kahaura GmbH
Am Rasen 145, 97717 Aura a.d. Saale, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walter Brux seit 29.6.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Frank Thelemann | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
kahaura GmbHAura a.d. Saale (vormals: Aschheim)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Passivseite
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.2022der kahaura GmbHAura an der Saale1. Angaben zur GesellschaftDie Gesellschaft wurde mit notarieller Urkunde vom 07. Juni 2017 errichtet und ist eine Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich seit dem 03.06.2022 in Aura an der Saale. Davor befand er sich ab dem 24.01.2019 in 85609 Aschheim. Der Gründungssitz befand sich in München. Soweit größenabhängige Erleichterungen zulässig sind, gelten sie als in Anspruch genommen. Andernfalls liegen freiwillige Angaben vor. Registergericht ist das Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt. Die Registernummer lautet HRB 8855. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Zugänge von angeschafften Vermögensgegenstände wurden im Zeitpunkt des Erwerbs mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB angesetzt. Abnutzbares Anlagevermögen wurde planmäßig auf die voraussichtliche Dauer seiner Nutzung im Unternehmen abgeschrieben (§ 255 Abs. 3 HGB). Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände bis 800 Euro Anschaffungskosten wurde die steuerliche Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen. Das Umlaufvermögen in Form fertiger oder unfertiger Leistungen wurde mit den Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Zum Ende des Jahres 2022 ergaben sich keine Vorräte in diesem Sinne. Es lagen nur fertige und abgerechnete Leistungen vor. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zum 31.12.2019 ein Teilbetrag von 44.836,01 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) auf zweifelhafte Forderungen umgebucht und wegen Uneinbringlichkeit voll abgeschrieben. Die Forderung besteht weiterhin, hat sich jedoch in 2022 geringfügig um 784,34 Euro auf 44.051,67 Euro verringert. Ansonsten lagen zum Abschlussstichtag keine niedrigeren beizulegenden Werte vor, sodass sich entsprechende Abschreibungen erübrigen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dasselbe gilt für die Rückstellungen. Es ergaben sich insoweit keine Abzinsungserfordernisse. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag, Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Auf die Einreichung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegels) wurde gemäß § 288 HGB verzichtet. 3. Anzahl der BeschäftigtenWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Einer davon ist der jetzige Geschäftsführer, der vorwiegend Managementaufgaben wahrgenommen hat. Im Jahre 2021 fand ein Geschäftsführerwechsel statt. Der neue alleinige Geschäftsführer ist Herr Walter Brux. 4. Langfristige VerbindlichkeitenEs gab keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Unter den Verbindlichkeiten befindet sich ein Teilbetrag über insgesamt 143.500 Euro, der seitens der Geschäftsführung als zinsloser Betriebsmittelkredit beigesteuert wurde. Die Handhabung der Rückführung soll sich nach der Bedarfslage der Gesellschaft richten. Ansonsten gilt grundsätzlich § 488 Abs. 3 BGB. Weitere Anhangserfordernisse ergeben sich nicht.
Aura an der Saale, den 18.08.2024 Walter Brux, Geschäftsführer |
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