Hexagon
GmbH
Wülfrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
517.317,88 |
708.234,01 |
| I.
Vorräte |
136.094,00 |
569.420,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
364.509,15 |
129.058,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.989,38 |
22.369,63 |
| davon
gegen Gesellschafter |
11.989,38 |
22.369,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.714,73 |
9.755,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.557,10 |
1.405,34 |
| Aktiva |
518.875,98 |
709.640,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
292.663,98 |
238.541,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
212.977,29 |
199.527,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
54.122,10 |
13.450,25 |
| B.
Rückstellungen |
116.679,00 |
179.569,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
109.533,00 |
291.529,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
109.533,00 |
291.529,39 |
| Summe
Passiva |
518.875,98 |
709.640,35 |
Anhang
Hexagon GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Hexagon GmbH hat ihren Sitz in Wülfrath und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der
Nummer HR B 12711 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Hexagon GmbH zum 31.12.2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff
HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Entwicklungskosten angesetzt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände von 5 bis 10 Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
10. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
11. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen, bis auf einen Betrag
von T€ 12 (Vorjahr: T€ 22), keine
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, bis auf einen Betrag
von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0), keine
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen entsprechend T€ 110 (Vorjahr:
T€ 292).
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) enthalten.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine wesentlichen Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung bzw.
außergewöhnlicher Bedeutung enthalten:
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 2 (Vorjahr: 2).
2. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder
Gegenüber dem GmbH
Gesellschafter/Geschäftsführer besteht eine
Forderung in Höhe von EURO 11.989,38
3. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht.
Wülfrath, im Juni 2023
Hexagon GmbH
Geschäftsführer
gez. Hasko Lohoff
Hexagon GmbH
Geschäftsführerin
gez. Gabriele Lohoff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2024
festgestellt.
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