Matzdorf
GmbH
Bergkamen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.710,00 |
1.569,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.710,00 |
1.569,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.641,39 |
80.896,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.453,45 |
22.657,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.187,94 |
58.238,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.838,37 |
2.888,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.189,76 |
85.354,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.322,32 |
65.695,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
40.695,04 |
5.820,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.627,28 |
34.874,90 |
| B.
Rückstellungen |
1.422,00 |
14.497,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.445,44 |
5.161,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.189,76 |
85.354,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs. 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungsvorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig
für das Geschäftsjahr 2010 an. Die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden, soweit durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht geändert,
gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts
des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die dem
Abschreibungsplan zugrunde liegenden Nutzungsdauern
entsprechen den Erfahrungen der Gesellschaft. Auf
Zugänge des Geschäftsjahres wird die Abschreibung
zeitanteilig nach Monaten verrechnet; es kommt die lineare
Methode zur Anwendung. Beim Altbestand wird teilweise die
degressive Methode angewandt. Zur linearen Methode wird in
dem Jahr übergegangen, für welches die lineare
Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den
beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit es sich um
voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt.
Angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die vor dem 1. Januar 2010 zugegangen sind und deren
Anschaffungskosten EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00
überstiegen, wurden in einen jahresbezogenen
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
eingestellt und über die Dauer von fünf Jahren
linear abgeschrieben.
In Anwendung der Regelungen aus dem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden angeschaffte oder
hergestellte, abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die ab Januar 2010 zugegangen sind
und deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht
übersteigen, sofort abgeschrieben. Auf die
Bildung eines Sammelpostens mit einem Netto-Einzelwert von
mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird ab Januar 2010
verzichtet.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
ausgewiesen. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden dabei
angemessen durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine pauschale
Wertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr werden auf den
Barwert abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten
ausgewiesen.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Einzelangaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 92,67 (Vorjahr: EUR 73,42).
3. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 HGB.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr bestellt:
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Herr Dieter Matzdorf,
Kaufmann, Bergkamen
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Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen
wurden nicht eingegangen. § 288 Satz 1 HGB wird in
Anspruch genommen.
Bergkamen, im April 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2011 festgestellt.
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