Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 214562
Eingetragen
26.2.2016
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen und eigenem Vermögen, Übernahme von Managementdienstleistungen sowie alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck förderlich bzw. unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffi Langenhahn
seit 13.9.2019
Prokura
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kolb Holding GmbH

Bad Zwischenahn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 49.949,00 42.414,00
I. Sachanlagen 24.949,00 17.414,00
II. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 1.294.376,61 1.243.712,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.294.376,61 1.243.712,41
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 9.885,02 0,00
Summe Aktiva 1.354.210,63 1.286.126,41

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 0,00 13.280,12
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.719,88 -4.630,50
III. Jahresfehlbetrag 23.165,14 16.350,38
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 9.885,02 0,00
B. Rückstellungen 4.000,00 6.200,00
C. Verbindlichkeiten 1.350.210,63 1.266.646,29
Summe Passiva 1.354.210,63 1.286.126,41

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurden unter analoger GoB-konformer Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst.

Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da das Wahlrecht der außerplanmäßigen Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung im Finanzanlagevermögen nicht in Anspruch genommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3) worden ist.

Es handelt sich um Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft.

Der Buchwert beträgt € 25.000,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von € 9.885,02 Folglich liegt zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vor.

Bei der Betrachtung der Überschuldung ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen durchgeführt worden sind, um den Überschuldungstatbestand zu beseitigen:

Zur Beseitigung der Überschuldung ist ein qualifizierter Rangrücktritt zu den bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 9.885,02 vorgenommen worden. Der Rangrücktritt hat überschuldungsabwendende Wirkung, folglich ist die Verbindlichkeit im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus nicht anzusetzen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Birgit Kolb-Binder, 26160 Bad Zwischenahn

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bad Zwischenahn, Datum 08. Oktober 2025

gez. Birgit Kolb-Binder

___________________________

Birgit Kolb-Binder

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.10.2025.

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