Mecky
Transport GmbH
Nackenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.09.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
18.9.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
644.804,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
644.804,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.306,56 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.099,35 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.207,21 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.753,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
770.863,56 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
18.9.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.493,73 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
79.000,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.493,73 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.724,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
649.645,83 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
437,46 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
649.208,37 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
770.863,56 |
0,00 |
Anhang
zum
31. Dezember 2020
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Mecky Transport GmbH mit Sitz in Nackenheim ist
unter der Nummer HRB 49840 im Handelsregister des
Amtsgerichts Mainz eingetragen.
Der Jahresabschluss der Firma Mecky Transport
GmbH, Nackenheim, zum 31.12.2020 wurde in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt. Für die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung wurden die gesetzlichen
Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275
HGB angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft unterliegt für das
Geschäftsjahr 2020 den
Aufstellungsgrundsätzen für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB. Gemessen an den für
Kapitalgesellschaften geltenden
Größenumschreibungen des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 276 Abs. 1 HGB wurde kein
Gebrauch gemacht. Hingegen wurde die Erleichterung
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewandt:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Gesellschaft verzichtet
auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 248
Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten ohne Einbeziehung von
Zinsen für Fremdkapital angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Anwendung der
linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Einzelanschaffungswert bis zu
€ 800,00 wurden im Zugangsjahr als Aufwand
erfasst.
Die Finanzanlagen wurden, soweit vorhanden, zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum
Nennwert angesetzt, der um
Einzelwertberichtigungen zur Deckung des voraussichtlichen
Ausfallrisikos vermindert wurde. Forderungen in
fremder Währung sind mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Sie entsprechen dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu
erwartenden Erfüllungsbetrag. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die Sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.
b) Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen haben eine Restlaufzeit von höchstens
einem Jahr.
Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von höchstens drei Jahren und dienen
der Anlagenfinanzierung.
4. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Marc Koßmann
geführt.
Nackenheim, den 15.11.2021
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Marc Koßmann
- Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2021 festgestellt.
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