergleich zum Stichtag von 204 Mio € im Vorjahr auf 146 Mio € reduziert. Der Rückgang lässt sich im Wesentlichen auf die planmäßige Rückführung von Fremdkapitalinstrumenten in Höhe von rund 135 Mio € zurückführen. Unsere seit vielen Jahren bewährte Strategie im Segment Heidelberg Financial Services, Kundenfinanzierungen an Finanzierungspartner zu vermitteln, haben wir erfolgreich fortgesetzt und die Forderungen aus Absatzfinanzierung zum 31. März 2022 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten. Passiva
Passiva: Eigenkapital deutlich erhöhtDas Eigenkapital des Heidelberg-Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (109 Mio €) aufgrund der Anhebung des Rechnungszinssatzes für die inländischen Pensionen (von 1,4 Prozent zum 31. März 2021 auf 2,1 Prozent zum 31. März 2022) sowie aufgrund des positiven Nachsteuerergebnisses auf 242 Mio €. Die Eigenkapitalquote lag zum Stichtag bei 11,1 Prozent (Vorjahr: 5,0 Prozent). Im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Rechnungszinssatzes für die inländischen Pensionen sanken die Pensionsrückstellungen zum Stichtag auf 843 Mio € (Vorjahr: 946 Mio €). Die Rückstellungen insgesamt sanken in der Folge auf 1.113 Mio € (Vorjahr: 1.253 Mio €). Die Finanzverbindlichkeiten konnten zum Stichtag durch die planmäßige Tilgung unterschiedlicher Fremdkapitalinstrumente auf 135 Mio € reduziert werden, nach 271 Mio € zum 31. März 2021. Zum Jahresende überstiegen die liquiden Mittel die Finanzverbindlichkeiten, sodass die Nettofinanzverschuldung im Zwölf-Monatsvergleich auf - 11 Mio € sank (31. März 2021: 67 Mio €). Das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zum EBITDA (Leverage) ist somit negativ und liegt unter dem Vorjahreswert (0,7). Fünfjahresübersicht Vermögenslage
1) Net Working Capital in Bezug zum Umsatz der
letzten vier Quartale
Finanzlage
Kapitalflussrechnung: positiver Free Cashflow - große operative VerbesserungDer Free Cashflow konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 88 Mio € deutlich gegenüber dem Vorjahr (40 Mio €) gesteigert werden. Im Wesentlichen trug dazu der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei, der mit 51 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €) vor allem aufgrund des höheren operativen Ergebnisses verbessert werden konnte. Die übrigen operativen Veränderungen verbesserten sich mit - 22 Mio € deutlich gegenüber dem Vorjahr (- 126 Mio €), waren aber auch im abgelaufenen Jahr durch planmäßige Auszahlungen im Zusammenhang mit dem im März 2020 initiierten Transformationsprogramm in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags belastet. Im Vorjahr war der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit um den nicht zahlungswirksamen Ertrag aus der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland (rund 73 Mio €), der in den übrigen operativen Veränderungen ausgewiesen wurde, bereinigt worden. Dieser Effekt wird sich in Zukunft durch jährlich leicht niedrigere Auszahlungen für Pensionen materialisieren. Die erneute Mittelfreisetzung aus dem NWC betrug im abgelaufenen Jahr trotz des höheren Umsatzvolumens 71 Mio € (Vorjahr: 125 Mio €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Mittelzufluss aus Investitionen in Höhe von 36 Mio € generiert (Vorjahr: 40 Mio €). Dazu trugen insbesondere der Verkauf von Flächen am Standort Wiesloch-Walldorf mit rund 43 Mio € sowie der Tochtergesellschaft docufy mit rund 28 Mio € bei. Im Vorjahr betrafen wesentliche Zuflüsse aus Investitionstätigkeit Geldanlagen in Höhe von rund 36 Mio € sowie Asset Management in Höhe von rund 48 Mio €. Nettofinanzverschuldung vollständig abgebaut - komfortable und flexible FinanzierungsstrukturDie Finanzverbindlichkeiten konnten im abgelaufenen Berichtszeitraum um fast die Hälfte auf 135 Mio € reduziert werden. Dazu trug neben der Tilgung von Krediten und Darlehen in Höhe von rund 110 Mio € auch die planmäßige Rückzahlung der Wandelanleihe in Höhe von rund 17 Mio € im März 2022 bei. Die Nettofinanzverschuldung zum Stichtag 31. März 2022 sank gegenüber dem Vorjahr von rund 67 Mio € auf - 11 Mio € deutlich. Das Finanzierungsportfolio von Heidelberg besteht aus einer syndizierten Kreditlinie (rund 250 Mio €) mit Laufzeit bis 2024 sowie unterschiedlichen Krediten und Förderdarlehen. Der Gesamtkreditrahmen in Höhe von derzeit rund 325 Mio € hat eine Fälligkeitsstruktur bis 2024 und stellt ein solides Fundament für die weitere strategische Entwicklung des Unternehmens dar. Wir ergänzen die Finanzierung dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, durch Leasingverträge. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente haben keinen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Heidelberg verfügt zum Stichtag über einen stabilen Liquiditätsrahmen. Fünfjahresübersicht Finanzlage
1) Inklusive des Zuflusses aus dem
Treuhandvermögen in Höhe von rund 324 Mio €
Segmentbericht
Die Umsatzerlöse im Segment Print Solutions steuerten im abgelaufenen Geschäftsjahr 55,3 Prozent zum Konzernumsatz bei (Vorjahr: 53,7 Prozent). Auf das Segment Packaging Solutions entfielen rund 42,4 Prozent (Vorjahr: 45,1 Prozent). Das Segment Technology Solutions konnte seinen Anteil durch eine Verdoppelung des Umsatzes auf 2,3 Prozent entsprechend ausbauen (Vorjahr: 1,2 Prozent). Segment Print Solutions: starke ErgebnisverbesserungIm Segment Print Solutions konnte der Auftragseingang im Berichtsjahr mit 1.324 Mio € um 25 Prozent gegenüber dem pandemiebedingt schwachen Vorjahr (1.058 Mio €) gesteigert werden. Zu diesem Anstieg haben alle Produktkategorien beigetragen, insbesondere das Neumaschinengeschäft. Beim Umsatz konnte das Segment einen Zuwachs um 18 Prozent auf 1.208 Mio € gegenüber dem Vorjahr (1.028 Mio €) verzeichnen. Die Umsatzrealisierung konnte der Dynamik im Auftragseingang durch die infolge der hohen Nachfrage steigenden Lieferzeiten somit nicht folgen. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag mit 111 Mio € deutlich über dem Vorjahr (52 Mio €). Zu diesem Anstieg trugen das deutlich angestiegene Umsatzvolumen, Effekte aus dem Transformationsprogramm sowie Erträge aus Asset Management bei, wobei der Ertrag aus dem Verkauf von docufy im zweiten Quartal 2021/2022 in Höhe von rund 22 Mio € vollständig in diesem Segment verbucht wurde. Im Vorjahr hatten insbesondere die Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und die umfassende Inanspruchnahme von Kurzarbeit je anteilig verbessernd gewirkt. Print Solutions
1) Mitarbeiter ohne Auszubildende
Segment Packaging Solutions: hohe Nachfrage aus ChinaDer Auftragseingang im Segment Packaging Solutions konnte im Geschäftsjahr 2021/ 2022 um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden und betrug 1.080 Mio € (Vorjahr: 920 Mio €). Das Segment war im letzten Jahr in deutlich geringerem Umfang von der Pandemie betroffen, da Verpackungen insbesondere durch den rapide gestiegenen Onlinehandel gefragt waren. Der gestiegene Auftragseingang war insbesondere durch eine erhöhte Nachfrage aus dem asiatischen Raum getrieben. Der Umsatz stieg im Berichtszeitraum um rund 7 Prozent und lag mit 925 Mio € ebenfalls über dem Vorjahr (863 Mio €). Das EBITDA lag mit 46 Mio € trotz negativer Margenmixeffekte und einzelner Lieferverzögerungen durch eine eingeschränkte Verfügbarkeit bestimmter Produktkomponenten für Verpackungs- und Etikettendruckmaschinen operativ auf einem deutlich verbesserten Niveau. Es enthielt anteilig einen Ertrag aus dem Verkauf der Liegenschaft in Großbritannien. Im Vorjahr (EBITDA: 44 Mio €) hatten insbesondere die Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und die umfassende Inanspruchnahme von Kurzarbeit verbessernd gewirkt. Packaging Solutions
1) Mitarbeiter ohne Auszubildende
Segment Technology Solutions: Umsatz mehr als verdoppelt, positiver ErgebnisbeitragIm Segment Technology Solutions stiegen Auftragseingang und Umsatz besonders stark an. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2021/2022 konnte mit 51 Mio € (Vorjahreszeitraum: 22 Mio €) mehr als verdoppelt werden. Dieser Anstieg resultiert nahezu vollumfänglich aus dem Bereich E-Mobilität. Das EBITDA des Segments betrug 4 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €). Technology Solutions
1) Mitarbeiter ohne Auszubildende
Regionenbericht
Europe, Middle East and Africa (EMEA)Die Region EMEA konnte die Auftragseingänge im abgelaufenen Berichtszeitraum mit rund 34 Prozent am stärksten auf 984 Mio €, nach 736 Mio € im Vorjahr, steigern. Nach dem durch Investitionszurückhaltung gekennzeichneten Vorjahr konnten alle Länder der Region deutlich zulegen, wobei insbesondere das erste und das dritte Quartal dazu beigetragen haben. Insgesamt wurde diese Entwicklung vor allem durch Italien, Großbritannien und Deutschland getrieben. Beim Umsatz, der in dieser Region bei 830 Mio € lag, konnte ebenfalls eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr (741 Mio €) erzielt werden. Der Umsatz stieg über die Quartale hinweg kontinuierlich und folgte zeitversetzt der Dynamik des Auftragseingangs. Asia/PacificAuch in den asiatischen Ländern legte der Auftragseingang mit 683 Mio € im Berichtsjahr deutlich zu und lag damit rund 15 Prozent über dem Vorjahr (594 Mio €). Während sich insbesondere der chinesische Markt im letzten Jahr bereits hat erholen können, verzeichnete er infolge der Messe China Print im ersten Quartal des abgelaufenen Jahres einen erneuten Zuwachs und trug somit maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Aber auch Japan gelang es, den Auftragseingang gegenüber dem Vorjahr zu steigern. Der Umsatz der Region spiegelt diese Entwicklung wider, konnte diesem Anstieg zeitversetzt folgen und legte um 8,2 Prozent auf 644 Mio € (Vorjahr: 595 Mio €) zu. China war im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einem Umsatz in Höhe von 348 Mio € der mit Abstand größte Einzelmarkt für Heidelberg. Eastern EuropeMit einem Auftragseingang von 311 Mio € lag die Region Eastern Europe im Berichtsjahr nochmals rund 8 Prozent über dem Wert des Vorjahres (277 Mio €), der trotz der Covid-19-Pandemie im letzten Jahr bereits gesteigert werden konnte. Dabei konnten insbesondere die Einzelmärkte Polen und Türkei das Vorjahresniveau deutlich übertreffen. Der Umsatz konnte basierend auf einem guten Auftragsbestand aus dem Vorjahr um rund 22 Prozent auf 282 Mio € zulegen (Vorjahr: 228 Mio €). North AmericaGetrieben durch den US- und den kanadischen Markt konnte die Region North America den Auftragseingang im Berichtszeitraum um rund 19 Prozent auf 419 Mio € steigern (Vorjahr: 350 Mio €). Besonders stark fiel die Entwicklung dabei im zweiten und im vierten Quartal aus. Der Umsatz lag mit 380 Mio € und einer Steigerung von fast 24 Prozent ebenfalls deutlich über dem Vorjahr (Vorjahr: 307 Mio €). South AmericaDie Auftragseingänge in der Region South America lagen im vergangenen Jahr mit 58 Mio €, getrieben durch eine Erholung des brasilianischen Marktes, rund 33 Prozent über dem Vorjahr (44 Mio €). Der Umsatz konnte dabei zeitversetzt folgen und lag mit 48 Mio € (Vorjahr: 42 Mio €) über dem Vorjahresniveau. Auftragseingänge nach Regionen
Umsatz nach Regionen
Erläuterungen zur Heidelberger Druckmaschinen AktiengesellschaftDie Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg ist das Mutterunternehmen des Heidelberg-Konzerns. Aufgrund des Gewichts der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft im Konzern sind die voranstehenden Erläuterungen zum Heidelberg-Konzern für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft zutreffend, sofern im Nachfolgenden keine abweichende Darstellung erfolgt. Der Jahresabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen vor allem die Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen, den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten und Rückstellungen sowie die Aktivierung latenter Steuern. Darüber hinaus ergeben sich Unterschiede im Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden sowie von Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft umfasst neben der Funktion als größte operative Gesellschaft auch die Funktion als Holding- und Muttergesellschaft des Heidelberg-Konzerns. Das Geschäft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft stellt einen Ausschnitt der Gesamtgeschäftstätigkeit des Heidelberg-Konzerns dar und wird auf Basis der Leistungsindikatoren des Heidelberg-Konzerns gesteuert. Die Leistungsindikatoren sind im Kapitel >Steuerungssystem< dargestellt. Forschung und EntwicklungDie Tätigkeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung innerhalb des Heidelberg-Konzerns entsprechen im Wesentlichen denen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, deren Innovationszentrum am Standort Wiesloch-Walldorf die Zentrale eines europäischen Entwicklungsnetzwerks ist. 634 Mitarbeiter und damit rund 14 Prozent unserer Belegschaft sind im Forschungs- und Entwicklungsbereich tätig. Im Berichtsjahr haben wir 84 Mio € - das entspricht einem Anteil von rund 8 Prozent des Umsatzes - in die Forschung und Entwicklung investiert. ErtragslageGewinn- und Verlustrechnung
1) Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor
Abschreibungen
Der Umsatz lag im Berichtsjahr mit 1.039 Mio € (Vorjahr: 876 Mio €) mit einem Anstieg von rund 19 Prozent deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hatte trotz der bestehenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie die Prognose weit übertreffen können. Zum 1. April 2021 erfolgte eine Reorganisation der Segmente. Die bisherigen Geschäftssegmente Heidelberg Digital Technology und Heidelberg Lifecycle Solutions wurden neu strukturiert. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ist seither in die Segmente Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions unterteilt. Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 wurden entsprechend angepasst. Während im Segment Packaging Solutions mit 454 Mio € (Vorjahr: 434 Mio €) eine moderate Steigerung erreicht wurde, konnte in den Segmenten Print Solutions mit 531 Mio € (Vorjahr: 418 Mio €) und Technology Solutions mit 54 Mio € (Vorjahr: 24 Mio €) ein deutlicher Zuwachs verzeichnet werden. Die Umsatzerlöse haben sich in den einzelnen Regionen unterschiedlich entwickelt und sind im Kapitel >Regionenbericht< dargestellt. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 21 Mio € auf 216 Mio € (Vorjahr: 237 Mio €) verringert. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr aufgrund der Neuregelung von Berechnungsparametern der Pensionsrückstellungen im Rahmen des abgeschlossenen Haustarifvertrags Rückstellungen aufgelöst wurden. Erträge von verbundenen Unternehmen beinhalten im Berichtsjahr Erträge aus der Einbringung des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< in die Amperfied GmbH, Walldorf. Im Vorjahr waren Erträge im Rahmen einer Sacheinlage in ein verbundenes Unternehmen enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalaufwendungen um 43 Mio € auf 385 Mio € (Vorjahr: 342 Mio €) angestiegen. Im Vorjahr waren höhere Erstattungsansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für Aufwendungen zur Sozialversicherung im Rahmen des Einsatzes von Instrumenten zur Arbeitszeitflexibilisierung und Kurzarbeit zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 63 Mio € auf 292 Mio € (Vorjahr: 229 Mio €) erhöht. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus Aufwendungen gegen verbundene Unternehmen. Neben Wertminderungen für Forderungen, die im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine als nicht werthaltig erachtet wurden, sind höhere Lizenzgebühren aus den im Geschäftsjahr 2020/ 2021 übertragenen ausgewählten Patenten in Form einer Sacheinlage in die Heidelberger Druckmaschinen Intellectual Property AG & Co. KG, Wiesloch, angefallen. Das operative Ergebnis des Berichtsjahres vor Abschreibungen (EBITDA) beträgt 85 Mio € (Vorjahr: 109 Mio €). Unsere Prognose, ein im Vergleich zum Vorjahr leicht negatives operatives Ergebnis im Berichtsjahr zu erreichen, konnte aufgrund der Einbringung des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< in unser verbundenes Unternehmen Amperfied GmbH deutlich übertroffen werden. Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich das Finanzergebnis um - 107 Mio € auf - 52 Mio € (Vorjahr: 55 Mio €) und fiel, wie bereits im Vorjahr prognostiziert, im Berichtsjahr schlechter aus. Im Wesentlichen sind hierfür die geringeren Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 27 Mio € (Vorjahr: 141 Mio €) verantwortlich. Die direkten und indirekten Dividendenerträge von rund 26 Mio € (Vorjahr: 62 Mio €) haben das Finanzergebnis geringer als im Vorjahr entlastet; davon betrugen die direkten Dividendenerträge 6 Mio € (Vorjahr: 25 Mio €). Das Ergebnis nach Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr von 119 Mio € auf - 11 Mio € verändert. Wesentlicher Grund hierfür ist, neben den oben genannten Veränderungen im operativen Ergebnis, das wesentlich geringere Finanzergebnis in Verbindung mit den reduzierten Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen. Entgegen der Prognose, ein deutlich negatives Ergebnis nach Steuern zu erzielen, verzeichneten wir im Berichtsjahr nur ein leicht negatives Ergebnis nach Steuern. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme hat sich im Berichtsjahr um rund 3 Prozent beziehungsweise um 69 Mio € auf 2.115 Mio € verringert. Das Anlagevermögen ist mit 1.538 Mio € gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Das Umlaufvermögen inklusive Rechnungsabgrenzungsposten mit 577 Mio € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 99 Mio € reduziert. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um 11 Mio € auf 600 Mio € gesunken. Die Rückstellungen haben sich um 13 Mio € auf 977 Mio € (Vorjahr: 964 Mio €) geringfügig erhöht. Die Verbindlichkeiten inklusive der Rechnungsabgrenzungsposten sanken gegenüber dem Vorjahr um 71 Mio € auf 531 Mio €, im Wesentlichen bedingt durch die Reduzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Bilanzstruktur
1) Inklusive Rechnungsabgrenzungsposten
Innerhalb des Anlagevermögens erhöhten sich die immateriellen Vermögensgegenstände um 4 Mio € auf 50 Mio € (Vorjahr: 46 Mio €) sowie die Finanzanlagen um 66 Mio € auf 1.066 Mio € (Vorjahr: 1.000 Mio €), im Wesentlichen infolge der Einbringung des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< in ein verbundenes Unternehmen. Gegenläufig haben sich vorwiegend eine Kapitalherabsetzung und ein Verkauf bei verbundenen Unternehmen ausgewirkt. Dagegen haben sich die Sachanlagen um 39 Mio € auf 423 Mio € (Vorjahr: 462 Mio €) verringert. Innerhalb des Umlaufvermögens blieben die Vorräte mit 282 Mio € gegenüber dem Vorjahr fast unverändert, während die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 72 Mio € auf 178 Mio € gesunken sind. Die liquiden Mittel betrugen zum Stichtag 37 Mio € (Vorjahr: 77 Mio €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Tilgungen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Insgesamt lag das Umlaufvermögen inklusive Rechnungsabgrenzungsposten unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang des Eigenkapitals um 11 Mio € auf 600 Mio € (Vorjahr: 611 Mio €) ist allein durch den Jahresfehlbetrag (- 11 Mio €) begründet. Die Eigenkapitalquote erreichte zum Bilanzstichtag einen Wert von 28 Prozent (Vorjahr: 28 Prozent). Insgesamt haben sich die Rückstellungen im Berichtsjahr um 13 Mio € auf 977 Mio € (Vorjahr: 964 Mio €) erhöht. Dem Rückgang der Verpflichtungen aus dem Personalbereich stehen höhere Pensionsrückstellungen aufgrund des gesunkenen Abzinsungszinssatzes entgegen. Im Berichtsjahr haben sich die Verbindlichkeiten inklusive Rechnungsabgrenzungsposten um 71 Mio € auf 531 Mio € verringert. Im März 2022 hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ihre bestehende Wandelanleihe aus Barmitteln vollständig (17 Mio €) zurückgeführt. Daneben führten die geringeren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu einer weiteren Reduzierung (- 114 Mio €). Gegenläufig wirkten sich höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ 31 Mio €) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+ 24 Mio €) aus. MitarbeiterZum Bilanzstichtag waren an den vier Standorten der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ohne Berücksichtigung von Auszubildenden insgesamt 4.545 Mitarbeiter beschäftigt, 258 weniger als zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Anzahl der Mitarbeiter je Standort
Risiken und ChancenDie Risiken und Chancen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft entsprechen weitestgehend den Risiken und Chancen des Heidelberg-Konzerns. Insoweit wird auf die Ausführungen im Kapitel >Risiken und Chancen< verwiesen. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem des Heidelberg-Konzerns eingebunden. Für nähere Informationen wird auf das Kapitel >Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Konzernrechnungslegungsprozesses gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB< im zusammengefassten Lagebericht verwiesen. PrognoseDie Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft erwartet für das neue Geschäftsjahr 2022 / 2023 einen Umsatz auf dem Niveau des Berichtsjahres. In Summe erwartet die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ein positives operatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich, das somit unter dem Vorjahresniveau liegt. Aufgrund des geringeren prognostizierten operativen Ergebnisses sowie aufgrund eines im Vergleich zum Berichtsjahr weiterhin schwachen Finanzergebnis prognostiziert die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 ein negatives Nachsteuerergebnis im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. MitarbeiterDie Anzahl der konzern- und weltweit für Heidelberg tätigen Personen hat sich zum 31. März 2022 vor allem aufgrund der im März 2020 im Rahmen des Transformationsprogramms initiierten Maßnahmen um 401 Personen verringert und betrug 9.811 (Vorjahr: 10.212 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne Auszubildende). Dies entsprach 9.633 Vollzeitstellen. In Deutschland waren zum Bilanzstichtag 6.110 Mitarbeiter beschäftigt, außerhalb Deutschlands 3.701. Um der demografischen Situation bei Heidelberg entgegenzuwirken, halten wir mehr denn je an der hohen Ausbildungsquote in unserem Unternehmen fest beziehungsweise planen, künftig noch mehr jungen Menschen eine Möglichkeit für Ausbildung und Beschäftigung zu bieten. Im Berichtsjahr lag unser Hauptaugenmerk erneut pandemiebedingt auf dem Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Umsetzung, Sicherung und Kommunikation der erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen hatte oberste Priorität. Neben konkreten Schutzmaßnahmen vor Ort haben wir zudem flexible Arbeitszeitmodelle (versetztes Arbeiten), räumliche Trennung (Aufteilung mit Vermeidung des persönlichen Kontakts) und entsprechende Ausstattung mit Hardware (Laptop für den Einsatz im Homeoffice) umgesetzt. Für weitere Informationen zu unseren Aktivitäten im Bereich Arbeitnehmerbelange verweisen wir auf unseren zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Sie finden diesen Bericht auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter Investor Relations< >Berichte und Präsentationen< Mitarbeiter nach Regionen
NachhaltigkeitNachhaltigkeit ist für Heidelberg die Verbindung von langfristigem ökonomischen Erfolg mit ökologischer und gesellschaftlicher Verantwortung. Wir verstehen Nachhaltigkeit als Teil unserer strategischen Ausrichtung. Die Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit ist Teil der Umwelt- und Verhaltensstandards unseres Konzerns -im Hinblick sowohl auf unsere Produkte, unsere Produktionsprozesse und unsere Lieferkette als auch auf den Umgang miteinander und mit unseren Partnern. Die Einhaltung von Umwelt- und Verhaltensstandards ist konzernweit verbindlich vorgeschrieben, unter anderem in der Umweltpolitik des Heidelberg-Konzerns und in unserem Code of Conduct, die beide auf der Heidelberg-Internetseite veröffentlicht sind. Nachhaltigkeit ist bei Heidelberg konzernweit in der Organisation verankert. Im Berichtszeitraum hat Heidelberg seine Aktivitäten im Nachhaltigkeitsmanagement signifikant ausgebaut und auch organisatorisch neu aufgestellt. Dazu hat das Unternehmen ein Environmental-Social-Governance-(ESG-)Gremium gegründet, das für die Strategie sowie Definition, Umsetzung und Kontrolle der Roadmap und Maßnahmen verantwortlich ist. Das ESG-Gremium ist mit den Mitgliedern des Vorstands und den Leitungspersonen der Bereiche Corporate Sustainability, Corporate Development, Investor Relations, Product Management, Human Resources, Legal Department, Quality Management, Sales Operations, Procurement, Research and Development, Operations, Communications, Risk Management und Site Management besetzt. In halbjährlichen Reviews werden Strategie, Status quo und Maßnahmen berichtet und gegebenenfalls neu justiert oder verabschiedet. Die Stabsstelle Corporate Sustainability definiert den Rahmen für die strategische Nachhaltigkeitsausrichtung und die benötigten Tools und Methoden zur Erreichung der ESG-Ziele. Der konzernzweit zuständige ESG-Manager berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. ESG-Management wird bei Heidelberg als Querschnittsaufgabe verstanden. Gemeinsam mit Mitarbeitern aus den Fachbereichen werden Strategie und Roadmap für die drei Nachhaltigkeitssäulen E-S-G erarbeitet und wird deren Umsetzung verfolgt. Neben den strategischen Aspekten verantwortet der Bereich auch die Umsetzung der Klimastrategie. Ab dem Geschäftsjahr 2022/ 2023 sind Nachhaltigkeitsziele Bestandteil der Vergütung des Vorstands. Unser Ziel ist es, in unserer Branche den geringsten ökologischen Fußabdruck entlang der Wertschöpfungskette zu haben. Daher fokussieren wir neben der Dekarbonisierung unserer Produktionsstandorte und Niederlassungen auch die Entwicklung umweltgerechter Produkte. Vor dem Hintergrund der weltweiten Herausforderungen des Klimawandels hat sich Heidelberg bis 2030 zur Klimaneutralität (Scope 1 + 2) an seinen Standorten verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Schritte definiert:
Wir etablieren eine ESG-konforme Lieferkette, die sich auf Menschenrechte, Ethik und Umweltaspekte konzentriert. Unser Ziel ist es, stets ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Für weitere Informationen zu unseren Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit verweisen wir auf unseren zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Sie finden diesen Bericht auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter Investor Relations< >Berichte und Präsentationen< RISIKEN UND CHANCENAls international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen ist Heidelberg gesamtwirtschaftlichen sowie branchen- und unternehmensspezifischen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese Risiken und Chancen sind definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen beziehungsweise positiven Zielabweichung führen können. Das frühzeitige Erkennen, Steuern und Überwachen von Risiken und Chancen ist in den Geschäftsprozessen von Heidelberg verankert. Risiken sind nur dann einzugehen, wenn durch die damit verbundenen Chancen ein angemessener positiver Beitrag zum Unternehmenswert erwartbar ist und eine bestandsgefährdende Entwicklung stets ausgeschlossen werden kann. Das Risikomanagementsystem von Heidelberg erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen; derzeit wird an der vollständigen Digitalisierung der Workflows mittels GRC-Software (Governance, Risk & Compliance) gearbeitet. Damit wird eine fortlaufende Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems angestrebt. Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind die Umstellung von qualitativen und quantitativen Risikobeschreibungen hin zu einer rein quantitativen Risikobewertung und eine (quantitative) Risikoaggregation unter Berücksichtigung von Szenarien mittels Monte-Carlo-Simulation sowie die Implementierung des Risikotragfähigkeitskonzepts. Heidelberg ist es somit möglich, bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen die Auswirkungen auf die Gesamtrisikoposition als einen Bestandteil der notwendigen Managementinformation zu bewerten (Business-Judgement-Rule). Die Ziele des Risikomanagementsystems von Heidelberg sind:
Risiko- und ChancenmanagementOrganisation des RisikomanagementsDie Gesamtverantwortung für das Risikomanagementsystem trägt der Vorstand von Heidelberg. Fachlich hat der Vorstand die operative Verantwortung für Überwachung und Koordination sowie Weiterentwicklung des Risikomanagementprozesses dem Konzernrisikomanagement (KRM) übertragen. Klare Werte, Grundsätze und Richtlinien helfen dem Vorstand und dem Management dabei, den Konzern zu steuern. Die Unternehmensrichtlinien und Organisationsanweisungen geben einen strukturierten Prozess vor, mithilfe dessen Risiken und Chancen systematisch identifiziert, bewertet und gesteuert sowie dokumentiert und kommuniziert werden. Diese Grundlagen für die Aufbau- und Ablauforganisation sind im Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Heidelberg hat ein Risikokomitee eingerichtet. Es besteht neben dem Vorstand und dem KRM aus Führungskräften wesentlicher Unternehmensbereiche. In diesem Gremium findet eine Diskussion der aktuellen Risikolage beziehungsweise des aktuellen Risikoinventars statt, inklusive einer Validierung hinsichtlich Vollständigkeit beziehungsweise Relevanz der erfassten Risiken und Chancen. Der Leiter des Konzernrisikomanagements informiert in den Regelterminen den Vorstand über aktuelle Entwicklungen der Risiken und Chancen. Grundsätzlich informiert der Vorstand zusammen mit dem Leiter des Konzernrisikomanagements regelmäßig den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über das Risikomanagementsystem. Ergänzend zur Standardberichterstattung erfolgt bei wesentlichen Veränderungen an bestehenden beziehungsweise neuen Risiken eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Heidelberg hat konzernweit ein mehrstufiges Risikomanagementsystem etabliert, das alle konsolidierten sowie wesentliche nicht konsolidierte Beteiligungen erfasst. Die operative Umsetzung des Risikomanagements erfolgt durch Risikoverantwortliche (sogenannte Risk Owner). Es handelt sich dabei um Führungskräfte mit Budgetverantwortung, die - nach den Vorgaben des Konzernrisikomanagements - verantwortlich sind für grundlegende Aufgaben wie die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken und Chancen. Zu ihrer Verantwortung gehört auch, frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung/-reduktion zu ergreifen sowie im Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozess zu berichten. Die Interne Revision prüft entsprechend ihrer Prüfungsplanung die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems (IKS). Des Weiteren befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des internen Kontrollsystems und lässt sich regelmäßig (teilweise auch von den direkt verantwortlichen Führungskräften gemäß § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG) Bericht erstatten. Das Risikofrüherkennungssystem ist Teil des Risikomanagementsystems, dessen Funktionsfähigkeit gemäß § 317 Abs. 4 HGB durch den Abschlussprüfer beurteilt wird. Die Organisation des Risiko- und Chancenmanagements bei Heidelberg veranschaulicht die unten stehende Abbildung. Identifikation von Risiken und ChancenSich stetig ändernde Rahmenbedingungen (beispielsweise Gesetze, Marktgegebenheiten) sowie interne Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation erfordern einen kontinuierlichen Analyseprozess, um aktuell bestehende sowie potenziell zukünftig entstehende Risiken und Chancen erkennen zu können. Eine möglichst frühzeitige Identifikation steht dabei im Vordergrund, um zeitnah entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Daher sind die Risikoverantwortlichen dazu verpflichtet, regelmäßig - unterstützt durch das KRM - die Risiken und Chancen der jeweiligen Bereiche auf Aktualität und Vollständigkeit hin zu überprüfen und das Risikoinventar gegebenenfalls zu aktualisieren. Unterstützt wird dieser Prozess durch Checklisten mit potenziellen Risiken und Chancen sowie ergänzt durch Workshops, in denen diese mit den Risikoverantwortlichen diskutiert werden, um ein möglichst vollständiges und transparentes Bild der Risiken und Chancen von Heidelberg zu erhalten. Bewertung von Risiken und ChancenIm Anschluss an die Identifikation erfolgt die Bewertung der einzelnen Risiken und Chancen nach einheitlichen und im Risikomanagementhandbuch dokumentierten Bewertungstechniken. Alle erfassten Einzelrisiken werden nach Berücksichtigung von Risikobegrenzungsaktivitäten (Nettobetrachtung) rein quantitativ bewertet. Definierte Wesentlichkeitsgrenzen stellen sicher, dass Einzelrisiken und Einzelchancen ab diesem Schwellenwert zu erfassen und zu bewerten sind. Risiken und Chancen werden nicht miteinander verrechnet. Die einzelnen Risiken und Chancen werden mit Value-at-Risk-Modellen bewertet und anhand ihrer Schadensverteilungsmaße beziehungsweise Wirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beurteilt. Die Bewertungsmethodik wurde im Geschäftsjahr 2022 geändert. Anstatt einer Punktschätzung mit Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt die Bewertung nun grundsätzlich basierend auf Annahmen zur Schadensverteilung (beispielsweise mittels einer Dreipunktschätzung). Die Klassifizierung von Einzelrisiken erfolgt entsprechend ihrer Risikohöhe. Im Falle eines tatsächlichen Risikoeintritts (Worst-Case-Betrachtung) könnte die Wirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage jedoch deutlich höher ausfallen. Heidelberg verwendet folgende Wertgrenzen für die Klassifizierung der Risikohöhe:
Im Geschäftsbericht werden grundsätzlich nur hohe Risiken gesondert erläutert. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen möglich, wenn aufgrund von Berichtsstetigkeit etwa Risiken aus dem Vorjahr aufgeführt werden. Risiken mit einer geringen oder mittleren Risikoklassifizierung können sich zukünftig stärker auswirken, als dies derzeit eingeschätzt wird. Gründe hierfür können Unsicherheitsfaktoren sein, die derzeit noch nicht bekannt sind und außerhalb des Einflusses von Heidelberg liegen. Aggregation von Risiken und Chancen sowie RisikotragfähigkeitDie Risikoaggregation erfolgt mittels einer Monte-Carlo-Simulation, bei der - basierend auf den Einzelrisiken von Heidelberg - eine große Anzahl möglicher Szenarien (verschiedene Kombinationen von Schadensereignis und Schadenshöhe) berücksichtigt wird. Die auf dieser Basis ermittelte Gesamtrisikoposition gibt an, dass mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit das in der Simulation ermittelte Risikomaß nicht überschritten wird. Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit, das heißt Prüfung, ob das maximale Ausmaß der Gesamtrisikoposition den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden kann, wird die Gesamtrisikoposition der Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Steuerung von Risiken und ChancenZur Risikosteuerung werden geeignete Bewältigungsstrategien in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko definiert. Hierzu gehören: Vermeidung (eine ursprünglich geplante Aktivität wird nicht durchgeführt), Verringerung (Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit durch Ergreifung von Maßnahmen), Transfer (Reduktion der Folgen bei Risikoeintritt) sowie Akzeptanz (das Risiko wird bewusst eingegangen). Es ist die Aufgabe eines jeden Risikoverantwortlichen, geeignete risikomindernde Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen sowie Chancen in seinem Bereich zu ergreifen. Das Konzernrisikomanagement achtet zudem darauf, dass bei einer möglichen Verletzung der Risikotragfähigkeit Vorstand und Aufsichtsrat direkt informiert werden und geeignete Gegenmaßnahmen initiiert werden können. Überwachung von Risiken und ChancenEine regelmäßige Risikoüberwachung lässt die Veränderung von Einzelrisiken erkennen. Anpassungen bei der Risikosteuerung können damit zeitnah in die Initiierung notwendiger Maßnahmen umgewandelt werden. Jeder Risikoverantwortliche ist innerhalb seines Verantwortungsbereichs dafür zuständig, alle ihm bekannten Risiken und Chancen - unter Berücksichtigung der Wesentlichkeitsgrenzen - an das Konzernrisikomanagement zu melden. Zur Überwachung von Risiken sowie der Prozesse des originären Risikomanagementsystems zählen auch das Konzernrisikomanagement (KRM) und die Interne Revision, wie oben im Abschnitt, Organisation des Risikomanagements< erläutert. Risiken in Bezug auf wesentliche nichtfinanzielle SachverhalteDas Risikomanagementsystem von Heidelberg berücksichtigt gemäß § 289c HGB auch wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit im Allgemeinen oder aus den angebotenen Produkten und Dienstleistungen ergeben und die Auswirkungen auf nichtfinanzielle Themen haben könnten. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken identifiziert. Risiko- und ChancenberichtUnternehmensrisiken und -chancen werden in die Kategorien /Volkswirtschaft, Strategie und Branchen >Operativ<, >Finanzwirtschaft< sowie >Recht und Compliance< unterteilt. Eine Übersicht über die Kategorien mit ihrer ganzheitlichen Einschätzung sowie deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr gibt die folgende Tabelle:
In der obigen Tabelle sind die quantifizierbaren Risiken innerhalb einer Kategorie entsprechend dem absoluten Nettorisiko (von hoch zu gering) geordnet. Das Risiko aus Vertriebspartnerschaften ist entfallen, da die Klassifizierung gering ist und sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Volkswirtschaftliche Risiken und ChancenDie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben einen direkten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Heidelberg beziehungsweise auf dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Diese werden beeinflusst von gesellschaftlichen Entwicklungen, politischen Veränderungen und ökologischen Ereignissen (wie beispielsweise Naturkatastrophen), die sich in der Änderung rechtlicher und gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen bemerkbar machen können. Unerwartete Störungen im globalen Gefüge der Wirtschaftsbeziehungen können schwer abschätzbare Folgen haben. Heidelberg begegnet diesen Herausforderungen mit einer geografischen Diversifizierung der Absatzmärkte sowie der Entwicklung von Alternativszenarien für den Fall gravierender Ereignisse. Insbesondere die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine sowie die in diesem Zusammenhang verhängten Sanktionen haben jüngst zu einer deutlichen Belastung der Weltkonjunktur geführt. Länger andauernde Veränderungen der geopolitischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sind zu befürchten. Heidelberg ist unmittelbar nur begrenzt von diesem Konflikt betroffen. Der Anteil des russischen Marktes am Konzernumsatz von Heidelberg liegt bei unter 2 Prozent. Heidelberg bewertet jedoch diesen Krieg, wie 85 Prozent der vom VDMA Anfang März 2022 befragten Maschinenbauunternehmen, als merkliches oder gravierendes Risiko für das Geschäft, da dieser Konflikt sich global auswirkt. Bereits vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine haben sich die Preise vieler Rohstoffe deutlich verteuert. Neben der Entwicklung der Rohstoffpreise an sich stellt das mögliche Ausbleiben von Energie- und Rohstofflieferungen auch für Heidelberg ein hohes Risiko dar. So wäre beispielsweise insbesondere die kurzfristige Substitution von Gas durch einen anderen verfügbaren Energieträger kurzfristig nicht einfach möglich, da technische Anlagen (beispielsweise in der eigenen Gießerei) erst umgerüstet werden müssten. Die Aufrechterhaltung der Produktion ist, trotz der hohen Fertigungstiefe von Heidelberg, in Anbetracht der schweren Verfügbarkeit von Rohstoffen einerseits und von Problemen in den globalen Lieferketten andererseits eine operative Herausforderung. Heidelberg analysiert daher kontinuierlich politische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen und arbeitet mit seinen Lieferanten und Logistikpartnern eng zusammen, um auf Veränderungen in der Lieferkette frühzeitig reagieren und diese gegebenenfalls stärken zu können. Die Null-Covid-Politik von China und die daraus resultierenden Lockdowns in Millionenmetropolen, wie zuletzt in Shanghai, können Lieferkettenprobleme verschärfen beziehungsweise diese länger andauern lassen als erwartet. So hat der Lockdown in der Region Shanghai Ende März 2022 zu einem mehrwöchigen Stopp der Produktion in unserem Werk in Quingpu geführt. Die Covid-19-Pandemie stellt daher immer noch ein hohes Risiko für die Weltwirtschaft dar, einerseits durch die Wirkung von Maßnahmen zur Bewältigung des Infektionsgeschehens (beispielsweise Lockdown) sowie andererseits aufgrund neuer Virusvarianten, vor denen bereits gewarnt wird. Obwohl der Krieg in der Ukraine und die Covid-19-Pandemie derzeit die Informationslage dominieren, bestehen weitere volkswirtschaftliche und politische Risiken. So birgt der Handelskonflikt zwischen den USA und China das Risiko etwaiger weiterer Handelshemmnisse (Zollerhöhungen, Import-/ Exportbeschränkungen), und auch politische Instabilitäten in einigen Ländern Südamerikas, Osteuropas oder Asiens können einen negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben. Zudem kann der Ausstieg der Notenbanken aus der expansiven Geldpolitik dazu führen, dass sich Investitionen aufgrund höherer Finanzierungskosten verteuern und zu einer Investitionszurückhaltung führen. Für das Kalenderjahr 2022 erwartet IHS Markit noch ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,2 Prozent. Und auch für den für Heidelberg wichtigen Absatzmarkt China wird, nach einem sehr hohen Wachstum im Kalenderjahr 2021, noch eine Zuwachsrate im Jahresvergleich von 5,1 Prozent erwartet. Auch für Deutschland wird für das Kalenderjahr 2022 von einer geringen wirtschaftlichen Expansion ausgegangen. Heidelberg geht in der der Prognose und dem Risiko- und Chancenbericht zugrunde liegenden Planung davon aus, dass die Rahmenbedingungen für den freien Welthandel unverändert gelten. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die damit verbundene Rohstoffknappheit beherrschbar bleiben und es zu keinem Zeitpunkt zu einem kompletten Lieferstopp (insbesondere von Energie) seitens Russlands kommt. Zusätzlich wird unterstellt, dass die Folgen der Covid-19-Pandemie insbesondere im ersten Geschäftshalbjahr noch spürbar sind und spätestens danach eine Rückkehr zu einer normalen Wirtschaftsentwicklung erfolgt. Die volkswirtschaftlichen Risiken werden unverändert als hoch eingeschätzt. Strategische und branchenspezifische Risiken und ChancenDie Lage in der Druckindustrie ist weiterhin geprägt von Konsolidierungsdruck und Preiswettbewerb. Die Innovationszyklen und damit verbundene Investitionskosten/-risiken führen dazu, dass viele Druckunternehmen nur durch Größe und Rationalisierung ihre Zukunft in einem sich wandelnden Marktumfeld sichern können. Die Maschinen von Heidelberg bieten in diesem Umfeld durch eine höhere Automatisierung und digitale Vernetzung (Stichwort >end-to-end<) den Kunden eine deutliche Steigerung der Nettoproduktivität und eine Effizienzverbesserung. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer höheren Attraktivität des Produktportfolios von Heidelberg und zu einer Verbesserung der Kundenbindung. Heidelberg erwartet, dass in den Schwellenländern das Druckvolumen insgesamt weiter wächst, während in den Industrieländern durch die fortwährende Industrialisierung der Branche, die immer noch vorhandenen Überkapazitäten und den dadurch entstehenden Kostendruck die Anzahl der Druckbetriebe weiter abnimmt. In den Industrieländern führen die Substitution von Verlagserzeugnissen und Geschäftsdrucksachen durch das Internet sowie die Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Kauf- und Leseverhalten der Bevölkerung zu einem Rückgang der entsprechenden Umsätze. Dagegen ist im Verpackungs- und Etikettendruck ein fortgesetztes Wachstum möglich, da das frei verfügbare Einkommen in vielen Schwellenländern steigt und somit die Nachfrage nach verpackten Ver- und Gebrauchsgütern wächst. Die Verpackungserzeugnisse entwickeln sich analog zum Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in den jeweiligen Ländern. Des Weiteren ist zu erwarten, dass Druckereien sich in zunehmendem Maße auf den >Amazon-Effekt< einstellen, bei dem die Lieferung von Waren und Dienstleistungen am selben oder nächsten Tag zur Regel wird. Damit hält der Trend des Übergangs von konventionellem zu digitalem Druck an, wobei die Covid-19-Pandemie diesen Wandel beschleunigt, da Time-to-Market und schnelle Turnaround-Zeiten immer wichtiger werden. Viele Druckereien erweitern ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot und übernehmen Tätigkeiten, die jenseits des klassischen Druckens in der Printmedien-Industrie liegen (beispielsweise industrieller Druck, gedruckte Elektronik). Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wird es für viele Produkte andere Lieferketten geben, da für viele Produkte die Druckproduktion wieder in Westeuropa und Nordamerika erfolgen soll. Allerdings wachsen insbesondere in diesen Märkten gerade die Herausforderungen aufgrund der Verknappung von Papier und Karton sowie Recyclingfasern. Auch wenn die Auftragslage der Druck- und Verpackungsbetriebe noch als gut bezeichnet werden kann, so erschwert die Materialknappheit die Konvertierung von Auftragsbestand in Umsatz. In Anbetracht der Veränderungen in der Druckindustrie (Entwicklung bei den Kunden beziehungsweise bezüglich der Anwendungsfelder) wird das Risiko, dass geplante Umsatz- und Margenziele nicht erreicht werden, im Rahmen der Bewertung des Branchenrisikos berücksichtigt. Wie bislang sind die wichtigsten Absatzmärkte für Heidelberg Nordamerika, Zentraleuropa und China. Insbesondere für diese, aber auch für die anderen Märkte geht Heidelberg davon aus, dass das Wachstum im Kalenderjahr 2022 anhalten wird, allerdings mit einem deutlich geringerem Wachstumstempo als 2021. Auch in China erwarten wir für dortige Verhältnisse nur ein moderates Wachstum, und das auch nur, wenn die Covid-19-Pandemie unter Kontrolle bleibt. Die Auftragsbücher der Maschinenbauer sind in vielen Ländern gut gefüllt. Deshalb rechnen die VDMA-Volkswirte, Stand März 2022, mit einem Plus in der realen Produktion in Höhe von 4 Prozent für das laufende Kalenderjahr. Würde sich die Weltwirtschaft anders als erwartet entwickeln oder würden wichtige Märkte einen stärkeren Konjunktureinbruch erleiden, bestünde das Risiko, dass insbesondere im Geschäft mit Neumaschinen die geplante Umsatz- und Ergebnisentwicklung nicht erreicht wird. Das Geschäft mit Service und Verbrauchsmaterialien, das stark von der hohen Anzahl installierter Druckmaschinen und deren Druckvolumen profitiert, ist weniger konjunkturabhängig, könnte den Rückgang im Neumaschinengeschäft jedoch nicht vollständig abfedern. Die Risiken aus Strategie und Branche werden unverändert als hoch eingeschätzt. Operative Risiken und ChancenInformationssicherheit und ITMit der fortschreitenden Digitalisierung und Automation in allen Unternehmensbereichen steigen die Risiken durch Datenverlust und Verfügbarkeitsausfälle der Informationstechnologie (IT) aufgrund von Cyberattacken (beispielsweise Hacking, Virenangriff) oder durch Fehlverhalten von Mitarbeitern. Zudem steigen weltweit die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an den Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen, wie beispielsweise durch die neuen Datenschutzgesetze in China. Unmittelbare Folgen im Schadensfall könnten die Nichtverfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen, eine Betriebsunterbrechung sowie Schadensersatzforderungen sein. Eine mittelbare Folge könnten auch Reputationsschäden sein. Die Sicherstellung von Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von elektronisch verarbeiteten Informationen sowie der dabei eingesetzten Informationstechnologie (IT) hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Informationssicherheit ist daher fester Bestandteil der Geschäftsprozesse. Im Berichtsjahr wurde ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) implementiert, das nach der international anerkannten Norm ISO/IEC 27001 zertifiziert werden soll. Durch präventive und technische Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Zugangs- und Zugriffskontrollen, Virenschutz und Firewall-Systeme, Datensicherung sowie Datenverschlüsselung und Investitionen in die Ertüchtigung der IT-Landschaft, können Risiken zwar nicht ausgeschlossen, jedoch deutlich reduziert werden. Fortlaufend wird die Bedrohungslage überwacht sowie Regelwerke und Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert und gegebenenfalls angepasst. Durch regelmäßige Kommunikations-, Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wird das Risikobewusstsein und Sicherheitsverständnis gestärkt. Die hohen Anforderungen an die eigene Informationssicherheit und IT werden auch an externe IT-Dienstleister und deren IT-Sicherheitsmanagement gestellt. Die Risiken aus Informationssicherheit und IT werden unverändert als hoch eingeschätzt, trotz der umfangreichen Schutzmaßnahmen. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine kommt es zu einem weiteren Anstieg von Cyberattacken. AbsatzfinanzierungDie Absatzfinanzierung (Finanzdienstleistungsgeschäft) ist ein wesentliches Instrument zur Finanzierung von Maschinenverkäufen; sei es als Intermediär oder durch direkte Finanzierung des Kunden. Damit gehen jedoch Risiken wie das Adressenausfallrisiko, das Restwertrisiko (für erhaltene Sicherheiten) und operationelle Risiken einher. So besteht etwa die Hälfte des eigenen Portfolios aus Finanzierungsverträgen mit Forderungen gegenüber Kunden aus Schwellenländern - darin enthalten ist ein hoher Anteil überfälliger Forderungen aus Brasilien. Als Folge des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds (Covid-19-Pandemie, Inflations- und Rezessionsängste) kam es vermehrt zu Anfragen zur Stundung und Restrukturierung von Finanzierungsverträgen. Eine Verschlechterung der Liquiditätssituation der Finanzierungskunden von Heidelberg könnte einen Anstieg von Überfälligkeiten und Stundungen zur Folge haben. Diese Risiken werden jedoch durch ein Forderungsmanagement eng überwacht und gesteuert. Eine umfangreiche Vertrags-/ Maschinendatenbank trägt dazu bei, Restwert- und Rückhaftungsrisiken gut bewerten und minimieren zu können. Die verwendeten Prozesse und Methoden haben sich in den vergangenen Jahren stets bewährt. Des Weiteren können sich aus der Absatzfinanzierung Liquiditätsrisiken ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn die Verfügbarkeit von Drittfinanzierungspartnern beziehungsweise deren Finanzierungsvolumen geringer als geplant ausfallen würde (insbesondere im wichtigen Absatzmarkt China) und dadurch bedingt die Zusagen für eigene Finanzierungen steigen müssten, um die geplanten Umsätze realisieren zu können. Auch vor dem Hintergrund der derzeitigen globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten könnte eine Ausweitung von Finanzierungszusagen zur Vertriebsunterstützung notwendig sein. Der dadurch erhöhte Finanzmittelbedarf würde zu einer zusätzlichen Mittelbindung führen und das Risikoprofil der Absatzfinanzierung daraus resultierend erhöhen. In den letzten Jahren konnten eigene Finanzierungszusagen durch die Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern strategisch reduziert beziehungsweise auf niedrigem Niveau stabil gehalten werden. Die strategische Partnerschaft mit der Munich Re wirkt dem Risiko einer ungeplanten Liquiditätsbelastung im Subskriptionsgeschäftsmodell entgegen. Eigene Finanzierungszusagen werden zudem erst vergeben, nachdem eine umfassende Prüfung des Kunden bezüglich seines Geschäftsmodells und seiner Bonität vorgenommen wurde. Bestehende Finanzierungsverträge werden regelmäßig anhand interner Ratingverfahren überprüft. Diese enthalten (analog zu den Basel-Standards) sowohl eine schuldner- als auch eine transaktionsspezifische Komponente. Für erkennbare Risiken werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen und wird eine geeignete Risikovorsorge gebildet. Die Risiken aus der Absatzfinanzierung werden unverändert als hoch eingeschätzt. EinkaufDie Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung durch Lieferanten und Dienstleister, sowohl hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit als auch in der geforderten Qualität, ist für Heidelberg entscheidend, um die eigenen Ziele zu erreichen. Zur Reduktion von Risiken durch Ausfall, verzögerte Lieferung von Komponenten oder Komponenten in minderer Qualität verfügt Heidelberg über ein umfangreiches Lieferantenmanagement. Zudem arbeitet Heidelberg eng und vertraglich abgesichert mit ausgewählten Systemlieferanten zusammen, um Einkaufsrisiken zu minimieren. Des Weiteren wird kontinuierlich an der Optimierung der Versorgungsverfahren sowie den Beschaffungsprozessen mit Schlüssellieferanten gearbeitet, um so die zuverlässige Belieferung sicherstellen zu können. Da Heidelberg rund zwei Drittel seines Umsatzes außerhalb der Eurozone erzielt, wird die Möglichkeit einer global diversifizierten Beschaffung laufend überprüft. Aufgrund der bestehenden globalen Lieferkettenprobleme kommt der Einhaltung von Lieferterminen und damit einer störungsfreien Produktion eine besondere Bedeutung zu. Jegliche Abweichung bedeutet potenziell einen finanziellen Mehraufwand. Dies gilt es insbesondere in den Warengruppen der Elektronik und Elektrotechnik oder speziellen mechanischen Komponenten zu vermeiden. Die Einkaufsrisiken werden unverändert als mittel eingeschätzt. ProduktionProduktionsunterbrechungen oder -ausfälle sowie Störungen in Transport und Logistik stellen grundsätzlich ein hohes Risiko dar. Heidelberg begegnet diesem durch die Implementierung hoher technischer Standards sowie Sicherheitsstandards. Dennoch kann das Risiko einer Betriebsunterbrechung durch Sachsubstanzschäden (beispielsweise Brand, Maschinen-/Werkzeugbruch oder Naturkatastrophen) an den Standorten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auf dieses Risiko wirken sich die getroffenen (Sicherheits-)Vorkehrungen (beispielsweise Planung von Produktionsstruktur und -prozessen, vorbeugende Instandhaltung, technischer Brandschutz, Werksfeuerwehr) hinsichtlich etwaiger Schadenshöhen sowie Eintrittswahrscheinlichkeit reduzierend aus. Die verbleibenden Restrisiken werden durch Versicherungen mit den üblichen Deckungssummen abgedeckt. Die Produktionsrisiken werden unverändert als gering eingeschätzt. PersonalZur Erreichung seiner Unternehmensziele ist Heidelberg auf motivierte und hoch qualifizierte Mitarbeiter sowie ein gutes Miteinander (Betriebsklima) angewiesen. Aufgrund der demografischen Mitarbeiterstruktur und des Wettbewerbs um die besten Köpfe kann es jedoch zu Know-how-Verlusten kommen, da aufgrund von Altersteilzeitprogrammen und Renteneintritt in den kommenden Jahren auch Mitarbeiter in Schlüsselpositionen das Unternehmen verlassen werden. Um dem entgegenzusteuern, setzt Heidelberg auf die Verteilung beziehungsweise den Transfer von Fachwissen innerhalb des Unternehmens und beugt so möglichen Verlusten durch organisatorische Maßnahmen vor. Auch die Steigerung der Attraktivität für Mitarbeiter ist ein Ziel, um insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektrotechnik und IT qualifizierte Fachkräfte langfristig an sich zu binden und neue Mitarbeiter gewinnen zu können. Dabei ist es Heidelberg ein Anliegen, für alle gesellschaftlichen Gruppen offen und durch gezielte Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Kandidatinnen und Kandidaten interessant zu sein. Aufgrund des angespannten Arbeitsmarktes für Fachkräfte besteht das Risiko, Nach- oder Neubesetzungen nicht oder nicht mit der erforderlichen Qualifikation vornehmen zu können. Die sich daraus ergebenden negativen Effekte können vielfältig sein, wie beispielsweise Know-how-Verlust, Verzögerung/Verteuerung von Projekten. In der Ergebnisplanung hat Heidelberg bereits zu erwartende Gehaltssteigerungen für die im Herbst 2022 anstehende Tarifrunde berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung besteht das Risiko von Mehrbelastungen für Heidelberg, sofern die Gehaltssteigerungen nicht über höhere Preise weitergegeben werden können. Die Personalrisiken werden unverändert als mittel eingeschätzt. Finanzwirtschaftliche Risiken und ChancenPensionsverpflichtungenDie Pensionsverpflichtungen aus leistungsbezogenen Pensionsplänen werden auf der Basis von extern erstellten versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen ist dabei insbesondere abhängig von dem verwendeten Rechnungszins für die Abzinsung zukünftiger Pensionszahlungen. Da diesem die Renditen von Unternehmensanleihen mit hoher Bonität zugrunde liegen, beeinflussen deren Marktschwankungen somit die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Auch Veränderungen weiterer Parameter wie beispielsweise der Inflationsrate und der Lebenserwartung haben Einfluss auf die Höhe der Pensions- beziehungsweise Zahlungsverpflichtungen. Je nach Veränderung dieser Parameter resultieren daraus Risiken oder Chancen. Die Pensionsverpflichtungen von Heidelberg sind, teilweise vollständig oder anteilig, durch ein treuhänderisch verwaltetes Planvermögen abgedeckt und werden bilanziell saldiert. Das Planvermögen besteht aus verzinslichen Wertpapieren, Aktien sowie Immobilien und sonstigen Anlageklassen. Die Diversifizierung der Vermögensanlagen trägt zur Risikoreduzierung bei. Neubewertungseffekte aus den Pensionsverpflichtungen sowie dem Planvermögen werden, unter Berücksichtigung latenter Steuern, direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Der Eintritt von Pensionsrisiken (insbesondere aufgrund der Reduktion des Rechnungszinses, aber auch durch unerwartete Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt) könnte sich direkt negativ auf das Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote auswirken. Das Risiko aus Pensionsverpflichtungen wird unverändert als hoch erachtet. Die Erhöhung des Rechnungszinses für die Abzinsung zukünftiger Pensionszahlungen sowie die Entwicklung des Planvermögens bieten in einem günstigen Kapitalmarktumfeld die Chance, dass die Rückstellung für Pensionen sinkt und durch versicherungsmathematische Gewinne das Eigenkapital steigt. SteuernHeidelberg ist weltweit geschäftlich tätig und unterliegt den in den jeweiligen Ländern geltenden lokalen steuerlichen Gesetzen und Verordnungen sowie den bilateralen beziehungsweise multilateralen steuerlichen Abkommen. Änderungen der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften sowie sich wandelnde Rechtsanwendung oder Änderungen des Geschäftsmodells beziehungsweise Standortkonzepts könnten negative Folgen für die Steuerpositionen von Heidelberg haben. Durch entsprechende interne Anweisungen sind die Mitarbeiter angehalten, die einschlägigen steuerlichen Regelungen einzuhalten und zu befolgen. In allen steuerlichen Bereichen hat Heidelberg mit internen und externen Steuerexperten Vorkehrungen getroffen, um den einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen Folge zu leisten, aber auch, um auf Veränderungen im sich ständig wandelnden steuerrechtlichen Umfeld reagieren zu können. Ferner besteht das Risiko, dass aus Geschäftsbeziehungen mit Heidelberg-Gesellschaften Transferpreisrisiken entstehen könnten. Heidelberg hat jedoch seit vielen Jahren ein Transferpreissystem mit entsprechender Dokumentation und in Abstimmung mit Finanzbehörden implementiert, um etwaige Risiken zu minimieren. Das Steuerrisiko wird unverändert als mittel eingeschätzt. Währungs- und ZinsgeschäfteHeidelberg ist als international agierender Konzern Währungsrisiken ausgesetzt, die aus der Disparität des jeweiligen Währungsumfangs auf der Einkaufs- und der Verkaufsseite, aber auch aus Währungskursschwankungen resultieren. Währungsrisiken werden zentral überwacht und gesteuert, sowohl operativ (durch entsprechende Sicherungsgeschäfte) als auch mittel- und langfristig beispielsweise durch die Steigerung der Einkaufsvolumina in Fremdwährung (Natural Hedging). Durch die funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Risikocontrolling sind organisatorische Maßnahmen zur Risikovermeidung umgesetzt, die durch die Interne Revision geprüft werden. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten bestehen Zinsänderungsrisiken, da sich aufgrund von Änderungen des zugrunde liegenden Referenzzinses deren Verzinsung ändern kann. Zinsschwankungen können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Ergebnis auswirken. Zinsänderungsrisiken werden gegebenenfalls durch den Abschluss von geeigneten Zinsswaps begrenzt. Das Risiko aus Währungs- und Zinsgeschäften wird unverändert als mittel eingeschätzt. Liquidität und RefinanzierungLiquiditätsrisiken könnten sich ergeben, wenn Finanzmittelbedarfe nicht zu jedem Zeitpunkt durch vorgehaltene Liquidität oder Finanzierungszusagen abgedeckt werden können. Die Finanzierungszusagen von Heidelberg sind dabei an die Einhaltung von Financial Covenants gebunden. Würde sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage so negativ entwickeln, dass eine Einhaltung der Financial Covenants nicht gewährleistet werden könnte, hätte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität und Refinanzierungsfähigkeit von Heidelberg. Heidelberg überwacht daher fortwährend die Liquidität aller Konzerngesellschaften und hat eine rollierende Liquiditätsplanung implementiert, um frühzeitig Mittelbedarfe erkennen und darauf reagieren zu können. Auf Basis der Erfahrung aus vergangenen Krisen wird eine erforderliche Mindestliquidität bereitgehalten; die Nettofinanzverschuldung wurde in der Berichtsperiode reduziert und ist zum Ende des Geschäftsjahres 2021 / 2022 negativ. Die Finanzierungszusagen von Banken haben ein Fälligkeitsprofil bis ins Jahr 2024. Das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko wird nunmehr als gering eingeschätzt. Rechts- und Compliance-RisikenDie internationale Geschäftstätigkeit von Heidelberg birgt Rechts- und Compliance-Risiken. Diese können sich zum Beispiel ergeben aus Rechtsstreitigkeiten mit Geschäftspartnern, aus Schutzrechtsverletzungen oder aus Verstößen gegen gesetzliche Anforderungen. Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten beziehen sich im Wesentlichen auf Produkthaftungs- beziehungsweise Gewährleistungsfälle im Zusammenhang mit Maschinenverkäufen. Sofern aus Rechtsstreitigkeiten die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe zuverlässig geschätzt werden kann, werden entsprechend Rückstellungen gebildet. Wo immer es möglich ist, werden standardisierte Rahmenverträge verwendet, um rechtliche Risiken aus Einzelverträgen zu reduzieren. Aufgrund der Marktstruktur und der starken Marktposition von Heidelberg bestehen grundsätzlich kartellrechtliche Risiken, denen durch Schulung und Sensibilisierung des relevanten Personenkreises entgegengewirkt wird. Heidelberg verfügt über ein Compliance-Management-System (CMS), das darauf abzielt, rechtmäßiges Handeln seiner Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter sicherzustellen. Durch die effektive Prävention und die frühzeitige Erkennung sollen Compliance-Fehlverhalten sowie -Verstöße verhindert und etwaige Haftungs- und Reputationsschäden minimiert beziehungsweise vermieden werden. Dies wird auch durch eine in periodischen Abständen durchgeführte Risikoanalyse unterstützt. Hierbei werden insbesondere im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von kartell-, korruptions- und geldwäscherechtlichen Vorgaben identifizierte Risiken analysiert, bewertet und dementsprechend notwendige Gegenmaßnahmen eingeleitet. In diesem Kontext werden auch im Unternehmen verbindliche Compliance-Grundsätze, Rahmenrichtlinien, Richtlinien und Arbeitsanweisungen kontinuierlich überprüft und turnusmäßig sowie bei Bedarf aktualisiert. Durch den Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Business Partner Code of Conduct) sollen potenzielle Compliance-Risiken, die sich aus den Liefer- und Produktionsketten ergeben, minimiert und verhindert werden. Der Heidelberg-Konzern behält sich hierbei das Recht vor, die Geschäftspartner auf die Einhaltung des Business Partner Code of Conduct hin zu überprüfen. Darüber hinaus hat Heidelberg für die Meldung von potenziellen Compliance-Fehlverhalten und -Verstößen verschiedene Meldewege vorgesehen, wie unter anderem auch eine externe Ombudsperson, an die berichtet werden kann. Die Ombudsperson steht Organen, Führungskräften und Mitarbeitern von Heidelberg sowie allen Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, auf Wunsch auch anonym, zur Verfügung, um etwaige Compliance-Verstöße zu melden. Im Zuge der seit 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verschärft, hat Heidelberg seine Datenschutzorganisation verstärkt und entwickelt das Datenschutzmanagementsystem kontinuierlich weiter. Dies umfasst auch die laufende Prüfung und Entwicklung DSGVO-konformer Prozesse. Die Rechts- und Compliance-Risiken werden unverändert als mittel eingeschätzt. Gesamtaussage zu Risiken und ChancenDie Einschätzung der Gesamtrisikosituation basiert auf einem Risikotragfähigkeitskonzept. Dabei wird beurteilt, ob die finanziellen Auswirkungen von Risikoszenarien (mittels einer Monte-Carlo-Simulation) auf wesentliche finanzielle Kennzahlen, insbesondere bezüglich der Einhaltung der Financial Covenants, absorbiert werden können. Demnach kann für Heidelberg eine bestandsgefährdende Entwicklung so gut wie sicher ausgeschlossen werden. Dem Vorstand sind derzeit keine Risiken bekannt, die eigenständig, in aggregierter Form oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass in Zukunft Einflussfaktoren, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir momentan als nicht wesentlich einschätzen, den Fortbestand des Konzerns oder der Heidelberger Druckmaschinen AG oder einzelner konsolidierter Gesellschaften negativ beeinflussen können. Für den Fall, dass globale Krisen länger andauern als erwartet beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft stärker sind als zunächst angenommen, kann sich das negativ auf die Gesamtrisikosituation auswirken. Dies gilt insbesondere für die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine sowie eine Verlängerung beziehungsweise Verschärfung der Covid-19-Pandemie mit ihren Folgen für die Weltwirtschaft. Es bestehen zudem weiterhin große Unsicherheiten entlang der gesamten Lieferkette bezüglich Preisentwicklung und Verfügbarkeit von Vorprodukten und Energie (beispielsweise im Falle eines Erdgasboykotts). Die derzeit bestehenden Risiken werden von Vorstand und Aufsichtsrat als beherrschbar angesehen. Aufgrund der zum Bilanzstichtag negativen Nettofinanzverschuldung, der verfügbaren Finanzierungsinstrumente sowie der erfolgten Optimierung von Produktions- und Strukturkosten befindet sich Heidelberg für eine derzeit nicht erwartete deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen in einer guten Ausgangsposition. Bei einer positiver als erwartet ausfallenden konjunkturellen Entwicklung der Printmedien-Industrie können sich auch Chancen für Heidelberg ergeben. Auch eine Verschiebung der Wechselkurse zu unseren Gunsten hätte ebenfalls positive Auswirkungen auf Heidelbergs Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Konzernrechnungslegungsprozesses gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGBDie Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des internen Kontrollsystems (IKS) von Heidelberg, das die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der externen finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sicherstellen soll, basieren auf dem COSO-Rahmenmodell (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Das IKS als Bestandteil der zweiten Linie des >Three Lines of Defense<-Modells stellt dabei die Verbindung zwischen den operativen Bereichen (erste Linie), der internen Revision (dritte Linie) und dem Abschlussprüfer dar. Das IKS von Heidelberg umfasst folgende Maßnahmen:
Die operativen Rechnungslegungsprozesse werden bei den Konzerngesellschaften durchgeführt, teilweise unterstützt durch externe Outsourcing-Partner. Verantwortlich für die Erstellung des Konzernabschlusses ist das zentrale Konzernrechnungswesen. Dieses formuliert einheitliche und verbindliche Vorgaben hinsichtlich fachlicher, formaler und zeitlicher Anforderungen an die Rechnungslegung. Die Bilanzierungsrichtlinie von Heidelberg (Heidelberg Accounting Rules) wird regelmäßig überprüft und mindestens jährlich angepasst und gibt einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsstandards für alle Konzerngesellschaften vor. Die Konzerngesellschaften übertragen ihre Finanzdaten zur Konsolidierung an das Konzernrechnungswesen. In die dafür vorgesehenen Systeme sind umfangreiche technische Kontrollen und inhaltliche Plausibilitätsprüfungen integriert, um eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung zu gewährleisten. So erfolgt beispielsweise eine Kontrolle der Vollständigkeit von Abschlussdaten beziehungsweise ob die Erfassung und Berechnung von Steuerpositionen im Abschluss korrekt ist. Bei etwaigen Unstimmigkeiten werden die Daten markiert und bis zur Korrektur für die Weiterverarbeitung gesperrt. Neben der Konsolidierung erfolgt auch die Prüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte zentral durch das Konzernrechnungswesen. Der Vorstand ist verantwortlich für die Einrichtung und die regelmäßige Überwachung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Konzernabschluss und die Angaben im zusammengefassten Lagebericht. Dieses Kontroll- und Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Darstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und der dort gemachten Angaben zu gewährleisten. Die Verantwortung für die Wirksamkeit des IKS bezüglich der Rechnungslegungsprozesse, inklusive deren Weiterentwicklung, liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortlichen. Daneben prüft die Interne Revision konzernweit stichprobenartig einzelne Bereiche und Konzerngesellschaften auf die Wirksamkeit des IKS. Sie untersucht dabei unter anderem, ob Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß kontrolliert und dokumentiert sowie die Grundsätze von Funktionstrennung und Vier-Augen-Prinzip eingehalten wurde. Auch die Einhaltung interner Richtlinien und Anweisungen, die Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben, wird überprüft. Der Vorstand und der Prüfungsausschuss werden jährlich über das IKS unterrichtet. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats trifft sich auf regelmäßiger Basis mit den unabhängigen Abschlussprüfern, dem Vorstand und der Abteilung Interne Revision, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem, um die Ergebnisse der Revisions- und Abschlussprüfungen mit Bezug auf das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu erörtern. Der Abschlussprüfer berichtet in der Bilanzsitzung an den Aufsichtsrat (inklusive Prüfungsausschuss) über die Ergebnisse der Jahres- und Konzernabschlussprüfung. AUSBLICKErwartete RahmenbedingungenZum Zeitpunkt der Erstellung der Prognose gehen die Ökonomen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von einem weltweiten Wirtschaftswachstum von rund 3,6 Prozent aus. Dabei korrigierte der IWF bereits zum zweiten Mal innerhalb von rund drei Monaten den Ausblick, da insbesondere der Krieg in der Ukraine und die damit zusammenhängenden Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland zu einem deutlichen Rückgang des Wirtschaftswachstums und einem spürbaren Anstieg der Rohstoffpreise führen sollen. Gleichzeitig führt der seit Ende März anhaltende coronabedingte Lockdown der chinesischen Metropole Shanghai zu bisher noch nicht absehbaren Zusatzbelastungen für die weltweite Wirtschaft, die einzelnen Experten zufolge gar die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine übersteigen und die Inflation nochmals deutlich steigern könnten. Die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft im laufenden Kalenderjahr ist daher von zunehmender Unsicherheit geprägt. Weltweit wird das Wachstum insbesondere durch einen inflationsbedingten Kaufkraftverlust spürbar gebremst. Während in den Vereinigten Staaten im laufenden Kalenderjahr gemäß der Prognose des IWF vom 19. April 2022 mit einem Wachstum von 3,7 Prozent und in Japan von 2,4 Prozent gerechnet wird, wird im Euroraum aufgrund der hohen Rohstoffabhängigkeit von Russland inzwischen nur noch eine Wachstumsrate von 2,8 Prozent (vorher: 3,9 Prozent) erwartet. Auch für die Schwellenländern rechnet der IWF für das Jahr 2022 nur noch mit einem Wachstum von 3,8 Prozent. In China dürfte angesichts eines schwächelnden Immobiliensektors und der restriktiven Null-Covid-Politik das Bruttoinlandsprodukt gemäß der IWF-Prognose im laufenden Jahr um nur 4,4 Prozent steigen. Die Auswirkungen der jüngsten staatlichen Einschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind dabei noch nicht berücksichtigt. Für Lateinamerika bleiben die Wachstumsaussichten im Prognosezeitraum begrenzt, obwohl es in Teilen von den Rekordpreisen bei Rohstoffexporten profitiert. Branchenbezogene EntwicklungenDagegen sind die Auftragsbücher der Maschinenbauer gemäß dem Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) in vielen Ländern gut gefüllt. Deshalb rechnen die VDMA-Volkswirte, Stand März 2022, mit einem Plus von 4 Prozent in der realen Produktion in Deutschland für das laufende Kalenderjahr 2022. Die Prognose wurde zu Jahresbeginn allerdings von 7 Prozent ausgehend reduziert. Zudem könnten die Verteuerung von Energie, eine wachsende Verunsicherung der Kunden, die unsichere Preisentwicklung sowie mögliche Unterbrechungen wichtiger Lieferketten diese Wachstumsannahme im Laufe des Jahres noch deutlich reduzieren. Das weltweite Druckvolumen wird in den kommenden Jahren als leicht wachsend angenommen. Während der Wert im Werbedruck weitgehend konstant bleiben soll, dürfte insbesondere der Verpackungs- und Etikettendruck mit Wachstumsraten im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich zu dieser Entwicklung beitragen. Der steigende Bedarf an Verpackungen und Etiketten hängt zum einem mit einem veränderten Verhalten der Konsumenten zusammen und korreliert langfristig insbesondere mit der steigenden Weltbevölkerung und einem zunehmenden Wohlstand in Teilen der Welt. Das Investitionsverhalten der Kunden im Druckbereich hat nach dem Einbruch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 deutlich angezogen und zu hohen Auftragseingängen und einem weitreichenden Auftragsbestand in den Segmenten Print Solutions und Packaging Solutions geführt. Dabei fielen Einbruch und Erholung im Segment Print Solutions stärker aus, während sich der Verpackungsdruck weniger volatil zeigte. Die weitere Entwicklung des Investitionsverhaltens der Kunden in beiden Segmenten dürfte neben individuellen Faktoren der Kunden auch von der zukünftigen konjunkturellen Entwicklung beeinflusst werden. In regionaler Hinsicht ist anzunehmen, dass in den kommenden Jahren der asiatische Markt weiter an Bedeutung gewinnen wird, da in den Ländern dieser Region das Wachstum des Druckvolumens und damit korrespondierend auch Investitionen in Druckmaschinen besonders stark ausfallen sollen. PrognoseberichtDie dargestellten wirtschaftlichen, politischen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen in den für Heidelberg relevanten Märkten dienen als Prämissen für die Prognoseplanung des Geschäftsjahres 2022/2023 (1. April 2022 bis 31. März 2023). Die Prognose setzt voraus, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft nicht schwächer als von den Wirtschaftsinstituten derzeit angenommen entwickelt. Bedeutende Unsicherheitsfaktoren sieht das Unternehmen in der weiteren Entwicklung der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine sowie in den wirtschaftlichen Folgewirkungen im Zusammenhang mit der Null-Inzidenz-Politik in China. Ausblick für 2022/ 2023 von zunehmender Unsicherheit geprägtDas abgelaufene Geschäftsjahr 2021/2022 war von einer kräftigen Erholung der Nachfrage und einer spürbar verbesserten operativen Profitabilität geprägt. Trotz zunehmender Materialkostensteigerungen und Engpässe in der Verfügbarkeit bestimmter Produkte und Materialien im Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres war das Unternehmen davon ausgegangen, die positive Entwicklung im Prognosezeitraum verstärken zu können. Die mittlerweile deutlich zu verzeichnende Verschlechterung der Rahmenbedingungen insbesondere in Hinblick auf die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine sowie auf die coronabedingten Lockdowns in Teilen Chinas lassen eine verlässliche Aussage zur Entwicklung des Unternehmens zum Prognosezeitpunkt nur bedingt zu. Für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 war Heidelberg in seiner Planung von einem neuerlichen Anstieg der Preise für Rohmaterialien, Produktkomponenten und Arbeitsleistung ausgegangen, der durch eine entsprechende Durchsetzung höherer Verkaufspreise aber kompensiert werden sollte. Inzwischen ist jedoch anzunehmen, dass die im Zuge der wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland sprunghaft stark gestiegenen Rohmaterial- und Energiepreise die Profitabilität des Unternehmens trotz der bereits initiierten Gegenmaßnahmen wie erneuter Preisanpassungen belasten könnten. Diese werden insbesondere bei Neumaschinen zudem erst zeitversetzt wirksam. Hoher Auftragsbestand als gutes Fundament im neuen GeschäftsjahrDer aus der spürbaren Markterholung resultierende und verglichen mit den Vorjahren hohe Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahres 2021 /2022 bildet ein starkes Fundament für den Umsatz im Geschäftsjahr 2022 / 2023. Unter der Voraussetzung keiner weiteren Verschlechterung der angespannten Lieferketten wird er zu einer hohen Auslastung der Produktionskapazitäten bereits in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres führen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts geht das Unternehmen davon aus, die Auswirkungen der infolge des staatlich verhängten Lockdowns seit Ende März 2022 stillstehenden Produktion in Shanghai im Geschäftsjahresverlauf durch den Produktionsverbund überwiegend auffangen zu können. Im Falle einer längeren Dauer der strikten chinesischen Covid-19-Beschränkungen oder erneuter Schließungen zu einem späteren Zeitpunkt könnten die entsprechenden Produktionsausfälle auch zu Umsatzverschiebungen in das folgende Geschäftsjahr führen. Mögliche konjunkturelle Auswirkungen der staatlichen Einschränkungen auf die chinesische und globale Wirtschaft können aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden. Unter der Annahme, dass die Weltwirtschaft nicht noch schwächer als von den Instituten zum Zeitpunkt der Prognose angenommen wächst - oder gar in eine Rezession läuft -, geht das Unternehmen für das kommende Geschäftsjahr 2022/ 2023 basierend auf den vorgenannten Einflussfaktoren dennoch von einer Steigerung der Umsatzerlöse auf rund 2,3 Mrd € (2021 / 2022: 2.183 Mio €) aus. Die Profitabilität wird neben den prognostizierten Volumen- und Margenverbesserungen weiterhin durch das auf drei Jahre angelegte Transformationsprogramm verbessert. Der nachhaltige Abbau von Strukturkosten soll die kumulierten Einsparungen des Programms um weitere 30 Mio € auf mindestens 170 Mio € gegenüber dem Niveau des Geschäftsjahres 2019/ 2020 steigern, wovon insgesamt rund 90 Prozent als nachhaltig anzusehen sind. Dagegen werden die im vergangenen Geschäftsjahr erzielten Erträge aus Asset-Management-Projekten in Höhe von rund 50 Mio € im Prognosejahr signifikant niedriger ausfallen. Zudem dürften sich die im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine nochmals stark gestiegenen Energie- und Rohmaterialpreise deutlich negativ auf das EBITDA auswirken. Gleiches gilt für die wahrscheinlichen Preissteigerungen im Zusammenhang mit lockdownbedingten Verknappungen und Verfügbarkeiten bestimmter Produkte. Trotz der vorgenannten, größtenteils mit hoher Unsicherheit behafteten Faktoren geht das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 von einer spürbaren Verbesserung der EBITDA-Marge auf mindestens 8 Prozent aus (2021/2022: 7,3 Prozent). Die Segmente Print Solutions und Packaging Solutions sollen dabei jeweils mindestens leichte Margenzuwächse generieren. Das Segment Technology Solutions soll trotz der Wachstumsinvestitionen der darin enthaltenen Geschäftsbereiche einen positiven Ergebnisbeitrag erbringen. Das Ergebnis nach Steuern soll sich ebenfalls mindestens leicht gegenüber 2021/ 2022 (33 Mio €) verbessern. RECHTLICHE ANGABENÜbernahmerelevante Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB und ErläuterungenGemäß § 289a Satz 1 Nr. 1 - 9 HGB sowie § 315a Satz 1 Nr. 1 - 9 HGB gehen wir im zusammengefassten Lagebericht auf sämtliche Punkte ein, die im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots für Heidelberg relevant sein könnten. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag wieder. Mit der nachfolgenden Erläuterung dieser Angaben wird gleichzeitig den Anforderungen gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG entsprochen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 betrug das GEZEICHNETE KAPITAL (Grundkapital) der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft 779.466.887,68 € und war eingeteilt in 304.479.253 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die nicht vinkuliert sind. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft 142.919 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. Die ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS richtet sich nach den §§ 84 ff. AktG in Verbindung mit den §§ 30 ff. MitbestG. SATZUNGSÄNDERUNGEN erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff., 133 AktG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 der Satzung Heidelbergs. Nach § 19 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist nach § 15 der Satzung berechtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, die nur deren Fassung betreffen. Heidelberg darf EIGENE AKTIEN nur in den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1 - 6 AktG erwerben. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu ermächtigt, die zum Bilanzstichtag vorhandenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Die Ermächtigung kann jeweils ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ermächtigung kann jeweils ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft war zuletzt auf Grundlage von Hauptversammlungsbeschlüssen vom 24. Juli 2014 und 24. Juli 2015 um bis zu 48.230.453,76 €, eingeteilt in 18.840.021 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2014); Einzelheiten zum Bedingten Kapital 2014 waren in § 3 Abs. 3 der Satzung geregelt. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, § 3 Abs. 3 der Satzung zu streichen, nachdem das bedingte Kapital 2014 aufgrund des Endes des Wandlungszeitraums und des Auslaufens der am 25. März 2015 platzierten und am 30. März 2015 begebenen Wandelanleihe, zu deren Bedienung das BEDINGTE KAPITAL 2014 ausschließlich noch diente, funktionslos geworden war. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 19. April 2022 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Hauptversammlung hat am 25. Juli 2019 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options-, Wandel- und/ oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte unter Einschluss von Kombinationen vorgenannter Instrumente (nachfolgend zusammen >Schuldverschreibungen<) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 30.447.925 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 77.946.688,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgeschlossen werden. Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wurde dazu um bis zu 77.946.688,00 € bedingt erhöht (BEDINGTES KAPITAL 2019). Einzelheiten zum Bedingten Kapital 2019 finden Sie in § 3 Abs. 3 der Satzung. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 185.609.612,80 € ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 72.503.755 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen (GENEHMIGTES KAPITAL 2019). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgeschlossen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Einzelheiten zum Genehmigten Kapital 2019 finden Sie in § 3 Abs. 4 der Satzung. Die am 25. März 2011 unterzeichnete und am 22. März 2018 mit verschiedenen Banken bis zum 22. März 2023 neu vereinbarte syndizierte revolvierende Kreditfazilität wurde mit zwei Verlängerungsoptionen ausgestattet, welche für die jeweils teilnehmenden Banken eine erste Laufzeitverlängerung bis zum 25. März 2024 und eine weitere Laufzeitverlängerung bis zum 24. März 2025 ermöglicht, Diese syndizierte revolvierende Kreditfazilität, eine bilaterale Kreditvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank vom 31. März 2016, ein mit einem Bankenkonsortium unter Refinanzierung durch die KfW vereinbartes Förderdarlehen vom 20. Oktober 2016 sowie eine bilaterale Kreditvereinbarung mit einer deutschen Landesbank vom 23. Mai 2017 enthalten in ihrer am Bilanzstichtag geltenden Fassung marktübliche CHANGE-OF-CONTROL-KLAUSELN, die dem jeweiligen Vertragspartner zusätzliche Informations- und Kündigungsrechte einräumen, falls sich die Kontroll- oder Mehrheitsverhältnisse an der Gesellschaft verändern. Eine vorzeitige Rückzahlung der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität aufgrund eines Kontrollwechsels würde die Möglichkeit potenzieller Anschluss-Kündigungsrechte unter den anderen genannten Darlehen sowie unter weiteren Darlehen der Gesellschaft begründen. Ein Technologie-Lizenzabkommen mit einem Hersteller und Lieferanten von Softwareprodukten enthält eine Change-of-Control-Klausel; sie gewährt jeder Partei ein auf 90 Tage befristetes Kündigungsrecht, falls mindestens 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte der anderen Partei von einem Dritten übernommen werden. Auch ein Lizenzvertrag mit einem Softwareanbieter, bei dem die Gesellschaft eine cloudbasierte Plattform für E-Commerce und Dienstleistungen an Kunden bezieht, sieht ein Kündigungsrecht für den Fall vor, dass die Gesellschaft von einem direkten Konkurrenten des Anbieters übernommen wird; in einem solchen Fall würden im Voraus gezahlte Gebühren zurückerstattet. Zudem enthält ein Vertrag mit einem Hersteller und Lieferanten digitaler Produktionsdrucksysteme über den Vertrieb dieser Systeme eine Change-of-Control-Klausel. Diese gewährt jeder Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, beginnend mit Erhalt einer Mitteilung der anderen Partei, dass ein Kontrollwechsel erfolgt ist oder möglicherweise bevorsteht, oder beginnend mit Kenntnis von einem solchen Kontrollwechsel. Ein Kontrollwechsel gemäß diesem Vertrag ist dann gegeben, wenn eine dritte Person mindestens 25 Prozent der Stimmrechte der betroffenen Partei erworben oder die Möglichkeit erlangt hat, auf vertraglicher Grundlage oder auf der Grundlage von Satzungs- oder ähnlichen Bestimmungen, die der dritten Person entsprechende Rechte gewähren, bestimmenden Einfluss auf die Aktivitäten der betroffenen Partei zu nehmen. Nichtfinanzieller BerichtDer zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2021/ 2022 gemäß §§ 315b und 315c in Verbindung mit §§ 289b bis 289e HGB sowie der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 steht auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter Investor Relations<, >Berichte und Präsentationen dauerhaft zur Verfügung. Angaben zu eigenen AnteilenDie Angaben zum Bestand an eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind in Tz. 25 des Konzernanhangs enthalten. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB finden Sie im Teil >Aufsichtsrat und Corporate Governance< dieses Geschäftsberichts. Sie steht zudem auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Unternehmen<, >Über uns<, >Corporate Governance< dauerhaft zur Verfügung. Wichtiger HinweisDieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der Printmedienindustrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. Es ist von Heidelberg weder beabsichtigt noch übernimmt Heidelberg eine gesonderte Verpflichtung, die in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Geschäftsberichts anzupassen. Finanzteil Konzern 2021/2022Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021/ 2022
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2021/2022
Konzernbilanz zum 31. März 2022Aktiva
1) Davon finanzielle Vermögenswerte 16.414
Tsd € (Vorjahr: 19.920 Tsd €) und
nicht-finanzielle Vermögenswerte 3.534 Tsd €
(Vorjahr: 5.475 Tsd €)
Passiva
3) Davon finanzielle Verbindlichkeiten 2 Tsd
€ (Vorjahr: 43 Tsd €) und nicht-finanzielle
Verbindlichkeiten 7.877 Tsd € (Vorjahr: 8.180 Tsd
€)
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals zum 31. März 2022 1
1 Zu weiteren Ausführungen verweisen wir
auf Tz. 25.
Konzern-Kapitalflussrechnung 2021/2022 1
1 Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir
auf Tz. 37.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 1. April 2021 bis 31. März 2022Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und der Anlageimmobilien
1) Beinhaltet auch Umgliederungen in die
Bilanzposition >Zur Veräußerung bestimmte
Vermögenswerte< in Höhe von 27.526 Tsd €
(Vorjahr: 30.441 Tsd €)
Allgemeine Erläuterungen1 Grundlagen für die Aufstellung des KonzernabschlussesDer Heidelberg-Konzern fertigt, vertreibt und handelt mit Druckmaschinen sowie anderen Erzeugnissen der Printmedien-Industrie und erbringt Dienst- und Beratungsleistungen, die sich darauf beziehen. Sein Produktportfolio umfasst daneben auch andere Erzeugnisse sowie Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Maschinenbaus, der Elektronik und Elektrotechnik sowie der Metallindustrie. Der Konzern gliedert sich in die Segmente Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg, Deutschland, Kurfürsten-Anlage 52 - 60, ist die oberste Muttergesellschaft des Heidelberg-Konzerns und in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, Deutschland, unter der Registernummer HRB 330004 eingetragen. Der Konzernabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss entspricht ebenfalls den bis zum Bilanzstichtag verpflichtend in Kraft getretenen in der EU anzuwendenden IFRS. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung fassen wir in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz einzelne Posten zusammen. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Konzernanhang aufgeführt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge werden grundsätzlich in Tausend € angegeben. Für die Tochtergesellschaften außerhalb des Euro-Währungsraums erfolgt die Transformation in der Weise, dass die in der jeweiligen Landeswährung erstellten Jahresabschlüsse in Euro umgerechnet werden (siehe Tz. 5). Der vorliegende Konzernabschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2021/ 2022 (1. April 2021 bis 31. März 2022). Er wurde am 20. Mai 2022 durch den Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben. Im Laufe des Geschäftsjahres 2021/ 2022 wurden viele restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie auch aufgrund der zunehmenden Impfquote gelockert, das Berichtsjahr war dennoch weiterhin geprägt durch die Auswirkungen dieser Pandemie. Da die Covid-19-Pandemie zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 noch nicht überwunden ist, ist auch mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2022/ 2023 zu rechnen. Zu weiteren Erläuterungen der Auswirkungen im Berichtsjahr verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. März 2022 wurden Auswirkungen insbesondere in den folgenden Bereichen identifiziert:
Ende Februar 2022 sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Die seither bestehenden kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine haben zu einer deutlichen Belastung der Weltkonjunktur geführt; Heidelberg ist unmittelbar nur begrenzt von diesem Konflikt betroffen. Da die kriegerischen Auseinandersetzungen zum Ende des Geschäftsjahres 2021/ 2022 nicht beendet sind, ist auch mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2022/ 2023 zu rechnen. Zu weiteren Erläuterungen der Auswirkungen im Berichtsjahr verweisen wir auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. März 2022 wurden Auswirkungen in den folgenden Bereichen identifiziert:
2 Anwendung geänderter beziehungsweise neuer StandardsDer Heidelberg-Konzern hat alle im Berichtsjahr verpflichtend anzuwendenden Standards berücksichtigt. Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Änderungen bei bestehenden Standards verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2021/ 2022 erstmalig anzuwenden sind.
1) Für Geschäftsjahre, die an oder
nach diesem Datum beginnen
Neue RechnungslegungsvorschriftenDas IASB und das IFRS IC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet beziehungsweise geändert, die im Geschäftsjahr 2021 / 2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden beziehungsweise von der EU noch nicht anerkannt sind. Heidelberg plant zurzeit keine frühzeitige Anwendung dieser Standards.
1) Für Geschäftsjahre, die an oder
nach diesem Datum beginnen
3 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden neben der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft 65 (Vorjahr: 68) in- und ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control-Verhältnis) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Davon sind 52 (Vorjahr: 54) Gesellschaften im Ausland ansässig.
Beherrschung im Sinne des IFRS 10 ist dann gegeben, wenn ein Investor Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten eines Unternehmens hat, variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu diesem Unternehmen ausgesetzt ist und mittels seiner Verfügungsmacht die Möglichkeit zur Beeinflussung der Höhe dieser Rückflüsse hat. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Control-Verhältnis vorliegt. Soweit Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie nicht einbezogen. Diese Tochtergesellschaften sind dann von untergeordneter Bedeutung, wenn jeweils die Summe des Eigenkapitals, der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse sowie des Jahresüberschusses beziehungsweise -fehlbetrags der nicht einbezogenen Tochtergesellschaften nur einen unwesentlichen Teil des Konzernwerts ausmacht. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, die Bestandteil des Konzernanhangs ist, ist diesem als Anlage beigefügt (siehe Seite 156 bis 159). Gegenüber dem Vorjahr veränderte sich der Konsolidierungskreis wie folgt:
4 KonsolidierungsgrundsätzeGemäß IFRS 3 sind alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode in Form der vollständigen Neubewertungsmethode zu bilanzieren. Bei der Erstkonsolidierung von erworbenen Unternehmen werden die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Soweit der Kaufpreis den Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich Schulden und Eventualverbindlichkeiten übersteigt, entsteht ein aktivierungspflichtiger Geschäfts- oder Firmenwert. Bei einem Erwerb unter Marktwert entstehende negative Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Beurteilung der durchgeführten Bewertung sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse werden eliminiert. Die konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden auf der Basis sowohl von Marktpreisen als auch von Verrechnungspreisen, die auf der Grundlage des >Dealing at arm's length<-Grundsatzes ermittelt wurden, vorgenommen. In den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen werden um Zwischenergebnisse bereinigt. Bei den erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und entsprechende latente Steuern in Ansatz gebracht. 5 WährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Positionen in fremder Währung (Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten) zum Stichtagskurs bewertet und Währungskurseffekte erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Positionen in fremder Währung sind mit den historischen Kursen angesetzt. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung (IAS 21) nach der modifizierten Stichtagskursmethode<. Da unsere Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist in der Regel die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Schulden werden folglich zu Stichtagskursen, das Eigenkapital - mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen - zu historischen Kursen sowie die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet. Währungsdifferenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung im Heidelberg-Konzern ergeben, werden ebenfalls erfolgsneutral mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet. Eine Rechnungslegung gemäß den Regelungen des IAS 29 war nicht notwendig, da es im Heidelberg-Konzern keine Tochtergesellschaften mit Sitz in Hochinflationsländern gibt. Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden wesentlichen Wechselkurse zugrunde:
6 Allgemeine Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Folgenden werden die im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Weitere Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz sowie entsprechende Zahlenangaben ergeben sich aus Tz. 8 ff. Allgemeine GrundlagenNach Auffassung des IASB erfüllt der Konzernabschluss bei Beachtung der qualitativen Kriterien der Rechnungslegung sowie der einzelnen IFRS den Grundsatz des >True and Fair View< und der >Fair Presentation< (Overriding Principle). Es darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes grundsätzlich nicht von den einzelnen Regelungen abgewichen werden. Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Einheitliche Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss wird auf der Grundlage konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach dem Grundsatz historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Ausnahme bestimmter Bilanzposten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Stetigkeit der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - mit Ausnahme der durch neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen erforderlichen Änderungen (siehe Tz. 2) - beibehalten worden. ErtragsrealisierungUmsätze aus dem Verkauf von Maschinen werden dann erfasst, wenn der Käufer die Verfügungsgewalt über die verkauften Maschinen erlangt hat. Dies ist in der Regel bei Lieferung der Maschine beziehungsweise nach deren Installation, falls der Anteil der Installation an der Leistungsverpflichtung wesentlich ist. Dabei verbleibt weder ein fortgeführtes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Maschinen. Bei in seltenen Fällen abgeschlossenen Bill-and-hold-Vereinbarungen wird der Umsatz aus dem Verkauf von Maschinen mit Rechnungsstellung und Einlagerung am vereinbarten Lagerort realisiert, sofern alle übrigen diesbezüglichen Kriterien des IFRS 15 erfüllt sind. Beim Verkauf von Maschinen teilen sich die Kundenzahlungen in der Regel in eine Anzahlung bei Zugang der Auftragsbestätigung, eine Anzahlung vor Lieferung und eine Abschlusszahlung nach Rechnungsstellung auf. Beim Verkauf von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen sowie beim Verkauf von Ladestationen (Wallboxes) im Bereich der E-Mobilität erfolgen regelmäßig mit Lieferung an den Kunden der Übergang der Verfügungsgewalt und die Erfassung der Umsätze. Die Erfassung von Umsätzen aus Dienstleistungsgeschäften erfolgt mit Erbringung der Dienstleistungen beziehungsweise wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Dienstleistungen erlangt hat. Bei langfristigen Serviceverträgen erfolgt in der Regel eine lineare Verteilung der Umsätze. Da die anfallenden Aufwendungen dem Leistungsfortschritt entsprechen, werden die für langfristige Serviceverträge abgegrenzten Umsatzerlöse proportional zum erwarteten Kostenverlauf erfasst. Die lineare Verteilung stellt aufgrund der Vielzahl der bestehenden langfristigen Serviceverträge dabei eine hinreichend genaue Schätzung des erwarteten Kostenverlaufs dar. Mit einem langfristigen Servicevertrag ist in der Regel auch eine Garantieverlängerung verbunden. Die damit verbundene Verpflichtung Heidelbergs, Serviceleistungen über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus anzubieten, stellt eine separate Leistungsverpflichtung dar. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Preisnachlässen ausgewiesen. Die Transaktionspreise werden aufgrund der Vielzahl der von den Kunden individuell wählbaren Maschinenkonfigurationen und Ausstattungsvarianten je Geschäft einzelfallspezifisch vereinbart. Enthält ein Vertrag variable Gegenleistungen, so wird der Umsatz bei Verkäufen von Maschinen in der Regel mit dem wahrscheinlichsten Betrag geschätzt. Bei Verbrauchsmaterialien bestehen variable Gegenleistungen, deren Volumen üblicherweise in Abhängigkeit von der Auslastung der Maschine schwankt. Bei Mehrkomponentenverträgen, wie Vereinbarungen über den Verkauf von neuen Druckmaschinen und Servicedienstleistungen, wird der Transaktionspreis auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen verteilt. Eine im Transaktionspreis enthaltene Finanzierungskomponente wird in Anwendung der Erleichterungsvorschrift nach IFRS 15 nur dann abgegrenzt, wenn der Zeitraum bis zum Erhalt der Gegenleistung vom Kunden länger als ein Jahr und der abzugrenzende Betrag wesentlich ist. Auf die Offenlegung der Transaktionspreise, die auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen aus nach einem festen Stundensatz abgerechneten Leistungen oder auf Verträge mit einer ursprünglichen Laufzeit unter einem Jahr entfallen, wird in entsprechender Ausübung des Vereinfachungswahlrechts nach IFRS 15 verzichtet. Die Erträge aus Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen werden auf der Grundlage der Regelungen des IFRS 16 erfasst. Immaterielle VermögenswerteSämtliche immateriellen Vermögenswerte - außer Geschäfts- oder Firmenwerte - weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. In entsprechender Ausübung des nach IAS 38 bestehenden Wahlrechts erfolgte die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden insoweit aktiviert, als die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten. Entwicklungs- und ForschungskostenEntwicklungskosten für neu entwickelte Produkte werden mit den Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind (IAS 38). Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Nutzenzuflüssen führen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Sofern aktivierte Entwicklungsprojekte die Kriterien von qualifizierten Vermögenswerten erfüllen, werden nach IAS 23 Fremdkapitalkosten grundsätzlich als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Der entsprechende Zinsaufwand ist dabei anhand der Effektivzinsmethode zu ermitteln. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten erfolgt auf der Grundlage des geschätzten Verkaufszeitraums der Produkte. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. SachanlagenNach IAS 16 bilanzierte bebaute und unbebaute Grundstücke werden in entsprechender Ausübung des bestehenden Wahlrechts zum Neubewertungsbetrag bewertet, der dem jeweiligen beizulegenden Zeitwert am Tag der Neubewertung abzüglich nachfolgender kumulierter Wertminderungsaufwendungen entspricht; eine Neubewertung ist in hinreichend regelmäßigen Abständen durchzuführen. Entsprechende Werterhöhungen dieser Grundstücke werden nach Berücksichtigung latenter Steuern über das >Sonstige Ergebnis< in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral einer Neubewertungsrücklage zugeführt beziehungsweise, soweit sie zuvor erfolgswirksam erfasste Wertminderungen aufheben, erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen werden, soweit sie den Betrag einer einem Grundstück zurechenbaren Neubewertungsrücklage nicht übersteigen, erfolgsneutral über das >Sonstige Ergebnis< und ansonsten aufwandswirksam erfasst. Alle übrigen Sachanlagen, einschließlich der nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, werden in entsprechender Ausübung des nach IAS 16 bestehenden Wahlrechts zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zugeordnet werden können, werden nach IAS 23 grundsätzlich als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen, die nicht zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswerts führen, werden aufwandswirksam behandelt. AnlageimmobilienAnlageimmobilien (IAS 40: >Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien<) werden in entsprechender Ausübung des nach IAS 40 bestehenden Wahlrechts zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungen bilanziert. Im Konzernanhang wird der beizulegende Zeitwert dieser Anlageimmobilien angegeben. Dieser wird durch konzernexterne, unabhängige Gutachter nach international anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt oder andernfalls aus dem aktuellen Marktpreis vergleichbarer Immobilien abgeleitet. LeasingEin Leasingverhältnis liegt vor, wenn vom Leasinggeber das Recht auf Nutzung eines eindeutig spezifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum auf den Leasingnehmer übertragen wird. Enthält ein Leasingverhältnis auch Nichtleasingkomponenten, so erfolgt deren Bilanzierung nicht nach IFRS 16. Die Leasingverhältnisse, bei denen wir als Leasingnehmer auftreten, betreffen im Wesentlichen die im Rahmen von Leasingverträgen gehaltenen Gebäude, den Fuhrpark sowie die IT-Ausstattung. Heidelberg macht von den Ausnahmeregelungen Gebrauch, den Aufwand für kurzfristige und geringwertige Vermögenswerte betreffende Leasingverhältnisse linear über die Laufzeit des Vertrags zu erfassen. Für alle übrigen Leasingverhältnisse wird am Bereitstellungstag des Vermögenswerts ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Nutzungsrechte werden am Bereitstellungstag zu Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen der Leasingverbindlichkeit zum Bereitstellungsdatum zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, bereits vor Bereitstellung geleisteter Leasingzahlungen und dem Barwert geschätzter Kosten am Laufzeitende abzüglich erhaltener Leasinganreize. Die Nutzungsrechte werden über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses oder bei wahrscheinlicher Inanspruchnahme einer Kaufoption über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sie unterliegen der Wertminderungsprüfung nach IAS 36. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst über die verbleibende Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Verwendung des entsprechenden währungs- und laufzeitabhängigen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Die Leasingzahlungen umfassen insbesondere feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize sowie variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind. Nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogene variable Leasingzahlungen werden erfolgswirksam erfasst, sobald die Bedingung, die die Zahlungen auslöst, eintritt. Diese sind wertmäßig von untergeordneter Bedeutung. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Effektivzinsmethode. Bei Änderungen der künftigen Leasingzahlungen durch Vertragsänderung oder aufgrund geänderter Beurteilung bestehender Restwertgarantien, Kauf- oder Verlängerungsoptionen wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst. Die Mietverträge enthalten zum Teil Kündigungs-, Verlängerungs- und / oder Kaufoptionen. Die Beurteilung, ob diese Optionen hinreichend sicher ausgeübt werden, basiert auf Ermessensentscheidungen zur Frage, ob wirtschaftliche Anreize zur Optionsausübung bestehen. Bei gemieteten Gebäuden besteht in der Regel die Verpflichtung, diese entsprechend der Nutzung instand zu halten und am Ende der Mietlaufzeit in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Untervermietung von gemieteten Gebäuden ist zum Teil nur mit Zustimmung des Eigentümers zulässig. Die im Heidelberg-Konzern bestehenden Leasingverhältnisse, bei denen wir als Leasinggeber auftreten, betreffen im Wesentlichen Druckmaschinen, die an Kunden vermietet werden. Sofern hierbei ein Operating Leasingverhältnis vorliegt, wird der zugrunde liegende Vermögenswert im Anlagevermögen aktiviert. Finanziert der Kunde eine Druckmaschine im Wege eines Finanzierungsleasing-Verhältnissen, wird die entsprechende Leasingforderung gegenüber dem Kunden innerhalb der Forderungen aus Absatzfinanzierung ausgewiesen. Die Risiken aus Leasingverhältnissen, bei denen wir als Leasinggeber auftreten, werden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen durch entsprechende Vertragsgestaltungen begrenzt. Insbesondere enthalten Leasingverträge Regelungen zu Risiken im Zusammenhang mit dem weiterhin bei Heidelberg liegenden rechtlichen Eigentum am Leasingobjekt, zum Beispiel hinsichtlich der Nutzung des Leasingobjekts, Standortänderungen und Versicherungen. Bei Finanzierungsleasingverträgen besteht regelmäßig ein vertragliches Andienungsrecht von Heidelberg an den Kunden zum kalkulierten Restwert. Hierdurch wird das Restwertrisiko in diesen Fällen auf den Kunden übertragen. Finanzierungsleasingverträge unterliegen überdies grundsätzlich dem Risikomanagement für Absatzfinanzierungen (siehe hierzu auch den Abschnitt >Operative Risiken und Chancen< des Risiko- und Chancenberichts des Konzernlageberichts). AbschreibungenDie Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte, die Sachanlagen und die Anlageimmobilien werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern (in Jahren) ermittelt:
Wertminderungen nichtfinanzieller VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wenn irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass dieser Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Eine gesonderte Regelung gilt für den Fall, dass ein immaterieller Vermögenswert (einschließlich aktivierter Entwicklungskosten) beziehungsweise ein Gegenstand des Sachanlagevermögens Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cashgenerating Unit) ist. Ist ein Vermögenswert Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, wird die außerplanmäßige Abschreibung auf der Basis des erzielbaren Betrags dieser Einheit ermittelt. Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ist dies der Regelfall; die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Segmenten Print Solutions und Packaging Solutions (siehe Tz. 38) sowie den Geschäftsfeldern Zaikio, E-Mobility und Printed Electronics. Der erzielbare Betrag ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Wurde einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und übersteigt ihr Buchwert den erzielbaren Betrag, so wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags außerplanmäßig abgeschrieben. Ein darüber hinausgehender Abwertungsbedarf wird durch anteilige Reduzierung der Buchwerte der übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit berücksichtigt. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die immateriellen Vermögenswerte und Gegenstände des Sachanlagevermögens zugeschrieben. Allerdings darf der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen. VorräteDie Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Ermittlung der Wertansätze liegt grundsätzlich das gewogene Durchschnittswertverfahren zugrunde. Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten, die auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt werden. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten der Erzeugnisse direkt zurechenbare Einzelkosten (wie Fertigungsmaterial und -löhne) sowie fixe und variable Produktionsgemeinkosten (wie Material- und Fertigungsgemeinkosten) einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen. Dabei werden insbesondere die Kosten berücksichtigt, die auf den spezifischen Produktionskostenstellen anfallen. Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Wertabschläge werden auf der Grundlage des zukünftigen Fabrikationsprogramms oder des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt. Hierbei werden, abhängig von der jeweiligen Vorratsposition, individuelle Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt, die aufgrund sachgerechter Beurteilungskriterien überprüft und angepasst werden. Bei der Bewertung werden niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag berücksichtigt. Sind bei früher abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung weggefallen und ist somit der Nettoveräußerungswert gestiegen, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands erfasst. FinanzinstrumenteGrundlagenEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden bilanziert, sobald Heidelberg Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Sofern bei marktüblichen Käufen beziehungsweise Verkäufen der Handelstag und der Erfüllungstag auseinanderfallen, werden Finanzinstrumente zum Erfüllungstag bilanziert. Die erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei beinhaltet bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, der Buchwert die direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt anhand der in IFRS 9 >Finanzinstrumente< definierten Bewertungskategorien. Gemäß IFRS 9 können finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente designiert werden. Von dieser Möglichkeit hat Heidelberg keinen Gebrauch gemacht. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Eine Saldierung erfolgt nur dann, wenn am Bilanzstichtag ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht sowie ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist (siehe Tz. 33). Bei kurzfristigen sowie variabel verzinslichen langfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der bilanzierte Buchwert einer angemessenen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts. Der Heidelberg-Konzern ist Ausfallrisiken dahin gehend ausgesetzt, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Von Ausfallrisiken betroffen sind dabei im Wesentlichen die Forderungen aus Absatzfinanzierung und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei den Forderungen aus Absatzfinanzierung bestehen Ausfallrisiken aufgrund von Branchen-, Kunden-, Restwert- und Länderrisiken. Diese Forderungen werden mithilfe eines internen Forderungsmanagements sehr eng überwacht und gesteuert. Die Ausfallrisiken aus derivativen Finanzinstrumenten werden regelmäßig gesteuert und hinsichtlich Bonitätsverschlechterungen kontinuierlich überwacht. Von einer Beeinträchtigung der Bonität und damit einem signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos wird ausgegangen, sobald Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind. Sind Forderungen mehr als 180 Tage überfällig, werden sie vollständig wertgemindert, da mit ihrem Ausfall gerechnet werden muss. Ein Ausfall liegt grundsätzlich immer vor, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr vollumfänglich begleichen kann. Bei Forderungen aus Absatzfinanzierung wird von einem Ausfall auch dann ausgegangen, wenn Kundenfinanzierungen von Heidelberg wegen Nichtzahlung vorzeitig gekündigt werden, mit Beginn der Sicherheitenverwertung oder bei Insolvenz des Kunden. Kreditsicherungsmaßnahmen werden auch bei vollständig wertgeminderten Forderungen fortgesetzt. In diesem Zuge realisierte Beträge werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei ausstehenden Forderungen wird laufend überprüft, ob bestehende Vollstreckungsmaßnahmen noch erfolgversprechend sind. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Forderungen aus Absatzfinanzierungen, für die noch Vollstreckungsmaßnahmen bestehen, abgeschrieben. Kommt es bei Forderungen aus Absatzfinanzierung in Bezug auf die vertraglichen Zahlungsströme zu einer Neuverhandlung oder anderweitigen Änderung und werden kurzfristig keine weiteren Überfälligkeiten mehr erwartet, werden bestehende Wertberichtigungen aufgelöst und die Forderungen entsprechend den erwarteten Kreditverlusten bewertet. Die Überfälligkeiten werden regelmäßig überwacht. Finanzielle Vermögenswerte werden >zu fortgeführten Anschaffungskosten< bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell mit der Zielsetzung gehalten werden, vertragliche Zahlungsströme zu erzielen, und die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen. Bei >zu fortgeführten Anschaffungskosten< bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden Wertminderungen erfolgswirksam entweder direkt durch Reduktion des Buchwerts der finanziellen Vermögenswerte oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos berücksichtigt. Die Art der Abbildung der Wertminderung ist abhängig von der eingeschätzten Wahrscheinlichkeit des Ausfallrisikos. Bei uneinbringlichen Forderungen wird der Buchwert ausgebucht. Verringert sich die Höhe der Wertminderung in den folgenden Berichtsperioden objektiv aufgrund eines nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, wird die erfasste Wertminderung in entsprechender Höhe erfolgswirksam rückgängig gemacht. Finanzielle Vermögenswerte werden >erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert< bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell mit der Zielsetzung gehalten werden, sowohl vertragliche Zahlungsströme zu erzielen als auch die finanziellen Vermögenswerte zu verkaufen, und wenn die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen. Bei >erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert< bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird als Wertminderung die Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher erfolgswirksam erfasster Wertberichtigungen, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise ohne Anpassung des Buchwertes im Sonstigen Ergebnis erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung von Fremdkapitalinstrumenten in nachfolgenden Berichtsperioden objektiv aufgrund eines nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, werden diese Wertaufholungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam beziehungsweise im Sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte werden >erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gemäß IFRS 9 sind neben den zu bildenden Einzelwertberichtigungen die aus zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten erwarteten Kreditverluste auf Basis des Modells des erwarteten Verlusts (Expected-Loss-Modell) zu beurteilen. Die Ermittlung des erwarteten Verlusts ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts nicht signifikant erhöht, wird die Wertminderung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt bei den Forderungen aus Absatzfinanzierung auf Basis der Kreditrisikoeinschätzung je Einzelforderung. In diese Ermittlung werden alle Forderungen einbezogen, die nicht bereits einzelwertberichtigt sind. Wesentliche Inputfaktoren sind die intern ermittelte individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung sowie der erwartete Verlust bei Ausfall. Als zukunftsorientierte Informationen werden aus der internen Kundenrisikobewertung gewonnene Einschätzungen zur voraussichtlichen Entwicklung des makroökonomischen Umfelds sowie der Nachfrage im relevanten Markt einbezogen, um daraus Rückschlüsse auf die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Kunden zu ziehen. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht, wird die Forderung einzelwertberichtigt. Forderungen aus Absatzfinanzierung werden nicht einzelwertberichtigt, wenn der Wert der gehaltenen Sicherheiten den Forderungsbetrag bei Ausfall übersteigt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden entsprechend dem gewählten vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Wertminderungen nach IFRS 9 bereits ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wird das Portfolio der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ländern und Überfälligkeiten geclustert. Basierend auf historisch beobachtbaren Ausfallraten wird eine Ausfallmatrix berechnet, die um einen zukunftsorientierten Faktor angepasst wird, der die erwartete Entwicklung des Länderrisikos abbildet. Das theoretisch maximal verbleibende Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten ohne Berücksichtigung von Sicherheiten entspricht den bilanzierten Werten. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht, wird die Wertminderung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nicht einzelwertberichtigt, wenn der Wert der gehaltenen Sicherheiten den Forderungsbetrag bei Ausfall übersteigt. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sofern die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme enden oder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf eine Vertragspartei übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sofern die vertragliche Verpflichtung beglichen oder rechtswirksam aufgehoben wurde. Werden finanzielle Verbindlichkeiten entsprechend IFRIC 19 vollständig oder teilweise durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten des Schuldners getilgt, ist der Unterschied zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente ergebniswirksam zu erfassen. Dabei werden die der Ausgabe der Eigenkapitalinstrumente zuzurechnenden Kosten direkt vom Eigenkapital abgesetzt (IAS 32). Die Nettogewinne und -verluste umfassen im Wesentlichen im Betriebs- sowie Finanzergebnis erfasste Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts und Währungskurseffekte sowie im Finanzergebnis erfasste Zinsaufwendungen und -erträge aus Finanzinstrumenten. Die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts beinhalten auch im Eigenkapital erfasste Effekte von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Angaben zum Risikomanagement finden sich sowohl in Tz. 33 als auch im Kapitel >Risiken und Chancen< des zusammengefassten Lageberichts. FinanzanlagenUnter den >Finanzanlagen<, die Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Beteiligungen und Wertpapiere beinhalten, werden sowohl finanzielle Vermögenswerte als auch nicht-finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die in den >Finanzanlagen< ausgewiesenen Wertpapiere werden überwiegend in Ausübung des Wahlrechts des IFRS 9 für Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente als >erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte< eingestuft, da bei diesen nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung im Vordergrund steht. Auf der Grundlage des IFRS 9 sind diese Finanzinstrumente grundsätzlich unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral über das Sonstige Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Diese Wertpapiere werden grundsätzlich zu Börsenkursen bewertet. Sofern dieser Wert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bewertet. Die angemessene Klassifizierung dieser Wertpapiere wird zum Kaufzeitpunkt festgelegt und zum jeweiligen Bilanzstichtag überprüft. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die sonstigen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen, der sonstigen Beteiligungen sowie der zu Anschaffungskosten bewerteten Wertpapiere werden zu den Bilanzstichtagen auf Werthaltigkeit geprüft und erforderliche Wertminderungen erfolgswirksam erfasst. Erwerbe und Verkäufe von Beteiligungen basieren auf geschäftspolitischen Überlegungen. AusleihungenBei den Ausleihungen handelt es sich um von uns ausgereichte Kredite, die nach IFRS 9 als >zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte< klassifiziert werden. Langfristige unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert bilanziert. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Die finanziellen Vermögenswerte der Bewertungskategorie >erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte< werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet; unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus AbsatzfinanzierungUnter den Forderungen aus Absatzfinanzierung sind Forderungen an unsere Kunden ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Maschinenverkäufen entstehen, sowie Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Finanzierungsleasingverhältnisse umfassen vermietete Anlagen, die wirtschaftlich als Anlagenverkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind. Diese Forderungen werden gemäß IFRS 16 in Höhe des Nettoinvestitionswerts, das heißt zu den abgezinsten zukünftigen Mindestleasingzahlungen zuzüglich eventueller nicht garantierter Restwerte, angesetzt. Die Leasingzahlungen werden in Tilgungsleistungen und Zinserträge aufgeteilt und die Zinserträge im Sinne einer konstanten periodischen Verzinsung über die Laufzeit der Leasingverhältnisse in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Absatzfinanzierung sind der Bewertungskategorie >zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet des IFRS 9 zugeordnet und werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie >zu fortgeführten Anschaffungskosten< unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Forderungen und sonstige VermögenswerteUnter Forderungen und sonstige Vermögenswerte< werden sowohl nichtfinanzielle Vermögenswerte als auch finanzielle Vermögenswerte, einschließlich derivativer Finanzinstrumente, ausgewiesen. Die finanziellen Vermögenswerte sind - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - der Bewertungskategorie des IFRS 9 >zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet: zugeordnet. Die nichtfinanziellen Vermögenswerte werden entsprechend den jeweils anzuwendenden Standards bewertet. Flüssige MittelDie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten weisen eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten auf. Finanzielle VerbindlichkeitenOriginäre Finanzinstrumente umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie nichtderivative sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die nichtderivativen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte Schulden (Accruals) für ausstehende Rechnungen sowie abgegrenzte Schulden aus dem Personalbereich. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten werden direkt zurechenbare Transaktionskosten berücksichtigt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zur Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten siehe Abschnitt >Leasing< innerhalb dieser Textziffer. Finanzgarantien werden mit dem nach IAS 37 zu ermittelndem Betrag oder dem höheren ursprünglich passivierten Betrag abzüglich etwaiger Amortisationen bilanziert. Der Ausweis erfolgt innerhalb der anderen Rückstellungen. Derivative FinanzinstrumenteIm Heidelberg-Konzern sind unter derivativen Finanzinstrumenten Sicherungsgeschäfte zu verstehen, die zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt werden. Sie dienen der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Handelspositionen, das heißt Derivate ohne Grundgeschäft, werden nicht eingegangen. Wir verwenden derzeit außerbörslich gehandelte sogenannte OTC-Instrumente (>Over the Counter<). Diese umfassen aktuell Devisentermingeschäfte und Zinsswaps. Der Umfang der Sicherung durch Finanzderivate erstreckt sich auf gebuchte, schwebende und hochwahrscheinliche antizipierte Grundgeschäfte. Nach IFRS 9 erfüllen Derivate die Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deshalb sind sie zwingend mit ihren Marktwerten zu aktivieren (sonstige Vermögenswerte) beziehungsweise zu passivieren (sonstige Verbindlichkeiten). Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Erfüllungstag. Für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge-Accounting) ist gemäß IFRS 9 die Unterscheidung zwischen Fair-Value-Hedge und Cashflow-Hedge von grundlegender Bedeutung. Ziel eines Fair-Value-Hedges ist der Ausgleich der Marktwertänderungen von bilanziellen Vermögenswerten und Schulden durch gegenläufige Marktwertänderungen des designierten Sicherungsgeschäfts. Ein aus der Marktwertänderung des designierten Sicherungsgeschäfts resultierender Gewinn oder Verlust ist sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Das Grundgeschäft ist hinsichtlich des gesicherten Risikos mit Wirkung ab Sicherungsbeginn ebenfalls erfolgswirksam zu bewerten. Ein Cashflow-Hedge bezweckt die Absicherung von Zahlungsstromänderungen, die sich typischerweise aus in der Konzernbilanz ausgewiesenen variabel verzinslichen Vermögenswerten oder Schulden, aus schwebenden Geschäften in fremder Währung oder aus geplanten zukünftigen Transaktionen ergeben. Die Berücksichtigung der Gewinne und Verluste der Marktwerte der als Sicherungsgeschäft designierten Derivate erfolgt bis zum Eintritt des jeweils gesicherten Grundgeschäfts erfolgsneutral im Eigenkapital. Sicherungsgeschäfte, die die Dokumentationsanforderungen des IFRS 9 für Hedge-Accounting nicht erfüllen oder deren Grundgeschäft nicht mehr existiert, werden als >erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet< klassifiziert. Hybride FinanzinstrumenteFinanzinstrumente, die sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthalten, werden ihrem Charakter entsprechend in unterschiedlichen Bilanzpositionen angesetzt. Zum Zeitpunkt der Begebung wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente, der sich als Barwert der vertraglich festgelegten künftigen Zahlungen ergibt, als Anleiheverbindlichkeit bilanziert. Das Wandlungsrecht wird in Höhe der Differenz zwischen dem Emissionserlös und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in der Kapitalrücklage erfasst. Während der Laufzeit der Anleihe wird der Zinsaufwand der Fremdkapitalkomponente aus dem Marktzins zum Zeitpunkt der Begebung für eine vergleichbare Anleihe ohne Wandlungsrecht errechnet. Die Emissionskosten der Wandelanleihen reduzieren direkt proportional die Anschaffungskosten der Eigen- beziehungsweise der Fremdkapitalkomponente. Dabei erfolgt der Abzug im Eigenkapital erfolgsneutral, nach Berücksichtigung etwaiger damit verbundener Ertragsteuervorteile. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und SchuldenLangfristige Vermögenswerte und Schulden werden als zur Veräußerung bestimmt eingestuft, wenn eine Veräußerung höchst wahrscheinlich ist und der Vermögenswert in seinem derzeitigen Zustand zum sofortigen Verkauf zur Verfügung steht. Daneben muss ein Beschluss vorliegen, den Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe innerhalb eines Jahres zu verkaufen. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert nach Abzug von Veräußerungskosten angesetzt. Sie werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenLatente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Liability-Methode) berechnet (IAS 12). Demnach werden Steuerabgrenzungsposten auf sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen der Einzelgesellschaften beziehungsweise der Organgesellschaften und auf entsprechende Konsolidierungsvorgänge gebildet. Überdies sind latente Steueransprüche für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen zu berücksichtigen. Latente Steueransprüche für Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe aktiviert, wie es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird, und damit eine Nutzung hinreichend sicher erscheint. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wird ein Steuersatz in Höhe von 27,94 Prozent (Vorjahr: 27,97 Prozent) zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 Prozent und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wurde der durchschnittliche Gewerbesteuersatz berücksichtigt. Eine Abzinsung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden wurde in den Fällen vorgenommen, in denen dies nach den Regelungen des IAS 12 vorgeschrieben ist. Eine Saldierung hat hiernach dann zu erfolgen, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuern besteht und sich die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und die bei der gleichen Gesellschaft beziehungsweise im gleichen Organkreis entstehen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Versorgungsverpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl die leistungsorientierten als auch die beitragsorientierten Altersversorgungssysteme. Bei den leistungsorientierten Altersversorgungssystemen werden die Pensionsverpflichtungen nach der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt (IAS 19). Hierzu werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Der für die Barwerte der definierten Leistungsverpflichtungen verwendete Abzinsungssatz basiert grundsätzlich auf den Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen, wobei die Anleihen grundsätzlich ein Rating von AA auf der Grundlage der von Bloomberg zur Verfügung gestellten Informationen aufweisen. Dieser Abzinsungssatz wird ebenfalls bei der Ermittlung der Nettozinsen auf die Nettoschuld/ den Vermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen verwendet. Die Sterbe- und Ausscheidewahrscheinlichkeiten werden im Inland nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck beziehungsweise im Ausland nach vergleichbaren ausländischen Sterbetafeln ermittelt. Das mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen wird mit den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen saldiert. Die liquiden Mittel des Heidelberg Pension-Trust e. V. werden von diesem treuhänderisch verwaltet und dienen der Sicherung der Versorgungsansprüche sowie von Rentenauszahlungen im Verzögerungsfall. Sie qualifizieren nicht als Planvermögen gemäß IAS 19.8. Der laufende und gegebenenfalls nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird sofort erfasst und unter dem Personalaufwand ausgewiesen, der Nettozinsaufwand als Saldo aus den Zinsaufwendungen auf die Leistungsverpflichtungen und den Zinserträgen aus dem Planvermögen im Finanzergebnis. Gewinne oder Verluste, die sich aus der Erwartungsänderung hinsichtlich der Lebenserwartung, der künftig erwarteten Renten- und Gehaltssteigerungen und des Abzinsungssatzes gegenüber dem tatsächlichen Verlauf während der Periode ergeben, werden erfolgsneutral unmittelbar im >Sonstigen Ergebnis< in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung der im >Sonstigen Ergebnis< ausgewiesenen Gewinne und Verluste aus Neubewertungen in nachfolgenden Perioden ist nicht gestattet. Ebenfalls erfolgsneutral im >Sonstigen Ergebnis< auszuweisen ist die Differenz zwischen dem am Periodenanfang ermittelten (Zins-)Ertrag aus den Planvermögen und dem am Ende der Periode tatsächlich festgestellten Ertrag aus den Planvermögen. Bei beitragsorientierten Altersversorgungssystemen werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden dafür nicht gebildet, da das Unternehmen in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt. Sonstige RückstellungenSonstige Rückstellungen sind insoweit berücksichtigt, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Höhe der Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und diese zuverlässig geschätzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 Prozent liegen muss. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit oder bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit dem Erwartungswert der Erfüllungsbeträge. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Rückstellungen werden zu produktionsbezogenen Vollkosten unter Berücksichtigung möglicher Kostensteigerungen bewertet. Rückstellungen für Restrukturierungen werden insoweit gebildet, als diese die Kriterien des IAS 37 beziehungsweise des IAS 19 erfüllen. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung entsprechender Zinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Die zugrunde gelegten Zinssätze sind abhängig von der entsprechenden Laufzeit der Verpflichtung. ErtragsteuerschuldenErtragsteuerschulden werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Werden in den Ertragsteuerschulden unsichere Ertragsteuerpositionen angesetzt, weil sie wahrscheinlich sind, werden diese in der Regel mit dem wahrscheinlichsten Betrag bewertet. Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden erfordert zum Teil Ermessensentscheidungen. Aktienbasierte Vergütung mit BarausgleichIm Rahmen der mehrjährigen variablen Vergütung des Vorstands wird seit dem Geschäftsjahr 2017 / 2018 auf der Grundlage der Messgröße >Total Shareholder Return< eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich gewährt, die am Ende der jeweiligen Performance Period (Dreijahreszeitraum) erfüllt wird. Die Bewertung nach IFRS 2 dieser Vergütungskomponente erfolgt auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts unter Verwendung einer Monte-Carlo-Simulation. Ab dem Jahr der Gewährung wird bei einem dreijährigen Erdienungszeitraum der jeweilige beizulegende Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag und zum Erfüllungstag neu ermittelt und anteilig im Personalaufwand erfasst. VertragsverbindlichkeitenVertragsverbindlichkeiten entstehen regelmäßig beim Verkauf von Bogenoffset-Maschinen aufgrund der üblicherweise eingeforderten Anzahlung sowie bei Service- und Wartungsleistungen infolge der Einmalzahlung bei Vertragsabschluss. Zuwendungen der öffentlichen HandFür von der öffentlichen Hand gewährte steuerpflichtige Investitionszuschüsse sowie steuerfreie Investitionszulagen besteht ein Wahlrecht, diese entweder als passivischen Abgrenzungsposten zu bilanzieren oder bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abzusetzen. Heidelberg weist die Zuschüsse als Rechnungsabgrenzungsposten aus, der während der Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagevermögens entsprechend dem Abschreibungsverlauf aufgelöst und als Ertrag erfasst wird. EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Heidelberg-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/ oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen der bestmöglichen Schätzung des aus dem Haftungsumfang resultierenden Erfüllungsbetrags. 7 Schätzungen und ErmessensentscheidungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind gewisse Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen für die Berichtsperiode auswirken. Dabei ergeben sich für den Ersteller des Konzernabschlusses gewisse Ermessensspielräume. Im Wesentlichen sind die nachfolgenden Sachverhalte von Annahmen und Schätzungen betroffen:
Im Rahmen des Impairment-Tests der Geschäfts- oder Firmenwerte wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert bestimmt. Dabei spiegelt der beizulegende Zeitwert die bestmögliche Schätzung des Preises wider, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen bei Verkauf der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag vereinnahmen würden. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwartet werden. Durch Veränderung der Einflussfaktoren kann sich der beizulegende Zeitwert beziehungsweise Nutzungswert verändern, und dies könnte zur Erfassung von Wertminderungen führen. Wie im Vorjahr gilt dies im Berichtsjahr in besonderem Umfang aufgrund von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Dem Impairment-Test der Geschäfts- oder Firmenwerte liegen im Wesentlichen die in Tz. 18 aufgeführten Parameter zugrunde. Bei Verminderung des zur Ermittlung der ewigen Rente verwendeten Wachstumsfaktors um jeweils einen Prozentpunkt sowie bei der Verminderung des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit um 5 Prozent würde sich für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Print Solutions, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Packaging Solutions und für die zahlungsmittelgenerierende Einheit E-Mobility - wie im Vorjahr - kein Abschreibungsbedarf ergeben. In der Planung wurde dabei ein Ende der Covid-19-Pandemie und entsprechend eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau (im Geschäftsjahr 2019 / 2020) im Laufe des Geschäftsjahres 2022 /2023 unterstellt. Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes vor Steuern um einen Prozentpunkt für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Print Solutions auf 11,0 Prozent (Vorjahr: 10,3 Prozent), für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Packaging Solutions auf 10,9 Prozent (Vorjahr: 10,2 Prozent) und für die zahlungsmittelgenerierende E-Mobility auf 14,0 Prozent (Vorjahr: 13,7 Prozent) hätte - wie im Vorjahr - zu keinem Abschreibungsbedarf geführt. Bei immateriellen Vermögenswerten - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - sowie Gegenständen des Sachanlagevermögens unterliegt die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern der Einschätzung des Managements. Außerdem wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag des Vermögenswerts beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zugeordnet wurde, aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert bestimmt. Dabei spiegelt der beizulegende Zeitwert die bestmögliche Schätzung des Preises wider, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen bei Verkauf des Vermögenswerts am Bilanzstichtag vereinnahmen würden. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwartet werden können. Durch Veränderung der Einflussfaktoren kann sich der Zeitwert beziehungsweise Nutzungswert verändern, und dies könnte zur Erfassung von Wertminderungen oder Wertaufholungen führen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus Absatzfinanzierung können sich Bonitäts- und Ausfallrisiken insoweit ergeben, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und dadurch Vermögensverluste auftreten. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde ein bestimmter Teil der Forderungen im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine zum Bilanzstichtag als nicht werthaltig erachtet (siehe auch Abschnitt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen< in Tz. 21). Die Ermittlung der erforderlichen Wertberichtigungen (siehe auch Abschnitt Finanzinstrumente< in Tz. 6) erfolgt auf zukunftsgerichteter Basis unter Berücksichtigung der Bonität der Kunden, vorliegender Sicherheiten sowie Erfahrungen aufgrund historischer Ausfallraten. Als zukunftsgerichtete Faktoren werden dabei insbesondere Informationen zur erwarteten Bonitätsentwicklung nach Ländern (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) beziehungsweise aus der internen Kundenrisikobewertung gewonnene Einschätzungen zur voraussichtlichen Entwicklung des makroökonomischen Umfelds sowie der Nachfrage im relevanten Markt (Forderungen aus Absatzfinanzierung) einbezogen. Der tatsächliche Zahlungsausfall der Kunden kann von dem erwarteten Zahlungsausfall aufgrund der zugrunde gelegten Einflussfaktoren abweichen. Für den Ansatz und die Bewertung sonstiger Rückstellungen werden die Höhe und die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme geschätzt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit oder bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit dem Erwartungswert der Erfüllungsbeträge. Die Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme kann von den Schätzungen abweichen. Hinsichtlich der Sensitivitätsanalyse im Zusammenhang mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verweisen wir auf die Ausführungen in Tz. 26. Die Annahmen und Schätzungen basieren jeweils auf dem aktuellen Kenntnisstand und den aktuell verfügbaren Daten. Die tatsächliche Entwicklung kann von den Schätzungen abweichen. Wenn die tatsächlichen Beträge von den geschätzten abweichen, werden die Buchwerte der relevanten Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung8 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse beinhalten neben den Erträgen aus Verkäufen von Maschinen in Höhe von 1.244.362 Tsd € (Vorjahr: 1.086.470 Tsd €), den Erträgen aus Verkäufen von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen in Höhe von 581.932 Tsd € (Vorjahr: 511.947 Tsd €), den Erträgen aus Verkäufen von Ladestationen (Wallboxes) im Bereich der E-Mobilität in Höhe von 49.942 Tsd € (Vorjahr: 22.365 Tsd €) beziehungsweise den Erträgen aus Dienstleistungsgeschäften in Höhe von 290.240 Tsd € (Vorjahr: 276.020 Tsd €) des Weiteren Erträge aus Provisionen, aus Finanzierungsleasingverhältnissen und aus Operating-Leasing-Verhältnissen in Höhe von 14.541 Tsd € (Vorjahr: 13.985 Tsd €) sowie nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge aus Absatzfinanzierungen und Finanzierungsleasingverhältnissen in Höhe von 2.415 Tsd € (Vorjahr: 2.383 Tsd €). In Bezug auf die Erträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind der Veräußerungsgewinn sowie der Finanzertrag auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis wie im Vorjahr jeweils von untergeordneter Bedeutung. Die Erträge aus Operating-Leasing-Verhältnissen betrugen 11.213 Tsd € (Vorjahr: 11.430 Tsd €). Die Geschäftstätigkeit von Heidelberg gliedert sich in den Bereich Print Solutions mit den Kundenkategorien Digital, Commercial und Industrial, den Bereich Packaging Solutions, der im Wesentlichen die Bereiche Folding Cartons und Label bündelt, sowie den Bereich Technology Solutions mit den Geschäften von Zaikio, E-Mobility und Printed Electronics. Die Verkäufe von Maschinen umfassen im Wesentlichen das Bogenoffset-Geschäft, den Etikettendruck, die Druckweiterverarbeitung und den Digitaldruck. Die Umsatzerlöse in Höhe von 2.183.432 Tsd € (Vorjahr: 1.913.169 Tsd €) umfassen Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 in Höhe von 2.166.476 Tsd € (Vorjahr: 1.896.802 Tsd €) und sonstige Umsatzerlöse in Höhe von 16.956 Tsd € (Vorjahr: 16.367 Tsd €). Zum 31. März 2022 beträgt der Auftragsbestand 900.816 Tsd € (Vorjahr: 636.439 Tsd €). Von den zum Bilanzstichtag noch nicht erfüllten als Vertragsverbindlichkeiten (siehe Tz. 29) ausgewiesenen Leistungsverpflichtungen entfallen 220.277 Tsd € (Vorjahr: 136.683 Tsd €) auf noch nicht ausgelieferte Maschinen und 63.779 Tsd € (Vorjahr: 65.711 Tsd €) auf noch nicht erbrachte Wartungs- und Serviceleistungen. Mit der Erfüllung der erstgenannten Leistungsverpflichtungen wird im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwölf Monate und mit der Erfüllung der letztgenannten Leistungsverpflichtungen im Wesentlichen innerhalb eines kurz- bis mittelfristigen Zeitraums gerechnet. Weitere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen erfolgen im Segmentbericht und im Regionenbericht des zusammengefassten Lageberichts. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Segmenten und Regionen ist in Tz. 38 enthalten. 9 Sonstige betriebliche Erträge
In der Position >Erträge aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Anlageimmobilien< sind der Abgangsgewinn aus der Veräußerung der Fläche von rund 130.000 qm am Standort Wiesloch/Walldorf in Höhe von 12.383 Tsd € und der Ertrag im Zusammenhang mit dem Verkauf der bisherigen Liegenschaft in Brentford, Großbritannien, in Höhe von 26.863 Tsd € ausgewiesen. 10 Materialaufwand
Die auf die Gesamtleistung bezogene Materialquote beträgt 46,8 Prozent (Vorjahr: 46,4 Prozent). In der Position >Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren< wurde im Vorjahr unter anderem Materialaufwand bei Unfertigen Erzeugnissen und Fertigen Erzeugnissen in Höhe von 7.422 Tsd € ausgewiesen, der aus dem Covid-19-bedingten Beschäftigungsrückgang resultierte. 11 Personalaufwand und Anzahl der Mitarbeiter
In der Position >Aufwand / Ertrag aus Altersversorgung< wurde im Vorjahr auch der Ertrag aus der im Geschäftsjahr 2020 /2021 erfolgten Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten der Unternehmen in Deutschland in Höhe von 72.831 Tsd € ausgewiesen. Erstattungsansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für Aufwendungen zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit mindern den Personalaufwand um 5.200 Tsd € (Vorjahr: 26.727 Tsd €). Die Anzahl der Mitarbeiter 1) betrug:
12 AbschreibungenDie Abschreibungen einschließlich Wertminderungen in Höhe von 79.423 Tsd € (Vorjahr: 77.833 Tsd €) entfallen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 12.736 Tsd € (Vorjahr: 10.894 Tsd €), auf Sachanlagen in Höhe von 66.589 Tsd € (Vorjahr: 66.836 Tsd €) sowie auf Anlageimmobilien in Höhe von 98 Tsd € (Vorjahr: 103 Tsd €). Von den Abschreibungen und Wertminderungen entfallen 17.414 Tsd € (Vorjahr: 17.987 Tsd €) auf in den Sachanlagen ausgewiesene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen. Diese betreffen Grundstücke und Bauten in Höhe von 9.461 Tsd € (Vorjahr: 9.221 Tsd €), Technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 230 Tsd € (Vorjahr: 177 Tsd €) sowie Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 7.723 Tsd € (Vorjahr: 8.589 Tsd €). Die Wertminderungen in Höhe von 2.667 Tsd € (Vorjahr: 166 Tsd €) entfallen im Wesentlichen auf Software/ Sonstige Rechte sowie Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen. Im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine wurden 830 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €), im Wesentlichen Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, als nicht werthaltig angesehen. Die Wertminderungen sind in Höhe von 1.440 Tsd € dem Segment Print Solutions und in Höhe von 1.227 Tsd € dem Segment Packaging Solutions zuzuordnen. 13 Sonstige betriebliche Aufwendungen
In der Position >Mieten, Pachten, Leasing< werden die folgenden Beträge für Leasingverhältnisse, bei denen der Heidelberg-Konzern als Leasingnehmer auftritt, erfasst:
14 Finanzergebnis
15 Finanzerträge
In den >Erträgen aus Finanzanlagen/Ausleihungen/Wertpapieren< sind in der Berichtsperiode Dividenden auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere in Höhe von 64 Tsd € (Vorjahr: 66 Tsd €) enthalten. 16 Finanzaufwendungen
In den >Zinsen und ähnlichen Aufwendungen< werden im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der im März 2022 vollständig zurückgezahlten Wandelanleihe, der Kreditfazilität, den Förderdarlehen sowie dem im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf des Forschungs- und Entwicklungszentrums in Heidelberg übernommenen und im Januar 2022 vollständig zurückgezahlten Darlehen (siehe Tz. 28) ausgewiesen. Der Nettozinsaufwand für Pensionen ergibt sich als Saldo aus den Zinsaufwendungen auf die definierten Leistungsverpflichtungen (DBO) und den (Zins-)Erträgen aus den Planvermögen. In den >Zinsen und ähnlichen Aufwendungen< sind Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.596 Tsd € (Vorjahr: 1.820 Tsd €) enthalten. Die Aufwendungen für Finanzanlagen /Ausleihungen /Wertpapiere enthalten Abschreibungen in Höhe von 4.519 Tsd € (Vorjahr: 1.002 Tsd €). 17 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Aufgrund der Anwendung geänderter beziehungsweise neuer Standards ergaben sich im Berichtsjahr, wie bereits im Vorjahr, keine zusätzlichen Steueraufwendungen beziehungsweise Steuererträge. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen die inländische Körperschaftsteuer (15 Prozent) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) sowie die Gewerbesteuer (12,11 Prozent; Vorjahr: 12,14 Prozent) beziehungsweise vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften. Der nominale inländische Gesamtsteuersatz betrug im Berichtsjahr 27,94 Prozent (Vorjahr: 27,97 Prozent). Für die temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 121.203 Tsd € (Vorjahr: 150.431 Tsd €) wurden keine latenten Steuerschulden passiviert, da eine Umkehrung dieser Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist oder entsprechende Effekte keiner Besteuerung unterliegen. Eine Bilanzierung latenter Steuern würde auf den jeweils anzuwendenden Steuersätzen unter Berücksichtigung der lokalen Besteuerung geplanter Dividenden beruhen. Der latente Steuerertrag aus der Aufhebung einer früheren Abwertung latenter Steueransprüche auf temporäre Differenzen beziehungsweise der latente Steueraufwand infolge der Abwertung betrug im Berichtsjahr 0 Tsd € (Vorjahr: 23 Tsd €) beziehungsweise 58 Tsd € (Vorjahr: 98 Tsd €). Im Berichtsjahr resultierte ein latenter Steuerertrag in Höhe von 9.188 Tsd € aus der Aktivierung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen im Zuge der Einbringung des bestehenden Geschäftsbetriebs E-Mobility auf die neu gegründete Gesellschaft Amperfied GmbH. Die Höhe der steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche gebildet wurden, beträgt insgesamt 2.016.523 Tsd € (Vorjahr: 1.952.287 Tsd €). Von diesen sind 0 Tsd € bis 2023 (Vorjahr: 2 Tsd € bis 2022), 1.357 Tsd € bis 2024 (Vorjahr: 6 Tsd € bis 2023), 1.943 Tsd € bis 2025 (Vorjahr: 1.806 Tsd € bis 2024), 70 Tsd € bis 2026 (Vorjahr: 3.443 Tsd € bis 2025), 91.686 Tsd € bis 2027 (Vorjahr: 159 Tsd € bis 2026) und 1.921.467 Tsd € bis 2028 und später (Vorjahr: 1.946.871 Tsd € bis 2027 und später) nutzbar. Auf Zinsvorträge in Höhe von 98.530 Tsd € (Vorjahr: 115.472 Tsd €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden latente Steueransprüche nur angesetzt, wenn ihre Realisierung in der nächsten Zukunft gewährleistet ist. Auf in den Vorjahren gebildete latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge wurden im Berichtsjahr Abschreibungen in Höhe von 1.742 Tsd € (Vorjahr: 1.140 Tsd €) vorgenommen. Auf bislang noch nicht berücksichtigte steuerliche Verlustvorträge wurden im Berichtsjahr latente Steueransprüche in Höhe von 765 Tsd € (Vorjahr: 898 Tsd €) gebildet. Im Berichtsjahr wurden in Höhe von 4.186 Tsd € (Vorjahr: 726 Tsd €) latente Steueransprüche auf laufende steuerliche Verluste ertragswirksam aktiviert. Die Zuschreibungen latenter Steueransprüche auf temporäre Differenzen sowie auf bislang noch nicht berücksichtigte steuerliche Verlustvorträge betrifft eine deutsche Gesellschaft. Die Zuschreibung ist im Wesentlichen auf die wirtschaftliche Erholung der Gesellschaft zurückzuführen. Es wurden latente Steueransprüche in Höhe von 47.302 Tsd € (Vorjahr: 42.404 Tsd €) bei Gesellschaften aktiviert, die im Berichtsjahr oder im vorhergehenden Geschäftsjahr einen steuerlichen Verlust erzielt haben, da aufgrund der Steuerplanungsrechnung davon ausgegangen wird, dass in absehbarer Zukunft ein positives steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung stehen wird. Im Berichtsjahr sind 223 Tsd € Erträge (Vorjahr: 0 Tsd €) aus der Geltendmachung von Verlustrückträgen angefallen. Die effektiven Steuern wurden im Berichtsjahr aufgrund bislang nicht berücksichtigter latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge um 6.834 Tsd € (Vorjahr: 502 Tsd €) entlastet. In den effektiven Ertragsteuern sind im Saldo periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3.824 Tsd € (Vorjahr: 1.642 Tsd € Erträge) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lassen sich aus dem Ergebnis vor Steuern wie folgt entwickeln:
Erläuterungen zur Konzernbilanz18 Immaterielle VermögenswerteDie Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten Beträge aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben (Asset Deals) sowie aus dem Erwerb von Anteilen von Unternehmen (Share Deals). Zur Durchführung der Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) sind die Vermögenswerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cashgenerating Units) zugeordnet worden. Diese entsprechen den Segmenten Print Solutions und Packaging Solutions (siehe Tz. 38) sowie den Geschäftsfeldern Zaikio, E-Mobility und Printed Electronics. Die Buchwerte der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Print Solutions, Packaging Solutions, Zaikio und E-Mobility zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 47.013 Tsd € (1. April 2021: 49.115 Tsd €), 77.458 Tsd € (1. April 2021 : 77.608 Tsd €), 817 Tsd € (1. April 2021: 817 Tsd €) beziehungsweise 2.479 Tsd € (1. April 2021: 2.480 Tsd €). Gemäß IAS 36 wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert bestimmt. Dabei spiegelt der beizulegende Zeitwert die bestmögliche Schätzung des Preises wider, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen bei Verkauf der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag vereinnahmen würden. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwartet werden. Der Ermittlung des von Heidelberg verwendeten Nutzungswerts auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode liegen die vom Vorstand genehmigten Planungen zugrunde, die auf der Mittelfristplanung des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit für eine Periode von fünf (Vorjahr: fünf) Geschäftsjahren basieren. Grundlage für diese Planungen sind Erfahrungen der Vergangenheit, die Unternehmensstrategie, externe Informationsquellen sowie die Erwartungen über die künftige Marktentwicklung. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswerts durch das Management beruht, sind im Planungszeitraum Prognosen hinsichtlich der Umsatzentwicklung sowie der Kosten unter Berücksichtigung der Effekte aus unternehmensweiten Ergebnisverbesserungsmaßnahmen (EBIT), der Kapitalkosten sowie der Wachstumsrate. Im Detailplanungszeitraum beträgt die Umsatzsteigerung durchschnittlich rund 1,1 Prozent (Vorjahr: rund 4,8 Prozent) pro Jahr für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Print Solutions, rund 7,7 Prozent (Vorjahr: rund 9,0 Prozent) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Packaging Solutions rund 62,3 Prozent (Vorjahr: rund 48,3 Prozent) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit E-Mobility. Diese Umsatzsteigerungen beruhen zum einen auf prognostizierten Verkaufspreiserhöhungen, in denen sich auch eine Preisinflation ausdrückt. Zum anderen resultieren sie aus einem Umsatzwachstum in einzelnen bereits am Markt etablierten Produktbereichen, bei denen auf Basis externer Informationsquellen sowie eigener Erwartungen ein Marktwachstum prognostiziert wird, beziehungsweise aus einem erwarteten Umsatzhochlauf bei bis zum Berichtsjahr neu auf den Markt gebrachten Produkten und Geschäftsmodellen. Angepasst um erwartete Kostenentwicklungen ergibt sich daraus ein EBIT-Wachstum bis zum Ende des Planungszeitraums auf einen mittleren einstelligen Prozentsatz vom Umsatz für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Print Solutions, auf einen hohen einstelligen Prozentsatz für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Packaging Solutions und auf einen niedrigen zweistelligen Prozentsatz für die zahlungsmittelgenerierende Einheit E-Mobility. Bei den Mittelabflüssen aus der unternehmensbezogenen Investitionstätigkeit handelt es sich um Investitionen auf Basis bereits im Berichtsjahr begonnener Maßnahmen sowie geplanter Erhaltungsinvestitionen auf der Grundlage der aktuellen und prognostizierten Abnutzung. Im Nutzungswertmodell werden keine zusätzlichen Einnahmen aus Erweiterungsinvestitionen berücksichtigt. In Bezug auf das EBIT erfolgt der Übergang in die ewige Rente durch Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 1 Prozent (Vorjahr: 1 Prozent) für das EBITDA auf Basis des letzten Planjahres sowie der nachhaltigen Abschreibungen. Als Ergebnis ist festzustellen, dass für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Print Solutions, Packaging Solutions und E-Mobility trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie - wie im Vorjahr - kein Abwertungsbedarf besteht. Die ermittelten Cashflows wurden mit gewichteten Kapitalkostensätzen (WACC) vor Steuern in Höhe von 10,0 Prozent (Vorjahr: 9,3 Prozent) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Print Solutions, in Höhe von 9,9 Prozent (Vorjahr: 9,2 Prozent) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Packaging Solutions sowie in Höhe von 13,0 Prozent (Vorjahr: 12,7 Prozent) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit E-Mobility auf der Grundlage von Marktdaten diskontiert. Für die Ermittlung der gewichteten Kapitalkostensätze wurde im Vorjahr die Auswahl des Referenzmarktes zur Ableitung des Beta-Faktors im Rahmen der Bestimmung der Eigenkapitalkosten verfeinert. Im Rahmen des Impairment-Tests wurden nach den Anforderungen des IAS 36.134 Sensitivitätsanalysen durchgeführt; ein Wertminderungsbedarf wurde hierbei nicht festgestellt (siehe Tz. 7). Die aktivierten Entwicklungskosten beziehen sich überwiegend auf dem Segment Packaging Solutions zuzuordnende Entwicklungen für den Bereich Bogenoffsetdruckmaschinen und für Workflow-Software. Die im Berichtsjahr nicht zu aktivierenden Entwicklungskosten aus allen Segmenten - einschließlich der Forschungskosten - belaufen sich auf 90.631 Tsd € (Vorjahr: 81.427 Tsd €). 19 Sachanlagen und AnlageimmobilienIm Rahmen der letztmalig im Geschäftsjahr 2019/2020 durchgeführten Neubewertung der in den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke waren Wertsteigerungen in Höhe von 169.823 Tsd € abzüglich latenter Steuern in Höhe von 1.308 Tsd € erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis< beziehungsweise Wertverminderungen von 1.882 Tsd € erfolgswirksam in den >Abschreibungen< erfasst worden. Wären die zum 31. März 2022 im Bestand befindlichen Grundstücke weiterhin nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet worden, hätte sich zum Bilanzstichtag ein Buchwert dieser Grundstücke von 20.541 Tsd € (Vorjahr: 22.068 Tsd €) ergeben. Der beizulegende Zeitwert dieser nach dem Neubewertungsmodell des IAS 16 bilanzierten Grundstücke wurde zuletzt zum Bewertungsstichtag 31. März 2020 nahezu vollständig durch konzernexterne, unabhängige Gutachter nach international anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt und entspricht der zweiten Stufe der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13. Die bisherige Liegenschaft in Brentford - zwischen London City und Flughafen Heathrow gelegen - wurde im ersten Quartal des Berichtsjahres an den Immobilienentwickler Fairview New Homes Ltd. verkauft. Aus der im dritten Quartal des Berichtsjahres vollzogenen Transaktion mit einem vereinbarten Kaufpreis im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich resultierte ein Ertrag in Höhe von über 20 Mio €, der in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde. Der Großteil des Kaufpreises wird vereinbarungsgemäß erst im Geschäftsjahr 2022/ 2023 geleistet. Im dritten Quartal des Vorjahres hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft im Rahmen der geplanten Standort- und Strukturoptimierungen eine Fläche von rund 130.000 qm am Standort Wiesloch /Walldorf für rund 43 Mio € an einen Immobilienentwickler veräußert; der Abgangsgewinn in Höhe von 12.383 Tsd € wurde im Berichtsjahr in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Nach dem Vollzug des Verkaufs einer Fläche von rund 130.000 Quadratmetern am Standort Wiesloch-Walldorf Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 / 2022 wurden im Rahmen der Standort- und Strukturoptimierungen Ende des Kalenderjahres 2021 weitere rund 80.000 Quadratmeter an denselben Investor veräußert. Der Kaufpreis der zweiten Tranche lag in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrags, die Transaktion soll im Geschäftsjahr 2022/ 23 vollzogen werden. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden zum 31. März 2022 gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert (siehe Tz. 20). Die Buchwerte der innerhalb der Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, bei denen wir als Leasingnehmer auftreten, entwickelten sich wie folgt:
Zu weiteren Erläuterungen bezüglich der den Nutzungsrechten gegenüberstehenden Leasingverbindlichkeiten siehe Tz. 28. Die Buchwerte der im Anlagevermögen aktivierten Vermögenswerte aus Operating-Leasing-Verhältnissen, bei denen wir als Leasinggeber auftreten, betragen 39.083 Tsd € (Vorjahr: 36.356 Tsd €). Diese werden in den Technischen Anlagen und Maschinen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Druckmaschinen, die an Kunden vermietet werden. Die Bruttobuchwerte betrugen 61.433 Tsd € (Vorjahr: 51.754 Tsd €), und die kumulierten Abschreibungen beliefen sich auf 22.350 Tsd € (Vorjahr: 15.398 Tsd €). Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 6.529 Tsd € (Vorjahr: 5.789 Tsd €) erfasst. Aus Operating-Leasing-Verhältnissen werden zukünftige Mieteinnahmen in Höhe von 17.179 Tsd € (Vorjahr: 21.024 Tsd €) erwartet. Diese nicht diskontierten Leasingzahlungen sind wie folgt fällig:
Im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Heidelberg-Konzerns (siehe Tz. 28) wurden Sachanlagen und Anlageimmobilien durch Sicherungsübereignung sowie Bestellung einer Gesamtgrundschuld als Sicherheiten begeben. Die Buchwerte dieser Sicherheiten betragen zum Bilanzstichtag 444.842 Tsd € (Vorjahr: 471.689 Tsd €) und 4.656 Tsd € (Vorjahr: 5.046 Tsd €). Die Buchwerte des zeitweise ungenutzten Sachanlagevermögens sowie des Sachanlagevermögens, das nicht mehr genutzt wird, sind von untergeordneter Bedeutung. Für an Kunden des Heidelberg-Konzerns vermietete Sachanlagen im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen sind in Höhe der abgezinsten zukünftigen Mindestleasingzahlungen entsprechende Forderungen aktiviert. Die Leasinggegenstände werden somit nicht in unserem Anlagevermögen ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert der Anlageimmobilien (IAS 40: >Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien< entspricht der zweiten Stufe der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13 und beträgt 8.084 Tsd € (Vorjahr: 9.655 Tsd €). Anlageimmobilien mit einem beizulegenden Zeitwert von 2.861 Tsd € (Vorjahr: 2.861 Tsd €) wurden durch konzernexterne, unabhängige Gutachter nach international anerkannten Bewertungsmethoden bewertet. Die übrigen beizulegenden Zeitwerte sind aus aktuellen Marktpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Im Berichtsjahr sind - wie im Vorjahr - nur unwesentliche laufende Erträge beziehungsweise Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlageimmobilien angefallen. 20 Finanzanlagen und zur Veräußerung bestimmte VermögenswerteDie Finanzanlagen beinhalten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 155 Tsd € (Vorjahr: 270 Tsd €), sonstige Beteiligungen in Höhe von 3.791 Tsd € (Vorjahr: 4.100 Tsd €) und Wertpapiere in Höhe von 2.598 Tsd € (Vorjahr: 2.351 Tsd €). Angaben zu den Wertpapieren und deren beizulegendem Zeitwert sind in Tz. 33 enthalten. Die zum 31. März 2022 gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung bestimmt klassifizierten Vermögenswerte in Höhe von 29.689 Tsd € (31. März 2021: 41.098 Tsd €) betreffen neun bebaute Grundstücke und fünf unbebaute Grundstücke, deren Verkauf jeweils geplant sowie eingeleitet worden ist. Die Vermögenswerte sind mit 16.804 Tsd € dem Segment Print Solutions und mit 12.885 Tsd € dem Segment Packaging Solutions zuzuordnen. 21 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die Forderungen aus Absatzfinanzierung (ohne Leasingforderungen aus Finanzierungsleasingverträgen) sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus Verträgen mit Kunden und betrugen 288.580 Tsd € zum 1. April 2021 sowie 288.367 Tsd € zum 31. März 2022. Im Berichtsjahr sind in den kurzfristigen übrigen Vermögenswerten 861 Tsd € Planvermögen (Vorjahr: 3.943 Tsd €) enthalten (siehe Tz. 26). Im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Heidelberg-Konzerns (siehe Tz. 28) wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Absatzfinanzierung sowie Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte grundsätzlich in Form von stillen Zessionen als Sicherheiten begeben. Die Buchwerte dieser Sicherheiten betragen zum Bilanzstichtag 43.260 Tsd € (Vorjahr: 37.894 Tsd €), 2.455 Tsd € (Vorjahr: 2.820 Tsd €) beziehungsweise 1.385 Tsd € (Vorjahr: 449 Tsd €). Forderungen aus AbsatzfinanzierungDer beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Absatzfinanzierung entspricht im Wesentlichen den ausgewiesenen Buchwerten. Dieser Zeitwert basiert auf zukünftig erwarteten Cashflows und fristenkongruenten, die Kundenbonität berücksichtigenden Zinssätzen. Der abgeleitete Marktwert der Sicherheiten, die für Forderungen aus Absatzfinanzierung gehalten werden, beträgt zum Bilanzstichtag 39.459 Tsd € (Vorjahr: 35.980 Tsd €). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Eigentumsvorbehalte, wobei der Umfang der Absicherung regional variiert. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Absatzfinanzierung haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Insbesondere aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden Forderungen aus Absatzfinanzierung mit einem Buchwert von 2.792 Tsd € (Vorjahr: 3.308 Tsd €) modifiziert, deren Wertberichtigungen in Höhe des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusts (Stufe 3) bemessen wurden. Die Netto-Verluste aus diesen Modifikationen von insgesamt 83 Tsd € (Vorjahr: 40 Tsd €) wurden im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasst. Die Modifikationen führten zu einer Umstellung der Wertberichtigungen von dem über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlust (Stufe 3) zum erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust (Stufe 1) in Höhe von 713 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €). Auch aus Modifikationen in früheren Geschäftsjahren resultierten in der Berichtsperiode keine wesentlichen Umstellungen der Wertberichtigungen von dem über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlust (Stufe 3) zum erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust (Stufe 1). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Forderungen aus Absatzfinanzierung abgeschrieben, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen. Die Bruttobuchwerte verteilen sich zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Ausfallrisikoklassen:
In den Forderungen aus Absatzfinanzierung sind Leasingforderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen ausgewiesen, bei denen insbesondere unsere Finanzierungsgesellschaften als Leasinggeber auftreten. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der undiskontierten Leasingzahlungen sowie deren Überleitung auf die als Leasingforderung ausgewiesene Nettoinvestition in das Leasingverhältnis:
Die Kreditrisiken aus den Forderungen aus Absatzfinanzierung sind branchenbedingt in der Printmedien-Industrie konzentriert. Ein großer Anteil der Forderungen aus Absatzfinanzierung besteht gegenüber Kunden aus Industrieländern. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenEntsprechend dem vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde die folgende Wertminderungsmatrix zur Ermittlung des erwarteten Verlusts auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen zum 31. März 2022 verwendet:
Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist überwiegend als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen. Die erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Bruttobuchwert von 237.680 Tsd € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 234.820 Tsd €) werden auf kollektiver Basis ermittelt. Der abgeleitete Marktwert der Sicherheiten, die für Forderungen aus Maschinenverkäufen gehalten werden, beträgt zum Bilanzstichtag 99.155 Tsd € (Vorjahr: 112.729 Tsd €). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Eigentumsvorbehalte, wobei der Umfang der Absicherung regional variiert. Der Gesamtaufwand der Periode aus Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug 7.714 Tsd € (Vorjahr: 7.007 Tsd €) und betraf im Berichtsjahr mit 1.299 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €) solche Forderungen, die im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine als nicht werthaltig erachtet wurden. Die davon auf Wertberichtigungskonten gebuchten Wertminderungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Wesentliche Modifikationen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen im Berichtsjahr nicht vor. Die im Berichtsjahr abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen zum Teil noch Vollstreckungsmaßnahmen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden im Berichtsjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen. Andere Forderungen und sonstige VermögenswerteBei den Anderen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten (ohne derivative Finanzinstrumente) ist der Buchwert überwiegend als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen. Die Liquiden Mittel des Heidelberg Pension-Trust e. V. in Höhe von 14.599 Tsd € (Vorjahr: 14.704 Tsd €) werden von diesem treuhänderisch verwaltet (siehe Tz. 26). Sie dienen der Sicherung aller Versorgungsverpflichtungen. Derzeit sind sie ausreichend, um im Sicherungsfall die nicht bereits durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützten Versorgungsansprüche vollständig zu bedecken und sie bieten darüber hinaus einen Liquiditätspuffer für etwaige verzögerte Rentenauszahlungen. Auf Ausleihungen/ Darlehen (Bruttobuchwert: 5.656 Tsd €; Vorjahr: 5.101 Tsd €) sowie auf übrige finanzielle Vermögenswerte (Bruttobuchwert: 70.556 Tsd €; Vorjahr: 52.075 Tsd €) entfallen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 4.644 Tsd € (Vorjahr: 224 Tsd €) sowie in Höhe von 2.799 Tsd € (Vorjahr: 3.544 Tsd €). Von den Wertberichtigungen des Vorjahres auf Ausleihungen/Darlehen wurden wie im Vorjahr keine verbraucht und keine aufgelöst. Zuführungen zu Wertberichtigungen waren in Höhe von 4.292 Tsd € erforderlich (Vorjahr: 0 Tsd €). Von den Wertberichtigungen des Vorjahres auf übrige finanzielle Vermögenswerte wurden 665 Tsd € (Vorjahr: 476 Tsd €) verbraucht und 156 Tsd € (Vorjahr: 6 Tsd €) aufgelöst. Zuführungen waren in Höhe von 25 Tsd € erforderlich (Vorjahr: 173 Tsd €). Von den nicht wertberichtigten Ausleihungen /Darlehen sowie übrigen finanziellen Vermögenswerten waren 1.103 Tsd € (Vorjahr: 3.473 Tsd €) länger als 180 Tage überfällig. In den derivativen Finanzinstrumenten sind positive Marktwerte aus Cashflow-Hedges in Höhe von 1.811 Tsd € (Vorjahr: 467 Tsd €) sowie aus Fair-Value-Hedges in Höhe von 1.520 Tsd € (Vorjahr: 1.041 Tsd €) enthalten. Der für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2020/ 2021 erwartete Verkauf der Gallus-Gruppe war nicht vollzogen worden. Die benpac holding ag hatte die zum terminierten Closing am 29. Januar 2021 vereinbarte Kaufpreiszahlung in Höhe von 120 Mio € nicht geleistet, obwohl hierfür alle Voraussetzungen vorlagen. Heidelberg hatte daraufhin im vierten Quartal des Vorjahres von dem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Auf der Grundlage eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nahm Heidelberg Herrn Marco Corvi in der Schweiz auf Schadensersatz in Anspruch. Zusätzlich machte Heidelberg in einem DIS-Schiedsverfahren einen Anspruch in Höhe von 30 Mio € gegen die benpac holding ag geltend. Es handelt sich insofern um eine Teilklage bezüglich des vertraglichen pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 50 Mio € gegen die benpac holding ag. Über das Vermögen der benpac holding ag wurde im Geschäftsjahr 2021/ 2022 ein Konkursverfahren in der Schweiz eröffnet. Das DIS-Schiedsverfahren wurden in der Folge auf Antrag von Heidelberg ruhend gestellt. Wie im Vorjahr erfüllen diese Ansprüche auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Einschätzungen in Bezug auf das in der Schweiz anhängige Beitreibungsverfahren gegen Marco Corvi und des eingeleiteten Schiedsverfahrens gegen die benpac holding ag zum 31. März 2022 nicht die Voraussetzungen zur Bilanzierung. 22 Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenDie latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sind den nachfolgenden Positionen zuzuordnen:
In den latenten Steueransprüchen sind langfristige latente Steuern in Höhe von 60.573 Tsd € (Vorjahr: 49.970 Tsd €) enthalten. Die latenten Steuerschulden enthalten langfristige latente Steuern in Höhe von 2.442 Tsd € (Vorjahr: 4.309 Tsd €). Aufgrund der Währungsumrechnung wurden im Berichtsjahr die latenten Steueransprüche um 2.224 Tsd € erhöht (Vorjahr: um 2.136 Tsd € verringert). Aufgrund der Änderung des Konsolidierungskreises wurden die latenten Steueransprüche um 19 Tsd € (Vorjahr: um 124 Tsd €) erhöht. Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Ertragsteuern gliedern sich wie folgt auf:
23 Vorräte
Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 13.058 Tsd € (Vorjahr: 15.241 Tsd €) erfasst, um die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert anzupassen. Sie stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der mangelnden Werthaltigkeit eines Teils unserer Vorräte im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine in Höhe von 4.782 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €) sowie mit verringerten Marktrealisierungschancen eines geringen Teils unserer Vorräte in Höhe von 8.276 Tsd € (Vorjahr: 15.241 Tsd €). Aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit von Kunden wurden im Rahmen der Verwertung von Sicherheiten Gebrauchtmaschinen zurückgenommen. Der Buchwert der im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Heidelberg-Konzerns (siehe Tz. 28) als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 305.138 Tsd € (Vorjahr: 302.861 Tsd €). 24 Flüssige MittelDie flüssigen Mittel setzen sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen; ihr Buchwert ist als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen. Bei den flüssigen Mitteln liegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Devisenbeschränkungen in Höhe von 25.469 Tsd € (Vorjahr: 26.493 Tsd €) vor. Guthaben bei Kreditinstituten werden ausschließlich zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition gehalten. 25 EigenkapitalGrundkapital/Anzahl der ausgegebenen Stückaktien/Eigene AktienDie Stückaktien lauten auf den Inhaber und gewähren einen anteiligen Betrag von 2,56 € am voll eingezahlten Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft. Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beträgt 779.466.887,68 € und ist eingeteilt in 304.479.253 Stückaktien. Zum 31. März 2022 befinden sich wie bereits im Vorjahr noch 142.919 Stückaktien im eigenen Bestand. Der auf das Grundkapital entfallende Betrag dieser Aktien beläuft sich - wie im Vorjahr - auf 366 Tsd € bei einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 0,05 Prozent zum 31. März 2022 (Vorjahr: 0,05 Prozent). Die Aktien wurden im März 2007 erworben. Der anteilige Anschaffungspreis für den Erwerb betrug 4.848 Tsd €. Daneben fielen anteilige Transaktionskosten in Höhe von 5 Tsd € an. Damit ergaben sich anteilige Anschaffungskosten in Höhe von 4.853 Tsd €. Diese Aktien können nur zur Herabsetzung des Kapitals der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sowie für Belegschaftsaktienprogramme und andere Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden oder Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft oder einem ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden. Bedingtes KapitalBedingtes Kapital 2014Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft war zuletzt auf Grundlage von Hauptversammlungsbeschlüssen vom 24. Juli 2014 und 24. Juli 2015 um bis zu 48.230.453,76 €, eingeteilt in 18.840.021 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2014); Einzelheiten zum Bedingten Kapital 2014 waren in § 3 Abs. 3 der Satzung geregelt. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, § 3 Abs. 3 der Satzung zu streichen, nachdem das Bedingte Kapital 2014 aufgrund des Endes des Wandlungszeitraums und des Auslaufens der am 25. März 2015 platzierten und am 30. März 2015 begebenen Wandelanleihe, zu deren Bedienung das Bedingte Kapital 2014 ausschließlich noch diente, funktionslos geworden war. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 19. April 2022 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Bedingtes Kapital 2019Die Hauptversammlung hat am 25. Juli 2019 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options-, Wandel- und / oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte unter Einschluss von Kombinationen vorgenannter Instrumente (nachfolgend zusammen >Schuldverschreibungen<) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 30.447.925 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 77.946.688,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgeschlossen werden. Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wurde dazu um bis zu 77.946.688,00 € bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2019); Einzelheiten zum Bedingten Kapital 2019 finden Sie in § 3 Abs. 3 der Satzung. Der Beschluss wurde mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim am 6. September 2019 wirksam. Genehmigtes KapitalGemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 185.609.612,80 € ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 72.503.755 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgeschlossen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Einzelheiten zum Genehmigten Kapital 2019 finden Sie in § 3 Abs. 4 der Satzung. Die Beschlüsse wurden mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim am 6. September 2019 wirksam. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beinhaltet im Wesentlichen Beträge aus Kapitalerhöhungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, aus der Sachkapitalerhöhung im Rahmen der Gallus-Transaktion im Geschäftsjahr 2014 / 2015, aus der im März 2019 wirksam gewordenen Barkapitalerhöhung, aus vereinfachten Kapitalherabsetzungen gemäß § 237 Abs. 5 AktG sowie die Aufwendungen aus der Ausgabe von Optionsrechten an Mitarbeiter gemäß IFRS 2: >Anteilsbasierte Vergütung< und die aus Wandelschuldverschreibungen (siehe die Ausführungen unter >Bedingtes Kapital<) resultierende Differenz zwischen dem Emissionserlös und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten in der Vergangenheit erzielte Ergebnisvorträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, Konsolidierungseffekte und Effekte aus Neubewertungen der Nettoschulden (Vermögenswerte) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Sonstige RücklagenDie Sonstigen Rücklagen umfassen die Wechselkurseffekte, die erfolgsneutrale Marktbewertung aus IFRS 9 und die Neubewertung der nach IAS 16 bilanzierten Grundstücke. Ergebnisverwendung der Heidelberger Druckmaschinen AktiengesellschaftDer im Geschäftsjahr 2020/ 2021 erzielte handelsrechtliche Jahresüberschuss in Höhe von 119.256.163,70 € wurde im Vorjahr mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 351.796.056,91 € verrechnet. Der im Geschäftsjahr 2021 / 2022 erzielte handelsrechtliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.791.739,48 € wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. 26 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die Mehrzahl der Mitarbeiter trägt der Heidelberg-Konzern eine direkte oder durch Beitragszahlungen an private Institutionen finanzierte Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung. Die Versorgungsleistungen werden in Abhängigkeit von den länderspezifischen Gegebenheiten gewährt. Sie basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen enthalten sowohl solche aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die nach Eintritt des Versorgungsfalls zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt finanziert. Erläuterung der wesentlichen VersorgungszusagenAuf die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft (Sitz Heidelberg, Deutschland), die Heidelberger Ruckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH, die Heidelberg Postpress Deutschland GmbH und die Heidelberg Manufacturing Deutschland GmbH (jeweils Sitz Wiesloch, Deutschland) entfielen 835 Mio € (Vorjahr: 934 Mio €) des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtungen (DBO) und 31 Mio € (Vorjahr: 29 Mio €) der Planvermögen. Bis zum Geschäftsjahr 2014/ 2015 umfassten die zugesagten Leistungen im Wesentlichen Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Witwerrente sowie Waisenrente) sowie Altersprämien beziehungsweise Sterbegeld. Die Rentenhöhe der Alters- beziehungsweise Invalidenrente ergab sich aus der Rentengruppe, in die der Mitarbeiter aufgrund seines rentenfähigen Einkommens eingestuft wurde, und den zurückgelegten anrechnungsfähigen Dienstjahren, im Invaliditätsfall unter Berücksichtigung von Zurechnungszeiten. Rentenfähige Dienstjahre sind alle Dienstjahre, die der Mitarbeiter vom Eintritt in das Unternehmen, frühestens jedoch ab Vollendung des 20. Lebensjahres, bis zum Eintritt des Versorgungsfalls beim Unternehmen verbracht hat. Am 28. Februar 2006 wurden die leistungsorientierten, fondsfinanzierten Pläne bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und bei der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH für den Neuzugang geschlossen. Den Mitarbeitern der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH, die ab dem 1. März 2006 in das Unternehmen eingetreten sind, wurde eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung (Defined Contribution) bei einem Versicherer gewährt. Durch Vereinbarung vom 27. Februar 2015 mit dem Gesamtbetriebsrat haben die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und die Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH ein ab dem 1. Januar 2015 geltendes Versorgungssystem mit erhöhtem Anreiz zur Eigenvorsorge eingeführt. Mit dieser Vereinbarung wurde die vorherige oben beschriebene >endgehaltsorientierte Rentenzusage< auf eine >beitragsbasierte Kapitalzusage< umgestellt, die auch weiterhin Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Witwerleistungen sowie Waisenleistungen) beinhaltet. Für alle bisherigen Versorgungsbezieher sowie künftig eintretende Versorgungsfälle der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH sowie mit der zum 1. April 2015 ausgegründeten Heidelberg Manufacturing Deutschland GmbH findet der neue Tarifvertrag über betriebliche Altersversorgung vom 30. Juni 2020 Anwendung. Die gemäß der Altregelung erdienten Versorgungsbestandteile wurden in der Form überführt, als für die zum 31. März 2015 (Überführungsstichtag) jeweils zugesagte erreichte Versorgungsanwartschaft auf dem Versorgungskonto des Mitarbeiters zum 1. April 2015 ein entsprechender Initialbaustein gutgeschrieben wurde. Die Höhe dieses Initialbausteins beruht auf der zum 31. März 2015 erreichten monatlichen Rente multipliziert mit einem pauschalierten Kapitalisierungsfaktor. Der jährliche Versorgungsbeitrag bestimmt sich in Abhängigkeit von den vollendeten Dienstjahren des Mitarbeiters auf der Grundlage der jeweils beitragsfähigen Bezüge. Der Arbeitgeber stellt daneben für jeden aktiven Mitarbeiter, der Entgeltumwandlung betreibt, jährlich einen weiteren Beitrag zum Versorgungskonto des Mitarbeiters bereit, der in Abhängigkeit von dem Aufbauversorgungsbeitrag des Mitarbeiters geleistet wird und ein Viertel des kumulierten Entgeltumwandlungsbetrags des Mitarbeiters pro Geschäftsjahr beträgt und auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Die Auszahlung des Versorgungsguthabens erfolgt grundsätzlich in drei, fünf oder zwölf Jahresraten, optional kann der Mitarbeiter 14 Jahresraten inklusive einer erhöhten Erstrate wählen. Alternativ kann der Mitarbeiter das Versorgungsguthaben als lebenslange Rente abrufen und unter bestimmten Voraussetzungen dieses als Einmalkapitalzahlung auszahlen lassen. Die Auszahlungsoption Rate/ Rente von 60 Prozent /40 Prozent stellt für die Berechnung des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtungen im Inland eine weitere versicherungsmathematische Annahme dar. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH, das im März 2006 errichtet wurde, wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den Heidelberg Pension-Trust e. V., Heidelberg, der rechtlich unabhängig vom Unternehmen ist, übertragen. Durch den jeweiligen Treuhandvertrag wird eine Verwaltungstreuhand zwischen der jeweiligen Gesellschaft und dem Treuhänder sowie eine Sicherungstreuhand zwischen dem Treuhänder und den Versorgungsberechtigten begründet (Doppeltreuhandverhältnis). Das CTA dient der Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen. Die jeweiligen Treuhandvermögen werden von dem Treuhänder im Einklang mit dem jeweiligen Treuhandvertrag verwaltet. Dieses qualifizierte bislang als Planvermögen. Durch Vereinbarung vom 17. März 2020 mit dem Treuhänder, dem Heidelberg Pension-Trust e. V., Heidelberg, haben die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und die Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH den Treuhandvertrag geändert. Seither kann Treuhandvermögen auf die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und die Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH zurückübertragen werden, sofern das im Treuhandvertrag neu festgelegte Mindestvermögen von 15,0 Mio € (siehe Tz. 21) dadurch nicht unterschritten wird. Diese Rückübertragung ist seither auch möglich, wenn die korrespondierenden Pensionsverpflichtungen noch nicht überdotiert sind. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsänderung am 17. März 2020 ist die Planvermögenseigenschaft des von der Vertragsänderung betroffenen Treuhandvermögens ex nunc beziehungsweise prospektiv entfallen. Durch Vereinbarungen mit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beziehungsweise der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH vom 17. März 2020 haben auch die jeweiligen Gesamtbetriebsräte im Namen und im Interesse der Versorgungsberechtigten ihre Zustimmung zu dieser Änderung des Treuhandvertrags erteilt. Zum 17. März 2020 wurde entsprechend bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH ein Abgang der Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 394,8 Mio €, die in das Planvermögen eingebracht waren, erfasst. Dies führte im Geschäftsjahr 2019/ 2020 zu einem Zahlungsmittelzufluss der Liquiden Mittel in Höhe von 324,4 Mio € und einem Zugang bei den frei verfügbaren Wertpapieren zu ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 55,4 Mio € beziehungsweise den Anderen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 15,0 Mio € (siehe Tz. 21). Die erfolgte Rückübertragung setzte einen entsprechenden Antrag der Treugeber und eine entsprechende Bewilligung des Treuhänders voraus, einen Anspruch auf die Rückübertragung hatten die Treugeber nicht. Die zurückübertragenen Mittel dürfen ausschließlich für vertraglich definierte Maßnahmen des Abbaus von Finanzverbindlichkeiten und der Neuausrichtung von Heidelberg verwendet werden; bei Eintritt bestimmter Ereignisse inklusive Verstößen gegen diese Auflagen der Mittelverwendung entsteht eine vertragliche Verpflichtung zur Rückführung eines Teils der rückübertragenen Mittel an den Treuhänder. Bezüglich des verbliebenen Treuhandvermögens verweisen wir auf Tz. 21. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der Unternehmen in Deutschland neu geregelt. Dies beinhaltet die Zusammenführung der bisherigen Versorgungsregelungen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH, der Heidelberg Manufacturing Deutschland GmbH sowie der Heidelberg Postpress Deutschland GmbH und eine einheitliche Dynamisierung der Betriebsrenten, die sich an der erwartet niedrigeren Inflation orientiert. Die neue Regelung führt zu einer Reduzierung der erwarteten künftigen Rentensteigerungen. Für leitende Angestellte wurde zum 1. März 2006 eine beitragsorientierte Leistungszusage eingeführt, die die Verzinsung der in Abhängigkeit von Gehalt und EBIT festgesetzten Beiträge mit Zinssätzen vorsieht, die sich am jeweiligen höchstzulässigen Rechnungszins für Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland sowie an der Vermögensanlage des bisherigen CTA orientieren. Zugesagt ist eine Kapitalleistung, es besteht die Option auf Umrechnung in eine lebenslange Rente. Weiter hat dieser Personenkreis die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zur Erhöhung der arbeitgeberfinanzierten Direktzusage. In Deutschland bestehen keinerlei rechtliche oder regulatorische Mindestdotierungsverpflichtungen. Für Einzelheiten zu den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft siehe die Ausführungen im >Vergütungsbericht< auf den Seiten 172 bis 190 des Geschäftsberichts. Der HEIDELBERG GROUP PENSION SCHEME in Großbritannien umfasst einen leistungsorientierten und einen beitragsorientierten Teil. Ab dem 1. April 2020 wurden alle zukünftigen Beiträge in den beitragsorientierten Plan an einen Dritten übertragen; die zugehörigen Finanzmittel wurden im Juni 2020 übertragen. Auf den Heidelberg Group Pension Scheme entfielen 257 Mio € (Vorjahr: 255 Mio €) des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtungen (DBO) und 247 Mio € (Vorjahr: 246 Mio €) des Planvermögens. Der leistungsorientierte Teil basiert auf dem Endgehalt mit garantiertem Rentenniveau. Dabei hängt das Rentenniveau von der Beschäftigungsdauer und dem jeweiligen Gehalt vor dem Eintritt des Rentenbezugs ab. Die Rentenzahlungen werden in Abhängigkeit von der Entwicklung des Einzelhandelspreisindex angepasst. Dieser Plan ist Gegenstand der gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen (>Statutory Funding Objective<) gemäß Rentengesetz (>Pension Act<) aus dem Jahr 2004. Die notwendige Finanzierung wird mindestens alle drei Jahre durch sogenannte technische Bewertungen durchgeführt. Dabei wird festgestellt, ob die gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen eingehalten wurden. Der leistungsorientierte Plan wird durch einen Treuhänder verwaltet, dessen Vorstände teilweise von der Gesellschaft und teilweise von den Mitgliedern des Plans gewählt werden. Der Treuhänder ist für die Einholung der Bewertung, die Rentenzahlungen und die Anlage des Planvermögens verantwortlich; soweit erforderlich, werden diese Funktionen an professionelle Berater übertragen. Die letzte Bewertung der technischen Finanzierung fand zum 31. März 2021 statt und führte - auf der Grundlage der Annahmen zu diesem Zeitpunkt, die durch den Treuhänder festgelegt wurden - zu einem technischen Finanzierungsdefizit in Höhe von 11,1 Mio GBP. Aufgrund dessen werden die jährlichen Zahlungen in Höhe von 2,47 Mio GBP gemäß der im August 2021 getroffenen Vereinbarung zwischen Heidelberg und dem Treuhänder, bis zur Zahlung eines geplanten einmaligen Sonderbeitrags in Höhe von 6,98 Mio GBP durch Heidelberg im Dezember 2022, fortgesetzt. Auf die Pensionskassen der Schweizerischen Gesellschaften, die das Vorsorgevermögen als vom Arbeitgeber unabhängige Stiftungen verwalten und dem schweizerischen Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) unterliegen, entfielen 126 Mio € (Vorjahr: 126 Mio €) des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtungen (DBO) und 150 Mio € (Vorjahr: 140 Mio €) der Planvermögen. Diese Verpflichtungen beruhen auf der Gewährung von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Bei den Altersleistungen handelt es sich in der Regel um eine Rente. Diese wird in Abhängigkeit des individuellen, bis zum Zeitpunkt des Rücktritts des Mitarbeiters angesparten Altersguthabens und der reglementarischen Umwandlungssätze bestimmt. Das Altersguthaben kann jedoch bei Pensionierung auf Wunsch des Mitarbeiters auch in Form einer Kapitalabfindung bezogen werden. Die Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen errechnen sich aus dem im reglementarischen Rücktrittsalter erwarteten Altersguthaben beziehungsweise sind in Prozent des versicherten Lohns und Gehalts definiert. Die schweizerischen Gesellschaften entrichten für jeden versicherten Mitarbeiter einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag an die jeweilige Pensionskasse. Dessen Höhe ist im jeweiligen Vorsorgereglement in Prozent des versicherten Lohns und Gehalts festgelegt und kann vom Stiftungsrat der Pensionskassen, der sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, angepasst werden. Im Falle einer schwerwiegenden Unterdeckung kann der Stiftungsrat, sofern keine anderen Maßnahmen zu deren Behebung führen, die Erhebung von Sanierungsbeiträgen beschließen. In diesem Fall wären die schweizerischen Gesellschaften gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Zahlung mindestens in Höhe der Summe der entsprechenden Beiträge der Arbeitnehmer zu leisten. Der HEIDELBERG AUSTRALIA SUPERANNUATION FUND in Australien umfasst einen leistungsorientierten und einen beitragsorientierten Teil. Auf den Heidelberg Australia Superannuation Fund entfielen 9 Mio € (Vorjahr: 8 Mio €) des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtungen (DBO) und 9 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €) der Planvermögen. Der leistungsorientierte Teil basiert grundsätzlich auf dem durchschnittlichen Endgehalt und der Beschäftigungsdauer. Einige bezugsberechtigte Mitglieder dieses Plans erhalten als zugesagte Altersversorgungsleistung den höheren Betrag aus dem jeweiligen leistungsorientierten Versorgungsanspruch und einem während der Anwartschaftsphase angesammelten Versorgungsanspruch, der auf individuellen Beiträgen des Mitarbeiters und entsprechenden Kapitalerträgen beruht; die Bezugsberechtigung ist abhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme des Mitarbeiters in den Plan. Der Heidelberg Australia Superannuation Fund unterliegt der gesetzlich geforderten Mindestleistungsverpflichtung gemäß der Altersversorgungsgarantie-(>Superannuation Guarantee<-)Gesetzgebung, welche ab dem 1. Juli 2013 eine stufenweise Erhöhung der Mindestleistung vorsieht. Er wird durch einen unabhängigen Treuhänder verwaltet, dessen Vorstände zu gleichen Teilen von der Gesellschaft ernannt und von den Mitgliedern des Plans gewählt werden. Der Treuhänder ist verpflichtet, im besten Interesse der Planmitglieder zu handeln. Erläuterung der RisikenDie mit den leistungsorientierten Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen neben den üblichen versicherungsmathematischen Risiken insbesondere finanzielle Risiken im Zusammenhang mit den Planvermögen, diese können vor allem Adressen- und Marktpreisrisiken enthalten. Die Planvermögen dienen ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. Die Unterlegung dieser Leistungsverpflichtungen mit Vermögenswerten stellt eine Vorsorge für künftige Mittelabflüsse in Form der Rentenzahlungen dar, die in einigen Ländern aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben und in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Verhältnis zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und dem Barwert der definierten Leistungsverpflichtungen wird als Finanzierungs- oder Deckungsgrad des jeweiligen Pensionsplans bezeichnet. Sofern die definierten Leistungsverpflichtungen (DBO) den beizulegenden Zeitwert der Planvermögen übersteigen, stellt dies eine Planunterdeckung dar, im umgekehrten Fall eine Planüberdeckung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sowohl die definierten Leistungsverpflichtungen als auch das Planvermögen im Zeitablauf Schwankungen unterliegen. Dadurch besteht das Risiko, dass die Planunterdeckung ansteigt. Abhängig von den gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Ländern besteht die rechtliche Verpflichtung zur Reduzierung dieser Unterdeckung durch entsprechende Zuführung finanzieller Mittel. Schwankungen können sich im Rahmen der Bewertung der definierten Leistungsverpflichtungen insoweit ergeben, als die zugrunde zu legenden versicherungsmathematischen Annahmen, wie die Abzinsungssätze, die Entwicklung der Renten und der Gehälter sowie auch die Lebenserwartung, Anpassungen unterliegen, die die Höhe der definierten Leistungsverpflichtungen wesentlich beeinflussen können. Die Rendite der Planvermögen wird in Höhe der Abzinsungssätze angenommen, die auch bei der Bestimmung der definierten Leistungsverpflichtungen verwendet werden und auf der Grundlage von Unternehmensanleihen beruhen, deren Bonität mit AA bewertet ist. Sofern die tatsächliche Rendite der Planvermögen die angewandten Abzinsungssätze unterschreitet, erhöht sich die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Aufgrund der Aktienquote wird allerdings davon ausgegangen, dass die tatsächliche Rendite mittel- und langfristig zu einer höheren Volatilität des Marktpreises der Planvermögen beitragen kann. Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der definierten Leistungsverpflichtungen führen könnten, bestehen insoweit, als es sich bei einigen Plänen um Endgehaltspläne handelt. Die wesentlichen inländischen und ausländischen Pensionspläne im Heidelberg-Konzern unterliegen versicherungsmathematischen Risiken, wie Anlagerisiko, Zinsrisiko, Langlebigkeitsrisiko sowie Risiken aus Gehaltssteigerungen. Bei den schweizerischen Pensionskassen besteht zudem das Risiko, dass im Fall einer schwerwiegenden Unterdeckung die Wirksamkeit einer Sanierung insoweit eingeschränkt wäre, als diese wegen der gesetzlich unzulässigen Einbeziehung von laufenden Pensionären in die Sanierung allein von den Anwärtern auf die Pensionen und vom Arbeitgeber zu tragen wäre. Die Erläuterungen zu den Pensionen gliedern sich wie folgt: 1) Zusammensetzung und Entwicklung der Nettobilanzwerte 2) Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 3) Zusammensetzung der Planvermögen 4) Aufwand für beitragsorientierte Pläne 5) Sensitivitätsanalyse 6) Erwartete Beiträge zum Planvermögen, künftig zu erwartende Rentenzahlungen und Duration 1) Die Nettobilanzwerte am Ende des Geschäftsjahres setzen sich wie folgt zusammen:
Die Vermögenswerte aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. 2) Die Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellt sich wie folgt dar:
1) Dies beinhaltete im Wesentlichen den Ertrag
aus der im Geschäftsjahr 2020 / 2021 erfolgten
Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung für die
Beschäftigten der Unternehmen in Deutschland.
Der Berechnung des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtungen wurden die nachfolgenden maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:
Bei den Angaben zum Ausland handelt es sich um Durchschnittswerte, die mit dem Barwert der jeweiligen definierten Leistungsverpflichtung gewichtet wurden. 3) Der beizulegende Zeitwert der Planvermögen verteilt sich auf die nachfolgenden Anlageklassen wie folgt:
Wie im Vorjahr sind im Planvermögen keine eigenen Finanzinstrumente beziehungsweise sind keine Immobilien oder sonstigen Vermögenswerte in den Planvermögen enthalten, die eine Gesellschaft des Heidelberg-Konzerns selbst nutzt. 4) Der Aufwand für beitragsorientierte Pläne beträgt im Berichtsjahr 41.526 Tsd € (Vorjahr: 27.922 Tsd €) und beinhaltet im Wesentlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 5) In der nachfolgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der wesentlichen in- und ausländischen definierten Leistungsverpflichtungen durch Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst worden wäre:
1) Barwert der definierten
Leistungsverpflichtungen unter Anwendung der Annahmen der
Tabelle >Versicherungsmathematische Annahmen<
Bei der Sensitivitätsanalyse wurde jeweils eine versicherungsmathematische Annahme verändert, während die anderen versicherungsmathematischen Annahmen konstant blieben. Tatsächlich bestehen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen Abhängigkeiten, insbesondere zwischen dem Abzinsungssatz und den erwarteten Gehaltssteigerungen, da beide in einem gewissen Maß von der erwarteten Inflationsrate abhängen. Die Sensitivitätsanalyse berücksichtigt diese Abhängigkeiten nicht. Die Durchführung der Sensitivitätsanalyse erfolgte auf der Grundlage der Projected-Unit-Credit-Methode, die auch bei der Ermittlung der definierten Leistungsverpflichtungen zugrunde gelegt wurde. 6) Die erwarteten Beiträge in das Planvermögen werden im Geschäftsjahr 2022/ 2023 voraussichtlich 16 Mio € (Vorjahr: 7 Mio €) betragen. In Bezug auf die wesentlichen definierten Leistungsverpflichtungen werden für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 undiskontierte Rentenauszahlungen in Höhe von 48 Mio € (Vorjahr: 47 Mio €) erwartet. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) dieser Leistungsverpflichtungen beträgt 14 Jahre (Vorjahr: 15 Jahre). 27 Sonstige Rückstellungen
In den Zuführungen sind Ab-/ Aufzinsungen sowie Effekte aus der Änderung der Abzinsungssätze in Höhe von - 434 Tsd € (Vorjahr: 1.864 Tsd €) enthalten. Diese betreffen Ertrag in Höhe von 88 Tsd € (Vorjahr: 736 Tsd € Aufwand) für Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie Ertrag in Höhe von 346 Tsd € (Vorjahr: 1.128 Tsd € Aufwand) für übrige sonstige Rückstellungen. Die Rückstellungen aus dem Personalbereich enthalten im Wesentlichen Gratifikationen (23.827 Tsd €; Vorjahr: 22.336 Tsd €) sowie Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen und für Altersteilzeitprogramme (39.563 Tsd €; Vorjahr: 34.642 Tsd €). Die Rückstellungen aus dem Vertriebsbereich betreffen hauptsächlich Gewährleistungs- sowie Rückhaftungs- und Rückkaufverpflichtungen (47.239 Tsd €; Vorjahr: 45.017 Tsd €). Die Rückstellungen für Gewährleistungs- und Nachleistungsverpflichtungen beziehungsweise Produzentenhaftung dienen zur Deckung von Risiken, die nicht versichert sind oder die über die versicherbaren Risiken hinausgehen. Die Inanspruchnahmen dieser Rückstellungen werden im Inland überwiegend innerhalb eines kurz- bis mittelfristigen Zeitraums erwartet. Die Rückhaftungs- und Rückkaufverpflichtungen in Höhe von 102 Tsd € (Vorjahr: 530 Tsd €) entfallen vollständig auf Finanzgarantien, die in der Regel gegenüber Finanzierungspartnern unserer Kunden im Rahmen der Absatzfinanzierung eingegangen wurden. Das maximale Ausfallrisiko aus diesen Finanzgarantien, das zu Zahlungsmittelabflüssen im folgenden Geschäftsjahr führen kann, beträgt 13.285 Tsd € (Vorjahr: 14.902 Tsd €). Die Inanspruchnahmen der Rückstellungen für Rückhaftungs- und Rückkaufverpflichtungen werden überwiegend innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums erwartet. Im Zusammenhang mit den Finanzgarantien aus Absatzfinanzierung bestehen teilweise Ansprüche gegenüber Dritten auf Übertragung von Maschinen. Eine Aktivierung bestehender Ansprüche erfolgte nicht. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind überwiegend Rückstellungen für unsere Portfolio- und Kosteneffizienzmaßnahmen in Höhe von 73.015 Tsd € (Vorjahr: 120.643 Tsd €), Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe von 4.058 Tsd € (Vorjahr: 6.398 Tsd €) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 14.032 Tsd € (Vorjahr: 12.517 Tsd €) ausgewiesen. Die Inanspruchnahmen dieser Rückstellungen werden im Wesentlichen innerhalb eines kurz- bis mittelfristigen Zeitraums erwartet. Heidelberg ist im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit in gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten in unterschiedlichen Jurisdiktionen involviert, deren Ausgang nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden kann. Rechtsstreitigkeiten können beispielsweise auftreten im Zusammenhang mit Produkthaftungsfällen und Gewährleistungen. Für aus Rechtsstreitigkeiten resultierende Risiken, welche nicht bereits durch Versicherungen gedeckt sind, werden Rückstellungen gebildet, sofern die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Aufgrund der hierbei erforderlichen Annahmen sind auch die Bildung und die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten mit Unsicherheiten verbunden. Die zum Bilanzstichtag für Rechtsstreitigkeiten bilanzierten Rückstellungen betreffen überwiegend die nachfolgend beschriebenen Kategorien: Die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten beziehen sich auf Produkthaftungsfälle im Zusammenhang mit Maschinen, deren Produktion bereits eingestellt wurde und die von der früheren Linotype-Hell Aktiengesellschaft und ihren Rechtsnachfolgern produziert und verkauft wurden. Daneben bestehen Rechtsstreitigkeiten zu Gewährleistungsfällen im Zusammenhang mit Maschinenverkäufen, die auch zur Rückabwicklung führen können. Für diese Fälle wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet; ihre Höhe wird laufend überwacht und, sofern erforderlich, angepasst. 28 Finanzverbindlichkeiten
1) Einschließlich Zinsabgrenzung
Die Finanzverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
1) Die Zinsausgaben belaufen sich auf 22.683 Tsd
€
1) Die Zinsausgaben belaufen sich auf 8.182 Tsd
€
WandelschuldverschreibungDie Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat am 30. März 2015 eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelschuldverschreibung mit Wandlungsrecht in Aktien der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft begeben (Wandelanleihe). Diese Wandelanleihe hat ein Volumen von 58,6 Mio € und ist in rund 18,84 Millionen nennwertlose Stückaktien wandelbar. Die Stückelung der Wandelanleihe erfolgte zu 100.000 €. Sie hat eine Laufzeit von sieben Jahren und ist sowohl zu 100 Prozent des Nennwerts begeben worden als auch zu 100 Prozent rückzahlbar. Der jährliche Kupon beträgt 5,25 Prozent und wird vierteljährlich nachschüssig ausgezahlt. Der anfängliche Ausübungspreis beträgt 3,1104 € je Lieferaktie, bei einem anfänglichen Wandlungsverhältnis von 32.150,2058. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft war seit dem 20. April 2018 zur vorzeitigen vollständigen Rückzahlung der Wandelanleihe berechtigt, und zwar zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Voraussetzung hierfür war, dass der Aktienkurs multipliziert mit dem dann geltenden Wandlungsverhältnis an 20 der 30 aufeinanderfolgenden Handelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Bekanntmachung des Tages der vorzeitigen Rückzahlung 130 Prozent des Nennbetrags mit Stand an jedem solcher 20 Handelstage übersteigt. Jeder Anleihegläubiger der Wandelanleihe war berechtigt, die Rückzahlung einzelner oder aller seiner Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und für die keine vorzeitige Rückzahlung durch die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft angekündigt wurde, zum 30. März 2020 zum festgelegten Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum 30. März 2020 (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen. Im Geschäftsjahr 2019/ 2020 hat der überwiegende Teil der Investoren der Wandelanleihe von dem Recht auf vorzeitige Rückzahlung gemäß § 4 Abs. 5 der Anleihebedingungen in Höhe von nominal 41.400 Tsd € zum 30. März 2020 Gebrauch gemacht. Bei Fälligkeit der Wandelanleihe zum 30. März 2022 wurde der verbliebene Betrag von 17.200 Tsd € samt aufgelaufenen Zinsen aus Barmitteln zurückgeführt. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden in der nachfolgenden Tabelle erläutert:
Die angegebenen Effektivzinssätze entsprechen im Wesentlichen den vereinbarten Nominalzinssätzen. Die angegebenen Buchwerte entsprechen im Wesentlichen den Nominalwerten und haben bei variabler Verzinsung vertraglich vereinbarte Zinsanpassungstermine von bis zu sechs Monaten. Der Heidelberg-Konzern war zu jedem Zeitpunkt des Berichtsjahres in der Lage, seinen fälligen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die in unserem Konzern noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien in Höhe von 177.543 Tsd € (Vorjahr: 143.009 Tsd €) können für die Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke sowie für unsere Portfolio- und Kosteneffizienzmaßnahmen verwendet werden. Die 2011 in Kraft getretene revolvierende Kreditfazilität mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Ende 2014 wurde im Dezember 2013 vorzeitig bis Mitte 2017 und im Juli 2015 vorzeitig bis Juni 2019 verlängert. Im März 2018 wurde diese revolvierende Kreditfazilität mit einem Bankenkonsortium zu verbesserten Konditionen mit einem Volumen von 320 Mio € und einer Laufzeit bis März 2023 neu vereinbart. Im März 2020 wurde mit dem Bankenkonsortium vereinbart, die Kreditfazilität auf rund 266,5 Mio € zu reduzieren; im März 2022 wurde sie mit einem Volumen von rund 250,5 Mio € vorzeitig bis März 2024 verlängert. Am 31. März 2016 wurde mit der Europäischen Investitionsbank ein Darlehen über 100 Mio € mit einer gestaffelten Laufzeit bis März 2024 zur Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Heidelberg insbesondere im Bereich der Digitalisierung und des Ausbaus des Digitaldruckportfolios abgeschlossen. Das Förderdarlehen steht in abrufbaren Tranchen mit einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren zur Verfügung. Von diesem Darlehen hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft im April 2016 eine erste Tranche in Höhe von 50 Mio € abgerufen; diese amortisiert sich über eine Laufzeit bis April 2023. Der Restbetrag wurde im Januar und März 2017 über weitere Tranchen in Höhe von 20 Mio € beziehungsweise 30 Mio € abgerufen; diese amortisieren sich entsprechend über eine Laufzeit bis Januar 2024 beziehungsweise März 2024. Der beizulegende Zeitwert des Darlehens beträgt 44.113 Tsd € (Vorjahr: 68.120 Tsd €) im Vergleich zum Buchwert von 44.045 Tsd € (Vorjahr: 69.230 Tsd €). Zur Finanzierung der Investitionen zur Verlagerung unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an unseren Standort Wiesloch-Walldorf wurde mit einem Bankenkonsortium unter Refinanzierung der KfW (Programm >Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren<) ein Förderdarlehen über 42,1 Mio € mit einer Laufzeit bis September 2023 (ursprünglich: September 2024) vereinbart. Die Auszahlung der Mittel erfolgte im Zuge des Baufortschritts. Sein beizulegender Zeitwert beträgt 9.550 Tsd € (Vorjahr: 16.100 Tsd €) im Vergleich zum Buchwert von 9.474 Tsd € (Vorjahr: 16.211 Tsd €). Im Mai 2017 wurde ein Darlehen in Höhe von 25,7 Mio € aufgenommen, das sich nach im März 2021 erfolgter Sondertilgung von 4 Mio € nunmehr über eine Laufzeit bis Ende Dezember 2025 (ursprünglich: Juni 2027) amortisiert. Seine Sicherstellung erfolgt durch die gleichrangige Teilnahme des Darlehensgebers am bestehenden Sicherheitenkonzept. Der beizulegende Zeitwert dieses Darlehens beträgt 9.589 Tsd € (Vorjahr: 11.939 Tsd €) im Vergleich zum Buchwert von 9.493 Tsd € (Vorjahr: 12.064 Tsd €). Das im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2018/ 2019 erfolgten Kauf/Verkauf des Forschungs- und Entwicklungszentrums in Heidelberg übernommene Darlehen in Höhe von rund 32,5 Mio € wurde im Januar 2022 vollständig zurückgezahlt (Vorjahr: 28.483 Tsd €). Im Juli 2019 wurde ein von der KfW gefördertes Darlehen zur Finanzierung der Investitionen in unsere IT-Landschaft über 6 Mio € aufgenommen, das sich über eine Laufzeit bis Juli 2024 amortisiert. Der beizulegende Zeitwert dieses Darlehens beträgt 2.726 Tsd € (Vorjahr: 3.871 Tsd €) im Vergleich zum Buchwert von 2.700 Tsd € (Vorjahr: 3.900 Tsd €). Im Juli und August 2019 wurden daneben zwei von der KfW geförderte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in zwei Gebäude an unserem Standort Wiesloch-Walldorf über 4,2 Mio € beziehungsweise 3,8 Mio € aufgenommen, die sich über eine Laufzeit bis Juli beziehungsweise April 2024 amortisieren. Der beizulegende Zeitwert dieser Darlehen beträgt 2.712 Tsd € (Vorjahr: 2.518 Tsd €) beziehungsweise 1.484 Tsd € (Vorjahr: 2.234 Tsd €) im Vergleich zum Buchwert von 1.696 Tsd € (Vorjahr: 2.536 Tsd €) beziehungsweise 1.472 Tsd € (Vorjahr: 2.232 Tsd €). Im August 2020 wurde ein vom staatlichen Garantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen in Italien gefördertes Darlehen über 5 Mio € aufgenommen, das sich über eine Laufzeit bis August 2026 amortisiert. Der beizulegende Zeitwert dieses Darlehens beträgt 4.694 Tsd € (Vorjahr: 4.513 Tsd €) im Vergleich zum Buchwert von 5.000 Tsd € (Vorjahr: 5.000 Tsd €). Der beizulegende Zeitwert dieser acht finanziellen Verbindlichkeiten wurde jeweils auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt und entspricht der zweiten Stufe der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13. Die Finanzierungsverträge der revolvierenden Kreditfazilität, des Darlehens der Europäischen Investitionsbank sowie weiterer wesentlicher Darlehen enthalten marktübliche vertragliche Zusicherungen bezüglich der Finanzlage des Heidelberg-Konzerns (Financial Covenants). Zwei der Kennziffern beziehen sich auf das Eigenkapital sowie auf den Finanzmittelbestand des Heidelberg-Konzerns. Die dabei aufzuweisende Mindestliquidität in Höhe von 80 Mio € liegt deutlich unterhalb der in den vergangenen Geschäftsjahren vorhandenen Barmittel. Durch die vorliegende diversifizierte Finanzierungsstruktur mit einem Fälligkeitsprofil bis 2024 verfügt Heidelberg über eine stabile Finanzierungsbasis. Die Buchwerte der im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Heidelberg-Konzerns im Rahmen eines umfassenden Sicherheitenkonzepts gewährten Sicherheiten werden unter den jeweiligen Textziffern angegeben. Bei den übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und den Sonstigen Finanzverbindlichkeiten ist der Buchwert überwiegend als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen. LeasingverbindlichkeitenDie Leasingverbindlichkeiten sind wie folgt in der Bilanz ausgewiesen:
Die Fälligkeitsstruktur der Leasingverbindlichkeiten basierend auf Cashflows stellt sich wie folgt dar:
Die Gebäudemietverträge enthalten zum Teil Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Hierdurch wird die Flexibilität des Heidelberg-Konzerns hinsichtlich des benötigten Flächenvolumens und des Mietpreisgefüges gewährleistet. Die möglichen künftigen Zahlungen aus nicht hinreichend sicheren optionalen Mietperioden sind von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus bestehen zukünftige Zahlungen aus Restwertgarantien sowie aus Leasingverhältnissen, die nicht begonnen, jedoch bereits vertraglich eingegangen wurden. Diese sind jedoch aus Sicht des Heidelberg-Konzerns unwesentlich. Zum 31. März 2022 bestanden Leasingverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 450 Tsd € (Vorjahr: 453 Tsd €). 29 VertragsverbindlichkeitenDie Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie Vorauszahlungen für zukünftige Wartungs- und Serviceleistungen und betragen 284.056 Tsd € (Vorjahr: 202.394 Tsd €). Sie werden über die Vertragslaufzeit ertragswirksam aufgelöst. Aus den zum 1. April 2021 bestehenden Vertragsverbindlichkeiten resultierten im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 182.234 Tsd € (Vorjahr: 149.476 Tsd €). 30 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind regelmäßig bis zu ihrer vollständigen Bezahlung durch einfache Eigentumsvorbehalte besichert. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen. 31 Sonstige Verbindlichkeiten
Derivative FinanzinstrumenteIn den derivativen Finanzinstrumenten sind negative Marktwerte aus Cashflow-Hedges in Höhe von 2.506 Tsd € (Vorjahr: 4.090 Tsd €) sowie aus Fair-Value-Hedges in Höhe von 1.411 Tsd € (Vorjahr: 658 Tsd €) enthalten. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungsposten enthalten steuerpflichtige Investitionszuschüsse in Höhe von 8.291 Tsd € (Vorjahr: 7.838 Tsd €), steuerfreie Investitionszulagen in Höhe von 68 Tsd € (Vorjahr: 85 Tsd €) sowie sonstige Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3.815 Tsd € (Vorjahr: 4.251 Tsd €). Unter den steuerpflichtigen Zuschüssen wird im Berichtsjahr im Wesentlichen ein Zuschuss für die energetische Sanierung unseres Innovationszentrums am Standort Wiesloch-Walldorf ausgewiesen. Die steuerfreien Zulagen beinhalten Zulagen nach dem InvZulG 2007 /2010 in Höhe von 68 Tsd € (Vorjahr: 85 Tsd €), die den Standort Brandenburg betreffen. Übrige sonstige VerbindlichkeitenDie passivierten Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen den undiskontierten vertraglichen Zahlungsströmen. Bei den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist der Buchwert überwiegend als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen. 32 ErtragsteuerschuldenIn den Ertragsteuerschulden sind unsichere Steuerpositionen in Höhe von 57.788 Tsd € (Vorjahr: 54.679 Tsd €) enthalten. Diese erfassen wie in den Vorjahren vor allem Nachveranlagungsrisiken. 33 Angaben zu FinanzinstrumentenBuchwerte von FinanzinstrumentenDie Buchwerte der Finanzinstrumente lassen sich auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 überleiten: Überleitung >Aktiva
1) Erläuterungen zu den Abkürzungen
der IFRS-9-Bewertungskategorien: FVOCI (financial assets at
fair value through other comprehensive income):
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte AC (financial
assets/liabilities at amortized cost): Zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten FVTPL (financial
assets at fair value through profit or loss):
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte n. a.: keine
IFRS-9-Bewertungskategorie
Überleitung >Passiva
1) IFRS-9-Bewertungskategorien: FLaC (financial
liabilities at amortised cost): zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten n. a.: keine
IFRS-9-Bewertungskategorie
Liquiditätsrisiko aus nichtderivativen finanziellen VerbindlichkeitenDie nachfolgende Tabelle stellt die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsströme der nichtderivativen finanziellen Verbindlichkeiten dar. Zur Ermittlung der variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden die zum Stichtag gültigen Zinsstrukturkurven der jeweiligen Währungen zugrunde gelegt. Sofern erforderlich, erfolgte die Fremdwährungsumrechnung zu Stichtagskursen. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Kreditziehungen unter der syndizierten Kreditlinie erfolgen auf kurzfristiger Basis. In der Regel beträgt der Ziehungszeitraum nicht länger als drei Monate, sodass diese dann dem Zeitraster >bis 1 Jahr< zugeordnet werden, obwohl der Kreditrahmen, dem sie unterliegen, eine Laufzeit bis Ende März 2024 hat.
Gewinne und VerlusteDie Nettogewinne und -verluste gliedern sich nach Bewertungskategorien des IFRS 9 wie folgt:
In den Nettogewinnen und -verlusten sind Zinserträge in Höhe von 2.553 Tsd € (Vorjahr: 2.375 Tsd €) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 11.934 Tsd € (Vorjahr: 20.463 Tsd €) für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten enthalten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden. Aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ergaben sich im Berichtsjahr Gewinne und Verluste in Höhe von 0 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €) beziehungsweise 333 Tsd € (Vorjahr: 1.788 Tsd €). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere veräußert. Derivative FinanzinstrumenteDas in der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft angesiedelte Corporate Treasury ist für alle Absicherungs- und Finanzierungsaktivitäten der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und unserer Tochtergesellschaften zuständig und betreibt in diesem Zusammenhang auch die Cash Concentration unseres gesamten Konzerns. Innerhalb des Corporate Treasury werden eine Funktionentrennung sowie eine räumliche Trennung von Handel, Abwicklung und Risikocontrolling sichergestellt, die regelmäßig von unserer Internen Revision überprüft werden. Die Grundlage eines adäquaten Risikomanagements ist eine fundierte Datenbasis. Das Corporate Treasury der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft verfügt über ein konzernweites Finanzberichtswesen (Treasury Information System), mithilfe dessen Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns identifiziert werden und auf dessen Basis geeignete Maßnahmen und Strategien abgeleitet werden, um diese Risiken zentral gemäß den vom Vorstand erlassenen Richtlinien zu steuern. Heidelberg verfügt über eine monatlich rollierende Konzernliquiditätsplanung auf Jahresbasis, mithilfe derer die aktuelle und zukünftige Liquiditätssituation zeitnah gemanagt werden kann. Der Heidelberg-Konzern ist Marktpreisrisiken in Form von Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Im Allgemeinen werden zur Begrenzung dieser Risiken derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Der Abschluss der entsprechenden Kontrakte mit externen Banken erfolgt im Wesentlichen über die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft. Eine Bonitätsprüfung dieser Geschäftspartner findet regelmäßig statt. Im Rahmen des Risikocontrollings wird eine laufende Marktbewertung der kontrahierten Geschäfte vorgenommen. Die im Rahmen des Hedge-Accountings als Sicherungsgeschäfte designierten derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung dieser Währungsrisiken sowie der Zinsänderungsrisiken haben folgende Ausgestaltung: Die als Sicherungsgeschäfte designierten derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter den Anderen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten beziehungsweise unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Nominalvolumen ergibt sich aus der Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsbeträge. Zur Ermittlung der Marktwerte wird auf den Abschnitt >Beizulegende Zeitwerte der Wertpapiere, Ausleihungen und derivativen Finanzinstrumente< innerhalb dieser Textziffer verwiesen. Den positiven und negativen Marktwerten der als Sicherungsgeschäft designierten derivativen Finanzinstrumente stehen gegenläufige Wertentwicklungen bei den Grundgeschäften gegenüber. Die derivativen Finanzinstrumente werden vollständig als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mit den entsprechenden Marktwerten bilanziert. Der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Ein- und Auszahlungen aus den derivativen Finanzinstrumenten zu entnehmen. Zur Ermittlung der variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden die zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurven der jeweiligen Währungen zugrunde gelegt. Sofern erforderlich, erfolgte die Fremdwährungsumrechnung zu Stichtagskursen.
DevisensicherungSicherungsstrategieWährungsrisiken ergeben sich aus Kursschwankungen im Zusammenhang mit Nettorisikopositionen in Fremdwährungen. Diese treten bei Forderungen und Verbindlichkeiten, antizipierten Zahlungsströmen und schwebenden Geschäften auf. Die hoch wahrscheinlichen zu sichernden Grundgeschäfte werden stets vollständig designiert. Der Umfang des gesicherten Risikos entspricht dem in der Tabelle auf Seite 137 genannten Nominalvolumen. Als Sicherungsinstrumente werden derzeit ausschließlich Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird anhand der Critical-Term-Match-Methode ermittelt. Es wird nur die Kassakomponente des Sicherungsgeschäfts designiert. Lediglich weggefallene Grundgeschäfte können insoweit zu Ineffektivitäten führen. Die am Bilanzstichtag offenen Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von 374.393 Tsd € sichern überwiegend hoch wahrscheinliche Währungsrisiken aus den für die darauffolgenden zwölf Monate erwarteten Einkaufsvolumina unserer Tochtergesellschaften. Demzufolge beträgt die Restlaufzeit dieser Derivate am Bilanzstichtag bis zu ein Jahr. Aus den Sicherungsgeschäften entfällt zum Bilanzstichtag ein Nettovolumen von 20.012 Tsd € auf den Schweizer Franken und ein Nettovolumen von 56.746 Tsd € auf den US-Dollar. Der durchschnittliche Sicherungskurs dieser Geschäfte betrug 1,06 CHF/EUR beziehungsweise 1,14 USD/EUR. Cashflow-HedgeDie im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Währungsrisiken abgesicherten und in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Grundgeschäfte beziehen sich zum Bilanzstichtag ausschließlich auf aktive Hedges in Höhe von - 695 Tsd € (Vorjahr: - 2.870 Tsd €). Im Zusammenhang mit der Absicherung von Währungsrisiken ergab sich aus dem nicht designierten Teil von Cashflow-Hedges im Berichtsjahr ein Aufwand in Höhe von 989 Tsd € (Vorjahr: 356 Tsd €), der innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen wurde. Aus den Sicherungsgeschäften ergaben sich zum Bilanzstichtag insgesamt positive Marktwerte in Höhe von 1.811 Tsd € (Vorjahr: 466 Tsd €) und negative Marktwerte in Höhe von 2.506 Tsd € (Vorjahr: 2.722 Tsd €). Die Wertänderung des designierten Teils des Sicherungsgeschäfts wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und wird in den darauffolgenden zwölf Monaten erfolgswirksam im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit erfasst. Aufgrund nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteter Einkaufsvolumina unserer Tochtergesellschaften wurden keine Cashflow-Hedges vorzeitig beendet und Aufwendungen aus der Hedge-Reserve in das Finanzergebnis umgebucht (Vorjahr: 0 Tsd €). Fair-Value-HedgeHierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Devisenkurssicherung von gruppeninternen Finanzforderungen beziehungsweise -verbindlichkeiten in Fremdwährung. Die Ergebnisse aus der Marktbewertung der Sicherungsgeschäfte in Höhe von 501 Tsd € (Vorjahr: 1.325 Tsd €) und der Umrechnung der Grundgeschäfte zu Stichtagskursen in Höhe von 510 Tsd € (Vorjahr: 1.741 Tsd €) werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der Absicherung von Währungsrisiken ergab sich aus dem nicht designierten Teil von Fair-Value-Hedges im Berichtsjahr ein Ertrag in Höhe von 75 Tsd € (Vorjahr: 175 Tsd € Aufwand), der innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen wurde. ZinssicherungZinsänderungsrisiken bestehen im Allgemeinen bei variabel verzinslichen Refinanzierungen. Von den zu sichernden Grundgeschäften werden in der Regel nur die variablen Zinszahlungen designiert. Die übrigen Risikokomponenten bleiben unberücksichtigt. Der Umfang des gesicherten Risikos entspricht dem in oben stehender Tabelle genannten Nominalvolumen. Als Sicherungsinstrumente werden derzeit ausschließlich Zinsswaps eingesetzt. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird anhand der Critical-Term-Match-Methode ermittelt. Die Zinszahlungen der Grundgeschäfte werden vollumfänglich abgesichert. Ineffektivitäten können beispielsweise entstehen bei abweichender Zinsrechnungsmethode oder abweichenden Zinsperioden. Cashflow-HedgeMithilfe von Zinsswaps wird das Risiko steigender Zinsaufwendungen der Refinanzierungen des Heidelberg-Konzerns begrenzt. Dabei erhält Heidelberg Zinsen auf variabler Basis und zahlt einen festen Zinssatz (Payer-Zinsswap). Der im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2018 /2019 erfolgten Kauf/Verkauf des Forschungs- und Entwicklungszentrums in Heidelberg neben einem Darlehen übernommene nominalgleiche Zinsswap zur Sicherung gegen steigende Zinsen endete zeitgleich zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens im Januar 2022 (Nominalvolumen Vorjahr: 28.483 Tsd €; Marktwert Vorjahr: 1.368 Tsd €). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Cashflow-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken vorzeitig beendet und Aufwendungen aus der Hedge-Reserve in das Finanzergebnis umgebucht. Die im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsrisiken abgesicherten und in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Grundgeschäfte beziehen sich zum Bilanzstichtag ausschließlich auf aktive Hedges in Höhe von 0 Tsd € (Vorjahr: 196 Tsd €). 196 Tsd € (Vorjahr: 97 Tsd €) wurden aus der Hedge-Reserve in das Finanzergebnis umgebucht, da sich die gesicherten Grundgeschäfte im Berichtsjahr auf den Gewinn oder Verlust ausgewirkt haben. Die Rücklage für Cashflow-Hedges entwickelte sich bezogen auf die Absicherung der Währungs- und Zinsrisiken wie folgt:
SensitivitätsanalyseUm die Effekte von Währungs- und Zinsrisiken auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zu verdeutlichen, werden nachfolgend die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse und Zinsen in Form von Sensitivitätsanalysen dargestellt. Hierbei wird angenommen, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Bilanzwirksame Währungsrisiken im Sinne des IFRS 7 entstehen durch monetäre Finanzinstrumente, die nicht in der funktionalen Währung bestehen. Der Bestand an originären monetären Finanzinstrumenten wird im Wesentlichen unmittelbar in der funktionalen Währung gehalten oder durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Daher wird bei dieser Betrachtung angenommen, dass Änderungen der Währungskurse hinsichtlich dieses Portfolios keinen Einfluss auf das Ergebnis oder Eigenkapital aufweisen. Die Auswirkungen durch die Umrechnung von Abschlüssen der Tochtergesellschaften in die Konzernwährung (Translationsrisiko) bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Demnach gehen die derivativen Finanzinstrumente in die Auswertung ein, die zur Sicherung von hoch wahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsströmen in Fremdwährung abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedge). Eine Aufwertung des Euros gegenüber sämtlichen Währungen, in denen Sicherungsgeschäfte im Bestand sind, um 10 Prozent unterstellt, wäre demnach die Hedge-Reserve zum Bilanzstichtag um 10.395 Tsd € höher (Vorjahr: 6.027 Tsd € höher) sowie das Finanzergebnis um 30 Tsd € niedriger (Vorjahr: 6 Tsd € niedriger) ausgefallen. Bei einer Abwertung des Euros um 10 Prozent wäre die Hedge-Reserve um 12.705 Tsd € niedriger (Vorjahr: 7.366 Tsd € niedriger) und das Finanzergebnis um 37 Tsd € höher (Vorjahr: 8 Tsd € höher) gewesen. Gemäß IFRS 7 sind ferner bilanzwirksame Zinsänderungsrisiken des Heidelberg-Konzerns darzustellen. Diese resultieren zum einen aus dem Anteil an originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, der nicht durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen von Cashflow-Hedges gesichert wurde. Zum anderen ergeben sich bei einer hypothetischen Marktzinssatzänderung hinsichtlich derivativer Finanzinstrumente im Cashflow-Hedge Änderungen der Hedge-Reserve. Dagegen unterliegen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte festverzinsliche Finanzinstrumente sowie im Rahmen von Cashflow-Hedges gesicherte variabel verzinsliche Finanzinstrumente keinem bilanzwirksamen Zinsänderungsrisiko. Daher bleiben diese Finanzinstrumente unberücksichtigt. Eine Erhöhung des Marktzinsniveaus um 100 Basispunkte über alle Laufzeiten unterstellt, wäre die Hedge-Reserve zum Bilanzstichtag um 0 Tsd € (Vorjahr: 208 Tsd €) höher sowie das Finanzergebnis um 775 Tsd € höher (Vorjahr: 8 Tsd € niedriger) gewesen. Bei einer Absenkung des Marktzinsniveaus um 100 Basispunkte über alle Laufzeiten wäre die Hedge-Reserve um 0 Tsd € (Vorjahr: 211 Tsd €) niedriger und das Finanzergebnis um 775 Tsd € niedriger (Vorjahr: 8 Tsd € höher) ausgefallen. AusfallrisikoDer Heidelberg-Konzern ist Ausfallrisiken dahin gehend ausgesetzt, dass Kontrahenten ihren vertraglichen Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten nicht nachkommen. Zur Steuerung dieses Risikos werden die Ausfallrisiken sowie die Bonitätsveränderungen kontinuierlich überwacht. Bei den bestehenden derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich zum jeweiligen Bilanzstichtag ein theoretisches Ausfallrisiko (Bonitätsrisiko) in Höhe der positiven Marktwerte. Derzeit ist allerdings mit einem tatsächlichen Ausfall von Zahlungen aus diesen Derivaten nicht zu rechnen. Beizulegende Zeitwerte der Wertpapiere und derivativen FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind nach der Verfügbarkeit beobachtbarer Marktdaten einer der drei Stufen der Bemessungshierarchie von beizulegenden Zeitwerten gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Die einzelnen Stufen sind dabei wie folgt definiert: STUFE 1: Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden. STUFE 2: Bewertung auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. STUFE 3: Bewertung auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Die Wertpapiere werden in Höhe von 2.599 Tsd € (Vorjahr: 2.351 Tsd €) als >erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte< eingestuft und grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Diese Klassifizierung wurde entsprechend der strategischen Ausrichtung dieser Finanzinvestitionen gewählt. Die für die Bewertung des überwiegenden Teils der Wertpapiere zugrunde gelegten Börsenkurse entsprechen der ersten Stufe der Bemessungshierarchie von beizulegenden Zeitwerten gemäß IFRS 13, da ausschließlich am aktiven Markt ablesbare Börsenkurse der Bewertung zugrunde gelegt wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert von Wertpapieren nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente entsprechen den Wertänderungen bei einer fiktiven Neubewertung unter Berücksichtigung der am Bilanzstichtag gültigen Marktparameter. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt mithilfe standardisierter Bewertungsverfahren (Discounted-Cashflow-Verfahren und Option-Pricing-Modelle) und entspricht somit der zweiten Stufe der Bemessungshierarchie von beizulegenden Zeitwerten gemäß IFRS 13, da ausschließlich am Markt beobachtbare Inputdaten wie zum Beispiel Währungskurse, Währungskursvolatilitäten und Zinssätze verwendet wurden. Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich nach der Bemessungshierarchie des IFRS 13 zum 31. März 2022 wie folgt auf:
Im Berichtsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen der ersten und zweiten Stufe der Bemessungshierarchie von beizulegenden Zeitwerten. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen VerbindlichkeitenDie nachfolgende Tabelle zeigt für das Inland die Buchwerte der bilanzierten derivativen Finanzinstrumente, die Globalverrechnungsverträgen unterliegen, sowie die Saldierungen zwischen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Abschnitt >Finanzinstrumente< innerhalb der Textziffer 6):
34 Haftungsverhältnisse und EventualverbindlichkeitenDie Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Garantien belaufen sich zum 31. März 2022 auf 2.686 Tsd € (Vorjahr: 5.257 Tsd €); sie beinhalten unter anderem Rückhaftungs- und Rückkaufverpflichtungen für die Verbindlichkeiten Dritter im Rahmen langfristiger Absatzfinanzierungen, denen wiederum überwiegend Rückgriffsrechte auf die gelieferten Produkte gegenüberstehen. Die Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten sind von untergeordneter Bedeutung. 35 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Angaben stellen jeweils Nominalwerte dar. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Berichtsjahr Investitionen und sonstige Einkaufsverpflichtungen. Diese betreffen finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Bestellungen von Sachanlagen in Höhe von 10.467 Tsd € (Vorjahr: 5.944 Tsd €) sowie Verpflichtungen zur Abnahme von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 20.348 Tsd € (Vorjahr: 13.322 Tsd €). Sonstige Angaben36 Ergebnis je Aktie nach IAS 33
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisses nach Steuern und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Berichtsjahres ausstehenden Aktien in Höhe von 304.336 Tsd Stück (Vorjahr: 304.336 Tsd Stück). Die gewichtete Anzahl der ausstehenden Aktien war durch den Bestand eigener Anteile beeinflusst. Zum 31. März 2022 wurden unverändert zum Vorjahr noch 142.919 eigene Aktien gehalten. Dem verwässerten Ergebnis je Aktie liegt grundsätzlich die Annahme der Wandlung ausstehender Schuldtitel in Aktien (Wandelanleihe) zugrunde. Die Wandelanleihe wäre bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nur berücksichtigt worden, wenn sie in dem jeweiligen Berichtszeitraum einen verwässernden Effekt gehabt hätte. Aufgrund des Endes des Wandlungszeitraums und des Auslaufens der Wandelanleihe am 30. März 2022 ergab sich im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - keine Verwässerung auf das Ergebnis je Aktie. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie leitet sich wie folgt auf das verwässerte Ergebnis je Aktie über:
37 Angaben zur Konzern-KapitalflussrechnungDie Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Heidelberg-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Dabei sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert (IAS 7). Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten Veränderungen der Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da die Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen nicht zahlungswirksam sind und somit herausgerechnet werden. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Anlageimmobilien entfallen mit 12.998 Tsd € (Vorjahr: 12.943 Tsd €) auf immaterielle Vermögenswerte sowie mit 42.421 Tsd € (Vorjahr: 46.859 Tsd €) auf Sachanlagen. In den Investitionen sind die Zugänge aus Leasingverhältnissen in Höhe von 15.957 Tsd € (Vorjahr: 18.197 Tsd €) nicht enthalten. Die Einnahmen aus Unternehmensverkäufen stehen im Zusammenhang mit der Veräußerung der docufy GmbH im Berichtsjahr. Die Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Anlageimmobilien entfallen mit 75 Tsd € (Vorjahr: 158 Tsd €) auf immaterielle Vermögenswerte und mit 64.800 Tsd € (Vorjahr: 33.841 Tsd €) auf Sachanlagen. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse, in denen Heidelberg als Leasingnehmer auftritt, betrugen 23.981 Tsd € (Vorjahr: 22.891 Tsd €). Die Zahlungen aus Leasingverhältnissen, die kurzfristige oder geringwertige Vermögenswerte betreffen, werden vollständig unter der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt. Die Zahlungen aus allen übrigen Leasingverhältnissen, in denen Heidelberg als Leasingnehmer auftritt, werden in der Konzernkapitalflussrechnung in den Tilgungsanteil und den Zinsanteil aufgespaltet. Der Tilgungsanteil der Leasingraten wird in der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Zinsanteil der Leasingraten wird unter der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt. Zahlungen, die aus Leasingverhältnissen zufließen, in denen Heidelberg als Leasinggeber auftritt, werden sowohl für Operating- als auch für Finanzierungsleasingverhältnisse in der Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Die Buchwerte der im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Heidelberg-Konzerns im Rahmen eines umfassenden Sicherheitenkonzepts gewährten Sicherheiten werden unter den jeweiligen Textziffern angegeben. Zur Angabe der nicht ausgeschöpften Kreditlinien verweisen wir auf Tz. 28. Der Finanzmittelbestand beinhaltet ausschließlich flüssige Mittel (145.710 Tsd €; Vorjahr: 204.371 Tsd €). Zu Verfügungsbeschränkungen verweisen wir auf Tz. 24. Weitere Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung sind im zusammengefassten Lagebericht dargestellt. 38 Angaben zur Segmentberichterstattung
1) Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor
Zinsen, Steuern und Abschreibungen
Im Heidelberg-Konzern ergibt sich die Segmentabgrenzung gemäß der Geschäftssteuerung entlang unserer Zielmärkte und ihrer jeweiligen Kundenanforderung. Die Segmentierung basiert dabei gemäß dem >MANAGEMENT APPROACH< auf der internen Berichterstattung. Zum 1. April 2021 erfolgte eine Reorganisation der Segmente, um gemäß dem im Rahmen der Neuausrichtung von Heidelberg eingeführten Betriebsmodell den Fokus auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse, Profitabilität und Potenziale besser abbilden zu können und die Geschäftssteuerung noch stärker entlang der Zielmärkte und ihrer jeweiligen Kundenanforderungen auszurichten. Die bisherigen Geschäftssegmente Heidelberg Digital Technology, Heidelberg Lifecycle Solutions und Heidelberg Financial Services wurden neu strukturiert. Der Heidelberg-Konzern ist entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur seither in die Segmente Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions unterteilt. Print Solutions umfasst die Kundenkategorien Digital, Commercial, Industrial und Print Others. Die Kundenkategorien Folding Carton, Label und Packaging Others bilden gemeinsam das Segment Packaging Solutions. Im Segment Technology Solutions werden die Geschäfte von Zaikio, E-Mobility und Printed Electronics gebündelt. Die Zahlen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst. Weitere Erläuterungen zu den Geschäftstätigkeiten sowie den Produkten und Dienstleistungen der einzelnen Segmente sind in Tz. 8 sowie in den Kapiteln >Leitung und Kontrolle< sowie >Segmente und Business Units< des zusammengefassten Lageberichts enthalten. Regional unterscheiden wir zwischen >Europe, Middle East and Africa<, >Asia / Pacific<, >Eastern Europe<, >North America< und >South America<. Weitere Erläuterungen der Unternehmensbereiche geben wir in den Kapiteln >Segmentbericht< und >Regionenbericht< des zusammengefassten Lageberichts. Die Festlegung der Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze erfolgt marktorientiert auf der Grundlage des >Dealing at arm's length<-Grundsatzes. Erläuterungen zu den SegmentdatenDer Segmenterfolg wird auf Basis des EBITDA - des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen - gemessen. Wie im Vorjahr hat der Heidelberg-Konzern mit keinem Kunden mehr als 10 Prozent der Umsatzerlöse (Außenumsatz) erzielt. Die intersegmentären Umsätze sind von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Das Segmentergebnis leitet sich wie folgt auf das Ergebnis vor Steuern über:
Angaben nach RegionenDer Außenumsatz nach dem Sitz der Kunden verteilt sich auf die Regionen wie folgt:
Von den langfristigen Vermögenswerten, die immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Anlageimmobilien umfassen, entfallen 611.922 Tsd € (Vorjahr: 651.885 Tsd €) auf Deutschland und 224.569 Tsd € (Vorjahr: 236.063 Tsd €) auf übrige Länder. 39 KapitalmanagementIm Rahmen der Umsetzung des ganzheitlichen Steuerungsansatzes unterstützt das Kapitalmanagement die Erreichung der Ziele des Heidelberg-Konzerns bestmöglich. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Heidelberg-Konzerns. Im Vordergrund des Kapitalmanagements stehen für den Heidelberg-Konzern die Reduzierung der Kapitalbindung auf der Vermögensseite, die Stärkung des Eigenkapitals sowie die Liquiditätssicherung. Das Eigenkapital des Heidelberg-Konzerns hat sich im Berichtsjahr von 109.043 Tsd € auf 242.008 Tsd € erhöht. Bezogen auf die Bilanzsumme liegt die Eigenkapitalquote mit 11,1 Prozent über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 5,0 Prozent). Aufgrund des positiven Free Cashflows im Berichtsjahr liegt die Nettofinanzposition in Höhe von - 10.542 Tsd € über dem Vorjahr mit 66.870 Tsd €. Die Nettofinanzposition berechnet sich als Saldo der Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Flüssigen Mittel. Heidelberg unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Zum 31. März 2022 besteht die Finanzierung des Heidelberg-Konzerns im Wesentlichen aus einem Förderdarlehen der Europäischen Investitionsbank über 100 Mio € mit einer gestaffelten Laufzeit bis März 2024, einem mit einem Bankenkonsortium unter Refinanzierung durch die KfW vereinbarten Förderdarlehen über 42,1 Mio € mit einer Laufzeit bis September 2023, einem im Mai 2017 aufgenommenen Darlehen in Höhe von 25,7 Mio € mit einer Laufzeit bis Ende Dezember 2025, einem im Juli 2019 aufgenommenen von der KfW geförderten Darlehen in Höhe von 6 Mio € mit einer Laufzeit bis Juli 2024, einem im August 2020 aufgenommenen vom staatlichen Garantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen in Italien geförderten Darlehen in Höhe von 5 Mio € mit einer Laufzeit bis August 2026, zwei im Juli und August 2019 aufgenommenen von der KfW geförderten Darlehen in Höhe von 4,2 Mio € beziehungsweise 3,8 Mio € mit einer Laufzeit bis Juli beziehungsweise April 2024 sowie einer revolvierenden Kreditfazilität eines Bankenkonsortiums über rund 250,5 Mio € mit einer Laufzeit bis März 2024. Die Finanzierungsverträge der revolvierenden Kreditfazilität, des Darlehens der Europäischen Investitionsbank sowie weiterer wesentlicher Darlehen enthalten marktübliche vertragliche Zusicherungen bezüglich der Finanzlage des Heidelberg-Konzerns (Financial Covenants). Zwei der Kennziffern beziehen sich auf das Eigenkapital sowie auf den Finanzmittelbestand des Heidelberg-Konzerns. Die dabei aufzuweisende Mindestliquidität in Höhe von 80 Mio € liegt deutlich unterhalb der in den vergangenen Geschäftsjahren vorhandenen Barmittel. Durch die vorliegende diversifizierte Finanzierungsstruktur mit einem Fälligkeitsprofil bis 2024 verfügt Heidelberg über eine stabile Finanzierungsbasis. Für weitere Erläuterungen zu den Finanzierungsinstrumenten verweisen wir auf Tz. 28. 40 Entsprechenserklärung nach § 161 AktGDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite WWW.HEIDELBERG.COM unter >Über uns< > >Unternehmen< > >Corporate Governance< dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Frühere Entsprechenserklärungen wurden ebenfalls dort dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 41 Angaben zu den Organen der GesellschaftDie Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind nachfolgend dargestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in der gesonderten Übersicht auf den Seiten 160 bis 161 (Aufsichtsrat) und 162 (Vorstand) aufgeführt. Mitglieder des Vorstands: Die Gesamtstruktur und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Empfehlung des Personalausschusses vom Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft festgelegt und in regelmäßigen zeitlichen Abständen überprüft. Die Vorstandsvergütung (ohne Nebenleistungen und ohne Versorgungsaufwand) beträgt in jedem Fall höchstens 370 Prozent der Jahresgrundvergütung, aufgeteilt in 100 Prozent für die Jahresgrundvergütung und maximal 270 Prozent für die variablen Vergütungsbestandteile, das heißt maximal 90 Prozent für die jahresbezogene variable Vergütung und 180 Prozent für die mehrjährige variable Vergütung. Die Bezüge des Vorstands setzen sich zum einen aus einer jährlichen Festvergütung (Jahresgrundvergütung), die in gleichen Teilbeträgen zum Ende eines Monats ausgezahlt wird, sowie einer jahresbezogenen variablen Vergütung und einer mehrjährigen variablen Vergütung, die bei Erreichung bestimmter dreijährig angelegter Ziele anhand definierter Parameter ermittelt wird, zusammen. Hinzu kommen Nebenleistungen (Sachbezüge) und eine betriebliche Altersversorgung. Die Gesamtbezüge nach HGB betragen 2.150 Tsd € (Vorjahr: 1.869 Tsd €); davon umfassen 1.112 Tsd € (Vorjahr: 1.114 Tsd €) das Grundgehalt inklusive Nebenleistungen, 865 Tsd € (Vorjahr: 642 Tsd €) die jahresbezogene variable Vergütung und 173 Tsd € (Vorjahr: 113 Tsd €) die mehrjährigen variablen Vergütungen. Die mehrjährigen variablen Vergütungen beinhalten in Höhe von 173 Tsd € (Vorjahr: 113 Tsd €) den für die Messgröße >Aktienkursentwicklung< (aktienbasierte Barvergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung; eine Verteilung über den Leistungszeitraum (drei Jahre) findet hierbei nicht statt. Die Gesamtvergütung nach IFRS von 4.101 Tsd € (Vorjahr: 2.289 Tsd €) betrifft kurzfristig fällige Leistungen von 1.978 Tsd € (Vorjahr: 1.756 Tsd €), Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von 374 Tsd € (Vorjahr: 374 Tsd €), andere langfristig fällige Leistungen von 6 Tsd € (Vorjahr: 149 Tsd €), Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von 892 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €) und anteilsbasierte Vergütungen von 863 Tsd € (Vorjahr: 308 Tsd €). Nach IFRS umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Teilanspruchs aus der aktienbasierten Vergütung in Form eines Barausgleichs; das bedeutet, dass ab dem Jahr der Gewährung bei einem dreijährigen Erdienungszeitraum jeweils der jeweilige beizulegende Zeitwert über drei Jahre aufwandswirksam erfasst wird. Es wurden keine Bezugsrechte oder Optionen gewährt, vielmehr wurde ein Barausgleich in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft gewährt. Die jahresbezogene variable Vergütung ist vom Erfolg des Konzerns im Geschäftsjahr abhängig; als Messgrößen dienen hierbei derzeit das betriebliche Ergebnis (EBIT) sowie der Free Cashflow jeweils nach IFRS. Daneben erhält jedes Vorstandsmitglied eine persönliche leistungsbezogene Tantieme, die der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses festlegt, abhängig von den jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereichen sowie gegebenenfalls vereinbarten individuellen Zielen. Bei voller Zielerreichung kann die persönliche jährliche Tantieme bis zu 30 Prozent der Jahresgrundvergütung, die Unternehmenstantieme ebenfalls bis zu 30 Prozent und im Falle der Übererfüllung bis zu 60 Prozent der Jahresgrundvergütung ausmachen. Aufsichtsrat und Vorstand hatten sich hinsichtlich der persönlichen jährlichen Tantieme auch für dieses Berichtsjahr darauf verständigt, den jährlichen Finanzzielen weiterhin den Vorzug zu geben. Bis auf Weiteres -beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012/2013 - werden die 30 Prozent der persönlichen Tantieme der Unternehmenstantieme zugeschlagen und den Finanzzielen untergeordnet, die ihr zugrunde liegen. Die mehrjährige variable Vergütung bestimmt sich nach dem Ergebnis vor Steuern gemäß der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS (EBT) und der Aktienkursentwicklung. Der Teil der mehrjährigen variablen Vergütung, der sich nach dem EBT bestimmt, wird als andere langfristig fällige Leistung gemäß IAS 19 bilanziert; der Teil, der sich nach der Aktienkursentwicklung bestimmt, wird als anteilsbasierte Vergütung gemäß IFRS 2 bilanziert. Die Zielwerte für die beiden Messgrößen der mehrjährigen variablen Vergütung werden ebenso wie der jeweilige Schwellenwert und die maximale Übererfüllung jeweils zu Beginn der maßgeblichen Dreijahresperiode (Performance Period) definiert. Auf jede Messgröße entfällt die Hälfte der mehrjährigen variablen Vergütung; das sind bei 100-prozentiger Erfüllung der Zielwerte der betreffenden Messgröße jeweils 45 Prozent der Jahresgrundvergütung. Die Übererfüllung einer Messgröße wird berücksichtigt und kann maximal zu einer Verdoppelung der hierauf entfallenden mehrjährigen variablen Zielvergütung führen. Beide Messgrößen sind mit einem Schwellenwert verbunden, der bei der Zielerfüllung erreicht werden muss, damit es zu einer Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung für die betreffende Messgröße kommt. Die Übererfüllung einer Messgröße kann sich jedoch nur dann steigernd auf die mehrjährige variable Vergütung auswirken, wenn im Rahmen der anderen Messgröße mindestens der Schwellenwert erreicht ist. Grundlage für die Bemessung des Zielwerts für den Total Shareholder Return sind die langfristigen Renditeerwartungen (Kurssteigerungen der Heidelberg-Aktie) während der Performance Period. Der Ausgangswert für die jeweilige Performance Period wird zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Performance Period ermittelt. Die Zielerreichung wird am Ende der jeweils maßgeblichen Dreijahresperiode geprüft und festgestellt. Die Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem die Hauptversammlung - nach Ablauf des letzten Geschäftsjahres der Dreijahresperiode - über die Ergebnisverwendung Beschluss fasst. Für die mehrjährige variable Vergütung gilt, dass bei Erreichung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts eine Auszahlung in Höhe von 25 Prozent des Betrags erfolgt, der bei 100-prozentiger Zielerfüllung zu zahlen wäre. Bei einer Zielerreichung zwischen dem Schwellenwert und dem festgelegten Ziel wird linear interpoliert. Soweit eine Übererfüllung berücksichtigungsfähig ist, wird die Höhe der Auszahlung bei Übererfüllung entweder prozentual entsprechend des Grades der Übererfüllung ermittelt, oder es wird zwischen dem Ziel und dem maximal berücksichtigungsfähigen Wert linear interpoliert. Sowohl bei einem Eintritt als auch bei einem Austritt innerhalb einer laufenden Performance Period ergibt sich ein zeitanteiliger Anspruch auf die eventuell festgesetzte mehrjährige variable Vergütung nach Ablauf der Performance Period. Die zeitanteilige Ermittlung der mehrjährigen variablen Vergütung erfolgt bei einem Austritt für die zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Performance Periods auf der Grundlage einer Zielfeststellung zum Austritt, die eingefroren wird. Für die Bewertung dieser aktienbasierten Vergütungen kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Aktie der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft durchgeführt, um die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse am Ende der jeweiligen Performance Period abzubilden. Abhängig von der Aktienkursentwicklung wird über die Aktienkursentwicklungs-Performancematrix die prozentuale Auszahlung in Abhängigkeit des Zielwertes ermittelt. Der beizulegende Zeitwert zum 31. März 2022 beträgt für die Performance Period 2021 - 2023 insgesamt 284 Tsd € (Vorjahr: 232 Tsd €). Die zugrunde liegenden Bewertungsparameter zum 31. März 2022 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellen sich wie folgt dar: Risikolose kontinuierliche Zero-Zinssätze: Ende Performance Period: - 0,49 Prozent (Vorjahr: - 0,72 Prozent) und Auszahlungszeitpunkt: - 0,36 Prozent (Vorjahr: - 0,72 Prozent); Zinssätze, basierend auf der Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen; Dividendenzahlungen als arithmetisches Mittel, basierend auf öffentlich verfügbaren Schätzungen für die Jahre 2022 und 2023; Historische Volatilität auf Basis von Schlusskursen für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: 62,38 Prozent (Vorjahr: 60,54 Prozent). Der beizulegende Zeitwert zum 31. März 2022 beträgt für die Performance Period 2022 - 2024 insgesamt 123 Tsd €. Die zugrunde liegenden Bewertungsparameter zum 31. März 2022 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellen sich wie folgt dar: Risikolose kontinuierliche Zero-Zinssätze: Ende Performance Period: - 0,12 Prozent und Auszahlungszeitpunkt: - 0,03 Prozent; Zinssätze, basierend auf der Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen; Dividendenzahlungen als arithmetisches Mittel, basierend auf öffentlich verfügbaren Schätzungen für die Jahre 2022 und 2023; Historische Volatilität auf Basis von Schlusskursen für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: 63,81 Prozent. Sowohl bei einem Eintritt als auch bei einem Austritt innerhalb einer laufenden Performance Period ergibt sich ein zeitanteiliger Anspruch auf die eventuell festgesetzte mehrjährige variable Vergütung nach Ablauf der Performance Period. Die zeitanteilige Ermittlung der mehrjährigen variablen Vergütung erfolgt bei einem Austritt für die zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Performance Periods auf der Grundlage einer Zielfeststellung zum Austritt, die eingefroren wird. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Eigeninvestmentverpflichtung der Vorstandsmitglieder berechtigt, jeweils 10 % der jahresbezogenen variablen Vergütung sowie der mehrjährigen variablen Vergütung in Aktien anzulegen. Die Gesellschaft hat die Vergütungsbestandteile bislang vollständig in bar ausgezahlt und erfasst diese daher als Verbindlichkeit beziehungsweise Rückstellung. Der hierfür im Geschäftsjahr 2021 /2022 erfasste Aufwand für die jahresbezogene variable Vergütung, der im Aufwand für kurzfristig fällige Leistungen enthalten ist, beträgt 32 Tsd € (Vorjahr: 45 Tsd €) und für die mehrjährige variable Vergütung 16 Tsd € (Vorjahr: 64 Tsd €), der im Aufwand für anteilsbasierte Vergütung enthalten ist. Zum 31. März 2022 hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Vergütungen der aktiven Mitglieder des Vorstands aus kurzfristig fälligen Leistungen von 865 Tsd € (Vorjahr: 642 Tsd €), aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von 374 Tsd € (Vorjahr: 374 Tsd €), aus anderen langfristig fälligen Leistungen von 166 Tsd € (Vorjahr: 160 Tsd €), aus Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von 892 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €) sowie aus aktienbasierten Vergütungen von 863 Tsd € (Vorjahr: 314 Tsd €) passiviert. Im Berichtszeitraum wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt; der Heidelberg-Konzern ist keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre hinterbliebenen: Die Gesamtbarbezüge (= Gesamtbezüge) betragen 3.605 Tsd € (Vorjahr: 3.149 Tsd €); davon betreffen 708 Tsd € (Vorjahr: 890 Tsd €) die Verpflichtungen gegenüber den ehemaligen Vorständen und deren Hinterbliebenen der Linotype-Hell Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 1997 / 1998 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge übernommen wurden. Zum Bilanzstichtag werden - wie im Vorjahr - keine Aktienoptionen gehalten. Die Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligation nach IFRS) betragen 51.944 Tsd € (Vorjahr: 57.316 Tsd €); davon betreffen 5.455 Tsd € (Vorjahr: 7.053 Tsd €) die Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Linotype-Hell Aktiengesellschaft, die im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge im Geschäftsjahr 1997 /1998 übernommen wurden. Mitglieder des Aufsichtsrats: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Jahresvergütung von 40.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Zweifache der Jahresvergütung. Die Mitglieder des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Ausschusses zur Regelung von Personalangelegenheiten des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung. Jedes Ausschussmitglied erhält für seine Teilnahme an einer Sitzung eines dieser Ausschüsse eine Vergütung von 1.500,00 € pro Sitzung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine Vergütung von 4.500,00 € pro Sitzung, der Vorsitzende des Präsidiums und der Vorsitzende des Ausschusses zur Regelung von Personalangelegenheiten des Vorstands erhalten eine Vergütung von 2.500,00 € pro Sitzung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner für ihre Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 € pro Sitzung. Ferner werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats entstandene Auslagen sowie die von ihnen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet. Um die Funktion des Aufsichtsrats als Kontrollorgan zu stärken, enthält die Vergütung keine erfolgsabhängige variable Komponente. Die Gewerkschafts- und Betriebsratsmitglieder haben erklärt, dass sie ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien der IG Metall an die Hans-Böckler-Stiftung abführen. Für das Berichtsjahr wurden eine feste Jahresvergütung nebst Sitzungsgeld in Höhe von 500 € pro Sitzungstag sowie Vergütungen für die Tätigkeit im Präsidium, Prüfungsausschuss und Ausschuss zur Regelung von Personalangelegenheiten in Höhe von insgesamt 850 Tsd € (Vorjahr: 859 Tsd €) gewährt. Die Vergütungen enthalten jeweils keine Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhalten Aufsichtsräte, die zugleich in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des Heidelberg-Konzerns stehen, eine tätigkeitsbezogene marktübliche Vergütung. Im Berichtszeitraum wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt; der Heidelberg-Konzern ist für die Aufsichtsräte keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir ergänzend auf den Vergütungsbericht, der im Geschäftsbericht auf den Seiten 172 bis 190 aufgeführt ist. 42 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIm Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen zwischen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen. Hierzu gehören die nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen, drei Gemeinschaftsunternehmen sowie ein assoziiertes Unternehmen, die jeweils als nahestehendes Unternehmen des Heidelberg-Konzerns gelten. Zum Kreis der nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Mit diesen nahestehenden Unternehmen wurden Geschäfte getätigt, die sich wie folgt ausgewirkt haben:
Ein Unternehmen, das von einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats beherrscht wird, hat von der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft für Beratungsleistungen eine Vergütung von 3 Tsd € (Vorjahr: 0 Tsd €) erhalten. Auf Forderungen gegenüber diesen nahestehenden Unternehmen wurden im Berichtsjahr Wertberichtigungen in Höhe von 667 Tsd € (Vorjahr: 78 Tsd €) gebildet. Die Erträge beinhalten überwiegend Umsatzerlöse. Mit Unternehmen, die von einem Mitglied des Aufsichtsrats beherrscht werden, bestanden Liefer- und Leistungsbeziehungen, die sich wie folgt ausgewirkt haben:
Auf Forderungen gegenüber diesen Unternehmen wurden im Berichtsjahr Wertberichtigungen in Höhe von 175 Tsd € (Vorjahr: 175 Tsd €) gebildet. Alle Geschäftsbeziehungen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. 43 Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGBDie nachfolgenden Tochtergesellschaften haben im Berichtsjahr im Hinblick auf die Aufstellung beziehungsweise Offenlegung von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht:
44 Honorar des AbschlussprüfersIm Berichtsjahr entstand uns folgender Honoraraufwand für die Leistungen unseres Abschlussprüfers:
Wesentliche durch den Abschlussprüfer für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft erbrachte sonstige Bestätigungsleistungen betreffen die Leistungen im Rahmen des Nichtfinanziellen Berichts, des WpHG und des Energiewirtschaftsrechts. Sonstige Leistungen betreffen die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen. 45 Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm Rahmen der Neuordnung des Standortes St. Gallen, Schweiz, wurde die komplette Fläche in St. Gallen mit rund 20.000 qm, die zum 31. März 2022 gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert wurde, zum 1. April 2022 an die St. Galler Unternehmer Marcel und Roger Baumer veräußert. Die Brüder führen als Inhaber in der vierten Generation die Hälg Group und haben das Areal privat erworben. Gallus wird künftig als Hauptmieter in diesem Areal die benötigten Flächen weiter nutzen. Ein entsprechender Kauf- und langjähriger Mietvertrag wurde unterzeichnet. Der Kaufpreis betrug rund 32 Mio € und führte nach Steuern zu einem hohen einstelligen Millionen Ertrag. Die Transaktion wurde im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 vollzogen.
Heidelberg, 20. Mai 2022 Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Ludwin Monz Marcus A. Wassenberg Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht, der mit dem Lagebericht der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Heidelberg, 20. Mai 2022 Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Ludwin Monz Marcus A. Wassenberg Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen >Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB< (>ESEF-Vermerk<). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen beziehungsweise aus diesem abgerufen werden. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden >EU-APrVO<) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt >Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts< unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: [1] Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 127,8 Mio (5,9 Prozent der Bilanzsumme bzw. 52,8 Prozent des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten >Immaterielle Vermögenswerte< ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine, mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Cashflows nachvollzogen. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns auch mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Für Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar. (3) Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Textziffern 6, 7 und 18 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei HDM_AG_KA+LB_ESEF-2022-03-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als >ESEF-Unterlagen< bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat (>ESEF-Format<) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden >Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts< enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt >Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen< weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1997 als Konzernabschlussprüfer der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der >Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB< und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Bernd Roese.
Mannheim, den 23. Mai 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Bernd Roese, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer Weitere InformationenAufstellung des AnteilsbesitzesAufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und § 313 Abs. 2 (i. V. m. § 315a Abs. 1) HGB (Angaben in Tausend €)
1) Vor Ergebnisabführung
Der Aufsichtsrat
Selbstständiger Berater, Berlin b) SupplyOn AG
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, Heidelberg/Wiesloch-Walldorf Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
(seit 1. Juli 2021) Stellvertretender Vorsitzender des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten, Wiesloch-Walldorf
(bis 30. Juni 2021) Sprecher der leitenden Angestellten, Wiesloch-Walldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, Heidelberg/ Wiesloch-Walldorf
1. Bevollmächtigter der IG Metall, Heidelberg a) ABB AG
(bis 23. Juli 2021) Gründerin und Vorsitzende des Vorstands der thjnk AG, Hamburg a) NDR Media GmbH Studio Hamburg GmbH
Vorstandsvorsitzender der Festo SE & Co. KG, Esslingen a) Leistritz AG
Vorstandsvorsitzende Masterwork Group Co., Ltd., Tianjin, Volksrepublik China
(seit 23. Juli 2021) Berater für Private Equity-Unternehmen und Family Offices, Stuttgart a) Volksbank am Württemberg eG (Vorsitz) LBBW Landesbank Baden-Württemberg b) CEPD N.V., Amsterdam, Niederlande (Vorsitzender des Board of Directors (non-executive))
Gewerkschaftssekretärin der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Stuttgart a) Audi AG
Unternehmer, St. Gallen, Schweiz b) Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
Diplom-Volkswirtin und Aufsichtsrätin, Heidelberg a) q.beyond AG Haufe Group SE (Mitglied des Verwaltungsrats) CMBlu Energy AG b) Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG (Mitglied des Beirats)
Freigestellte Betriebsrätin, Heidelberg/Wiesloch-Walldorf
* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer
Ausschüsse des AufsichtsratsPRÄSIDIUMDr. Martin Sonnenschein (Vorsitz) Ralph Arns Gerald Dörr Mirko Geiger Oliver Jung Ferdinand Rüesch VERMITTLUNGSAUSSCHUSS GEMÄß § 27 ABS. 3 MITBESTIMMUNGSGESETZDr. Martin Sonnenschein (Vorsitz) Ralph Arns Gerald Dörr Ferdinand Rüesch AUSSCHUSS ZUR REGELUNG VON PERSONALANGELEGENHEITEN des VorstandsDr. Martin Sonnenschein (Vorsitz) Ralph Arns Gerald Dörr Karen Heumann (bis 23. Juli 2021) Dr. Fritz Oesterle (seit 23. Juli 2021) Ferdinand Rüesch Beate Schmitt PRÜFUNGSAUSSCHUSSIna Schlie (Vorsitz) Ralph Arns Mirko Geiger Oliver Jung Beate Schmitt Dr. Martin Sonnenschein NOMINIERUNGSAUSSCHUSSDr. Martin Sonnenschein (Vorsitz) Oliver Jung Ferdinand Rüesch STRATEGIEAUSSCHUSSDr. Martin Sonnenschein (Vorsitz) Ralph Arns Mirko Geiger Karen Heumann (bis 23. Juli 2021) Oliver Jung Li Li Dr. Fritz Oesterle (seit 23. Juli 2021) Ferdinand Rüesch Ina Schlie Der Vorstand
(bis 31. März 2022) Heidelberg Vorstandsvorsitzender * Marquardt GmbH (Vorsitz) ** Heidelberg Americas, Inc., USA (Chairman of the Board of Directors) Heidelberg USA, Inc., USA (Chairman of the Board of Directors)
(seit 1. April 2022) Rauenberg Vorstandsvorsitzender ** Heidelberg Americas, Inc., USA (Chairman of the Board of Directors) Heidelberg USA, Inc., USA (Chairman of the Board of Directors)
Heidelberg Vorstand Finanzen und Arbeitsdirektor ** Heidelberg Americas, Inc., USA Heidelberg USA, Inc., USA Heidelberg Graphic Equipment Ltd., Australien Heidelberg Japan K.K., Japan Gallus Holding AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Aufsichtsrat und Corporate GovernanceBericht des AufsichtsratsDR. MARTIN SONNENSCHEIN Vorsitzender des Aufsichtsrats Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, bevor ich nachfolgend konkret auf die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021/ 2022 eingehe, möchte ich zunächst kurz das Geschäftsjahr und die vielfältigen Themen, die uns beschäftigt haben, skizzieren. Im vergangenen Jahr konnte sich das weltweite Wirtschaftsgeschehen trotz weiter bestehender Unsicherheiten und Folgewirkungen der Covid-19-Pandemie in vielen Teilen der Welt wieder erholen. Der rasante Anstieg der Nachfrage führte allerdings zu einer deutlich steigenden Inflation, die insbesondere bei Energie und anderen Rohstoffen zu beobachten war. Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr waren die negativen Einflüsse durch direkte Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie insgesamt zwar geringer, jedoch brachte die sich ab Herbst ausbreitende Omikron-Welle neben Arbeitsausfällen vor allem eine Verschärfung bestehender Lieferkettenprobleme - größtenteils bedingt durch Lockdowns in China - und damit verbundene Preissteigerungen mit sich, die auch unser Unternehmen zu spüren bekam. Zum Ende des Geschäftsjahres hin brachte der Krieg Russlands in der Ukraine - dessen Ende und Auswirkungen nicht abzusehen sind - weitere Unwägbarkeiten. Wir fühlen mit den Menschen und den Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine und setzen uns im Rahmen der Möglichkeiten für Erleichterungen und Hilfe ein. Der Vorstand hat alle Herausforderungen entschlossen angenommen und entsprechend reagiert. Im Rahmen des Transformationsprogramms konnte die operative Performance der Gesellschaft gesteigert und die Weiterentwicklung des Unternehmens konsequent vorangetrieben werden. Heidelberg konnte nach zwei Jahren wieder einen Nachsteuergewinn ausweisen und hat sich zudem weiter erfolgreich im Bereich der Elektromobilität positioniert. Betriebswirtschaftlich nicht notwendiges und gebundenes Kapital wurde mit der Veräußerung von Flächen am Standort Wiesloch-Walldorf und in Großbritannien freigesetzt, die Tochtergesellschaft docufy im Rahmen der Fokussierung auf das Kerngeschäft verkauft. Zusammen mit den Einsparungen aus dem Transformationsprogramm hat dies trotz der widrigen Rahmenbedingungen zu einem vollständigen Abbau der Nettofinanzverschuldung geführt. Wir sehen Heidelberg gut aufgestellt und sind überzeugt, das Unternehmen mit Unterstützung des neuen Vorstandsvorsitzenden nachhaltig profitabel zu machen. Daran wird der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter konsequent arbeiten. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben auch im Geschäftsjahr 2021/ 2022 in vollem Umfang wahrgenommen. Dabei hat das Gremium den Vorstand kontinuierlich überwacht und ihn bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und bei strategisch wichtigen Fragestellungen begleitet. Wir haben uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugt. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Angelegenheiten informiert und ist damit seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen. Dazu gehören namentlich die Planung, die Unternehmensstrategie, wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns und die damit verbundenen Chancen und Risiken, Compliance-Themen sowie die Cybersicherheit. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat fortlaufend und detailliert über die Umsatz-, Ergebnis-, Beschäftigungs- und Geschäftsentwicklung des Konzerns sowie über die Finanzlage des Unternehmens unterrichtet. Mit allen vorgenannten Themen hat sich der Aufsichtsrat nach seiner Unterrichtung eingehend befasst und auseinandergesetzt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich intensiv mit dem Vorstand erörtert und geprüft. Daneben haben sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss in ihren Sitzungen und gesonderten Besprechungen intensiv mit sonstigen wesentlichen Angelegenheiten des Unternehmens befasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben mit dem Vorstand auch außerhalb der Sitzungen aktuelle Themen beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in laufendem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden und hat sich mit ihnen über wesentliche aktuelle Fragen und Entwicklungen des Unternehmens ausgetauscht. Schwerpunkte waren dabei die Strategie, das Risikomanagement sowie die Geschäftslage der Gesellschaft. Über wesentliche Erkenntnisse haben die Vorsitzenden von Aufsichtsrat beziehungsweise Ausschüssen spätestens in der folgenden Aufsichtsratssitzung berichtet. Vor diesem Hintergrund war der Aufsichtsrat jederzeit rechtzeitig in alle Entscheidungen mit wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft sowie den Konzern eingebunden und hat diese vor ihrer Umsetzung überprüft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen beziehungsweise im Plenum mit den vom Vorstand erteilten Informationen und Beschlussvorschlägen kritisch auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen. Die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter haben bei Bedarf die Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Für den Standort Brandenburg wurde zwischen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und der OJING.GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied Oliver Jung ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. November 2021 ein projektbezogener Beratervertrag zur Erstellung eines Planes für die Implementierung eines synchronen Produktionssystems geschlossen. Die Vergütung erfolgte dabei auf Zeitbasis nach tatsächlich erbrachter Beratung. Im Berichtsjahr wurden Leistungen in Höhe von 3.000 € abgerechnet. Der Vertrag wurde im Mai 2022 beendet, bis zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt Honorare in Höhe von rund 20.000 € fakturiert. Herr Jung war bei der Vergabe des Mandats aufseiten der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft nicht involviert und erbrachte keine persönlichen Beratungsleistungen. Bei der Abstimmung im Aufsichtsrat hat sich Herr Jung der Stimme enthalten. Darüber hinaus traten im Berichtszeitraum keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die nach Maßgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex hätten offengelegt werden müssen. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel zu Fragen der Corporate Governance oder zu neuen Produkten nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei bei Bedarf von der Gesellschaft unterstützt. Die im Geschäftsjahr 2021 / 2022 neu hinzugekommenen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Rahmen ihrer Amtseinführung die Mitglieder des Vorstands zu einem Austausch über aktuelle Themen der jeweiligen Vorstandsbereiche getroffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen können. Sitzungen des Aufsichtsrats und ThemenschwerpunkteIm Berichtsjahr wurden sechs ordentliche Sitzungen sowie zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats, aufgrund der Corona-Pandemie überwiegend als Telefonkonferenzen /Teams-Meetings, abgehalten. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2021 / 2022 rund 97 Prozent. Im Einzelnen ist die Sitzungsteilnahme nachstehender Übersicht zu entnehmen:
* Arbeitnehmervertreter
Die Mitglieder des Vorstands haben an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen, soweit nicht zu einzelnen Themen eine Beratung ohne Teilnahme von Vorstandsmitgliedern geboten erschien. Im Fokus der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der Strategie, des Portfolios und der Geschäftstätigkeit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft. Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat unter anderem intensiv mit der Kapitalstruktur sowie M & A-Transaktionen, insbesondere dem Verkauf von Flächen des Werksgeländes in Wiesloch-Walldorf und der Liegenschaft in Brentford, England, sowie dem Verfahren gegen Herrn Corvi/benpac. Aus dem Berichtsjahr sind die folgenden Themenschwerpunkte, mit denen sich der Aufsichtsrat befasst hat, näher hervorzuheben: In der Sitzung des Aufsichtsrats am 18. Mai 2021 berichtete Herr Dr. Sonnenschein über die Nominierungsausschusssitzungen vom 26. Januar 2021, 4. Februar 2021 sowie 16. März 2021 und der Aufsichtsrat beriet über den Vorschlag eines neuen Kandidaten für die anstehende Wahl zum Aufsichtsrat und verabschiedete den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl von Herrn Dr. Fritz Oesterle in den Aufsichtsrat. Des Weiteren beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der virtuellen Durchführung der Hauptversammlung 2021 und beschloss diese. Ebenso diskutierte und beschloss der Aufsichtsrat die Vergütung des Aufsichtsrats, die ebenfalls Teil der Hauptversammlungs-Tagesordnung war. Herr Dr. Sonnenschein berichtete über die Personalausschusssitzungen vom 25. März 2021 und 3. Mai 2021 und der Aufsichtsrat beschloss die Zielfeststellung 2020 / 2021, die Zielfestlegung für die variable Komponente der Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2021/ 2022 bis 2023/ 2024 sowie das neue Vergütungssystem des Vorstands, das der Hauptversammlung zur Billigung vorgeschlagen werden sollte. Des Weiteren besprach der Aufsichtsrat die Ergebnisse der Selbstbeurteilung. Zum Schluss beschäftigte sich der Aufsichtsrat noch mit der strategischen Roadmap des Unternehmens. In der Sitzung am 2. Juni 2021 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftslage, zum Status des Projekts T4F und zum Budget sowie mit der Strategie des Unternehmens. Auch ein Immobilienprojekt bezüglich des Grundstücks und Gebäudes in Brentford, England, wurde in der Sitzung vorgestellt und beschlossen. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Cybersecurity bei Heidelberg. Außerdem behandelte der Aufsichtsrat insbesondere den Jahresabschluss und den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Gesellschaft und für den Heidelberg-Konzern für das Geschäftsjahr 2020/ 2021, den Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung sowie den gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2020 / 2021. Nach Vorstellung und Diskussion der Berichte des Abschlussprüfers zum Jahres- und Konzernabschluss stellte der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung fest, dass keine Einwendungen zu erheben waren, und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Er verabschiedete auch die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2021 mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung einschließlich des Vorschlags zur Wahl von Herrn Dr. Fritz Oesterle zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Frau Schlie berichtete über die Sitzungen des Prüfungsausschusses vom 4. Mai 2021 und 1. Juni 2021. In der Sitzung am 23. Juli 2021 vor der Hauptversammlung befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Geschäftslage der Gesellschaft. Die jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Prüfungsausschusssitzung vom 22. Juli 2021 und die Sitzung des Präsidiums vom 7. Juni 2021. Des Weiteren wurden die anstehende Hauptversammlung und die entsprechenden Beschlussvorschläge besprochen. In einer im unmittelbaren Anschluss an die Hauptversammlung am 23. Juli 2021 durchgeführten konstituierenden Sitzung bestätigte der Aufsichtsrat jeweils erneut Herrn Dr. Martin Sonnenschein als Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Ralph Arns als Stellvertreter und wählte die Mitglieder für die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats. Zudem wurde eine Anpassung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats gemäß den Regelungen des neuen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) beschlossen. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat nach der Wahl durch die Hauptversammlung die Beauftragung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/ 2022 und erteilte den entsprechenden Prüfungsauftrag. Zum Schluss beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Strategie der Gesellschaft sowie einem laufenden Projekt. In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 21. Oktober 2021 beschäftigte sich der Aufsichtsrat nach Verweis von Herrn Dr. Sonnenschein auf die Personalausschusssitzungen vom 30. September 2021 und 19. Oktober 2021 mit einem potenziellen Kandidaten für die Nachfolge von Herrn Rainer Hundsdörfer sowie der Vertragsverlängerung von Herrn Marcus A. Wassenberg. In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Oktober 2021 diskutierte und beschloss der Aufsichtsrat, Herrn Dr. Ludwin Monz mit Wirkung zum 1. April 2022 als Nachfolger von Herrn Rainer Hundsdörfer zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat die Verlängerung des Vorstandsanstellungsvertrags mit Herrn Marcus A. Wassenberg um weitere fünf Jahre. Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzung am 25. November 2021 bildete die Berichterstattung und Diskussion mit dem Vorstand über die aktuelle Geschäftslage. Auch wurde zum Status des Verfahrens gegen Herrn Corvi/benpac berichtet. Des Weiteren beriet der Aufsichtsrat über die Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma OJING.GmbH im Werk Brandenburg, deren geschäftsführender Gesellschafter das Aufsichtsratsmitglied Oliver Jung ist, und stimmte dem Abschluss eines Beratervertrags - unter Stimmenthaltung von Herrn Jung - zu. Auch verabschiedete der Aufsichtsrat nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Abgabe, Anpassung und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung vom 25. November 2021. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten über die Prüfungsausschusssitzung vom 28. Oktober 2021, die Strategieausschusssitzung vom 24. November 2021 sowie die Personalausschusssitzung vom 24. November 2021. Zudem berichtete der Vorstand über laufende Projekte, unter anderem zur Verbesserung der Margenqualität. Des Weiteren wurde ein Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats bezüglich des Verkaufs der Tochtergesellschaft >docufy GmbH< nochmals vom Aufsichtsrat bestätigt und es wurde über den aktuellen Stand der Cybersecurity bei Heidelberg berichtet. Die letzte Aufsichtsratssitzung des Berichtsjahres am 29. März 2022 hatte unter anderem die aktuelle Geschäftslage, die Planung für das kommende Geschäftsjahr und die Projektion für die Folgejahre inklusive Strategie zum Gegenstand. Der Aufsichtsrat nahm die vorgelegte Planung zur Kenntnis. Es wurde außerdem ein Beschluss zu einem laufenden Liegenschaftsprojekt gefasst und zwei Umlaufbeschlüsse wurden bestätigt. Des Weiteren berichteten die jeweiligen Ausschussvorsitzenden zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses vom 1. beziehungsweise 8. Februar 2022, zur Sitzung des Präsidiums am 20. Januar 2022, zu den Personalausschusssitzungen vom 6. Dezember 2021 sowie vom 14. Januar, 18. Januar und 15. Februar 2022, zur Nominierungsausschusssitzung vom 14. März 2022 sowie über die Strategieausschusssitzung am 28. März 2022. Zum Schluss befasste sich der Aufsichtsrat noch mit Themen der Corporate Governance. Zum einen wurde als Anpassung der Fassung der Satzung das mit Auslaufen der im Jahr 2015 begebenen Wandelanleihe funktionslos gewordene Bedingte Kapital 2014 aus der Satzung gestrichen. Ferner diskutierte der Aufsichtsrat den aktuellen Stand der Debatte um die anstehenden Änderungen des Corporate Governance Kodex. Ebenso stimmte der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands zu, die Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2022 als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021/ 2022 drei Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren. Corporate GovernanceIm Verlauf des Geschäftsjahres 2021 / 2022 befasste sich der Aufsichtsrat kontinuierlich mit den Standards guter Corporate Governance. Über die Corporate Governance des Unternehmens und diesbezügliche Aktivitäten des Aufsichtsrats informiert Sie außerdem die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese finden Sie auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter Unternehmern >Über uns< >Corporate Governance< >Erklärung zur Unternehmensführung<. Die Corporate Governance bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wird im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 191 bis 199 des Geschäftsberichts ausführlich erläutert. Arbeit in den AusschüssenDer Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sechs dauerhafte Ausschüsse eingerichtet, die ihn in seiner Arbeit unterstützen:
Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten Entscheidungen des Plenums vor und beschließen in Angelegenheiten, die ihnen zur Entscheidung übertragen sind. Die Vorsitzenden der jeweiligen Ausschüsse haben den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen regelmäßig und umfassend über ihre Tätigkeit informiert. Die Zusammensetzung der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021/ 2022 ist im Anhang dargestellt. Im Berichtsjahr 2021/ 2022 tagte der Personalausschuss achtmal. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die Suche nach Kandidaten für die Nachfolge von Herrn Rainer Hundsdörfer, die Zielfestlegungen und -überprüfungen der variablen Vergütung, die Neukonzeption der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie Personalthemen der Vorstandsverträge. Des Weiteren beschäftigte sich der Personalausschuss mit der Verlängerung des Vorstandsvertrags mit Herrn Marcus A. Wassenberg. Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtsjahr fünf reguläre Sitzungen ab. Er überprüfte quartals- und anlassbezogene Fragen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie zur Risikoberichterstattung des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer befasste er sich ferner intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss sowie den Quartalsabschlüssen, den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den Besonderheiten im Einzel- und Konzernabschluss. Weitere Schwerpunkte der Beratungen waren unter anderem: die Liquiditätssituation des Heidelberg-Konzerns und die Refinanzierung, die Entwicklung der Kapitalstruktur (Eigen- und Fremdkapital) sowie die Auswirkungen aus der Neuorientierung und Weiterentwicklung der Geschäftsfelder, die Umsatzrealisierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen, die Bilanzierung und Bewertung des Subskriptionsgeschäftsmodells, das Risikomanagement, das interne Kontroll- und Revisionssystem sowie die Compliance, die Umsetzung und Auswirkungen der Portfolio- und Restrukturierungsmaßnahmen, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, das Beteiligungscontrolling, die Neusegmentierung und die Absatzfinanzierung. Der Strategieausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal und befasste sich mit den Segmenten Packaging Solutions und Print Solutions, dem Recurring Revenue, der Strategie in China sowie mit Prinect, Zaikio, der E-Mobilität und der gedruckten Elektronik. Des Weiteren erörterte der Strategieausschuss die Nachhaltigkeitsinitiative ESG, das Thema Digitaldruck, die Cybersecurity für die grafische Industrie sowie ein laufendes Projekt. Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr einmal und beschäftigte sich in seiner Sitzung mit den Vorschlägen zur Wahl zum Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 21. Juli 2022. Das Präsidium trat im Berichtsjahr zweimal zusammen und befasste sich mit Maßnahmen zur Margenverbesserung, der Wertschöpfungskette für Print Solutions und Packaging Solutions, dem R&D-Budget und der Analyse der Sellingkosten. Des Weiteren beschäftigte sich das Präsidium mit dem Status des Verfahrens gegen Herrn Corvi/benpac, der Weiterentwicklung der E-Mobilität, der Aktienkursentwicklung und den Beraterkosten der Gesellschaft. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Jahres- und KonzernabschlussprüfungAm 23. Juli 2021 hat die Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Diese hat den vom Vorstand am 20. Mai 2022 nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021/ 2022, den Lagebericht der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sowie den nach den Vorschriften des IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht des Heidelberg-Konzerns geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer war Dr. Bernd Roese, der diese Funktion im zweiten Jahr innehatte. Unverzüglich nach ihrer Aufstellung wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Lagebericht für den Heidelberg-Konzern und der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden auch die Berichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 1. Juni 2022 stellte der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung dar und der Prüfungsausschuss erörterte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht für die Gesellschaft sowie den Lagebericht für den Heidelberg-Konzern und die Prüfungsunterlagen in Anwesenheit des Abschlussprüfers zur Vorbereitung ihrer Behandlung im Aufsichtsratsplenum. Der Abschlussprüfer beantwortete sämtliche Fragen umfassend. An der Aufsichtsratssitzung am 3. Juni 2022 nahm auch der Abschlussprüfer durch die beiden die Bestätigungsvermerke unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer teil. Sie berichteten in der Sitzung des Aufsichtsratsplenums über die Ergebnisse ihrer Prüfung sowie darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess vorliegen. Sie standen den Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, und beantworteten alle Fragen umfassend. Ferner informierte der Abschlussprüfer über von ihm zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und bestätigte, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Bericht des Abschlussprüfers enthält keine Vermerke oder Hinweise auf etwaige Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtete dem Aufsichtsrat über wesentliche Inhalte und das Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und gab Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats unter anderem zur Billigung des aufgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses ab. Der Aufsichtsrat hat sodann dem Vorschlag des Prüfungsausschusses folgend dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach Abschluss und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung des aufgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und des Lageberichts des Heidelberg-Konzerns ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft zum 31. März 2022 und den Konzernabschluss des Heidelberg-Konzerns zum 31. März 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2021/ 2022. Dieser wurde vom Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat beschlossenen freiwilligen inhaltlichen Prüfung geprüft. Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht mit den Abschlussprüfern erörtert und kam zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen gegen ihn erhoben werden. Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht wird ab dem 9. Juni 2022 auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und VorstandIm Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft gab es aufseiten der Anteilseigner zwei personelle Veränderungen. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 schied Frau Karen Heumann aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aus. Herr Dr. Fritz Oesterle wurde am 23. Juli 2021 von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt. Ebenso gab es aufseiten der Arbeitnehmervertreter zwei Veränderungen. Herr Joachim Dencker legte mit Wirkung zum 30. Juni 2021 sein Mandat als Aufsichtsrat nieder und Herr Dr. Bernhard Buck wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 gerichtlich zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Des Weiteren gab es zwei Veränderungen im Vorstand. Herr Rainer Hundsdörfer schied als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender zum 31. März 2022 aus dem Vorstand aus. Herr Dr. Ludwin Monz wurde mit Wirkung zum 1. April 2022 zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Der Aufsichtsrat spricht den ausgeschiedenen Mitgliedern seinen ganz besonderen Dank für die Tätigkeit im Aufsichtsrat und im Vorstand aus. Der Aufsichtsrat wird auch zukünftig das Unternehmensinteresse und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fest im Blick behalten und sich für ihr Wohl einsetzen. Dank des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Heidelberg-Konzerns weltweit sowie deren Vertretern im Aufsichtsrat, in Betriebsräten und im Sprecherausschuss für ihren engagierten Beitrag im Geschäftsjahr 2021 / 2022 und die erbrachten Leistungen in einem von Herausforderungen geprägten Umfeld. Abschließend dankt der Aufsichtsrat Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen in das Unternehmen und die Aktie der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft.
Heidelberg, 3. Juni 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Martin Sonnenschein, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vergütungsbericht - Vorstand und AufsichtsratI. PräambelDer Vergütungsbericht der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) wurde gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat von Heidelberg erstellt und fasst die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zusammen. Der Vergütungsbericht ist erstmals nach § 162 Aktiengesetz (AktG) zu erstellen. Neben diesen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt der Vergütungsbericht zudem die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019. Der Vergütungsbericht erläutert, wie die Vergütung dem jeweiligen Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht und sie die langfristige Entwicklung des Unternehmens fördert. Zudem wird die im Geschäftsjahr 2021 /2022 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats von Heidelberg individuell offengelegt. Der Vergütungsbericht ist auf der Internetseite www. heidelberg.com unter >Über uns<, >Unternehmen<, >Organe der Gesellschaft veröffentlicht und wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft formell und inhaltlich geprüft. Er wird der Hauptversammlung entsprechend den Vorgaben des § 120a Abs. 4 AktG am 21. Juli 2022 zur Billigung vorgelegt. II. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021/ 2022Durch die im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veränderten regulatorischen Anforderungen an die Vorstandsvergütung durch die Einführung des § 87a AktG sowie die Neufassung des DCGK wurde das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand durch den Aufsichtsrat überarbeitet und von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 mit breiter Mehrheit gebilligt. Das überarbeitete Vergütungssystem legt seinen Fokus auf folgende Aspekte:
Dieses Vergütungssystem kommt ab dem Geschäftsjahr 2022/ 2023 für die Mitglieder des Vorstands zur Anwendung und wird im Ausblick des Vergütungsberichts in seinen Grundzügen erläutert. Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 kam das zuletzt von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012 mit 97,66 Prozent gebilligte Vergütungssystem zur Anwendung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von Heidelberg wurde ebenfalls durch die Hauptversammlung am 23. Juli 2021 mit 99,09 Prozent Ja-Stimmen gebilligt. Die zuvor von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012 im Wege der Satzungsänderung beschlossene Vergütung wurde weiterhin als angemessen erachtet und bleibt demnach unverändert. III. Vorstandsvergütung im
Geschäftsjahr 2021/ 2022
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| Unternehmensstrategie | Pay for Performance | Angemessenheit und Üblichkeit |
| Die Vergütung leistet durch die Auswahl strategisch relevanter Messgrößen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie | Die Vergütung stellt sicher, dass besondere Leistungen des Vorstands angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer entsprechend spürbaren Verringerung der Vergütung führen | Die Vergütung ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich (horizontale Verhältnismäßigkeit) und trägt der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung |
| Langfristige Entwicklung | Aktionärsinteressen | Unternehmensinterne Verhältnismäßigkeit |
| Die Vergütung fördert durch die operative und strategische Ausrichtung sowie die langfristig ausgerichtete variable Vergütung eine langfristige Entwicklung des Unternehmens | Die Vergütung stellt durch das Eigeninvestment und die langfristige variable Vergütung eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sicher | Die Vergütung berücksichtigt die Vergütungsstruktur, die generell im Unternehmen gilt, um die Verhältnismäßigkeit innerhalb des Unternehmens sicherzustellen (vertikale Verhältnismäßigkeit) |
Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie zur Lage der Gesellschaft steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt.
Im Zuge der Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung wird - unter Berücksichtigung von Branche, Größe, Komplexität und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Unternehmens -zudem die Marktüblichkeit im Vergleich zu anderen Unternehmen (horizontale Vergleichbarkeit) sowie die Verhältnismäßigkeit der Vergütung im Unternehmen selbst (vertikale Vergleichbarkeit) gewährleistet.
Zur Bewertung der horizontalen Vergleichbarkeit wird eine Vergleichsgruppe (Peer Group) herangezogen, deren konkrete Zusammensetzung der Personalausschuss festlegt. Dabei wird die Gesamtvergütung vergleichbarer Unternehmen in Bezug auf Branche, Größe, Zuschnitt, Komplexität, Internationalität, Ertragskraft und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verglichen. Im Zuge der im letzten Geschäftsjahr erfolgten Überprüfung der horizontalen Üblichkeit wurden die folgenden Unternehmen berücksichtigt: DEUTZ, DMG MORI, Dürr, GEA Group, Koenig & Bauer, Krones, KUKA, MTU Aero Engines, Nordex, NORMA Group, OSRAM Licht, SGL Carbon, Vossloh.
Neben der horizontalen Vergleichbarkeit berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Vergütungsfestlegung auch im vertikalen Vergleich die Einkommenssituation des Führungskreises unterhalb des Vorstands. Bei der Festlegung der jährlichen Festvergütung (Jahresgrundvergütung) für den Vorstand wird ein angemessener Abstand zur durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiter der nachgelagerten Führungsebene berücksichtigt.
Die Vorstandsvergütung setzt sich im Geschäftsjahr 2021 / 2022 aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine jährliche Festvergütung, Nebenleistungen (Sachbezüge) und eine betriebliche Altersversorgung. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer kurzfristigen, jahresbezogenen variablen Vergütung (STI) und einer langfristigen, mehrjährigen variablen Vergütung (LTI), die bei Erreichung bestimmter, dreijährig angelegter Ziele anhand vorab definierter Parameter ermittelt wird.
Die folgende Tabelle stellt die wesentlichen Vergütungsbestandteile sowie ihren Beitrag zur langfristigen Förderung der Entwicklung der Gesellschaft bzw. der Unternehmensstrategie dar:
| Vergütungsbestandteil | Ausgestaltung | Strategiebezug |
| Feste erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile | ||
| Festvergütung | Jährliche Festvergütung; Auszahlung in zwölf gleichen Raten | Sicherstellung der Angemessenheit inklusive Marktüblichkeit und somit Wettbewerbsfähigkeit der festen Vergütungsbestandteile zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Vorstandsmitglieder |
| Nebenleistungen | Bspw. Zuschüsse zu Versicherungen; Dienstwagen zur beruflichen und privaten Nutzung; Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung | |
| Altersversorgung | Beitragsorientierte Zusage | |
| Variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile | ||
| Kurzfristige variable Vergütung | ||
| Plantyp | Jahresbonus | Incentivierung des operativen Erfolgs der Gesellschaft sowie Fokussierung auf die jährliche Ertragskraft der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr |
| Messgrößen | Unternehmenstantieme: EBIT, Free Cashflow Persönliche Tantieme: ggf. individuelle Ziele | |
| Begrenzung | Maximal 90 % der Festvergütung | |
| Langfristige variable Vergütung | ||
| Plantyp | Performance Cash Plan | Ausrichtung der Anreizsetzung auf die langfristig profitable Ertragskraft im Einklang mit der Unternehmensstrategie sowie Incentivierung zur langfristigen Steigerung der Aktienrendite |
| Performance Periode | 3 Jahre | |
| Messgrößen | EBT und Aktienkursentwicklung | |
| Begrenzung | Maximal 180 % der Festvergütung | |
| Weitere Vertragsbestandteile | ||
| Share Ownership Guideline | Aktienhalteverpflichtung in Höhe der aktuellen Festvergütung. Jährlicher Aufbau mittels 10 % der variablen Vergütung | Verstärkte Angleichung der Interessen des Vorstands mit den Interessen der Aktionäre |
Die Gesamtstruktur und die Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Empfehlung des Personalausschusses vom Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Zielgesamtvergütung (ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand) hat für den Fall einer Zielerreichung von 100 Prozent grundsätzlich die folgende Struktur:
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 hat der Aufsichtsrat die folgende Zielgesamtvergütung (inkl. Nebenleistungen und Versorgungsaufwand) festgesetzt. Für die variable Vergütung wird der Betrag im Falle einer Zielerreichung von 100 Prozent angegeben.
|
Angaben
in Tsd € |
Rainer Hundsdörfer 1) Vorstandsvorsitzender bis 31. März 2022 | Marcus A. Wassenberg Vorstand Finanzen | ||
| 2021/2022 | 2020/2021 | 2021/2022 | 2020/2021 | |
| Festvergütung | 670 | 670 | 400 | 400 |
| Nebenleistungen | 22 | 23 | 20 | 21 |
| Summe fixe Vergütung | 692 | 693 | 420 | 421 |
| Jahresbezogene variable Vergütung | ||||
| 2021/2022 | 402 | - | 240 | - |
| 2020/2021 | - | 402 | - | 240 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tranche 2021/2022-2023/2024 2) | 100 3) | - | 303 | - |
| Tranche 2020/2021-2022/2023 2) | - | 372 | - | 222 |
| Summe variable Vergütung | 502 | 774 | 543 | 462 |
| Versorgungsaufwand | 234 | 234 | 140 | 140 |
| Zielgesamtvergütung | 1.428 | 1.701 | 1.103 | 1.023 |
1) Die Bestellung von Rainer Hundsdörfer
als Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands endete
zum 31. März 2022. Das Dienstverhältnis endet mit
dem Ablauf des 6. September 2022.
2) Laufzeit: 3 Jahre
3) Im Geschäftsjahr 2021/2022 ergibt sich
für Rainer Hundsdörfer der ausgewiesene Wert von
100.425 € auf Basis der Abwicklungsvereinbarung vom
13. Januar 2022.
Die Festvergütung wird monatlich in zwölf gleichen Raten ausgezahlt.
Die vertraglich zugesicherten Nebenleistungen beinhalten grundsätzlich Leistungen wie Zuschüsse zu Versicherungen, den geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens sowie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung gemäß den lokalen Bedingungen. Im Geschäftsjahr 2021/2022 umfassen die Nebenleistungen im Wesentlichen lediglich die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Privatnutzung eines Dienstwagens.
Des Weiteren besteht für die Vorstandsmitglieder Versicherungsschutz im Rahmen der D & O-Versicherung von Heidelberg mit einem entsprechenden Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 AktG, der durch das Vorstandsmitglied zu tragen ist.
Für die Vorstandsmitglieder sieht der Pensionsvertrag eine beitragsorientierte Zusage für die Altersversorgung vor. Für jedes Geschäftsjahr wird ein Versorgungsbeitrag gutgeschrieben. Der Versorgungsbeitrag beträgt grundsätzlich 35 Prozent der entsprechenden jeweiligen Festvergütung.
Das Ruhegeld kann ab dem vollendeten 60. Lebensjahr als vorzeitige Altersleistung bezogen werden. Das Ruhegeld wird in jedem Fall, also bei Ausscheiden aus dem Unternehmen, ab dem vollendeten 65. beziehungsweise 60. Lebensjahr vorrangig als einmaliges Alterskapital gezahlt.
Daneben ist eine von der Höhe der letzten Festvergütung abhängige Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung von maximal 60 Prozent des aus dem festen Jahresgehalt abgeleiteten festen Monatsgehalts (Invalidenleistung) beziehungsweise des Ruhegelds vorgesehen. Bei der Invalidenversorgung richtet sich der Prozentsatz nach den im Unternehmen als Vorstand geleisteten Dienstjahren, wobei eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und ein maximaler Versorgungsprozentsatz von 60 Prozent festgelegt sind.
Endet der Dienstvertrag vor Eintritt eines Versorgungsfalls, bleibt der Anspruch auf das zu diesem Zeitpunkt aufgebaute Versorgungskapital erhalten. Für die übrigen Versorgungsleistungen (Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung) bleibt die gemäß § 2 BetrAVG zeitanteilig erdiente Versorgungsanwartschaft bestehen. Bei beiden im Geschäftsjahr aktiven Vorstandsmitgliedern ist die Anwartschaft sofort unverfallbar.
Der Dienstzeitaufwand sowie der Barwert des Versorgungskapitals stellt sich nach IAS 19 zum 31. März 2022 wie folgt dar:
|
Angaben
in Tsd € |
Defined Benefit Obligation | Dienstzeitaufwand (Service Cost) | ||
| 2021/2022 | 2020/2021 | 2021/2022 | 2020/2021 | |
| Rainer Hundsdörfer 1) | 1.280 | 1.046 | 234 | 234 |
| Marcus A. Wassenberg | 370 | 261 | 140 | 140 |
Die kurzfristige variable Vergütung incentiviert das Wachstum des operativen Erfolgs sowie die jährliche Ertragskraft der Gesellschaft und besteht grundsätzlich aus einer Unternehmenstantieme und einer persönlichen leistungsbezogenen Tantieme, die jeweils gleich gewichtet werden.
Die Unternehmenstantieme spiegelt den operativen Erfolg von Heidelberg im Geschäftsjahr wider. Als Messgrößen werden hierbei das betriebliche Ergebnis (EBIT) mit einer Gewichtung von 70 Prozent sowie der Free Cashflow (FCF) mit einer Gewichtung von 30 Prozent jeweils nach IFRS herangezogen. Im Falle einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt die Unternehmenstantieme 30 Prozent der Festvergütung, im Falle der Übererfüllung der Ziele sind bis zu 60 Prozent der Festvergütung möglich.
Darüber hinaus ist grundsätzlich vorgesehen, dass jedes Vorstandsmitglied eine persönliche leistungsbezogene Tantieme erhalten kann. Diese legt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der Vorstandsmitglieder sowie gegebenenfalls vereinbarter individueller Ziele fest. Für den Fall einer Zielerreichung von 100 Prozent kann die persönliche jährliche Tantieme bis zu 30 Prozent der Festvergütung betragen.
Die kurzfristige variable Vergütung stellt sich wie folgt dar:
Aufsichtsrat und Vorstand haben hinsichtlich der persönlichen Tantieme - wie bereits seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 - auch in diesem Geschäftsjahr vereinbart, den Fokus auf die Unternehmenstantieme zu legen. Daher wird der Anteil der persönlichen Tantieme der Unternehmenstantieme zugeschlagen und der Schwerpunkt der kurzfristigen variablen Vergütung somit auf den operativen Erfolg des gesamten Unternehmens gelegt.
Die Messgrößen EBIT und Free Cashflow sind mit einem Zielwert und einem unteren Schwellenwert versehen. Eine nachträgliche Änderung der Ziel- und Schwellenwerte erfolgt nicht. Der Schwellenwert muss erreicht werden, damit es zu einer Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für die betreffende Messgröße kommt. Bei einem Unterschreiten des Schwellenwerts beträgt die Auszahlung null.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand der tatsächlichen Ist-Werte der Messgrößen ermittelt. Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem die Hauptversammlung über die Ergebnisverwendung Beschluss fasst. Ab dem Erreichen des maßgeblichen Schwellenwerts erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 25 Prozent des Betrags, der im Falle einer Zielerreichung von 100 Prozent (Zielbetrag) zu zahlen wäre. Bei einer Zielerreichung zwischen dem Schwellenwert und dem festgelegten Zielbetrag wird linear interpoliert. Darüber hinaus ist die kurzfristige variable Vergütung in ihrer Höhe betragsmäßig begrenzt und kann maximal 90 Prozent der Festvergütung (Zielerreichung von 200 Prozent) betragen. Für den Fall, dass es zu einer Übererfüllung der Ziele kommt, wird die Höhe der Auszahlung entweder prozentual entsprechend dem Grad der Übererfüllung ermittelt oder es wird zwischen dem Ziel und dem maximal berücksichtigungsfähigen Wert linear interpoliert. Nach dieser Maßgabe errechnet sich der Auszahlungsgrad (in Prozent der Festvergütung) entsprechend als 90/200 der jeweils ermittelten Zielerreichung.
Für das Geschäftsjahr 2021/ 2022 wurden für die Messgrößen EBIT und Free Cashflow die folgenden Ziel- und Schwellenwerte festgelegt:
|
Angaben
in Mio € |
untere Schwelle | Zielwert | obere Schwelle | Ist-Wert | Ziel- erreichung | Gesamtziel- erreichung |
| EBIT | 33 | 63 | 93 | 80,7 | 171 % | 180 % |
| Free Cashflow | 0 | 21 | 51 | 87,5 | 200 % |
Anhand der jeweiligen Ist-Werte ergibt sich die folgende Zielerreichung sowie der folgende Auszahlungsbetrag:
|
Angaben
in Tsd € |
Zielbetrag | Zielerreichung EBIT | Zielerreichung FCF | Gesamtziel- erreichung | Auszahlungs- betrag |
| Rainer Hundsdörfer | 402 | 171 % | 200 % | 180 % | 542 1) |
| Marcus A. Wassenberg | 240 | 324 1) |
Die nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021/ 2022 final zu bewertende Dreijahrestranche der langfristigen variablen Vergütung 2019/ 2020 bis 2021/ 2022 bestimmt sich anhand zweier gleichgewichteter Messgrößen, die über eine Laufzeit (Performance Periode) von drei Jahren gemessen werden. Bei den Messgrößen handelt es sich um das Ergebnis vor Steuern (EBT) gemäß der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS und die Wertentwicklung des Aktienkurses. Hierdurch soll die Anreizsetzung auf die langfristige profitable Ertragskraft in Abhängigkeit von der Unternehmensstrategie ausgerichtet sowie der Fokus auf die Interessen der Aktionäre gelegt werden.
Die Zielwerte sowie die zugehörigen Schwellenwerte und Obergrenzen für die zwei Messgrößen werden jeweils zu Beginn der maßgeblichen Performance Periode durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Übererfüllung einer Messgröße wird berücksichtigt und kann maximal zu einer Verdoppelung der hierauf entfallenden langfristigen variablen Vergütung führen. Beide Messgrößen sind mit einem Schwellenwert versehen, der für eine Zielerreichung erzielt werden muss, damit es zu einer Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung für die betreffende Messgröße kommt. Die Übererfüllung einer Messgröße kann sich nur dann steigernd auf die langfristige variable Vergütung auswirken, wenn für die andere Messgröße mindestens der Schwellenwert erreicht ist.
Grundlage für die Festlegung des EBT-Zielwerts ist grundsätzlich die vom Aufsichtsrat verabschiedete Fünfjahresplanung. Zur Ermittlung der Zielerreichung und der hierauf entfallenden langfristigen variablen Vergütung wird nach Abschluss der Performance Periode das tatsächliche EBT der drei Geschäftsjahre innerhalb der Performance Periode mit dem geplanten EBT für diese drei Geschäftsjahre verglichen. Der Durchschnitt der tatsächlichen EBT-Werte sowie der geplanten EBT-Werte werden einander gegenübergestellt und so die tatsächliche Zielerreichung errechnet und festgestellt.
Grundlage für die Bemessung des Zielwerts der Aktienkursentwicklung sind die langfristigen Renditeerwartungen (Kurssteigerungen der Heidelberg-Aktie) während der Performance Periode. Der Ausgangswert für die jeweilige Performance Periode wird zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Performance Periode ermittelt. Hierzu wird das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der 60 Börsenhandelstage unmittelbar vor Beginn der dreijährigen Performance Periode gemessen. Der fixe Ausgangswert wird dann mit dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktie während der 60 Börsenhandelstage unmittelbar vor Ablauf der Performance Periode verglichen.
Die Zielerreichung wird am Ende der Performance Periode geprüft und festgestellt. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung ist von dem Erreichen eines vorab festgelegten Schwellenwerts abhängig. Ab dem Erreichen des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 25 Prozent des Betrags, der im Falle einer Zielerreichung von 100 Prozent (Zielbetrag) zu zahlen wäre. Bei einer Zielerreichung zwischen dem Schwellenwert und dem festgelegten Zielbetrag wird linear interpoliert. Darüber hinaus ist die langfristige variable Vergütung in ihrer Höhe betragsmäßig begrenzt und kann maximal 180 Prozent der Festvergütung betragen. Für den Fall, dass es zu einer Übererfüllung der Ziele kommt, wird die Höhe der Auszahlung entweder prozentual entsprechend dem Grad der Übererfüllung ermittelt oder es wird zwischen dem Ziel und dem maximal berücksichtigungsfähigen Wert linear interpoliert.
Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem die Hauptversammlung - nach Ablauf des letzten Geschäftsjahres der Performance Periode - über die Ergebnisverwendung Beschluss fasst.
Für die Tranche 2019 /2020, die nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021/ 2022 zur Auszahlung kommt, wurden für die Messgrößen EBT und Aktienkursentwicklung die folgenden Ziel- und Schwellenwerte festgelegt:
| EBT
(in Mio €) |
|||||
| untere Schwelle | Ø Planwert | obere Schwelle | Ø Ist-Wert | Zielerreichung | |
| 34 | 56 | 83 | - 101 | 0 % | |
| Aktienkursentwicklung
(in €) |
Gesamtziel- erreichung 1) | ||||||
| untere Schwelle | untere Schwelle | Ø Anfangskurs | obere Schwelle | Ø Endkurs | Zielerreichung | ||
| 34 | 1,88 | 2,07 | 2,32 | 2,39 | 200 % | 50 % | |
Anhand der jeweiligen Ist-Werte ergibt sich die folgende Zielerreichung sowie der folgende Auszahlungsbetrag:
|
Angaben
in Tsd € |
Zielbetrag | Zielerreichung | Gesamtziel- erreichung 1) | Auszahlungs- betrag | |
| EBT | Aktienkurs- entwicklung | ||||
| Rainer Hundsdörfer | 603 | 0% | 200% | 50% | 301 |
| Marcus A. Wassenberg | 310 | 155 | |||
Sowohl 10 Prozent der jahresbezogenen variablen Vergütung als auch 10 Prozent der zur Auszahlung bestimmten mehrjährigen variablen Vergütung (vor Abzug von Steuern) eines Vorstandsmitglieds sind in Aktien der Gesellschaft anzulegen (>Aktieninvest<). Die durch das jeweilige Vorstandsmitglied bereits gehaltenen Aktien des Unternehmens werden angerechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags besteht in Hinblick auf das Aktieninvest nicht. Die Gesellschaft wird stattdessen zur Abwicklung ein Kreditinstitut oder einen Finanzdienstleister beauftragen und diesem den entsprechenden Geldbetrag zum Erwerb der Aktien im Auftrag und zugunsten des Vorstandsmitglieds unmittelbar zur Verfügung stellen. Entstehende Kosten (Erwerb und Verwahrung der Aktien) werden von der Gesellschaft getragen. Die Berechtigung der Gesellschaft, die variable Vergütung zum Aufbau des Aktien-Eigeninvestment-Depots in Form von Aktien anzulegen, endet mit dem Ausscheiden des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus dem Amt.
Eine Veräußerung von Aktien aus dem Aktien-Eigeninvestment-Depot durch das jeweilige Vorstandsmitglied ist während der Dauer der Bestellung nur zulässig, wenn der Mindestwert einer Brutto-Festvergütung hierdurch nicht unterschritten wird und gesetzliche beziehungsweise regulatorische Beschränkungen der Veräußerung nicht entgegenstehen.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2021/ 2022 haben die Vorstandsmitglieder die folgenden Aktienbestände aufgebaut:
|
Ziel
in Tsd € |
Status-quo
in Tsd € |
Status-quo
in % |
|
| Rainer Hundsdörfer | 670 | 247 | 37 % |
| Marcus A. Wassenberg | 400 | 24 | 6 % |
Das im Geschäftsjahr 2021/ 2022 zur Anwendung gekommene Vergütungssystem beinhaltet keine Regelungen zu Malus und/oder Clawback.
Das überarbeitete, ab dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 zur Anwendung kommende Vergütungssystem sieht entsprechende Regelungen vor, die es dem Aufsichtsrat ermöglichen, in bestimmten Fällen noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren (Malus) oder bereits ausgezahlte variable Vergütungskomponenten zurückzufordern (Clawback).
Für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 liegen derzeit keine Fälle vor, die eine Reduzierung oder Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen erfordert hätten.
Im Hinblick auf Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit sehen die Dienstverträge im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch ein Vorstandsmitglied folgende Regelung vor:
Der Dienstvertrag endet mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1, 2 BGB. Im Fall des wirksamen Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrags eine Abfindung in Höhe seiner bisherigen jährlichen Gesamtvergütung (ohne Altersversorgung) gemäß dem Dienstvertrag (siehe oben Abschnitt 1.3) für zwei Jahre, maximal aber in Höhe der Bezüge für die ursprünglich vereinbarte Restlaufzeit des Dienstvertrags.
Ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens ermittelter und festgestellter und damit bereits erdienter Anspruch auf eine langfristige variable Vergütung bleibt von der Abfindungs- und Übergangsregelung unberührt und wird unmittelbar nach dem Ausscheiden gezahlt, sobald der Konzernabschluss des betroffenen Geschäftsjahres aufgestellt wurde, spätestens jedenfalls zum Ende des ersten Quartals des auf das Ausscheiden folgenden Geschäftsjahres.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt.
Die Abfindung wird in vierteljährlichen Raten entsprechend der ursprünglich vereinbarten Restlaufzeit, höchstens aber in acht vierteljährlichen Raten ausbezahlt. Das dann ehemalige Vorstandsmitglied muss sich während der ursprünglich vereinbarten Restlaufzeit in entsprechender Anwendung der §§ 326 Abs. 2 Satz 2, 615 Abs. 2 BGB anderweitige Bezüge, zu deren Nachweis gegenüber der Gesellschaft es sich verpflichtet, anrechnen lassen.
Sollte bei einem Vorstandsmitglied Dienstunfähigkeit eintreten, werden die im jeweiligen Pensionsvertrag festgeschriebenen Leistungen gewährt.
Erfolgt bis mindestens neun Monate vor Ende der Amtsperiode keine Entscheidung über eine Wiederbestellung und erfolgt danach keine Wiederbestellung, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe einer Festvergütung (Übergangsgeld). Der Anspruch auf diese Festvergütung entsteht zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrags. Er entsteht nicht, wenn bei der Entscheidung über die Wiederbestellung oder bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrags ein durch das Vorstandsmitglied verschuldeter wichtiger Grund vorliegt, der die Gesellschaft zu einer Kündigung gemäß § 626 BGB berechtigen würde. Für die Auszahlung und die Anrechnung anderweitiger Bezüge gilt die obige Regelung entsprechend. Im überarbeiteten, ab dem Geschäftsjahr 2022 /2023 zur Anwendung kommenden Vergütungssystem entfällt die bisherige Regelung zur Zahlung eines Übergangsgeldes.
Die kurzfristige variable Vergütung beträgt maximal 90 Prozent der Festvergütung, die langfristige variable Vergütung maximal 180 Prozent der Festvergütung. Somit ist die Vorstandsvergütung (ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand) insgesamt auf 370 Prozent der Festvergütung begrenzt.
Das überarbeitete Vergütungssystem, das ab dem Geschäftsjahr 2022/ 2023 zur Anwendung kommt, enthält ferner eine in Übereinstimmung mit § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung. Die jährliche Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden maximal 3,6 Mio €, für die ordentlichen Vorstandsmitglieder maximal 2,4 Mio €.
Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die festgelegte Maximalvergütung eingehalten wird.
Die folgende Tabelle stellt die im Geschäftsjahr 2021/ 2022 gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder dar. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung erfolgt ein Ausweis mit Abschluss des Geschäftsjahres, mit dem die einjährige oder mehrjährige Performance Periode abgeschlossen ist. Neben der Erbringung der zugrunde liegenden Tätigkeit impliziert der Ausweis, dass die variablen Vergütungsbestandteile erdient und alle aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen erfüllt oder weggefallen sind. Dieser Ausweis ermöglicht einen periodengerechten Ausweis der zur Auszahlung kommenden variablen Vergütungsbestandteile und einen Vergleich mit der Performance der Gesellschaft in dem entsprechenden Geschäftsjahr, für das die Zielerreichung ermittelt wird (Pay-for-Performance-Zusammenhang).
|
Angaben
in Tsd € |
Rainer Hundsdörfer 1) Vorstandsvorsitzender bis 31. März 2022 | |||
| 2021/2022 | 2020/2021 | |||
| in Tsd € | in % | in Tsd € | in % | |
| Festvergütung | 670 | 28 % | 670 | 61 % |
| Nebenleistungen | 22 | 1 % | 23 | 2 % |
| Summe fixe Vergütung | 692 | 693 | ||
| Jahresbezogene variable Vergütung | ||||
| STI 2021/2022 | 542 | 22 % | - | - |
| STI 2020/2021 | - | - | 402 | 37 % |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tranche 2019/2020-2021/2022 2) | 301 | 12 % | - | - |
| Tranche 2018/2019-2020/2021 2) | - | - | 0 | 0 % |
| Summe variable Vergütung | 843 | 402 | ||
| Vergütung im Rahmen von Austrittsvereinbarungen 3) | 892 | 37 % | - | - |
| Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG | 2.427 | 100 % | 1.095 | 100 % |
| Versorgungsaufwand | 234 | - | 234 | - |
| Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) | 2.661 | 1.329 | ||
|
Angaben
in Tsd € |
Marcus A. Wassenberg Vorstand Finanzen | |||
| 2021/2022 | 2020/2021 | |||
| in Tsd € | in % | in Tsd € | in % | |
| Festvergütung | 400 | 45 % | 400 | 61 % |
| Nebenleistungen | 20 | 2 % | 21 | 3 % |
| Summe fixe Vergütung | 420 | 421 | ||
| Jahresbezogene variable Vergütung | ||||
| STI 2021/2022 | 324 | 36 % | - | - |
| STI 2020/2021 | - | - | 240 | 36 % |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tranche 2019/2020-2021/2022 2) | 155 | 17 % | - | - |
| Tranche 2018/2019-2020/2021 2) | - | - | 0 | 0 % |
| Summe variable Vergütung | 479 | 240 | ||
| Vergütung im Rahmen von Austrittsvereinbarungen 3) | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG | 899 | 100 % | 661 | 100 % |
| Versorgungsaufwand | 140 | - | 140 | - |
| Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) | 1.039 | 801 | ||
1) Die Bestellung von Rainer Hundsdörfer
als Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands endete
zum 31. März 2022. Das Dienstverhältnis endet mit
dem Ablauf des 6. September 2022.
2) Laufzeit: 3 Jahre
3) Im Geschäftsjahr 2021/2022 betrifft dies
die Vergütung für Rainer Hundsdörfer im
Rahmen der am 13. Januar 2022 geschlossenen
Austrittsvereinbarung.
Die Leistungen an im Geschäftsjahr 2021 /2022 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Die Amtszeit von Rainer Hundsdörfer als Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2022; sein Dienstvertrag mit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wird am 6. September 2022 enden (Vertragsende).
Am 13. Januar 2022 wurde zwischen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und Rainer Hundsdörfer eine Vereinbarung abgeschlossen, die im Wesentlichen die nachfolgenden Inhalte hat. Für den Zeitraum bis zum Ende seiner Amtszeit (31. März 2022) bzw. bis zum Vertragsende (6. September 2022) gelten die nachfolgenden Regelungen:
Rainer Hundsdörfer erhält ausgehend von einer festgestellten Zielerreichung von rund 81 Prozent der Jahresgrundvergütung die jahresbezogene variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2021/ 2022 von 542 Tsd €. Daneben erhält er ausgehend von einer Zielerreichung von 45 Prozent der Jahresgrundvergütung eine mehrjährige variable Vergütung für die Dreijahresperiode 2019 / 2020 bis 2021/ 2022 von 301 Tsd €. Ausgehend von einer pauschalierten Zielerreichung von 60 Prozent der Jahresgrundvergütung erhält er eine zeitanteilige jahresbezogene variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 von 201 Tsd €, ausgehend von einer pauschalierten Zielerreichung von 90 Prozent der Jahresgrundvergütung eine zeitanteilige mehrjährige variable Vergütung für die Dreijahresperiode 2020/ 2021 bis 2022 /2023 von 301 Tsd € und ausgehend von einer pauschalierten Zielerreichung von 90 Prozent der Jahresgrundvergütung eine zeitanteilige mehrjährige variable Vergütung für die Dreijahresperiode 2021 /2022 bis 2023/ 2024 von 100 Tsd €. Die Auszahlung der vorstehend dargestellten jahresbezogenen variablen Vergütungen und mehrjährigen variablen Vergütungen erfolgen - mit Ausnahme der jahresbezogenen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2021/2022 (Auszahlung im Juli 2022) und der mehrjährigen variablen Vergütung für die Dreijahresperiode 2019/ 2020 bis 2021/2022 (Auszahlung im Juni 2022) - jeweils im September 2022.
Für den Zeitraum ab 1. April 2022 bis zum 6. September 2022 (Vertragsende) erhält Rainer Hundsdörfer bei gleichzeitiger Freistellung von seinen Dienstpflichten für die verbleibende Dauer seines Dienstvertrags seine festen monatlichen Bezüge (für den Monat September 2022 zeitanteilig) von 289 Tsd € (einschließlich Nebenleistungen).
An frühere Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2021 / 2022 die folgende Vergütung gewährt und geschuldet: Bernhard Schreier (Ende der Amtszeit zum 31. August 2012; Ende des Dienstvertrags zum 30. Juni 2013): Altersversorgung in Höhe von 436 Tsd €; Dr. Gerold Linzbach (Ende der Amtszeit zum 13. November 2016; Ende des Dienstvertrags zum 31. August 2017): Altersversorgung in Höhe von 22 Tsd €; Prof. Dr. Ulrich Hermann (einvernehmliche vorzeitige Beendigung der Bestellung zum Ablauf des 16. Februar 2020; Ende des Dienstvertrags zum 31. März 2020): Abfindung in Höhe von 637 Tsd €.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats entspricht zudem den Empfehlungen und Anregungen des DCGK.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer Festvergütung sowie Sitzungsgeldern für die Sitzungen bestimmter Ausschüsse (Ausschussvergütung) sowie Sitzungsgelder für Sitzungen des Aufsichtsratsplenums zusammen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Jahresvergütung von 40.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Zweifache der Jahresvergütung.
Die Mitglieder des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Ausschusses zur Regelung von Personalangelegenheiten des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung. Jedes Ausschussmitglied erhält für seine Teilnahme an einer Sitzung eines dieser Ausschüsse eine Vergütung von 1.500 € pro Sitzung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine Vergütung von 4.500 € pro Sitzung, der Vorsitzende des Präsidiums und der Vorsitzende des Ausschusses zur Regelung von Personalangelegenheiten des Vorstands erhalten eine Vergütung von 2.500 € pro Sitzung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner für ihre Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 € pro Sitzung. Darüber hinaus werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats entstandene Auslagen sowie die von ihnen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet.
Um die Funktion des Aufsichtsrats als Kontrollorgan zu stärken, enthält die Vergütung keine erfolgsabhängige variable Komponente. Die Gewerkschafts- und Betriebsratsmitglieder haben erklärt, dass sie ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien der IG Metall an die Hans-Böckler-Stiftung abführen.
| Vorsitz | Stellv. Vorsitz | Mitglied |
| 120.000 € | 80.000 € | 40.000 € |
| Vorsitz | Vorsitz | Ausschussmitglied |
| Prüfungsausschuss | Präsidium | |
| Ausschuss zur Regelung von Personalangelegenheiten | ||
| 4.500 € | 2.500 € | 1.500 € |
| Plenum | Ausschuss |
| 500 € | 500 € |
Die nachstehende Tabelle stellt die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 / 2022 individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar. Die Gesamtvergütung ist unterteilt in die feste Jahresvergütung, Ausschussvergütungen und Sitzungsgelder.
|
Angaben
in Tsd € |
Festvergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgeld | |||
| 2021/2022 | 2020/2021 | 2021/2022 | 2020/2021 | 2021/2022 | 2020/2021 | |
| Dr. Martin Sonnenschein 1) | 120 | 120 | 33 | 35 | 11 | 10 |
| Ralph Arns 2) | 80 | 80 | 23 | 24 | 11 | 11 |
| Dr. Bernhard Buck 3) | 30 | - | 0 | - | 4 | - |
| Joachim Dencker 4) | 10 | 40 | 0 | 0 | 1 | 4 |
| Gerald Dörr | 40 | 40 | 15 | 17 | 9 | 9 |
| Mirko Geiger | 40 | 40 | 11 | 15 | 7 | 9 |
| Karen Heumann 5) | 13 | 40 | 2 | 9 | 2 | 6 |
| Oliver Jung | 40 | 40 | 11 | 24 | 6 | 9 |
| Kirsten Lange 6) | - | 13 | - | 5 | - | 3 |
| Li Li | 40 | 40 | 0 | 0 | 4 | 4 |
| Dr. Fritz Oesterle 7) | 30 | - | 11 | - | 7 | - |
| Petra Otte | 40 | 40 | 0 | 0 | 4 | 4 |
| Ferdinand Rüesch | 40 | 40 | 15 | 17 | 9 | 9 |
| Ina Schlie 8) | 40 | 30 | 23 | 9 | 6 | 4 |
| Beate Schmitt | 40 | 40 | 20 | 17 | 10 | 8 |
| Gesamt | 603 | 603 | 160 | 170 | 87 | 86 |
|
Angaben
in Tsd € |
Gesamtvergütung | |
| 2021/2022 | 2020/2021 | |
| Dr. Martin Sonnenschein 1) | 163 | 165 |
| Ralph Arns 2) | 113 | 115 |
| Dr. Bernhard Buck 3) | 34 | - |
| Joachim Dencker 4) | 11 | 44 |
| Gerald Dörr | 64 | 65 |
| Mirko Geiger | 58 | 64 |
| Karen Heumann 5) | 16 | 55 |
| Oliver Jung | 57 | 73 |
| Kirsten Lange 6) | - | 21 |
| Li Li | 44 | 44 |
| Dr. Fritz Oesterle 7) | 47 | - |
| Petra Otte | 44 | 44 |
| Ferdinand Rüesch | 64 | 65 |
| Ina Schlie 8) | 69 | 43 |
| Beate Schmitt | 69 | 65 |
| Gesamt | 850 | 859 |
1) Vorsitzender des Aufsichtsrats
2) Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats
3) Im Aufsichtsrat seit 1. Juli 2021
4) Im Aufsichtsrat bis 30. Juni 2021
5) Im Aufsichtsrat bis 23. Juli 2021
6) Im Aufsichtsrat bis 23. Juli 2020
7) Im Aufsichtsrat seit 23. Juli 2021
8) Im Aufsichtsrat seit 23. Juli 2020
Die folgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die jährliche Veränderung der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer und der Entwicklung des Ertrags der Gesellschaft über die letzten zwei Geschäftsjahre dar.
Um die Ertragsentwicklung der Gesellschaft darzustellen, wird der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Gesellschaft sowie das EBIT des Konzerns nach IFRS verwendet. Hierbei handelt es sich um wichtige Kennzahlen, die die Ertragskraft der Geschäftstätigkeit reflektieren.
Für die Darstellung der Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis wird die Belegschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft herangezogen. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer wird anhand des Personalaufwands nach IFRS in Relation zur Anzahl an Arbeitnehmern der Gesellschaft auf Vollzeitäquivalenzbasis herangezogen.
|
2021/2022
in Tsd € |
2020/2021
in Tsd € |
Veränderung 2021/2022-2020/2021
in % |
|
| Ertragsentwicklung | |||
| Jahresüberschuss der Gesellschaft (HGB) | - 10.792 | 119.256 | - 109 % |
| EBIT des Konzerns (IFRS) | 80.737 | 17.640 | 358 % |
| Arbeitnehmer | |||
| 0 Vergütung der Arbeitnehmer | 83 | 93 | - 10 % |
| Vorstand | |||
| Rainer Hundsdörfer | 2.427 | 1.095 | 122 % |
| Marcus A. Wassenberg | 899 | 661 | 36 % |
| Frühere Vorstandsmitglieder | |||
| Bernhard Schreier | 436 | 435 | 0 % |
| Dr. Gerold Linzbach | 22 | 22 | 0 % |
| Prof. Dr. Ulrich Hermann | 637 | 1.316 | -52 % |
| Aufsichtsrat | |||
| Dr. Martin Sonnenschein | 163 | 165 | - 1 % |
| Ralph Arns | 113 | 115 | - 1 % |
| Dr. Bernhard Buck 1) | 34 | - | - |
| Joachim Dencker 2) | 11 | 44 | - 76 % |
| Gerald Dörr | 64 | 65 | - 2 % |
| Mirko Geiger | 58 | 64 | - 9 % |
| Karen Heumann 3) | 16 | 55 | - 70 % |
| Oliver Jung | 57 | 73 | - 22 % |
| Kirsten Lange 4) | - | 21 | - |
| Li Li | 44 | 44 | 1 % |
| Dr. Fritz Oesterle 5) | 47 | - | - |
| Petra Otte | 44 | 44 | 1 % |
| Ferdinand Rüesch | 64 | 65 | - 2 % |
| Ina Schlie 6) | 69 | 43 | 59 % |
| Beate Schmitt | 69 | 65 | 7 % |
| Durchschnitt | 61 | 66 | - 10 % |
1) Im Aufsichtsrat seit 1. Juli 2021
2) Im Aufsichtsrat bis 30. Juni 2021
3) Im Aufsichtsrat bis 23. Juli 2021
4) Im Aufsichtsrat bis 23. Juli 2020
5) Im Aufsichtsrat seit 23. Juli 2021
6) Im Aufsichtsrat seit 23. Juli 2020
Das von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 mit breiter Mehrheit gebilligte überarbeitete Vergütungssystem für den Vorstand tritt ab dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 in Kraft. Mit Hilfe des neuen Vergütungssystems kommt Heidelberg den veränderten regulatorischen Anforderungen (ARUG II und DCGK) nach, setzt einen zielgerichteten Anreiz zur erfolgreichen Umsetzung des Transformationsprogramms und steigert die Berücksichtigung der Aktionärssicht in der Vergütung. Zudem wird das Vergütungssystem stärker auf die aktuelle Strategie und Ziele des Unternehmens ausgerichtet. Es verknüpft die Vorstandsvergütung noch enger mit der Unternehmensstrategie, die ausgerichtet ist am Erfolg der Kunden, an nachhaltigem Wachstum, Profitabilität und einem hohen Mitarbeiterengagement. Das Vergütungssystem soll dabei der anspruchsvollen Aufgabe der Vorstandsmitglieder Rechnung tragen, ein globales Unternehmen in einer sehr innovativen und dynamischen Branche zu führen.
Neben der Einführung bzw. Anpassung vertraglicher Bestimmungen wie z. B. die Einführung einer Maximalvergütung und von Malus- / Clawback-Regelungen sowie die Anpassung der Share Ownership Guideline stellt die Überarbeitung der variablen Vergütungsbestandteile den Schwerpunkt dar.
Durch die Überarbeitung der kurzfristigen variablen Vergütung soll diese den operativen Erfolg des Unternehmens incentivieren. Es werden für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der jährlichen Budgetplanung gesetzt, die wiederum aus der langfristigen, mehrjährigen strategischen Planung abgeleitet werden. Zudem werden Anreize zum nachhaltigen Handeln gesetzt, die ebenfalls das Erreichen der langfristigen Strategie des Unternehmens fördern.
Die langfristige variable Vergütung soll durch die nunmehr überwiegende Aktienorientierung die langfristige Strategie des Unternehmens widerspiegeln und Anreize für die Vorstandsmitglieder setzen, relevante Ziele in Übereinstimmung mit der langfristigen strategischen Planung zu erreichen. Durch die Berücksichtigung des Aktienkurses sollen ein Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre und der Vorstandsmitglieder erzielt werden. Darüber hinaus soll durch die nunmehr vierjährige Performance Periode die Bindung der Vorstandsmitglieder an das Unternehmen gefördert werden.
Die Gewichtung der jeweiligen Ziele sowie deren Schwellen- und Zielwerte werden im entsprechenden Vergütungsbericht transparent offengelegt. Der Aufsichtsrat stellt zudem sicher, dass ESG-Ziele in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt werden. Die konkret ausgewählten ESG-Ziele, deren Gewichtung im Verhältnis zu den finanziellen Zielen sowie die jeweilige Zielerreichung werden ebenfalls im entsprechenden Vergütungsbericht offengelegt.
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems, das im Geschäftsjahr 2022/ 2023 erstmals zur Anwendung kommt, dargestellt:
| Ausgestaltung bis Geschäftsjahr 2021/2022 | Ausgestaltung ab Geschäftsjahr 2022/2023 | |
| Feste erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile | ||
| Festvergütung | Jährliche Festvergütung; Auszahlung in zwölf gleichen Raten | Jährliche Festvergütung; Auszahlung in zwölf gleichen Raten |
| Nebenleistungen | Bspw. Zuschüsse zu Versicherungen; Dienstwagen zur beruflichen und privaten Nutzung; Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung | Bspw. Zuschüsse zu Versicherungen; Firmenwagen zur beruflichen und privaten Nutzung; Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung |
| Altersversorgung | Beitragsorientierte Zusage | Zahlung eines zweckgebundenen Betrags zur Eigenvorsorge in Höhe von 35 % der Festvergütung |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||
| Plantyp | Jahresbonus | Jahresbonus |
| Messgrößen | Unternehmenstantieme: EBIT, Free Cashflow Persönliche Tantieme: ggf. individuelle Ziele zur Berücksichtigung der individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder | EBITDA, Free Cashflow und ESG-Kriterien. Anpassungsvorbehalt von +/- 20 % zur Berücksichtigung der individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder |
| Begrenzung | Maximal 90 % der Festvergütung | Maximal 100 % der Festvergütung |
| Langfristige variable Vergütung | ||
| Plantyp | Performance Cash Plan | Performance Share Plan |
| Performance-Periode | 3 Jahre | 3 Jahre + 1 Jahr Halteperiode für 50 % der virtuellen Aktien |
| Messgrößen | EBT und Aktienkursentwicklung | EBT, relativer Total Shareholder Return (im Vergleich zum SDAX Performance) und ESG-Kriterien |
| Begrenzung | Maximal 180 % der Festvergütung | Maximal 200 % der Festvergütung |
| Weitere Vertragsbestandteile | ||
| Share Ownership Guideline | Aktienhalteverpflichtung in Höhe der aktuellen Festvergütung. Jährlicher Aufbau mittels 10 % der variablen Vergütung | Aktienhalteverpflichtung in Höhe der aktuellen Festvergütung. Jährlicher Aufbau mittels 20 % der kurzfristigen variablen Vergütung |
| Malus-/Clawback-Regelungen | - | Einführung von Malus- und Clawback-Regelungen für die variable Vergütung |
| Maximalvergütung | - | Einführung einer Maximalvergütung in Höhe von 3,6 Mio € für den Vorstandsvorsitz bzw. 2,4 Mio € für die ordentlichen Vorstandsmitglieder |
An die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg.
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage- und/ oder Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Mannheim, den 3. Juni 2022
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Bernd Roese, Wirtschaftsprüfer
ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB ist für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und den Heidelberg-Konzern zusammengefasst. Soweit sich aus nachstehenden Erläuterungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, gelten die Ausführungen für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und den Heidelberg-Konzern. In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft auch über die Corporate Governance. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auch auf unserer Internetseite unter www.heidelberg.com unter >Erklärung zur Unternehmensführung< zugänglich.
Diese Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Beschreibungen der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse sowie Angaben zu Zielgrößen für die Frauenanteile und zum Diversitätskonzept bei der Gesellschaft.
Unser Handeln wird von den Grundsätzen einer transparenten Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) geprägt. Corporate Governance hat bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert: Sie ist das Fundament für das Vertrauen der Aktionäre, Kunden, Investoren, Mitarbeiter und der Finanzmärkte sowie der Öffentlichkeit in unser Unternehmen.
Die Corporate Governance und die Vorgaben der Unternehmensführung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft als börsennotierte Aktiengesellschaft (WKN 731400 - ISIN DE0007314007) mit Sitz in Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 330004, werden vornehmlich durch das deutsche Aktiengesetz, das Mitbestimmungsgesetz, die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (in seiner jeweils aktuellen Fassung), die Satzung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sowie die Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand geregelt. Die aktuellen Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat stehen in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft (www.heidelberg.com) unter >Corporate Governance< >Satzung und Geschäftsordnungen< zur Verfügung.
Auch im Geschäftsjahr 2021/ 2022 wurden die Empfehlungen und Anregungen des Kodex bis auf eine Abweichung eingehalten. Dabei gilt es, eine effektive Leitung und Kontrolle in der sich weiter verändernden Unternehmensstruktur sicherzustellen. Regelmäßig wird überprüft, ob gewährleistet ist, dass konzernweit sämtliche Gesetze und zwingenden Regelwerke eingehalten werden und anerkannte Standards und Empfehlungen ebenso befolgt werden wie die Werte des Unternehmens, sein Verhaltenskodex sowie die Unternehmensrichtlinien (Compliance).
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2021/ 2022 mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die Beratungen mündeten in der Verabschiedung der jährlichen Entsprechenserklärung vom 25. November 2021:
>Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft geben hiermit folgende Entsprechenserklärung im Sinne von § 161 AktG ab:
Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 26. November 2020 sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der >Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex< in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (>KODEX 2020<) mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex 2020 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Von der Empfehlung C.14 des Kodex 2020, wonach ein Lebenslauf für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden soll, ist die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft insoweit abgewichen und wird auch zukünftig von dieser Empfehlung abweichen, als die Gesellschaft zur Berücksichtigung von Datenschutzinteressen ihrer Mitarbeiter auf ihrer Website ausschließlich die Lebensläufe der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat veröffentlicht.<
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, nach pflichtgemäßer Prüfung die jährliche Entsprechenserklärung voraussichtlich am 24. November 2022 zu aktualisieren. Anschließend können Sie diese Erklärung unter www.heidelberg.com unter >Corporate Governance< abrufen; dasselbe gilt für frühere Entsprechenserklärungen, die dort ebenfalls zugänglich sind.
Das geltende Vergütungssystem des Vorstands gemäß § 87 Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 gebilligt wurde, ist auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Über uns< >Organe der Gesellschaft zugänglich. Dort werden auch der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/ 2022 sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG zur Verfügung gestellt. Der von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder steht auf www.heidelberg.com unter >Über uns< >Organe der Gesellschaft zur Verfügung. Den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 finden Sie zudem in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 172 bis 190.
Führen mit Zielen ist unsere Philosophie, die sich über alle Bereiche und Hierarchiestufen unseres Unternehmens erstreckt und sich in Vergütungssystemen und Vergütungspraxis abbildet. Ziele werden aus der Strategie abgeleitet, inhaltlich ausgestaltet und vereinbart sowie regelmäßig überprüft und zum Ende der festgelegten Periode dann entsprechend vergütet.
Die Gesellschaft folgt hierbei einem umfassenden internen Richtliniensystem, an dessen Spitze die Werte des Unternehmens stehen. Fünf Grundsätze zu den Themenbereichen Management, Organisation, Verhaltenskodex, Qualitätsanspruch sowie Umweltpolitik bilden den Rahmen für detailliertere Vorgaben in weiteren Richtlinien, die auch die Belange des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit mit einschließen.
Compliance ist dabei für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Geschäftsführung und guter Corporate Governance. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ist sich hierbei ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern sowie Mitarbeitern und Aktionären bewusst. Verlässlichkeit gegenüber ihren Geschäftspartnern, Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie ordnungsgemäße Prozesse und Gesetzestreue sind maßgebliche Prinzipien für die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft.
Dem Verhaltenskodex kommt die Aufgabe zu, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit einen Leitfaden zu stellen. Der Verhaltenskodex ist sowohl verbindlicher Rahmen als auch Orientierung für unser tägliches Handeln und unsere Entscheidungen. Er reicht von klaren Vorgaben zur Beachtung von Recht und Gesetz bis zu Empfehlungen zum Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Darüber hinaus werden die Werte des Unternehmens durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Compliance und Einkauf über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner an unsere Lieferanten kommuniziert.
Vorstand und Führungskräfte wirken gemeinsam auf die Einhaltung des internen Regelwerks hin, das regelmäßig von der Internen Revision überprüft wird. Des Weiteren nimmt eine externe, unabhängige Ombudsperson Hinweise von Mitarbeitern und Dritten vertraulich entgegen, die den Verdacht von Straftaten oder anderen Gesetzes- und (internen) Regelverstößen (insbesondere von illegalen Geschäftspraktiken) begründen.
Unseren Verhaltenskodex und unseren Verhaltenskodex für Business Partner haben wir auch auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Compliance< veröffentlicht. Zudem sind die Werte des Heidelberg-Konzerns auch unter >Corporate Governance< veröffentlicht.
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes gliedert sich das Führungssystem der Gesellschaft in den Vorstand als Leitungsorgan und den Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Dieses durch das deutsche Aktiengesetz vorgegebene duale Führungssystem sieht eine personelle und funktionale Trennung zwischen dem Leitungsorgan (Vorstand) und dem Überwachungsorgan (Aufsichtsrat) vor. Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät. Als weiteres Gesellschaftsorgan besteht die Hauptversammlung, in der die Aktionäre als die Eigentümer der Gesellschaft ihre Rechte ausüben können.
Gegenwärtig besteht der Vorstand der Gesellschaft aus zwei Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die entsprechend den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes je zur Hälfte von der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite gewählt werden. Informationen über die derzeitige Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Mandate ihrer Mitglieder finden Sie in unserem Geschäftsbericht auf den Seiten 160 bis 162.
Neben den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Gesellschaft und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fasst insbesondere die Geschäftsordnung für den Vorstand die Aufgaben, Pflichten und die interne Organisation des Vorstands zusammen. Die Geschäftsordnung regelt im Einklang mit der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ferner die Zusammenarbeit beider Organe. Die Geschäftsordnung für den Vorstand, die auch den aktuellen Geschäftsverteilungsplan mit umfasst, sowie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat haben wir auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Corporate Governance< veröffentlicht.
Ausgehend von der Satzung der Gesellschaft und den Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat gestaltet sich die nähere Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die nähere Zusammenarbeit der Organe der Gesellschaft wie folgt:
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und berücksichtigt die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung im Ganzen. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsbereichen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung. Er wirkt ferner auf die Beachtung dieser Vorschriften sowie der Unternehmensrichtlinien im Konzern hin (Compliance) und sorgt für ein angemessenes Risiko- und Chancenmanagement.
Unter der Führung des Vorstandsvorsitzenden wurde der Bereich Corporate Sustainability, der sich auch um die aktuellen ESG-Themen (Environment Social Governance) kümmert, als bereichsübergreifendes Team um den Head of Corporate Sustainability etabliert. Dieser treibt das Thema Nachhaltigkeit bei Heidelberg gezielt voran. Hier liegt zunächst der Fokus in der Verankerung der für Heidelberg wesentlichen ESG-Aspekte in der Unternehmensstrategie. Im Aufsichtsrat ist der Aufsichtsratsvorsitzende für diesen Themenkomplex zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.heidelberg.com unter >Über uns<, >Nachhaltigkeit<.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Geschäftsführung. Hinsichtlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten im Aufsichtsrat haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat besteht zum Zeitpunkt der Berichterstattung aus folgenden Personen:
Name
Dr. Martin Sonnenschein - Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ralph Arns * - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Bernhard Buck *
Gerald Dörr *
Mirko Geiger *
Oliver Jung
Li Li
Dr. Fritz Oesterle
Petra Otte *
Ferdinand Rüesch
Ina Schlie
Beate Schmitt *
Weitere Angaben zu sämtlichen im Berichtszeitraum amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats finden Sie in unserem Geschäftsbericht auf den Seiten 160 bis 162 sowie auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Corporate Governance<. Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Die ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands, die der Aufsichtsrat nach Maßgabe der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat aktiv unterstützt. Vorstand und Aufsichtsrat berichten über die Corporate Governance des Unternehmens in der Erklärung zur Unternehmensführung. Hierzu gehört auch die Erklärung, warum Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht angewendet wurden oder werden. Dies wird insbesondere in der Erklärung nach § 161 AktG erläutert.
Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht aufzustellen und diese unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Ferner wird dem Aufsichtsrat auch der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach dessen Erstellung unverzüglich vorgelegt.
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht sowie einen etwaigen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses erklärt der Aufsichtsrat, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Ist dies nicht der Fall, billigt der Aufsichtsrat die Abschlüsse; mit der Billigung ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat prüft ferner den gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über die Ergebnisse seiner Prüfung sowie über Art und Umfang der Überwachung des Vorstands während des zurückliegenden Geschäftsjahres.
Mindestens einmal jährlich berichtet der Vorstand über die Strategie, die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft und des Konzerns. Dieser Bericht enthält die Schwerpunkte der geplanten Geschäftsführung des Vorstands. Dazu gehören insbesondere die Erläuterung der beabsichtigten Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Konzerns, die Darstellung der Finanz- und Bilanzpolitik für den Konzern und die Unternehmensbereiche und die Erläuterung von Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von Gründen. Unabhängig hiervon hält der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Kontakt und berät mit ihm die Strategie, die geschäftliche Entwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.
In der Sitzung des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss (sogenannte Bilanzsitzung) berichtet der Vorstand über die Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere über die Rentabilität des Eigenkapitals. In diesem Bericht ist - jeweils in Gegenüberstellung zum Vorjahr und zur Planung - die Ertragskraft des Konzerns insgesamt und der einzelnen Konzernbereiche auf der Grundlage aussagekräftiger Rentabilitätskennzahlen zu erläutern.
Nach Maßgabe der Satzung und der Geschäftsordnung bedarf der Vorstand zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Belastung von Grundstücken und Erbbaurechten, zum Erwerb und zur Veräußerung von bestehenden Anteilen an Unternehmen, zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungen der Zustimmung des Aufsichtsrats, sofern die in Satzung und /oder Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen überschritten werden. Ferner bedarf die Aufnahme von Anleihen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Satzung sowie die Geschäftsordnungen für den Vorstand sowie für den Aufsichtsrat sehen weitere Zustimmungsvorbehalte und diesbezügliche Regelungen vor. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und gegebenenfalls abzuberufen. Der Aufsichtsrat legt auf Vorschlag des Personalausschusses ferner die individuelle Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fest und beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft dies regelmäßig. Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand und mit Unterstützung des Personalausschusses für eine langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex insbesondere die Qualifikation und berufliche Erfahrung sowie Diversität berücksichtigt. Der Personalausschluss berät regelmäßig über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Dabei berücksichtigt der Personalausschuss die Führungskräfteplanung des Unternehmens und lässt sich diese vom Vorstand erläutern. Zudem tauschen sich Vorstand und Aufsichtsrat anlassbezogen auch zur Führungskräfteplanung im Unternehmen und zur systematischen Entwicklung von Führungskräften aus. Bei einer Besetzung von Vorstandspositionen nimmt der Personalausschuss regelmäßig unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils eine Vorauswahl von verfügbaren Kandidatinnen und Kandidaten vor und führt mit diesen strukturierte Gespräche. Hierüber erstattet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat Bericht, stellt ihm einzelne Kandidatinnen und Kandidaten vor und unterbreitet ihm eine Beschlussempfehlung. Bei Bedarf wird der Aufsichtsrat beziehungsweise der Personalausschuss bei der Suche und Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten von externen Beratern unterstützt. Gemäß dem neuen Vergütungssystem, das ab 1. April 2022 in den aktuellen Verträgen zur Anwendung kommt, liegt die festgelegte Altersgrenze für den Vorstand bei 63 Jahren. Zuvor galt für den Vorstand eine festgelegte Altersgrenze von 65 Jahren, die Regelung sah jedoch vor, dass ein vorgezogenes Renteneintrittsalters ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich war.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat hat zuletzt im März 2021 eine Selbstbeurteilung per Online-Fragebogen durchgeführt.
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel zu Fragen der Corporate Governance oder zu neuen Produkten eigenverantwortlich wahr und werden dabei bei Bedarf von der Gesellschaft unterstützt. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Gelegenheit, die Mitglieder des Vorstands zu einem bilateralen Austausch über aktuelle Themen zu treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens zu verschaffen.
Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats nebst den erforderlichen Angaben zur Person und zu den Mandaten in anderen Aufsichtsräten finden Sie in unserem Geschäftsbericht auf den Seiten 160 bis 162 beschrieben. Einzelheiten zur Arbeit des Aufsichtsrats können dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht auf den Seiten 164 bis 171 entnommen werden. Den Vergütungsbericht finden Sie auf den Seiten 172 bis 190 im Geschäftsbericht. Der Geschäftsbericht wird am 9. Juni 2022 auf unserer Internetseite www.heidelberg.com öffentlich zugänglich gemacht. Sie finden ihn dann dort in der Rubrik Investor Relations<.
Der Vorstand hat von der Bildung von Ausschüssen abgesehen.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte sechs Ausschüsse gebildet: den Vermittlungsausschuss, den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss, das Präsidium, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss.
Der Aufsichtsrat bestellt je ein Ausschussmitglied zum Ausschussvorsitzenden, soweit die Geschäftsordnung nicht eine andere Regelung vorsieht. Bei der Auswahl und Bestellung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt sowie mit der Abschlussprüfung vertraut, unabhängig von der Gesellschaft, dem Vorstand sowie einem kontrollierenden Aktionär und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
Grundsätzlich gestattet die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat auch die Delegation von Aufsichtsratsentscheidungen in seine Ausschüsse. Entscheidungen über die Vergütung des Vorstands bleiben dem Aufsichtsrat vorbehalten. Sie können nicht dem Personalausschuss zur Entscheidung überantwortet werden, sondern sind im Plenum zu entscheiden.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten jeweils regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats über die Sitzungen der Ausschüsse und ihre Tätigkeiten. Diese bestehen überwiegend in der Vorbereitung der Behandlung bestimmter Themen und Beschlussfassungen in den Aufsichtsratssitzungen.
Den Ausschüssen sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugewiesen:
Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen, bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor und kann anstelle des Aufsichtsrats über zustimmungspflichtige Maßnahmen beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Dies betrifft insbesondere die Entscheidung über die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Ferner unterbreitet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands. Darüber hinaus beschließt der Personalausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bezeichneten Maßnahmen und Geschäfte, insbesondere über sonstige Geschäfte mit Vorstandsmitgliedern.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung, sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte vor deren Veröffentlichung mit dem Vorstand, er leitet das Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung.
Der Strategieausschuss befasst sich mit der Strategie des Unternehmens und den diesbezüglichen Strategieüberlegungen des Vorstands. Der Strategieausschuss berät den Vorstand in Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung, in der sich das gesamte Aufsichtsratsgremium mit der Strategie des Unternehmens befasst und gegebenenfalls Entscheidungen über die strategische Zielrichtung des Unternehmens trifft.
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Wahlvorschläge zur Nominierung geeigneter Kandidaten für deren Wahl in der Hauptversammlung beziehungsweise zur Wiederbesetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat im Wege der gerichtlichen Bestellung. Er prüft regelmäßig Struktur, Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie den mit der Aufsichtsratsarbeit verbundenen Zeitaufwand und richtet gegebenenfalls Änderungsvorschläge an den Aufsichtsrat. Darüber hinaus befasst sich der Nominierungsausschuss mit Fragen zur Nachfolgeplanung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Vermittlungsausschuss nimmt ausschließlich die in § 31 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz bezeichneten Aufgaben wahr. Er unterbreitet Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die für die Bestellung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wurde.
Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats ist zum Berichtszeitpunkt wie folgt:
Präsidium
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Gerald Dörr
Mirko Geiger
Oliver Jung
Ferdinand Rüesch
Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Gerald Dörr
Ferdinand Rüesch
Ausschuss zur Regelung von Personalangelegenheiten des Vorstands
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Gerald Dörr
Dr. Fritz Oesterle
Ferdinand Rüesch
Beate Schmitt
Prüfungsausschuss
Ina Schlie (Vorsitz)
Ralph Arns
Mirko Geiger
Oliver Jung
Beate Schmitt
Dr. Martin Sonnenschein
Nominierungsausschuss
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Oliver Jung
Ferdinand Rüesch
Strategieausschuss
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Mirko Geiger
Oliver Jung
Li Li
Dr. Fritz Oesterle
Ferdinand Rüesch
Ina Schlie
Sie finden die Ausschüsse auch in unserem Geschäftsbericht auf Seite 161 beschrieben. Eine weitere Beschreibung der Ausschüsse und der ihnen obliegenden Aufgaben ist in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (§§ 9 - 15), die auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Corporate Governance< veröffentlicht ist, zu finden. Einzelheiten zur Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats können dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht auf den Seiten 164 bis 171 entnommen werden. Informationen zur Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern finden Sie im Vergütungsbericht auf den Seiten 172 bis 190 des Geschäftsberichts. Der Geschäftsbericht wird am 9. Juni 2022 auf unserer Internetseite www.heidelberg.com öffentlich zugänglich gemacht. Sie finden ihn dann dort in der Rubrik Investor Relations<.
Der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversität) und strebt dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hat der Vorstand am 23. Oktober 2017 ein Ziel von 5 Prozent für die Ebene ML 1 und 7,5 Prozent für die Ebene ML 2 definiert. Derzeit beträgt der Anteil an Frauen für Ebene ML 1 2 Prozent und für Ebene ML 2 7,6 Prozent. Der Aufsichtsrat hat am 24. November 2017 beschlossen, am bislang bestehenden Frauenanteil im Vorstand festzuhalten und die bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand auf 0 Prozent festzulegen, wobei diese Festlegung ausdrücklich unberührt lässt, dass der Aufsichtsrat bemüht ist, bei Personalentscheidungen insgesamt die Vielfalt zu berücksichtigen. Am 3. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand ab dem 1. Juli 2022 für den Zeitraum bis 31. März 2027 auf 1 Person festgelegt.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht der Aufsichtsrat nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Zum Berichtszeitpunkt gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei von der Anteilseigner- und zwei von der Arbeitnehmerseite gestellt werden.
Der Aspekt der Diversität ist für die Gesellschaft hinsichtlich der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges Auswahlkriterium.
Es wird eine Zusammensetzung beider Organe angestrebt, durch die eine umfassende Erfüllung aller dem Vorstand und dem Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben sichergestellt wird. Demgemäß orientiert sich der Aufsichtsrat bei der Besetzung von Vorstandsposten und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vorrangig an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer fachlichen Qualifikation und beruflichen Erfahrung, der zeitlichen Verfügbarkeit, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit. Zudem wird durch ein unterschiedliches Alter die Meinungsvielfalt unterstützt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats entspricht diesen Vorgaben. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verfügen über große berufliche Erfahrung und Kompetenz, die sie zur Leitung beziehungsweise Überwachung eines Unternehmens befähigen. Besonders berücksichtigt wird die berufliche Förderung von Frauen. Im Fall von Neubesetzungen bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung soll die Ernennung von Frauen im Aufsichtsrat und die Anstellung von Frauen im Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands geprüft werden, um den Anteil von Frauen mittel- und langfristig zu steigern.
Die Aspekte der Diversität, die dem Aufsichtsrat wichtig sind und die er hinsichtlich seiner Zusammensetzung berücksichtigt, werden in der Darstellung seiner Ziele und seines Kompetenzprofils weiter konkretisiert.
Der Aufsichtsrat orientiert sich für seine zukünftige Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit insbesondere an folgenden Zielen und folgendem Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:
a) Jedes Aufsichtsratsmitglied soll über ausreichende unternehmerische beziehungsweise betriebliche Erfahrung sowie Sachkunde verfügen und darauf achten, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben im Aufsichtsrat genügend Zeit zur Verfügung steht, sodass der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt.
b) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats notwendige Zuverlässigkeit und persönliche Integrität aufweisen.
c) Von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat sollen mindestens vier Mitglieder >unabhängig< von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Dies sind derzeit Dr. Martin Sonnenschein, Oliver Jung, Dr. Fritz Oesterle und Ina Schlie. Der Aufsichtsrat betrachtet dabei Herrn Jung trotz des bis Mai 2022 bestehenden Beratervertrags für den Standort Brandenburg zwischen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft und der OJING.GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied Oliver Jung ist, als unabhängig. Herr Jung war in die Leistungserbringung nicht persönlich eingebunden, der Vertrag war projektbezogen und auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt. Die Vergütung, die bis Vertragsende fakturiert wurde, betrug rund 20.000 €. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist dieser Sachverhalt nicht geeignet, die Amtsführung und die Unabhängigkeit von Herrn Jung zu beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat derzeit keinen kontrollierenden Aktionär.
d) Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.
e) Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder mit internationaler Erfahrung in einem für das Unternehmen wichtigen Markt außerhalb Deutschlands oder mit besonderem Sachverstand im Bereich der Druck- und Medienbranche angehören.
f) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied mit Erfahrungen im Bereich Maschinenbau und der damit verbundenen Industrieexpertise angehören.
g) Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügen und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen.
h) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied mit Erfahrungen in den Bereichen Finanzierung und Kapitalmarkt angehören.
Paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen müssen sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier) zusammensetzen. Diese Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder die Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widerspricht. Vor der am 23. Juli 2021 erfolgten Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite haben weder die Anteilseignervertreterseite noch die Arbeitnehmerseite der Gesamterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat war damit auf der Seite der Anteilseignervertreter und auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Zum 31. März 2022 war der Aufsichtsrat mit vier Frauen (entsprechend rund 33 Prozent) und acht Männern (entsprechend rund 67 Prozent) besetzt, sodass die Geschlechterquote mithin erfüllt ist. In seiner Sitzung am 29. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat mit dem konkreten Wahlvorschlag an die Hauptversammlung 2022 befasst und auf Empfehlung des Nominierungsausschusses beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, Herrn Oliver Jung in den Aufsichtsrat zu wählen. Im Fall der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bleibt die gesetzliche Frauenquote sowohl auf Anteilseignerseite als auch für den Gesamtaufsichtsrat erfüllt, soweit sich keine sonstigen Veränderungen ergeben.
Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird nicht festgelegt. Dadurch werden unter anderem Kontinuität und die Bewährung langjähriger Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht.
Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht diesen Zielsetzungen und erfüllt das Kompetenzprofil.
Die Aktionäre üben ihre mitgliedschaftlichen Rechte, insbesondere ihr Auskunfts- und Stimmrecht, nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsgemäßen Regelungen in der Hauptversammlung aus. Alle wesentlichen Regelungen der Satzung, die unsere Hauptversammlung und die Rechte unserer Aktionärinnen und Aktionäre betreffen, finden sich in unserer Satzung, die wir auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Corporate Governance< veröffentlichen.
Nachstehend geben wir die zum Berichtszeitpunkt wichtigsten Regelungen der Satzung auszugsweise wieder. Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft, am Ort einer inländischen Niederlassung oder Betriebsstätte der Gesellschaft oder eines mit dieser verbundenen Unternehmens oder an einem anderen Ort der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens 100.000 Einwohnern statt.
Die ordentliche Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.
Die Hauptversammlung ist mindestens mit der jeweils gesetzlich bestimmten Frist einzuberufen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft auch direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann, erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet. In der Einberufung zur Hauptversammlung kann für die Anmeldung und den Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Soweit das Gesetz oder die Einberufung der Hauptversammlung keine Erleichterung vorsieht, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Regelungen von § 135 AktG bleiben unberührt.
Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand kann Umfang und Verfahren der Briefwahl im Einzelnen regeln. Der Vorstand kann ferner vorsehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand kann Umfang und Verfahren der Online-Teilnahme im Einzelnen regeln.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Fall seiner Verhinderung ein anderes, von ihm zu bestimmendes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ein von ihm bestimmtes Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter durch die in der Hauptversammlung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit einfacher Mehrheit der Stimmen gewählt.
Der Vorsitzende leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmung.
Er kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.
Heidelberg, 3. Juni 2022
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat
Dr. Martin Sonnenschein
Der Vorstand
Dr. Ludwin Monz
Marcus A. Wassenberg
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Stetige Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems |
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Veröffentlichung der überarbeiteten Version des Code of Conduct für Mitarbeiter des Heidelberg-Konzerns und des Code of Conduct für Geschäftspartner sowie interner Compliance-Richtlinien |
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Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2022 / 2023: Stärkung der regionalen und lokalen Compliance-Organisation, Ausbau der internen Kommunikationsstrategie, Weiterentwicklung des Schulungsprogramms durch den Rollout von E-Learning-Schulungen |
Der Vorstand des Heidelberg-Konzerns bekennt sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien sowie zu einer konsequenten Verfolgung und Ahndung von Compliance-Fehlverhalten und -Verstößen. Zur Sicherstellung eines rechtskonformen und integren Verhaltens der Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe des Heidelberg-Konzerns hat der Vorstand ein Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet.
Das CMS des Heidelberg-Konzerns orientiert sich an dem Prüfungsstandard (PS) 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW). Mit seinen sieben Grundelementen stellt er wesentliche strukturelle, organisatorische und prozessuale Anforderungen für die operative Umsetzung im Heidelberg-Konzern dar. Der Heidelberg-Konzern verfolgt mit dem CMS das Ziel, Compliance-Fehlverhalten und -Verstöße durch Prävention und die frühzeitige Erkennung von Risiken zu verhindern, um Haftungs- und Reputationsschäden für den Heidelberg-Konzern, seine Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden. Das CMS soll hierfür Maßnahmen und Regelungen bündeln, mit denen sichergestellt wird, dass das Handeln der Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe des Heidelberg-Konzerns mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den internen Werten und Richtlinien übereinstimmt. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten ethischen und gesellschaftlichen Prinzipien sind hierbei Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses des Heidelberg-Konzerns. Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklung des CMS wurde die im Geschäftsjahr 2020/ 2021 begonnene Compliance-Risikoanalyse erfolgreich abgeschlossen und die potenziellen Compliance-Risiken wurden identifiziert und bewertet. Die Ergebnisse flossen in die weitere Planung ein.
Einen wesentlichen Bestandteil des CMS bildet der Verhaltenskodex für Mitarbeiter (Code of Conduct). Der Code of Conduct basiert auf den Werten des Heidelberg-Konzerns und ist an die zehn Leitprinzipien des UN Global Compact angepasst worden. Er umfasst unter anderem Verpflichtungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, zur Einhaltung von wettbewerbs-, geldwäsche- und steuerrechtlichen Regelungen, zur Integrität gegenüber Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, zur Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zur Einhaltung des Außenwirtschaft- und Zollrechts, zur Einhaltung der Menschenrechte, zum Datenschutz, zum Schutz von Unternehmenswerten sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Der Code of Conduct beschreibt die Grundsätze, zu denen sich der Heidelberg-Konzern verpflichtet. Er ist sowohl verbindlicher Rahmen als auch Orientierung für das tägliche Handeln und die Entscheidungen des Heidelberg-Konzerns. Die Führungskräfte und Organe des Heidelberg-Konzerns sind dazu aufgerufen, hier eine Vorbildfunktion einzunehmen und ihre Mitarbeiter bei der Einhaltung des Code of Conduct zu unterstützen.
Die Einhaltung dieser Grundsätze erwartet der Heidelberg-Konzern auch von den Lieferanten und Geschäftspartnern, die dazu über den Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner (Business Partner Code of Conduct) verpflichtet werden. Der Business Partner Code of Conduct enthält Grundsätze und Prinzipien im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen. Er bildet die Grundlage für die kontinuierliche, langfristige und integre Partnerschaft mit den Lieferanten und Geschäftspartnern des Heidelberg-Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 wurden beide Dokumente aktualisiert und sowohl intern im Intranet als auch extern auf der Heidelberg-Internetseite in ihrer überarbeiteten Form veröffentlicht.
Die Compliance-Richtlinien bilden den verbindlichen Handlungsrahmen und eine Orientierungshilfe für die Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe des Heidelberg-Konzerns, auch im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Das interne Regelwerk bildet damit die Grundlage für ein rechtskonformes und integres Verhalten im Heidelberg-Konzern, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Im Geschäftsjahr 2021 /2022 wurden diesbezüglich Compliance-Richtlinien erarbeitet und mit begleitender Kommunikation intern veröffentlicht.
Die Compliance-Organisation ist dem Bereich Recht, Patente & Compliance organisatorisch zugeordnet, und die Leiterin dieses Bereichs führt in der Funktion als Chief Compliance Officer (CCO) die Compliance-Organisation.
Compliance untersteht somit der Ressortverantwortlichkeit des Vorstands Finanzen und Arbeitsdirektor.
Demnach berichtet die CCO direkt an den Vorstand Finanzen & Arbeitsdirektor und ist diesem disziplinarisch unterstellt. Darüber hinaus berichtet die CCO regelmäßig auch dem Aufsichtsrat über Compliance-Risiken und -Maßnahmen im Rahmen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats.
Die CCO und das Compliance-Team, bestehend aus dem zentralen Compliance Office und den regionalen sowie lokalen Compliance Officern, dienen als Ansprechpartner für alle compliancerelevanten Fragestellungen. Im Geschäftsjahr 2022/ 2023 soll die regionale und lokale Compliance-Organisation weiter gestärkt werden. Insbesondere wurden bereits im Geschäftsjahr 2021/ 2022 Schulungsmaßnahmen für die regionalen und lokalen Compliance Officer durchgeführt.
Mit dem Ziel, das globale Netzwerk auszubauen und zu stärken, tagt regelmäßig das Compliance Committee unter dem Vorsitz der CCO, um konzernspezifische Compliance-Themen zu behandeln. Das Compliance Committee unterstützt die Compliance-Organisation unter anderem auch bei der konzernweiten Implementierung und Einhaltung der Compliance-Richtlinien.
Das Compliance Office erarbeitet ein risiko- und adressatenorientiertes Schulungskonzept und Schulungsunterlagen. Die Schulungsunterlagen umfassen unter anderem die Themen Code of Conduct, Umgang mit Geschenken, Einladungen und Bewirtungen, integrer Umgang mit Lieferanten und Geschäftspartnern sowie Informationen zum Umgang mit Compliance-Verstößen. Die Schulungsunterlagen wurden den lokalen und regionalen Compliance Officern zur Verfügung gestellt. Mit den Compliance-Schulungen sollen die Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe des Heidelberg-Konzerns unterstützt werden, um rechtskonform und integer handeln zu können.
Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 lag ein wesentlicher Schwerpunkt der Schulungen auf der konzernweiten Implementierung von Train-the-Trainer-Programmen. Hierdurch sollen die lokalen und regionalen Compliance Officer des Heidelberg-Konzerns vertieft geschult und unterstützt werden.
Im Geschäftsjahr 2022/ 2023 soll das Schulungsprogramm neben risiko- und adressatenorientierten Präsenzschulungen durch E-Learning-Schulungen konzernweit unterstützt werden.
Im Rahmen der angestrebten Kommunikationsstrategie wurde der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2021/2022 vor allem auf die interne Kommunikation gesetzt. Auf diese Weise standen die Sensibilisierung der Mitarbeiter gegenüber compliancerelevanten Fragestellungen und die Stärkung der Compliance-Kultur im Vordergrund.
Der Heidelberg-Konzern hat verschiedene Meldewege implementiert, damit externe und interne Hinweisgeber potenzielle Compliance-Fehlverhalten und -Verstöße frühzeitig melden können und die Aufklärung gewährleistet wird. Die Sanktionierung erfolgt einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Compliance-Fehlverhaltens und -Verstoßes sowie des jeweils anwendbaren Rechts.
Als Ansprechpartner stehen das zentrale Compliance Office und die regionalen und lokalen Compliance Officer den Mitarbeitern, Führungskräften und Organen des Heidelberg-Konzerns für alle compliancerelevanten Fragestellungen und Meldungen zur Verfügung.
Darüber hinaus können Compliance-Fehlverhalten und -Verstöße über verschiedene Meldewege berichtet werden, unter anderem auch an die Ombudsperson der Heidelberg-Gruppe. Über die Ombudsperson garantiert der Heidelberg-Konzern, dass die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner vertraulich und auf Wunsch auch anonym Hinweise zu potenziellen Compliance-Fehlverhalten und -Verstößen geben können.
Des Weiteren können Compliance-Fehlverhalten und Compliance-Verstöße auch direkt, über den Vorstand, den Betriebsrat oder über Führungskräfte, an die Compliance-Funktion gemeldet werden.
| 9. Juni 2022 | Bilanzpressekonferenz, Analysten- und Investorenkonferenz |
| 21. Juli 2022 | Hauptversammlung |
| 10. August 2022 | Veröffentlichung der Zahlen zum 1. Quartal 2022/ 2023 |
| 9. November 2022 | Veröffentlichung der Halbjahreszahlen 2022/ 2023 |
| 8. Februar 2023 | Veröffentlichung der Zahlen zum 3. Quartal 2022/ 2023 |
| 14. Juni 2023 | Bilanzpressekonferenz, Analysten- und Investorenkonferenz |
| 26. Juli 2023 | Hauptversammlung |
Änderungen vorbehalten
|
Angaben
in Mio € |
2017/2018 | 2018/2019 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2021/2022 |
| Auftragseingang | 1.161 | 1.127 | 1.007 | 823 | 1.125 |
| Umsatzerlöse | 1.160 | 1.233 | 1.108 | 876 | 1.039 |
| Auslandsumsatz in Prozent | 81,1 | 81,7 | 83,8 | 83,7 | 82,0 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 20 | - 14 | - 246 | 69 | 45 |
| in Prozent vom Umsatz | 1,7 | - 1,1 | - 22,2 | 7,9 | 4,3 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | - 45 | - 88 | - 263 | 119 | - 11 |
| in Prozent vom Umsatz | - 3,9 | - 7,1 | - 23,7 | 13,6 | - 1,1 |
| Investitionen 1) | 119 | 84 | 58 | 31 | 31 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 105 | 108 | 107 | 72 | 84 |
| Bilanzsumme | 2.157 | 2.232 | 2.351 | 2.184 | 2.115 |
| Anlagevermögen | 1.487 | 1.487 | 1.513 | 1.508 | 1.538 |
| Eigenkapital | 774 | 755 | 492 | 611 | 600 |
| Gezeichnetes Kapital | 714 | 779 | 779 | 779 | 779 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 35,9 | 33,8 | 20,9 | 28,0 | 28,4 |
| Ergebnis je Aktie in € 2) | - 0,16 | - 0,29 | - 0,87 | 0,39 | - 0,04 |
| Aktienkurs zum Geschäftsjahresende in € 3) | 3,04 | 1,55 | 0,56 | 1,15 | 2,39 |
| Börsenkapitalisierung zum Geschäftsjahresende | 847 | 472 | 171 | 350 | 728 |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 4) | 5.440 | 5.463 | 5.437 | 5.145 | 4.630 |
1) Ohne Finanzanlagevermögen
2) Anzahl Aktien zum Bilanzstichtag ohne eigene
Anteile
3) Xetra-Schlusskurs, Quelle Kurse: Bloomberg
4) Anzahl Mitarbeiter ohne Auszubildende
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, Prozent usw.) auftreten.
|
Angaben
in Tausend € |
Textziffer | 1.4.2020 bis 31.3.2021 | 1.4.2021 bis 31.3.2022 |
| Umsatzerlöse | 4 | 876.007 | 1.038.769 |
| Bestandsveränderung der Erzeugnisse | - 43.742 | - 2.801 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 21.343 | 17.686 | |
| Gesamtleistung | 853.608 | 1.053.654 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5 | 236.634 | 216.006 |
| Materialaufwand | 6 | 409.869 | 507.601 |
| Personalaufwand | 7 | 342.497 | 385.115 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 39.469 | 40.567 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8 | 229.287 | 291.772 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 69.120 | 44.605 | |
| Ergebnis aus Finanzanlagen | 9 | 126.755 | 6.833 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10 | 8.263 | 7.706 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 11 | 79.714 | 66.592 |
| Finanzergebnis | 55.304 | - 52.053 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 12 | 5.168 | 3.344 |
| Ergebnis nach Steuern | 119.256 | - 10.792 | |
| Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag | 119.256 | - 10.792 | |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 18 | - 351.796 | - 232.540 |
| Bilanzverlust | - 232.540 | - 243.332 |
Aktiva
|
Angaben
in Tausend € |
Textziffer | 31.3.2021 | 31.3.2022 |
| Anlagevermögen | 13 | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 46.125 | 49.773 | |
| Sachanlagen | 461.966 | 422.799 | |
| Finanzanlagen | 999.821 | 1.065.821 | |
| 1.507.912 | 1.538.393 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Vorräte | 14 | 275.961 | 281.787 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 15 | 318.838 | 253.713 |
| Flüssige Mittel | 16 | 77.461 | 36.842 |
| 672.260 | 572.342 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 17 | 3.950 | 4.719 |
| 2.184.122 | 2.115.454 | ||
|
Passiva |
|||
|
Angaben
in Tausend € |
Textziffer | 31.3.2021 | 31.3.2022 |
| Eigenkapital | 18 | ||
| Gezeichnetes Kapital 1) | 779.467 | 779.467 | |
| Eigene Anteile | - 366 | - 366 | |
| Ausgegebenes Kapital | 779.101 | 779.101 | |
| Kapitalrücklage | 57.296 | 57.296 | |
| Gewinnrücklagen | 6.952 | 6.952 | |
| Bilanzverlust | - 232.540 | - 243.332 | |
| 610.809 | 600.017 | ||
| Sonderposten | 19 | 7.324 | 7.068 |
| Rückstellungen | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 20 | 748.107 | 775.875 |
| Sonstige Rückstellungen | 21 | 216.098 | 201.487 |
| 964.205 | 977.362 | ||
| Verbindlichkeiten | 22 | 597.793 | 527.343 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3.991 | 3.664 | |
| 2.184.122 | 2.115.454 |
1) bedingtes Kapital zum 31. März 2022 in
Höhe von 77.947 Tsd € (Vorjahr: 126.177 Tsd
€)
|
Angaben
in Tausend € |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| 1.4.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.3.2022 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Selbst geschaffene Rechte, ähnliche Rechte und Werte | 131.365 | 9.255 | - | - | 140.620 |
| Entgeltlich erworbene Software, Nutzungs- und sonstige Rechte | 60.350 | 3.623 | - 5.919 | - | 58.054 |
| 191.715 | 12.878 | - 5.919 | - | 198.674 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 485.251 | 1.480 | - 30.933 | 46 | 455.844 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 288.999 | 2.363 | - 13.333 | 2.070 | 280.099 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 421.978 | 10.654 | - 34.089 | 1.130 | 399.673 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.996 | 3.828 | - 262 | - 3.246 | 4.316 |
| 1.200.224 | 18.325 | - 78.617 | 0 | 1.139.932 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.770.741 | 133.115 | - 51.993 | - | 1.851.863 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.408 | - | - 368 | - | 1.040 |
| Beteiligungen | 5.324 | - | - | - | 5.324 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 44 | 2 | - | - | 46 |
| Sonstige Ausleihungen | 14.814 | - | - 105 | - | 14.709 |
| 1.792.331 | 133.117 | - 52.466 | - | 1.872.982 | |
| 3.184.270 | 164.320 | - 137.002 | - | 3.211.588 | |
|
Angaben
in Tausend € |
Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
| 1.4.2021 | Zugänge 1) | Abgänge | 31.3.2022 | 31.3.2021 | 31.3.2022 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Selbst geschaffene Rechte, ähnliche Rechte und Werte | 103.834 | 3.907 | - | 107.741 | 27.531 | 32.879 |
| Entgeltlich erworbene Software, Nutzungs- und sonstige Rechte | 41.756 | 4.362 | - 4.958 | 41.160 | 18.594 | 16.894 |
| 145.590 | 8.269 | - 4.958 | 148.901 | 46.125 | 49.773 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 177.936 | 12.234 | - 10.429 | 179.741 | 307.315 | 276.103 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 237.255 | 6.035 | - 12.341 | 230.949 | 51.744 | 49.150 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 323.067 | 14.029 | - 30.653 | 306.443 | 98.911 | 93.230 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | - | 3.996 | 4.316 |
| 738.258 | 32.298 | - 53.423 | 717.133 | 461.966 | 422.799 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 791.968 | 17.477 | - 4.228 | 805.217 | 978.773 | 1.046.646 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - | 1.408 | 1.040 |
| Beteiligungen | 542 | 1.402 | - | 1.944 | 4.782 | 3.380 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | - | - | - | - | 44 | 46 |
| Sonstige Ausleihungen | - | - | - | - | 14.814 | 14.709 |
| 792.510 | 18.879 | - 4.228 | 807.161 | 999.821 | 1.065.821 | |
| 1.676.358 | 59.446 | - 62.609 | 1.673.195 | 1.507.912 | 1.538.393 | |
Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRB 330004 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Sinne einer größeren Klarheit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst. Hierzu geben wir nachfolgend eine Aufgliederung nach Einzelpositionen mit ergänzenden Erläuterungen und Vermerken.
Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2021/ 2022 beschlossen, dass der bestehende Geschäftsbetrieb>E-Mobility< als Ganzes auf die im ersten Quartal des Berichtsjahres neu gegründete Gesellschaft HEI Charge - Heidelberger Druckmaschinen E-Mobility & Charging GmbH, Wiesloch, die im vierten Quartal des Berichtsjahres in Amperfied GmbH, Walldorf, umfirmiert wurde, übertragen wird. Die Einbringung des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< erfolgt als sonstige Leistung in die Kapitalrücklage der Amperfied GmbH. Die Einbringung wurde zum Zeitwert des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< in Höhe von 128,6 Mio € angesetzt.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2021/ 2022 wurden viele restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie auch aufgrund der zunehmenden Impfquote gelockert, das Berichtsjahr war dennoch weiterhin geprägt durch die Auswirkungen dieser Pandemie. Da die Covid-19-Pandemie zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 noch nicht überwunden ist, ist auch mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2022 /2023 zu rechnen. Zu weiteren Erläuterungen der Auswirkungen im Berichtsjahr verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht.
Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen beziehen sich grundsätzlich auf je 1.000 € (Tsd €).
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung und bei Deckung durch Sicherungsgeschäfte mit dem Sicherungskurs bewertet. Am Abschlussstichtag erfolgt die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zum dann geltenden Devisenkassamittelkurs. Nicht realisierte wechselkursbedingte Gewinne werden nur erfasst, wenn die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Vermögensgegenstands beziehungsweise der zugrunde liegenden Verbindlichkeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Erläuterungen zu derivativen Finanzinstrumenten zwecks Abdeckung von Währungsrisiken sind unter Tz. 26 dargestellt.
Für die Anteilsbesitzliste erfolgt die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse bei Vermögensgegenständen und Schulden zum Stichtagskurs am Jahresultimo sowie bei Aufwendungen und Erträgen zu Jahresdurchschnittskursen.
Anschaffungskosten erfassen auch direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten. Herstellungskosten berücksichtigen neben den Einzel- und Gemeinkosten für Material und Fertigung auch Sonderkosten der Fertigung, den fertigungsbedingten Werteverzehr des Anlagevermögens sowie angemessene Teile der Kosten für allgemeine Verwaltung und Sozialleistungen.
Soweit bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden, werden diese, solange die Gründe hierfür weiterbestehen, beibehalten.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden in Ausübung des Wahlrechts des § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger beziehungsweise außerplanmäßiger Abschreibungen (bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen) bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsindividuellen technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauern. Auf Zugänge im Laufe eines Geschäftsjahres wird die Abschreibung zeitanteilig nach Monaten verrechnet. Für angeschaffte oder hergestellte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250 € (bis zum 31. Dezember 2017: 150 €), aber nicht 1.000 € übersteigen, werden Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Diese werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben.
Fremdkapitalzinsen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB als Teil der Herstellungskosten des Vermögensgegenstands aktiviert.
Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden Nutzungsdauern (in Jahren) ermittelt:
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Entwicklungskosten | 5 | 5 bis 12 |
| Software/Sonstige Rechte | 3 bis 31 | 3 bis 20 |
| Gebäude | 25 bis 50 | 25 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 12 bis 31 | 10 bis 31 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 bis 26 | 5 bis 26 |
Bei den Finanzanlagen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere und Ausleihungen zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen zu niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert; zinslose Darlehen werden auf den Barwert abgezinst.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Der Ermittlung der Wertansätze liegt für alle Vorratsgruppen das gewogene Durchschnittswertverfahren zugrunde. Die Herstellungskosten sind zu Vollkosten bewertet; somit werden die gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 2 bis 3 HGB aktivierungsfähigen Kosten einbezogen. Soweit am Bilanzstichtag niedrigere Wiederbeschaffungspreise beziehungsweise Nettoveräußerungswerte vorliegen, werden diese berücksichtigt. Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, ist durch Wertabschläge ausreichend Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Unterverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Die steuerfreien Zulagen und die steuerpflichtigen Zuschüsse werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf verrechnet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigen alle bestehenden betrieblichen Versorgungsregelungen, die in den Tarifvertrag über betriebliche Altersversorgung vom 30. Juni 2020 nahezu vollständig übernommen wurden. Durch Vereinbarung vom 27. Februar 2015 mit dem Gesamtbetriebsrat hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ein ab dem 1. Januar 2015 geltendes Versorgungssystem mit erhöhtem Anreiz zur Eigenvorsorge eingeführt. Mit dieser Vereinbarung wurde die vorherige >endgehaltsorientierte Rentenzusage< auf eine >beitragsbasierte Kapitalzusage< umgestellt. Für alle bisherigen Versorgungsbezieher sowie künftig eintretende Versorgungsfälle der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft findet der neue Tarifvertrag über betriebliche Altersversorgung vom 30. Juni 2020 Anwendung. Die Auszahlung des Versorgungsguthabens erfolgt grundsätzlich in drei, fünf oder zwölf Jahresraten, optional kann der Mitarbeiter 14 Jahresraten inklusive einer erhöhten Erstrate wählen. Alternativ kann der Mitarbeiter das Versorgungsguthaben als lebenslange Rente abrufen und sich unter bestimmten Voraussetzungen als Einmalkapitalzahlung auszahlen lassen. Die Auszahlungsoption Rate / Rente von 60 Prozent /40 Prozent stellt für die Berechnung der Pensionsrückstellung eine weitere versicherungsmathematische Annahme dar. Die Rückstellungsbewertung erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck als biometrische Rechnungsgrundlage. Als Bewertungsverfahren wird bei aktiven Berechtigten das ratierlich degressive Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) verwendet, das auch zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei Rentenbeziehern und mit unverfallbarem Anspruch ausgeschiedenen Mitarbeitern wird als Erfüllungsbetrag der Barwert der künftigen Versorgungsanwartschaften angesetzt. Anwärter, die das rechnungsmäßige Pensionsalter bereits überschritten haben, werden wie Rentenbezieher behandelt. Sind die Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit einer Anwartschaft erfüllt, wird für Mitarbeiter, die vor dem 30. Lebensjahr eingetreten sind, das Eintrittsdatum als Beginn der Berechnungen zugrunde gelegt. Bei der Festlegung des Abzinsungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Danach dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Berichtsjahresende verwendete Abzinsungszinssatz basiert auf dem zum 31. März 2022 erwarteten Abzinsungszinssatz von 1,80 Prozent (Vorjahr: von der Deutschen Bundesbank zum 31. März 2021 veröffentlichter Abzinsungszinssatz von 2,19 Prozent), da die Verwendung des von der Deutschen Bundesbank zum 31. März 2022 ermittelten und veröffentlichten Abzinsungszinssatzes (1,81 Prozent) nur zu unwesentlichen Änderungen des Erfüllungsbetrags geführt hätte.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind zum Teil durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Deckungsvermögen wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die liquiden Mittel des Heidelberg Pension-Trust e. V., Heidelberg, werden von diesem treuhänderisch verwaltet und dienen der Sicherung der Versorgungsansprüche sowie von Rentenauszahlungen im Verzögerungsfall. Sie qualifizieren nicht als Deckungsvermögen. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß den Mitteilungen des Versicherers. Etwaige Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit betreffen Mitarbeiter, die sich am Bilanzstichtag entweder schon in Altersteilzeit befinden, einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben oder zukünftig von der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen können. Die Rückstellungsbewertung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines laufzeitadäquaten Abzinsungszinssatzes. Dieser ergibt sich als durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren und betrug zum 31. März 2022 0,28 Prozent (Vorjahr: 0,40 Prozent). Weiterhin basiert die Bewertung der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Die Rückstellung beinhaltet Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es werden auch Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Für Ausgaben beziehungsweise Einnahmen, die Aufwendungen und Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, wurden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem zum Bilanzstichtag ermittelten Haftungsumfang.
Um Währungsrisiken abzusichern, werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Sicherung aus zum Bilanzstichtag bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt als Portfolio-Hedge. Zur Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten findet die Durchbuchungsmethode Anwendung.
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Europe, Middle East and Africa | 358.339 | 418.582 |
| Asia/Pacific | 277.867 | 313.744 |
| North America | 101.853 | 141.143 |
| Eastern Europe | 109.400 | 132.812 |
| South America | 28.548 | 32.488 |
| 876.007 | 1.038.769 |
Das Geschäftsjahr 2020/2021 war im Wesentlichen durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Obwohl im Berichtsjahr eine hohe Zuwachsrate bei den Umsatzerlösen erreicht werden konnte, lagen diese noch leicht unter dem Vorkrisenniveau des Geschäftsjahres 2019/ 2020.
Vom Gesamtumsatz entfielen mit 851 Mio € rund 82 Prozent auf das Ausland.
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Print Solutions | 418.470 | 530.940 |
| Packaging Solutions | 433.684 | 454.149 |
| Technology Solutions | 23.853 | 53.680 |
| 876.007 | 1.038.769 |
Zum 1. April 2021 erfolgte eine Reorganisation der Segmente, um gemäß dem im Rahmen der Neuausrichtung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft eingeführten Betriebsmodell den Fokus auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse, Profitabilität und Potenziale besser abbilden zu können und die Geschäftssteuerung noch stärker entlang der Zielmärkte und ihrer jeweiligen Kundenanforderungen auszurichten. Die bisherigen Geschäftssegmente Heidelberg Digital Technology und Heidelberg Lifecycle Solutions wurden neu strukturiert. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft ist entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur seither in die Segmente Print Solutions, Packaging Solutions und Technology Solutions unterteilt. Die Zahlen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst. Weitere Erläuterungen zu den Geschäftstätigkeiten sowie den Produkten und Dienstleistungen der einzelnen Segmente sind im zusammengefassten Lagebericht enthalten.
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Erträge von verbundenen Unternehmen | 119.748 | 138.441 |
| Auflösung von Rückstellungen | 72.825 | 26.438 |
| Erträge aus der Währungsumrechnung | 24.332 | 24.692 |
| Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.460 | - |
| Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuwendungen | 262 | 256 |
| Übrige Erträge | 9.007 | 26.179 |
| 236.634 | 216.006 |
Die Erträge von verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen einen außergewöhnlichen Ertrag in Höhe von 128,8 Mio € aus der Einbringung des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< in die Amperfied GmbH, Walldorf (siehe Tz. 1).
Im Vorjahr waren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus der Anpassung der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 53,0 Mio € enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 52,4 Mio € (Vorjahr: 85,6 Mio €) im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie der Veräußerung einer Teilfläche am Standort Wiesloch-Walldorf im Rahmen der geplanten Standort- und Strukturoptimierung.
Dem Anstieg der Erträge aus der Währungsumrechnung um 0,4 Mio € stehen um 0,5 Mio € höhere Aufwendungen gegenüber (siehe Tz. 8).
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 375.517 | 461.522 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 34.352 | 46.079 |
| 409.869 | 507.601 |
Der Anstieg des Materialaufwands im Berichtsjahr resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr.
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Löhne und Gehälter | 285.020 | 321.503 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 57.477 | 63.612 |
| davon: für Altersversorgung | (7.819) | (5.713) |
| 342.497 | 385.115 |
Erstattungsansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für Aufwendungen zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit mindern den Personalaufwand im Berichtsjahr um 4,8 Mio € (Vorjahr: 23,0 Mio €).
Der Zinsanteil der Versorgungsansprüche wird im Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Tz. 11).
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug:
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Wiesloch-Walldorf | 4.498 | 4.052 |
| Brandenburg | 418 | 374 |
| Kiel | 208 | 184 |
| Neuss | 21 | 20 |
| 5.145 | 4.630 | |
| Auszubildende | 253 | 257 |
| 5.398 | 4.887 |
Nicht in der Anzahl der Mitarbeiter enthalten sind: Praktikanten, Mitarbeiter in ruhendem Arbeitsverhältnis und Mitarbeiter, die sich in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden.
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen | 71.440 | 72.999 |
| Saldo aus Zuführung und Verbrauch von Rückstellungen, mehrere Aufwandsarten betreffend | 30.813 | 39.393 |
| Sondereinzelkosten des Vertriebs | 30.628 | 34.708 |
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 23.487 | 23.944 |
| Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 569 | 23.899 |
| Instandhaltung | 18.612 | 22.539 |
| Patent- und Lizenzgebühren | 4.762 | 19.728 |
| Versicherungsaufwand | 5.334 | 6.165 |
| Fertigungsunabhängige Gemeinkosten | 3.950 | 4.676 |
| Werbekosten | 820 | 3.910 |
| Mieten, Pachten und Leasing | 3.794 | 3.465 |
| Reisekosten | 1.308 | 1.948 |
| Sonstige Steuern | 1.051 | 822 |
| Übrige Kosten | 32.719 | 33.576 |
| 229.287 | 291.772 |
Der Anstieg aus dem >Saldo aus Zuführung und Verbrauch von Rückstellungen, mehrere Aufwandsarten betreffend< steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit Zuführungen zu den Rückstellungen im Personalbereich infolge von Altersteilzeitvereinbarungen.
In den Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände< sind im Berichtsjahr unter anderem auch Wertminderungen für Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine als nicht werthaltig erachtet wurden, enthalten.
Der Anstieg der >Patent- und Lizenzgebühren< resultiert im Wesentlichen aus Lizenzzahlungen an unser verbundenes Unternehmen Heidelberger Druckmaschinen Intellectual Property AG & Co. KG, Wiesloch, an das im Geschäftsjahr 2020/ 2021 ausgewählte Patente in Form einer Sacheinlage übertragen wurden.
Der Anstieg der Werbekosten ist unter anderem durch die digitale Messe Innovation Week begründet, die die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft anstelle der abgesagten Branchenmesse drupa 2021 durchgeführt hat.
Den um 0,5 Mio € höheren Aufwendungen aus der Währungsumrechnung stehen um 0,4 Mio € höhere Erträge aus der Währungsumrechnung gegenüber (siehe Tz. 5).
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Erträge aus Beteiligungen | ||
| Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen | 141.334 | 26.546 |
| Erträge aus sonstigen Beteiligungen | 25.313 | 5.746 |
| 166.647 | 32.292 | |
| davon: aus verbundenen Unternehmen | (166.647) | (32.292) |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 311 | 58 |
| davon: aus verbundenen Unternehmen | (305) | (53) |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | - 12.248 | - 18.975 |
| Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen | - 27.955 | - 6.542 |
| davon: aus verbundenen Unternehmen | (- 27.955) | (- 6.542) |
| 126.755 | 6.833 |
Die Ergebnisabführungsverträge enthalten indirekt auch die Ausschüttungen von ausländischen Konzerngesellschaften an inländische Organgesellschaften. Im Vorjahr waren Erträge aus einer konzerninternen Reorganisation enthalten.
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen unter anderem Zinsen aus zwei langfristig vergebenen Darlehen an eine inländische Tochtergesellschaft.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen ausschließlich Finanzanlagen (siehe Tz. 13).
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 8.263 | 7.706 |
| davon: aus verbundenen Unternehmen | (8.260) | (7.629) |
| 8.263 | 7.706 |
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 79.714 | 66.592 |
| davon: an verbundene Unternehmen | (664) | (694) |
| davon: Aufwendungen aus der Aufzinsung | (61.664) | (58.081) |
| 79.714 | 66.592 |
Der Rückgang der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert unter anderem aus der im Vorjahr zurückgeführten Unternehmensanleihe und der Reduzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wandelanleihe, der Kreditfazilität, den Förderdarlehen sowie dem im Zusammenhang mit dem Verkauf des Forschungs- und Entwicklungszentrums in Heidelberg übernommenen und im Januar 2022 vollständig zurückgezahlten Darlehen (siehe Tz. 22) ausgewiesen.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen werden mit den Erträgen des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens verrechnet (siehe Tz. 20). Diese Aufwendungen beinhalten den Zinsänderungseffekt von 2,19 Prozent auf 1,80 Prozent.
| 2020/2021 | 2021/2022 | |
| Laufender Aufwand für Ertragsteuern | 5.168 | 3.344 |
| 5.168 | 3.344 |
Der Steueraufwand im Berichtsjahr ergibt sich hauptsächlich aus angefallener Quellensteuer, unter anderem für erhaltene Dividenden.
Die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Berichtsjahr hauptsächlich durch die gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktivierten Entwicklungskosten per saldo um 3,6 Mio € erhöht.
Die Buchwerte der Sachanlagen reduzierten sich im Berichtsjahr um 39,2 Mio €. Ein wesentlicher Grund hierfür war die Veräußerung einer Teilfläche am Standort Wiesloch-Walldorf im Rahmen der geplanten Standort- und Strukturoptimierung.
Für immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,4 Mio € infolge dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die Finanzanlagen haben sich insgesamt um 66,0 Mio € erhöht. Der Zugang bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen ist hauptsächlich mit einer Einbringung des Geschäftsbetriebs >E-Mobility< in Höhe von 128,6 Mio € in ein verbundenes Unternehmen begründet (siehe Tz. 1). Die Abgänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf der docufy GmbH, Bamberg, in Höhe von 20,9 Mio €, einer Kapitalherabsetzung in Höhe von 23,1 Mio € bei der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH, Wiesloch, sowie der Verschmelzung der Heidelberg Digital Platforms GmbH, Wiesloch, auf die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, in Höhe von 3,8 Mio €. Mit der Verschmelzung hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft die Anteile an der Zaikio GmbH, Mainz, in Höhe von 4,5 Mio € übernommen. Bei vier Tochtergesellschaften sowie einer Beteiligung wurden im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Beteiligungsbuchwerte außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von 18,9 Mio € vorgenommen.
| 31.3.2021 | 31.3.2022 | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 54.748 | 61.857 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 134.004 | 143.178 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 86.889 | 76.042 |
| Geleistete Anzahlungen | 320 | 710 |
| 275.961 | 281.787 |
| 31.3.2021 | davon Restlaufzeit über 1 Jahr | 31.3.2022 | davon Restlaufzeit über 1 Jahr | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.490 | - | 22.219 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 249.192 | - | 177.681 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 58.156 | - | 53.813 | - |
| 318.838 | - | 253.713 | - |
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden im Berichtsjahr kurzfristige Ausleihungen und Cashpool-Forderungen in Höhe von 176,6 Mio € (Vorjahr: 247,7 Mio €) ausgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Forderungen aus einer kurzfristigen Festgeldanlage, Steuererstattungsansprüche sowie Forderungen gegenüber unseren Mitarbeitern. Es entstanden im Geschäftsjahr 2021/ 2022 keine Steuererstattungsansprüche für einen Zeitraum nach Ablauf des Geschäftsjahres (Vorjahr: 1,9 Mio €).
Die flüssigen Mittel in Höhe von 36,8 Mio € (Vorjahr: 77,5 Mio €) betreffen im Wesentlichen kurzfristige Geldanlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Guthaben bei Kreditinstituten werden ausschließlich zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition gehalten.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten gemäß § 250 Abs. 3 HGB Unterschiedsbeträge zwischen den Ausgabe- und den Erfüllungsbeträgen von Verbindlichkeiten in Höhe von 1,9 Mio € (Vorjahr: 1,2 Mio €).
| 1.4.2021 | Jahresfehlbetrag | 31.3.2022 | |
| Gezeichnetes Kapital | 779.467 | - | 779.467 |
| Eigene Anteile | - 366 | - | - 366 |
| Ausgegebenes Kapital | 779.101 | - | 779.101 |
| Kapitalrücklage | 57.296 | - | 57.296 |
| Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 1.507 | - | 1.507 |
| Andere Gewinnrücklagen | 5.445 | - | 5.445 |
| 6.952 | - | 6.952 | |
| Bilanzverlust | - 232.540 | - 10.792 | - 243.332 |
| Eigenkapital | 610.809 | - 10.792 | 600.017 |
Die Stückaktien lauten auf den Inhaber und gewähren einen anteiligen Betrag von 2,56 € am voll eingezahlten Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft.
Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beträgt 779.466.887,68 € und ist eingeteilt in 304.479.253 Stückaktien.
Zum 31. März 2022 befinden sich wie bereits im Vorjahr noch 142.919 Stückaktien im eigenen Bestand. Der auf das Grundkapital entfallende Betrag dieser Aktien beläuft sich - wie im Vorjahr - auf 366 Tsd € bei einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 0,05 Prozent zum 31. März 2022 (Vorjahr: 0,05 Prozent).
Die Aktien wurden im März 2007 erworben. Der anteilige Anschaffungspreis für den Erwerb betrug 4.848 Tsd €. Daneben fielen anteilige Transaktionskosten in Höhe von 5 Tsd € an. Damit ergaben sich anteilige Anschaffungskosten in Höhe von 4.853 Tsd €. Diese Aktien können nur zur Herabsetzung des Kapitals der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sowie für Belegschaftsaktienprogramme und andere Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden oder Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft oder einem ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden.
Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft war zuletzt auf Grundlage von Hauptversammlungsbeschlüssen vom 24. Juli 2014 und 24. Juli 2015 um bis zu 48.230.453,76 €, eingeteilt in 18.840.021 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2014); Einzelheiten zum Bedingten Kapital 2014 waren in § 3 Abs. 3 der Satzung geregelt. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, § 3 Abs. 3 der Satzung zu streichen, nachdem das Bedingte Kapital 2014 aufgrund des Endes des Wandlungszeitraums und des Auslaufens der am 25. März 2015 platzierten und am 30. März 2015 begebenen Wandelanleihe, zu deren Bedienung das Bedingte Kapital 2014 ausschließlich noch diente, funktionslos geworden war. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 19. April 2022 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Die Hauptversammlung hat am 25. Juli 2019 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options-, Wandel- und/ oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte unter Einschluss von Kombinationen vorgenannter Instrumente (nachfolgend zusammen Schuldverschreibungen< im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 30.447.925 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 77.946.688,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgeschlossen werden. Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wurde dazu um bis zu 77.946.688,00 € bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2019); Einzelheiten zum Bedingten Kapital 2019 finden Sie in § 3 Abs. 3 der Satzung. Der Beschluss wurde mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim am 6. September 2019 wirksam.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 185.609.612,80 € ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 72.503.755 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgeschlossen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Einzelheiten zum Genehmigten Kapital 2019 finden Sie in § 3 Abs. 4 der Satzung. Die Beschlüsse wurden mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim am 6. September 2019 wirksam.
Die Kapitalrücklage in Höhe von 57.296 Tsd € wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB sowie § 237 Abs. 5 AktG gebildet.
Der im Geschäftsjahr 2021/ 2022 erzielte handelsrechtliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.792 Tsd € wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Ausschüttungssperre der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beläuft sich zum 31. März 2022 auf 85.867 Tsd €.
Zum einen besteht für aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eine Ausschüttungssperre in Höhe von 32.879 Tsd €. Zum anderen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der sich auf 52.988 Tsd € beläuft, ausschüttungsgesperrt.
Der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft liegen folgende Mitteilungen über die Über- beziehungsweise Unterschreitung von Schwellenwerten nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a sowie § 25 oder § 25a Abs. 1 WpHG, ab 3. Januar 2018 nach § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Satz 1 sowie § 39 Abs. 1 Satz 1 WpHG vor. Die Aufstellung enthält jeweils den letzten mitgeteilten Stand der Aktionäre:
Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten Name: Heidelberger Druckmaschinen AG; Straße, Hausnr.: Kurfürsten-Anlage 52 - 60 PLZ: 69115 Ort: Heidelberg Deutschland; Legal Entity Identifier (LEI): 529900ZM98OISTG16932 2. Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen, Juristische Person: Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Registrierter Sitz, Staat: Frankfurt am Main, Deutschland 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. N/A 5. Datum der Schwellenberührung: 3.11.2021 6. Gesamtstimmrechtsanteile: neu: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 2,99 %, Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,00, %, Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 2,99 % letzte Mitteilung: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 4,995 %, Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,00 %, Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 4,995 % Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG 304479253 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) ISIN DE0007314007, absolut: direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 9111647, Summe 9111647; in %: direkt (§ 33 WpHG) 0,00 %, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,99 %, Summe 2,99 % b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: Art des Instruments N/A, Fälligkeit/Verfall N/A, Ausübungs-zeitraum/Laufzeit N/A, Stimmrechte absolut 0, Stimmrechte in % 0,00 %, Summe 0, Summe in % 0,00 % b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: Art des Instruments N/A, Fälligkeit/Verfall N/A, Ausübungszeitraum/Laufzeit N/A, Barausgleich oder physische Abwicklung N/A, Stimmrechte absolut 0, Stimmrechte in % 0,00 %, Summe 0, Summe in % 0,00 % 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Universal-Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Universal-Investment Luxembourg S.A. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A 9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte: N/A, Anteil Instrumente: N/A, Summe Anteile: N/A 10. Sonstige Informationen: N/A; Datum 8.11.2021
1. Angaben zum Emittenten Name: Heidelberger Druckmaschinen AG; Straße, Hausnr.: Kurfürsten-Anlage 52 - 60; PLZ: 69115; Ort: Heidelberg Deutschland; Legal Entity Identifier (LEI): 529900ZM98OISTG16932 2. Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Wegfall der Zurechnung von Tochterunternehmen durch Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung nach § 35 WpHG, siehe 10. 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Juristische Person: Montagu Private Equity LLP; Registrierter Sitz, Staat: London, Großbritannien 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. N/A 5. Datum der Schwellenberührung: 19.08.2021 6. Gesamtstimmrechtsanteile: neu: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 0,00 %; Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,00%; Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 0,00 %; Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG 304479253; letzte Mitteilung: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 4,995414252412 % Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0 %; Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 4,995414252412 %; Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG 304479253; 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) 0 zugerechnet (§ 34 WpHG) 0 Summe 0: in %: direkt (§ 33 WpHG) 0,00 % zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 %; b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: Art des Instruments N/A Fälligkeit/Verfall N/A Ausübungszeit-raum/Laufzeit N/A; Stimmrechte absolut 0 Summe 0 Stimmrechte in %: 0,00 % Summe 0,00 % b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: Art des Instruments N/A Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum / N/A Laufzeit N/A Barausgleich oder physische Abwicklung N/A Stimmrechte absolut 0 Summe 0; Stimmrechte in % 0,00 % Summe 0,00 % 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. 9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte N/A Anteil Instrumente N/A Summe Anteile N/A; 10. Sonstige Informationen: Auf Grund der Abgabe von Unabhängigkeitserklärungen sind der Montagu-Gruppe seit dem 19.08.2021 keine Stimmrechte mehr von der Universal-Gruppe zuzurechnen. Die Bestände der Universal-Gruppe haben sich nicht in schwellenrelevanter Weise geändert. Die melderelevanten Bestände der Universal Investment GmbH zum 19.08.2021 betragen: 4,995%/0%/4,995%. Datum 01.09.2021
Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten Name: Heidelberger Druckmaschinen AG; Straße, Hausnr.: Kurfürsten-Anlage 52 - 60 PLZ: 69115 Ort: Heidelberg Deutschland, Legal Entity Identifier (LEI): 529900ZM98OISTG16932 2. Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten, Sonstiger Grund: freiwillige Gruppenbenachrichtigung mit ausgelöstem Schwellenwert auf Tochterunternehmensebene 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Natürliche Person (Vorname, Nachname): Li Li Geburtsdatum: 30.06.1971 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.: Masterwork Machinery S.à r.l. 5. Datum der Schwellenberührung: 16.12.2020 6. Gesamtstimmrechtsanteile: neu: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 8,46 %, Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,00 %, Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 8,46 %, Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG 304479523; letzte Mitteilung: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 8,46 %, Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,00 %, Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 8,46 % 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) ISIN DE0007314007, absolut: direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 25743777, Summe 25743777; in %: direkt (§ 33 WpHG) 0,00 %, zugerechnet (§ 34 WpHG) 8,46 %, Summe 8,46 % b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: Art des Instruments N/A, Fälligkeit/Ver-fall N/A, Ausübungszeitraum/Laufzeit N/A, Stimmrechte absolut 0, Stimmrechte in % 0,00 %, Summe 0, Summe in % 0,00 % b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: Art des Instruments N/A, Fälligkeit/Verfall N/A, Ausübungszeit-raum/Laufzeit N/A, Barausgleich oder physische Abwicklung N/A, Stimmrechte absolut 0, Stimmrechte in % 0,00 %, Summe 0, Summe in % 0,00 % 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Li Li: Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Tianjin Mingxuan Investment Co., Ltd. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Tianjin Huiming Enterprise Management Consulting Co., Ltd. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Masterwork Machinery S.à r.l. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: 8,46 %, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: 8,46 % 9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte: N/A, Anteil Instrumente: N/A, Summe Anteile: N/A 10. Sonstige Informationen: Dies ist eine freiwillige Konzernmitteilung von Frau Li Li im Rahmen einer Umstrukturierung der indirekten Beteiligung an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft. Tianjin Mingxuan Investment Co., Ltd., eine Tochtergesellschaft von Frau Li Li, hat alle ihre Anteile an Masterwork Machinery S.à r.l. an eine 100-prozentige Tochtergesellschaft übertragen; Datum 17.12.2020
Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten Name: Heidelberger Druckmaschinen AG Straße, Hausnr.: Kurfürsten-Anlage 52 - 60 PLZ: 69115 Ort: Heidelberg Deutschland Legal Entity Identifier (LEI):529900ZM98OISTG16932 2. Grund der Mitteilung Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Juristische Person: Dimensional Holdings Inc. Registrierter Sitz, Staat: Austin, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.: N/A 5. Datum der Schwellenberührung: 13.10.2020 6. Gesamtstimmrechtsanteile: neu: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 2,59 %, Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,45 %, Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 3,04 %, Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG 304479253; letzte Mitteilung: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) 3,04 %, Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) 0,00 %, Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) 3,04 % 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) ISIN DE0007314007, absolut: direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 7871540, Summe 7871540; in %: direkt (§ 33 WpHG) 0,00 %, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,59 %, Summe 2,59 % b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments: Aktienleihe (Rückübertragungsanspruch), Fälligkeit/Verfall N/A, Ausübungszeitraum/Laufzeit N/A, Stimmrechte absolut 1370000, Summe 1370000, Stimmrechte in % 0,45 %, Summe 0,45 % b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG Art des Instruments N/A, Fälligkeit/Verfall N/A, Ausübungszeitraum/Laufzeit N/A, Barausgleich oder physische Abwicklung N/A, Stimmrechte absolut Stimmrechte 0, Summe 0, in % 0,00 %, Summe 0,00 % 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Dimensional Holdings Inc. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Fund Advisors LP Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Fund Advisors Ltd. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Holdings Inc. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Fund Advisors LP Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; DFA Canada LLC Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Fund Advisors Canada ULC Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Holdings Inc. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Fund Advisors LP Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Advisors Ltd. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; Dimensional Fund Advisors Pte. Ltd. Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher: N/A, Instrumente in %, wenn 5% oder höher: N/A, Summe in %, wenn 5% oder höher: N/A; 9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte: N/A, Anteil Instrumente: N/A, Summe Anteile: N/A 10. Sonstige Informationen N/A; Datum 19.10.2020
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Heidelberger Druckmaschinen AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 27.03.2019 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung; 28.03.2019 / 10:44; 1. Angaben zum Emittenten: Name: Heidelberger Druckmaschinen AG; Straße, Hausnr.: Kurfürsten-Anlage 52 - 60; PLZ: 69115; Ort: Heidelberg, Deutschland; Legal Entity Identifier (LEI): 529900ZM98OISTG16932 2. Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Juristische Person: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Registrierter Sitz, Staat: Tübingen, Deutschland 5. Datum der Schwellenberührung: 22.03.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) neu: 2,98 %; Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) neu: 0 %; Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) neu: 2,98 %; Gesamtzahl Stimmrechte nach § 41 WpHG neu: 304479253; letzte Mitteilung: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.): 3,25 %; Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.): 0 %; Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.): 3,25 % 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG): ISIN: DE0007314007; absolut: direkt (§ 33 WpHG): 9065681; zugerechnet (§ 34 WpHG): 0; Summe: 9065681; in %: direkt (§ 33 WpHG): 2,98 %; zugerechnet (§ 34 WpHG): 0 %; Summe: 2,98 %; 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden; 10. Sonstige Informationen: Datum: 28.03.2019.
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung; 26.03.2019 / 13:37; 1. Angaben zum Emittenten: Heidelberger Druckmaschinen AG, Straße, Hausnr.: Kurfürsten- Anlage 52 - 60, PLZ: 69115; Ort: Heidelberg, Deutschland; Legal Entity Identifier (LEI): 529900ZM98OISTG16932 2. Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Juristische Person: Ministry of Finance on behalf of the State of Norway; Registrierter Sitz, Staat: Oslo, Norwegen; 5. Datum der Schwellenberührung: 25.03.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) neu: 0,05 %; Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) neu: 4,52 %; Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) neu: 4,57 %; Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten neu: 304479253; letzte Mitteilung: Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.): 0,06 %; Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.): 4,98 %; Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.): 5,03 % 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG): ISIN: DE0007314007; absolut: direkt (§ 33 WpHG): 0; zugerechnet (§ 34 WpHG): 165.471; Summe: 165.471; in %: direkt (§ 33 WpHG): 0 %; zugerechnet (§ 34 WpHG): 0,05 %; Summe: 0,05 % b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: Art des Instruments: Aktienleihe (Rückübertragungsanspruch); Fälligkeit /Verfall: n/a; Ausübungszeitraum jederzeit; Stimmrechte absolut: 13.752.002; Stimmrechte in %: 4,52 %; Summe Stimmrechte absolut: 13.752.002; Summe Stimmrechte in %: 4,52 %; 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: State of Norway; Norges Bank; 10. Sonstige Informationen: Datum: 26.03.2019.
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung; 05.12.2016. 1. Angaben zum Emittenten: Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten- Anlage 52 - 60, 69115 Heidelberg Deutschland. 2. Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen. 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Name: Union Investment Privatfonds GmbH; Registrierter Sitz und Staat: Frankfurt am Main, Deutschland. 5. Datum der Schwellenberührung: 01.12.2016. 6. Gesamtstimmrechtsanteile: Stimmrechte (Summe 7.a.) neu: 2,90 %; Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) neu: 1,77 %; Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) neu: 4,67 %; Stimmrechte des Emittenten: 257437779. Stimmrechte (Summe 7.a.) letzte Mitteilung: 3,09 %; Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) letzte Mitteilung: 1,77 %; Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) letzte Mitteilung: 4,86 %. 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen: a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG): ISIN: DE0007314007; absolut, zugerechnet (§ 22 WpHG): 7469894; in %, zugerechnet (§ 22 WpHG): 2,90 %; Summe: absolut: 7469894; in %: 2,90 %. b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: Art des Instruments: Wertpapierleihe; Stimmrechte absolut: 4565952; Stimmrechte in %: 1,77 %. 8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Korrektur einer Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG: Herr Ferdinand Rüesch, Schweiz, hat uns am 25. August 2014 nach § 21 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG wie folgt informiert: Am 14. August 2014 überschritt der Stimmrechtsanteil von Herrn Ferdinand Rüesch, Schweiz, an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52 - 60, 69115 Heidelberg, Deutschland, die Meldeschwellen von 3 % und 5 % und betrug 9,02 % (23.210.000 Stimmrechte). Ferner teilte uns Herr Ferdinand Rüesch mit, dass 9,02 % (23.210.000 Stimmrechte) der gesamten Stimmrechte an der Heidelberger Druckmaschinen AG ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Namen der kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteile selbst mehr als 3 % betragen und von denen 3 % oder mehr zugerechnet werden: Ferd. Rüesch AG. Die Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz, hat uns am 25. August 2014 nach § 21 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) wie folgt informiert: Am 14. August 2014 überschritt der Stimmrechtsanteil der Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz, an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52 - 60, 69115 Heidelberg, Deutschland, die Meldeschwellen von 3 % und 5 % und betrug 9,02 % (23.210.000 Stimmrechte).
| Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen | 31.3.2021 | 31.3.2022 |
| Steuerpflichtige Zuschüsse | 7.239 | 7.000 |
| Steuerfreie Zulagen | 85 | 68 |
| 7.324 | 7.068 |
Unter den steuerpflichtigen Zuschüssen wird im Berichtsjahr im Wesentlichen ein Zuschuss für die energetische Sanierung unseres Innovationszentrums am Standort Wiesloch-Walldorf ausgewiesen.
Die steuerfreien Zulagen beinhalten Zulagen nach dem InvZulG 2007/ 2010, die den Standort Brandenburg betreffen.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:
| Abzinsungszinssatz: | 1,80 % |
| Gehaltssteigerungsrate: | 2,75 % |
| Rentensteigerungsrate: | 0,60 % |
| Fluktuation: | 1,00 % |
Es besteht eine Rückdeckungsversicherung, die als Deckungsvermögen qualifiziert. Sie wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.
Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beträgt zum Bilanzstichtag 31,4 Mio € bei Anschaffungskosten von 32,4 Mio €. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 127,5 Mio €.
Im Rahmen des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens sind im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 0,9 Mio € (Vorjahr: Erträge 0,9 Mio €) angefallen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen betragen im Berichtsjahr 57,6 Mio € (Vorjahr: 61,1 Mio €) (siehe Tz. 11).
| Sonstige Rückstellungen | 31.3.2021 | 31.3.2022 |
| Verpflichtungen aus dem Vertriebsbereich | 19.176 | 16.086 |
| Verpflichtungen aus dem Personalbereich | 163.973 | 147.344 |
| Übrige | 32.949 | 38.057 |
| 216.098 | 201.487 |
Die Verpflichtungen aus dem Vertriebsbereich betreffen im Wesentlichen Gewährleistungen. Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich stehen unter anderem im Zusammenhang mit Altersteilzeitprogrammen, Urlaubs- und Arbeitszeitguthaben und Gratifikationen. In den Verpflichtungen aus dem Personalbereich sind noch Rückstellungen für unsere Portfolio- und Kosteneffizienzmaßnahmen in Höhe von 73,5 Mio € (Vorjahr: 99,2 Mio €) enthalten.
| 31.3.2021 | davon Restlaufzeit | |||
| bis 1 Jahr | von 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | ||
| Anleihen | 17.200 | 17.200 | - | - |
| davon konvertibel | (17.200) | (17.200) | (-) | (-) |
| Gegenüber Kreditinstituten | 182.910 | 113.042 | 69.868 | - |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.308 | 6.308 | - | - |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 28.267 | 28.267 | - | - |
| Gegenüber verbundenen Unternehmen | 345.978 | 268.735 | 77.243 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||||
| Aus Steuern | 3.709 | 3.709 | - | - |
| Im Rahmen der sozialen Sicherheit | 553 | 553 | - | - |
| Übrige | 12.868 | 12.868 | - | - |
| 17.130 | 17.130 | - | - | |
| 597.793 | 450.682 | 147.111 | - | |
| 31.3.2022 | davon Restlaufzeit | |||
| bis 1 Jahr | von 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | ||
| Anleihen | - | - | - | - |
| davon konvertibel | (-) | (-) | (-) | (-) |
| Gegenüber Kreditinstituten | 68.881 | 37.404 | 31.477 | - |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 12.355 | 12.355 | - | - |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 58.872 | 58.872 | - | - |
| Gegenüber verbundenen Unternehmen | 369.742 | 319.409 | 50.333 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||||
| Aus Steuern | 4.896 | 4.896 | - | - |
| Im Rahmen der sozialen Sicherheit | 522 | 522 | - | - |
| Übrige | 12.075 | 9.737 | 2.160 | 178 |
| 17.493 | 15.155 | 2.160 | 178 | |
| 527.343 | 443.195 | 83.970 | 178 | |
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden kurzfristige Ausleihungen und Cashpool-Verbindlichkeiten in Höhe von 211,6 Mio € (Vorjahr: 201,6 Mio €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 107,8 Mio € (Vorjahr: 67,1 Mio €) ausgewiesen.
Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat am 30. März 2015 eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelschuldverschreibung mit Wandlungsrecht in Aktien der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft begeben (Wandelanleihe). Diese Wandelanleihe hat ein Volumen von 58,6 Mio € und ist in rund 18,84 Millionen nennwertlose Stückaktien wandelbar. Die Stückelung der Wandelanleihe erfolgte zu 100.000 €. Sie hat eine Laufzeit von sieben Jahren und ist sowohl zu 100 Prozent des Nennwerts begeben worden als auch zu 100 Prozent rückzahlbar. Der jährliche Kupon beträgt 5,25 Prozent und wird vierteljährlich nachschüssig ausgezahlt. Der anfängliche Ausübungspreis beträgt 3,1104 € je Lieferaktie bei einem anfänglichen Wandlungsverhältnis von 32.150,2058.
Im Geschäftsjahr 2019/ 2020 hat der überwiegende Teil der Investoren der Wandelanleihe von dem Recht auf vorzeitige Rückzahlung gemäß § 4 Abs. 5 der Anleihebedingungen in Höhe von nominal 41.400 Tsd € zum 30. März 2020 Gebrauch gemacht. Bei Fälligkeit der Wandelanleihe zum 30. März 2022 wurde der verbliebene Betrag von 17.200 Tsd € samt aufgelaufenen Zinsen aus Barmitteln zurückgeführt.
Die 2011 in Kraft getretene revolvierende Kreditfazilität mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Ende 2014 wurde im Dezember 2013 vorzeitig bis Mitte 2017 und im Juli 2015 vorzeitig bis Juni 2019 verlängert. Im März 2018 wurde diese revolvierende Kreditfazilität mit einem Bankenkonsortium zu verbesserten Konditionen mit einem Volumen von 320 Mio € und einer Laufzeit bis März 2023 neu vereinbart. Im März 2020 wurde mit dem Bankenkonsortium vereinbart, die Kreditfazilität auf rund 266,5 Mio € zu reduzieren; im März 2022 wurde sie mit einem Volumen von rund 250,5 Mio € vorzeitig bis März 2024 verlängert.
Am 31. März 2016 wurde mit der Europäischen Investitionsbank ein Darlehen über 100 Mio € mit einer gestaffelten Laufzeit bis März 2024 zur Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Heidelberg insbesondere im Bereich der Digitalisierung und des Ausbaus des Digitaldruckportfolios abgeschlossen. Das Förderdarlehen steht in abrufbaren Tranchen mit einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren zur Verfügung. Von diesem Darlehen hat die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft im April 2016 eine erste Tranche in Höhe von 50 Mio € abgerufen; diese amortisiert sich über eine Laufzeit bis April 2023. Der Restbetrag wurde im Januar und März 2017 über weitere Tranchen in Höhe von 20 Mio € beziehungsweise 30 Mio € abgerufen; diese amortisieren sich entsprechend über eine Laufzeit bis Januar 2024 beziehungsweise März 2024.
Zur Finanzierung der Investitionen zur Verlagerung unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an unseren Standort Wiesloch-Walldorf wurde mit einem Bankenkonsortium unter Refinanzierung der KfW (Programm >Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren<) ein Förderdarlehen über 42,1 Mio € mit einer Laufzeit bis September 2023 (ursprünglich: September 2024) vereinbart. Die Auszahlung der Mittel erfolgte im Zuge des Baufortschritts.
Im Mai 2017 wurde ein Darlehen in Höhe von 25,7 Mio € aufgenommen, das sich nach im März 2021 erfolgter Sondertilgung von 4 Mio € nunmehr über eine Laufzeit bis Ende Dezember 2025 (ursprünglich: Juni 2027) amortisiert. Seine Sicherstellung erfolgt durch die gleichrangige Teilnahme des Darlehensgebers am bestehenden Sicherheitenkonzept.
Das im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2018 /2019 erfolgten Verkauf des Forschungs- und Entwicklungszentrums in Heidelberg übernommene Darlehen in Höhe von rund 32,5 Mio € wurde im Januar 2022 vollständig zurückgezahlt.
Im Juli 2019 wurde ein von der KfW gefördertes Darlehen zur Finanzierung der Investitionen in unsere IT-Landschaft über 6 Mio € aufgenommen, das sich über eine Laufzeit bis Juli 2024 amortisiert.
Im Juli und August 2019 wurden daneben zwei von der KfW geförderte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in zwei Gebäude an unserem Standort Wiesloch-Walldorf über 4,2 Mio € beziehungsweise 3,8 Mio € aufgenommen, die sich über eine Laufzeit bis Juli beziehungsweise April 2024 amortisieren.
Die Finanzierungsverträge der revolvierenden Kreditfazilität, des Darlehens der Europäischen Investitionsbank sowie weiterer wesentlicher Darlehen enthalten marktübliche vertragliche Zusicherungen bezüglich der Finanzlage des Heidelberg-Konzerns (Financial Covenants). Zwei der Kennziffern beziehen sich auf das Eigenkapital sowie auf den Finanzmittelbestand des Heidelberg-Konzerns. Die dabei aufzuweisende Mindestliquidität in Höhe von 80 Mio € liegt deutlich unterhalb der in den vergangenen Geschäftsjahren vorhandenen Barmittel.
Durch die vorliegende diversifizierte Finanzierungsstruktur mit einem Gesamtkreditrahmen in Höhe von derzeit rund 325 Mio € und einem Fälligkeitsprofil bis 2024 verfügt Heidelberg über eine stabile Finanzierungsbasis für die weitere strategische Entwicklung des Unternehmens.
Im Zusammenhang mit der revolvierenden Kreditfazilität, dem Darlehen der Europäischen Investitionsbank und weiteren wesentlichen Darlehen wurden von uns sowie von einigen Konzerngesellschaften im Rahmen eines Sicherheitenkonzepts verschiedene Sicherheiten bestellt. Auf die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft entfallen:
| ― |
Bestellung von Buchgrundschulden |
| ― |
Verpfändung von gewerblichen Schutzrechten |
| ― |
Sicherungsübereignung von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens |
| ― |
Globalabtretung bestimmter Forderungen |
Die oben genannten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf 68,9 Mio €.
Im Berichtsjahr besteht ein Aktivüberhang bei den latenten Steuern. Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB zum Ansatz der sich daraus ergebenden Steuerentlastung als aktive latente Steuer wird nicht ausgeübt.
Die Steuerentlastung resultiert im Wesentlichen aus temporären Differenzen der Bilanzpositionen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Sonstige Rückstellungen. Passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen der Bilanzpositionen Sachanlagevermögen, Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Vorräte. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wird ein effektiver Steuersatz für die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 27,94 Prozent angewendet.
Für das Berichtsjahr sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 83,6 Mio € angefallen. Darin enthalten sind im Berichtsjahr aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 9,3 Mio €.
| 31.3.2021 | 31.3.2022 | |
| Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln | 9.027 | 6.809 |
| davon: gegenüber verbundenen Unternehmen | (9.027) | (6.809) |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien | 66.751 | 54.963 |
| davon: gegenüber verbundenen Unternehmen | (-) | (-) |
| Haftungsverhältnisse aus Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 4.060 | 6.889 |
| davon: gegenüber verbundenen Unternehmen | (-) | (-) |
| 79.838 | 68.661 |
Von der zum 31. März 2022 bestehenden revolvierenden Kreditfazilität (siehe Tz. 22) können Teile über die Syndikatsbanken lokal an Konzerngesellschaften weitergegeben werden. Unter den Haftungsverhältnissen werden die zum Bilanzstichtag durch unsere Konzerngesellschaften tatsächlich beanspruchten Kreditlinien in Höhe von 11,6 Mio € ausgewiesen. Zusätzlich standen den Konzerngesellschaften zum Bilanzstichtag Kreditlinien unter der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 7,6 Mio € zur Verfügung, die nicht in Anspruch genommen wurden. Im Rahmen des Sicherheitenkonzepts, das auch der zum 31. März 2022 bestehenden revolvierenden Kreditfazilität, dem Darlehen der Europäischen Investitionsbank und weiteren wesentlichen Darlehen zugrunde liegt, haften die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sowie einige Konzerngesellschaften gesamtschuldnerisch mit den eingebrachten Sicherheiten für die hierunter eingegangenen Verbindlichkeiten. Neben der Haftung aufgrund der in Tz. 22 im Einzelnen aufgeführten Sicherheiten haften wir auch als Garant.
Die übrigen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien betreffen im Wesentlichen Garantien an Dritte im Zusammenhang mit Anzahlungen und übernommenen Kundenfinanzierungen. Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt, da keine Anzeichen für entsprechende Bonitätsprobleme vorliegen.
Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft verwaltet und steuert zentral das Zins- und Devisenrisiko des Heidelberg-Konzerns. Im Allgemeinen werden zur Absicherung der Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft sowie aus Finanzierungsvorgängen derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Ziel des Einsatzes ist es, in Bezug auf Ergebnis- und Zahlungsmittelflüsse die Fluktuationen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen zurückgehen.
Die Vertragspartner hinsichtlich der derivativen Finanzinstrumente sind bei externen Kontrakten ausschließlich Banken mit erster Bonität. Die internen Kontrakte werden mit unseren Konzerngesellschaften abgeschlossen.
Die Mehrzahl der Geschäfte im Berichtsjahr ist währungsbezogen. Sie werden im Wesentlichen für unsere ausländischen Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem Einkauf deutscher Produkte abgeschlossen. Um die Effekte von Währungs- und Zinsrisiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu quantifizieren, werden regelmäßig die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse und Zinsen in Form von Sensitivitätsanalysen ermittelt und daraus entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Zum Bilanzstichtag betrugen das Nominalvolumen und die Marktwerte der Devisen- und Zinsderivate:
| Angaben in Tausend€ | Nominalvolumen | Marktwerte | ||
| 31.3.2021 | 31.3.2022 | 31.3.2021 | 31.3.2022 | |
| Devisentermingeschäfte | 367.990 | 567.870 | 502 | 747 |
| Zinsswaps | 28.483 | 0 | - 1.368 | 0 |
Das Nominalvolumen ergibt sich aus der Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- beziehungsweise Verkaufsbeträge.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte mithilfe standardisierter Bewertungsverfahren (Discounted-Cashflow-Verfahren), die zur Berechnung am Bilanzstichtag die relevanten Marktdaten als Inputparameter verwenden.
Zur Abdeckung der Währungsrisiken aus zum Bilanzstichtag bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft wurden Devisentermingeschäfte mit externen Vertragspartnern im Nominalvolumen von 160,4 Mio € (Vorjahr: 150,4 Mio €) geschlossen. Die Sicherungen erfolgten als Portfolio-Hedge jeweils in Höhe der währungsbezogenen Salden aus Forderungen und Verbindlichkeiten (Nettopositionen) mit Laufzeiten bis zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag betrugen die Nominalvolumen der hiernach gesicherten währungsbezogenen Forderungsnettopositionen 14,8 Mio € (Vorjahr: 20,9 Mio €) und der Verbindlichkeitennettopositionen 86,0 Mio € (Vorjahr: 67,4 Mio €). Entsprechend der Durchbuchungsmethode wurden die sich ausgleichenden Wertänderungen sowohl der Grundgeschäfte als auch der Sicherungsinstrumente bilanziert. Dabei erfolgte die Umrechnung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Stichtagskurs. Devisentermingeschäfte werden mit entsprechenden Forwardkursen bewertet. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird prospektiv mittels der Critical-Term-Match-Methode ermittelt. Die erwartete Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung liegt bei 100 Prozent, da die wesentlichen bewertungsrelevanten Merkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften übereinstimmen. Zum Bilanzstichtag wurden für Devisentermingeschäfte mit positivem beizulegenden Zeitwert sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 1,5 Mio € (Vorjahr: 1,0 Mio €) aktiviert und für Devisentermingeschäfte mit negativem beizulegenden Zeitwert sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio € (Vorjahr: 0,7 Mio €) passiviert.
Zur Währungssicherung des Einkaufs von Produkten in Euro schließen die ausländischen Konzerngesellschaften mit der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft interne Devisentermingeschäfte für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ab. Den internen Devisensicherungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 199,7 Mio € (Vorjahr: 115,1 Mio €) standen am Bilanzstichtag externe Devisensicherungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 207,8 Mio € (Vorjahr: 102,4 Mio €) gegenüber. Die Devisensicherungen werden zu Portfolio-Bewertungseinheiten je Währung zusammengefasst. Für drohende Verluste wurden sonstige Rückstellungen in Höhe von 0,0 Mio € (Vorjahr: 0,3 Mio €) gebildet. Den bilanzierten drohenden Verlusten stehen im Wesentlichen gegenläufige Effekte aus künftigen operativen Grundgeschäften gegenüber.
Die Effektivität gebildeter Bewertungseinheiten wird prospektiv mit der Critical-Term-Match-Methode überprüft.
| 31.3.2021 | 31.3.2022 | |
| Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Lizenzzahlungen | 64.787 | 52.316 |
| davon: gegenüber verbundenen Unternehmen | (57.456) | (43.092) |
| Langfristige Abnahmeverpflichtungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.540 | 7.193 |
| davon: gegenüber verbundenen Unternehmen | (-) | (-) |
| Bestellobligo aus Investitionsaufträgen | 4.780 | 6.539 |
| davon: gegenüber verbundenen Unternehmen | (-) | (34) |
| 76.107 | 66.048 |
Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Lizenzzahlungen beinhalten zukünftige Lizenzzahlungen aus einem Lizenzvertrag mit der Heidelberger Druckmaschinen Intellectual Property AG & Co. KG, Wiesloch, in Höhe von 43,1 Mio € (Vorjahr: 57,5 Mio €) sowie zusätzlich einen Sale-and-leaseback-Vertrag für unseren Standort Kiel (Geschäftsjahr 2010/2011) in Höhe von 0,7 Mio € (Vorjahr: 0,9 Mio €). Die übrigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen betreffen im Wesentlichen andere Immobilien sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Besondere Risiken aus den Miet- und Leasingverhältnissen sind nicht ersichtlich.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf unserer Internetseite www.heidelberg.com unter >Über uns< > >Unternehmen< > >Corporate Governance< dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Frühere Entsprechenserklärungen wurden ebenfalls dort dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB sind in einer Anlage zum Anhang aufgeführt.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind nachfolgend dargestellt.
Mitglieder des Vorstands: Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen einschließlich der Nebenleistungen 2.150 Tsd € (Vorjahr: 1.869 Tsd €); davon umfassen 1.112 Tsd € (Vorjahr: 1.114 Tsd €) das Grundgehalt inklusive Nebenleistungen, 865 Tsd € (Vorjahr: 642 Tsd €) die jahresbezogene variable Vergütung und 173 Tsd € (Vorjahr: 113 Tsd €) die mehrjährigen variablen Vergütungen. Die mehrjährigen variablen Vergütungen beinhalten in Höhe von 173 Tsd € (Vorjahr: 113 Tsd €) den für die Messgröße >Aktienkursentwicklung< (aktienbasierte Barvergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung; eine Verteilung über den Leistungszeitraum (drei Jahre) findet hierbei nicht statt.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen: Die Gesamtbarbezüge (= Gesamtbezüge) für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen 3.605 Tsd € (Vorjahr: 3.149 Tsd €); davon betreffen 708 Tsd € (Vorjahr: 890 Tsd €) die Verpflichtungen gegenüber den ehemaligen Vorständen der Linotype-Hell Aktiengesellschaft und ihren Hinterbliebenen, die im Geschäftsjahr 1997/ 1998 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge übernommen wurden.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen sind 53.585 Tsd € (Vorjahr: 52.527 Tsd €) zurückgestellt; davon betreffen 5.571 Tsd € (Vorjahr: 6.688 Tsd €) die Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Linotype-Hell Aktiengesellschaft, die im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge im Geschäftsjahr 1997/ 1998 übernommen wurden.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands halten zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - keine Aktienoptionen.
Mitglieder des Aufsichtsrats: Für das Berichtsjahr wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine feste Jahresvergütung nebst Sitzungsgeld in Höhe von 500 € pro Sitzungstag sowie Vergütungen für die Tätigkeit im Präsidium, Prüfungsausschuss und Ausschuss zur Regelung von Personalangelegenheiten in Höhe von insgesamt 850 Tsd € (Vorjahr: 859 Tsd €) gewährt; die Vergütungen enthalten jeweils keine Umsatzsteuer.
Im Berichtszeitraum wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt; weder für die Vorstände noch für die Aufsichtsräte wurden Haftungsverhältnisse eingegangen.
Zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir ergänzend auf den Vergütungsbericht, der im Geschäftsbericht auf den Seiten 172 bis 190 aufgeführt ist.
Da die Angaben zum Gesamthonorar der Abschlussprüfer im Konzernabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft enthalten sind, haben wir von den Erleichterungsvorschriften gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht.
Wesentliche durch den Abschlussprüfer für die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft erbrachte sonstige Bestätigungsleistungen betreffen die Leistungen im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts und des WpHG. Sonstige Leistungen betreffen die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen.
Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft gemäß § 285 Nr. 11 HGB, die Bestandteil des Anhangs ist, ist diesem als Anlage beigefügt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Heidelberg, 20. Mai 2022
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Ludwin Monz
Marcus A. Wassenberg
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Heidelberg, 20. Mai 2022
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Ludwin Monz
Marcus A. Wassenberg
An die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg
Wir haben den Jahresabschluss der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden >EU-APrVO<) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt >Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts< unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(2) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten >Finanzanlagen< Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.046,6 Mio (49,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und nach dem niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, werden die beizulegenden Werte der betroffenen Beteiligungen als Barwert der mit dem Beteiligungsobjekt verbundenen Nettozuflüsse mittels Ertragswertverfahren ermittelt. Die künftigen Nettozuflüsse ergeben sich aus den von den gesetzlichen Vertretern des jeweiligen verbundenen Unternehmens erstellten Planungsrechnungen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Die Kapitalisierung der Nettozuflüsse erfolgt mittels des individuell ermittelten Diskontierungszinssatzes der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte beziehungsweise weiterer Dokumentationen ergaben sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf in Höhe von € 18,9 Mio. Ferner wurde im Geschäftsjahr ein Ertrag in Höhe von € 128,6 Mio in Bezug auf die Einbringung zu Zeitwerten eines Geschäftsbetriebs in eine Tochtergesellschaft erfasst.
Das Ergebnis der Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Nettozuflüsse einschätzen sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine, mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen und beurteilt. Wir haben anhand von Abschlussunterlagen der verbundenen Unternehmen sowie durch Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft nachvollzogen, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Sofern Indikatoren für eine Wertminderung vorlagen, haben wir insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der betroffenen Beteiligungen sachgerecht mittels Ertragswertverfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter des jeweiligen verbundenen Unternehmens zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Nettozuflüssen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit dem Wissen um die hohe Sensitivität dieser Bewertungsmodelle, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Wir haben außerdem die Ergebnisse eines Bewertungsgutachtens von einem externen Sachverständigen auf ihre Verwertbarkeit einschließlich der fachlichen Qualifikation des externen Sachverständigen gewürdigt.
Das Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und die dabei angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Textziffern 1, 3 und 13 des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen
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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d |
| ― |
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei HDM_AG_JA+LB_ESEF-2022-03-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als >ESEF-Unterlagen< bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat (>ESEF-Format<) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden >Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts< enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt >Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen< weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/ 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1997 als Abschlussprüfer der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der >Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB< und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Bernd Roese.
Mannheim, den 23. Mai 2022
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Bernd Roese, Wirtschaftsprüfer
ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer
| Name | Sitz |
Anteil am Kapital
in Prozent |
Eigenkapital | Ergebnis nach Steuern | |
| Verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind | |||||
| Inland | |||||
| Gallus Druckmaschinen GmbH 1) | D | Langgöns-Oberkleen | 100 | 2.238 | - 790 |
| Heidelberg Boxmeer Beteiligungs-GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 127.091 | 4.256 |
| Heidelberg China-Holding GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 58.430 | 12.609 |
| Heidelberg Consumables Holding GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 382 | - 1.364 |
| Heidelberger Druckmaschinen Intellectual Property AG & Co. KG | D | Wiesloch | 100 | 105.506 | 4.038 |
| Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 10.500 | 8.450 |
| Heidelberg Manufacturing Deutschland GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 42.561 | - 978 |
| Heidelberg Postpress Deutschland GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 9.617 | - 1.016 |
| Heidelberg Print Finance International GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 34.849 | 1.231 |
| Heidelberg Printed Electronics GmbH | D | Wiesloch | 100 | - 39 | - 1.362 |
| Heidelberg Web Carton Converting GmbH | D | Weiden | 100 | 4.738 | - 640 |
| Zaikio GmbH | D | Mainz | 100 | - 5.389 | - 3.445 |
| Amperfied GmbH | D | Wiesloch | 100 | 128.615 | - 10 |
| Ausland 2) | |||||
| Baumfolder Corporation | USA | Sidney, Ohio | 100 | - 1.962 | 314 |
| Europe Graphic Machinery Far East Ltd. | PRC | Hongkong | 100 | 2.416 | 239 |
| Gallus Ferd. Rüesch AG | CH | St. Gallen | 100 | 46.473 | 1.237 |
| Gallus Holding AG | CH | St. Gallen | 100 | 36.083 | 173 |
| Gallus Inc. 4) | USA | Philadelphia, | 100 | 1.090 | 3 |
| Pennsylvania | |||||
| Heidelberg Americas, Inc. | USA | Kennesaw, | 100 | 105.357 | - 1.332 |
| Georgia | |||||
| Heidelberg Asia Pte. Ltd. | SGP | Singapur | 100 | 7.209 | - 214 |
| Heidelberg Baltic Finland OÜ | EST | Tallinn | 100 | 2.474 | 1.964 |
| Heidelberg Benelux B.V. | NL | Haarlem | 100 | 52.165 | 2.036 |
| Heidelberg Benelux N.V. | BE | Brussels | 100 | 16.232 | 849 |
| Heidelberg Boxmeer B.V. | NL | Boxmeer | 100 | 35.154 | 1.839 |
| Heidelberg Canada Graphic Equipment Ltd. | CDN | Mississauga | 100 | 10.174 | 1.150 |
| Heidelberg China Ltd. | PRC | Hongkong | 100 | 7.663 | 65 |
| Heidelberg do Brasil Sistemas Graficos e Servicos Ltda. | BR | São Paulo | 100 | 10.552 | 321 |
| Heidelberg France S.A.S. | F | Roissy-en-France | 100 | 17.342 | 2.543 |
| Heidelberg Grafik Ticaret Servis Limited Sirketi | TR | Istanbul | 100 | 3.399 | 359 |
| Heidelberg Graphic Equipment (Shanghai) Co. Ltd. | PRC | Shanghai | 100 | 225.388 | 32.728 |
| Heidelberg Graphic Equipment Ireland Ltd. | IE | Dublin | 100 | 1.354 | - 98 |
| Heidelberg Graphic Equipment Ltd. - Heidelberg Australia - | AUS | Notting Hill, Melbourne | 100 | 18.211 | 393 |
| Heidelberg Graphic Equipment Ltd. - Heidelberg New Zealand - | NZ | Auckland | 100 | 3.075 | 592 |
| Heidelberg Graphic Equipment Ltd. - Heidelberg UK - | GB | Uxbridge | 100 | 46.033 | 25.424 |
| Heidelberg Graphic Systems Southern Africa (Pty) Ltd. | ZA | Johannesburg | 100 | 797 | - 396 |
| Heidelberg Graphics (Beijing) Co. Ltd. | PRC | Peking | 100 | 19.735 | 4.367 |
| Heidelberg Graphics (Thailand) Ltd. | TH | Bangkok | 100 | 6.318 | 810 |
| Heidelberg Graphics (Tianjin) Co. Ltd. | PRC | Tianjin | 100 | 5.668 | 14 |
| Heidelberg Graphics Taiwan Ltd. | TWN | Wu Ku Hsiang | 100 | 2.488 | 283 |
| Heidelberg Group Trustees Ltd. | GB | Uxbridge | 100 | 0 | 0 |
| Heidelberg Hong Kong Ltd. | PRC | Hongkong | 100 | 11.731 | 1.124 |
| Heidelberg India Private Ltd. | IN | Chennai | 100 | 2.228 | 279 |
| Heidelberg International Ltd. A/S | DK | Ballerup | 100 | 57.836 | 2.310 |
| Heidelberg International Trading (Shanghai) Co. Ltd. | PRC | Shanghai | 100 | 104 | - 14 |
| Heidelberg Italia S.r.L. | IT | Bollate | 100 | 24.215 | 4.920 |
| Heidelberg Japan K.K. | J | Tokio | 100 | 22.985 | 5.878 |
| Heidelberg Korea Ltd. | ROK | Seoul | 100 | 3.066 | 137 |
| Heidelberg Magyarország Kft. | HU | Kalasch | 100 | 4.455 | 1.256 |
| Heidelberg Malaysia Sdn Bhd | MYS | Petaling Jaya | 100 | - 7.242 | - 1.863 |
| Heidelberg Mexico, S. de R.L. de C.V. | MEX | Mexico City | 100 | 12.249 | 466 |
| Heidelberg Philippines, Inc. | PH | Makati City | 100 | 4.078 | 133 |
| Heidelberg Polska Sp z.o.o. | PL | Warschau | 100 | 9.830 | 1.061 |
| Heidelberg Praha spol s.r.o. | CZ | Prag | 100 | 2.250 | 461 |
| Heidelberg Print Finance Korea Ltd. | ROK | Seoul | 100 | 17.106 | 359 |
| Heidelberg Schweiz AG | CH | Bern | 100 | 5.651 | 1.309 |
| Heidelberg Slovensko s.r.o. | SK | Bratislava | 100 | 917 | 209 |
| Heidelberg Spain S.L.U. | ES | Cornella de Llobregat | 100 | 7.600 | - 574 |
| Heidelberg Sverige AB | S | Solna | 100 | 4.510 | 521 |
| Heidelberg USA, Inc. | USA | Kennesaw, GA | 100 | 88.909 | 7.574 |
| Heidelberger CIS OOO | RUS | Moskau | 100 | - 14.321 | - 222 |
| Heidelberger Druckmaschinen Austria Vertriebs-GmbH | A | Wien | 100 | 18.057 | - 2.540 |
| Heidelberger Druckmaschinen Osteuropa Vertriebs-GmbH | A | Wien | 100 | 7.209 | - 1.054 |
| Linotype-Hell Ltd. 4) | GB | Brentford | 100 | 4.053 | 0 |
| P.T. Heidelberg Indonesia | ID | Jakarta | 100 | 9.094 | 1.864 |
| Press Parts Outlet GmbH | A | Wien | 100 | 2.046 | 126 |
| Verbundene Unternehmen, die wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind | |||||
| Inland | |||||
| Heidelberg Catering Services GmbH 1) | D | Wiesloch | 100 | 386 | - 2.315 |
| Heidelberger Druckmaschinen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | D | Walldorf | 100 | 26 | - 1 |
| Menschick Trockensysteme GmbH | D | Renningen | 100 | 223 | 83 |
| Ausland 2) | |||||
| Gallus India Private Limited 4) | IN | Mumbai | 100 | 0 | 0 |
| Gallus Mexico S. de R.L. de C.V. 4) | MEX | Mexiko City | 100 | 0 | 0 |
| Heidelberg Hellas A.E.E. | GR | Metamorfosis | 100 | 4.792 | 893 |
| Heidelberger Druckmaschinen Ukraina Ltd. 3) | UA | Kiew | 100 | - 187 | 317 |
| Gemeinschaftsunternehmen, die wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht nach der Equity-Methode bewertet wurden | |||||
| Ausland 2) | |||||
| Heidelberg Middle East FZ Co. | AE | Dubai | 50 | 886 | 8 |
| Heidelberg NetworX Holding Company Limited | PRC | Hongkong | 52 | 2.980 | - 4 |
| Shenzhen Heidelberg NetworX Technology Co., Ltd. | PRC | Shenzhen | 52 | 1.014 | - 1.865 |
| Assoziierte Unternehmen, die wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht nach der Equity-Methode bewertet wurden | |||||
| Inland | |||||
| InnovationLab GmbH 3) | D | Heidelberg | 20 | 2.226 | - 729 |
1) Vor Ergebnisabführung
2) Angaben für Auslandsgesellschaften
erfolgen nach IFRS
3) Vorjahreszahlen, da aktueller Abschluss noch
nicht vorliegt
4) In Liquidation
| ― |
Dr. Martin Sonnenschein |
Selbstständiger Berater, Berlin
b) SupplyOn AG
| ― |
Ralph Arns * |
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, Heidelberg/Wiesloch-Walldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
| ― |
Dr. Bernhard Buck * |
(seit 1. Juli 2021)
Stellvertretender Vorsitzender des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten, Wiesloch-Walldorf
| ― |
Joachim Dencker * |
(bis 30. Juni 2021)
Sprecher der leitenden Angestellten, Wiesloch-Walldorf
| ― |
Gerald Dörr * |
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, Heidelberg/ Wiesloch-Walldorf
| ― |
Mirko Geiger * |
1. Bevollmächtigter der IG Metall, Heidelberg
a) ABB AG
| ― |
Karen Heumann |
(bis 23. Juli 2021)
Gründerin und Vorsitzende des Vorstands der thjnk AG, Hamburg
a) NDR Media GmbH
Studio Hamburg GmbH
| ― |
Dipl.-Ing. Dr. h. c. Oliver Jung |
Vorstandsvorsitzender der Festo SE & Co. KG, Esslingen
a) Leistritz AG
| ― |
Li Li |
Vorstandsvorsitzende Masterwork Group Co., Ltd., Tianjin, Volksrepublik China
| ― |
Dr. Fritz Oesterle |
(seit 23. Juli 2021)
Berater für Private Equity-Unternehmen und Family Offices, Stuttgart
a) Volksbank am Württemberg eG (Vorsitz)
LBBW Landesbank Baden-Württemberg
b) CEPD N.V., Amsterdam, Niederlande
(Vorsitzender des Board of Directors (non-executive))
| ― |
Petra Otte * |
Gewerkschaftssekretärin der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Stuttgart
a) Audi AG
| ― |
Ferdinand Rüesch |
Unternehmer, St. Gallen, Schweiz
b) Ferd. Rüesch AG, Schweiz
(Präsident des Verwaltungsrats)
| ― |
Ina Schlie |
Diplom-Volkswirtin und Aufsichtsrätin, Heidelberg
a) q.beyond AG
Haufe Group SE
(Mitglied des Verwaltungsrats)
CMBlu Energy AG
b) Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
(Mitglied des Beirats)
| ― |
Beate Schmitt * |
Freigestellte Betriebsrätin, Heidelberg/Wiesloch-Walldorf
* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Gerald Dörr
Mirko Geiger
Oliver Jung
Ferdinand Rüesch
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Gerald Dörr
Ferdinand Rüesch
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Gerald Dörr
Karen Heumann (bis 23. Juli 2021)
Dr. Fritz Oesterle (seit 23. Juli 2021)
Ferdinand Rüesch
Beate Schmitt
Ina Schlie (Vorsitz)
Ralph Arns
Mirko Geiger
Oliver Jung
Beate Schmitt
Dr. Martin Sonnenschein
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Oliver Jung
Ferdinand Rüesch
Dr. Martin Sonnenschein (Vorsitz)
Ralph Arns
Mirko Geiger
Karen Heumann (bis 23. Juli 2021)
Oliver Jung
Li Li
Dr. Fritz Oesterle (seit 23. Juli 2021)
Ferdinand Rüesch
Ina Schlie
| ― |
Rainer Hundsdörfer |
(bis 31. März 2022)
Heidelberg
Vorstandsvorsitzender
* Marquardt GmbH (Vorsitz)
** Heidelberg Americas, Inc., USA
(Chairman of the Board of Directors)
Heidelberg USA, Inc., USA
(Chairman of the Board of Directors)
| ― |
Dr. Ludwin Monz |
(seit 1. April 2022)
Rauenberg
Vorstandsvorsitzender
** Heidelberg Americas, Inc., USA
(Chairman of the Board of Directors)
Heidelberg USA, Inc., USA
(Chairman of the Board of Directors)
| ― |
Marcus A. Wassenberg |
Heidelberg
Vorstand Finanzen und Arbeitsdirektor
** Heidelberg Americas, Inc., USA
Heidelberg USA, Inc., USA
Heidelberg Graphic Equipment Ltd., Australien
Heidelberg Japan K.K., Japan Gallus
Holding AG, Schweiz
(Präsident des Verwaltungsrats)
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
** Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
| 9. Juni 2022 | Bilanzpressekonferenz, Analysten- und Investorenkonferenz |
| 21. Juli 2022 | Hauptversammlung |
| 10. August 2022 | Veröffentlichung der Zahlen zum 1. Quartal 2022/ 2023 |
| 9. November 2022 | Veröffentlichung der Halbjahreszahlen 2022/ 2023 |
| 8. Februar 2023 | Veröffentlichung der Zahlen zum 3. Quartal 2022/ 2023 |
| 14. Juni 2023 | Bilanzpressekonferenz, Analysten- und Investorenkonferenz |
| 26. Juli 2023 | Hauptversammlung |
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