Ortho - Fit
& Fun - GmbH
Betzdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.082,00 |
26.101,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.082,00 |
26.101,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.423,62 |
9.475,62 |
| I.
Vorräte |
5.856,65 |
5.155,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
305,10 |
63,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.261,87 |
4.256,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17,46 |
27,94 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.503,19 |
22.479,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.026,27 |
58.084,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
47.479,79 |
53.440,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.976,60 |
5.961,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.503,19 |
22.479,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.875,55 |
825,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.150,72 |
57.259,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.150,72 |
57.259,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.026,27 |
58.084,35 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit
liegt insofern nicht vor (Art. 67 VII 1 EGHGB9).
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe
in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde
dieses Wahlrecht aus Gründen der
Übersichtlichkeit weitgehend zu Gunsten der Angabe im
Anhang ausgeübt.
Der Anhang unterliegt als Bestandteil des
Jahresabschlusses der Offenlegungspflicht.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
II. Bilanzierungsmethode und Form der Darstellung
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die Vorschriften des HGB über die Gliederung und den
Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhanges beachtet worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 uns
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB eingestellt. Die Auflösung erfolgt nach
bestimmungsmäßigen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HBB gebildet.
III. Bewertungsmethoden
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibung kam sowohl die lineare
als auch die degressive Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Bei der Bemessung der Abschreibungsdauer wurde
auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt.
2. Bei den Warenvorräten erfolgte die
Aktivierung zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren
Tageswerten, wobei das Niederstwertprinzip beachtet wurde.
3. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend von den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
4. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
5. Bei der Bemessung der Rückstellungen ist
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
6. Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiert.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden
weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr.
Die Geschäfte wurden während des
Geschäftsjahres geführt von Frau Dr. Susanne
Schneider.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
42.250,29 enthalten. Diese Verbindlichkeit wird als
Darlehen geführt. Über das der Gesellschaft
gewährte Darlehen liegt eine
Rangrücktrittserklärung vor.
Der Betrag der in den Verbindlichkeiten enthaltenen
sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu
einem Jahr beläuft sich auf 2,6 T€.
Betzdorf, den 08.02.2012
gez. Dr. Susanne Schneider
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 42.250,29 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 54.250,29 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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