Kunststoffe Dattenberg GmbHLiquidiert
44805 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Dipl.-Oec. Gütke seit 27.2.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.50% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kunststoffe Dattenberg GmbHHattingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGKunststoffe Dattenberg GmbH i.L., Hattingen Anhang für das Geschäftsjahr 2010 A. Allgemeine Angaben I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Kunststoffe Dattenberg GmbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB bzw. 279 bis 283 HGB sowie unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. II. Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung sind aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das BilMoG in einigen Fällen nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB). Die Vorjahresvergleichsbeträge wurden nicht angepasst. Von den Erleichterungsmöglichkeiten des § 274 a HGB für die Aufstellung der Bilanz wurde Gebrauch gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Kunststoffe Dattenberg GmbH i.L. wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich - abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen durch das BilMoG - gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Vorjahreswerte wurden an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht angepasst. I. Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 150,00 und bis € 1.000,00, wurden in einen Sammelposten eingestellt, der einheitlich über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben wird. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Beim Warenbestand wurden Risiken wegen mangelnder Verwertbarkeit durch ausreichende Wertberichtigungen abgedeckt. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zum Nominalbetrag. Bei zweifelhaften Forderungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der Ausgaben des Berichtszeitraumes angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. II. Passiva Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe des versicherungsmathematisch ermittelten Teilwertes (Teilwertverfahren) unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck und Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,15 % p. a. ermittelt. Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebene Prozentsatz verwendet. Von der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (Ermittlung des Zinsfußes unter der Annahme einer Restlaufzeit der Pensionsrückstellungen von 15 Jahren) wurde kein Gebrauch gemacht. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2011 beschlossenen Liquidation der Gesellschaft wurden weder Gehaltsdynamik noch Rententrend berücksichtigt. Die in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals angesetzten Rückdeckungsansprüche wurden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 236 (Vj. T€ 219) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung besteht für Zusagen gegenüber dem zum 31. Dezember 2010 tätigen Geschäftsführer. Sie ist mit einem Betrag von T€ 93 passiviert und wurde mit dem bestehenden Deckungsvermögen (Rückdeckungsansprüche), welches mit den von den Versicherungen mitgeteilten Aktivwerten (geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl. Unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligungen) von T€ 46 angesetzt wurde, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, da die Voraussetzungen für eine Saldierung vorliegen. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthaltenen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung und aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes wurden mit Erträgen aus der Zuschreibung der Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherung verrechnet. Aus der erstmaligen Berücksichtigung des BilMoG ergab sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Sonderaufwand in Höhe von T€ 16. Es wurde von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Teilbetrag in Höhe von T€ 1 bilanziell berücksichtigt, so dass sich zum 31. Dezember 2010 ein nicht in der Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag von T€ 47 ergibt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 333. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB D. Ergänzende Angaben I. Geschäftsführung Als Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres 2010 Herr Andreas Dattenberg, Hattingen, bestellt. Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird aufgrund der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12. August 2011 wurde die Liquidation der Kunststoffe Dattenberg GmbH beschlossen, Herr Andreas Dattenberg als Geschäftsführer abberufen und Herr Werner Bieschke als Liquidator bestellt. II. Verwendung des Ergebnisses Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 6 auf neue Rechnung vorzutragen. Hattingen, November 2011 Kunststoff Dattenberg GmbH i.L. Werner Bieschke - Liquidator -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.12.2011 |
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