Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Marienkrankenhaus Cochem GmbH
Avallonstraße 32, 56812 Cochem, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Wagner seit 18.1.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Marien GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marienkrankenhaus Cochem GmbHCochemJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Marienkrankenhaus Cochem GmbH hat ihren Sitz in Cochem und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz unter der Nummer HRB 2073. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die GmbH nimmt das Wahlrecht des § 1 Abs. 3 KHBV in Anspruch und wendet die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des HGB nicht an, sondern die Gliederung der KHBV. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Für geringwertige Anlagegüter wird das Wahlrecht für Sofortabschreibungen bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 EUR netto in Anspruch genommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die erbrachten Fallpauschalenleistungen bei Patienten, die sich am Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung befinden, sind als unfertige Leistungen innerhalb des Vorratsvermögens zu aktivieren. Unfertige Leistungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 HGB zu Herstellungskosten zu bewerten. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Erlösaufteilungsmethode angewandt. Dabei wurden die Grundsätze zur verlustfreien Bewertung (§ 253 Abs. 3 HGB) berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem geförderten bzw. bezuschussten Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G). In Übereinstimmung mit den Regeln des IAS 19 wird als Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit Method" angewandt. Hiernach werden die in den einzelnen Jahren verdienten Teile der Versorgung als Bausteine angesehen, die insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,82%, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Berechnung liegt ein Rententrend von 2,0 % zugrunde. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bei der Ermittlung mit dem Marktzins von 7 und 10 Jahren beträgt 13.520,00 EUR. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtung wurde in Ausübung des Wahlrechtes nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke, die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden soll, betrug am 31. Dezember 2022 2.281 TEUR und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Angleichungsbeiträge. Der Angleichungsbeitrag für das Berichtsjahr beträgt 132.747,54 EUR. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang abschließend beigefügt ist. Die Aufgliederung der Forderungen nach Restlaufzeiten geht aus nachfolgender Übersicht hervor: Forderungsspiegel
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 13.520,00 EUR. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 452 TEUR (Vorjahr 436 TEUR). Die Gesellschaft ist an der nachfolgend aufgeführten Gesellschaft beteiligt:
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen mit 92,7 % Erlöse aus Krankenhausleistungen, mit 0,5 % Erlöse aus Wahlleistungen, mit 2,3 % Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses, mit 1,9 % Nutzungsentgelte der Ärzte und die sonstigen Umsatzerlöse nach § 277 HGB mit 2,6 %. Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Im Geschäftsjahr fielen periodenfremde Erträge in Höhe von 189 TEUR an. Hier enthalten sind im Wesentlichen Erträge für Energiehilfen in Höhe von 80 EUR sowie Erträge durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 169 TEUR. Hier enthalten sind im Wesentlichen Ausgleichszuweisungen zum PfIBG aus dem Jahr 2022 in Höhe von 95 TEUR sowie Wertberichtigungen für MD-Risiken aus Vorjahren in Höhe von 37 TEUR. Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung sind hinsichtlich der Sicherstellungszuschläge nach § 5 Abs. 2 KHEntgG in Höhe von 1.495 TEUR sowie nach § 5 Abs. 2a KHEntgG in Höhe von 400 TEUR enthalten. 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung verzichtet. 5.2. Aufsichtsrat Die Tochtergesellschaften des St. Marien e. V., Berlin, sind entsprechend ihren Gesellschaftsverträgen dem Aufsichtsrat des St. Marien e. V., Berlin, berichtspflichtig. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
5.3. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiarhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da bereits Vermögen in erheblichem Umfang aufgebaut wurde, die KZVK eine stabile Anzahl von Beteiligten aufweist, welche regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und es darüber hinaus eine Solvenzgarantie der deutschen Bistümer für die KZVK gibt. 5.4. Mitarbeiter der Gesellschaft Die durchschnittliche Zahl der während des Berichtsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) stellt sich wie folgt dar:
5.5. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 106.707,62 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 5.6. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem, wird in den Konzernabschluss der St. Marien GmbH, Cochem, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Cochem, 25. April 2024 gez. Thomas Wagner, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Jahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Einrichtungen zur aktiven bzw. ideellen Förderung des Gesundheitswesens, der Familienhilfe und -pflege sowie der Erziehung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Die Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem, betreibt das Marienkrankenhaus Cochem und ist mit Wirkung vom 1. Januar 2019 gem. Feststellungsbescheid vom 9. Juli 2019 in den Krankenhausplan für Rheinland-Pfalz 2019-2025 aufgenommen. Das Marienkrankenhaus Cochem ist ein Akutkrankenhaus mit 143 Betten und den Fachabteilungen Innere Medizin I und II, Chirurgie I und II, Anästhesiologie sowie den Belegabteilungen Urologie und Gynäkologie. Moderne Funktionsabteilungen (digitales Röntgen, Kernspintomographie, Computertomographie u. a.) und ein Ärztehaus (zwei urologische Praxen, zwei allgemeinmedizinische Praxen, eine Praxis für Gefäßchirurgie sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum (als Alleingesellschafterin der VitaMed GmbH) mit den Fachgebieten Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Orthopädie ergänzen das medizinische Spektrum. 2.Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliches Umfeld Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf des Jahres 2024 verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Schwächephase robust; die Erwerbstätigkeit nahm im Jahresverlauf weiter zu (+ 0,7 %) und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von knapp 46 Millionen erwerbstätigen Personen. Ebenfalls positiv ist die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu werten, die im Jahr 2023 um + 5,9 % spürbar zunahmen. Sowohl die Arbeitnehmerentgelte (+ 6,7 %) als auch die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (+ 6,5 %) lagen dabei deutlich im Plus. Gestützt wurde die Einkommensentwicklung neben spürbaren Lohnsteigerungen auch von staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes wie den Energiepreisbremsen, der Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien und Erhöhungen der Sozialleistungen. Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug der Anstieg der Verbraucherpreise voraussichtlich 5,9 %. Der deutsche Gesundheitsmarkt Nach einer Befragung des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland erwarten fast 80 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis. Nur noch sieben Prozent der Kliniken werden einen Jahresüberschuss erzielen. Für das Jahr 2024 gehen 71 Prozent der Krankenhäuser von einer weiteren Verschlechterung und nur vier Prozent von einer Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. Maßgebliche Gründe für die äußerst schwierige wirtschaftliche Lage sind die deutlich gestiegenen Sach- und Personalkosten im Krankenhaus. Nahezu flächendeckend haben sie die Liquidität der Krankenhäuser stark beeinträchtigt. Der Anteil der Krankenhäuser mit einem negativen Jahresergebnis hat sehr stark zugenommen. Waren es im Jahr 2022 noch die Hälfte alle Krankenhäuser in Deutschland, die ein negatives Ergebnis erzielt haben, wird dieser Anteil 2023 auf über drei Viertel steigen. Gleichzeitig verzeichnen wir aktuell deutlich mehr Insolvenzen als üblich, und das Jahr 2024 droht ein Rekord-Insolvenzjahr zu werden. Fast kein Krankenhaus kann seine Ausgaben mehr aus den laufenden Einnahmen decken. Laut DKI-Umfrage schreiten Digitalisierung und Ambulantisierung im Krankenhaus weiter voran. Aktuell nutzen oder implementieren die Kliniken durchschnittlich fünf digitale Dienste, etwa die elektronische Leistungsdokumentation, ein digitales Medikationsmanagement oder Patientenportale, zum Beispiel für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement. In den kommenden Jahren muss damit gerechnet werden, dass die Personalengpässe in der Pflege weiter anwachsen. Rund 90 Prozent der Krankenhäuser gehen in ihrer Prognose davon aus, dass sie aufgrund sinkender Bewerberzahlen für Ausbildungsplätze ihren Pflegepersonalbedarf nicht mehr decken können. Der fortdauernde Krieg in der Ukraine verursachte Störungen der Lieferketten und führte damit einhergehend zu einer allgemeinen Steigerung des Preisniveaus. Die Dissonanz zwischen den gesetzlichen Erstattungsmechanismen einerseits und der inflationären Preisentwicklung andererseits hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Gesundheitswirtschaft. Nach den Belastungen der Pandemie trifft die Krankenhäuser nun die Inflation und insbesondere die gestiegenen Energiepreise. Kurzfristig benötigen die Kliniken in Deutschland einen Inflationsausgleich, um nicht in eine fatale ökonomische Abwärtsspirale zu geraten. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Krankenhausreform ist das prägende Thema unserer Branche. Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf die Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Das Eckpunktepapier sieht vor, das System der rein mengenabhängigen Vergütung über Fallpauschalen umzugestalten und für Leistungen somatischer Krankenhäuser eine weitgehend von der Leistungserbringung unabhängige Komponente der Vorhaltevergütung einzuführen. Die bestehenden Fallpauschalen sollen in diesem Kontext abgesenkt werden. Die Höhe der Vorhaltefinanzierung ist an Leistungsgruppen gekoppelt, welche den einzelnen Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden und welche die Einhaltung einheitlich festgelegter Qualitätskriterien voraussetzen. Die konkreten Auswirkungen der Reform auf unser Krankenhaus lässt sich frühestens abschätzen, wenn weitere Details vor allem zu den geplanten Zuordnungen der Leistungsgruppen und zur Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung bekannt sind. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Das Gesetz ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf, dass vom Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz ohne Änderungen zu bestätigen. Das Marienkrankenhaus befindet sich in Cochem, der Kreisstadt, und liegt im nordöstlichen Teil des Landkreises Cochem-Zell. Ein weiteres Krankenhaus im Landkreis ist in der Stadt Zell. Der Landkreis hat ca. 62.000 Einwohner. Aufgrund der geographischen Lage der Krankenhäuser ist das Einzugsgebiet der Patienten für jedes Krankenhaus abgegrenzt. Überschneidungen sind nur im begrenzten Umfang vorhanden. Weitere Krankenhäuser befinden sich in den benachbarten Landkreisen. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung sind in den Städten Koblenz und Trier. b) Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Auch das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin durch die Auswirkungen der vielfachen weltweiten Krisen in Form von Inflation und Preissteigerungen sowie dem zunehmenden Fachkräftemangel geprägt. Das Jahresergebnis der Gesellschaft erhöhte sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 47 TEUR auf einen Fehlbetrag in Höhe von 107 TEUR (Vorjahr: 153 TEUR). Die Umsatzerlöse (einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge) sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 182 TEUR bzw. 0,8 % auf 22.219 TEUR (Vorjahr: 22.037 TEUR) angestiegen. In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2023 sind Sicherstellungszuschläge in Höhe von 1.895 TEUR (Vorjahr: 1.350 TEUR) sowie Ausgleichszahlungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 274 TEUR (Vorjahr: 895 TEUR) enthalten. Nach Bereinigung dieser Effekte ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Umsatzerhöhung in Höhe von rd. 258 TEUR bzw. 1,3 %. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 751 TEUR bzw. 177,1 % auf 1.175 TEUR resultiert im Wesentlichen aus Erstattungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Kompensation für erhöhte Energieaufwendungen aus Mitteln des Gesundheitsfonds in Höhe von 604 TEUR (Vorjahr 71 TEUR) sowie gestiegene Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen (+ 252 TEUR). Die Fallzahl (Patientenzahl) sank in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 36 Patienten bzw. 1,0 % von 3.716 auf 3.680. Die Summe der effektiven Bewertungsrelation im Jahr 2023 mit 2.812,397 ist im Vergleich zum Vorjahr mit 2.907,818 ebenfalls gesunken. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen reduzierten sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 204 TEUR bzw. 1,0 % auf 19.462 TEUR. Der gestiegene Sicherstellungszuschlag und die Erhöhung des Landesbasisfallwertes um 4,4 % gegenüber 2022 auf 4.099,57 EUR reichten nicht aus, um die geringeren COVID-Ausgleichszahlungen und die gesunkene Patientenzahl (Fallzahl) zu kompensieren. Die Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses haben sich auf Grund gesetzgeberisch gesteuerter Verschiebungen stationärer Fälle hin zu ambulanten Behandlungen um 52 TEUR bzw. 12,0 % auf 490 TEUR erhöht. Die Fallzahl ambulanter Operationen stieg im Berichtsjahr um 73 auf 558 bzw. 15,1 % (Vorjahr 485). Die Bestandsveränderung in fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen (Bestandserhöhung von 55 TEUR) betrifft die Abgrenzung der Überlieger-Patienten im Bereich des Krankenhausentgeltgesetzes. Die absoluten Materialaufwendungen reduzierten sich um 450 TEUR bzw. 7,9 % von 5.722 TEUR auf 5.272 TEUR. Wesentlich beeinflusst war der Materialaufwand insbesondere durch die starke Reduzierung der Kosten für Strom (-227 TEUR bzw. 42,3 %) und Brennstoffe (-128 TEUR bzw. 39,7 %). Zudem reduzierten sich die Einzelkosten für medizinische Schutzausrüstungen (Kittel, Handschuhe, FFP2-Masken) sowie die Kosten für Narkose-, OP- und Laborbedarf. Die Materialaufwandsquote hat sich von 26,3 % auf 24,0 % reduziert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 392 TEUR bzw. 15,2 % auf 2.975 TEUR (Vorjahr: 2.583 TEUR). Diese betrafen im Wesentlichen Anpassungen von Pauschalwertberichtigung und Wertberichtigungen (+270 TEUR). Weiterhin ist der Anstieg auf den erforderlichen Instandhaltungsaufwand (insbesondere technische Anlagen und Medizintechnik) um 123 TEUR bzw. 25,8 % auf 599 TEUR zurückzuführen. Die sonstige Aufwandsquote ist von 11,8 % auf 13,5 % angestiegen. Das Marienkrankenhaus Cochem beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 151,0 Vollkräfte (Vorjahreszeitraum: 153,0 Vollkräfte). Im Jahresdurchschnitt haben wir bei den Vollkräften einen Rückgang von 2,0 VK bzw. 1,3 % zu verzeichnen. Mit einem Anteil von 63,4 % an den Aufwendungen im operativen Bereich stellt der Personalaufwand den größten Posten innerhalb der Aufwendungen dar. Die Personalkosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 13.853 TEUR. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 176 TEUR bzw. 1,3 %. Der Personalaufwand je Vollkraft stieg in 2023 um 2.295 EUR bzw. 2,6 % auf 91.693 EUR. Ursächlich hierfür war die Tariferhöhung nach AVR-Caritas in Höhe von 4,8 % ab dem 01.08.2023 für Mitarbeitende des Ärztlichen Dienstes. Des Weiteren wurde im Juni 2023 eine anteilige Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 EUR ausgezahlt. Es sind Abschreibungen in Höhe von 950 TEUR (Vorjahr 917 TEUR) vorgenommen worden. Die Abschreibungen wurden in Höhe von 752 TEUR (Vorjahr 742 TEUR) durch die Auflösung von Sonderposten neutralisiert. Die Abschreibungsquote ist von 6,5 % auf 7,0 % gestiegen. Es wurden Pauschalfördermittel in Höhe von 252 TEUR verausgabt. Hiervon entfielen rd. 39 TEUR auf die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges, rd. 35 TEUR auf den Bezug eines Laparoskopie-Turms, rd. 33 TEUR auf den Kauf von Steckbeckenspülgeräten und rd. 23 TEUR auf den Erwerb von Patientenmonitoren. Der Restbetrag wurde hauptsächlich für kleinere Ausstattungsgegenstände des medizinischen Bedarfs verwendet. Im Berichtsjahr wurde ein EBITDA als Ergebnis vor Ertragsteuern, ergebniswirksamen Abschreibungen sowie ergebniswirksamen Zinsaufwendungen und -erträgen von 110 TEUR (im Vorjahr 49 TEUR) erzielt. Die EBITDA-Marge betrug 0,5 % (Vorjahr 0,2 %). Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 um 777 TEUR bzw. 3,5 % auf 22.677 TEUR (Vorjahr 21.900 TEUR) angestiegen. Die Verminderung des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 um 107 TEUR resultiert aus dem negativen Jahresergebnis 2023. Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht erhöhten sich von 2.015 TEUR um 2.526 TEUR auf 4.541 TEUR. Für diese Entwicklung waren die Forderungen aus bereits vereinbarten Sicherstellungszuschlägen maßgeblich verantwortlich. Die Liquidität des Krankenhauses ist als knapp zu bezeichnen, jedoch war die Zahlungsfähigkeit auf Grund enger Liquiditätssteuerung jederzeit gegeben. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Mit den aktuell vom Bundesministerium für Gesundheit vorgestellten Plänen für eine Krankenhausreform könnten weitreichende Veränderungen in der Krankenhauslandschaft anstehen. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem vor, das bestehende System der rein mengenabhängigen Vergütung über Fallpauschalen umzugestalten und für Leistungen somatischer Krankenhäuser zusätzlich eine weitgehend von der Menge unabhängige Komponente der Vorhaltevergütung einzuführen. Die Höhe der Vorhaltevergütung soll an Leistungsgruppen gekoppelt werden, die den einzelnen Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden und welche die Einhaltung einheitlich festgelegter Qualitätskriterien voraussetzen. Der derzeitige Reformvorschlag der Bundesregierung lässt jedoch bisher zentrale Fragen zur Umsetzung und Finanzierung offen. Insbesondere ist durch die Einführung einer dritten Vergütungskomponente der Vorhaltefinanzierung neben der bisherigen Vergütung über Fallpauschalen und einem gesonderten Budget für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten eine weitere Zunahme des bürokratischen Aufwands für die Krankenhäuser zu erwarten. Gemäß Krankenhaus Rating Report wird das Erwerbspersonenpotenzial in den kommenden Jahren stark sinken, da geburtenstarke Jahrgänge schrittweise den Arbeitsmarkt verlassen und geburtenschwache Jahrgänge in den Arbeitsmarkt eintreten. Dies wird zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels im ärztlichen und pflegerischen Bereich führen. Technische Innovationen - Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Telemedizin, künstliche Intelligenz, Roboterassistenz- werden zunehmend an Bedeutung gewinnen, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten. Damit die Krankenhäuser wirtschaftlich und leistungsfähig bleiben können, müssen sie ihre strategischen Ziele auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen - wie den sozialen und demografischen Wandel, den medizinischen und technischen Fortschritt oder auch die Digitalisierung - ausrichten. Letztere eröffnet der Medizin die Chance, Patienten künftig individuell und noch präziser diagnostizieren und behandeln zu können. Der Landesbasisfallwert 2024 ist im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,27 % auf 4.315,62 EUR gestiegen. Die Erhöhung des Basisfallwertes stellt sich für die Gesellschaft zunächst positiv dar. Dennoch werden die tatsächlichen Kostensteigerungen nicht zu kompensieren sein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist auch in naher Zukunft keine wesentliche Steigerung des Landesbasisfallwertes zu erwarten. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit Personalkosten in Höhe von rd. 15,2 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Anstieg von rd. 1,3 Mio. EUR bzw. 9,7 %. Neben erwarteten Anpassungen im Rahmen der AVR-Tarife wurde die bereits beschlossene Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeitenden des Marienkrankenhauses Cochem im Jahr 2024 berücksichtigt. Im Rahmen der Tariferhöhung nach AVR-Caritas 2024 erhalten Mitarbeitende des ärztlichen Dienstes eine Erhöhung ab 1.4.2024 um 4 %, Mitarbeitende in der Pflege ab 1.3.2024 eine Erhöhung um 10 bis 14 % (je nach EG und Stufe) sowie Verwaltungs- und sonstiges Personal eine Erhöhung ab 1.3.2024 um 9 bis 17 % (je nach EG und Stufe). Unter Einbezug eines Sicherstellungszuschlags in Höhe von 400 TEUR wird auch für das Jahr 2024 mit einem erheblichen Verlust gerechnet. Wir rechnen mit einem Wert 2 und 3 Mio. EUR. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von Erlösen aus Krankenhausleistungen in Höhe von rd. 18,5 Mio. EUR aus. Im Vergleich zum Vorjahr prognostizieren wir somit einen Rückgang von rd. 950 TEUR bzw. 4,9 %. Das Marienkrankenhaus Cochem hat bereits in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Lage des Hauses zu stabilisieren. Nichtsdestotrotz vermochten diese Maßnahmen die Tarifentwicklungen, (Personal-) Kostensteigerungen aufgrund von Personalmangel (Arbeitnehmerüberlassung), Mindestmengenregelungen, Personaluntergrenzen u.v.m. nicht annähernd zu kompensieren. Insgesamt muss eine Ergebnisverschlechterung dringend vermieden werden, um die Zahlungsfähigkeit des Krankenhauses durchgängig gewährleisten zu können. Das kann nur durch die Unterstützung der Kostenträger und der Politik erfolgen. Ländliche Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen können ihren Versorgungsauftrag nur dann erfüllen, wenn er als eine gemeinschaftliche Verpflichtung von Krankenhausträger und Kostenträger verstanden wird. Für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind Sicherstellungszuschläge für die Folgejahre unabdingbar. Wir weisen darauf hin, dass unser Ausblick unter erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den vielfachen weltweiten Krisen in Form von Inflation und Preissteigerungen und unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im Jahr 2024 steht. Chancen- und Risikobericht Unser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Als Dienstleister im Gesundheitssektor setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Als Gesundheitsdienstleister sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeitenden stets als größtes Risiko. Maßnahmen, die selbst kleinste Fehler im medizinischen und pflegerischen Bereich vermeiden, genießen bei uns höchste Priorität. Weitere Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der weiter zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche, die steigenden Ansprüche an die stationäre Versorgungsqualität und die Ansprüche der Patienten bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. Von den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt beeinflusst werden. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiekrise, Inflation, unterbrochene Lieferketten, globale Erderwärmung als Folge des Klimawandels und weitere geopolitische und makroökonomische Herausforderungen betreffen aber auch immer die Gesundheit der Menschen und ihre Versorgung. Die stationäre Behandlung von COVID-19-Patienten ist zwischenzeitlich in den Regelbetrieb übergegangen. Wirtschaftliche Risiken im makroökonomischen Umfeld sehen wir in der allgemeinen Entwicklung des Preisniveaus und daraus resultierend in gestiegenen Materialkosten, Energiekosten und Tarifanpassungen. Ein weiteres branchenspezifisches Risiko stellt die Unterfinanzierung des deutschen Gesundheitswesens mit Fördermitteln dar. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es sieht im Wesentlichen die Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Modernisierung von Kliniken sowie die Förderung von Notfallkapazitäten und digitalen Strukturen vor. Die darin vorgesehenen Investitionen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um den Investitionsstau im deutschen Gesundheitswesen zu beseitigen. Leistungsschwankungen, eine zunehmende Ambulantisierung, regulatorische Vorgaben sowie mögliche qualitätsbezogene Abschläge können zu Umsatzeinbußen und zusammen mit Steigerungen der Personal-, Material- und Energiekosten zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Die Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit bildet die größte Herausforderung für die Krankenhäuser. Sollten diese Herausforderungen nicht gelöst werden, drohen noch mehr Krankenhäuser in Deutschland zu Sanierungsfällen zu werden. Eine Schließung des Marienkrankenhauses Cochem würde für die Menschen in der Region erhebliche Nachteile in ihrer medizinischen Grundversorgung mit sich bringen. Das Aufsuchen der umliegenden Krankenhäuser würde für die Menschen zu erheblich längeren Anfahrtszeiten führen, die bei einer medizinischen Notfallversorgung lebensentscheidend sein können. Gerade für ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen würde dies zu einem nicht hinnehmbaren Verlust existenzieller, lebenswichtiger medizinischer Angebote führen. Die demografische Entwicklung würde diese unzureichende Versorgungssituation in Zukunft noch verschärfen. Überdies ist das Marienkrankenhaus Cochem ein wichtiger Arbeitgeber für die Region und als Standortfaktor für die Ansiedlung von Familien und Gewerbe wesentlich. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bieten sich den Krankenhäusern in ländlichen Regionen weitere Chancen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch die Krankenhäuser. Schon heute existieren in vielen ländlichen Regionen Versorgungslücken in der haus- und fachärztlichen Versorgung, die durch die Krankenhäuser geschlossen werden, etwa im Rahmen von (Notfall-)Ambulanzen oder Ermächtigungen. Zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung auf dem Lande leisten die Krankenhäuser damit schon heute einen unverzichtbaren Beitrag. Eine noch stärkere Beteiligung an der ambulanten ärztlichen Versorgung bildet daher gleichermaßen eine zentrale Erwartung, wie auch wichtige politische Forderung der Krankenhäuser in ländlichen Regionen. Für diesen Zweck müssen allerdings die starren Grenzen zwischen den Versorgungssektoren aufgehoben bzw. die Durchlässigkeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung erhöht werden. Die Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung setzt einen hohen Digitalisierungsgrad voraus, darum werden wir zur weiteren Entlastung unseres Personals die Digitalisierung weiter vorantreiben, um Strukturen und klinische Abläufe zu standardisieren und damit letztendlich die Qualität der Gesundheitsversorgung im Sinne der behandelten Personen zu verbessern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einführung der Telematikinfrastruktur, einem der stärksten und zukunftsorientiertesten Trends im Gesundheitswesen mit der digitalen Vernetzung und Integration aller am Behandlungsprozess Beteiligten: niedergelassene Ärzte, Kliniken, Reha-Einrichtungen und andere Anschlussversorger. Eine weitere Chance für ländliche Krankenhäuser besteht in der besseren Vernetzung untereinander bzw. mit anderen Gesundheitseinrichtungen und Leistungserbringern in der Region. Dies kann in Form von Krankenhausfusionen und Krankenhauskooperationen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Eine gezielte Abstimmung des Leistungsspektrums eröffnet den einzelnen Kooperationspartnern die Möglichkeit zu einer stärkeren Spezialisierung. Auch durch den gemeinsamen Betrieb von Funktions- und Serviceeinheiten können Wirtschaftlichkeitspotenziale gehoben werden. Eine bessere Vernetzung kann des Weiteren durch eine integrierte Versorgung mit anderen Leistungserbringen und Leistungssektoren geschehen. Die Leistungsmengen und die Erträge der Gesellschaft werden kontinuierlich durch ein monatliches Erlös-Controlling mit den Plan- und Budgetdaten abgeglichen sowie durch regelmäßige SOLL/IST-Vergleiche überwacht. Hierdurch ist es der Geschäftsführung möglich, kurzfristig Chancen und Risiken zu erkennen und sowohl operative als auch strategische Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Die für die Betriebssteuerung bedeutsamen Informationen werden darüber hinaus fortlaufend mit den leitenden Ärzten und der Pflegedienstleitung diskutiert und bei der Behandlungs- und Belegungsplanung des Krankenhauses berücksichtigt. Krankenhäuser weisen im Durchschnitt Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus, das macht sie besonders abhängig von qualifiziertem Personal und tariflichen Entwicklungen. Der steigende Fachkräftebedarf und ein damit verbundener Mangel an qualifiziertem Personal sind für uns - wie für die gesamte Branche - zentrale Themen. Auch für uns ist es eine Herausforderung, hochqualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, um die vielseitigen und komplexen Anforderungen der Gesundheitswirtschaft zu erfüllen. Für uns ist es von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir qualifiziertes Personal von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. Für die Materialbeschaffung im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf und bei der Energieversorgung sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten, Qualitätsprobleme und überproportionalen Preissteigerungen entstehen. Bereits während der Pandemie habe Lieferengpässe und Produktausfälle zugenommen, die sich aufgrund der geopolitischen Lagen sogar noch weiter verschärft haben. Neben den typischen klinischen Risikobereichen im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken Risikopotenziale in der technischen Ausstattung gesehen. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen mit personenbezogenen Gesundheitsdaten im besonderen Maße rechenschaftspflichtig und müssen die Integrität und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung nachweisen können. Auf diesem Sicherheitsniveau sind wir in der IT-Sicherheit (Cyberrisiken) gut aufgestellt. Durch die starke gesetzliche Reglementierung ist die Gesellschaft sowohl in täglichen Falldokumentations- und Abrechnungsprozessen als auch in mittelfristigen Entwicklungen der Erlösbudgets Risiken ausgesetzt. Derzeit betrifft dies neben den gesetzlichen Zahlungszielen der Krankenkassen vor allem budgetrechtliche Detailfragen, wie z. B. die Beurteilung von Strukturvorgaben, die Höhe des Pflegebudgets, verspätet durchgeführte Budgetverhandlungen und mögliche Änderungen im Budgetrecht und den ergänzenden Abrechnungsbestimmungen, sowie konträre Auffassungen über Fallspezifikationen und -vergütungen. Die genannten Risiken können zu einer Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Das Gesundheitssystem in Deutschland wird, wie viele andere gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche, fortlaufend mit erheblichen strukturellen Veränderungen konfrontiert. Dieser Strukturwandel bietet ein enormes Risiko- und Chancenpotenzial für die Zukunft. Die strukturierte Steuerung dieser nachhaltigen Veränderungen ist dringend notwendig. Die geplante Krankenhausreform lässt nicht erkennen, wie der Bundesgesetzgeber dies ausreichend gewährleisten will. Es besteht in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung nach wie vor großer Reformbedarf. Die Risikolage der Gesellschaft kann für das Jahr 2024 als angespannt beurteilt werden. Es sind keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Vorfälle bekannt. Insbesondere die Liquiditätssteuerung der Gesellschaft für die kommenden 12 Monate stellt sich herausfordernd dar und bei Nichteintritt wesentlicher Planungsprämissen können hierdurch auch bestandsgefährdende Risiken nicht ausgeschlossen werden.
Cochem, 25. April 2024 gez. Thomas Wagner Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 3 des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Aufrechterhaltung der Liquidität vom Eintritt der Planungsprämissen, insbesondere von der Vereinbarung und Vereinnahmung von Sicherstellungszuschlägen in ausreichendem Umfang, abhängt. Wie in Abschnitt 3 dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Marienkrankenhaus Cochem GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 5. August 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Nilgün Cekme, Wirtschaftsprüfer Ulrich Karl, Wirtschaftsprüfer Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung am 20. September 2024 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem wird wie folgt festgestellt: Die Marienkrankenhaus Cochem GmbH, Cochem schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 106.707,62 EUR ab. Gewinnverwendung: Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 106.707,62 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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