Musiktheater im Revier GmbH

Kennedyplatz, 45881 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2843
Eingetragen
6.5.2002
Branche
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Spielstätten für Schauspiel und MusiktheaterOrganisationen der Kultur
Gegenstand
unmittelbar und ausschließlich die Pflege und Förderung der Kunst, der Kunstteilhabe und der kulturellen Breitenarbeit durch den Betrieb eines Theaters mit den Sparten Musiktheater, Ballett und sonstigen Werken der darstellenden Kunst auf gemeinnütziger Basis

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Schäfer
seit 26.4.2024
Prokura
Prokura
Tobias Werner
seit 31.8.2016
Geschäftsführer

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Musiktheater im Revier GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024

Musiktheater im Revier GmbH, Gelsenkirchen

1. Ausgangslage (historisch)

Die Theaterbetriebsgesellschaft Wuppertal-Gelsenkirchen mbH ist mit Wirkung vom 31. Juli 2001 durch Aufspaltung zur Neugründung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes in zwei Nachfolgegesellschaften aufgelöst worden: In die Wuppertaler Bühnen GmbH einerseits und in die Musiktheater im Revier GmbH in Gelsenkirchen andererseits.

2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2023/2024 a) Besonderheiten

Das Geschäftsjahr 2023/24 stand unverändert im Zeichen globaler Krisen: politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Ungeachtet dessen schreitet der Klimawandel weiter voran. Für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ergeben sich daraus vielfältige Herausforderungen.

Die Musiktheater im Revier (MiR) GmbH schafft mit ihren Vorstellungen nicht nur Genuss- und Bildungserlebnisse, sondern ist gleichzeitig auch ein Ort für offene und gesellschaftlich relevante Diskurse. Mit den Angeboten trägt die GmbH zur Chancengerechtigkeit bei und ermöglicht kulturelle Teilhabe. Aus diesem Grund sieht sich die MiR GmbH, 100%ige Tochter der Stadt Gelsenkirchen, als gesellschaftlich relevanter Ort der Begegnung und des kulturellen Austausches. Es zeigt aus der Tradition heraus eine klare Haltung und steht ein für eine freiheitlich demokratische Grundordnung, Demokratie und Menschenrechte.

b) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Für die interne Steuerung sowie die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft werden unter anderem die Entwicklung der Besucherzahlen/Inszenierungen sowie die hieraus resultierenden Umsatzerlöse herangezogen. Zudem erfolgt eine stetige Analyse der Ergebnisentwicklung und Ergebniskomponenten (unter anderem erhaltene Zuschüsse, Personalkosten).

Im Rahmen der Steuerung durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stellt insbesondere die programmatische Ausrichtung der MiR GmbH einen Schwerpunkt dar.

c) Geschäftsverlauf

Trotz der nach wie vor herausfordernden Situation (siehe Punkt a) entwickelte sich die wirtschaftliche Situation der MiR GmbH weitestgehend stabil und konnte über umfangreiche Gegensteuerungsmaßnahmen positiv beeinflusst werden. Dies spiegelt sich letztlich insbesondere in einem deutlich überplanmäßigen Jahresergebnis in Höhe von -65 T€ (Jahresfehlbetrag) gegenüber dem Planergebnis in Höhe von -683,1 T€ (Jahresfehlbetrag) wider. Das Jahresergebnis wurde unter anderem durch die periodengerechte Aktivierung der Forderung für die Tarifausgleichszahlung des Geschäftsjahres 2023/24 an die Stadt Gelsenkirchen in Höhe von 766,5 T€ positiv beeinflusst. Die Forderung basiert auf der Zusage der Gesellschafterin, die Differenz zwischen den zahlungswirksamen Tariferhöhungen seit 2014 und der gestiegenen städtischen Zuschüsse auszugleichen. Ein weiterer Fehlbetragsausgleich war aufgrund der positiven Ergebnissituation nicht notwendig.

Verlustmindernden Einfluss hatte auch die Erhöhung des städtischen Zuschusses um 707,6 T€, die einen Teil der Tarifsteigerungen des Tarifabschlusses 2023 aufgefangen hat sowie die Übernahme des Eigenfinanzierungsanteils für das MiR.LAB durch die Gesellschafterin mit einem Betrag in Höhe von 141,7 T€ im Berichtsjahr.

Zudem wurde das Ergebnis durch die Erhöhung der Landesförderung gem. der Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vom 11.10.2024 um 161,2 T€ verbessert.

Darüber hinaus konnten über den Plan hinaus Fördermittel für das Projekt „Move!“ in Höhe von 63,6 T€ sowie die NRW Herbstförderung in Höhe von 48,3 T€ vereinnahmt werden.

Im Berichtsjahr konnte die Gesellschaft einen weiteren Teil der geplanten Investitionsoffensive zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der MiR GmbH umsetzen. Für die Bereiche Beleuchtungs- , Bühnen- und Betriebstechnik sowie Werkstattausstattung wurden Investitionen in Höhe von rd. 160 T€ getätigt, weitere Maßnahmen, insbesondere für Renovierungsarbeiten in der Kantine und im Ballettsaal, konnten aufwandswirksam in Höhe von rd. 60 T€ umgesetzt werden. Für die Spielzeit 2024/25 steht somit noch 1/3 der Investitionssumme zur Verfügung. Vereinbarungsgemäß werden die Abschreibungen hierfür durch Entnahme aus dem Eigenkapital ergebnisneutral ausgeglichen. Die Finanzierung der Investitionsoffensive mit einem Gesamtvolumen von 1.000 T€ erfolgt somit durch die ratierliche Entnahme aus dem Eigenkapital über die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter.

Das operative Ergebnis des Geschäftsjahres errechnet sich nach Ausgleich der Abschreibungen aus der Investitionsoffensive um 65,2 T€ (ergebnisverbessernd) auf -766,5 T€.

Der Wirtschaftsplan weist für das Geschäftsjahr 2023/24 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.944,8 T€ aus, welcher einerseits durch eine Entnahme aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 683,1 T€ und andererseits durch die Forderung an die Gesellschafterin in Höhe von 1.261,7 T€ (Forderung Tarifausgleichszahlung 1.121,7 T€ und Gebäudeunterhaltungskosten 140 T€) ausgeglichen werden sollte.

Neben der eingangs erwähnten Zusage zur Tarifausgleichzahlung besteht eine Zusatzvereinbarung mit der Stadt Gelsenkirchen vom 24.01.2019, nach der die Übernahme der Kosten für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von bis zu 140 T€ zu übernehmen sind, soweit dies wirtschaftlich erforderlich ist. Vor dem Hintergrund des Jahresergebnisses 2023/24 musste die MiR GmbH die finanzielle Unterstützung seitens der Gesellschafterin für die Gebäudeunterhaltung nicht in Anspruch nehmen.

In der Spielzeit 2023/24 konnten die Besucherzahlen gegenüber dem Vorjahr um rund 10 % auf 85.106 gesteigert weiter gesteigert werden (Vorjahr 77.085) - bei 318 Vorstellungen (Vorjahr: 278). Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die mit einem veränderten Besucherverhalten einhergehen, sind weiterhin spürbar.

Die Umsatzerlöse liegen bei 2.115 T€ (Vorjahr: 1.885 T€). Ein Großteil davon ist auf die Kartenerlöse zurückzuführen.

Der Landeszuschuss stieg gegenüber dem Vorjahr um 202,9 T€ auf 1.715,9 T€. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die bisherige „Neue-Wege“-Projektförderung für das Puppentheater-Studio in Höhe von 112,7 T€ p.a. mit Beginn des Jahres 2024 verstetigt und zweckgebunden in den Landeszuschuss überführt wurde und andererseits darauf, dass der Landeszuschuss für das Jahr 2024 gemäß Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes NRW vom 11.10.2024 um 11,74 % T€ erhöht wurde.

Die Gesellschafterin hat im Jahr 2020 einen Beschluss zur Weiterleitung anteiliger Landesmittel an die Neue Philharmonie Westfalen (NPW) getroffen. Die Vorstände der NPW sowie der Gesellschaftervertreter der MiR GmbH haben sich darauf geeinigt, dass von der MiR GmbH für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 11,3 % des Netto-Zuschusses des Landes (ohne zweckgebundene Mittel) an die NPW für die sogenannten Grabendienstleistungen weitergeleitet werden soll. Ein über das Jahr 2022 hinausgehender Beschluss liegt der MiR GmbH nicht vor, allerdings weist der Zuwendungsbescheid des Landes NRW für das Kalenderjahr 2023 vom 16.11.2023 eine unveränderte Weiterleitung von 11,3 % des Netto-Zuschusses ohne zweckgebundene Mittel in Höhe von 150 T€ an die NPW für Grabendienstleistungen aus. In seinem Schreiben vom 11.10.2024 verweist das MKW auf die weitere Gültigkeit dieser Regelung.

Der Betriebskostenzuschuss (Grundbetrag 16.247 T€) der Gesellschafterin Stadt Gelsenkirchen wurde im Kalenderjahr 2024 sowohl planmäßig um 1,5 % (231 T€) als auch außerplanmäßig um 1.213 T€ erhöht, um einen Teil der Tarifsteigerungen des Tarifabschlusses 2023 auszugleichen. Durch die periodengerechte Einstellung der Forderung für die Tarifausgleichszahlung sowie dem Zuschuss für das MiR.LAB ergibt sich ein Gesamtzuschuss in Höhe von 17.155 T€.

Der Materialaufwand erhöhte sich durch Preissteigerungen und die Zunahme der Vorstellungen um 128 T€ auf 3.226 T€.

Die Personalkosten sind im Wesentlichen durch Tarifsteigerungen um 1.339 T€ auf insgesamt 16.350 T€ (einschl. Sozialabgaben) angestiegen.

Die Gästekosten sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert und lagen bei 2.139 T€ (Vorjahr: 2.180 T€).

Der Zugang zum Kostümfundus beträgt 927 T€ (Vorjahr 940 T€). Um einen nicht realen Gewinnausweis zu korrigieren, musste in diesem Jahr erneut eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Funduswert vorgenommen werden. Durch diese Abschreibung in Höhe von 208 T€ (Vorjahr 216 T€) wird eine systembedingte Fehlentwicklung ausgeschlossen.

Der sonstige betriebliche Aufwand hat sich zum Vorjahr um 141 T€ auf 2.343 T€ verringert. Im Vorjahresaufwand war die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 384 T€ für eine evtl. Rückzahlungsverpflichtung aus der erhaltenen „Corona-Unterstützung“ des Bundes (Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen) enthalten.

Im Berichtsjahr konnte aufgrund des ansteigenden Zinsniveaus ein positives Finanzergebnis in Höhe von 147 T€ (Vorjahr 66 T€) erzielt werden. Die Gelder werden im Cashpool-System der Stadt Gelsenkirchen verwaltet.

d) Besucher-/Aufführungsentwicklung

In der nachfolgenden Übersicht sind die aktuellen Zuschauer- und Aufführungszahlen dem Vorjahresergebnis gegenübergestellt.

2023/24 2022/23 Differenz Differenz
%
Besucherzahl 85.106 77.085 +8.021 +10,4 %
Aufführungen 318 278 +40 +14,4 %

e) Bilanzübersicht

Aktiva

31.07.2024
in T€
31.07.2023
in T€
Immaterielle Vermögensgegenstände 11 3
Sachanlagen 2.551 2.332
Finanzanlagen 2 2
2.564 2.337
Vorräte 239 258
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 5
Forderungen gegen Gesellschafter 3.144 3.433
Sonstige Vermögensgegenstände 1.486 1.270
Kassenbestand / Bankguthaben 14 13
Rechnungsabgrenzungsposten 185 144
5.095 5.123
Bilanzsumme 7.659 7.460

Passiva

Gezeichnetes Kapital 150 150
Kapitalrücklage 539 539
Vortrag auf neue Rechnung 3.939 4.004
4.628 4.693
Sonderposten für Investitionszuschüsse 109 0
Rückstellungen 1.872 1.796
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 315 393
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 299 259
Rechnungsabgrenzungsposten 436 319
3.031 2.767
Bilanzsumme 7.659 7.460

f) Kapitalstand/Ergebnisverwendung

Das Eigenkapital verringerte sich um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 65 T€ auf 4.628 T€ (Vorjahr 4.693 T€). Die Eigenkapitalausstattung beträgt zum Bilanzstichtag 60,4 % der Bilanzsumme (Vorjahr 62,9 %).

Der Jahresfehlbetrag 2023/24 soll auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden.

g) Erfolgsübersicht

2023/24
in T€
2022/23
in T€
Erlöse/Erträge:
aus Veranstaltungen 1.952 1.746
aus sonstigen Erlösen und Leistungen 1.468 1.768
aus Zuschüssen 19.518 18.241
Gesamtleistung 22.938 21.755
Aufwendungen:
Eigene Personalkosten 16.350 15.011
Gasthonorare 2.139 2.180
Waren und Fremdleistungen 1.087 918
Übrige Kosten (einschl. AfA) 3.574 3.666
Gesamtaufwendungen 23.150 21.775
Finanzergebnis 147 66
Ergebnis -65 46

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

T€
Stadt Gelsenkirchen 17.155
Land NRW 1.716
Sonstige 647
Summe 19.518

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 289,83 Mitarbeiter*innen beschäftigt (im Vorjahr 299).

3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

a) Prognose

Die wirtschaftliche Zukunft der MiR GmbH ist auch weiterhin - und perspektivisch noch stärker als in der Zeit vor der Corona-Pandemie - durch die Knappheit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geprägt. Die MiR GmbH sieht sich darüber hinaus mit den gleichen strukturellen Herausforderungen konfrontiert wie ein Großteil der Unternehmen in Deutschland: Fachkräftemangel, Arbeitskosten, Energiepreise und Bürokratie sind die Themenfelder, die die Gesellschaft auch in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Hinzu kommt die Transformation, in der sich auch die MiR GmbH befindet. Zwar ist der Wandel seit jeher eine unternehmerische Konstante, aber die Heftigkeit, mit der Digitalisierung, Demographie und Dekarbonisierung die MiR GmbH erreicht, ist unvergleichbar.

Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde am 16.04.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und weist einen Fehlbetrag in Höhe von 1.543 T€ aus. Der Fehlbetrag resultiert aus dem noch nicht an die realen Tarifsteigerungen angepassten Betriebskostenzuschuss. Gemäß bisheriger Vereinbarung mit der Stadt Gelsenkirchen werden die Tariflohnsteigerungen ausgeglichen. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin die Übernahme der Kosten für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von maximal 140 T€ zugesichert (näheres hierzu siehe unter 2.c), die in dem o.g. Jahresfehlbetrag enthalten sind.

Darüber hinaus weist der Wirtschaftsplan eine Entnahme aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 204 T€ aus, weil die Umsatzerlöse aufgrund der prognostizierten Besuchszahlen nicht die erforderliche Höhe erreicht haben.

Die mittelfristige Finanzplanung des Wirtschaftsplans 2024/25 geht davon aus, dass Mehrbelastungen aus Tarifabschlüssen wie bisher durch Zuschusserhöhungen des Rechtsträgers ausgeglichen werden.

Weiterhin verweisen wir auf unsere Anmerkungen unter „b) Risikoeinschätzung“, insbesondere aber auch auf „c) Chancen“.

b) Risikoeinschätzung

Die Geschäftsführung hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe Risiken frühzeitig erkannt werden, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Der Vorteil dieses Vorgehens besteht in der Vereinheitlichung und Zusammenführung von betrieblichen Maßnahmen, die der Erkennung, der Bewertung und Steuerung von Risiken dienen, durch die die MiR GmbH in ihrem Bestand oder in ihren Zielen bedroht werden könnte.

Das Risikomanagement ist als wichtiger Bestandteil der Unternehmenssteuerung etabliert. Hierzu hat die MiR GmbH eigene interne Risikomanagement-Leitlinien aufgestellt, nach welchen sie ihr Handeln ausrichtet.

Risikoerfassung

Neben dem operativen Geschäft beobachtet die MiR GmbH auch aktuelle Entwicklungen, etwa im Bereich des Freizeitverhaltens der Bevölkerung, der Gesetzgebung oder der Informationstechnologie, um auf Veränderungen rechtzeitig und angemessen reagieren zu können. Diese Aufgabe erfüllen Risikoverantwortliche aus den Bereichen Geschäftsführung, Generalintendanz, Leitung Kommunikation und Vertrieb, Leitung Finanz- und Rechnungswesen, Leitung Personal, Technische Direktion.

Risikobewertung

Die identifizierten Risiken werden grundsätzlich im Rahmen von Risikoinventuren regelmäßig analysiert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenshöhe bewertet.

Risikosteuerung und -kontrolle

Im Rahmen der Risikosteuerung wird zunächst der Umgang mit den Risiken festgelegt (Reduzieren, Eliminieren, Überwälzen - z. B. auf Versicherungen - oder Akzeptieren). Im zweiten Schritt werden geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung und / oder -kontrolle ermittelt und beschrieben.

Die laufende Überwachung der Risiken ist ein fester Bestandteil der Managementaufgaben. Hierbei sorgen die Risikoverantwortlichen dafür, dass die festgesetzten Steuerungsmaßnahmen und Kontrollen umgesetzt werden.

Dokumentation

Durch eine strukturierte Risikoberichterstattung an die Theaterleitung wird ein umfassender Überblick über die gesamte Risikosituation der MiR GmbH ermöglicht. Über Visualisierungen mittels Risikoampel und Risikomatrix können die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.

Risikosituation der MiR GmbH

Bei der aktuellen Risikoinventur wurden 95 Risiken aus den oben genannten Risikobereichen gemeldet (Vorjahr: 66). Nach Eliminierung der mehrfach gemeldeten Risiken verbleiben noch rund 70 Risiken. Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben.

Aktuell werden 23 aufgeführte Risiken der Risikoklasse III (hohes Risiko) zugeordnet, bei denen ein großes Gefahrenpotential gesehen wird. Hierunter fallen neben finanziellen und (gebäude-)technischen Risiken v.a. operationelle Risiken. Unter operationellem Risiko wird das Risiko von Verlusten aus mitarbeiter- oder systembedingten oder externen Vorfällen verstanden.

Angesichts eines hohen Fixkostenanteils (hier im Wesentlichen Personalkosten), die nur mittelfristig und in Abstimmung mit dem Rechtsträger beeinflussbar sind und ein strategisches Risiko darstellen, werden im laufenden Geschäftsbetrieb folgende wesentliche Risiken regelmäßig untersucht und gesteuert:

Die finanzielle Abhängigkeit der MiR GmbH von öffentlichen Zuschüssen ist angesichts des geringen Anteils eigener Erträge das Hauptrisiko für den Geschäftsbetrieb. Die MiR GmbH ist vor allem auf die jährlichen Zuschüsse ihrer Gesellschafterin und die Fortführung der Landesförderung angewiesen, um die ihr vertraglich übertragenen Aufgaben erfüllen und dem gesellschaftspolitischen Selbstverständnis nachkommen zu können. Darüber hinaus ist eine vollständige Übernahme der tarifbedingten Personalkostensteigerungen eine unabdingbare Voraussetzung zur unveränderten Aufrechterhaltung des Theaterbetriebs.

Darüber hinaus stellt das Risiko von Kostensteigerungen im Einkauf (inkl. Dienstleistungen) aus der aktuellen Entwicklung heraus weiterhin ein übergeordnetes Risiko für die MiR GmbH dar. Insgesamt stellen die allgemeinen Preissteigerungen eine enorme Mehrbelastung für den Betrieb dar, die kaum ohne zusätzliche Hilfe oder Anpassungen des Angebotes kompensiert werden können.

Die Theaterleitung hat ihre Bemühungen bereits in den vergangenen Jahren dahingehend intensiviert, den Ressourcenverbrauch (Material, Wasser, Energie u.a.) zu reduzieren, um dadurch nicht nur die Umwelt zu entlasten, sondern auch die Betriebskosten zu senken. Durch die vorausschauende Auseinandersetzung mit dem Thema Ressourcen, konnte ein Teil der Kostensteigerungen aus eigener Kraft kompensiert werden. Mittlerweile sieht die Geschäftsführung nur noch wenig Spielraum, allein organisatorisch und verhaltensbedingt weitere positive Effekte zu erreichen. Großes Potenzial wird in der Umsetzung von baulichen Maßnahmen gesehen, für deren Umsetzung es der Unterstützung durch die Stadt Gelsenkirchen als Gebäudeeigentümerin bedarf.

(Gebäude-)Technische Risiken wurden ebenfalls der Risikoklasse III zugeordnet. Bedingt durch den Verschleiß von technischen Anlagen und Maschinen sowie durch die Verschiebung von notwendigen Baumaßnahmen vergrößert sich der Investitions- und Instandhaltungsstau, der mittelfristig zu einer Gefährdung der Spielfähigkeit führen kann. Der Theaterbetrieb ist darauf angewiesen, dass Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen weiterhin von der Gebäudeeigentümerin kontinuierlich umgesetzt werden, um einen durchgängigen Spielbetrieb gewährleisten und somit die erforderlichen Einnahmen generieren zu können. Grundlage hierfür ist unter anderem der Pachtvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der MiR GmbH vom 16.07/01.08.2001 mit Ergänzung vom 23.05./28.06.2011. Aus Sicht der Geschäftsführung ist es zwingend erforderlich, ein Gesamtkonzept für den Umgang mit dieser städtebaulich bedeutsamen Immobilie zu erarbeiten, zumal sich vermehrt abzeichnet, dass die spielfreie Zeit der Theaterferien allein zur Umsetzung erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen perspektivisch nicht mehr ausreicht.

Die operationellen Risiken sind vielfältig. Hierunter fallen unter anderem

• Intendanzwechsel

• Besucher- und Umsatzentwicklung

• Personalentwicklung (Personalfluktuation, Rekrutierungsprobleme, Fehlzeiten, altersbedingte Abgänge)

• Informationstechnik (IT-Sicherheit)

• Rechtsrisiken insbesondere im Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungsrecht

• Abnahme der Relevanz der MiR GmbH aus Sicht der Bürger*innen bzw. des potentiellen Publikums

• Abnahme der Relevanz der MiR GmbH für die Stadt Gelsenkirchen

• Klimawandel

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wurde die Entscheidung bekannt gegeben, dass der Generalintendant Michael Schulz zum Beginn der Spielzeit 2025/26 an das Saarländische Staatstheater in Saarbrücken wechselt. Er wird seine Tätigkeit bei der MiR GmbH bereits zum Ende der Spielzeit 2024/25 beenden. Eine Nachfolge wird derzeit gesucht. Aufgrund der Kurzfristigkeit und der für den Musiktheaterbetrieb erforderlichen Planungsvorläufe ist in Abstimmung mit der Gesellschafterin für die Spielzeit 2025/26 eine Übergangslösung zu gestalten. Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft, insbesondere durch Abfindungszahlungen und Personalfluktuation, sind derzeit nicht absehbar.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es pandemiebedingt zu Veränderungen im Freizeitverhalten und dementsprechend zu einer Nachfrageveränderung gekommen ist. Die Wieder- und Neugewinnung von Publikum stellt weiterhin eine große Herausforderung dar.

Auffällig ist, dass das Thema Fachkräftemangel von allen Risikoverantwortlichen als Risiko benannt wurde. Wesentlicher Erfolgsfaktor sind kompetente und engagierte Mitarbeitende. Diese zu gewinnen und zu binden ist eine kontinuierliche Herausforderung, vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des intensiven Wettbewerbs am Arbeitsmarkt. Eine kontinuierliche Organisations- und Personalentwicklung ist deshalb ein Schwerpunkt der Geschäftsführung, um sich als attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt positionieren und damit wettbewerbsfähig bleiben zu können.

Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland war und ist besorgniserregend. Das sagt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anlässlich seines neuen Berichts zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland. So wurden im Schnitt täglich mehr als 300.000 neue Varianten von Schadsoftware entdeckt, eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von rund 26 %. Ransomware-Angriffe werden immer raffinierter und verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden, besonders in kleinen Unternehmen und Kommunen. Begleitet von einer wachsenden Professionalisierung der Cyberkriminellen und der Zunahme von Sicherheitslücken gelten Cyber-Angriffe weiterhin als die größte Bedrohung. Die Anzahl solcher Angriffe hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Aufgrund der derzeitigen sehr angespannten politischen Lage besteht trotz der umgesetzten Maßnahmen ein hohes Risiko, Ziel von Hackerangriffen zu werden.

Einheitliche Standards für Überwachungs- und Kontrollprozesse, wie etwa das Vier-Augen-Prinzip oder Funktionstrennung gewährleisten auch für die organisatorischen Abläufe ein hohes Sicherheitsniveau. Daneben wirkt das Compliance Management durch organisatorische Vorkehrungen im Unternehmen auf die Einhaltung der rechtlichen, aufsichtsbehördlichen und innerbetrieblichen Bestimmungen hin. Diese Vorkehrungen beinhalten präventive Maßnahmen, wie z. B. Aufklärung, Information und Schulung von Beschäftigten, sowie Kontrollmaßnahmen zur Aufdeckung von Regelverletzungen. Ziel ist die Schaffung einer nachhaltigen Compliance-Kultur.

Neu aufgenommen wurden externe politische Risiken. Die grundlegenden Änderungen im Parteiensystem haben ebenfalls Einfluss auf die Arbeit der MiR GmbH. Die Entwicklungen der politischen Verhältnisse werden daher kontinuierlich beobachtet, um frühzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

Es zeigt sich, dass der gesellschaftliche Wandel und die weiterhin gleichzeitig ineinandergreifenden Krisen und Konflikte, deren Ende nicht absehbar sind, zu einer enormen Mehrbelastung der Mitarbeiter*innen führen und in Verbindung mit einem hohen Produktionsdruck zu erhöhten Krankheitsausfällen und sprunghaft ansteigenden Arbeitszeitkonten führen. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Abwicklung von zur Finanzierung der Arbeit zusätzlich erforderlichen Förderanträgen mit einem massiven zeitlichen Mehraufwand verbunden ist. Die MiR GmbH ist zwar sehr erfolgreich im Einwerben finanzieller Drittmittel, jedoch stellt diese Entwicklung personalwirtschaftlich gesehen ein hohes Risiko dar.

Die bestehenden (verwaltungstechnischen) Aufgaben werden zunehmend komplexer. Außerdem wirken sich fortlaufende Gesetzesänderungen auf die MiR GmbH aus und fordern entsprechende Anpassungen in der Sachbearbeitung und der EDV. Beispielhaft zu nennen sind neue gesetzliche Anforderungen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nach aktuellem Stand ab dem Jahr 2025 durch die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf die MiR GmbH zukommen werden. Neben finanziellen Mehraufwand ist in diesem Zusammenhang auch mit einem zumindest moderaten Anstieg des Verwaltungsaufwandes zu rechnen.

Der Klimawandel stellt auch für Theater und Orchester ein nennenswertes Risiko dar. Extreme Wetterereignisse können zu erheblichen Schäden an Gebäuden führen oder aber auch zu Vorstellungsausfällen. Die Arbeitsbedingungen in nicht klimatisierten Räumen werden bei weiter steigenden Außentemperaturen für bestimmte Tätigkeiten ab einem bestimmten Punkt unzumutbar. Szenarien, was bei einer ungebremsten Fortsetzung der Erderwärmung passiert, gibt es zahlreiche. Dass Kultureinrichtungen hiervon unberührt bleiben, ist nicht zu vermuten.

c) Chancen

Trotz der beschriebenen Herausforderungen und Risiken, liegen in der programmatischen wie auch in der unternehmerischen Ausrichtung der MiR GmbH große Chancen.

Ein Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung der Geschäftsführung liegt weiterhin unter anderem in der Personal- und Organisationsentwicklung der MiR GmbH. Die Geschäftsführung setzt für einen langfristigen beruflichen Erfolg neben dem Erhalt der Gesundheit auch auf den Erhalt und Ausbau von Qualifikationen.

Ein Fokus liegt auf eine gesunde und sichere Arbeitsorganisation sowie, wo möglich, der Einsatz von flexiblen Arbeitszeitmodellen und das Angebot von Homeoffice-Möglichkeiten. Dies sind nur einzelne Beispiele für die Attraktivität der MiR GmbH als Arbeitgeber. Auf dem Bewerber*innenmarkt wird die MiR GmbH als moderne Organisation wahrgenommen, die sich den Herausforderungen der Nachhaltigkeit stellt, Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement macht und sich veränderten Rahmenbedingungen anpasst.

Darüber hinaus steht die weitere Digitalisierung und Optimierung von Prozessen im Fokus der Geschäftsleitung. Zur Spielzeit 2024/25 hat die MiR GmbH ihr Ticketsystem modernisiert. Der neue Anbieter bietet eine deutlich höhere Funktionalität und Variabilität für den Online-Verkauf und die Verwaltung der einzelnen Angebote der MiR GmbH. Auch die kundenspezifische Ansprache und die Auswertung von Verkaufsdaten sind mit dem neuen Ticketsystem besser und detaillierter darstellbar. Nachdem die MiR GmbH ihren Rechnungslauf digitalisiert hat, wird aktuell die Digitalisierung im Personalwesen weiter vorangetrieben. Mit der erfolgten Umstellung des Abrechnungssystems auf die Cloudlösung des Dienstleisters sind die Grundlagen für die Einführung einer Digitalen Personalakte geschaffen. Darüber hinaus ist die Einführung eines digitalen Bewerbermanagementsystems geplant, um die Personalgewinnungsprozesse weiter zu professionalisieren und zu beschleunigen.

Die erfolgreiche Umsetzung solcher komplexen Projekte zeigt, dass die MiR GmbH notwendigen Veränderungsprozesse aktiv angeht und sich bewusst ist, dass die Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil eines modernen und zukunftsfähigen Theaterbetriebs ist.

Der bewusste Umgang mit allen Ressourcen und nachhaltiges Handeln sind zentrale Anliegen der MiR GmbH, bei denen soziale, ökologische und ökonomische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Den Umweltleitlinien der MiR GmbH zufolge, gehört der nachhaltige und schonende Umgang mit Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen maßgeblich zur unternehmerischen Verantwortung. Bereits seit der Spielzeit 2019/20 erstellt die MiR GmbH jährlich eine CO2 -Bilanz. Inzwischen liegen fünf aufeinanderfolgende CO2 -Bilanzen vor. Die MiR GmbH setzt damit weiterhin Maßstäbe für Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit in der Kulturszene, indem sie die Ergebnisse ihrer CO2 -Bilanzen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Durch den im Herbst 2023 veröffentlichten bundeseinheitlichen KBK+ Bilanzierungsstandard für Kulturinstitutionen, der auf dem Greenhouse Gas Protocol basiert und von einer Kulturexpertenkommission unter Beteiligung des Deutschen Bühnenvereins entwickelt wurde, ist die MiR GmbH nun erstmals in der Lage, zwei Berichte, die nach dem gleichen Standard bilanziert wurden, stringent zu vergleichen. Dabei wird deutlich, dass sich Energiesparen und volle Häuser nicht ausschließen müssen: Trotz einer deutlichen Steigerung um gut 8.000 Besucher (+10 %) und den damit verursachten Anreiseemissionen (+40,4 Tonnen CO2 e), schafft es die MiR GmbH, durch Energieeffizienzmaßnamen (-109 Tonnen CO2 e in Wärme und Strom) ihren gesamten CO2-Fußabdruck im Vergleich zur Vorsaison 2022/23 um 77 Tonnen CO2 e (-4,1 %) zu senken. Die MiR GmbH hat sich selbst das Ziel einer Senkungsrate von 7 % CO2 e gesetzt, welches in den kommenden Jahren noch weiter in den Fokus der Unternehmenssteuerung gerückt wird.

Für die Spielzeit 2023/24 hat die MiR GmbH darüber hinaus einen umfangreichen DNK-Bericht veröffentlicht. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Transparenzstandard, der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt wurde und der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen transparent macht. Die MiR GmbH ist das erste Opernhaus/Theater, das diesen umfangreichen Bericht auf freiwilliger Basis erstellt und veröffentlicht hat. Damit kommt die Gesellschaft gesetzlichen Anforderungen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zuvor, die nach aktuellem Stand ab dem Jahr 2025 durch die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf die GmbH zukommen werden.

Die MiR GmbH versteht sich als ein zentraler Teil von Gelsenkirchen und ist sich der gesellschaftlichen Verantwortung für die Stadt bewusst. Sie bringt mit ihrer Kunst ein gutes Stück Lebensqualität in die Stadt und hat eine Leuchtturm-Funktion weit über die Stadtgrenzen hinaus. Mit vielfältiger Kunst, die sich nicht scheut, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme aufzugreifen, sendet die MiR GmbH Signale in die Stadtgesellschaft und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Grundlage dafür ist ein unverrückbares Bekenntnis zu den Werten einer aufgeklärten, freien und humanistischen Gesellschaft, welches jeder einzelne Mitarbeitende der diversen Belegschaft verinnerlicht hat und vorlebt.

Die MiR GmbH steht für ein vielfältiges und diverses Programm. Dabei bietet sie Raum für Innovation und experimentierfreudiges Theater und verzahnt interdisziplinär. Mit einem vielfältigen Spielplan wird ein Angebot für Besucher*innen jeden Alters aus vielen verschiedenen Bevölkerungsschichten geschaffen.

Im Bereich Gesang bietet die MiR GmbH auch in der Spielzeit 2024/25 die gesamte Breite des Genres. Die Deutschen Erstaufführung der Oper INNOCENCE von Kaija Saariaho in einer Inszenierung von Elisabeth Stöppler ist ein Höhepunkt der Saison und generiert überregionale Aufmerksamkeit für das zeitgenössische Meisterwerk am MiR. Die dichte Handlung des 100-minütigen Opernthrillers rund um die Aufarbeitung eines vor 10 Jahren geschehenen Amoklaufs an einer internationalen Schule bietet Raum für gesellschaftlichen Diskurs rund um die Frage von (Mit-)Schuld, Verdrängung und Aufarbeitung. Aktueller kann ein Opernstoff momentan kaum sein.

Klassiker wie HÄNSEL UND GRETEL, LA BOHEME und FALSTAFF bieten das Potenzial für Publikumsmagneten. Das Kultmusical DER KLEINE HORRORLADEN zu Beginn der Spielzeit und die erfolgreiche Broadwayproduktion DER MANN VON LA MANCHA festigen den Ruf der MiR GmbH als Haus für hochwertigen und besonderen Musicalgenuss. Unterhaltung ist auch bei der Wiederaufnahme der erfolgreichen Revue-Operette DREI MÄNNER IM SCHNEE geboten. Programme wie IT ONLY TOOK A KISS mit Publikumslieblingen Anke Sieloff und Gaines Hall, MARLENE UND DIE DIETRICH und eine neue Ausgabe der Show FIFTY-FIFTY runden das Programm ab.

Das Projekt "NOperas!" ist im April 2025 bereits zum dritten Mal bei uns zu Gast, diesmal mit der Uraufführung OPER OTZE AXT und einer ordentlichen Portion DDR-Punk. Die Produktion wird finanziell unterstützt durch eine Förderung des Fonds Experimentelles Musiktheater (feXm) in gemeinsamer Trägerschaft von NRW KULTURsekretariat und Kunststiftung NRW. Weitere Aufführungen gibt es bei den Kooperationspartnern am Theater Bremen und dem Staatstheater Darmstadt.

Ein wichtiger Baustein in der Nachwuchsförderung ist die Beteiligung der MiR GmbH am Internationalen Opernstudio NRW, ein in dieser Form einmaliges Ensemble, das eine Kooperation des Aalto Musiktheater Essen, der Oper Dortmund, der Oper Wuppertal sowie der MiR GmbH darstellt. Ziel des Opernstudios NRW ist es, jungen Sänger*innen sowie Korrepetitor*innen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Junge Ausnahmetalente werden professionell gecoacht und erhalten die für die weitere berufliche Laufbahn erforderliche Bühnenpraxis. Auch hier ist die MiR GmbH im März 2025 wieder Gastgeberin für das jährliche Festkonzert.

Die MiR Dance Company mit ihrem Direktor Giuseppe Spota ist mittlerweile bekannt für ihr Profil mit besonderem Fokus auf den zeitgenössischen Tanz und einer heutigen Tanzsprache. Die erste Produktion mit CARMINA BURANA im Großen Haus verspricht ein szenisch-musikalisch-choreografisches Feuerwerk mit über 100 Beteiligten auf der Bühne. Auch die drei weiteren Tanz-Produktionen im Kleinen Haus widmen sich besonderen Schwerpunkten. Im Dezember 2024 beschäftigt sich 2 JAHRESZEITEN: HERBST / WINTER mit dem aktuellen Wandel der Welt. Das Besondere an dieser Produktion: Sie wird im Frühjahr 2025 mit 2 JAHRESZEITEN: FRÜHLING / SOMMER eine Fortsetzung erhalten, die als mobile Version an verschiedenen Orten im Stadtraum gezeigt wird. BLAUBART 2.0 widmet sich mit einer ordentlichen Prise Humor dem Märchen rund um Geheimnisse und Neugier. Und in MIDNIGHT RISING kommen wir auf der Suche nach Freiheit bei emotionaler Rockmusik ins Fliegen und heben die Schwerkraft auf. Durch die weiterhin bestehende Kooperation mit der königlichen Ballettakademie Stockholm engagiert sich die Dance Company im Bereich der Nachwuchsförderung.

Das MiR Puppentheater bietet weiterhin seine Produktionen der URBAN PUPPETS an. DIE BREMER STADTMUSIKANTEN und ROMEO UND JULIA können bequem zu einem Termin nach Wahl gebucht werden und die Künstler*innen kommen an (fast) jeden Ort der Stadt - egal ob in eine Schulklasse, zur Firmenfeier oder zur kreativen Kunstpause. Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir DIE BREMER STADTMUSIKANTEN ebenfalls als Vorstellungen im Kleinen Haus an. Eine weitere eindrucksvolle Kinderproduktion erlebt im Januar 2025 Premiere: WAS DAS NASHORN SAH, ALS ES AUF DIE ANDERE SEITE DES ZAUNS SCHAUTE. Die Parabel von Jens Raschke für Menschen ab 11 Jahren thematisiert das Hinschauen, Einschreiten, Hinterfragen und Aktiv-Werden. Schon im November 2024 arbeiten in der spartenübergreifenden Produktion JEDE MENGE UNSTERBLICHKEIT das MiR.LAB und das Puppentheater erstmals zusammen und begeben sich auf die Spuren von Henrietta Lacks. Und DIE DREIGROSCHENOPER im Großen Haus bietet nicht nur Ohrwürmer, sondern auch eine ganz besondere Adaption von Sänger*innen und Puppenspiel.

Das MiR.LAB hat innerhalb kürzester Zeit die diverse Stadtbevölkerung Gelsenkirchens auf unterschiedlichen Ebenen angesprochen und in die künstlerische Produktion eingebunden. Durch den Einsatz verschiedener Digitaltechnologien wurden außerdem neue Formate für das Musiktheater erfolgreich erarbeitet. Die Theaterarbeiten AM ENDE DER WELT und JEDE MENGE UNSTERBLICHKEIT gingen als grundständige Musiktheater-Produktionen in den Spielplan der MiR GmbH ein. Sie integrierten virtuelle Realitäten und durch live Motion Tracking animierte Avatare in die Produktion. Zudem bespielten sie die Räume der MiR GmbH und den Stadtraum ausgreifend, was größere Sichtbarkeit schafft. Bei der Wiedereröffnung des Kunstmuseums Gelsenkirchen war das MiR.LAB ebenso vertreten wie bei der Spielzeiteröffnung der MiR GmbH, jeweils mit kooperativen Formaten im Zusammenspiel mit der MiR Dance Company bzw. der Neuen Philharmonie Westfalens. Unterstützt durch das Förderprogramm NEUE WEGE des NRW KULTURsekretariats und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, rückt das MiR.LAB den kollaborativen Charakter ins Zentrum, der auf verschiedenen Ebenen das Musiktheater zugänglicher machen und neue künstlerische Formen, Formate und Ausdrucksweisen ausprobieren will. In regelmäßigen Vermittlungsprogrammen kann die interessierte Öffentlichkeit Musiktheater im und mit dem MiR.LAB selber machen und mit digitalen Technologien künstlerisch experimentieren. Hierfür wird ein dritter digital-analoger Spielort im Stadtzentrum geschaffen, an dem gemeinsam geforscht, getüftelt, ausprobiert, gearbeitet und sich ausgetauscht werden kann.

Die Konzertsaison wird wie gewohnt im Wesentlichen von neun Sinfoniekonzerten geprägt. Die erfolgreiche Cross-Over-Reihe MiR.goes und die Sonderkonzerte zu Weihnachten und zum neuen Jahr werden fortgeführt. Die Sonntagskonzerte in der Spielstätte Heilig-Kreuz-Kirche bieten einen zusätzlichen Anziehungspunkt in diesem besonderen Gebäude und verankern die MiR GmbH mit im Kreativquartier Ückendorf.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird fortgeführt. Im allgemeinen Spielplan bietet die MiR GmbH für jede Altersgruppe ein passendes Programm. Wichtiger Stützpfeiler ist hier das Engagement der Stiftung Musiktheater im Revier, ohne das zahlreiche Angebote nicht realisierbar wären. Das umfangreiche, zum überwiegenden Teil kostenlose Angebot für Kindertagesstätten und Schulen wird „Hand in Hand" mit den Schulen, wo nötig, in neue, angepasste Formen überführt. Die erfolgreichen Familienworkshops und -nachmittage passend zum Angebot der MiR GmbH werden ebenfalls weiter angeboten. Partizipative Projekte, wie z.B. die Musiktheaterwerkstatt, ermöglichen Kindern und Jugendlichen einen Einblick in die Wunderwelt des Theaters. Ein Leuchtturm-Projekt in diesem Zusammenhang ist das Tanzprojekt „Move!", das auch in der kommenden Spielzeit wieder auf dem Programm steht.

Die Pflege der öffentlichen Sichtbarkeit und Präsenz der MiR GmbH bleibt entscheidend für den nachhaltigen Erfolg des Hauses. Die MiR GmbH kann die Nutzerzahlen der Social-Media-Kanäle weiterhin regelmäßig steigern. Gerade im Bereich der jungen Zielgruppe bieten diese Zahlen eine gute Grundlage für eine hohe Bekanntheit und weitere Maßnahmen. Durch übergreifende Vereinbarungen mit der Funke-Medien-Gruppe, die in Gelsenkirchen beinahe alleine im Bereich aktueller Medien steht, konnte erreicht werden, dass die MiR GmbH regelmäßig sowohl im Print (WAZ und Stadtspiegel), im Radio (Radio Emscher-Lippe) als auch in den Online-Medien des Konzerns werblich wie redaktionell umfangreich berücksichtigt wird. Die Anpassung der Vertriebsangebote zeigt Erfolge und die Fokussierung auf eine gute Besucherbindung wird kontinuierlich weitergeführt. Durch die Diversifizierung der MiR Card konnten die Nutzerzahlen vervierfacht werden mit einem weiterhin steigenden Trend. Der Stamm an Abonnent*innen konnte zur Spielzeit 2024/25 weiterhin ausgebaut werden mit einem Zuwachs von 20 %.

d) Spielplan 2024/25

In der neuen Spielzeit werden nach derzeitigem Stand u. a. nachfolgend genannte szenische Produktionen realisiert:

Großes Haus

Innocence (Deutsche Erstaufführung)

Oper von Kaija Saariaho

It Only Took A Kiss (Premiere)

Musicalabend

Carmina Burana (Premiere)

Tanzabend von Giuseppe Spota und Alessio Monforte

Hänsel und Gretel (Premiere)

Oper von Engelbert Humperdinck

Drei Männer im Schnee (Wiederaufnahme)

Revueoperette von Thomas Pigor

La Bohème (Premiere)

Oper von Giacomo Puccini

Der Mann von La Mancha (Premiere)

Buch von Dale Wassermann

Die Dreigroschenoper (Premiere)

von Bertolt Brecht nach John Gays „The Beggar‘s Opera“

Falstaff (Premiere)

Oper von Giuseppe Verdi

Kleines Haus

Der kleine Horrorladen (Premiere)

Musical von Howard Ashman und Alan Menken

Jede Menge Unsterblichkeit (Premiere)

Kooperation Puppentheater/MiR.LAB

2 Jahreszeiten: Herbst/Winter (Premiere)

Tanzabend von Anton Lachky und Emma Evelein

Was das Nashorn sah, als es auf die andere Seite des Zauns schaute (Premiere)

Theaterstück von Jens Raschke

Marlene und Die Dietrich (WA)

Musikalische Biografie

Blaubart 2.0

Tanzabend von Andrea Costanzo Martini

NOperas! - Oper Otze Axt (UA)

von Dritte Degeneration Ost

Midnight Rising

Tanzabend von Club Guy and Roni

Der komplette Spielplan mit weiteren Details ist dem Spielzeitheft zu entnehmen.

4. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW

Alleinige Gesellschafterin der MiR GmbH ist die Stadt Gelsenkirchen.

Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages unmittelbar und ausschließlich die Pflege und Förderung der Kunst, der Kunstteilhabe und der kulturellen Breitenarbeit durch den Betrieb eines Theaters mit den Sparten Musiktheater, Ballett und sonstigen Werken der darstellenden Kunst auf gemeinnütziger Basis. Daneben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern, insbesondere zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen eines Systems kommunaler Bildungs- und Kulturarbeit.

Gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Ziel der MiR GmbH ist es, der Stadt Gelsenkirchen bei mindestens gleichbleibenden Vorstellungszahlen ein künstlerisch anspruchsvolles und abwechslungsreiches Kulturangebot für sämtliche Bevölkerungsschichten zu erhalten.

Dieses Unternehmensziel hat die MiR GmbH mit den unter Punkt 3 d) genannten Vorstellungen erfüllt.

 

Gelsenkirchen, den 13.11.2024

Musiktheater im Revier GmbH, Gelsenkirchen

Tobias Werner, Geschäftsführer

Astrid Dreyer, Prokuristin Finanzen

Bilanz

Aktiva

31.7.2024
EUR
31.7.2023
EUR
A. Anlagevermögen 2.564.289,00 2.336.507,25
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.942,00 2.611,00
II. Sachanlagen 2.550.847,00 2.331.396,25
1. technische Anlagen und Maschinen 744.452,00 644.577,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.806.395,00 1.653.028,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 33.791,25
III. Finanzanlagen 2.500,00 2.500,00
1. Beteiligungen 2.500,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 4.909.548,34 4.979.816,09
I. Vorräte 238.500,00 258.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.657.328,11 4.708.016,44
1. Forderungen gegen Gesellschafter 3.144.422,89 3.432.732,07
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.512.905,22 1.275.284,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.720,23 13.299,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 185.258,86 143.820,00
davon Disagio 90.548,86 74.000,00
Summe Aktiva 7.659.096,20 7.460.143,34

Passiva

31.7.2024
EUR
31.7.2023
EUR
A. Eigenkapital 4.628.106,18 4.693.308,33
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Kapitalrücklage 538.583,54 538.583,54
III. Gewinnvortrag 4.004.724,79 3.959.205,25
IV. Jahresfehlbetrag 65.202,15 -45.519,54
B. andere Sonderposten 108.639,00
C. Rückstellungen 1.872.452,50 1.795.760,00
D. Verbindlichkeiten 613.898,52 651.775,01
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 613.898,52 651.775,01
E. Rechnungsabgrenzungsposten 436.000,00 319.300,00
Summe Passiva 7.659.096,20 7.460.143,34

Gewinn- und Verlustrechnung

1.8.2023 - 31.7.2024
EUR
1.8.2022 - 31.7.2023
EUR
1. Rohergebnis 19.711.772,71 18.655.902,42
2. Personalaufwand 16.349.489,74 15.010.910,08
a) Löhne und Gehälter 12.923.910,60 11.802.711,44
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.425.579,14 3.208.198,64
davon für Altersversorgung 802.499,59 753.083,34
3. Abschreibungen 1.230.342,96 1.177.825,26
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.230.342,96 1.177.825,26
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.343.370,06 2.483.721,86
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 146.868,90 66.255,32
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -511,00 3.029,00
7. Ergebnis nach Steuern -64.050,15 46.671,54
8. sonstige Steuern 1.152,00 1.152,00
9. Jahresfehlbetrag 65.202,15 -45.519,54

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024

Musiktheater im Revier GmbH

Sitz: Gelsenkirchen Amtsgericht: Gelsenkirchen HRB 2843

A. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der Jahresabschluss ist gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265 I 1, 266 ff. HGB).

B. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Für Neuzugänge im Kostümfundus werden Jahressammelposten gebildet; pro Jahr wird 1/3 des Restwertes abgeschrieben. In diesem Jahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Funduswert in Höhe von 208.173,28 € vorgenommen, die eine systembedingte Fehlentwicklung korrigieren soll.

Die Notenmaterialien, Bühnenbildteile/Requisiten sowie der Perückenbestand sind mit einem Erinnerungswert von je 1 € bilanziert worden.

In die Herstellungskosten wurden Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie der durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs wurde die Abschreibung pro rata temporis ermittelt. Die Abschreibungsbeträge orientieren sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die an die steuerlichen Abschreibungstabellen angelehnt sind.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert zwischen 250,01 € und 1.000 € wird ein Sammelposten gebildet, der gewinnmindernd über fünf Jahre aufgelöst wird. Geringwertige Anlagegüter mit einem Nettowert bis zu 250 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

II. Angaben zu Posten der Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (Seite 4). Im Geschäftsjahr wurden Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 126.380,77 € verrechnet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.144.422,89 € (Vorjahr: 3.433 T€) betreffen ausschließlich die Gesellschafterin Stadt Gelsenkirchen. Hiervon entfallen 2.460.674,30 € auf das Guthaben beim Cash-Pool-Management sowie 766.510,09 € auf die Erstattung des anteiligen tarifbedingten Fehlbetrages 2023/24. Zudem erfolgte eine Saldierung von Verbindlichkeiten in Höhe von 25.824,10 €.

Der Zuschussbescheid des Landes NRW über den Betriebskostenzuschuss des Jahrs 2024 liegt noch nicht vor. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vom 11.10.2024, die die Umsetzung der Betriebskostenzuschüsse für die kommunalen Theater und Orchester im Jahr 2024 festlegt, beträgt der um den NPW-Anteil bereinigte Zuschuss für die MiR GmbH im Jahr 2024 1.844.819,89 €. Hieraus resultiert zum 31. Juli 2024 eine Forderung in Höhe von 1.076.144,94 €.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Eingestellt in Rechnungsabgrenzungsposten wurden:

Grundbesitzabgaben 18.700
Deutscher Bühnenverein 4.300
Unfallversicherung 35.300
Produktionskosten (nächste Spielzeit) 94.710
Pacht für 2023 und 2024 (Stadt Gelsenkirchen) 32.249
185.259
(Vorjahr: 144 T€)

Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2024

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.08.2023
Zugang
Umbuchung
Abgang
31.07.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Softwarelizenzen 124.923,24 9.912,70 0,00 0,00 134.835,94
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.200.942,27 251.611,23 0,00 0,00 2.452.553,50
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.356.356,50 1.196.600,78 33.791,25 563.946,52 6.022.802,01
3. Anlagen im Bau 33.791,25 0,00 -33.791,25 0,00 0,00
7.591.090,02 1.448.212,01 0,00 563.946,52 8.475.355,51
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 2.500,00 0,00 0,00 0,00 2.500,00
7.718.513,26 1.458.124,71 0,00 563.946,52 8.612.691,45
Kumulierte Abschreibungen Nettowerte
01.08.2023
Zugang
Abgang
31.07.2024
31.07.2024
31.07.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Softwarelizenzen 122.312,24 1.581,70 0,00 123.893,94 10.942,00 2.611,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.556.365,27 151.736,23 0,00 1.708.101,50 744.452,00 644.577,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.703.328,50 1.077.025,03 563.946,52 4.216.407,01 1.806.395,00 1.653.028,00
3. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 33.791,25
5.259.693,77 1.228.761,26 563.946,52 5.924.508,51 2.550.847,00 2.331.396,25
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 2.500,00 2.500,00
5.382.006,01 1.230.342,96 563.946,52 6.048.402,45 2.564.289,00 2.336.507,25

Passiva

Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für:

Urlaubsrückstellung 388.300
Überstunden, Nachzahlungen und Sonderhonorare 217.100
Jubiläumsgelder 20.300
Freistellungsphase 140.200
Jahresabschlusskosten (intern und extern) 30.400
Gästekosten 102.900
Rückforderungsrisiken für erhaltene Billigkeitsleistungen Bund 450.000
ausstehende Rechnungen 186.843
Rückerstattung Eintrittskarten 184.000
Abrechnungen Musikerleistungen NPW 39.000
Abrechnungsrisiko Weihnachtskonzert 2023 / NPW 30.000
sonstige unter T€ 30 83.410
1.872.453
(Vorjahr: 1.796 T€)

Das den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2023/24 gewährte Gesamthonorar beträgt ca. 13.350 € (netto ohne Umsatzsteuer). Davon entfallen 9.000 € auf Abschlussprüfungsleistungen, 2.220 € auf Erstellung von Steuererklärungen, 1.670 € auf Steuerberatungsleistungen und 460 € auf sonstige Leistungen.

Gemäß Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB wurde auf die Bildung einer Rückstellung für die vom Betrieb zu tragenden mittelbaren Versorgungsverpflichtungen für die aktiv beschäftigten Arbeitnehmer, die nach dem TVöD abgerechnet werden, verzichtet, für deren Abwicklung die MiR GmbH sich der externen Versorgungskasse „Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe“ bedient. Der allgemeine Umlagesatz betrug in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 4,5 %. Der zusätzliche Beitrag zur Einstellung in die Sanierungsrücklage der ZKW beträgt 3,25 %, der Gesamtumlagesatz für das Geschäftsjahr beträgt somit 7,75 %. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beträgt im Geschäftsjahr 6.331.035,74 €; der Beitrag 490.655,27 €.

Für die künstlerisch tätigen Arbeitnehmer, die bei der „Bayerischen Versorgungskammer“ in München versichert sind, betrug der Umlagesatz im Jahre 2023 ebenso wie im Jahr 2024 4,5 % (AN) und 4,5 % (AG) somit gesamt 9 %. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beträgt im Geschäftsjahr 6.418.779,11 €; der Beitrag 577.690,12 €.

Verbindlichkeiten

Folgende Aufgliederung der Verbindlichkeiten zeigt deren Laufzeit bis zu einem Jahr, über einem Jahr und deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (Art und Form).

Verbindlichkeitenspiegel

Laufzeit < 1 Jahr
Laufzeit > 1 Jahr
Besicherung
Verbindlichkeiten aus L+L 314.885 0 Eigentumsvorbehalte
Sonstige Verbindlichkeiten 299.013 0 keine
613.898 0
(Vorjahr 652 T€)

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Es wurden folgende passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet:

Einnahmen für zukünftige Vorstellungen 422.519
Zuschuss Stauder, Bezugsverpflichtung bis Juni 2026 2.281
Spenden Bestuhlung Foyer 2.300
Zuschussanteil der Brost-Stiftung für zukünftige Kosten des Projektes Move! 8.900
436.000
(Vorjahr 319 T€)

III. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Umsatzerlöse in Höhe von 2.115.041,98 € (Vorjahr 1.885 T€) beziehen sich im Wesentlichen auf Eintrittsgelder und Nebenerlöse (auch aus Kooperationen).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u.a.:

Betriebskostenzuschuss der Stadt Gelsenkirchen € 17.154.720,97
(Vorjahr T€ 15.679)
Betriebskostenzuschuss des Landes NRW € 1.715.869,67
(Vorjahr T€ 1.513)
Personalkosten:
a) (eigener) Personalaufwand € 16.349.489,74
(Vorjahr T€ 15.011)
b) Gästekosten (im Materialaufwand enthalten) € 2.138.856,78
(Vorjahr T€ 2.180)
Sachkosten € 3.431.476,07
(Vorjahr T€ 3.406)
Abschreibungen € 1.230.342,96
(Vorjahr T€ 1.178)
Zinsen (saldiert / Ertrag) € 146.868,90
(Vorjahr T€ 66)

Ergebnis:

Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresfehlbetrag in Höhe von 65.202,15 € auf neue Rechnung vorgetragen werden.

C. Sonstige Pflichtangaben I. Geschäftsführung

Werner, Tobias, Musik- und WirtschaftswissenschaftlerDie Gesamtbezüge des Geschäftsführers betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 138.791,19 €. Der genannte Betrag ist das Festgehalt. Variable Gehaltsbestandteile sind nicht vereinbart worden. Weitere Vergünstigungen sind nicht zugewendet worden. Eine Pensionszusage besteht ebenfalls nicht. Allerdings hat der Geschäftsführer Anspruch auf Dienstkarten zu den Vorstellungen.

II. Aufsichtsrat

Name, Vorname Beruf Aufsichtsratsvergütung
Cichos, Susanne Diplomkauffrau 50,50 €
Eberle, Alexander Chordirektor 60,00 €
Gorczyk, Adrianna Geschäftsführerin 50,50 €
Hermandung, Klaus (Vorsitzender) Richter i.R. 50,50 €
Heselhaus, Anne Juristin 25,50 €
Hütten, Kathrin Veranstaltungskauffrau 121,20 €
Rudowitz, Martina (stellv. Vorsitzende) Selbständige Tagesmutter i.R. 25,00 €
Ünalgan, Taner Berater für Digitalisierung 25,50 €
Wanders, Jeannette Kaufmännische Angestellte 121,20 €
Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr (einschl. Vergütung an Stellvertreter*innen) 529,90 €
Vorjahr: 973,40 €

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben Anspruch auf Freikarten zu den Vorstellungen.

III. Angaben über die Anzahl der durchschnittlich vorhandenen Stellen

In der MiR GmbH wurden durchschnittlich 290 Mitarbeitende (einschließlich des Geschäftsführers) beschäftigt.

Davon: Vorjahr:
121 Beschäftigte Tarifbereich NV Bühne 122
164 Beschäftigte Tarifbereich TVöD 171
0 Beamter 1
5 Auszubildende 5
290 299

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB lagen nicht vor.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB

Geleaste EDV-Anlage (GELSEN-NET)

851 T€
Geleaste Drucker (abc finance) 15 T€

Pachtvertrag (Stadt Gelsenkirchen)

160 T€ (jährliche Mindestpacht)

Systemüberlassungsvertrag (CTS)

131 T€

Miete Software (Just Software AG)

36 T€

Miete Rundhöfchen 6 (Sparkasse GE)

70 T€

V. Name und Sitz des Mutterunternehmens nach § 285 Nr. 14 HGB

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Stadt Gelsenkirchen einbezogen.

VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wurde die Entscheidung bekannt gegeben, dass der Generalintendant Michael Schulz zum Beginn der Spielzeit 2025/26 an das Saarländische Staatstheater in Saarbrücken wechselt. Er wird seine Tätigkeit im Musiktheater im Revier zum Ende der Spielzeit 2024/25 beenden. Eine Nachfolge ist noch nicht gefunden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung sind mögliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft, insbesondere durch Abfindungszahlungen und Personalfluktuation, derzeit nicht absehbar. Zudem stellt der Wechsel eine Herausforderung dar, die hohe künstlerische Qualität und den hervorragenden Ruf der Gesellschaft weiterhin zu sichern und zu beweisen.

 

Gelsenkirchen, 13.11.2024

Musiktheater im Revier GmbH, Gelsenkirchen

Tobias Werner, Geschäftsführer

Astrid Dreyer, Prokuristin Finanzen

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Musiktheater im Revier GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Musiktheater im Revier GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Musiktheater im Revier GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gelsenkirchen, 15. November 2024

HR Herz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Betriebswirt Markus Herz, Wirtschaftsprüfer

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