Mobile
Freizeit Middendorf GmbH
Overath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.291,00 |
40.663,00 |
| I.
Sachanlagen |
64.291,00 |
40.663,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.604.425,32 |
3.579.211,47 |
| I.
Vorräte |
4.298.847,77 |
3.119.529,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.773,43 |
197.938,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
128.804,12 |
261.743,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.666,00 |
7.412,00 |
| Aktiva |
4.673.382,32 |
3.627.286,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.072.212,44 |
985.849,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
960.849,61 |
802.640,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
86.362,83 |
158.209,03 |
| B.
Rückstellungen |
22.749,00 |
28.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.578.420,88 |
2.612.936,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.450.420,88 |
2.484.936,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
128.000,00 |
128.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
128.843,57 |
128.445,75 |
| Passiva |
4.673.382,32 |
3.627.286,47 |
Anhang
Mobile Freizeit Middendorf GmbH Anhang zum
Jahresabschluss per 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Middendorf GmbH wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB unter Beachtung der
Bilanzkontinuität, der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages und der Gliederungs- und
Bewertungsstetigkeit aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
des Geschäftsjahres der Gesellschaft stellen sich wie
folgt dar:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von
€ 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend
ab.
C. Angaben zur Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstige
Vermögensgegenstände beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
843,57.
Das satzungsmäßige gezeichnete Kapital der
Gesellschaft beträgt € 25.000,00 und ist in
voller Höhe eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen
Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
128.000,00.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr Dirk Middendorf,
Kaufmann. Er ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 ist durch die Gesellschafterversammlung am 23.
September 2023 festgestellt und genehmigt worden.
Overath, den 23. September
2024
Mobile Freizeit Middendorf GmbH
gez.
Dirk Middendorf, Kaufmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024
festgestellt.
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