Leitungstiefbau Dithmarschen GmbH
Selbe AdresseRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Jürgen Meyer seit 20.8.2013 | Prokura |
Stefan Vergo seit 25.7.2006 | Geschäftsführer |
Hans-Helmut Carius seit 25.7.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Heide | 50.99% |
| 49.01% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% | |
| 49.02% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Stadtwerke Heide GmbH"HeideJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen des Unternehmens Mit Beschluss vom 18.02.98 der Stadtverordnetenversammlung wurde der Eigenbetrieb Stadtwerke Heide in eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH umgewandelt. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 30.06.98. Die Umwandlung wurde rückwirkend zum 01.01.98 vorgenommen. Die Gesellschaft ist durch die Ausgliederung des Eigenbetriebes Stadtwerke Heide aus dem Vermögen der Stadt Heide gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes entstanden. Dabei wurde das gesamte Aktiv- und Passivvermögen per 31.12.97 des Eigenbetriebes auf die neugegründete Stadtwerke Heide GmbH übertragen. Die GmbH beinhaltet die Betriebszweige der Strom-, Gas-, Wasser-, Wärmeversorgung sowie den Betrieb eines Schwimmzentrums. Als vertikal integriertes Unternehmen müssen die Stadtwerke Heide GmbH die notwendigen Entflechtungsmaßnahmen, um eine diskriminierungsfreie Abwicklung des Netzbetriebes zu gewährleisten, erfüllen. Auf der Grundlage diskriminierungsfreier Unternehmensstrukturen - unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie und möglicher Handlungsalternativen - und mit Hilfe von Regelwerken (Dienst- und Arbeitsanweisungen sowie weiteren Verfahrensbeschreibungen, etc.) sind die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche so festgelegt und die Informationsflüsse so gesteuert, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Diskriminierungsfreiheit gewährleistet werden. Das Unternehmen hat hierdurch zur Umsetzung des informatorischen Unbundlings die interne Organisationsstruktur angepasst und eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche festgelegt. Gemäß Organisationsstruktur wird die Abwicklung der Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Heide GmbH in den nachfolgenden Sparten ausgeführt:
Die Stadtwerke Heide GmbH ist entsprechend § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in den Bereichen der Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung tätig. Die Stadtwerke Heide GmbH stellt ihr Stromversorgungsnetz und ihr Gasversorgungsnetz diskriminierungsfrei für Durchleitungen auf Grundlage der Netzzugangsbedingungen zur Verfügung. Netzdaten Elektrizitätsverteilung scroll
Netzdaten Gasverteilung scroll
Im Bereich der Gasverteilung betreiben die Stadtwerke Heide GmbH ein umfangreiches und stark vermaschtes Mittel- und Niederdruck-Gasversorgungsnetz, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:
Auf Grund der Struktur unserer Einspeisepunkte des Verteilungsnetzes kann über den jeweiligen Einspeisepunkt nur ein örtlich begrenztes Versorgungsgebiet erreicht werden. Im gesamten Netz der Stadtwerke Heide GmbH kommt nur odoriertes Erdgas (Odor-S-Free (Schwefel frei)) zur Verteilung. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Energieproduktivität ist 2023 deutlich um knapp 9% angestiegen, gleiches gilt für die gesamtwirtschaftliche Stromproduktivität als Verhältnis von preisbereinigtem Bruttoinlandsprodukt und Bruttostromverbrauch mit einem Anstieg um gut 4% im Vergleich zum Vorjahr. Grund dafür ist der deutliche Rückgang des Energieverbrauchs, insbesondere in energieintensiven Branchen, während die Wirtschaftsleistung insgesamt weniger stark zurück ging. Bezüglich der Energie- bzw. Stromproduktivität überkompensiert der Verbrauchsrückgang den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. In Deutschland wurde 2023 mit 6,3 % deutlich weniger Erdgas verbraucht als noch ein Jahr zuvor. Der Erdgasverbrauch nahm um 54 Mrd. kWh auf 808 Mrd. kWh ab und war damit so niedrig wie zuletzt in der 1. Hälfte der 90er Jahre. Die Entwicklungen in der Gaswirtschaft waren auch 2023 gekennzeichnet durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine, ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, Einsparmaßnahmen sowie der gedämpften Konjunktur. Diese Entwicklung ließ sich über alle Monate des Jahres 2023 hinweg beobachten. 2023 war die Stromwirtschaft geprägt durch eine sich insgesamt abschwächende Konjunktur und eine milde Witterung, vor allem aber durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine. Der Stromverbrauch (Bruttoinlandsstromverbrauch) nahm um 4,4 % auf 517 Mrd. kWh ab. Ein noch stärkeres Minus verzeichnete die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung) mit 10,5 %. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien stieg deutlich um 23,9 Mrd. kWh auf 275,5 Mrd. kWh. Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund drei Mal höher als vor der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte ist nach seinem Höchststand im 4. Quartal 2022 im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus (EFH) bezahlten im Jahr 2023 durchschnittlich 13,99 ct/kWh, im 4. Quartal waren es sogar nur 11,53 ct/kWh, ein Rückgang um 42 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 (EFH bei 20.000 kWh Jahresverbrauch). Haushalte in Mehrfamilienhäusern (MFH) entrichteten im Jahresdurchschnitt 2023 13,59 ct/kWh, im 4. Quartal 2023 sogar nur noch 11,03 ct/kWh (MFH bei 80.000 kWh Jahresverbrauch bzw. 13.333 kWh Jahresverbrauch pro Wohnung). Dennoch lagen die Gaspreise 2023 im Großhandel immer noch gut drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016 bis 2020. Investitionen Bei den vorgesehenen Investitionsmaßnahmen in den Bereichen der Elektrizitäts- und Gasverteilung handelt es sich um Baumaßnahmen der Netzerweiterung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit (Austausch von alten Versorgungsleitungen und Leitungsverstärkungen) und um Baumaßnahmen als Folge von Straßenbaumaßnahmen und Neuerschließungen von Baugebieten. Die vorgesehenen Investitionen sind alle betriebsnotwendig. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Umsatzerlöse stiegen um T€ 31.971 auf T€ 76.891 (Vj. T€ 44.920). Der Absatz in den einzelnen Betriebszweigen zeigt folgende Entwicklungen:
In der Stromvertriebssparte stiegen die Erlöse um T€ 14.488 auf T€ 33.337 an; die Stromsteuer betrug in 2023 grundsätzlich 2,05 Ct/kWh. Die Strombezugskosten stiegen um T€ 12.451. In der Sparte Gasvertrieb nahmen die Umsatzerlöse in 2023 um T€ 18.118 zu. Sie betrugen für das Jahr 2023 T€ 31.162. Die Gasbezugskosten sind um T€ 15.501 gestiegen. Die Konzessionsabgaben für die Versorgungsgebiete Stadt Heide und Umlandgemeinden wurden steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet und entfielen auf: scroll
Der Jahresüberschuss beträgt T€ 4.130 (i. Vj. = T€ 2.555). Enthalten ist das Betriebsergebnis ,Schwimmzentrum“ (vor Finanzerträgen und Ertragsteuern) mit T€ - 2.089 (i. Vj. = T€ - 2.122) für das Jahr 2023. Ein Teil des Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2.122 soll im Unternehmen verbleiben. Es soll eine Teilausschüttung in Höhe von T€ 2.008 erfolgen. Die Investitionen im Berichtsjahr betrugen insgesamt € 4,6 Mio. An Darlehenstilgungen wurden im Jahr 2023 insgesamt T€ 620 geleistet. Eine vorzeitige Darlehensablösung erfolgte in 2023 nicht. Die flüssigen Mittel zum 31. Dezember 2023 beinhalten Termingelder in Höhe von T€ 5.002. Die Liquidität war jederzeit gegeben. Das Eigenkapital (inkl. Jahresüberschuss 2023) beträgt rd. 55% im Verhältnis zur Bilanzsumme. Die Stadtwerke Heide GmbH betätigt sich nicht im Bereich der Forschung und Entwicklung. Risikobericht Für die Abwicklung des Risikomanagements sind verantwortliche Personen benannt. Mögliche Risiken wurden ermittelt und bewertet. Bei wesentlichen Abweichungen von den vorgegebenen Unternehmenszielen soll der Handlungsbedarf sowie die Dringlichkeit der Risikobewältigung analysiert und dargelegt werden. Bestandsgefährdende und Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liegen nicht vor. Die im Investitionsplan ausgewiesenen wesentlichen Maßnahmen werden gemäß Planung ausgeführt. Die Arbeiten werden durch die Vertragsfirma bzw. durch Tiefbaufirmen, die in den jeweiligen B-Plänen tätig sind, ausgeführt. Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentlichster finanzieller Leistungsindikator wird von den Stadtwerke Heide das Jahresergebnis festgelegt. Chancen- und Prognosebericht Die Stadtwerke Heide GmbH wird auch im folgenden Wirtschaftsjahr die Weiterentwicklung zum modernen Dienstleistungsunternehmen vorantreiben. Die Stadtwerke Heide GmbH ist für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt gerüstet. Durch unsere besondere Kundennähe und Kundenbindung heben wir uns von den anderen Marktteilnehmern ab. Die Stadtwerke profitieren hierbei vom Thüga-Netzwerk, das mit der Vielzahl der Beteiligungen eine Plattform von Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch ist. Durch die Nutzung der Vorteile des Netzwerkes können die Stadtwerke ihre Marktposition voraussichtlich halten und durch interne Veränderungen in den einzelnen Prozessen die gewonnenen Erkenntnisse in Wettbewerbsstärke umsetzen. Durch das Thüga-Netzwerk wird der Kunde noch mehr in den Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns gestellt. Hinsichtlich der Ziele aus dem § 1 EnWG ist die Stadtwerke Heide GmbH ein Partner, der eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, sicherstellt. Unsere Arbeitsabläufe sowie die Organisation, also das technische Sicherheitsmanagement, entsprechen den Vorschriften der S 1000 / G 1000 und W 1000. Hinsichtlich einer Versorgung, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, wird die Stadtwerke Heide GmbH ihre Netze auch zukünftig so planen und betreiben, dass weitestgehend problemlos und kurzfristig Einspeisungen aus regenerativen Energien möglich sind. Darüber hinaus werden sich die Stadtwerke Heide verstärkt mit den Themen Dekarbonisierung, Erzeugung regenerativen Energien und flexiblen Tarifangeboten beschäftigen. Die Stadtwerke Heide GmbH legt besonderen Wert auf eine umweltfreundliche Ausrichtung des Unternehmens. Dies zeigt sich nicht nur in der finanziellen Beteiligung regenerativer Erzeugungsanlagen, sondern auch in der praktischen Umsetzung. Die Stadtwerke Heide GmbH wird beispielsweise den Fuhrpark des Strom-, Gas- und Wassernetzbereiches so weit möglich durch umweltfreundliche Fahrzeuge mit Elektroantrieben ersetzen. Die umweltfreundliche Ausrichtung des Unternehmens wird auch in den nächsten Jahren weiter im Vordergrund stehen. Mit der Gründung der Leitungstiefbau Dithmarschen GmbH und der damit verbundenen Verpflichtung bereits die Tiefbauarbeiten so nachhaltig wie möglich zu erbringen gehen die Stadtwerke Heide den Weg einer umweltfreundlichen Ausrichtung konsequent weiter. Wir gehen derzeit für das Wirtschaftsjahr 2024 davon aus, dass wir das geplante Ergebnis in Höhe von 250.600 € erreichen werden, wobei aufgrund der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einem erhöhten Druck auf die Margen zu rechnen ist. Die zu erwartende Geschwindigkeit der Veränderung des Energiemarktes wird im Unternehmen zu Anpassungen führen. Die Komplexität der Prozesse führt dazu, dass gegebenenfalls nicht alle Aufgaben und Prozesse im Unternehmen abgebildet werden können bzw. sollten. Daher wird es sehr wahrscheinlich erforderlich sein, Kooperationen einzugehen und Plattformen zu nutzen. Damit kann letztlich dem steigenden Kostendruck begegnet werden und durch Standardisierung, Automatisierung sowie Kooperationen Skaleneffekte erzielt werden. Derzeit ist ein Trend zu Energielieferverträgen (PPA-Verträge) aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen zu erkennen. Erste Verträge hat die Stadtwerke Heide GmbH bereits abgeschlossen. Weitere Beschaffungsmöglichkeiten aus regional regenerativ erzeugter Energie wird eins der Ziele für die nächsten Jahre sein. Die nationalen und internationalen CO2 -Ziele sind auf der einen Seite eine große Herausforderung für das Kerngeschäft auf der anderen Seite bieten sie aber auch Chancen für neue Geschäftsmodelle und neue Geschäftsfelder. Nachtragsbericht Nach dem Abschlussstichtag erfolgte ein Wechsel bei den Tiefbauleistungen auf der Grundlage einer im Wirtschaftsjahr 2023 durchgeführten europaweiten Ausschreibung. Aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung im Dezember 2023 zum Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetzbetreiber, sowie der Erhöhung der § 19 Strom-NEV-Umlage, der Erhöhung der CO2 -Abgabe, sowie weiteren Veränderungen wie zum Beispiel der Erhöhung der Gasspeicherumlage und weiteren Kostenpositionen war es erforderlich, einen ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 aufzustellen. Dieser wurde nach dem Abschlussstichtag durch den Aufsichtsrat beschlossen. Nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgte die Beteiligung der Stadtwerke Heide GmbH an der Projektgesellschaft „Rounds Heide Wind GmbH“, die in dem Zuge auf „Energiepark Heide GmbH“ umbenannt wurde. An dem Verfahren zur Vergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas der Stadt Heide hat die Stadtwerke Heide GmbH sich im Wirtschaftsjahr 2023 beteiligt. Derzeit sind beides noch laufende Verfahren. Im Januar 2024 erfolgte die Handelsregistereintragung der Leitungstiefbau Dithmarschen GmbH. Das Unternehmen wurde als 100 %ige Tochtergesellschaft für den Bereich Leitungsbau der Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung gegründet. Im Juni 2024 erfolgten die ersten Tiefbauarbeiten. Im Mai erfolgte das interne Audit für das Informationssicherheitsmanagement im Hause der Stadtwerke Heide GmbH. Für den Bereich Dithmarschen Wasserwelt erfolgte eine Beschlussfassung, eine EU-weite Ausschreibung zur Suche eines Investors | Betreibers für die Dithmarschen Wasserwelt im Rahmen eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 18 VgV durchzuführen. Die EU-weite Ausschreibung wird im 2. Halbjahr 2024 erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass das Image des Energieträges Erdgas langfristig bzw. dauerhaft beschädigt ist. Daher werden derzeit Möglichkeiten untersucht, den Weg der Dekarbonisierung in der Erdgasversorgung noch schneller voranzubringen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht zu verzeichnen.
Heide, 31. März 2024 Stadtwerke Heide GmbH Vergo, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung 2023Stadtwerke Heide GmbH01.01.2023 - 31.12.2023scroll
Amtsgericht Pinneberg, HR B 1298MEAnhang1) Jahresabschluss Die Stadtwerke Heide GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Heide GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Vorschriften für die Rechnungslegung und interne Buchführung für Energieversorgungsunternehmen gemäß § 10 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) vom 07. Juli 2005 waren zu beachten. Die Gesellschaft ist verpflichtet in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für ihre Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung (Netz), Messstellenbetrieb übrige Aktivitäten innerhalb des Elektrizitätssektors (z.Bsp. Stromhandel), Gasverteilung (Netz), übrige Aktivitäten innerhalb des Gassektors und den sonstigen Aktivitäten /Schwimmzentrum etc.) zu führen. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist für jeder dieser Tätigkeitsbereiche intern eine entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (Unbundling). Die Zuordnung der in den Unbundling Bilanzen sowie den Unbundling Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesenen Werte erfolgte weitestgehend direkt. Soweit Verteilungen notwendig waren, wurden verschiedene sachgerechte Verteilungsschlüssel (u.a. Anschaffungs-/Herstellungskosten, Umsatzschlüssel) angewandt. Durch diese Vorgehensweise ist eine verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wird analog der Anlage 1 zu § 20 Abs. 1 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (Formblatt 1, Bilanz) für Anlagen der Energie- und Wasserversorgung der Posten Technische Anlagen und Maschinen im Anlagegitter untergegliedert in
und betriebszweigbezogen dargestellt. 2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer vermindert. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Dabei sind die Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkostenzuschläge angesetzt worden. Dem Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens wird durch planmäßige Abschreibungen (gem. § 253 Abs. 2 HGB) unter analoger Anwendung der steuerlichen Abschreibungstabellen Rechnung getragen. In 2010 wurden die Zugänge mit einer Nutzungsdauer von über 10 Jahren degressiv, alle anderen linear abgeschrieben; ab 2011 wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen alle Zugänge linear abgeschrieben. Zugänge beweglicher Anlagegüter werden nach den gesetzlichen Vorgaben im Jahr der Anschaffung mit einem Zwölftel des Jahresbetrages für jeden Monat der Nutzung abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 250 ,-zuzüglich Umsatzsteuer werden sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von € 250,01 bis zu € 800,-zuzüglich Umsatzsteuer werden Vermögensgegenstände sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Vorräte sind mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigung berücksichtigt. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus sonstigen Rückstellungen. Gemäß dem Wahlrecht des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wurde keine Aktivierung vorgenommen. Die ab 01.01.2003 empfangenen Investitionszuschüsse werden bei den Herstellungskosten der entsprechenden Hausanschlüsse abgezogen und mindern so die Absetzung für Abnutzung. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden. Preis- und Kostensteigerungen sind - soweit erforderlich - berücksichtigt worden. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3) Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagennachweis (Anlage 4) gezeigt. Die Aufstellung des Anlagennachweises erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Es bestehen folgende Beteiligungen scroll
4) Sonstige Vermögensgegenstände Darin sind Ansprüche aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 99, sowie Vorsteuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 188 enthalten, die sich ausschließlich auf nach dem Bilanzstichtag eingegangene Rechnungen beziehen. Außerdem bestehen Ansprüche aus Energiesteuern in Höhe von T€ 260 und aus der Preisbremse Strom und Gas und der Dezember-Soforthilfe in Höhe von T€ 162. 5) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Mehr- Mindermengenabrechnungen Gas 2023 (T€ 347), Strom 2023 (T€ 42), für die BEHG-Abgabe (T€ 1.170), die Nachforderung im Regulierungskonto Strom 2023 (T€ 118) sowie für Energiebeschaffung Strom (T€ 166) und Gas (T€ 350). 6) Verbindlichkeiten scroll
7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in folgender Höhe: scroll
8) Aufgliederung Umsatzerlöse scroll
Die den Umsatzerlösen wurden ausschließlich im Inland erzielt. 9) Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen Gegenüber der Stadt Heide wurden im Geschäftsjahr Strom-, Gas- und Wasserlieferungen in Höhe von T€ 1.313 (Vorjahr T€ 411) getätigt. Von der Thüga AG wurden Leistungen in Höhe von T€ 40 (Vorjahr T€ 40) bezogen. 10) Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Energiepreis-Bremse für das Schwimmzentrum in Höhe von T€ 359. Sonstige Angaben Geschäftsführung Stefan Vergo Aufsichtsrat Andreas Hein, MdL SH, Aufsichtsratsvorsitzender Gabriele Aplenz, Thüga AG Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Hans-Jürgen Block Geschäftsführer Thomas Haupt, Leiter des Thüga-Kompetenzcenters Markt Thüga AG Ratsfrau Andrea König, Dipl. Bankbetriebswirtin Ratsfrau Hülya Altun, Übersetzerin Ratsherr Ruben Baufeld, Projektentwickler E-Mobilität Ratsherr Norbert Drengk, Kaufmann Bürgermeister Oliver Schmidt-Gutzat Arbeitnehmervertreter Jan Nagel, Fachbereichsleiter Wasserwerk Gesellschafterversammlung Die Stadt Heide wird vertreten durch den Bürgermeister Herrn Oliver Schmidt-Gutzat und die Firma Thüga AG durch Frau Gabriele Aplenz. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende. Außerdem entsendet die Stadt Heide folgende nicht stimmberechtigte Personen in die Gesellschafterversammlung Bürgerliches Mitglied Dirk Schumaier, Ratsfrau Sandra Siercks, Bürgerliches Mitglied Andrea König Ratsherr Lukas Beck, Bürgerliches Mitglied Annemarie Carstensen, Bürgerliches Mitglied Thomas Palm, Aufsichtsrat An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Berichtsjahr € 29.143,92 an Aufsichtsratsvergütungen gezahlt. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für scroll
Zusatzversorgung Für die Beschäftigten besteht eine Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die zusatzversorgungspflichtigen Löhne und Gehälter betrugen 2023 T€ 5.160. Es handelt sich um mittelbare Versorgungszusagen. Auf die Bildung einer Rückstellung wird unter Hinweis auf Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Verpflichtung ist zurzeit nicht quantifizierbar. Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrages für kommunale Versorgungsbetriebe (Tarifvertrag-V) ergibt sich eine mittelbare Pensionsverpflichtung gem. Art. 28 EGHGB. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach Maßgabe des §4 des Versorgungs-TV bei der Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern. Aufgrund des Finanzierungsverfahrens der VBL (sog. Anwartschaftsdeckungsverfahren) ergibt sich aus handelsrechtlicher Sicht eine mögliche Unterdeckung der bestehenden Verpflichtung. Eine Aussage über die Höhe des auf die Gesellschaft entfallenden, nicht durch Kassenmittel der VBL gedeckten Anteils der Unterdeckung kann nach derzeitigem Stand nicht getroffen werden. Der VBL-Umlagesatz beträgt wie im Vorjahr 8,26%, hiervon hat der Arbeitgeber 6,45% zu tragen. Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden T€ 283 (i.Vj. T€ 317) auf umlagepflichtige Löhne und Gehälter an die VBL gezahlt. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Aus einem Mietvertrag für das Kundencenter, für Sauerstoffflaschen und für Fotokopierer bestehen Zahlungsverpflichtungen für die Jahre bis 2028 von T€ 33. Zum 31. Dezember 2023 bestehen für die Stadtwerke Heide Verpflichtungen aus den Einkaufskontrakten Strom in Höhe von T€ 7.656 und Gas in Höhe von T€ 2.976 (Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar). Aufgrund der Marktgegebenheiten ist zur Minderung von Preisrisiken eine rechtzeitige Energiebeschaffung gefordert. Andererseits ist dies mit dem Risiko sinkender Beschaffungspreise verbunden. Durchschnittliche Beschäftigungszahl Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter ergab im Berichtsjahr folgendes Bild: scroll
Ergebnisse nach dem Bilanzstichtag Ergebnisse von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Vorschlag zur GewinnverwendungEs wird vorgeschlagen einen Teil des Jahresüberschuss in Höhe von € 2.121.700,00 auf neue Rechnung vorzutragen und den Restbetrag in Höhe von € 2.008.202,64 auszuschütten
Heide, 31. März 2024 Stadtwerke Heide GmbH Vergo, Geschäftsführer Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens in 2023Anlagennachweis der Stadtwerke Heide GmbH zum 31.12.2023 scroll
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Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023scroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023scroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Heide GmbH, Heide Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Heide GmbH, Heide, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Heide GmbH, Heide, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen nach § 6b Abs. 5 EnWG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung (Stromnetz) und Gasverteilung (Gasnetz) sowie Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) sowie des IDW Qualitätsmanagementstandards: Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW QMS 2 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, 10. Juli 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Jens Engel, Wirtschaftsprüfer Tim Juskowiak, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses Auf der Gesellschafterversammlung am 23. Juli 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Beschluss über die ErgebnisverwendungDie Gesellschafterversammlung am 23. Juli 2024 wurde beschlossen, eine Teilausschüttung des Jahresüberschusses 2023 in Höhe von EUR 2.008.202,64 sowie einen Teil des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.121.700,00 im Unternehmen zu belassen und in die Gewinnrücklage einzustellen. |
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