Elektro
Blöcker GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.120,00 |
19.120,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.118,00 |
19.118,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.091,28 |
39.105,13 |
| I.
Vorräte |
4.832,00 |
8.487,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.023,25 |
30.344,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236,03 |
274,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
492,57 |
1.443,44 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
165.582,88 |
161.046,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
217.286,73 |
220.715,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
216.712,07 |
212.175,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-165.582,88 |
-161.046,73 |
| B.
Rückstellungen |
3.900,00 |
13.123,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.386,73 |
207.591,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
217.286,73 |
220.715,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der§§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes erstellt.
Änderungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden waren auch unter
Beachtung der Vorschriften der §§ 242 ff.
HGB und der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht
vorzunehmen.
Von der Möglichkeit des § 265 Abs. 6 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde eine weitere
Untergliederung
vorgenommen (§ 265 Abs. 5 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wird ein
Lagebericht nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten oder steuerlichen Herstellungskosten,
vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
überwiegend linear vorgenommen.
Bei der Bemessung der Abschreibungen werden die
steuerlichen Grundsätze zur betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer berücksichtigt.
Zugänge beim beweglichen Sachanlagevermögen
werden pro rata temporis abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten
gebildet, der mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst wird.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (vermindert um
außerplanmäßige Abschreibung wegen
voraussichtlich dauernder Wertminderung).
Die Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe sowie Handelswaren
werden mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung der
Niederstwerte bewertet.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind nur mit den
steuerlich vorgeschriebenen Mindestherstellungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken Rechnung und wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Auf die Entwicklung der Positionen des
Anlagevermögens wird gemäß
§ 274a HGB verzichtet.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im
Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR
212.175,92 enthalten.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden lediglich in Höhe von
EUR 3.639,68 der Mietkaution.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen in
Rückstellungen für Jahresabschluss-kosten und
Berufsgenossenschaftsbeiträge.
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
Stand |
Restlaufzeit |
|
|
|
31.12.2010 |
bis 1 Jahr |
Über
5 Jahre |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
33.819,45 |
33.819,45 |
0,00 |
2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistungen |
6.465,33 |
6.465,33 |
|
3. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
173.101,95 |
4.100,51 |
0,00 |
|
- davon aus Steuern: EUR 149.260,00 |
|
|
|
|
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit: EUR 18.919,11 |
|
|
|
|
- davon gegenüber Gesellschaftern:
-
EUR 169.001,44 |
|
|
|
|
|
213.386,73 |
44.385,29 |
0,00 |
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten bestanden nicht.
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
|
EUR |
Verlustvortrag zum 01.01.2010 |
212.175,92 |
Jahresfehlbetrag 2010 |
4.536,15 |
Bilanzverlust zum 31.12.2020 |
216.712,07 |
Davon durch Eigenkapital gedeckt |
51.129,19 |
Nicht durch Eigenkapital gedeckt |
165.582,88 |
Obwohl die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR
165.582,88 ausweist, wurde bei der Bewertung der
Jahresabschlussposten von der Annahme der
Unternehmensfortführung ausgegangen; da die
Gesellschafter, Herr Klaus-Hermann Blöcker und Herr
Thorsten Blöcker für ihre Forderungen
gegenüber der Gesellschaft eine
Rangrücktrittserklärung abgegeben haben und
für den Kontokorrent der
Vereinsbank eine selbstschuldnerische Bürgschaft
in Höhe von EUR 51.129,19 gegeben wurde, liegt keine
Überschuldung vor.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer am 31.12.2010 ist:
Herr Thorsten Blöcker
Hamburg, den 09. März 2012
gez. Thorsten Blöcker
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