smoo GmbH
Winterberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz zum 31. Dezember 2013
Aktiva
|
|
EUR |
31.12.2013 |
31.12.2012 |
| EUR |
TEUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
16.827,00 |
|
23 |
| II. Sachanlagen |
|
69.860,00 |
86.687,00 |
134 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I. Vorräte |
|
584.902,99 |
|
1.589 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
105.379,32 |
|
58 |
| III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
12.323,60 |
702.605,91 |
56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
0,00 |
1 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
|
1.927.601,04 |
1.010 |
| |
|
|
2.716.893,95 |
2.871 |
|
Passiva
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
31.12.2013 |
31.12.2012 |
| EUR |
TEUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
|
25.000,00 |
|
25 |
| II. Verlustvortrag |
-1.035.104,60 |
|
|
-422 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-917.496,44 |
|
|
-613 |
| |
-1.952.601,04 |
|
|
|
| davon nicht gedeckt |
1.927.601,04 |
-25.000,00 |
0,00 |
1.010 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
12.425,00 |
13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
2.704.468,95 |
2.858 |
| |
|
|
2.716.893,95 |
2.871 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2013
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Der Jahresabschluss der smoo
GmbH, Winterberg, für das Geschäftsjahr
2013 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
HGB unter Beachtung der Sondervorschriften des GmbHG
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
ist das Gesamtkostenverfahren gemäß §
275 Abs. 2 HGB beibehalten worden.
|
| 2. |
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die
Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2013 erfolgte
unter Inanspruchnahme des § 266 Abs. 1 Satz 3
HGB. Für die Aufstellung des Anhangs nimmt die
Gesellschaft, soweit jeweils anwendbar, die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB
sowie für die Offenlegung nach § 326 Abs. 1
HGB in Anspruch. Sie hat außerdem
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen
Lagebericht aufgestellt.
|
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
| 1. |
Die Bewertung wurde trotz der
bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen, da mit einem Gläubiger ein
Rangrücktritt i.S. § 39 Abs. 2 InsO
vereinbart wurde, der von seinem Umfang her eine
materielle Überschuldung i.S. § 19 Abs. 2
InsO ausschließt.
|
| 2. |
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände
werden bei einer Nutzungsdauer von 3 bis 4 Jahren
linear abgeschrieben. Die Abschreibungen für das
bewegliche Sachanlagevermögen erfolgen unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren nach der linearen
und degressiven Abschreibungsmethode. Zu- und
Abgänge werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter,
deren Netto-Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00
und EUR 1.000,00 betragen, werden in Anlehnung an die
steuerrechtlichen Vorschriften in einem Sammelposten
erfasst und auf fünf Jahre linear
abgeschrieben.
|
| 3. |
Die Bewertung der
Warenbestände erfolgt zu Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.
|
| 4. |
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel
sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Den in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken ist durch Bildung von
Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen
worden.
|
| 5. |
Die Rückstellungen erfassen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
|
| 6. |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
|
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche hierunter ausgewiesenen Forderungen sind
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
fällig.
2. Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und bestehen in
Höhe von TEUR 68 gegenüber dem Gesellschafter.
Allerdings wurde mit einem Gläubiger der Gesellschaft
ein qualifizierter Rangrücktritt i.S. § 39 Abs. 2
InsO vereinbart. Die Verbindlichkeiten aus dieser
Vereinbarung betragen zum 31. Dezember 2013 = TEUR
2.601.
D. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2013 in
Höhe von EUR -917.496,44 wird unter Einbeziehung des
Verlustvortrags von EUR -1.035.104,60 als Bilanzverlust
2013 in Höhe von EUR -1.952.601,04 auf neue Rechnung
vorgetragen.
E. Sonstige Angaben
Alleiniger Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2013
Herr Mark Ante, Winterberg-Züschen
Winterberg, den 30. November
2014
(Mark
Ante)
Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB (nicht
Bestandteil des Anhangs)
Der Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 29. Dezember 2014
festgestellt.
|