Armapol - Stahl GmbHLiquidiert
57548 Kirchen (Sieg), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Tadeusz Kotorowicz | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Armapol - Stahl GmbHKirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2011der Firma Armapol - Stahl GmbH, Asternweg 16, 57548 KirchenRechtliche Verhältnisse
Sie ist nicht prüfungspflichtig. Es gelten die Bestimmungen für die Erleichterung der Offenlegung nach § 326 HGB. Grundlagen und Methoden Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Das Wahlrecht, die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bereits für dieses Geschäftsjahr anzuwenden, wurde so ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in vollem Umfang übernommen wurden. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen. Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Wirtschaftgüter mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 aus dem Jahr 2009 werden auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag waren keine Vorräte vorhanden. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus. Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Inanspruchnahme aus HaftungsverhältnissenMit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesDie Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 Euro. Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Tadeusz Kotorowicz, Kaufmann Der Stand der Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer stellt sich wie folgt dar:
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen.
Kirchen, den 12. Dezember 2012 Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wurde am 12.12.2012 festgestellt. |
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