Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Zvezda Germany GmbHLiquidiert
67065 Ludwigshafen am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Karl Heinrich Josef Maria Wieland seit 6.1.2021 | Liquidator |
Josef Hermann Zelger seit 9.12.2010 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zvezda Germany GmbHLudwigshafen am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhangZvezda Germany GmbHA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen 1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB). 2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB). 3. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt (§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB). 4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine 5. Aufgrund eines Wahlrechtes wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§ 284 Abs. 1 HGB). 6. Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2014 (§285 Nr. 10 HGB): Herr Manfred Wieland Ein Beirat besteht nicht. 7. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB): keine B. Bilanzerläuterungen 1. Es wurden keine Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes aktiviert (§ 269 Satz 1 HGB). 2. Die folgenden, unter "sonstigen Vermögensgegenstände" und "Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge größeren Umfangs entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§ 268 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 HGB): keine 3. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274 Abs .2 Satz 2 HGB). 4. In den Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine 5. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB): kein 6. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden Abschreibungen im
7. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung künftiger Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). 8. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB u. 285 Nr. 3 HGB): keine 9. In den "sonstigen Rückstellungen" sind folgende wesentliche Posten enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1): Gebühren- und Beitragsrückstellungen TEuro 2,7 C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Für die Beurteilung der Ertragslage wesentliche außerordentliche oder Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht entstanden. 2. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt. Angaben zum Personalaufwand (§ 285 Nr. 8b HGB) und des Materialaufwandes (§ 285 Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht erforderlich. Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und keine Ausschüttungen vorzunehmen. D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Es wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Die Anlagezugänge sind mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in der voraussichtlichen Höhe der Schuld passiviert. Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). 2. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Ludwigshafen, den 18.11.2015 gez. Manfred Wieland Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2015 festgestellt. |
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