Frontier Labs Europe GmbHLiquidiert

41236 Mönchengladbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 11044
Eingetragen
18.1.2005
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
die Entwicklung, Distribution und Vermarktung von Soft- und Hardware, sowie Dienstleistungen im Bereich der Unterhaltungselektronik.

Historie

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Management

NameRolle
Eugen Post
seit 3.11.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Frontier Labs Europe GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

2009

2008

A. Anlagevermögen

1,00

1,00

I. Sachanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

31.776,08

32.044,31

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.731,27

31.480,30

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

44,81

564,01

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.330,66

592,81

Summe Aktiva

35.107,74

32.638,12



PASSIVA

2009

2008

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklagen

16.095,03

16.095,03

III. Verlustvortrag

-41.687,84

-41.050,55

IV. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-)

-2.737,85

-637,29

B. Rückstellungen

880,00

2.000,00

C. Verbindlichkeiten

34.227,74

30.638,12

Summe Passiva

35.107,74

32.638,12

ANHANG

Gliederung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung

1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2009 der Frontier Labs Europe GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S.1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt.

Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen.

Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben.

Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt.

Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben

a) Interpretationsfunktion

b) Entlastungsfunktion

c) Ergänzungsfunktion

erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten.

Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang.

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.

Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird aufgrund der zusätzlichen Anhangangaben vermittelt.

Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden.

[§ 284 HGB i.V.m. §265(4) HGB]

Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar.

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

a) Bilanzierungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten

[255 (4) HGB]

Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.

[§249(2) HGB]

Das Wahlrecht zur Bildung einer sogenannten Aufwandsrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nicht ausgeübt.

2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen

Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten

[§275 (1) S.1 HGB]

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert.

[§281(1) HGB]

Ein Unterschiedsbetrag zwischen steuer- und handelsrechtlicher Bewertung des Sonderpostens mit Rücklageanteil war nicht festzustellen.

c) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren

[§284 (2) Nr.4 HGB]

Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises.

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

[§§252 (1)Nr.6; 284 (2) Nr.3 HGB]

Im Betrachtungszeitraum lagen keineUrsachen bzw. Tatsachen vor, aufgrund derer Abweichungen von den in Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden notwendig waren.

[§240 (3) HGB]

1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung

[§284 (2) Nr.2 HGB

Die Umrechnung eventueller DM-Werte aus Vorjahren erfolgte zum Festkurs 1 € = 1,95583 DM.

Insofern weitere Währungsumrechnungen vorzunehmen waren, werden diese mit den jeweiligen Umrechnungsgrundlagen dem Anhang nachstehend aufgeführt.

1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

[§264 (2) S.2 HGB]

Der Jahresabschluss erreicht trotz Anwendung gesetzlicher Vorschriften ohne zusätzliche Angaben nicht diejenige Aussagekraft, die ein 'ordentlicher Kaufmann' bzw. ein "Average Prudent Investor" von einem gesetzmäßigen Jahresabschluss eines vergleichbaren Unternehmens erwartet.

Aus diesem Grunde erscheinen folgende Zusatzangaben notwendig:

- Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Es liegt eine bilanzielle Überschuldung des Unternehmens vor. Der nicht durch das Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird durch eine Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter bzgl. ihrer Forderungen gegenüber der Gesellschaft gedeckt.

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

[§285 Nr.3 HGB]

Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

[§285 Nr.11 HGB]

Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt.

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

[§285 Nr.11a HGB]

Ein Gesellschaftsverhältnis, durch das die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft ist, lag zum Bilanzstichtag nicht vor.

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

[§285 Nr.9 HGB; §42(3) GmbHG]

Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus 2 Personen. Im Berichtsjahr waren dies:

- Herr Eugen Post

- Herr Karsten Niedringhaus

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

[§285 Nr.7 HGB]

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung) betrug im Berichtsjahr 0

 

Eugen Post, Karsten Niedringhaus

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