Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 100464
Eingetragen
9.2.2006
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und HalbwarenGroßhandel mit Häuten, Fellen und Leder
Gegenstand
Der Im- und Export von Rohstoffen, Textilien, Lederwaren und Haushaltsgeräten. Die Erbringung von Consultingleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Mingzhi Ouyang
seit 25.3.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Mingzhi Ouyang
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mingzhi Ouyang
Dorf Shixi, Qixingjie, Stadt Lianyuan, Provinz Hunan, VR China
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aniks GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

24.538,22

24.538,22

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

12.500,00

12.500,00

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

12.038,22

12.038,22

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

24.538,22

24.538,22



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

24.538,22

24.538,22

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

(461,78)

(461,78)

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

24.538,22

24.538,22

ANHANG

1.

I. Angaben zur Erläuterungen der Bilanz

1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1.1 Vorbemerkung

Für die Gliederung und Bewertung im Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Berücksichtigt wurden die Gliederungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften sowie bilanzstreuerrechtlichen Vorschriften.

1.2 Bewertung- und Abschreibungsmethoden

Die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind gekennzeichnet von den festgesetzten Restnutzungsdauern, im Übrigen von den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

1.3 Anlagevermögen

Sachanlagen

Die Gesellschaft besitzt keine Sachanlagen.

1.4 Umlaufvermögen

Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

1.5 Rückstellungen

Es wurden keine Rückstellungen gebildet.

1.6 Verbindlichkeiten

Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

2 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben.

3 Forderungsspiegel

Es bestehen keine Forderungen.

II. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

1. Verbindlichkeitenspiegel

Es bestehen keine Verbindlichkeiten.

2 Sonstige Anhangsangaben gemäß § 285 ff. HGB

2.1 Bildung und Auflösung von Sonderposten nach § 273 HGB (§ 285 Nr. 5 HGB)

Es besteht kein Sonderposten.

2.2 Belastung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und des außerordentlichen Ergebnisses durch Steuer vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285 Nr. 6 HGB)

Es besteht keine Ertragsteuerbelastung für den Berichtszeitraum.

2.3 Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Berichtszeitraum betrug die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer 0.

2.4 Bezüge des Geschäftsführungsorgans (§285 Nr. 9 HGB)

Auf die Angaben der Bezüge der Geschäftsführer wird in Hinblick auf das Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2.5 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Im Berichtszeitraum war für die Gesellschaft vertretungsberechtigt:

Geschäftsführerin: Viktoriya Samoylenko

Er ist von den Beschränkungen des § 118 BGB befreit.

Aufsichtsrat: nicht bestellt.

2.6 Anteile an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)

Die Gesellschaft hat keine Beteiligungen.

III. Angaben zu allgemeinen formbezogenen Vorschriften

1 Gliederungsabweichungen (§265 Abs. 1 HGB)

Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz sind nicht zu verzeichnen.

2 Vergleichswerte des Vorjahres (§265 Abs. 2 HGB)

Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz nicht zu verzeichnen.

3 Gliederungsbesonderheiten anderer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB)

Angaben hierzu treffen nicht zu.

 

V. Samoylenko

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.05.2011

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